Anlage 10.3 Zertifizierungspflicht bei Futtermittelunternehmen 01.01

Anlage 10.3 Zertifizierungspflicht bei Futtermittelunternehmen
Zertifizierung/
QS-Inspektion
Leitfaden (LF)
Futtermittelwirtschaft
Futtermittelmonitoring1
Misch- und Einzelfuttermittel
erforderlich
verbindlich
Teilnahme
Vormischungen/Zusatzstoffe
erforderlich
verbindlich
Teilnahme
Landwirtschaftliche Primärprodukte
(als Futtermittel)
möglich
siehe LF
Landwirtschaft/Erzeugung
Teilnahme;
keine Teilnahme
erforderlich bei QSZertifizierung für
Ackerbau,
Grünlandnutzung,
Feldfutterproduktion
Kleinsterzeugung von
Einzelfuttermitteln (bis 1000t TM)
erforderlich
siehe LF QS-Inspektion für
Kleinsterzeuger
Teilnahme
Private Labelling
erforderlich
verbindlich
Regelung mit
Lohnhersteller
erforderlich
Trocknung mit direkter Trocknung
(inkl. Lohntrocknung)
erforderlich
verbindlich
(Tonnageabhängig ggf. LF QSInspektion für Kleinsterzeuger)
Teilnahme
Trocknung mit indirekter Trocknung
erforderlich, wenn
durch Trocknung
Futtermittel
hergestellt wird
(nicht erforderlich,
wenn Futtermittel
oder
landwirtschaftliche
Primärprodukte
getrocknet werden)
verbindlich
Teilnahme
Futtermittel, die bei der
Lebensmittelherstellung anfallen
erforderlich, wenn die
Zweckbestimmung
als Futtermittel
bekannt ist
verbindlich
Teilnahme
Fahrbare Mahl- und Mischanlagen
erforderlich
siehe LF QS-Inspektion für
Fahrbare Mahl- und
Mischanlagen
keine Teilnahme;
Teilnahme
erforderlich bei
Handel von losen
Ölen und/oder
Fetten
nicht erforderlich,
Tätigkeit muss im
QM-System integriert
sein
nicht verbindlich
keine Teilnahme
erforderlich
nicht erforderlich
erforderlich
verbindlich
nicht verbindlich
verbindlich
keine Teilnahme
keine Teilnahme
keine Teilnahme
Tätigkeit
Futtermittelherstellung
Transport von Futtermitteln
Straßentransport
Unternehmensintern: mit eigenem
Fahrzeug
Unternehmensintern: mit
Fremdfahrzeug
Lose Ware
Gesackte/Verpackte Ware
Landwirtschaftliche Primärprodukte
(als Futtermittel)
Leitfaden Futtermittelwirtschaft
Anlage 10.3 Zertifizierungspflicht bei
Futtermittelunternehmen
Version: 01.01.2016
Status: • Freigabe
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Zertifizierung/
QS-Inspektion
Leitfaden (LF)
Futtermittelwirtschaft
Futtermittelmonitoring1
erforderlich
nicht erforderlich
erforderlich
verbindlich
nicht verbindlich
verbindlich
keine Teilnahme
keine Teilnahme
keine Teilnahme
nicht erforderlich,
Tätigkeit ins QMSystem integrieren
nicht verbindlich
keine Teilnahme
erforderlich
nicht erforderlich
erforderlich
verbindlich
nicht verbindlich
verbindlich
keine Teilnahme
keine Teilnahme
keine Teilnahme
Anlieferung landwirtschaftlicher
Primärprodukte durch den Landwirt
selbst
nicht erforderlich
nicht verbindlich
keine Teilnahme
Erntefahrten (Durchführung von
Transportdienstleistungen während der
Ernte, weniger als 3 zusammenhängende Monate im Jahr)
nicht erforderlich
nicht verbindlich
keine Teilnahme
erforderlich
verbindlich
keine Teilnahme
Handel mit ausschließlich
Sackware/verpackter Ware (inkl.
Handelsvertretung für Sackware)
nicht erforderlich
nicht verbindlich
keine Teilnahme
Handel mit loser Ware
erforderlich
verbindlich
Teilnahme
Handel mit loser und verpackter Ware
erforderlich
verbindlich
Teilnahme für lose
Ware
Erfassungshandel/Handel mit
landwirtschaftlichen Primärprodukte
(als Futtermittel)
erforderlich
verbindlich
Teilnahme für lose
Ware
Streckenhandel (lose Ware)
erforderlich
verbindlich
keine Teilnahme2
Streckenhandel (lose Ware) und
zusätzlich Sackwarenhandel inklusive
Lagerung
erforderlich
verbindlich
keine Teilnahme2
reine Maklertätigkeiten
nicht erforderlich
nicht verbindlich
keine Teilnahme
Tätigkeit
Unternehmensextern: mit eigenem
Fahrzeug
Lose Ware
Gesackte/Verpackte Ware
Landwirtschaftliche Primärprodukte
(als Futtermittel)
Abholung von Futtermitteln mit
eigenem Transportfahrzeug für
den Eigenbedarf
Unternehmensextern: mit Fremdfahrzeug
Lose Ware
Gesackte/Verpackte Ware
Landwirtschaftliche Primärprodukte
(als Futtermittel)
Schiene/Binnenschiff/Seeschiff
Befrachter
Handel mit Futtermitteln
Lagerung und Umschlag von Futtermitteln
Lagerung und Umschlag von QSFuttermitteln (lose und verpackte
Ware) und landwirtschaftlichen
Primärprodukten (als Futtermittel) als
Dienstleistung
erforderlich
verbindlich
keine Teilnahme
Lagerung und Umschlag von
ausschließlich Sackware/verpackter
Ware
nicht erforderlich
nicht verbindlich
keine Teilnahme
Reine Umschlagstätigkeiten (ohne
Lagerung) als Dienstleistung
nicht erforderlich
nicht verbindlich
keine Teilnahme
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Anlage 10.3 Zertifizierungspflicht bei
Futtermittelunternehmen
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Zertifizierung/
QS-Inspektion
Leitfaden (LF)
Futtermittelwirtschaft
Futtermittelmonitoring1
Nutzung eigener, externer Lagerstätten
(Lagernutzung länger als 6 Monate im
Jahr)
erforderlich
verbindlich
keine Teilnahme
Kurzfristige Nutzung externer (eigener
oder fremder) Lagerstätten während
der Ernte (Lager wird weniger als 6
zusammenhängende Monate im Jahr
genutzt)
nicht erforderlich,
Lagerstätten müssen
im HACCP-Konzept
berücksichtigt werden
nicht verbindlich
keine Teilnahme
Tätigkeit
1
2
Unternehmen, die am Futtermittelmonitoring teilnehmen müssen, müssen auch Rückstellmuster ziehen.
Teilnahme ggf. erforderlich für Ad-hoc Monitoring
QS Qualität und Sicherheit GmbH
Schedestraße 1-3, 53113 Bonn
Tel +49 228 35068-0, [email protected]
Geschäftsführer: Dr. H.-J. Nienhoff
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