Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 03/2016 14.01.2016 KC Schweden: City-Maut in Stockholm und Göteborg Sehr geehrte Damen und Herren, derzeit erhalten ADAC Mitglieder, die mit dem Fahrzeug in Stockholm oder Göteborg unterwegs waren, vermehrt Schreiben der schwedischen Firma EPASS24 mit der Aufforderung, die City-Maut zu entrichten. EPASS24 wurde von der schwedischen Verkehrsbehörde (Transportstyrelsen) mit der Rechnungsstellung und dem Forderungsmanagement bei im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen beauftragt. Die City-Maut wird in Stockholm und Göteborg bei der Ein- und Ausfahrt in das Stadtzentrum erhoben. Das System dient der Verbesserung des Verkehrsflusses sowie der Finanzierung größerer Infrastrukturprojekte in den Regionen, in denen die Maut erhoben wird. Gebührenpflichtig sind nicht nur in Schweden, sondern auch im Ausland zugelassene Pkw, Lkw und Busse. Eine Barzahlung der Maut vor Ort ist nicht möglich, es handelt sich um ein komplett automatisches System. Im Folgenden werden die in der Praxis häufigsten Fragen in Bezug auf die Mautzahlung erläutert. Wenn Sie Fragen rund um dieses Thema haben, helfen Ihnen die Clubjuristen unter der Rufnummer (089) 76 76 – 24 23 gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen Dr. Markus Schäpe Leitung Juristische Zentrale 2 1.) Wie funktioniert das Mautsystem? Das System funktioniert komplett automatisch, eine Bezahlung der Maut vor Ort ist also nicht möglich. Beim Passieren einer Mautstation wird das Kennzeichen des vorbeifahrenden Fahrzeugs von einer Kamera erfasst bzw. fotografiert. Registriert werden alle Durchfahrten des laufenden Monats. Nach Identifizierung des jeweiligen Fahrzeughalters durch die Transportstyrelsen erfolgt die Rechnungsstellung am Ende des darauffolgenden Monats. Zahlungspflichtig ist der laut Zulassungsstelle registrierte Halter des betreffenden Fahrzeuges. Handelt es sich um ein nicht in Schweden zugelassenes Fahrzeug, werden die Rechnungen von EPASS24 erstellt und per Post versandt. Der Rechnung kann dann entnommen werden, wie oft das Fahrzeug die Mautstationen passiert hat und welcher Gesamtbetrag zu zahlen ist. Die Rechnung kann online mittels Kreditkarte oder auch mit Angabe von IBAN und BIC per Überweisung gezahlt werden. Sollten Sie öfter in Stockholm oder Göteborg unterwegs sein, kann auch über www.epass24.com ein Benutzerkonto für automatische Zahlungen der City-Maut eingerichtet werden. 2.) Woher weiß ich, wie hoch die Maut ist? Beim Passieren der Kontrollstationen werden in den digitalen Informationsschildern an der Rampe die geltenden Tarife angezeigt. Die Höhe der zu zahlenden City-Maut ist je nach Tageszeit unterschiedlich. Grundsätzlich ist das Befahren der City-MautZone von Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 18:29 Uhr kostenpflichtig. An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen sowie im Monat Juli werden keine Gebühren erhoben. Ab Januar 2016 beträgt der Mauthöchstbetrag 105 SEK (derzeit ca. 11 Euro) pro Tag und Fahrzeug 3.) Was passiert, wenn die Maut nicht (fristgerecht) bezahlt wurde? Der entsprechende Betrag muss spätestens bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum eingegangen sein. Eine nicht fristgerechte Zahlung der ausstehenden Maut führt zur Erhebung einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 500 SEK (derzeit ca. 54 Euro). Sofern ein Fahrzeughalter Mautschulden von mehr als 5.000 SEK ansammeln sollte, kann die Nutzung des Fahrzeuges in Schweden untersagt werden. 3 4.) Wie verhalte ich mich, wenn ich Einwände gegen die Forderung habe? Wenn Sie der Meinung sind, die Gebühr wurde zu Unrecht erhoben oder fehlerhaft berechnet, können Sie beim Zentralamt für Finanzwesen per E-Mail, Fax oder Post Einspruch einlegen. Die Kontaktdaten lauten wie folgt: E-Mail: [email protected] Fax: +46 (0)10-574 51 80 Postanschrift: Skatteverket Trängselskattesektionen 701 87 Örebro Schweden Ihr Einspruch muss folgende Angaben enthalten: • • • • das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges das Datum des Gebührenbescheids den Grund für Ihren Einspruch Ihren Namen und Ihre Adresse Einsprüche müssen dem Zentralamt für Finanzwesen spätestens 60 Tage nach der Ausstellung der Rechnung oder der Rechnung über Zusatzgebühren vorliegen. Die in Rechnung gestellten Gebühren und gegebenenfalls weiteren Abgaben müssen grundsätzlich auch dann bezahlt werden, wenn Sie gegen die Rechnung Einspruch eingelegt haben. Ein Zahlungsaufschub für die zusätzlichen Verzugsgebühren kann aber beim Skatteverket beantragt werden. 5.) Kann die Forderung bei Nichtzahlung in Deutschland zwangsweise eingetrieben, d. h. vollstreckt werden? Private Firmen oder Inkassounternehmen sind nicht befugt, nicht bezahlte Geldsanktionen wie z. B. Verwarnungsgelder aus Schweden nach Maßgabe der EU-Vollstreckungsregeln in Deutschland zu vollstrecken. Hierfür ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn zuständig. Bislang sind der Juristischen Zentrale keine Fälle bekannt, in denen versucht wurde, derartige Forderungen aus Schweden hierzulande zu vollstrecken. 4 Nicht ausgeschlossen ist, dass bei erfolglosen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen auch deutsche Inkassounternehmen beauftragen werden, betroffene deutsche Autofahrer zu einer zügigen Zahlung zu bewegen. Auch auf diesem Wege ist grundsätzlich keine Vollstreckungsmöglichkeit gegeben. Zu beachten ist jedoch, dass eine Vollstreckung in Schweden selbst möglich ist. Zu einer Vollstreckung des nicht bezahlten Betrages vor Ort kann es beispielsweise dann kommen, wenn im Rahmen eines künftigen Aufenthalts in Schweden bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass nicht bezahlt wurde. Ebenso kann wie oben bereits erwähnt, die Nutzung des Fahrzeuges in Schweden untersagt werden.
© Copyright 2024 ExpyDoc