Anlage 10.3 Zertifizierungspflicht bei Futtermittelunternehmen Zertifizierung/ QS-Inspektion Leitfaden (LF) Futtermittelwirtschaft Futtermittelmonitoring1 Misch- und Einzelfuttermittel erforderlich verbindlich Teilnahme Vormischungen/Zusatzstoffe erforderlich verbindlich Teilnahme Landwirtschaftliche Primärprodukte (als Futtermittel) möglich siehe LF Landwirtschaft/Erzeugung Teilnahme; keine Teilnahme erforderlich bei QSZertifizierung für Ackerbau, Grünlandnutzung, Feldfutterproduktion Kleinsterzeugung von Einzelfuttermitteln (bis 1000t TM) erforderlich siehe LF QS-Inspektion für Kleinsterzeuger Teilnahme Private Labelling erforderlich verbindlich Regelung mit Lohnhersteller erforderlich Trocknung mit direkter Trocknung (inkl. Lohntrocknung) erforderlich verbindlich (Tonnageabhängig ggf. LF QSInspektion für Kleinsterzeuger) Teilnahme Trocknung mit indirekter Trocknung erforderlich, wenn durch Trocknung Futtermittel hergestellt wird (nicht erforderlich, wenn Futtermittel oder landwirtschaftliche Primärprodukte getrocknet werden) verbindlich Teilnahme Futtermittel, die bei der Lebensmittelherstellung anfallen erforderlich, wenn die Zweckbestimmung als Futtermittel bekannt ist verbindlich Teilnahme Fahrbare Mahl- und Mischanlagen erforderlich siehe LF QS-Inspektion für Fahrbare Mahl- und Mischanlagen keine Teilnahme; Teilnahme erforderlich bei Handel von losen Ölen und/oder Fetten nicht erforderlich, Tätigkeit muss im QM-System integriert sein nicht verbindlich keine Teilnahme erforderlich nicht erforderlich erforderlich verbindlich nicht verbindlich verbindlich keine Teilnahme keine Teilnahme keine Teilnahme Tätigkeit Futtermittelherstellung Transport von Futtermitteln Straßentransport Unternehmensintern: mit eigenem Fahrzeug Unternehmensintern: mit Fremdfahrzeug Lose Ware Gesackte/Verpackte Ware Landwirtschaftliche Primärprodukte (als Futtermittel) Leitfaden Futtermittelwirtschaft Anlage 10.3 Zertifizierungspflicht bei Futtermittelunternehmen Version: 01.01.2016 Status: • Freigabe Seite 1 von 3 Seite 1 von 3 Zertifizierung/ QS-Inspektion Leitfaden (LF) Futtermittelwirtschaft Futtermittelmonitoring1 erforderlich nicht erforderlich erforderlich verbindlich nicht verbindlich verbindlich keine Teilnahme keine Teilnahme keine Teilnahme nicht erforderlich, Tätigkeit ins QMSystem integrieren nicht verbindlich keine Teilnahme erforderlich nicht erforderlich erforderlich verbindlich nicht verbindlich verbindlich keine Teilnahme keine Teilnahme keine Teilnahme Anlieferung landwirtschaftlicher Primärprodukte durch den Landwirt selbst nicht erforderlich nicht verbindlich keine Teilnahme Erntefahrten (Durchführung von Transportdienstleistungen während der Ernte, weniger als 3 zusammenhängende Monate im Jahr) nicht erforderlich nicht verbindlich keine Teilnahme erforderlich verbindlich keine Teilnahme Handel mit ausschließlich Sackware/verpackter Ware (inkl. Handelsvertretung für Sackware) nicht erforderlich nicht verbindlich keine Teilnahme Handel mit loser Ware erforderlich verbindlich Teilnahme Handel mit loser und verpackter Ware erforderlich verbindlich Teilnahme für lose Ware Erfassungshandel/Handel mit landwirtschaftlichen Primärprodukte (als Futtermittel) erforderlich verbindlich Teilnahme für lose Ware Streckenhandel (lose Ware) erforderlich verbindlich keine Teilnahme2 Streckenhandel (lose Ware) und zusätzlich Sackwarenhandel inklusive Lagerung erforderlich verbindlich keine Teilnahme2 reine Maklertätigkeiten nicht erforderlich nicht verbindlich keine Teilnahme Tätigkeit Unternehmensextern: mit eigenem Fahrzeug Lose Ware Gesackte/Verpackte Ware Landwirtschaftliche Primärprodukte (als Futtermittel) Abholung von Futtermitteln mit eigenem Transportfahrzeug für den Eigenbedarf Unternehmensextern: mit Fremdfahrzeug Lose Ware Gesackte/Verpackte Ware Landwirtschaftliche Primärprodukte (als Futtermittel) Schiene/Binnenschiff/Seeschiff Befrachter Handel mit Futtermitteln Lagerung und Umschlag von Futtermitteln Lagerung und Umschlag von QSFuttermitteln (lose und verpackte Ware) und landwirtschaftlichen Primärprodukten (als Futtermittel) als Dienstleistung erforderlich verbindlich keine Teilnahme Lagerung und Umschlag von ausschließlich Sackware/verpackter Ware nicht erforderlich nicht verbindlich keine Teilnahme Reine Umschlagstätigkeiten (ohne Lagerung) als Dienstleistung nicht erforderlich nicht verbindlich keine Teilnahme Leitfaden Futtermittelwirtschaft Anlage 10.3 Zertifizierungspflicht bei Futtermittelunternehmen Version: 01.01.2016 Status: • Freigabe Seite 2 von 3 Seite 2 von 3 Zertifizierung/ QS-Inspektion Leitfaden (LF) Futtermittelwirtschaft Futtermittelmonitoring1 Nutzung eigener, externer Lagerstätten (Lagernutzung länger als 6 Monate im Jahr) erforderlich verbindlich keine Teilnahme Kurzfristige Nutzung externer (eigener oder fremder) Lagerstätten während der Ernte (Lager wird weniger als 6 zusammenhängende Monate im Jahr genutzt) nicht erforderlich, Lagerstätten müssen im HACCP-Konzept berücksichtigt werden nicht verbindlich keine Teilnahme Tätigkeit 1 2 Unternehmen, die am Futtermittelmonitoring teilnehmen müssen, müssen auch Rückstellmuster ziehen. Teilnahme ggf. erforderlich für Ad-hoc Monitoring QS Qualität und Sicherheit GmbH Schedestraße 1-3, 53113 Bonn Tel +49 228 35068-0, [email protected] Geschäftsführer: Dr. H.-J. Nienhoff Leitfaden Futtermittelwirtschaft Anlage 10.3 Zertifizierungspflicht bei Futtermittelunternehmen Version: 01.01.2016 Status: • Freigabe Seite 3 von 3 Seite 3 von 3
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