1 Regionaler Planungsverband Landshut Niederschrift über die 131. Sitzung des Planungsausschusses am 30.06.2015 in Gangkofen Beginn: Ende: 10:00 Uhr 12:00 Uhr Stimmberechtigte Mitglieder laut Anwesenheitsliste: 18 Sie wurde vom Vorsitzenden, Ersten Bürgermeister Alfons Sittinger, geleitet. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. 2.1 Regionalplan Region Landshut (13) … Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Teil-Fortschreibung von Kapitel B IV Rohstoffsicherung Beratung und Beschluss über das Anhörungsverfahren 2.2 ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Teil-Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft Regionale Grünzüge Beratung und Beschluss über das Anhörungsverfahren 3. „Windkraft und die 10-H-Regelung - Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Landshut“ Referent: Herr Regierungsrat Kristof Hofmeister, Regierung von Niederbayern 4. Novellierung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes Stellungnahme des Verbandes 5.1 380-kV-Freileitung Adlkofen-Matzenhofen Raumordnungsverfahren nach Art. 24 und 25 BayLplG Stellungsnahme des Verbandes Beratung und Beschluss 5.2 Antrag des Landkreises Landshut zu Stromtrassen Beratung und Beschluss 6. Jahresrechnung für das Jahr 2014; Beratung und Beschluss 7. Bericht über abgeschlossene landesplanerische Überprüfungen und Stellungnahmen des Verbandes 2 8. Informationen, Wünsche und Anträge I: Eröffnung und Begrüßung Der Verbandsvorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Mitglieder und Ständigen Gäste des Gremiums. Besonders bedankte er sich bei der Gemeinde Gangkofen für die Möglichkeit, die Tagung abhalten zu können und für die freundliche Aufnahme. Herrn Ersten Bürgermeister Matthäus Mandl bat er anschließend um ein Grußwort. Er hieß besonders die Landräte Heinrich Trapp, Peter Dreier und Michael Fahmüller sowie Herrn Oberbürgermeister Hans Rampf willkommen. Als Gäste wurden namentlich begrüßt: Von der Regierung von Niederbayern Herr Abteilungsdirektor Dr. Jürgen Weber, Bereichsleiter des Bereichs 2 Wirtschaft, Landesentwicklung, Verkehr und Technologie Herr RR Sebastian Bauer, vom Sachgebiet 24 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung Herr RR Kristof Hofmeister Regionsbeauftragter der Region Landshut Herrn Robert-Constantin Nehls, Mitarbeiter des Sachgebietes 24, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung Frau Laura Osterholzer, Geschäftsführerin der Projektgruppe „Energie innovativ“ Weiter wurden begrüßt: die Vertreter der Medien, bei denen er sich im Voraus für die objektive Berichterstattung bedankte Christine Erbinger und Renate Landesberger von der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Der Vorsitzende stellte die form- und fristgerechte Ladung entsprechend der Satzung und der Geschäftsordnung für den Regionalen Planungsverband Landshut fest. Weiter stellte der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest und informierte, dass zur Erleichterung der Protokollführung ein Aufzeichnungsgerät mitläuft. Dagegen erhob sich kein Widerspruch. 3 Die Niederschrift der 130. Sitzung des Planungsausschusses am 18.11.2014 in Mengkofen wurde gebilligt. ___________________________________________________________________ Erster Bürgermeister Matthäus Mandl hieß danach die Anwesenden in Gangkofen herzlich willkommen und stellte in seinem Grußwort die Gemeinde kurz vor. 2. 2.1 Regionalplan Region Landshut (13) … Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Teil-Fortschreibung von Kapitel B IV Rohstoffsicherung Beratung und Beschluss über das Anhörungsverfahren Regierungsrat Kristof Hofmeister erläuterte die vorab übersandte Vorlage. Wortmeldungen ergaben sich nicht. Beschluss: 18 : 0 Der Planungsausschuss stimmt dem vorgelegten Entwurf zur TeilFortschreibung von Kapitel B IV Rohstoffsicherung des Regionalplans zu und beauftragt den Verbandsvorsitzenden, das erforderliche Anhörungsverfahren einzuleiten. Der Regionsbeauftragte wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Arbeiten durchzuführen. Der Regionsbeauftragte wird ermächtigt, soweit erforderlich, noch redaktionelle Veränderungen am vorgelegten Fortschreibungsentwurf durchzuführen. 2.2 ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut; Teil-Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft Regionale Grünzüge Beratung und Beschluss über das Anhörungsverfahren Robert-Constantin Nehls erläuterte die vorab versandte Vorlage. Bürgermeister Georg Eberl meinte, dass die Gemeinden des Landkreises Dingolfing-Landau nicht rechtzeitig einbezogen worden seien. Die Vorstellung der Planung habe erst am 16. Juni stattgefunden. Man habe daher bisher keine Möglichkeit gehabt, die Planung genauer zu prüfen und sie in den Gremien vorzustellen. Entsprechende Gespräche mit dem Verband seien noch nicht möglich gewesen. Er spreche sich daher im Namen mehrerer Bürgermeister dafür aus, über den alternativen Beschlussvorschlag abzustimmen. 4 Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger ergänzte, dass den Gemeinden in DingolfingLandau die Planung zwar vorgestellt worden sei, aber der zeitliche Vorlauf zu gering gewesen sei, um entsprechende Rückmeldungen zu geben. Deshalb habe man auch die zweite Beschlussalternative mit in die Sitzungsvorlage aufgenommen. Man wolle aber trotzdem die Planung in der Sitzung vorstellen und darüber diskutieren. Planungsbeirat Siegfried Moßandl merkte an, dass es schon viele natura2000Flächen, FFH-Gebiete und SPA-Gebiete gebe, jetzt kämen auch noch Regionale Grünzüge dazu. Man stelle hier die Regionalen Grünzüge vor und viele Flächen seien auch noch anderweitig geschützt. Wenn man die geschützten Flächen in einer Karte übereinander legen würde, dann würde man sehen, wie wenig Flächen übrigblieben, die nicht in irgendeiner Weise geschützt seien. Er bitte darum, eine derartige Darstellung vorzulegen. Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger fragte nach, ob er eine Karte meine, bei der alle natura2000-, Naturschutzgebiete und andere wie z.B. FFH-Gebiete zusammengefasst dargestellt würden, damit man sehe, ob es womöglich eine Doppelsicherung gebe. Abteilungsdirektor Dr. Jürgen Weber erläuterte, dass die Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete in der Karte schon vorhanden seien. Bei den Regionalen Grünzügen gehe es vor allem um einen durchgehenden Grünzug, deshalb sei der Bitte auch in der Darstellung zumindest zum Teil schon Rechnung getragen worden. Planungsbeirat Siegfried Moßandl meinte, wenn man zum Beispiel die Isarhangleite in einer derartigen Karte noch darstelle, dann könne man sehen, dass die Karte grüner und noch grüner werde. Man solle sich schon einmal überlegen, ob man nicht eine Komplettdarstellung aller geschützten Flächen anfertige. Wenn man nur eine Flächensummation der geschützten Flächen mache, dann komme man auf deutlich über 100 Prozent in der Region, wohl auch in ganz Bayern. Robert-Constantin Nehls erläuterte, dass in der Karte die Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete deswegen dargestellt seien, weil ein Regionaler Grünzug dort nicht ausgewiesen werden könne, wo schon das Gleiche fachrechtlich gesichert sei. Regionale Grünzüge seien eine sinnvolle Ergänzung zu den schon vorhandenen Ausweisungen. Andere geschützte Gebiete würden nicht dargestellt, soweit sie einen anderen Schutzzweck verfolgten. Planungsbeirat Siegfried Moßandl merkte als Vertreter der Wirtschaft an, dass der Grundstücksmarkt immer enger werde durch die Flächen, die z.B. für die Energiewende oder als Ausgleichsflächen benötigt würden. Je mehr Gebiete man in irgendeiner Art und Weise überplane und unter Schutz stelle, umso schwieriger werde es für alle Flächen zu bekommen, auch für die Kommunen, die Ausgleichsflächen benötigten. Dadurch werde es zu teuer und nicht mehr bezahlbar. Man sollte auch berücksichtigen, dass unsere Welt von der Wirtschaft geprägt und finanziert werde. Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger zeigte Verständnis für sein Anliegen. Aber auf der anderen Seite gebe es auch den Druck seitens der Öffentlichkeit, etwas gegen den Flächenverbrauch zu tun. In der Bevölkerung gebe es auch das Gefühl, dass die Erholungsnutzung, die Grünflächen immer mehr zurückgedrängt werden. Dies sei ein Grund dafür, dass man versuchen solle, die durchgängigen Flusstäler zu 5 erhalten. Hier sei eine Abstimmung zwischen Interessen der Wirtschaft und der „Normalbevölkerung“ nötig. Erholung in der freien Natur, Durchgängigkeit der Frischluftzufuhr seien Dinge, die man auch in die Waagschale legen müsse. Als Sand-/Kiesunternehmer wolle er, so Planungsbeirat Siegfried Moßandl, auf den Raum der nördlichen Isarhangkanten zwischen Landshut und Großköllnbach hinweisen. Hier, an diesen Hangleiten, seien zur Zeit des Autobahnbaus sehr viele Kiesabbaustätten gewesen. Diese seien mittlerweile verschwunden und wieder der Natur zurückgegeben worden. Vor diesen früheren Kiesgruben stünden mittlerweile riesige Gewerbe-, Industrie- und Logistikhallen, die dauerhaft die Landschaft beeinträchtigten. Das sei aber möglich. Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger verwies darauf, dass man in der heutigen Sitzung auch über insgesamt ca. 80 ha mehr Vorrangflächen für die Rohstoffsicherung abgestimmt habe. Man müsse hier eben den Ausgleich zwischen den verschiedenen Bedürfnissen sehen, auf der einen Seite Abbauflächen, wo sie sinnvoll und möglich seien, auf der anderen Seite der Schutz der Grünzüge. Regierungsrat Sebastian Bauer gab Herrn Moßandl recht, dass der Flächendruck immer größer werde. Aber gerade die von den Gemeinden benötigten Ausgleichsflächen stünden nicht im Widerspruch zur Ausweisung von Regionalen Grünzügen. Der Hauptzweck der Grünzüge sei die Freihaltung von Bebauung. Ausgleichsflächen könnten genau in diesen Bereichen sehr gut realisiert werden. Auf der Karte könne man erkennen, dass sich die Grünzüge überwiegend in den Flusstälern befänden, dort wo in der Regel auch schon Überschwemmungsgebiete ausgewiesen seien, in denen großteils keine Bebauung oder industrielle Nutzung möglich wäre. Daneben seien die großen Waldgebiete als Regionale Grünzüge ausgewiesen worden. Ein Sonderfall sei das von Moßandl angesprochene Isartal. Der Hauptzweck der Grünzüge sei die Freihaltung von Bebauung, was ganz wichtig sei bei dem in der Region vorhandenen Flächendruck. Wenn man sich die Isarschiene ansehe, wo an den Autobahnausfahrten im Süden große Logistikzentren entstanden seien oder noch entstünden, dann müsse man auch Bereiche schaffen, die man von solchen Nutzungen freihalte. Dies seien außerdem die einzigen Gebiete, die die Region noch habe, die nicht bebaut seien. Er sei der Meinung, dass sich das Ganze die Waage halte und der Vorschlag des Verbandes ein guter Kompromiss sei. Alles, was keine Bebauung habe, keinen Flächennutzungsplan brauche, sei im Normalfall kein Problem. Aber das werde im Vortrag noch weitergehend erläutert. Planungsbeirat Siegfried Moßandl erkundigte sich, ob privilegierte Maßnahmen im Außenbereich, vorrangig Landwirtschaft, weiterhin erlaubt seien. Darauf erwiderte Regierungsrat Sebastian Bauer, dass es hierbei auf den Schutzzweck des Grünzugs ankomme und um was es sich bei der privilegierten Nutzung handle. Landrat Heinrich Trapp war der Meinung, dass man den Kiesabbau und die Regionalen Grünzüge nicht vermischen sollte. Solange der Kiesabbau ungeordnet gewesen sei, hatte man alle paar hundert Meter eine Kiesgrube, was der Landschaft auch nicht gut getan habe. Man habe in den Landkreisen und Gemeinden viele Kiesvorkommen. Man komme immer wieder unter Druck, kleinere Kiesabbaustätten zu genehmigen, weil der Grundstückseigentümer sonst in wirtschaftliche 6 Schwierigkeiten käme. Es würde dann auch nicht darauf geachtet, ob der Abtransport nur mitten durch das Dorf erfolgen könne. Insofern sei er um die Vorranggebiete sehr froh. Das Andere seien die Regionalen Grünzüge. Wenn man sich Luftbilder ansehe, die einen etwas größeren Ausschnitt zeigten, dann könne man genau erkennen, welche Grenze die alte B 11 im Landkreis Dingolfing-Landau mache. Er wolle aber noch einen Punkt ansprechen, der in der Sitzungsvorlage zu finden sei. Hier heiße es: „In Anbetracht der herausragenden Bedeutung des Grünzugs für den Kalt- und Frischlufttransport sollen möglichst keine emittierenden landwirtschaftlichen Vorhaben angesiedelt werden.“ Man solle die Autobahn Richtung München fahren und nach rechts sehen, wo im Landkreis DingolfingLandau mittlerweile eine, im Landkreis Landshut mehrere Biogasanlagen genehmigt seien. Man habe diese zum Teil gegen den entschiedenen Widerstand der Gemeinde genehmigen müssen, weil der Landwirt einen Rechtsanspruch hatte, diese Anlage zu bauen. Dies sei in der Zwischenzeit auch durch Gerichte bestätigt worden. Privilegierte Vorhaben der Landwirtschaft wie Biogasanlagen, Mastställe oder auch Anlagen von „Bayern-Ei“ müssten weiterhin genehmigt werden. Daher helfe ihm diese Formulierung in der Begründung nicht weiter. Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger erwiderte, dass die Festsetzung als Grünzug schon etwas helfe, denn man habe damit festgelegt, dass privilegierte Vorhaben weiter möglich seien. Sobald es sich aber um eine gewerbliche Nutzung im Bereich der Landwirtschaft handle, habe man hier das entsprechende Instrument. Landrat Peter Dreier verwies darauf, dass man letzten Montag mit dem Dialogforum zur Ost-Süd-Umfahrung von Landshut begonnen habe, die egal welchen endgültigen Verlauf sie haben werde, immer durch einen Regionalen Grünzug führe. Inwieweit werde man dadurch eingeschränkt? Referent Robert-Constantin Nehls erläuterte, dass Infrastrukturmaßnahmen, die auf eine gewisse Trassenführung angewiesen seien, grundsätzlich mit der Festsetzung als Grünzug vereinbar seien. Man müsse lediglich darauf Wert legen, dass die Beeinträchtigung des Grünzugs möglichst gering sei. Landrat Peter Dreier erkundigte sich, ob hier dann auch Ausgleichsflächen nötig würden, woraufhin Referent Robert-Constantin Nehls erwiderte, dass hier über die bestehenden Regelungen hinaus keine zusätzlichen Ausgleichsflächen benötigt würden. Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger ergänzte, dass es wohl bei der Planung so sein werde, dass man versuchen müsse, den Eingriff in den Regionalen Grünzug möglichst gering zu halten. Abteilungsdirektor Dr. Jürgen Weber erläuterte, dass die notwendige Infrastruktur im Entwurf grundsätzlich ausgenommen sei. Beispielsweise sei die Festsetzung als Grünzug für die konkreten Planungen zur Umfahrung südlich von Landshut unerheblich. Der Regionale Grünzug sei für diese Maßnahme nicht bindend. Dies sei in der Begründung ausdrücklich erwähnt. Wenn man sich die Abgrenzung Salzdorfer Tal und südlich davon genauer ansehe, dann verlaufen die bisher diskutierten Planalternativen, die man vom Staatlichen Bauamt kenne, alle südlich davon. Das Dialogforum werde daher in keiner Weise tangiert. 7 Landrat Peter Dreier erklärte, dass verschiedene Bürgermeister ihm gegenüber den Wunsch geäußert hätten, dass nicht der erste Beschlussvorschlag sondern der Alternativvorschlag beschlossen werden sollte, weil es noch Gesprächsbedarf gebe. Oberbürgermeister Hans Rampf schlug ebenfalls vor, über die Alternative zwei abzustimmen, weil die meisten Bürgermeister noch keine kommunale Diskussion zu diesem Thema gehabt hätten. Er sehe diesen Bereich Regionale Grünzüge positiv. Wenn man die großen Diskussionen um das Salzdorfer Tal betrachte, dann sei die geplante Ausweisung als Regionaler Grünzug hier ein gutes Steuerungsinstrument. Man habe hier die Möglichkeit - trotz des enormen Siedlungsdrucks- schon vorher regulierend einzugreifen. Das Salzdorfer Tal werde nicht zugebaut, aber der Landwirt werde in seinem Bestand gesichert. Mit diesen Regionalen Grünzügen habe man das Handwerkszeug, hier bestimmte Dinge zu steuern, ohne mit dem Bürger in Konflikt zu kommen. Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger stimmte ihm zu, dass das Instrument der Regionalen Grünzüge gebraucht werde und absolut sinnvoll sei. Man erlebe die Zunahme des Siedlungsdrucks tagtäglich und die Region brauche diese Grünzüge, die von größerer Bebauung freigehalten würden. Bürgermeister Hermann Etzel äußerte Bedenken, dass die Wirkung der Regionalen Grünzüge in Zukunft verschärft werde. Die Möglichkeit einer Nachregulierung könne man dem Protokoll der letzten Sitzung entnehmen. Bei den FFH-Gebieten hätte man auch zuerst damit argumentiert, dass es keine größeren Einschränkungen geben werde. Die tatsächlichen Einschränkungen sehe man erst heute. Er schlage vor, dass man in die Begründung aufnehme, dass die landwirtschaftliche Nutzung wie bisher auch später möglich sein solle. Damit nehme man vielen die Angst vor der Ausweisung. Er wisse, dass Regionale Grünzüge ausgewiesen werden müssten, er wolle aber wissen, in welchem Umfang dies tatsächlich erforderlich sei. Referent Robert-Constantin Nehls erläuterte, dass das Landesentwicklungsprogram zwar vorschreibe, dass Regionale Grünzüge ausgewiesen werden müssten, aber nicht in welchem Umfang. Der RPV sei mit der Ausweisung von Flächen sehr sparsam vorgegangen, wenn man sich andere Regionen in Bayern ansehe. Geschäftsführerin Christine Erbinger ergänzte, dass eine Änderung der beschlossenen Verordnung nur mit dem gleichen aufwendigen Verfahren möglich wäre, das der Verband derzeit durchführe. Selbstverständlich würden bei einer Änderung der Ziele und Grundsätze und der Begründung nach einem entsprechenden Beschluss des Planungsausschusses wieder alle Verbandsmitglieder und Träger öffentlicher Belange gehört. Man könne nicht einfach intern beschließen, dass ein Landwirt z.B. kein Austragshaus mehr bauen dürfe, was bis jetzt erlaubt sei. Zu einer derartigen Änderung brauche man einen Aufstellungsbeschluss, dann einen neuen Entwurfstext, der auch wieder vom Ausschuss beschlossen werden müsse. Dann folge erst ein Anhörungsverfahren. Sie glaube nicht, dass der Planungsausschuss eine derartige Änderung beschließen werde. Bürgermeister Hermann Etzel meinte, dann solle man schon jetzt in die Begründung aufnehmen, dass z.B. ein Austragshaus weiterhin möglich wäre. 8 Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger verwies darauf, dass genau dies bereits in der Begründung stehe. Privilegierte Vorhaben der Landwirtschaft seien ausdrücklich weiterhin zulässig. Bei gewerblichen Vorhaben könne es Probleme geben. Eine privilegierte Biogasanlage wäre weiterhin möglich, eine gewerbliche Biogasanlage bzw. eine, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung brauche, könne nicht zulässig sein. Bürgermeister Elmar Buchbauer merkte an, dass er die Situation nicht so tragisch sehe. Ein anderes Problem sehe er im Hochwasserschutz. Im Landkreis Rottal-Inn würden in dreiundzwanzig Kommunen Überflutungsgebiete durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf neu ausgewiesen bzw. überarbeitet. Wenn man sich die umfangreichen Unterlagen ansehe, erkenne man, dass in der Gemeinde Überflutungsgebiete im bewohnten Bereich ausgewiesen würden. Dies sei sehr gravierend und werde auch andere Kommunen in Niederbayern treffen. Es gebe Baugebiete und Gewerbegebiete, die jetzt plötzlich im Überflutungsgebiet lägen. Teilweise müsse man Maßnahmen wie z.B. Regenrückhaltebecken umsetzen, um mögliche Überflutungen wenigstens abzumildern. Dies könne bei der finanziell angespannten Situation vieler Kommen eine große zusätzliche Belastung darstellen. Er wolle hier nur anmerken, dass die künftigen Kosten für den Hochwasserschutz für die Kommunen eine große Belastung darstellen werden. Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger erklärte, dass man auch aus diesem Grund sehen müsse, dass man die Bebauung in Hochwassergebieten nicht zu sehr vorantreibe, weil natürlich eine zusätzliche Hochwasserabflussbehinderung die Situation noch zusätzlich verschärfe. Zur Abstimmung schlage er den alternativen Beschluss vor, der noch weiter Gespräche mit den Gemeinden beinhalte. Beschluss Alternative 2: 18:0 Der Planungsausschuss nimmt den vorgelegten Entwurf der Neufassung von Kapitel B I Natur und Landschaft, Regionale Grünzüge, zur Kenntnis. Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, den Vorentwurf weiter mit den betroffenen Gemeinden abzustimmen und damit die Voraussetzungen für die Beschlussfassung über die Einleitung des Verfahrens in der folgenden Sitzung des Planungsausschusses zu schaffen. Planungsbeirat Siegfried Moßandl bat darum, dass nicht nur die Gemeinden in die Gespräche einbezogen würden, sondern auch betroffene Verbände, woraufhin Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger auf das spätere Anhörungsverfahren verwies, bei dem alle Träger öffentlicher Belange und die Verbände entsprechend beteiligt würden. Herr Moßandl könne aber im Vorfeld gerne auch eine Stellungnahme abgeben. 9 3. „Windkraft und die 10-H-Regelung - Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Landshut“ Referent: Herr Regierungsrat Kristof Hofmeister, Regierung von Niederbayern Die Präsentation des Regionsbeauftragten RR Kristof Hofmeister ist in der Anlage beigefügt. Planungsbeirat Paul Riederer erkundigte sich, ob der Vortrag versandt werde, was Geschäftsführerin Christine Erbinger bejahte. Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger erläuterte noch, dass man aufgrund der letzten Sitzung in Mengkofen noch einmal ein Schreiben an das Heimatministerium verfasst habe, in dem der Verband seinen Unmut zur 10-H-Regelung geäußert habe. Das Antwortschreiben von Herrn Staatssekretär Albert Füracker ist ebenfalls in der Anlage beigefügt. 4. Novellierung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes Stellungnahme des Verbandes Geschäftsführerin Christine Erbinger erläuterte die vorab übersandte Vorlage. Wortmeldungen ergaben sich nicht. Beschluss: 18 : 0 Der Planungsausschuss nimmt vom Bericht und der in der Anlage beigefügten Stellungnahme zur Novellierung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes Kenntnis. ___________________________________________________________________________ 5.1 380-kV-Freileitung Adlkofen-Matzenhof Raumordnungsverfahren nach Art. 24 und 25 BayLplG Stellungsnahme des Verbandes Beratung und Beschluss Laura Osterholzer, Geschäftsführerin der Projektgruppe „Energie innovativ“ erläuterte die vorab versandte Vorlage. Die Präsentation ist in der Anlage beigefügt. Landrat Peter Dreier erklärte, man habe sich von Seiten des Landkreises Landshut in ähnlicher Weise zur vorgeschlagenen Stellungnahme geäußert, dass man dem Schutzgut Mensch besondere Bedeutung beimessen solle. Im Landkreis Landshut gebe es einige kritische Punkte wie z.B. in der Gemeinde Bodenkirchen, die geklärt werden müssten. Positiv sei das Vorgehen von TenneT zu bewerten, die die Bürger 10 umfangriech informiert und einbezogen hätten. Er bitte darum, den schnellstmöglichen Rückbau, nicht nur der Masten sondern auch der Betonfundamente als Forderung in das Schreiben mit aufzunehmen, was ihm der Verbandsvorsitzende Alfons Sittinger zusicherte. Beschluss: 18 : 0 Der Planungsausschuss stimmt dem Entwurf der Stellungnahme mit der Ergänzung um den Rückbau der Betonfundamente im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für die 380-kV-Leitung „Adlkofen – Matzenhof“ zu. Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, die Stellungnahme zu unterzeichnen und der Regierung von Niederbayern zuzuleiten. ___________________________________________________________________________ 5.2 Antrag des Landkreises Landshut zu Stromtrassen Beratung und Beschluss Geschäftsführerin Christine Erbinger erläuterte die vorab übersandte Vorlage. Landrat Peter Dreier erläuterte die Intention seines Schreibens an Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer. Man bezeichne die angesprochenen Stromtrassen als Monsterstromtrassen, weil hier wesentlich höhere Masten gebaut würden als bei uns bisher üblich. Der Landkreis Landshut habe in den vergangenen Jahrzehnten einen großen Beitrag zur Stromversorgung geleistet und auch ein entsprechendes Risiko durch die Kernkraftwerke. Es habe auch ein Munitionsdepot im Landkreis gegeben. Die Landschaft und der Landkreis Landshut sollten nicht durch eine derartige „Monstertrasse“ zerschnitten werden. Gleichwohl erkenne man, dass die am Kernkraftwerk vorhandene Infrastruktur durchaus sinnvollerweise weiter genutzt werden könnte. Doch sollten die Leitungen dann unterirdisch verlegt oder auf bestehende Trassen angehängt werden. Eine unterirdische Verlegung sei immer dort nötig, wo es von der Natur, von der Bebauung her schwierige Belange gebe, um die bestehende Infrastruktur bzgl. der Verteilung zu nutzen. Aber es dürften keine Monsterstromtrassen durch den Landkreis Landshut führen. Seit gestern sei bekannt, dass es noch eine weitere Trassenvariante gebe, die quer durch die Oberpfalz und entweder über Straubing oder den Landkreis Regensburg nach Landshut führen solle. Hier gebe es noch weiteren Gesprächsbedarf. Der Landkreis Landshut habe das Schreiben an den Ministerpräsidenten gerichtet, um ein deutliches Signal zu setzen. Man habe sich in der heutigen Sitzung mit mehreren Themen aus dem Energiebereich beschäftigt. Aus seiner Sicht sei es dringend geboten, ein Gesamtkonzept für ganz Bayern zu erarbeiten. 11 Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger bedankte sich bei Herrn Landrat Dreier für seine Ausführungen. Er berichtete von der Steuerungsrunde für das Regionale Energiekonzept. Man habe hier ein erstes Zwischenfazit bekommen. Er sei von den eingebrachten Ideen positiv überrascht gewesen. Mit diesem Energiekonzept, dessen erste Ergebnisse Ende Juli in Landau vorgestellt würden, könne man durchaus Anregungen geben, wie ein Konzept für den Freistaat Bayern aussehen könne. Er sei guter Dinge, dass dieses Konzept des Verbandes ein Pilotprojekt werden könne. Natürlich unterstütze der RPV den Antrag des Landkreises, sofern von Seiten des Planungsausschusses keine Einwände bestünden. Bürgermeister Elmar Buchbauer gab eine Anmerkung zu den Erdkabeln. Er sei vor zwei Jahren in Haiming gewesen, wo ein Gaskraftwerk entstehen solle. Der Strom solle auf einer 380-kV-Leitung nach Simbach am Inn transportiert werden. Es gebe mit der Erdverkabelung technische Probleme. Diese sei in den meisten Fällen aufgrund der Grundwassersituation nicht möglich. Außerdem gebe es Probleme mit der Wartung der Leitung. Bei einer Oberleitung könne man Schäden relativ einfach und schnell erkennen. Wenn die Kabel im Boden verlegt würden, sei dies äußert schwierig und mit immensen Kosten verbunden. Aufgrund dessen sei eine Erdverkabelung im Bereich Kirchdorf und Simbach abgelehnt worden. Eine Erdverkabelung, wie vom Landkreis Landshut vorgebracht, wäre auch im Landkreis Rottal-Inn insbesondere bei der 380-kV-Leitung Adlkofen-Matzenhof wünschenswert. Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger verwies auf die Stellungnahme, in der dafür plädiert wird, in kritischen Streckenabschnitten den Einsatz von Erdverkabelungen ernsthaft zu prüfen. Der Einsatz von Erdkabel auf der ganzen Länge werde sicherlich nicht möglich sein, aber in kleineren Bereichen wohl schon. Oberbürgermeister Hans Rampf erklärte, dass Herr Landrat Dreier und er ein Gespräch in der Staatskanzlei gehabt hätten. Dort sei auch die Problematik der Erdkabel zur Sprache gekommen. Es gäbe mittlerweile eine weiter fortgeschrittene Technik. Erdkabel könnten nunmehr in vielen Bereichen ohne größere Probleme (Hitze, die Verlegung unter Felsen usw.) verlegt werden. Dies könne auch ohne Beeinträchtigung der Landwirtschaft erfolgen. Zum Teil seien früher sehr kostspielige Tunnelungsverfahren nötig gewesen, für die es nun kostengünstigere Alternativen gebe. Laut Aussage der Staatskanzlei gebe es neue Techniken, die auch schon angewandt worden seien, die eine Erdverkabelung mit relativ überschaubaren finanziellen Kosten umsetzbar machten. Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger ergänzte, dass erkannt worden sei, dass es immer mehr Widerstand gegen Trassen gebe und man eben auch im technischen Bereich etwas machen müsse. Der Druck müsse seiner Meinung nach aufrechterhalten werden. Man wisse, dass man Stromtrassen brauche, aber wo Konflikte mit dem Schutzgut Mensch vorprogrammiert seien, dort sollten wenn möglich Erdverkabelung zum Einsatz kommen oder bereits bestehende Trassen genutzt werden. Wenn bei einer bereits bestehenden Leitung nur zusätzliche Drähte/Kabel aufgesetzt würden, dann sei das für die Bürger in der Regel nicht störend. Er plädiere dafür, den Landkreis Landshut in dieser Frage zu unterstützen. Planungsbeirat Anton Wackerbauer (BDS) ergänzte, alle an der Planung und Ausführung Beteiligten sollten beachten, dass die Trassenarbeiten so gestaltet werden, dass auch die Schichtentrennung erfolge. In der Vergangenheit sei es schon 12 passiert, dass bei der Verlegung der Boden aufgegraben werde, die Rohre verlegt und dann zuerst der Humus verfüllt werde und dann der Rest der Erde darauf gefüllt werde. Dies zerstöre den Mutterboden, der tausende von Jahren brauche, bis er wieder gebildet werde. Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger erklärte, dass es sich hierbei um Details zur Planung handle, die man mit der Regionalplanung nicht regeln könne. Planungsbeirat Anton Wackerbauer erklärte, dass es ihm nur darum gegangen sei, dieses Argument ins Gedächtnis zu rufen. Beschluss: 18 : 0 Der Planungsausschuss spricht sich gegen eine oberirdische Höchstspannungstrasse mit Landshut als neuen Endpunkt der Gleichstrompassage Südost aus. _________________________________________________________________ 6. Jahresrechnung für das Jahr 2014; Beratung und Beschluss Geschäftsführerin Christine Erbinger erläuterte die vorab übersandte Vorlage. Wortmeldungen ergaben sich nicht. Beschluss: 18: 0 Der Planungsausschuss nimmt die Ergebnisse der Haushaltsrechnung für das Jahr 2014 und der örtlichen Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Landshut ohne Einwände zur Kenntnis. Die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben sind durch Kosteneinsparungen auf anderen Haushaltsstellen gedeckt und werden genehmigt. Das Ergebnis der Haushaltsrechnung wird festgestellt. Rechenschaftsbericht des Verbandsvorsitzenden Der stv. Verbandsvorsitzende Landrat Heinrich Trapp übernahm die Leitung der Sitzung. Wortmeldungen ergaben sich nicht. Beschluss: 17 : 0 13 Der Planungsausschuss erteilt dem Verbandsvorsitzenden für die Jahresrechnung 2014 in entsprechender Anwendung des Art. 88 Abs. 3 Landkreisordnung die Entlastung. ___________________________________________________________________ 7. Bericht über abgeschlossene landesplanerische Überprüfungen und Stellungnahmen des Verbandes Geschäftsführerin Christine Erbinger erläuterte die vorab übersandte Vorlage. Beschluss: 18:0 Der Planungsausschuss nimmt vom Bericht Kenntnis. ___________________________________________________________________ 8. Informationen, Wünsche und Anträge Geschäftsführerin Christine Erbinger verwies auf die Regionalkonferenz zum Regionalen Energiekonzept am 29. Juli in der Stadthalle Landau. Die nächste Sitzung des Planungsausschusses werde im Herbst stattfinden. Am Ende der Sitzung verabschiedete sich Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger vom bisherigen Regionsbeauftragen Sebastian Bauer und sprach ihm seinen Dank für seine langjährige Tätigkeit für den Regionalen Planungsverband Landshut aus. Abschließend bedankte sich Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger bei allen für ihr Kommen und die sachliche Diskussion. Aufgestellt am 24.07.2015 Genehmigt am 24.07.2015 Christine Erbinger Geschäftsführerin Alfons Sittinger Erster Bürgermeister Verbandsvorsitzender
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