Charité Comprehensive Cancer Center Meldepflicht an das

Charité Comprehensive Cancer Center
Charité  Campus Mitte  Invalidenstraße 80  10115 Berlin
Komm. Direktor: Prof. Dr. U. Keilholz
An
Alle onkologisch tätigen Charité-Ärzte
Unser Zeichen: HLa/UK
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Fax 030-450 56 49 60
E-Mail: [email protected]
Berlin, 15.07.2016
Meldepflicht an das Klinische Krebsregister der Länder Brandenburg und Berlin
Sehr geehrte Ärztliche Kolleginnen und Kollegen der Charité, ab dem 01.07.2016, mit einer Übergangsfrist bis zum 30.09.2016 sind alle Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in Berlin verpflichtet Krebsdiagnosen, Therapien und deren Verläufe innerhalb von vier Wochen nach Diagnosestellung bzw. Therapie oder Verlaufsbeurteilung an das Klinische Krebsregister der Bundesländer Brandenburg und Berlin, im Folgenden KKR BB/BE genannt, zu melden. Rechtliche Grundlage hierfür ist der Staatsvertrag der Länder Brandenburg (BB) und Berlin (BE), Art. 11 auf Grundlage § 65 c SGB V http://www.kkrbb.de/. Spätestens ab dem 01.10.2016 sind Daten von Krebspatienten mit Erstdiagnose ab dem 01.07.2016 für folgende Meldeanlässe an das KKR BB/BE zu übermitteln: 1. Diagnose einer Tumorerkrankung erwachsener Patienten für folgende Diagnosen: C00 ‐ C43, C45 ‐ C97, D00 ‐ D03, D05 ‐ D09, D37 ‐ D48, D32 ‐ D34, D35.2 – D35.4 2. Histologische, zytologische oder labortechnische Sicherung der Diagnose 3. Beginn und Abschluss einer therapeutischen Maßnahme (insbesondere Operation, Strahlentherapie, systemische Therapie) 4. Jede Änderung im Verlauf einer Tumorerkrankung, wie beispielsweise das Auftreten von Rezidiven, Metastasen, das Voranschreiten der Tumorerkrankung, teilweise oder vollständige Tumorremission und Nebenwirkungen 5. Tod der Patientin oder des Patienten Meldungen sollten spätestens zwei Wochen nach Meldeanlass an das Charité Comprehensive Cancer Center (CCCC) übermittelt werden, da die von uns bearbeitete Meldung zwei Wochen später beim KKR BB/BE eingetroffen sein muss. Die Meldung an das KKR BB/BE wird durch das einrichtungsbezogene Klinische Krebsregister des CCCC (KKR CCCC) in elektronischer Form übernommen. Dies erfolgt, analog der bisherigen Meldung zum Epidemiologischen Krebsregister (GKR), in elektronischer Form. CHARITÉ - UNIVERSITÄTSMEDIZIN BERLIN
Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Charitéplatz. 1  10117 Berlin  Telefon +49 30 450-50 www.charite.de
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Meldepflichtig sind alle bösartigen Neubildungen („C‐Diagnosen“), einschließlich ihrer Frühstadien (in‐
situ‐ und Unsichere Neubildungen (Borderline etc.) und gutartige Tumoren des ZNS. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Patienten mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Patienten mit nicht‐melanotischem Hautkrebs (ICD‐10: C44, D04) und deren Vorstufen sowie Krebspatienten im Kindesalter. Letztere sind an das Kinderkrebsregister Mainz zu melden. Die an das KKR BB/BE zu meldende Daten sind bundesweit im einheitlichen onkologischen Basisdatensatz der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT) und der Gesellschaft der Epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID) und den ihn ergänzenden Modulen festgelegt http://www.tumorzentren.de/onkol‐basisdatensatz.html. Für Sie zu beachten ist: 
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dass alle Patienten, gemäß Art. 14 des Staatsvertrags von der Meldung ihrer Daten an das KKR BB/BE zu informieren sind, wofür derzeit ein Passus im Stat. Behandlungsvertrag erarbeitet wird, dass allen Patienten ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 15 des Staatsvertrags eingeräumt wird, dass alle Patienten, gemäß Art. 17 des Staatsvertrags ein Auskunftsrecht besitzen. Die Information der Patienten über die Meldung zum KKR BB/BE soll im Rahmen der Aufnahme vollzogen werden und mit der Unterschrift des Stationären Behandlungsvertrags vom Patienten zusätzlich quittiert werden. Diesbezüglich werden in den nächsten Wochen Informationsveranstaltungen stattfinden. Die Einladung hierzu geht Ihnen zeitnah zu. Mit kollegialen Grüßen, Prof. Ulrich Keilholz Komm. Direktor CCCC Steffen Sander Koordinator KKR CCCC