Medizinisches Thema KV-Blatt 05.2015 Gemeinsames Klinisches Krebsregister Berlin-Brandenburg (KKR) Ein Erfolg hängt von der aktiven Teilnahme der Berliner Ärzte ab Krebs zählt in Deutschland zu den häufigsten Todesursachen. Jährlich erkranken in der Bundesrepublik bis zu 500.000 Menschen neu daran. Der Gesetzgeber strebt im Rahmen des 2008 beschlossenen Nationalen Krebsplans eine deutliche Verbesserung der Datenbasis an. Bislang gibt es eine nur sehr uneinheitliche und dezentral organisierte Meldesystematik. Zu den zentralen Maßnahmen gehört die Errichtung sogenannter Klinischer Krebsregister (KKR) auf der Ebene der Bundesländer. In Berlin wird es ein gemeinsames Klinisches Krebsregister mit dem Land Brandenburg geben. Das KV-Blatt berichtete (Ausgabe 12/2014, S. 23). Die Planungen für das neue KKR sind inzwischen weit vorangeschritten. In einer Fortbildungsveranstaltung bei der Ärztekammer Berlin haben Beteiligte aus der Senatsverwaltung für Gesundheit sowie der Landesärztekammer Brandenburg über Details zum geplanten KKR Berlin-Brandenburg berichtet. Außerdem wurden die Vorteile einer funktionierenden klinischen Krebsregistrierung von Ärzten mit Erfahrung in Berlin und in Brandenburg dargestellt. Gesundheitssenator Mario Czaja hob in seiner Begrüßung die Bedeutung der frühzeitigen Information und Einbeziehung der Berliner Ärzteschaft für die Akzeptanz des KKR und damit für dessen Gelingen hervor. Er appellierte an die Berliner Ärztinnen und Ärzte, sich im Interesse ihrer Patientinnen und Patienten aktiv zu beteiligen. Das KV-Blatt wird in dieser und in den nächsten Ausgaben auf Basis der Vorträge zum Thema berichten. Nachfolgend fassen wir einen Vortrag der Leiterin der Projektgruppe der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zur Einrichtung des KKR Berlin-Brandenburg, Carmen Music, auszugsweise zusammen. Datenerhebungen und -systeme passen nicht zueinander Die Verwaltungsjuristin wies in ihrem Vortrag auf ein großes Dilemma hin: Es gibt zwar zahlreiche Daten über Krebserkrankungen in der Stadt, doch sie werden nach unterschiedlichen Kriterien und Bedürfnissen erhoben. Die Bundeshauptstadt zählt fünf trägerbezogene Tumorzentren, die onkologisch tätige stationäre Einrichtungen und Schwerpunktpraxen des selben Trägers umfassen – an verschiedenen Standorten. Sie sind weitgehend auf den stationären Sektor beschränkt, arbeiten also nicht flächendeckend. Auch die Anforderungen an die notwendige Unabhängigkeit erfüllen die trägerbezogenen Tumorzentren nicht. Selbst wenn man die vorhandenen Daten zusammenfassen wollte, würde dies an den unterschiedlichen IT-Systemen scheitern, mit denen sie erfasst sind. Beteiligung an der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (s. a. „Auf gabenverteilung“). Gründe für ein gemeinsames KKR in Berlin und Brandenburg: Etwa 10 –20 % aller in Berlin onkologisch behandelten Patientinnen und Patienten wohnen im Nachbarland Brandenburg. Die Krankenkassen als Kostenträger des KKR decken insgesamt den Raum der beiden Bundesländer ab. Unter den Aspekten der medizinischen Versorgung wächst die „Gesundheitsregion BerlinBrandenburg“ immer stärker zusammen. Die Initiatoren des KKR gehen von einer besseren Akzeptanz einer gemein samen Einrichtung aus. In Brandenburg gibt es bereits langjährige Erfahrungen mit einer flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung, von denen auch Berlin profitieren kann. Zur Ausgangssituation in Berlin gehört auch, dass onkologische Leistungen in erheblichem Umfang durch niedergelassene Fachärzte erbracht werden und die Konkurrenz zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor bekanntermaßen groß ist. Es gibt, so Carmen Music, Akzeptanzprobleme im ambulanten Bereich und bei den Krankenkassen sowie ein Problem, für das Berlin bundesweit bekannt ist: die schlechte Meldequote bei Krebserkrankungen gegenüber dem Gemeinsamen Krebsregister (GKR), die mit 84 % so niedrig wie in keinem anderen Bundesland ist. All diese Punkte haben bei der Frage, mit welcher Struktur ein künftiges Klinisches Krebsregister (KKR) in