Niederschrift - Regionaler Planungsverband Landshut

1
Regionaler Planungsverband
Landshut
Niederschrift
über die 131. Sitzung des Planungsausschusses
am 30.06.2015 in Gangkofen
Beginn:
Ende:
10:00 Uhr
12:00 Uhr
Stimmberechtigte Mitglieder laut Anwesenheitsliste: 18
Sie wurde vom Vorsitzenden, Ersten Bürgermeister Alfons Sittinger, geleitet.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2.
2.1
Regionalplan Region Landshut (13)
… Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut;
Teil-Fortschreibung von Kapitel B IV Rohstoffsicherung
Beratung und Beschluss über das Anhörungsverfahren
2.2
... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut;
Teil-Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft
Regionale Grünzüge
Beratung und Beschluss über das Anhörungsverfahren
3.
„Windkraft und die 10-H-Regelung - Konsequenzen für die Regional- und
Bauleitplanung in der Region Landshut“
Referent: Herr Regierungsrat Kristof Hofmeister, Regierung von Niederbayern
4.
Novellierung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes
Stellungnahme des Verbandes
5.1
380-kV-Freileitung Adlkofen-Matzenhofen
Raumordnungsverfahren nach Art. 24 und 25 BayLplG
Stellungsnahme des Verbandes
Beratung und Beschluss
5.2
Antrag des Landkreises Landshut zu Stromtrassen
Beratung und Beschluss
6.
Jahresrechnung für das Jahr 2014;
Beratung und Beschluss
7.
Bericht über abgeschlossene landesplanerische Überprüfungen und
Stellungnahmen des Verbandes
2
8.
Informationen, Wünsche und Anträge
I: Eröffnung und Begrüßung
Der Verbandsvorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Mitglieder und
Ständigen Gäste des Gremiums.
Besonders bedankte er sich bei der Gemeinde Gangkofen für die Möglichkeit, die
Tagung abhalten zu können und für die freundliche Aufnahme. Herrn Ersten
Bürgermeister Matthäus Mandl bat er anschließend um ein Grußwort.
Er hieß besonders die Landräte Heinrich Trapp, Peter Dreier und Michael
Fahmüller sowie Herrn Oberbürgermeister Hans Rampf willkommen.
Als Gäste wurden namentlich begrüßt:
Von der Regierung von Niederbayern





Herr Abteilungsdirektor Dr. Jürgen Weber, Bereichsleiter des Bereichs 2
Wirtschaft, Landesentwicklung, Verkehr und Technologie
Herr RR Sebastian Bauer, vom Sachgebiet 24 Raumordnung, Landes- und
Regionalplanung
Herr RR Kristof Hofmeister Regionsbeauftragter der Region Landshut
Herrn Robert-Constantin Nehls, Mitarbeiter des Sachgebietes 24,
Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Frau Laura Osterholzer, Geschäftsführerin der Projektgruppe „Energie
innovativ“
Weiter wurden begrüßt:

die Vertreter der Medien, bei denen er sich im Voraus für die objektive
Berichterstattung bedankte

Christine Erbinger und Renate Landesberger von der Geschäftsstelle des
Regionalen Planungsverbandes
Der Vorsitzende stellte die form- und fristgerechte Ladung entsprechend der Satzung
und der Geschäftsordnung für den Regionalen Planungsverband Landshut fest.
Weiter stellte der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest und
informierte, dass zur Erleichterung der Protokollführung ein Aufzeichnungsgerät
mitläuft. Dagegen erhob sich kein Widerspruch.
3
Die Niederschrift der 130. Sitzung des Planungsausschusses am 18.11.2014 in
Mengkofen wurde gebilligt.
___________________________________________________________________
Erster Bürgermeister Matthäus Mandl hieß danach die Anwesenden in Gangkofen
herzlich willkommen und stellte in seinem Grußwort die Gemeinde kurz vor.
2.
2.1
Regionalplan Region Landshut (13)
… Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut;
Teil-Fortschreibung von Kapitel B IV Rohstoffsicherung
Beratung und Beschluss über das Anhörungsverfahren
Regierungsrat Kristof Hofmeister erläuterte die vorab übersandte Vorlage.
Wortmeldungen ergaben sich nicht.
Beschluss:
18 : 0
Der Planungsausschuss stimmt dem vorgelegten Entwurf zur TeilFortschreibung von Kapitel B IV Rohstoffsicherung des
Regionalplans zu und beauftragt den Verbandsvorsitzenden, das
erforderliche Anhörungsverfahren einzuleiten.
