Formular: Praktische Studienzeit Stand: 07/2015 Rechtswissenschaftliche Fakultät . Studienberatung Albert-Ludwigs-Universität Freiburg . 79085 Freiburg i.Br. Praktische Studienzeit – Häufig gestellte Fragen Allgemein: 1) An wen kann ich mich wenden bezüglich Fragen zum Praktikum? Rechtswissenschaftliche Fakultät Studienberatung Da es sich bei der praktischen Studienzeit um eine Voraussetzung für die Zulassung zur Staatsprüfung handelt ist das Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg zuständig für verbindliche Auskünfte bezüglich des Praktikums. Unverbindliche Auskünfte, sowie Beratungen können auch in der Studienfachberatung erteilt werden. Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Bertoldstraße 17 . Raum 212 79098 Freiburg Tel. 0761/203-9015 o. 2143 Fax 0761/203-97586 Zum Ablauf: 2) Kann ich das Praktikum auch während des Semesters absolvieren? Nein, das Praktikum muss während der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Diese richtet sich jeweils nach den Semesterzeiten der Universität, in der man zum jeweiligen Zeitpunkt eingeschrieben ist Wichtig ist dies auch für Studenten, die das Praktikum im Anschluss an ein Auslandssemester machen möchten. Auch hier muss darauf geachtet werden, dass das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit stattfindet. Hier richtet sich die vorlesungsfreie Zeit nach dem Anfangsdatum der vorlesungsfreien Zeit der Gastuniversität und dem Beginn der Vorlesungszeit an der Heimatuniversität 3) Wie lange muss das Praktikum dauern? Insgesamt müssen 3 Monate Praktikum abgeleistet werden. Jedes Praktikum muss mindestens einen Monat dauern, kann aber auch in zweimal sechs Wochen oder vier und acht Wochen geteilt werden. 4) Kann man sich ein Praktikum anerkennen lassen, das man vor Beginn des Studiums absolviert hat? Nein, die vor Beginn des Studiums absolvierten Praktika stellen kein Pflichtpraktikum i. S. d. JAPrO dar. 5) Muss das Praktikum in verschiedenen Bereichen (Strafrecht, Zivilrecht, öffentliches Recht) abgeleistet werden? Eine Ableistung des Praktikums bei unterschiedlichen Ausbildungsstellen oder in verschiedenen Fachbereichen ist nicht erforderlich. [email protected] www.jura.uni-freiburg.de/studium 2 6) Muss man das Praktikum bei einem Volljuristen ableisten? Nein, das Praktikum muss jedoch die praktische Rechtsanwendung veranschaulichen. Dies kann z. B. auch bei einem Steuerberater als sonstige fachkundige Person erfolgen. Im Zweifel sollte man sich beim LJPA vergewissern ob das Praktikum anerkannt werden kann. 7) Kann das Praktikum auch im Ausland absolviert werden? Ja, das Praktikum kann auch im Ausland unter der Leitung eines Juristen abgeleistet werden. Die Stelle muss die Anschauung praktischer Rechtsanwendung vermitteln. Es muss sich dabei nicht um die Anschauung der Anwendung deutschen Rechts handeln. 8) Kann das Praktikum in anderen Bundesländern absolviert werden? Ja, es gelten die oben genannten Voraussetzungen. 9) Organsiert die Universität/Fakultät Praktika? Nein, grundsätzlich muss sich der Studierende/die Studierende eigenständig um die Praktikumsstelle kümmern. Ausschreibungen für Praktikumsstellen (z. B. im Ausland) finden sich allerdings auf der Aktuelles-Seite des Auslandsbüros und an den Schwarzen Brettern des Seminars. Außerdem bietet das Landgericht, Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft in den Semesterferien Gruppenpraktika für Studenten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internet und am Schwarzen Brett des Dekanats der Fakultät. Zum Nachweis: 10) Gibt es ein Formular für die Praktikums-Bescheinigung? Nein, als Nachweis genügt eine Bescheinigung aus der sich die Ausbildungsstelle, der verantwortliche Ausbilder, der genaue Zeitraum, Inhalt der Ausbildung und die Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme ergeben. 11) Braucht man für die Praktikumsstelle einen Nachweis, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt? Eine allgemeine Bestätigung, dass es sich bei der praktischen Studienzeit um ein Pflichtpraktikum handelt, kann man auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes abrufen. (http://www.jum.baden-wuerttemberg.de) Wenn eine individuelle Bestätigung benötigt wird, kann diese von der Studienfachberatung unter Nennung der Praktikumsstelle (z. B. Auswärtiges Amt, Großkanzleien, etc.), des Ansprechpartners, Name und Geburtsdatum des Studenten/der Studierenden und Praktikumszeitraum erstellt werden.
© Copyright 2025 ExpyDoc