Berlin an den Start gehen soll, eine große Rolle gespielt. Dazu nachfolgend einige stichwortbezogene Hinweise aus dem Vortrag. Zentrale: Hier laufen vor allem administrative Aufgaben zusammen. Realisiert werden die Umsetzung der Datenschutzvorgaben, der Datenaustausch mit anderen KKR, Erfassung und Übermittlung der Daten für das Epidemiologische Register des Gemeinsamen Krebsregisters, die Datenaufbereitung zur Herstellung der Versorgungstransparenz und -forschung. Die Zentrale Ebene ist für die Landesauswertungsstelle verantwortlich und beteiligt sich an der Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (s. a. Gesetz liche Aufgaben Klinischer Krebsregister). Gesetzliche Aufgaben Klinischer Krebsregister (KKR): Auswertung erfasster klinischer Daten und Rückmeldung, Förderung interdisziplinärer, direkt patientenbezogener Zusammenarbeit bei der Krebsbehandlung, Zusammenarbeit mit onkologischen Behandlungszentren, Datenaufbereitung im Sinne von Versorgungstransparenz und zu Zwecken der Versorgungsforschung, Dezentrale Registerstellen: Hier erfolgt die Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung der von den Ärzten zu übermittelnden Daten und ggf. die Klärung unvollständiger oder nicht plausibler Datenübermittlungen. Die dezentralen Stellen sorgen für die patientenindividuelle Auswertung der erfassten Daten und die Rückmeldung der Ergebnisse an die Ärzte. Hier sollen die interdiszi- Aufgabenverteilung: Die Struktur des KKR (siehe Grafik) sieht eine Aufgabenverteilung auf zwei Ebenen vor: 37 38 Medizinisches Thema KV-Blatt 05.2015 Fortsetzung von Seite 37 plinäre patientenbezogene Zusammenarbeit bei der Behandlung und die Zusammenarbeit mit den onkologischen Zentren gefördert werden. Beirat: Das KKR soll auch einen Beirat erhalten. Er soll alle maßgeblichen Organisationen repräsentieren und aus Vertretern der Dachverbände der Tumorzentren, der beiden Krankenhausgesellschaften in Berlin und Brandenburg, der beiden Kassenärztlichen Vereinigungen, der beiden Ärztekammern sowie der Krankenkassenverbände und Ländervertreter beider Bundesländer bestehen. Seine Aufgaben sind Förderung des Zusammenwirkens der Akteure zur Schaffung und Aufrechterhaltung von Akzeptanz bei den meldepflichtigen Ärzten in den Praxen und Kliniken, fachliche Beratung und Begleitung des KKR, Evaluation zum Stand des Aufbaus, Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und Beratung sowie Begleitung des KKR in Fragen Datennutzungskonzept, Datenschutzkonzept und zu Auswertungsanfragen. Gemeinsame Qualitätskonferenz: Sie soll im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften im Sinne des Public-HealthAction-Cycle (Gesundheitspolitischer Aktionszyklus) initiiert werden und für die Bestandsaufnahme, Strategieerarbeitung sowie deren Umsetzung und Evaluation zuständig sein. Die Qualitätskonferenz wird Projekte und Maßnahmen entwickeln und dafür sorgen, dass Gesundheitszieleprojekte sowie Daten zur Versorgungstransparenz genutzt werden können und verständliche Patienteninformationen entstehen. Neutralität, Kosten, Lage: Die für Berlin geplante dezentrale Registerstelle soll die Voraussetzung für Neutralität bieten, also nicht bei einem Leistungserbringer angesiedelt werden. Sie soll in Räumen unterkommen, die preiswert sind, zentral liegen und eine gute Verkehrsanbindung haben. Die Organisatoren sehen so am ehesten die Voraussetzungen für einen engen Kontakt mit meldepflichtigen Ärzten gewährleistet. Informationsarbeit: Im Verlaufe dieses Jahres wird es weitere Informationsveranstaltungen für Berliner Ärzte zu verschiedenen Aspekten des KKR geben. Auch werden die Standesblätter der ärztlichen Organisationen in die Informationsarbeit einbezogen. Vier-Wochen-Meldepflicht (geplant): Ärzte werden die meldepflichtigen Diagnosen voraussichtlich innerhalb von vier Wochen nach „Entstehen des Meldeanlasses“ melden müssen. Denn nur eine möglichst zeitnahe Meldung ermöglicht die Nutzung der Informationen für patientenbezogene Maßnahmen, wie Tumorkonferenzen. Auch die Vorgaben in den Förderkriterien des