vorhanden - Gemeinde Sauerlach

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 15.03.2016
•
Folgender Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.02.2016 wird bekannt gegeben:
Beschränkte Ausschreibung für Straßenunterhaltsmaßnahmen 2016:
Leonhard Moll Hoch- u. Tiefbau GmbH,Mies-van der-Rohe-Str. 6,80807 München
Swietelsky Bau GmbH,Reith 9,85560 Ebersberg
Florian Brunsch,Mittlweg 3,82064 Straßlach
Stratebau GmbH,Bergstraße 16,82024 Taufkirchen
ITG,Tief- und Straßenbau GmbH, Am Lenzenfleck 8,85737 Ismaning
Zu folgenden Anträgen konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden
•
Tekturantrag zum bereits genehmigten Bauantrag der HELMA Wohnungsbau GmbH,
zum Neubau einer Wohnanlage mit 54 Wohneinheiten und Tiefgarage, auf dem Grundstück Gemarkung Sauerlach, gelegen an der Hofoldinger Straße in Sauerlach im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 c.
•
Tekturantrag zum bereits genehmigten Bauantrag der Firma Widmann Grundstücksverwaltungs-GbR, zur Erweiterung eines Drogeriemarktes, auf dem Grundstück Gemarkung Sauerlach, gelegen an der Ludwig-Bölkow-Str. 2, 2a in Sauerlach im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 55.
Der Fußweg von der Straße zum Grundstück ist in Höhe des Gehweges Ludwig-BölkowStraße vorzusehen. Die genaue Lage ist im Zuge der Bauausführung vor Ort mit der
Gemeinde festzulegen.
•
Bauantrag der Eheleute Bernhard und Karin Strubl, zur Errichtung eines Zwerchgiebels,
auf dem Grundstück Gemarkung Sauerlach, gelegen am Hoanzweg 12 in Sauerlach im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34.
•
Bauantrag der Bayerischen Staatsforsten AöR, zur Nutzungserweiterung des Forsthauses Sauerlach mit Nebengebäude um eine Musikschule mit untergeordneter Nachbarschaftshilfenutzung, auf dem Grundstück Gemarkung Sauerlach, gelegen an der Tegernseer Landstraße 18 in Sauerlach.
•
Bauantrag der Firma Karl GmbH, zum Abbruch von landwirtschaftlichen Gebäuden und
Neubau einer Halle zur landwirtschaftlichen Nutzung, auf dem Grundstück Gemarkung
Arget, gelegen an der Oberlandstraße 72 im Ortsteil Grafing.
Die Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen ist Voraussetzung.
•
Bauantrag der Frau Bernadette Lappat, Arget, zur Errichtung einer landwirtschaftlichen
Maschinenhalle mit Hackschnitzellager, auf dem Grundstück Gemarkung Arget, gelegen
Am Oberfeld im Ortsteil Arget.
Die Privilegierung des Vorhabens ist verbindlich nachzuweisen.
Die Belange des Naturschutzes sind im Verfahren zu prüfen.
•
Bauantrag der Firma Gemeinschaftsverpflegung Asenbrunner, zur Erweiterung der
Großküche, auf dem Grundstück Gemarkung Arget, gelegen an der Blumenstraße 7 im
Ortsteil Lochhofen.
Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien der
gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen.
•
Bauantrag der Frau Lydia Böck, zum Ausbau von einer Wohnung im OG des bestehenden Betriebsleiterwohnhauses, auf dem Grundstück gelegen am Ziegelweiherweg 4 im
Ortsteil Am Brand.
Die Privilegierung ist nachzuweisen.
Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien der
gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen.
Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckverbandes München-Südost erforderlich.
•
Bauantrag der Eheleute Jens und Sylvia Bäringhausen, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, auf dem Grundstück Gemarkung Arget, gelegen an der LudwigThoma-Straße 2 im Ortsteil Grafing, im Geltungsbereich des Baulinienplanes Grafing.
Einer Befreiung von den Baugrenzen des Baulinienplanes Grafing, wird zugestimmt.
Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzabstände ist Voraussetzung.
Der Carport ist mit einem Satteldach zu versehen.
Die Berechnung und Anlage der erforderlichen Stellplätze hat nach den Richtlinien der
gemeindlichen Stellplatzsatzung zu erfolgen.
Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist die Zustimmung des Zweckverbandes München-Südost erforderlich.
Bezüglich der unmittelbar angrenzenden Waldgrenze sind Haftungsansprüche bzw.
Ausschlüsse mit dem angrenzenden Grundstücksnachbar zu klären.
•
•
14.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Taufkirchen – GE Tegernseer Landstraße
Stellungnahme der Gemeinde
Im Rahmen des Anhörverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Taufkirchen - GE Tegernseer Landstraße, hat der
Bau- und Umweltausschuss wie folgt Stellung genommen:
Belange der Gemeinde Sauerlach werden durch diese Änderung nicht berührt. Aus diesem Grunde wurden weder Anregungen, noch Bedenken vorgebracht.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 der Gemeinde Taufkirchen - GE – Tegernseer Landstraße
Stellungnahme der Gemeinde
Im Rahmen des Anhörverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 der Gemeinde Taufkirchen - GE - Tegernseer Landstraße, hat der
Bau- und Umweltausschuss wie folgt Stellung genommen:
Belange der Gemeinde Sauerlach werden durch diese Änderung nicht berührt. Aus diesem Grunde wurden weder Anregungen, noch Bedenken vorgebracht.