Gemeinsames Klinisches Krebsregister Berlin

Medizinisches Thema
KV-Blatt 05.2015
Gemeinsames Klinisches Krebsregister Berlin-Brandenburg (KKR)
Ein Erfolg hängt von der aktiven Teilnahme
der Berliner Ärzte ab
Krebs zählt in Deutschland zu den
häufigsten Todesursachen. Jährlich
erkranken in der Bundesrepublik bis
zu 500.000 Menschen neu daran. Der
Gesetzgeber strebt im Rahmen des
2008 beschlossenen Nationalen Krebsplans eine deutliche Verbesserung der
Datenbasis an. Bislang gibt es eine
nur sehr uneinheitliche und dezentral
organisierte Meldesystematik. Zu den
zentralen Maßnahmen gehört die
Errichtung sogenannter Klinischer
Krebsregister (KKR) auf der Ebene der
Bundesländer. In Berlin wird es ein
gemeinsames Klinisches Krebsregister
mit dem Land Brandenburg geben. Das
KV-Blatt berichtete (Ausgabe 12/2014,
S. 23). Die Planungen für das neue KKR
sind inzwischen weit vorangeschritten.
In einer Fortbildungsveranstaltung bei
der Ärztekammer Berlin haben Beteiligte aus der Senatsverwaltung für
Gesundheit sowie der Landesärztekammer Brandenburg über Details zum
geplanten KKR Berlin-Brandenburg
berichtet. Außerdem wurden die Vorteile einer funktionierenden klinischen
Krebsregistrierung von Ärzten mit
Erfahrung in Berlin und in Brandenburg
dargestellt. Gesundheitssenator Mario
Czaja hob in seiner Begrüßung die
Bedeutung der frühzeitigen Information
und Einbeziehung der Berliner Ärzteschaft für die Akzeptanz des KKR und
damit für dessen Gelingen hervor. Er
appellierte an die Berliner Ärztinnen
und Ärzte, sich im Interesse ihrer Patientinnen und Patienten aktiv zu beteiligen. Das KV-Blatt wird in dieser und in
den nächsten Ausgaben auf Basis der
Vorträge zum Thema berichten.
Nachfolgend fassen wir einen Vortrag
der Leiterin der Projektgruppe der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit
und Soziales zur Einrichtung des KKR
Berlin-Brandenburg, Carmen Music,
auszugsweise zusammen.
Datenerhebungen und -systeme passen
nicht zueinander
Die Verwaltungsjuristin wies in ihrem
Vortrag auf ein großes Dilemma hin:
Es gibt zwar zahlreiche Daten über
Krebserkrankungen in der Stadt, doch
sie werden nach unterschiedlichen Kriterien und Bedürfnissen erhoben. Die
Bundeshauptstadt zählt fünf trägerbezogene Tumorzentren, die onkologisch tätige stationäre Einrichtungen
und Schwerpunktpraxen des selben
Trägers umfassen – an verschiedenen
Standorten. Sie sind weitgehend auf
den stationären Sektor beschränkt,
arbeiten also nicht flächendeckend.
Auch die Anforderungen an die notwendige Unabhängigkeit erfüllen die trägerbezogenen Tumorzentren nicht. Selbst
wenn man die vorhandenen Daten
zusammenfassen wollte, würde dies
an den unterschiedlichen IT-Systemen
scheitern, mit denen sie erfasst sind.
Beteiligung an der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (s. a. „Auf­
gabenverteilung“).
Gründe für ein gemeinsames KKR in
Berlin und Brandenburg: Etwa 10 –20 %
aller in Berlin onkologisch behandelten Patientinnen und Patienten wohnen im Nachbarland Brandenburg. Die
Krankenkassen als Kostenträger des
KKR decken insgesamt den Raum der
beiden Bundesländer ab. Unter den
Aspekten der medizinischen Versorgung
wächst die „Gesundheitsregion BerlinBrandenburg“ immer stärker zusammen. Die Initiatoren des KKR gehen von
einer besseren Akzeptanz einer gemein­
samen Einrichtung aus. In Brandenburg
gibt es bereits langjährige Erfahrungen
mit einer flächendeckenden klinischen
Krebsregistrierung, von denen auch Berlin profitieren kann.
