vorhanden - Gemeinde Sauerlach

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 10.11.2015
Zu folgenden Anträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich bzsw.
mit Auflagen hergestellt:
• Antrag auf Vorbescheid des Herrn Werner Sedlmair, zum Neubau von 3
Doppelhäusern mit 6 Einzelgaragen, auf dem Grundstück gelegen an der Otterloher
Straße 5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6.
Die Zufahrt zum südlichen Doppelhaus liegt im Nahbereich des gesicherten
Fußgängerüberweges und wird daher nicht gestattet. Es wird vorgeschlagen, die
Zufahrt weiter südlich anzulegen.
Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen
Überschreitung der Baugrenzen und Gebäudehöhe, wurde zugestimmt.
Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckverbandes
München-Südost erforderlich.
Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien
der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen.
•
Tekturantrag der Frau Marianne Streck, zum Neubau von sechs Reihenhäusern mit
Garagen (Garagenänderung), auf dem Grundstück gelegen am Wirthfeldweg in
Sauerlach.
Immissionen durch das nördlich angrenzende Schul- und Sportgelände sind zu
dulden, insbesondere auch am Wochenende. Dies betrifft auch künftige
Erweiterungen und Umbauten auf dem Sport- und Schulgelände.
•
Tekturantrag und Bauherrenwechsel der W & H GbR, vertreten durch Herrn Wolfgang
Hecher, zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 barrierefreien, altengerechten
Wohneinheiten mit Garagen (Änderung 3 Reihenhäuser in MHF), auf dem
Grundstück gelegen am Wirthfeldweg in Sauerlach.
Immissionen durch das nördlich angrenzende Schul- und Sportgelände sind zu
dulden, insbesondere auch am Wochenende. Dies betrifft auch künftige
Erweiterungen und Umbauten auf dem Sport- und Schulgelände.
Pro Wohneinheit ist ein Fahrradabstellplatz nachzuweisen.
Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckverbandes
München-Südost erforderlich.
Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien
der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen.
•
Bauantrag des Herrn Roman Richter, zum Neubau eines Einfamilienhauses, auf dem
Grundstück gelegen an der Blombergstraße 16 in Sauerlach.
Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckzweckverbandes
München-Südost erforderlich.
Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien
der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen.
•
Bauantrag der Frau Elisabeth Estendorfer, zum Neubau eines Geräteraumes mit
Freisitz, auf dem Grundstück gelegen am Spatzenlohweg 8 in Sauerlach.
•
Antrag auf Vorbescheid des Herrn Anton Weißenbacher, zum Neubau von 3
Reihenhäusern und 1 Doppelhaus, auf dem Grundstück gelegen an der
Wolfratshausener Straße 30 und 32 in Sauerlach.
Die Garagen sind mit einem Satteldach zu versehen.
Im Bereich des geplanten Reihenhauses (3 Einheiten) sind aus ortsgestalterischen
Gründen die Quergiebel der Reiheneckhäuser zu streichen. Die Belichtung der
Reiheneckhäuser kann über die Giebelseiten erfolgen. Der Quergiebel im
Reihenmittelhaus ist mit einem Satteldach zu gestalten. Ferner sind die Quergiebel
im Bereich des Doppelhauses zu streichen.
Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien
der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen.
•
Bauantrag der Eheleute Christine und Ludwig Burghardt, zum Ausbau des
Dachgeschosses und Erneuerung des Dachstuhls mit Aufdachdämmung und Einbau
einer Dachgaube, auf dem Grundstück gelegen am Schelcherweg 21 in Sauerlach im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17, werden von Seiten des Bau- und
Umweltausschusses grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.
Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, wegen abweichender
Regelung zum Ausbau der Dachgeschosse und Dachgestaltung, wurde zugestimmt.
•
Austauschplan der Frau Christine Schütz, zum Neubau eines Mehrfamilienhauses,
auf dem Grundstück gelegen an der Münchener Straße 132 im Ortsteil Lanzenhaar.
Aus ortsgestalterischen Gründen wird angeregt, die Balkone auf ein untergeordnetes
Maß zu reduzieren. Die Festlegungen des Antrages auf Vorbescheid sind
grundsätzlich einzuhalten. Pro Wohneinheit ist je ein Fahrradabstellplatz
nachzuweisen. Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach
den Richtlinien der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen. Hinsichtlich der
Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckverbandes München-Südost
erforderlich.
Sonstiges:
Bebauungsplan der Gemeinde Straßlach-Dingharting für das Gebiet -Beim Pfleger-Verfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Im Rahmen des Anhörverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan
der Gemeinde Straßlach-Dingharting für das Gebiet -Beim Pfleger-, hat der Bau- und
Umweltausschuss wie folgt Stellung genommen:
Belange der Gemeinde Sauerlach werden durch diesen Bebauungsplan nicht berührt. Aus
diesem Grunde werden weder Anregungen, noch Bedenken vorgebracht.
14.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
der
Gemeinde
Taufkirchen
- Bereich GE Tegernseer Landstraße
Im Rahmen des Anhörverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 14. Änderung des
Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 80, der Gemeinde Taufkirchen für den
Bereich GE-Tegernseer Landstraße, hat der Bau- und Umweltausschuss wie folgt Stellung
genommen:
Belange der Gemeinde Sauerlach werden durch diesen Bebauungsplan nicht berührt. Aus
diesem Grunde werden weder Anregungen, noch Bedenken vorgebracht.
Vollzug
des
Bayerischen
ÖPNV-Gesetzes
(BayÖPNVG)
-Übersicht über geplante Investitionen zur Erstellung eines ÖPNV-Investitionsplanes
Beschluss:
Im Rahmen des Anhörverfahrens des Landratsamtes München, für eine Übersicht über
geplante Investitionen zur Erstellung eines ÖPNV-Investitionsplanes, hat der Bau- und
Umweltausschuss wie folgt Stellung genommen:
Die mögliche Aufstockung bzw. Überdachung der bestehenden P+R-Anlage wurde bereits in
den Vorjahren angemeldet. Weitere bauliche Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.
Hubert Zellner