Der Regionsbeauftragte wird beauftragt, die hierfür erforderlichen
Arbeiten durchzuführen. Der Regionsbeauftragte wird ermächtigt,
soweit erforderlich, noch redaktionelle Veränderungen am
vorgelegten Fortschreibungsentwurf durchzuführen.
2.2
... Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut;
Teil-Fortschreibung von Kapitel B I Natur und Landschaft
Regionale Grünzüge
Beratung und Beschluss über das Anhörungsverfahren
Robert-Constantin Nehls erläuterte die vorab versandte Vorlage.
Bürgermeister Georg Eberl meinte, dass die Gemeinden des Landkreises
Dingolfing-Landau nicht rechtzeitig einbezogen worden seien. Die Vorstellung der
Planung habe erst am 16. Juni stattgefunden. Man habe daher bisher keine
Möglichkeit gehabt, die Planung genauer zu prüfen und sie in den Gremien
vorzustellen. Entsprechende Gespräche mit dem Verband seien noch nicht möglich
gewesen. Er spreche sich daher im Namen mehrerer Bürgermeister dafür aus, über
den alternativen Beschlussvorschlag abzustimmen.
4
Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger ergänzte, dass den Gemeinden in DingolfingLandau die Planung zwar vorgestellt worden sei, aber der zeitliche Vorlauf zu gering
gewesen sei, um entsprechende Rückmeldungen zu geben. Deshalb habe man auch
die zweite Beschlussalternative mit in die Sitzungsvorlage aufgenommen. Man wolle
aber trotzdem die Planung in der Sitzung vorstellen und darüber diskutieren.
Planungsbeirat Siegfried Moßandl merkte an, dass es schon viele natura2000Flächen, FFH-Gebiete und SPA-Gebiete gebe, jetzt kämen auch noch Regionale
Grünzüge dazu. Man stelle hier die Regionalen Grünzüge vor und viele Flächen
seien auch noch anderweitig geschützt. Wenn man die geschützten Flächen in einer
Karte übereinander legen würde, dann würde man sehen, wie wenig Flächen
übrigblieben, die nicht in irgendeiner Weise geschützt seien. Er bitte darum, eine
derartige Darstellung vorzulegen.
Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger fragte nach, ob er eine Karte meine, bei der
alle natura2000-, Naturschutzgebiete und andere wie z.B. FFH-Gebiete
zusammengefasst dargestellt würden, damit man sehe, ob es womöglich eine
Doppelsicherung gebe.
Abteilungsdirektor Dr. Jürgen Weber erläuterte, dass die Landschaftsschutzgebiete
und Naturschutzgebiete in der Karte schon vorhanden seien. Bei den Regionalen
Grünzügen gehe es vor allem um einen durchgehenden Grünzug, deshalb sei der
Bitte auch in der Darstellung zumindest zum Teil schon Rechnung getragen worden.
Planungsbeirat Siegfried Moßandl meinte, wenn man zum Beispiel die Isarhangleite
in einer derartigen Karte noch darstelle, dann könne man sehen, dass die Karte
grüner und noch grüner werde. Man solle sich schon einmal überlegen, ob man nicht
eine Komplettdarstellung aller geschützten Flächen anfertige. Wenn man nur eine
Flächensummation der geschützten Flächen mache, dann komme man auf deutlich
über 100 Prozent in der Region, wohl auch in ganz Bayern.
Robert-Constantin Nehls erläuterte, dass in der Karte die
Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete deswegen dargestellt seien, weil
ein Regionaler Grünzug dort nicht ausgewiesen werden könne, wo schon das
Gleiche fachrechtlich gesichert sei. Regionale Grünzüge seien eine sinnvolle
Ergänzung zu den schon vorhandenen Ausweisungen. Andere geschützte Gebiete
würden nicht dargestellt, soweit sie einen anderen Schutzzweck verfolgten.
Planungsbeirat Siegfried Moßandl merkte als Vertreter der Wirtschaft an, dass der
Grundstücksmarkt immer enger werde durch die Flächen, die z.B. für die
Energiewende oder als Ausgleichsflächen benötigt würden. Je mehr Gebiete man in
irgendeiner Art und Weise überplane und unter Schutz stelle, umso schwieriger
werde es für alle Flächen zu bekommen, auch für die Kommunen, die
Ausgleichsflächen benötigten. Dadurch werde es zu teuer und nicht mehr bezahlbar.
Man sollte auch berücksichtigen, dass unsere Welt von der Wirtschaft geprägt und
finanziert werde.
Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger zeigte Verständnis für sein Anliegen. Aber
auf der anderen Seite gebe es auch den Druck seitens der Öffentlichkeit, etwas
gegen den Flächenverbrauch zu tun. In der Bevölkerung gebe es auch das Gefühl,
dass die Erholungsnutzung, die Grünflächen immer mehr zurückgedrängt werden.
Dies sei ein Grund dafür, dass man versuchen solle, die durchgängigen Flusstäler zu
5
erhalten. Hier sei eine Abstimmung zwischen Interessen der Wirtschaft und der
„Normalbevölkerung“ nötig. Erholung in der freien Natur, Durchgängigkeit der
Frischluftzufuhr seien Dinge, die man auch in die Waagschale legen müsse.
Als Sand-/Kiesunternehmer wolle er, so Planungsbeirat Siegfried Moßandl, auf den
Raum der nördlichen Isarhangkanten zwischen Landshut und Großköllnbach
hinweisen. Hier, an diesen Hangleiten, seien zur Zeit des Autobahnbaus sehr viele
Kiesabbaustätten gewesen. Diese seien mittlerweile verschwunden und wieder der
Natur zurückgegeben worden. Vor diesen früheren Kiesgruben stünden mittlerweile
riesige Gewerbe-, Industrie- und Logistikhallen, die dauerhaft die Landschaft
beeinträchtigten. Das sei aber möglich.
Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger verwies darauf, dass man in der heutigen
Sitzung auch über insgesamt ca. 80 ha mehr Vorrangflächen für die
Rohstoffsicherung abgestimmt habe. Man müsse hier eben den Ausgleich zwischen
den verschiedenen Bedürfnissen sehen, auf der einen Seite Abbauflächen, wo sie
sinnvoll und möglich seien, auf der anderen Seite der Schutz der Grünzüge.
Regierungsrat Sebastian Bauer gab Herrn Moßandl recht, dass der Flächendruck
immer größer werde. Aber gerade die von den Gemeinden benötigten
Ausgleichsflächen stünden nicht im Widerspruch zur Ausweisung von Regionalen
Grünzügen. Der Hauptzweck der Grünzüge sei die Freihaltung von Bebauung.
Ausgleichsflächen könnten genau in diesen Bereichen sehr gut realisiert werden. Auf
der Karte könne man erkennen, dass sich die Grünzüge überwiegend in den
Flusstälern befänden, dort wo in der Regel auch schon Überschwemmungsgebiete
ausgewiesen seien, in denen großteils keine Bebauung oder industrielle Nutzung
möglich wäre. Daneben seien die großen Waldgebiete als Regionale Grünzüge
ausgewiesen worden. Ein Sonderfall sei das von Moßandl angesprochene Isartal.
Der Hauptzweck der Grünzüge sei die Freihaltung von Bebauung, was ganz wichtig
sei bei dem in der Region vorhandenen Flächendruck. Wenn man sich die
Isarschiene ansehe, wo an den Autobahnausfahrten im Süden große Logistikzentren
entstanden seien oder noch entstünden, dann müsse man auch Bereiche schaffen,
die man von solchen Nutzungen freihalte. Dies seien außerdem die einzigen
Gebiete, die die Region noch habe, die nicht bebaut seien. Er sei der Meinung, dass
sich das Ganze die Waage halte und der Vorschlag des Verbandes ein guter
Kompromiss sei. Alles, was keine Bebauung habe, keinen Flächennutzungsplan
brauche, sei im Normalfall kein Problem. Aber das werde im Vortrag noch
weitergehend erläutert.
Planungsbeirat Siegfried Moßandl erkundigte sich, ob privilegierte Maßnahmen im
Außenbereich, vorrangig Landwirtschaft, weiterhin erlaubt seien. Darauf erwiderte
Regierungsrat Sebastian Bauer, dass es hierbei auf den Schutzzweck des
Grünzugs ankomme und um was es sich bei der privilegierten Nutzung handle.
