Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale
REGIONALCLUB
Nr. 03/2016
14.01.2016 KC
Schweden: City-Maut in Stockholm und Göteborg
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit erhalten ADAC Mitglieder, die mit dem Fahrzeug in Stockholm oder Göteborg
unterwegs waren, vermehrt Schreiben der schwedischen Firma EPASS24 mit der
Aufforderung, die City-Maut zu entrichten. EPASS24 wurde von der schwedischen
Verkehrsbehörde (Transportstyrelsen) mit der Rechnungsstellung und dem Forderungsmanagement bei im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen beauftragt.
Die City-Maut wird in Stockholm und Göteborg bei der Ein- und Ausfahrt in das
Stadtzentrum erhoben. Das System dient der Verbesserung des Verkehrsflusses
sowie der Finanzierung größerer Infrastrukturprojekte in den Regionen, in denen die
Maut erhoben wird. Gebührenpflichtig sind nicht nur in Schweden, sondern auch im
Ausland zugelassene Pkw, Lkw und Busse.
Eine Barzahlung der Maut vor Ort ist nicht möglich, es handelt sich um ein komplett
automatisches System. Im Folgenden werden die in der Praxis häufigsten Fragen in
Bezug auf die Mautzahlung erläutert.
Wenn Sie Fragen rund um dieses Thema haben, helfen Ihnen die Clubjuristen unter
der
Rufnummer (089) 76 76 – 24 23
gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Schäpe
Leitung Juristische Zentrale
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1.)
Wie funktioniert das Mautsystem?
Das System funktioniert komplett automatisch, eine Bezahlung der Maut vor Ort ist
also nicht möglich. Beim Passieren einer Mautstation wird das Kennzeichen des vorbeifahrenden Fahrzeugs von einer Kamera erfasst bzw. fotografiert. Registriert werden alle Durchfahrten des laufenden Monats. Nach Identifizierung des jeweiligen
Fahrzeughalters durch die Transportstyrelsen erfolgt die Rechnungsstellung am Ende des darauffolgenden Monats.
Zahlungspflichtig ist der laut Zulassungsstelle registrierte Halter des betreffenden
Fahrzeuges. Handelt es sich um ein nicht in Schweden zugelassenes Fahrzeug,
werden die Rechnungen von EPASS24 erstellt und per Post versandt. Der Rechnung
kann dann entnommen werden, wie oft das Fahrzeug die Mautstationen passiert hat
und welcher Gesamtbetrag zu zahlen ist.
Die Rechnung kann online mittels Kreditkarte oder auch mit Angabe von IBAN und
BIC per Überweisung gezahlt werden. Sollten Sie öfter in Stockholm oder Göteborg
unterwegs sein, kann auch über www.epass24.com ein Benutzerkonto für automatische Zahlungen der City-Maut eingerichtet werden.
2.)
Woher weiß ich, wie hoch die Maut ist?
Beim Passieren der Kontrollstationen werden in den digitalen Informationsschildern
an der Rampe die geltenden Tarife angezeigt. Die Höhe der zu zahlenden City-Maut
ist je nach Tageszeit unterschiedlich. Grundsätzlich ist das Befahren der City-MautZone von Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 18:29 Uhr kostenpflichtig. An
Samstagen, Sonntagen, Feiertagen sowie im Monat Juli werden keine Gebühren
erhoben. Ab Januar 2016 beträgt der Mauthöchstbetrag 105 SEK (derzeit ca. 11 Euro) pro Tag und Fahrzeug
3.)
Was passiert, wenn die Maut nicht (fristgerecht) bezahlt wurde?
Der entsprechende Betrag muss spätestens bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum eingegangen sein. Eine nicht fristgerechte Zahlung der ausstehenden Maut führt zur Erhebung einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 500 SEK
(derzeit ca. 54 Euro).
Sofern ein Fahrzeughalter Mautschulden von mehr als 5.000 SEK ansammeln sollte,
kann die Nutzung des Fahrzeuges in Schweden untersagt werden.
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4.)
Wie verhalte ich mich, wenn ich Einwände gegen die Forderung habe?
Wenn Sie der Meinung sind, die Gebühr wurde zu Unrecht erhoben oder fehlerhaft
berechnet, können Sie beim Zentralamt für Finanzwesen per E-Mail, Fax oder Post
Einspruch einlegen. Die Kontaktdaten lauten wie folgt:
E-Mail:
[email protected]
Fax:
+46 (0)10-574 51 80
Postanschrift:
Skatteverket
Trängselskattesektionen
701 87 Örebro
Schweden
Ihr Einspruch muss folgende Angaben enthalten:
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das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges
das Datum des Gebührenbescheids
den Grund für Ihren Einspruch
Ihren Namen und Ihre Adresse
Einsprüche müssen dem Zentralamt für Finanzwesen spätestens 60 Tage nach der
Ausstellung der Rechnung oder der Rechnung über Zusatzgebühren vorliegen.
Die in Rechnung gestellten Gebühren und gegebenenfalls weiteren Abgaben müssen grundsätzlich auch dann bezahlt werden, wenn Sie gegen die Rechnung Einspruch eingelegt haben. Ein Zahlungsaufschub für die zusätzlichen Verzugsgebühren kann aber beim Skatteverket beantragt werden.
5.)
Kann die Forderung bei Nichtzahlung in Deutschland zwangsweise eingetrieben, d. h. vollstreckt werden?
Private Firmen oder Inkassounternehmen sind nicht befugt, nicht bezahlte Geldsanktionen wie z. B. Verwarnungsgelder aus Schweden nach Maßgabe der EU-Vollstreckungsregeln in Deutschland zu vollstrecken. Hierfür ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn zuständig. Bislang sind der Juristischen Zentrale keine Fälle bekannt, in denen versucht wurde, derartige Forderungen aus Schweden
hierzulande zu vollstrecken.
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Nicht ausgeschlossen ist, dass bei erfolglosen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen auch deutsche Inkassounternehmen beauftragen werden, betroffene deutsche Autofahrer zu einer zügigen Zahlung zu bewegen. Auch auf diesem Wege ist
grundsätzlich keine Vollstreckungsmöglichkeit gegeben.
Zu beachten ist jedoch, dass eine Vollstreckung in Schweden selbst möglich ist. Zu
einer Vollstreckung des nicht bezahlten Betrages vor Ort kann es beispielsweise
dann kommen, wenn im Rahmen eines künftigen Aufenthalts in Schweden bei einer
Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass nicht bezahlt wurde. Ebenso kann wie oben
bereits erwähnt, die Nutzung des Fahrzeuges in Schweden untersagt werden.