Anmeldeformular ausstellen & vermitteln

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MAE_VAV 2016
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Zürcher Hochschule der Künste
Zürcher Fachhochschule
Anmeldung Aufnahmeverfahren
Master of Arts in Art Education, Studienbeginn Herbstsemester 2016
Ich melde mich an zum Aufnahmeverfahren in die Vertiefung ausstellen & vermitteln
01
Angaben zur Person
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Frau

Herr
Passfoto
einfügen oder
aufkleben
Name
Vorname
Strasse
PLZ/Ort
Kanton JU
Bürgerort (Schweiz)
Kanton JU
Nationalität
Telefon Privat
Mobile
E-Mail
Geburtsdatum
Schweizer Sozialversicherungsnummer
02
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756
Matrikel-Nummer
Matrikel-Nummer*
Wohnort bei Erhalt des Studienzulassungspapiers*
* Bitte beachten Sie die Hinweise auf der letzten Seite dieses Formulars.
03
Wird durch die ZHdK ausgefüllt

Zugelassen

Zugelassen sur dossier

Zugelassen mit folgendem/n Vorbehalt/en

Abgewiesen / Grund
Bemerkungen
Datum/Visum
 —  — 
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04
Grundausbildung

Gymnasiale Maturität
Name der Schule
Schwerpunkt/Typus
Abschlussdatum

Wohnort bei Abschluss
Eidg. Fähigkeitsausweis
Bereich
Abschlussdatum

Wohnort bei Abschluss
Berufsmaturität
Name der Schule
Richtung

Vollzeit

Teilzeit
Abschlussdatum


lehrbegleitend

nach Lehrabschluss
Wohnort bei Abschluss
Fachmittelschulausweis
Name der Schule
Profil
Abschlussdatum

Wohnort bei Abschluss
Fachmaturität
Name der Schule
Profil
Abschlussdatum

Wohnort bei Abschluss
Diplommittelschule
Name der Schule
Abschlussdatum

Wohnort bei Abschluss
Primarlehrer/innen-Patent
Name der Schule
Abschlussdatum

Wohnort bei Abschluss
Ausländischer Ausweis
Abschlussdatum
Wohnort bei Abschluss
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
Andere Schulen
Name der Schule
Ausbildung
Abschlussart
Abschlussdatum
05
Wohnort bei Abschluss
Hochschulausbildung
Falls keine Hochschulausbildung siehe Punkt 09 Aufnahme „sur dossier“
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Fachhochschule

BA
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
MA

Diplom alter Prägung
mit Abschluss

ohne Abschluss
Institution
Fach
Abschluss-/Abbruchdatum

Universitäre Hochschule/ETH

BA


MA
Lizentiat

mit Abschluss

Institution
Fach
Abschluss-/Abbruchdatum

Ausländischer Ausweis

mit Abschluss

Abgebrochene Studien (Exmatrikulationsbestätigung beilegen)

ohne Abschluss
Abschluss-/Abbruchdatum
Name der Hochschule
Studiengang
Eintritt
Abbruchdatum
Name der Hochschule
Studiengang
Eintritt
06
Gestalterische Vorbildung

Vorkurs/Propädeutikum

Institution
von/bis
Abbruchdatum
ohne Abschluss
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07
Berufliche Tätigkeit/Erzieherische Berufspraxis und/oder Praktika
Tätigkeit/Funktion
bei
von/bis
Tätigkeit/Funktion
bei
von/bis
Tätigkeit/Funktion
bei
08
von/bis
Weiterbildung, relevante Workshops, Kurse
von/bis
Institution
Art der Ausbildung
Kursinhalt(e)
von/bis
Institution
Art der Ausbildung
Kursinhalt(e)
09
Aufnahme „sur dossier“
Wenn kein Hochschulabschluss vorliegt, kann bei besonderer Begabung oder Eignung und mehrjähriger Berufspraxis ein
Antrag auf Aufnahme „sur dossier“ gestellt werden. Wollen Sie einen Antrag „sur dossier“ stellen?

Ja
Kurze Begründung
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10
Sprachen
Deutsch

Muttersprache

fliessend

gut

keine Kenntnisse
Englisch

Muttersprache

fliessend

gut

keine Kenntnisse
andere Muttersprache, welche?
weitere Fremdsprachen
Niveau? (Bitte Diplomkopien beilegen)
11
Andere Aufnahmeprüfungen
Melden Sie sich jetzt auch noch für andere Master-Studiengänge an? Wenn ja, für welche und wo?
Haben Sie sich schon einmal an der ZHdK angemeldet? Wenn ja, wann und für welchen Master oder welche Vertiefung?
12
13
Wie sind Sie auf das Studienangebot aufmerksam geworden?