Landrat Heinrich Trapp war der Meinung, dass man den Kiesabbau und die
Regionalen Grünzüge nicht vermischen sollte. Solange der Kiesabbau ungeordnet
gewesen sei, hatte man alle paar hundert Meter eine Kiesgrube, was der Landschaft
auch nicht gut getan habe. Man habe in den Landkreisen und Gemeinden viele
Kiesvorkommen. Man komme immer wieder unter Druck, kleinere Kiesabbaustätten
zu genehmigen, weil der Grundstückseigentümer sonst in wirtschaftliche
6
Schwierigkeiten käme. Es würde dann auch nicht darauf geachtet, ob der
Abtransport nur mitten durch das Dorf erfolgen könne. Insofern sei er um die
Vorranggebiete sehr froh. Das Andere seien die Regionalen Grünzüge. Wenn man
sich Luftbilder ansehe, die einen etwas größeren Ausschnitt zeigten, dann könne
man genau erkennen, welche Grenze die alte B 11 im Landkreis Dingolfing-Landau
mache. Er wolle aber noch einen Punkt ansprechen, der in der Sitzungsvorlage zu
finden sei. Hier heiße es: „In Anbetracht der herausragenden Bedeutung des
Grünzugs für den Kalt- und Frischlufttransport sollen möglichst keine emittierenden
landwirtschaftlichen Vorhaben angesiedelt werden.“ Man solle die Autobahn
Richtung München fahren und nach rechts sehen, wo im Landkreis DingolfingLandau mittlerweile eine, im Landkreis Landshut mehrere Biogasanlagen genehmigt
seien. Man habe diese zum Teil gegen den entschiedenen Widerstand der
Gemeinde genehmigen müssen, weil der Landwirt einen Rechtsanspruch hatte,
diese Anlage zu bauen. Dies sei in der Zwischenzeit auch durch Gerichte bestätigt
worden. Privilegierte Vorhaben der Landwirtschaft wie Biogasanlagen, Mastställe
oder auch Anlagen von „Bayern-Ei“ müssten weiterhin genehmigt werden. Daher
helfe ihm diese Formulierung in der Begründung nicht weiter.
Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger erwiderte, dass die Festsetzung als Grünzug
schon etwas helfe, denn man habe damit festgelegt, dass privilegierte Vorhaben
weiter möglich seien. Sobald es sich aber um eine gewerbliche Nutzung im Bereich
der Landwirtschaft handle, habe man hier das entsprechende Instrument.
Landrat Peter Dreier verwies darauf, dass man letzten Montag mit dem Dialogforum
zur Ost-Süd-Umfahrung von Landshut begonnen habe, die egal welchen endgültigen
Verlauf sie haben werde, immer durch einen Regionalen Grünzug führe. Inwieweit
werde man dadurch eingeschränkt?
Referent Robert-Constantin Nehls erläuterte, dass Infrastrukturmaßnahmen, die
auf eine gewisse Trassenführung angewiesen seien, grundsätzlich mit der
Festsetzung als Grünzug vereinbar seien. Man müsse lediglich darauf Wert legen,
dass die Beeinträchtigung des Grünzugs möglichst gering sei.
Landrat Peter Dreier erkundigte sich, ob hier dann auch Ausgleichsflächen nötig
würden, woraufhin Referent Robert-Constantin Nehls erwiderte, dass hier über die
bestehenden Regelungen hinaus keine zusätzlichen Ausgleichsflächen benötigt
würden. Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger ergänzte, dass es wohl bei der
Planung so sein werde, dass man versuchen müsse, den Eingriff in den Regionalen
Grünzug möglichst gering zu halten.
Abteilungsdirektor Dr. Jürgen Weber erläuterte, dass die notwendige Infrastruktur im
Entwurf grundsätzlich ausgenommen sei. Beispielsweise sei die Festsetzung als
Grünzug für die konkreten Planungen zur Umfahrung südlich von Landshut
unerheblich. Der Regionale Grünzug sei für diese Maßnahme nicht bindend. Dies sei
in der Begründung ausdrücklich erwähnt. Wenn man sich die Abgrenzung Salzdorfer
Tal und südlich davon genauer ansehe, dann verlaufen die bisher diskutierten
Planalternativen, die man vom Staatlichen Bauamt kenne, alle südlich davon. Das
Dialogforum werde daher in keiner Weise tangiert.
7
Landrat Peter Dreier erklärte, dass verschiedene Bürgermeister ihm gegenüber den
Wunsch geäußert hätten, dass nicht der erste Beschlussvorschlag sondern der
Alternativvorschlag beschlossen werden sollte, weil es noch Gesprächsbedarf gebe.
Oberbürgermeister Hans Rampf schlug ebenfalls vor, über die Alternative zwei
abzustimmen, weil die meisten Bürgermeister noch keine kommunale Diskussion zu
diesem Thema gehabt hätten. Er sehe diesen Bereich Regionale Grünzüge positiv.
Wenn man die großen Diskussionen um das Salzdorfer Tal betrachte, dann sei die
geplante Ausweisung als Regionaler Grünzug hier ein gutes Steuerungsinstrument.
Man habe hier die Möglichkeit - trotz des enormen Siedlungsdrucks- schon vorher
regulierend einzugreifen. Das Salzdorfer Tal werde nicht zugebaut, aber der Landwirt
werde in seinem Bestand gesichert. Mit diesen Regionalen Grünzügen habe man
das Handwerkszeug, hier bestimmte Dinge zu steuern, ohne mit dem Bürger in
Konflikt zu kommen.
Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger stimmte ihm zu, dass das Instrument der
Regionalen Grünzüge gebraucht werde und absolut sinnvoll sei. Man erlebe die
Zunahme des Siedlungsdrucks tagtäglich und die Region brauche diese Grünzüge,
die von größerer Bebauung freigehalten würden.
Bürgermeister Hermann Etzel äußerte Bedenken, dass die Wirkung der Regionalen
Grünzüge in Zukunft verschärft werde. Die Möglichkeit einer Nachregulierung könne
man dem Protokoll der letzten Sitzung entnehmen. Bei den FFH-Gebieten hätte man
auch zuerst damit argumentiert, dass es keine größeren Einschränkungen geben
werde. Die tatsächlichen Einschränkungen sehe man erst heute. Er schlage vor,
dass man in die Begründung aufnehme, dass die landwirtschaftliche Nutzung wie
bisher auch später möglich sein solle. Damit nehme man vielen die Angst vor der
Ausweisung. Er wisse, dass Regionale Grünzüge ausgewiesen werden müssten, er
wolle aber wissen, in welchem Umfang dies tatsächlich erforderlich sei.
Referent Robert-Constantin Nehls erläuterte, dass das
Landesentwicklungsprogram zwar vorschreibe, dass Regionale Grünzüge
ausgewiesen werden müssten, aber nicht in welchem Umfang. Der RPV sei mit der
Ausweisung von Flächen sehr sparsam vorgegangen, wenn man sich andere
Regionen in Bayern ansehe.
Geschäftsführerin Christine Erbinger ergänzte, dass eine Änderung der
beschlossenen Verordnung nur mit dem gleichen aufwendigen Verfahren möglich
wäre, das der Verband derzeit durchführe. Selbstverständlich würden bei einer
Änderung der Ziele und Grundsätze und der Begründung nach einem
entsprechenden Beschluss des Planungsausschusses wieder alle
Verbandsmitglieder und Träger öffentlicher Belange gehört. Man könne nicht einfach
intern beschließen, dass ein Landwirt z.B. kein Austragshaus mehr bauen dürfe, was
bis jetzt erlaubt sei. Zu einer derartigen Änderung brauche man einen
Aufstellungsbeschluss, dann einen neuen Entwurfstext, der auch wieder vom
Ausschuss beschlossen werden müsse. Dann folge erst ein Anhörungsverfahren. Sie
glaube nicht, dass der Planungsausschuss eine derartige Änderung beschließen
werde.
Bürgermeister Hermann Etzel meinte, dann solle man schon jetzt in die Begründung
aufnehmen, dass z.B. ein Austragshaus weiterhin möglich wäre.
8
Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger verwies darauf, dass genau dies bereits in
der Begründung stehe. Privilegierte Vorhaben der Landwirtschaft seien ausdrücklich
weiterhin zulässig. Bei gewerblichen Vorhaben könne es Probleme geben. Eine
privilegierte Biogasanlage wäre weiterhin möglich, eine gewerbliche Biogasanlage
bzw. eine, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung brauche, könne nicht
zulässig sein.
Bürgermeister Elmar Buchbauer merkte an, dass er die Situation nicht so tragisch
sehe. Ein anderes Problem sehe er im Hochwasserschutz. Im Landkreis Rottal-Inn
würden in dreiundzwanzig Kommunen Überflutungsgebiete durch das
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf neu ausgewiesen bzw. überarbeitet. Wenn man
sich die umfangreichen Unterlagen ansehe, erkenne man, dass in der Gemeinde
Überflutungsgebiete im bewohnten Bereich ausgewiesen würden. Dies sei sehr
gravierend und werde auch andere Kommunen in Niederbayern treffen. Es gebe
Baugebiete und Gewerbegebiete, die jetzt plötzlich im Überflutungsgebiet lägen.
Teilweise müsse man Maßnahmen wie z.B. Regenrückhaltebecken umsetzen, um
mögliche Überflutungen wenigstens abzumildern. Dies könne bei der finanziell
angespannten Situation vieler Kommen eine große zusätzliche Belastung darstellen.
Er wolle hier nur anmerken, dass die künftigen Kosten für den Hochwasserschutz für
die Kommunen eine große Belastung darstellen werden.
Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger erklärte, dass man auch aus diesem Grund
sehen müsse, dass man die Bebauung in Hochwassergebieten nicht zu sehr
vorantreibe, weil natürlich eine zusätzliche Hochwasserabflussbehinderung die
Situation noch zusätzlich verschärfe.
Zur Abstimmung schlage er den alternativen Beschluss vor, der noch weiter
Gespräche mit den Gemeinden beinhalte.
Beschluss Alternative 2:
18:0
Der Planungsausschuss nimmt den vorgelegten Entwurf der
Neufassung von Kapitel B I Natur und Landschaft, Regionale
Grünzüge, zur Kenntnis. Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt,
den Vorentwurf weiter mit den betroffenen Gemeinden
abzustimmen und damit die Voraussetzungen für die
Beschlussfassung über die Einleitung des Verfahrens in der
folgenden Sitzung des Planungsausschusses zu schaffen.
Planungsbeirat Siegfried Moßandl bat darum, dass nicht nur die Gemeinden in die
Gespräche einbezogen würden, sondern auch betroffene Verbände, woraufhin
Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger auf das spätere Anhörungsverfahren
verwies, bei dem alle Träger öffentlicher Belange und die Verbände entsprechend
beteiligt würden. Herr Moßandl könne aber im Vorfeld gerne auch eine
Stellungnahme abgeben.
9
3.
„Windkraft und die 10-H-Regelung - Konsequenzen für die
Regional- und Bauleitplanung in der Region Landshut“
Referent: Herr Regierungsrat Kristof Hofmeister, Regierung
von Niederbayern
Die Präsentation des Regionsbeauftragten RR Kristof Hofmeister ist in der Anlage
beigefügt.
Planungsbeirat Paul Riederer erkundigte sich, ob der Vortrag versandt werde, was
Geschäftsführerin Christine Erbinger bejahte.
Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger erläuterte noch, dass man aufgrund der
letzten Sitzung in Mengkofen noch einmal ein Schreiben an das Heimatministerium
verfasst habe, in dem der Verband seinen Unmut zur 10-H-Regelung geäußert
habe. Das Antwortschreiben von Herrn Staatssekretär Albert Füracker ist ebenfalls in
der Anlage beigefügt.
4.
Novellierung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes
Stellungnahme des Verbandes
Geschäftsführerin Christine Erbinger erläuterte die vorab übersandte Vorlage.
Wortmeldungen ergaben sich nicht.
Beschluss:
18 : 0
Der Planungsausschuss nimmt vom Bericht und der in der Anlage
beigefügten Stellungnahme zur Novellierung des Bayerischen
Landesplanungsgesetzes Kenntnis.
___________________________________________________________________________
5.1
380-kV-Freileitung Adlkofen-Matzenhof
Raumordnungsverfahren nach Art. 24 und 25 BayLplG
Stellungsnahme des Verbandes
Beratung und Beschluss
Laura Osterholzer, Geschäftsführerin der Projektgruppe „Energie innovativ“
erläuterte die vorab versandte Vorlage. Die Präsentation ist in der Anlage beigefügt.
Landrat Peter Dreier erklärte, man habe sich von Seiten des Landkreises Landshut
in ähnlicher Weise zur vorgeschlagenen Stellungnahme geäußert, dass man dem
Schutzgut Mensch besondere Bedeutung beimessen solle. Im Landkreis Landshut
gebe es einige kritische Punkte wie z.B. in der Gemeinde Bodenkirchen, die geklärt
werden müssten. Positiv sei das Vorgehen von TenneT zu bewerten, die die Bürger
10
umfangriech informiert und einbezogen hätten. Er bitte darum, den
schnellstmöglichen Rückbau, nicht nur der Masten sondern auch der
Betonfundamente als Forderung in das Schreiben mit aufzunehmen, was ihm der
Verbandsvorsitzende Alfons Sittinger zusicherte.
Beschluss:
18 : 0
Der Planungsausschuss stimmt dem Entwurf der Stellungnahme
mit der Ergänzung um den Rückbau der Betonfundamente im
Rahmen des Raumordnungsverfahrens für die 380-kV-Leitung
„Adlkofen – Matzenhof“ zu.
Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, die Stellungnahme zu
unterzeichnen und der Regierung von Niederbayern zuzuleiten.