GKV-Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sehen enge Meldefristen vor. Daher wird ein Verstoß gegen die Meldepflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können. Zu melden ist von Berliner und Brandenburger Ärzten zukünftig ausschließ lich an das gemeinsame KKR. Der Wohnort des Patienten spielt dann keine Rolle mehr, denn das KKR leitet Meldungen sowohl an das GKR als auch bei Wohnort des Patienten in anderen Bundesländern an andere zuständige KKR weiter. Die Meldepflicht an das GKR wird dann nur noch für Kinderkrebsfälle und nichtmelanotische Hautkrebsarten und ihre Frühstadien bestehen, da diese nicht an das KKR zu melden sind. Meldeanlässe legen die Bundesländer selbst fest. Allerdings haben sich die Länder auf eine Liste der Meldeanlässe verständigt, damit diese bundesweit möglichst einheitlich sind (z. B. Diagnosestellung, Therapie- und Abschlussdaten, histologischer, labortechnischer oder zytologischer Befund). Diese Liste wurde auch bei den bundesweiten Verhandlungen über die Meldevergütung berücksichtigt. Einzelheiten werden im Staatsvertrag für Berlin und Brandenburg einheitlich geregelt. Außerdem zu melden: Welche Angaben für eine vollständige Meldung übermit- telt werden müssen, wird ebenfalls im Staatsvertrag geregelt werden. Es werden Identitätsangaben des/der erkrankten Patienten/in, epidemiologische und klinische Daten nach ADT/ GEKID *-Datensatz, Versichertennummer und Kasse (GKV bzw. PKV) oder zuständiger Beihilfeträger und -nummer sowie Daten zum meldenden Azt sein, die für die Abrechnung der Meldevergütung und für ggf. notwendige Rückfragen erforderlich sind. Meldevergütung: Nur wer rechtzeitig und vollständig meldet, erhält eine bundesweit einheitliche Meldevergütung vom KKR. Per Schiedsspruch auf Bundesebene vom 24.02.15 wurden für verschiedene Meldeanlässe gestaffelte Meldevergütungen zwischen 4,– € und 18,– € festgesetzt. Bereits im Dezember 2014 hatten sich GKV-Spitzenverband, KBV, DKG und KZBV auf eine Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung verständigt, die weitere Regelungen enthält, u. a. zur Mehrfachmeldung desselben Meldeanlasses in § 2 Abs. 4. Patientenwiderspruch: Patienten können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Sinne der KKR-Ziele widersprechen. Darüber muss der Arzt sie informieren (ausgenommen Ärzte ohne direkten Patientenkontakt, wie Pathologen und Labormediziner). Auch bei einem Widerspruch muss der Arzt seiner Meldepflicht nachkommen. Den Widerspruch muss er dem KKR mit der Meldung übermitteln. Die dann gemeldeten Daten können jedoch nicht für eine direkt patientenbezogene Zusammenarbeit (Tumorkonferenzen) genutzt werden. Achtung: Auffallend hohen Widerspruchszahlen bei einem Arzt bzw. einer Klinik wird das KKR im Interesse der direkt patientenbezogenen Zusammenarbeit und einer hohen Datenqualität nachgehen. Der weitere Zeitplan: Die notwendigen staatsvertraglichen und landesgesetzlichen Schritte für das gemeinsame KKR mit Brandenburg sollen möglichst noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Medizinisches Thema KV-Blatt 05.2015 39 Geplante Struktur des Klinischen Krebsregisters BE BB Fachaufsicht der Länder Berlin und Brandenburg spricht Empfehlungen aus Gemeinsame Qualitätskonferenz (GKV-Spitzenverband Förderkriterium 4.01) Initiierung unter der Schirmherrschaft der Länder BE BB gGmbH KKR BE-BB (Gesellschaft ÄK BB) Aufgaben: GF, Personal, Buchhaltung, Abrechnung, IT, zentrale Datenhaltung, stellt notwendige Daten zur Herstellung von Versorgungstransparenz und Versorgungsforschnung bereit (§ 65 c | Nr. 8); Datenaustausch mit anderen KKR bei Abweichung Wohn-/Behandlungsort und mit Landesauswertungsstelle (§ 65 c | Nr. 3) Melderegisterabgleich, Todesbescheinigungen Erfasst und übermittelt Daten für epidemiologische Register (§ 65 c | Nr. 7), also GKR Prüfen, ergänzen, korrigieren an den zentralen Server des KKR BE-BB gemeldeter Daten einschließlich Daten zur Abrechnung der Registerpauschale und Meldevergütung Landesauswertungsstelle/n: Ansiedlung bei gGmbH (§ 65 c | 4,VII) Einzugsgebiet BRANDENBURG