Veranstaltung der ZHdK

Website
Bemerkungen


Empfehlung
Inserate


Flyer
Bildungsmesse


Studienberatung
Anderes
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Einschreibe- und Prüfungsgebühr
Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn die
Einschreibegebühr bezahlt wurde. Bitte legen Sie dem Anmeldeformular eine Kopie des Quittungsbelegs oder
der Belastungsanzeige Ihrer Online-Zahlung bei. Die Einschreibegebühr gilt jeweils für einen Studiengang.
Bewerber_innen, die zur Aufnahmeprüfung eingeladen sind, bezahlen zusätzlich eine Prüfungsgebühr von
CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt mit dem Einladungsschreiben.
Einzahlungen aus der Schweiz
Postcheckkonto
80-3430-1
Begünstigter
Zürcher Hochschule der Künste
Pfingstweidstrasse 96, 8031 Zürich
IBAN Code
CH55 0900 0000 8000 3430 1
Zahlungsvermerk:
4230 0 97003 / 9720 3303 0000
Einzahlungen aus dem Ausland (Auftrags- und Übermittlungskosten gehen zu Ihren Lasten)
Name der Bank
Swiss Post – Postfinance
Adresse der Bank
Nordstrasse 8, CH-3030 Bern
Kontonummer
80-3430-1
Begünstigter
Zürcher Hochschule der Künste
Pfingstweidstrasse 96, 8031 Zürich
SWIFT/BIC Code
POFICHBEXXX
IBAN Code
CH55 0900 0000 8000 3430 1
Zahlungsvermerk
4230 0 97003 / 9720 3303 0000
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Beilagen
- Kopien des Hochschulabschlusses bzw. der Hochschulabschlüsse
- Kopien von Abschlusszeugnissen (Maturität, Abitur, Diplommittelschule, EFZ usw.)
- Kopien von Arbeitszeugnissen/Praktikumsnachweisen, die einen fachspezifischen Bezug haben
- Kopien von Vorkurszeugnissen
- Exmatrikulationsbestätigung (falls Sie an einer anderen Schweizer Hochschule immatrikuliert waren)
- Quittungsbeleg für die Einschreibegebühr von CHF 100
Auf Zeugniskopien müssen Ihr Name und der Name der ausstellenden Institution lesbar sein!
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16
Unterschrift
Ich bestätige, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Zudem nehme ich zur Kenntnis, dass die
eingereichten Arbeiten in der Zeit vom 21./22. Juni 2016 (jeweils von 8.30-12.00 und 15.00-18.00) abgeholt werden müssen.
Nicht abgeholte Arbeiten werden entsorgt.
Ort, Datum
Unterschrift
Die Vertiefung ausstellen & vermitteln führt zwei Aufnahmeverfahren durch.
Anmeldeschluss für das 1. Aufnahmeverfahren ist der 1. März 2016,
Anmeldeschluss für das 2. Aufnahmeverfahren ist der 1. Mai 2016.
Kopie der Quittung der
einbezahlten Einschreibegebühr
von CHF 100 bitte hier aufkleben
oder Belastungsanzeige Ihrer
Online-Zahlung beilegen.
Senden Sie den komplett ausgefüllten Anmeldebogen inklusive Beilagen an:
Zürcher Hochschule der Künste
Hochschuladministration
Aufnahmeverfahren Master Art Education
Toni-Areal
Pfingstweidstrasse 96
Postfach
CH - 8031 Zürich
Hinweis zur Matrikel-Nummer und zum Wohnort bei Erhalt des Studienzulassungspapiers
Matrikelnummer
Bitte eine bereits vorhandene Schweizer Matrikel-Nummer unbedingt angeben. Die 8-stellige Zahl setzt sich wie folgt zusammen: xx-xxx-xxx,
beginnend mit der Jahreszahl (erste zwei Ziffern) des Studienbeginns. (Achtung: nicht zu verwechseln mit der Sozialversicherungs-Nummer!)
Bei der Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität oder Fachhochschule wird allen Studierenden eine Matrikel-Nummer
zugeteilt. Diese persönliche Nummer muss fortan bei jedem weiteren Studium in der Schweiz weiterverwendet werden. Die Matrikel-Nummer
wird auf die Rückseite des Maturitätszeugnisses oder eines gleichwertigen Studienzulassungspapiers aufgeklebt.
Falls wir nach Vergabe der Matrikel-Nummer an Neustudierende feststellen, dass doch eine frühere Matrikel-Nummer existiert, müssen die
Studierenden für daraus resultierende Kosten aufkommen (z.B. für das nachträgliche Erstellen eines Studienausweises mit der korrekten