___________________________________________________________________________
5.2
Antrag des Landkreises Landshut zu Stromtrassen
Beratung und Beschluss
Geschäftsführerin Christine Erbinger erläuterte die vorab übersandte Vorlage.
Landrat Peter Dreier erläuterte die Intention seines Schreibens an Herrn
Ministerpräsidenten Horst Seehofer. Man bezeichne die angesprochenen
Stromtrassen als Monsterstromtrassen, weil hier wesentlich höhere Masten gebaut
würden als bei uns bisher üblich. Der Landkreis Landshut habe in den vergangenen
Jahrzehnten einen großen Beitrag zur Stromversorgung geleistet und auch ein
entsprechendes Risiko durch die Kernkraftwerke. Es habe auch ein Munitionsdepot
im Landkreis gegeben. Die Landschaft und der Landkreis Landshut sollten nicht
durch eine derartige „Monstertrasse“ zerschnitten werden. Gleichwohl erkenne man,
dass die am Kernkraftwerk vorhandene Infrastruktur durchaus sinnvollerweise weiter
genutzt werden könnte. Doch sollten die Leitungen dann unterirdisch verlegt oder auf
bestehende Trassen angehängt werden. Eine unterirdische Verlegung sei immer dort
nötig, wo es von der Natur, von der Bebauung her schwierige Belange gebe, um die
bestehende Infrastruktur bzgl. der Verteilung zu nutzen. Aber es dürften keine
Monsterstromtrassen durch den Landkreis Landshut führen. Seit gestern sei bekannt,
dass es noch eine weitere Trassenvariante gebe, die quer durch die Oberpfalz und
entweder über Straubing oder den Landkreis Regensburg nach Landshut führen
solle. Hier gebe es noch weiteren Gesprächsbedarf. Der Landkreis Landshut habe
das Schreiben an den Ministerpräsidenten gerichtet, um ein deutliches Signal zu
setzen. Man habe sich in der heutigen Sitzung mit mehreren Themen aus dem
Energiebereich beschäftigt. Aus seiner Sicht sei es dringend geboten, ein
Gesamtkonzept für ganz Bayern zu erarbeiten.
11
Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger bedankte sich bei Herrn Landrat Dreier für
seine Ausführungen. Er berichtete von der Steuerungsrunde für das Regionale
Energiekonzept. Man habe hier ein erstes Zwischenfazit bekommen. Er sei von den
eingebrachten Ideen positiv überrascht gewesen. Mit diesem Energiekonzept,
dessen erste Ergebnisse Ende Juli in Landau vorgestellt würden, könne man
durchaus Anregungen geben, wie ein Konzept für den Freistaat Bayern aussehen
könne. Er sei guter Dinge, dass dieses Konzept des Verbandes ein Pilotprojekt
werden könne. Natürlich unterstütze der RPV den Antrag des Landkreises, sofern
von Seiten des Planungsausschusses keine Einwände bestünden.
Bürgermeister Elmar Buchbauer gab eine Anmerkung zu den Erdkabeln. Er sei vor
zwei Jahren in Haiming gewesen, wo ein Gaskraftwerk entstehen solle. Der Strom
solle auf einer 380-kV-Leitung nach Simbach am Inn transportiert werden. Es gebe
mit der Erdverkabelung technische Probleme. Diese sei in den meisten Fällen
aufgrund der Grundwassersituation nicht möglich. Außerdem gebe es Probleme mit
der Wartung der Leitung. Bei einer Oberleitung könne man Schäden relativ einfach
und schnell erkennen. Wenn die Kabel im Boden verlegt würden, sei dies äußert
schwierig und mit immensen Kosten verbunden. Aufgrund dessen sei eine
Erdverkabelung im Bereich Kirchdorf und Simbach abgelehnt worden. Eine
Erdverkabelung, wie vom Landkreis Landshut vorgebracht, wäre auch im Landkreis
Rottal-Inn insbesondere bei der 380-kV-Leitung Adlkofen-Matzenhof wünschenswert.
Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger verwies auf die Stellungnahme, in der dafür
plädiert wird, in kritischen Streckenabschnitten den Einsatz von Erdverkabelungen
ernsthaft zu prüfen. Der Einsatz von Erdkabel auf der ganzen Länge werde sicherlich
nicht möglich sein, aber in kleineren Bereichen wohl schon.
