Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25.11.

NEUFASSUNG DER WASSERVERSORGUNGS- UND ABWASSERSATZUNG
- ÜBERARBEITUNG DER GLOBALBERECHNUNG
- KALKULATION ABWASSERGEBÜHR UND WASSERZINS 2016 - 2018
- BESCHLUSS NEUFASSUNG DER WASSERVERSORGUNGS- UND
ABWASSERSATZUNG
Der letzte Kalkulationszeitraum der Abwasser- und Wasserversorgungsgebühr
umfasste die Jahre 2013 bis 2015; daher befasste sich der Gemeinderat in seiner
Sitzung am 25.11.2015 mit dem neuen Kalkulationszeitraum 2016 bis 2018.
Im Jahr 2013 wurde die Schmutzwassergebühr von 3,15 €/m³ auf 2,81 €/m³ gesenkt.
Im vergangenen Kalkulationszeitraum 2014-2015 betragen die Gebühren somit:
2,81 €/m³ Schmutzwassergebühr
0,58 €/m² Niederschlagswassergebühr
2,75 €/m² Wasserversorgungsgebühr (Wasserzins).
Gebührenkalkulationen sind Prognose-Kalkulationen. Das Kommunalabgabengesetz
sieht eine Nachbetrachtung vor, indem Gebührenüberdeckungen innerhalb von fünf
Jahren auszugleichen sind und Gebührenunterdeckungen innerhalb von fünf Jahren
ausgeglichen werden können. Der Gemeinderat hat daher die Rechnungsergebnisse
2011 bis 2013 nachbetrachtet und die Überdeckungen dieser Jahre in eine
überarbeitete Gebührenkalkulation der Jahre 2016 bis 2018 einfließen lassen.
Weiter sind in die Überlegungen des Gemeinderats die Ergebnisse der
Kanalbefahrungen in Gundelsheim und in den Stadtteilen eingeflossen. Hinzu
kommen die Untersuchungsergebnisse der Energieeffizienz-Analyse der Kläranlage.
Bei den Kanalbefahrungen wurden erhebliche Schäden der Schadensklasse 0 und 1
festgestellt. Schäden dieser Kategorie dulden keinen Aufschub bei der Sanierung. Es
besteht die rechtliche Verpflichtung, die Schäden umgehend instand zusetzen
Der Unterhaltungsaufwand bei der Kläranlage kann in kurzfristig bis langfristig
durchzuführende Maßnahmen aufgeteilt werden. Für das kommende Jahr ist der
Austausch der Automatisierungsgeräte vorgesehen. Für die Anlage ist keine
Ersatzteilbeschaffung mehr gewährleistet. Ein Versagen einzelner Anlageteile, hätte
Ausfälle auf der Kläranlage zur Folge und ein zuverlässiger Betrieb wäre nicht mehr
gewährleistet.
Der Gesamtaufwand in Höhe von 6,2 Mio. € kann nur über eine zeitliche Spanne von
10 bis 15 Jahren umgesetzt werden. Angesichts der notwendigen Kanalsanierungen
und Unterhaltungsarbeiten auf der Kläranlage, hat sich der Gemeinderat dazu
durchgerungen, in den Jahren 2016 und 2017 jeweils 600.000 € in den Haushalt
einzustellen; für das Jahr 2018 sind 400.000 € vorgesehen. In Summe betragen
diese Planansätze 1,6 Mio. € und stellen die variablen Kosten dar. In Abwägung der
durchzuführenden Maßnahmen und der Bereitstellung der Mittel, die sich direkt auf
die Gebühr auswirkt, ist der Gemeinderat letztlich zu dem Ergebnis gekommen, dass
die zusätzlichen 1,6 Mio. € zwar eine Gebührenerhöhung von 1 € bei der
Schmutzwassergebühr bewirken, die vorhandenen Schäden aber keinen Aufschub
dulden.
Die Folge von unterlassenen Instandhaltungsmaßnahmen könnte eine weitere
Erhöhung der Abwasserabgabe zur Folge haben, dies gilt es zu vermeiden.
Auch beim Wasserzins (Wasserverbrauchsgebühr) läuft der Kalkulationszeitraum
2015 aus. 2013 wurde der Wasserzins auf 2,75 € festgesetzt. Der Gemeinderat hat
daher die Kalkulation überarbeitet und beschlossen, dass der Planansatz, der in den
vergangenen Jahren auf 150.000 € erhöht wurde, beibehalten werden soll.
Gleichzeitig hat sich der Gemeinderat damit befasst, ob auch künftig der
Eigenbetrieb Wasserversorgung einen Ertrag an den Kernhaushalt abwerfen soll.
Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Konzessionsabgabe, die der
Eigenbetrieb an den Haushalt leistet. Der Gemeinderat legte in seiner
Ermessensentscheidung für die Jahre 2016 bis 2018 fest, dass die
Konzessionsabgabe rd. 69.000 € betragen soll. In der Beschlussfassung legte der
Gemeinderat ausdrücklich fest, dass diese Konzessionsabgabe zweckgebunden zur
Defizitabdeckung des Freibads (insgesamt jährlich rd. 300.000 €) verwendet werden
muss.
Die Gebühren wurden wie folgt festgesetzt:
Jahr
2016-2018
2016-2018
2016-2018
Bezeichnung
Schmutzwassergebühr
Niederschlagswassergebühr
Wasserversorgungsgebühr (Wasserzins)
Betrag
3,83 €/m³
0,69 €/m²
2,85 €/m³
Globalberechnung
Die letzte Globalberechnung stammt aus dem Jahr 2000. Sie war aufgrund der
zwischenzeitlich durchgeführten Maßnahmen und zukünftigen Investitionen zu
überarbeiten. Bislang hatte die Stadt Gundelsheim für die Kernstadt inkl. Böttingen
und für die Stadtteile unterschiedliche Beitragssätze. Mit dem Anschluss der
Stadtteile an die Kläranlage Gundelsheim gelten ab 01.01.2016 folgende neue
Beitragssätze:
Bezeichnung
Abwasserbeitrag / Kanalbeitrag
Abwasserbeitrag / Klärbeitrag
Wasserversorgungsbeitrag
Betrag
2,40 €/m³
3,45 €/m²
2,70 €/m³
Auf die separate Bekanntmachung der Abwasser- und Wasserversorgungssatzung
wird verwiesen.
Sanierungsbedarf auf der Kläranlage Gundelsheim: