Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 10.11.2015 Zu folgenden Anträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich bzsw. mit Auflagen hergestellt: • Antrag auf Vorbescheid des Herrn Werner Sedlmair, zum Neubau von 3 Doppelhäusern mit 6 Einzelgaragen, auf dem Grundstück gelegen an der Otterloher Straße 5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6. Die Zufahrt zum südlichen Doppelhaus liegt im Nahbereich des gesicherten Fußgängerüberweges und wird daher nicht gestattet. Es wird vorgeschlagen, die Zufahrt weiter südlich anzulegen. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der Baugrenzen und Gebäudehöhe, wurde zugestimmt. Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckverbandes München-Südost erforderlich. Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen. • Tekturantrag der Frau Marianne Streck, zum Neubau von sechs Reihenhäusern mit Garagen (Garagenänderung), auf dem Grundstück gelegen am Wirthfeldweg in Sauerlach. Immissionen durch das nördlich angrenzende Schul- und Sportgelände sind zu dulden, insbesondere auch am Wochenende. Dies betrifft auch künftige Erweiterungen und Umbauten auf dem Sport- und Schulgelände. • Tekturantrag und Bauherrenwechsel der W & H GbR, vertreten durch Herrn Wolfgang Hecher, zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 barrierefreien, altengerechten Wohneinheiten mit Garagen (Änderung 3 Reihenhäuser in MHF), auf dem Grundstück gelegen am Wirthfeldweg in Sauerlach. Immissionen durch das nördlich angrenzende Schul- und Sportgelände sind zu dulden, insbesondere auch am Wochenende. Dies betrifft auch künftige Erweiterungen und Umbauten auf dem Sport- und Schulgelände. Pro Wohneinheit ist ein Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckverbandes München-Südost erforderlich. Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen. • Bauantrag des Herrn Roman Richter, zum Neubau eines Einfamilienhauses, auf dem Grundstück gelegen an der Blombergstraße 16 in Sauerlach. Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckzweckverbandes München-Südost erforderlich. Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen. • Bauantrag der Frau Elisabeth Estendorfer, zum Neubau eines Geräteraumes mit Freisitz, auf dem Grundstück gelegen am Spatzenlohweg 8 in Sauerlach. • Antrag auf Vorbescheid des Herrn Anton Weißenbacher, zum Neubau von 3 Reihenhäusern und 1 Doppelhaus, auf dem Grundstück gelegen an der Wolfratshausener Straße 30 und 32 in Sauerlach. Die Garagen sind mit einem Satteldach zu versehen. Im Bereich des geplanten Reihenhauses (3 Einheiten) sind aus ortsgestalterischen Gründen die Quergiebel der Reiheneckhäuser zu streichen. Die Belichtung der Reiheneckhäuser kann über die Giebelseiten erfolgen. Der Quergiebel im Reihenmittelhaus ist mit einem Satteldach zu gestalten. Ferner sind die Quergiebel im Bereich des Doppelhauses zu streichen. Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen. • Bauantrag der Eheleute Christine und Ludwig Burghardt, zum Ausbau des Dachgeschosses und Erneuerung des Dachstuhls mit Aufdachdämmung und Einbau einer Dachgaube, auf dem Grundstück gelegen am Schelcherweg 21 in Sauerlach im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17, werden von Seiten des Bau- und Umweltausschusses grundsätzlich keine Einwendungen erhoben. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, wegen abweichender Regelung zum Ausbau der Dachgeschosse und Dachgestaltung, wurde zugestimmt. • Austauschplan der Frau Christine Schütz, zum Neubau eines Mehrfamilienhauses, auf dem Grundstück gelegen an der Münchener Straße 132 im Ortsteil Lanzenhaar. Aus ortsgestalterischen Gründen wird angeregt, die Balkone auf ein untergeordnetes Maß zu reduzieren. Die Festlegungen des Antrages auf Vorbescheid sind grundsätzlich einzuhalten. Pro Wohneinheit ist je ein Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen. Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckverbandes München-Südost erforderlich. Sonstiges: Bebauungsplan der Gemeinde Straßlach-Dingharting für das Gebiet -Beim Pfleger-Verfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Im Rahmen des Anhörverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan der Gemeinde Straßlach-Dingharting für das Gebiet -Beim Pfleger-, hat der Bau- und Umweltausschuss wie folgt Stellung genommen: Belange der Gemeinde Sauerlach werden durch diesen Bebauungsplan nicht berührt. Aus diesem Grunde werden weder Anregungen, noch Bedenken vorgebracht. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Taufkirchen - Bereich GE Tegernseer Landstraße Im Rahmen des Anhörverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 80, der Gemeinde Taufkirchen für den Bereich GE-Tegernseer Landstraße, hat der Bau- und Umweltausschuss wie folgt Stellung genommen: Belange der Gemeinde Sauerlach werden durch diesen Bebauungsplan nicht berührt. Aus diesem Grunde werden weder Anregungen, noch Bedenken vorgebracht. Vollzug des Bayerischen ÖPNV-Gesetzes (BayÖPNVG) -Übersicht über geplante Investitionen zur Erstellung eines ÖPNV-Investitionsplanes Beschluss: Im Rahmen des Anhörverfahrens des Landratsamtes München, für eine Übersicht über geplante Investitionen zur Erstellung eines ÖPNV-Investitionsplanes, hat der Bau- und Umweltausschuss wie folgt Stellung genommen: Die mögliche Aufstockung bzw. Überdachung der bestehenden P+R-Anlage wurde bereits in den Vorjahren angemeldet. Weitere bauliche Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. Hubert Zellner
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