Matrikel-Nummer).
Wichtig: Falls Sie sich früher an einer Schweizer Hochschule, Universität oder Fachhochschule immatrikuliert, das Studium jedoch nicht
angetreten oder abgebrochen haben, muss die Ihnen damals zugewiesene Matrikel-Nummer angegeben werden.
Wohnort bei Erhalt des Studienzulassungspapiers
Als Wohnort gilt der gesetzliche Wohnort zum Zeitpunkt des Erwerbs des Studienzulassungspapiers (z.B. Maturitätszeugnis, Mittelschuldiplom,
eidg. Fähigkeitsausweis, Abiturzeugnis, etc.).
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Erläuterungen zum Aufnahmeverfahren ausstellen & vermitteln
Master Art Education, Studienbeginn Herbstsemester 2016
01
02
Termine Aufnahmeverfahren
Termine 1. Aufnahmeverfahren
Anmeldeschluss
Eignungsabklärung
Mitteilung Entscheid Aufnahme
1. März 2016
März 2016
Anfang April 2016
Termine 2. Aufnahmeverfahren
Anmeldeschluss
Eignungsabklärung
Mitteilung Entscheid Aufnahme
1. Mai 2016
Mai 2016
Ende Mai 2016
Einzureichende Unterlagen
Motivationsschreiben
Legen Sie Ihre Motivation zum Masterstudium mit Angaben zu Beweggründen und Berufsziel auf max. 2 Seiten
A4 überzeugend dar.
Portfolio/Arbeitsproben
Das Portfolio beinhaltet eine Dokumentation von Arbeitsproben mit Bezug zu den für das Studium relevanten
Feldern (Projektarbeiten, publizistische Arbeiten, gestalterisch-künstlerische Arbeiten).
Format: in der Regel DIN A4, minimal A5 und maximal DIN A2
Referenzen
Geben Sie 2 – 3 Referenzen von einer massgebenden Stelle/Person (Arbeitgeber, Hochschule) an. Erforderlich
sind nur Name/Adresse/Mailanschrift, keine Referenzschreiben.
03
Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Eignungsabklärung
Auf der Basis der Dossiers wird überprüft, ob die Bewerber_innen die formalen Anforderungen für die Zulassung
zum Studium erfüllen. Bewerber_innen, welche die formalen Anforderungen nicht erfüllen, erhalten eine Absage.
Ein Anspruch auf eine Begründung besteht nicht.
Die den formalen Anforderungen entsprechenden Bewerbungen werden nach qualitativen Kriterien gewichtet.
Zur Eignungsabklärung werden in der Regel maximal doppelt so viele Bewerber_innen eingeladen, wie
Studienplätze zur Verfügung stehen. Die nicht zur Eignungsabklärung eingeladenen Bewerber_innen erhalten
eine Absage. Die Dossiers dieser Bewerber_innen werden bis zum Abschluss des Verfahrens zurückbehalten.
04
Eignungsabklärung
In einem Gespräch von 20 - 30 Minuten mit Verantwortlichen der entsprechenden Vertiefung wird einerseits die
Kompetenz in für das Studium zentralen Feldern überprüft, andererseits werden die auf der Basis des Dossiers
offen gebliebenen Fragen geklärt. Das Gespräch dient zudem dazu, die Erwartungen der Bewerberin bzw. des
Bewerbers an das Studium und die mit der Ausbildung verbundenen beruflichen Perspektiven zu überprüfen.
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Entscheid Aufnahme MAE
Aufgrund des Gesprächs und der Bewerbungsunterlagen wird eine Bewertung vorgenommen. Die Bewerber_innen werden, sofern sie für das Studium als geeignet betrachtet werden und soweit Studienplätze vorhanden
sind, definitiv aufgenommen. Für Bewerber_innen, die geeignet sind, aber aufgrund der Zahl der Studienplätze
nicht aufgenommen werden können, wird eine Warteliste geführt. Im Fall von ausstehenden BA-Abschlüssen
erfolgt die Zulassung vorbehaltlich. Die Bewerber_innen werden schriftlich über den Entscheid informiert.
Über den Verlauf des Verfahrens werden keine zusätzlichen Auskünfte erteilt. Ein Anspruch auf eine Begründung
der Nicht-Aufnahme besteht nicht, jedoch können auf telefonischem Weg entsprechende Erläuterungen erteilt
werden (In diesem Fall melden Sie sich per Mail bei [email protected]).
Stand: Oktober 2015