Zur Ausgangssituation in Berlin gehört
auch, dass onkologische Leistungen
in erheblichem Umfang durch niedergelassene Fachärzte erbracht werden
und die Konkurrenz zwischen dem
ambulanten und dem stationären Sektor bekanntermaßen groß ist. Es gibt,
so Carmen Music, Akzeptanzprobleme
im ambulanten Bereich und bei den
Krankenkassen sowie ein Problem, für
das Berlin bundesweit bekannt ist: die
schlechte Meldequote bei Krebserkrankungen gegenüber dem Gemeinsamen
Krebsregister (GKR), die mit 84 % so
niedrig wie in keinem anderen Bundesland ist. All diese Punkte haben bei der
Frage, mit welcher Struktur ein künftiges Klinisches Krebsregister (KKR)
in Berlin an den Start gehen soll, eine
große Rolle gespielt. Dazu nachfolgend
einige stichwortbezogene Hinweise aus
dem Vortrag.
Zentrale: Hier laufen vor allem administrative Aufgaben zusammen. Realisiert
werden die Umsetzung der Datenschutzvorgaben, der Datenaustausch
mit anderen KKR, Erfassung und Übermittlung der Daten für das Epidemiologische Register des Gemeinsamen
Krebsregisters, die Datenaufbereitung
zur Herstellung der Versorgungstransparenz und -forschung. Die Zentrale
Ebene ist für die Landesauswertungsstelle verantwortlich und beteiligt sich
an der Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (s. a. Gesetz­
liche Aufgaben Klinischer Krebsregister).
Gesetzliche Aufgaben Klinischer Krebsregister (KKR): Auswertung erfasster
klinischer Daten und Rückmeldung,
Förderung interdisziplinärer, direkt
patientenbezogener Zusammenarbeit
bei der Krebsbehandlung, Zusammenarbeit mit onkologischen Behandlungszentren, Datenaufbereitung im Sinne
von Versorgungstransparenz und zu
Zwecken der Versorgungsforschung,
Dezentrale Registerstellen: Hier erfolgt
die Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung der von den Ärzten zu übermittelnden Daten und ggf. die Klärung
unvollständiger oder nicht plausibler
Datenübermittlungen. Die dezentralen
Stellen sorgen für die patientenindividuelle Auswertung der erfassten Daten
und die Rückmeldung der Ergebnisse
an die Ärzte. Hier sollen die interdiszi-
Aufgabenverteilung: Die Struktur des
KKR (siehe Grafik) sieht eine Aufgabenverteilung auf zwei Ebenen vor:
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KV-Blatt 05.2015
Fortsetzung von Seite 37
plinäre patientenbezogene Zusammenarbeit bei der Behandlung und die
Zusammenarbeit mit den onkologischen Zentren gefördert werden.
Beirat: Das KKR soll auch einen Beirat
erhalten. Er soll alle maßgeblichen
Organisationen repräsentieren und
aus Vertretern der Dachverbände der
Tumorzentren, der beiden Krankenhausgesellschaften in Berlin und Brandenburg, der beiden Kassenärztlichen Vereinigungen, der beiden Ärztekammern
sowie der Krankenkassenverbände
und Ländervertreter beider Bundesländer bestehen. Seine Aufgaben sind
Förderung des Zusammenwirkens der
Akteure zur Schaffung und Aufrechterhaltung von Akzeptanz bei den
meldepflichtigen Ärzten in den Praxen
und Kliniken, fachliche Beratung und
Begleitung des KKR, Evaluation zum
Stand des Aufbaus, Unterstützung
der Öffentlichkeitsarbeit und Beratung
sowie Begleitung des KKR in Fragen
Datennutzungskonzept, Datenschutzkonzept und zu Auswertungsanfragen.
Gemeinsame Qualitätskonferenz: Sie
soll im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften im Sinne des Public-HealthAction-Cycle (Gesundheitspolitischer
Aktionszyklus) initiiert werden und für
die Bestandsaufnahme, Strategieerarbeitung sowie deren Umsetzung und
Evaluation zuständig sein. Die Qualitätskonferenz wird Projekte und Maßnahmen entwickeln und dafür sorgen,
dass Gesundheitszieleprojekte sowie
Daten zur Versorgungstransparenz
genutzt werden können und verständliche Patienteninformationen entstehen.
Neutralität, Kosten, Lage: Die für Berlin
geplante dezentrale Registerstelle soll
die Voraussetzung für Neutralität bieten,
also nicht bei einem Leistungserbringer
angesiedelt werden. Sie soll in Räumen
unterkommen, die preiswert sind, zentral liegen und eine gute Verkehrsanbindung haben. Die Organisatoren sehen
so am ehesten die Voraussetzungen für
einen engen Kontakt mit meldepflichtigen Ärzten gewährleistet.
Informationsarbeit: Im Verlaufe dieses
Jahres wird es weitere Informationsveranstaltungen für Berliner Ärzte zu verschiedenen Aspekten des KKR geben.
Auch werden die Standesblätter der
ärztlichen Organisationen in die Informationsarbeit einbezogen.
Vier-Wochen-Meldepflicht (geplant):
Ärzte werden die meldepflichtigen Diagnosen voraussichtlich innerhalb von
vier Wochen nach „Entstehen des
Meldeanlasses“ melden müssen. Denn
nur eine möglichst zeitnahe Meldung
ermöglicht die Nutzung der Informationen für patientenbezogene Maßnahmen,
wie Tumorkonferenzen. Auch die Vorgaben in den Förderkriterien des GKV-Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
sehen enge Meldefristen vor. Daher wird
ein Verstoß gegen die Meldepflicht als
Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld
geahndet werden können.
Zu melden ist von Berliner und Brandenburger Ärzten zukünftig ausschließ­
lich an das gemeinsame KKR. Der
Wohnort des Patienten spielt dann keine
Rolle mehr, denn das KKR leitet Meldungen sowohl an das GKR als auch bei
Wohnort des Patienten in anderen Bundesländern an andere zuständige KKR
weiter. Die Meldepflicht an das GKR
wird dann nur noch für Kinderkrebsfälle
und nichtmelanotische Hautkrebsarten
und ihre Frühstadien bestehen, da diese
nicht an das KKR zu melden sind.
Meldeanlässe legen die Bundesländer
selbst fest. Allerdings haben sich die
Länder auf eine Liste der Meldeanlässe
verständigt, damit diese bundesweit
möglichst einheitlich sind (z. B. Diagnosestellung, Therapie- und Abschlussdaten, histologischer, labortechnischer
oder zytologischer Befund). Diese Liste
wurde auch bei den bundesweiten Verhandlungen über die Meldevergütung
berücksichtigt. Einzelheiten werden im
Staatsvertrag für Berlin und Brandenburg einheitlich geregelt.
Außerdem zu melden: Welche Angaben
für eine vollständige Meldung übermit-
telt werden müssen, wird ebenfalls
im Staatsvertrag geregelt werden. Es
werden Identitätsangaben des/der
erkrankten Patienten/in, epidemiologische und klinische Daten nach ADT/
GEKID *-Datensatz, Versichertennummer und Kasse (GKV bzw. PKV) oder
zuständiger Beihilfeträger und -nummer
sowie Daten zum meldenden Azt sein,
die für die Abrechnung der Meldevergütung und für ggf. notwendige Rückfragen
erforderlich sind.
Meldevergütung: Nur wer rechtzeitig
und vollständig meldet, erhält eine bundesweit einheitliche Meldevergütung
vom KKR. Per Schiedsspruch auf Bundesebene vom 24.02.15 wurden für verschiedene Meldeanlässe gestaffelte
Meldevergütungen zwischen 4,– € und
18,– € festgesetzt. Bereits im Dezember
2014 hatten sich GKV-Spitzenverband,
KBV, DKG und KZBV auf eine Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung verständigt, die weitere Regelungen enthält,
u. a. zur Mehrfachmeldung desselben
Meldeanlasses in § 2 Abs. 4.
Patientenwiderspruch: Patienten können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Sinne der KKR-Ziele
widersprechen. Darüber muss der Arzt
sie informieren (ausgenommen Ärzte
ohne direkten Patientenkontakt, wie
Pathologen und Labormediziner). Auch
bei einem Widerspruch muss der Arzt
seiner Meldepflicht nachkommen. Den
Widerspruch muss er dem KKR mit der
Meldung übermitteln. Die dann gemeldeten Daten können jedoch nicht für
eine direkt patientenbezogene Zusammenarbeit (Tumorkonferenzen) genutzt
werden. Achtung: Auffallend hohen
Widerspruchszahlen bei einem Arzt bzw.
einer Klinik wird das KKR im Interesse
der direkt patientenbezogenen Zusammenarbeit und einer hohen Datenqualität nachgehen.
Der weitere Zeitplan: Die notwendigen
staatsvertraglichen und landesgesetzlichen Schritte für das gemeinsame KKR
mit Brandenburg sollen möglichst noch
in diesem Jahr abgeschlossen werden.
