NEUFASSUNG DER WASSERVERSORGUNGS- UND ABWASSERSATZUNG - ÜBERARBEITUNG DER GLOBALBERECHNUNG - KALKULATION ABWASSERGEBÜHR UND WASSERZINS 2016 - 2018 - BESCHLUSS NEUFASSUNG DER WASSERVERSORGUNGS- UND ABWASSERSATZUNG Der letzte Kalkulationszeitraum der Abwasser- und Wasserversorgungsgebühr umfasste die Jahre 2013 bis 2015; daher befasste sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.11.2015 mit dem neuen Kalkulationszeitraum 2016 bis 2018. Im Jahr 2013 wurde die Schmutzwassergebühr von 3,15 €/m³ auf 2,81 €/m³ gesenkt. Im vergangenen Kalkulationszeitraum 2014-2015 betragen die Gebühren somit: 2,81 €/m³ Schmutzwassergebühr 0,58 €/m² Niederschlagswassergebühr 2,75 €/m² Wasserversorgungsgebühr (Wasserzins). Gebührenkalkulationen sind Prognose-Kalkulationen. Das Kommunalabgabengesetz sieht eine Nachbetrachtung vor, indem Gebührenüberdeckungen innerhalb von fünf Jahren auszugleichen sind und Gebührenunterdeckungen innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden können. Der Gemeinderat hat daher die Rechnungsergebnisse 2011 bis 2013 nachbetrachtet und die Überdeckungen dieser Jahre in eine überarbeitete Gebührenkalkulation der Jahre 2016 bis 2018 einfließen lassen. Weiter sind in die Überlegungen des Gemeinderats die Ergebnisse der Kanalbefahrungen in Gundelsheim und in den Stadtteilen eingeflossen. Hinzu kommen die Untersuchungsergebnisse der Energieeffizienz-Analyse der Kläranlage. Bei den Kanalbefahrungen wurden erhebliche Schäden der Schadensklasse 0 und 1 festgestellt. Schäden dieser Kategorie dulden keinen Aufschub bei der Sanierung. Es besteht die rechtliche Verpflichtung, die Schäden umgehend instand zusetzen Der Unterhaltungsaufwand bei der Kläranlage kann in kurzfristig bis langfristig durchzuführende Maßnahmen aufgeteilt werden. Für das kommende Jahr ist der Austausch der Automatisierungsgeräte vorgesehen. Für die Anlage ist keine Ersatzteilbeschaffung mehr gewährleistet. Ein Versagen einzelner Anlageteile, hätte Ausfälle auf der Kläranlage zur Folge und ein zuverlässiger Betrieb wäre nicht mehr gewährleistet. Der Gesamtaufwand in Höhe von 6,2 Mio. € kann nur über eine zeitliche Spanne von 10 bis 15 Jahren umgesetzt werden. Angesichts der notwendigen Kanalsanierungen und Unterhaltungsarbeiten auf der Kläranlage, hat sich der Gemeinderat dazu durchgerungen, in den Jahren 2016 und 2017 jeweils 600.000 € in den Haushalt einzustellen; für das Jahr 2018 sind 400.000 € vorgesehen. In Summe betragen diese Planansätze 1,6 Mio. € und stellen die variablen Kosten dar. In Abwägung der durchzuführenden Maßnahmen und der Bereitstellung der Mittel, die sich direkt auf die Gebühr auswirkt, ist der Gemeinderat letztlich zu dem Ergebnis gekommen, dass die zusätzlichen 1,6 Mio. € zwar eine Gebührenerhöhung von 1 € bei der Schmutzwassergebühr bewirken, die vorhandenen Schäden aber keinen Aufschub dulden. Die Folge von unterlassenen Instandhaltungsmaßnahmen könnte eine weitere Erhöhung der Abwasserabgabe zur Folge haben, dies gilt es zu vermeiden. Auch beim Wasserzins (Wasserverbrauchsgebühr) läuft der Kalkulationszeitraum 2015 aus. 2013 wurde der Wasserzins auf 2,75 € festgesetzt. Der Gemeinderat hat daher die Kalkulation überarbeitet und beschlossen, dass der Planansatz, der in den vergangenen Jahren auf 150.000 € erhöht wurde, beibehalten werden soll. Gleichzeitig hat sich der Gemeinderat damit befasst, ob auch künftig der Eigenbetrieb Wasserversorgung einen Ertrag an den Kernhaushalt abwerfen soll. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Konzessionsabgabe, die der Eigenbetrieb an den Haushalt leistet. Der Gemeinderat legte in seiner Ermessensentscheidung für die Jahre 2016 bis 2018 fest, dass die Konzessionsabgabe rd. 69.000 € betragen soll. In der Beschlussfassung legte der Gemeinderat ausdrücklich fest, dass diese Konzessionsabgabe zweckgebunden zur Defizitabdeckung des Freibads (insgesamt jährlich rd. 300.000 €) verwendet werden muss. Die Gebühren wurden wie folgt festgesetzt: Jahr 2016-2018 2016-2018 2016-2018 Bezeichnung Schmutzwassergebühr Niederschlagswassergebühr Wasserversorgungsgebühr (Wasserzins) Betrag 3,83 €/m³ 0,69 €/m² 2,85 €/m³ Globalberechnung Die letzte Globalberechnung stammt aus dem Jahr 2000. Sie war aufgrund der zwischenzeitlich durchgeführten Maßnahmen und zukünftigen Investitionen zu überarbeiten. Bislang hatte die Stadt Gundelsheim für die Kernstadt inkl. Böttingen und für die Stadtteile unterschiedliche Beitragssätze. Mit dem Anschluss der Stadtteile an die Kläranlage Gundelsheim gelten ab 01.01.2016 folgende neue Beitragssätze: Bezeichnung Abwasserbeitrag / Kanalbeitrag Abwasserbeitrag / Klärbeitrag Wasserversorgungsbeitrag Betrag 2,40 €/m³ 3,45 €/m² 2,70 €/m³ Auf die separate Bekanntmachung der Abwasser- und Wasserversorgungssatzung wird verwiesen. Sanierungsbedarf auf der Kläranlage Gundelsheim:
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