Dezentrale Dezentrale KKR-Stelle KKR-Stelle Frankfurt/O. Cottbus Dezentrale KKR-Stelle Brandenburg/Nordwest Neuruppin r Annahme, Erfassung und Bearbeitung der Meldungen r Prüfen gemeldeter Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität, fragen nach r Werten erfasste Daten aus und melden Ergebnisse an die einzelnen Leistungserbringer zurück (§ 65 c | Nr. 2) r Fördern interdisziplinäre, direkt patientenbezogene Zusammenarbeit bei der Krebsbehandlung (§ 65 c | Nr. 4) r Arbeiten mit Zentren der Onkologie zusammen (§ 65 c | Nr. 6) Gemeinsames Krebsregister der Länder BE, BB, MV, ST, SN, TH Änderung Staatsvertrag bedarf Zustimmung aller o. g. Länderparlamente Dezentrale KKR-Stelle Potsdam Einzugsgebiet BERLIN Dezentrale KKR-Stelle Nordbrandenburg Schwedt Melden patientenbezogen Daten nach ADT/ GEKID-Datensatz und Daten zur Abrechnung der Registerpauschale und Meldevergütung an den zentralen Server des KKR BE-BB Ambulante und stationäre Melder mit Sitz in Brandenburg, je nach geografischem Einzugsbereich Dezentrale KKR-Stelle Berlin Melden patientenbezogen Daten nach ADT/ GEKID-Datensatz und Daten zur Abrechnung der Registerpauschale und Meldevergütung an den zentralen Server des KKR BE-BB r Annahme, Erfassung und Bearbeitung der Meldungen r Prüfen gemeldeter Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität, fragen nach r Werten erfasste Daten aus und melden Ergebnisse an die einzelnen Leistungserbringer zurück (§ 65 c | Nr. 2) r Fördern interdisziplinäre, direkt patientenbezogene Zusammenarbeit bei der Krebsbehandlung (§ 65 c | Nr. 4) r Arbeiten mit Zentren der Onkologie zusammen (§ 65 c | Nr. 6) Ambulante und stationäre Melder mit Sitz in Berlin Quelle: Anlage 1 d. Beschlusses des Gemeinsamen Landesausschusses § 90 a SGB V v. 26.09.2014 Beirat (Berufung durch ÄK BB, Länder BE BB) Medizinisches Thema Anzeigen KV-Blatt 05.2015 Fortsetzung von Seite 38 Dabei kommt datenschutzrechtlichen Fragestellungen und der Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten beider Länder zentrale Bedeutung zu, da es sich um hochsensible Daten handelt. Ab dem kommenden Jahr soll das KKR in Form einer zu gründenden gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) den Geschäftsbetrieb aufnehmen. Ebenfalls im kommenden Jahr sind der Aufbau der dezentralen Registerstelle Berlin und der Beginn der Krebsregistrierung geplant. Fragen? Auch wenn zu vielen Punkten die Details zum jetzigen Zeitpunkt noch offen sind, gibt es bereits jetzt die Möglichkeit, sich zu informieren. So können sich Ärzte mit Fragen rund um das Thema KKR an folgende E-Mailadresse wenden: anfrage[email protected] 3. BNGO-HAUPTSTADTKONGRESS 3.+4. JULI 2015 · MARITIM PROARTE HOTEL BERLIN Anzeigen 40 Ambulante onkologische Versorgung im Wandel – Arzt und Team, gemeinsam für den Patienten • • • • • • • • Post ASCO Themenberichte MammaCa, OvarialCa, CervixCa Neues zur Diagnostik des MammaCa: Gensignaturen, Bildgebung, PET/CT S3 Leitlinie CervixCa, S2K Leitlinie VulvaCa Thoraxchirurgische Optionen / Nutzen der CAD-Analyse bei pulmonalen Metastasen Berufspolitik: ASV / Leistungsabrechnung – wo stehen wir? Praxisalltag: Neue Herausforderungen; Balanceakt Delegation versus Substitution NEU: Pflegesprechstunde – Qualifizierte Patientenbetreuung durch MFA Qualifizierungskurse für Ärzte / MFA: GCP, Transfusionsmedizin, Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten Information und Anmeldung unter: www.bngo-kongress.de Redaktion: litt * ADT=ArbeitsgemeinschaftDeutscher Tumorzentrene.V.;GEKID:Gesellschaft derEpidemiologischenKrebsregister Hausärztetag beim Diabetes Kongress 2015 BERLINER NOTFALLKURS Von Apoplex bis Zwangseinweisung - wir machen Sie an 3 Tagen fit für den Notfall im Bereitschaftsdienst. Mit 27 CME Punkten zertifiziert. Anmeldung & weitere Kurse unter www.berliner-notfallkurs.de Fortbildung für Hausärzte und medizinisches Fachpersonal Praxisrelevante Themen der Diabetologie unter Berücksichtigung der vielfältigen Herausforderungen in der Hausarztpraxis Samstag, 16. 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