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KV-Blatt 05.2015
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Geplante Struktur des Klinischen Krebsregisters BE BB
Fachaufsicht der Länder Berlin und Brandenburg
spricht Empfehlungen
aus
Gemeinsame
Qualitätskonferenz
(GKV-Spitzenverband Förderkriterium 4.01)
Initiierung unter der
Schirmherrschaft der
Länder BE BB
gGmbH KKR BE-BB
(Gesellschaft ÄK BB)
Aufgaben:
GF, Personal, Buchhaltung,
Abrechnung, IT, zentrale Datenhaltung, stellt notwendige
Daten zur Herstellung von Versorgungstransparenz und Versorgungsforschnung bereit
(§ 65 c | Nr. 8); Datenaustausch
mit anderen KKR bei Abweichung Wohn-/Behandlungsort
und mit Landesauswertungsstelle (§ 65 c | Nr. 3)
Melderegisterabgleich,
Todesbescheinigungen
Erfasst und übermittelt
Daten für epidemiologische Register (§ 65 c |
Nr. 7), also GKR
Prüfen, ergänzen, korrigieren an
den zentralen Server des KKR
BE-BB gemeldeter Daten einschließlich Daten zur Abrechnung der Registerpauschale
und Meldevergütung
Landesauswertungsstelle/n:
Ansiedlung bei gGmbH (§ 65 c | 4,VII)
Einzugsgebiet BRANDENBURG
Dezentrale
Dezentrale
KKR-Stelle
KKR-Stelle
Frankfurt/O. Cottbus
Dezentrale
KKR-Stelle
Brandenburg/Nordwest Neuruppin
r Annahme, Erfassung und
Bearbeitung der Meldungen
r Prüfen gemeldeter Daten auf
Vollständigkeit und Plausibilität, fragen nach
r Werten erfasste Daten aus
und melden Ergebnisse an die
einzelnen Leistungserbringer
zurück (§ 65 c | Nr. 2)
r Fördern interdisziplinäre,
direkt patientenbezogene
Zusammenarbeit bei der
Krebsbehandlung (§ 65 c | Nr. 4)
r Arbeiten mit Zentren der
Onkologie zusammen
(§ 65 c | Nr. 6)
Gemeinsames
Krebsregister der
Länder BE, BB,
MV, ST, SN, TH
Änderung Staatsvertrag bedarf
Zustimmung aller
o. g. Länderparlamente
Dezentrale
KKR-Stelle
Potsdam
Einzugsgebiet BERLIN
Dezentrale
KKR-Stelle
Nordbrandenburg
Schwedt
Melden patientenbezogen
Daten nach ADT/
GEKID-Datensatz und Daten
zur Abrechnung
der Registerpauschale und
Meldevergütung
an den zentralen
Server des KKR
BE-BB
Ambulante und stationäre Melder mit Sitz in Brandenburg,
je nach geografischem Einzugsbereich
Dezentrale KKR-Stelle Berlin
Melden patientenbezogen
Daten nach ADT/
GEKID-Datensatz und Daten
zur Abrechnung
der Registerpauschale und
Meldevergütung
an den zentralen
Server des KKR
BE-BB
r Annahme, Erfassung und
Bearbeitung der Meldungen
r Prüfen gemeldeter Daten auf
Vollständigkeit und Plausibilität, fragen nach
r Werten erfasste Daten aus
und melden Ergebnisse an die
einzelnen Leistungserbringer
zurück (§ 65 c | Nr. 2)
r Fördern interdisziplinäre,
direkt patientenbezogene
Zusammenarbeit bei der
Krebsbehandlung (§ 65 c | Nr. 4)
r Arbeiten mit Zentren der
Onkologie zusammen
(§ 65 c | Nr. 6)
Ambulante und stationäre Melder mit Sitz in Berlin
Quelle: Anlage 1 d. Beschlusses des Gemeinsamen Landesausschusses § 90 a SGB V v. 26.09.2014
Beirat
(Berufung durch
ÄK BB, Länder
BE BB)
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Fortsetzung von Seite 38
Dabei kommt datenschutzrechtlichen
Fragestellungen und der Abstimmung
mit den Datenschutzbeauftragten beider Länder zentrale Bedeutung zu, da
es sich um hochsensible Daten handelt.
Ab dem kommenden Jahr soll das KKR
in Form einer zu gründenden gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (gGmbH) den Geschäftsbetrieb aufnehmen. Ebenfalls im kommenden Jahr sind der Aufbau der dezentralen Registerstelle Berlin und der Beginn
der Krebsregistrierung geplant.
Fragen? Auch wenn zu vielen Punkten
die Details zum jetzigen Zeitpunkt noch
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Thema KKR an folgende E-Mailadresse
wenden: anfrage­[email protected]
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Ambulante onkologische Versorgung im Wandel – Arzt und Team,
gemeinsam für den Patienten
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Post ASCO Themenberichte MammaCa, OvarialCa, CervixCa
Neues zur Diagnostik des MammaCa: Gensignaturen, Bildgebung, PET/CT
S3 Leitlinie CervixCa, S2K Leitlinie VulvaCa
Thoraxchirurgische Optionen / Nutzen der CAD-Analyse bei pulmonalen Metastasen
Berufspolitik: ASV / Leistungsabrechnung – wo stehen wir?
Praxisalltag: Neue Herausforderungen; Balanceakt Delegation versus Substitution
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