Oberbürgermeister Hans Rampf erklärte, dass Herr Landrat Dreier und er ein
Gespräch in der Staatskanzlei gehabt hätten. Dort sei auch die Problematik der
Erdkabel zur Sprache gekommen. Es gäbe mittlerweile eine weiter fortgeschrittene
Technik. Erdkabel könnten nunmehr in vielen Bereichen ohne größere Probleme
(Hitze, die Verlegung unter Felsen usw.) verlegt werden. Dies könne auch ohne
Beeinträchtigung der Landwirtschaft erfolgen. Zum Teil seien früher sehr kostspielige
Tunnelungsverfahren nötig gewesen, für die es nun kostengünstigere Alternativen
gebe. Laut Aussage der Staatskanzlei gebe es neue Techniken, die auch schon
angewandt worden seien, die eine Erdverkabelung mit relativ überschaubaren
finanziellen Kosten umsetzbar machten.
Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger ergänzte, dass erkannt worden sei, dass es
immer mehr Widerstand gegen Trassen gebe und man eben auch im technischen
Bereich etwas machen müsse. Der Druck müsse seiner Meinung nach
aufrechterhalten werden. Man wisse, dass man Stromtrassen brauche, aber wo
Konflikte mit dem Schutzgut Mensch vorprogrammiert seien, dort sollten wenn
möglich Erdverkabelung zum Einsatz kommen oder bereits bestehende Trassen
genutzt werden. Wenn bei einer bereits bestehenden Leitung nur zusätzliche
Drähte/Kabel aufgesetzt würden, dann sei das für die Bürger in der Regel nicht
störend. Er plädiere dafür, den Landkreis Landshut in dieser Frage zu unterstützen.
Planungsbeirat Anton Wackerbauer (BDS) ergänzte, alle an der Planung und
Ausführung Beteiligten sollten beachten, dass die Trassenarbeiten so gestaltet
werden, dass auch die Schichtentrennung erfolge. In der Vergangenheit sei es schon
12
passiert, dass bei der Verlegung der Boden aufgegraben werde, die Rohre verlegt
und dann zuerst der Humus verfüllt werde und dann der Rest der Erde darauf gefüllt
werde. Dies zerstöre den Mutterboden, der tausende von Jahren brauche, bis er
wieder gebildet werde. Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger erklärte, dass es sich
hierbei um Details zur Planung handle, die man mit der Regionalplanung nicht regeln
könne. Planungsbeirat Anton Wackerbauer erklärte, dass es ihm nur darum
gegangen sei, dieses Argument ins Gedächtnis zu rufen.
Beschluss:
18 : 0
Der Planungsausschuss spricht sich gegen eine oberirdische
Höchstspannungstrasse mit Landshut als neuen Endpunkt der
Gleichstrompassage Südost aus.
_________________________________________________________________
6.
Jahresrechnung für das Jahr 2014;
Beratung und Beschluss
Geschäftsführerin Christine Erbinger erläuterte die vorab übersandte Vorlage.
Wortmeldungen ergaben sich nicht.
Beschluss:
18: 0
Der Planungsausschuss nimmt die Ergebnisse der
Haushaltsrechnung für das Jahr 2014 und der örtlichen
Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt
Landshut ohne Einwände zur Kenntnis. Die außerplanmäßigen und
überplanmäßigen Ausgaben sind durch Kosteneinsparungen auf
anderen Haushaltsstellen gedeckt und werden genehmigt. Das
Ergebnis der Haushaltsrechnung wird festgestellt.
Rechenschaftsbericht des Verbandsvorsitzenden
Der stv. Verbandsvorsitzende Landrat Heinrich Trapp übernahm die Leitung der
Sitzung.
Wortmeldungen ergaben sich nicht.
Beschluss:
17 : 0
13
Der Planungsausschuss erteilt dem Verbandsvorsitzenden für die
Jahresrechnung 2014 in entsprechender Anwendung des Art. 88
Abs. 3 Landkreisordnung die Entlastung.
___________________________________________________________________
7.
Bericht über abgeschlossene landesplanerische
Überprüfungen und Stellungnahmen des Verbandes
Geschäftsführerin Christine Erbinger erläuterte die vorab übersandte Vorlage.
Beschluss: 18:0
Der Planungsausschuss nimmt vom Bericht Kenntnis.
___________________________________________________________________
8.
Informationen, Wünsche und Anträge
Geschäftsführerin Christine Erbinger verwies auf die Regionalkonferenz zum
Regionalen Energiekonzept am 29. Juli in der Stadthalle Landau. Die nächste
Sitzung des Planungsausschusses werde im Herbst stattfinden.
Am Ende der Sitzung verabschiedete sich Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger
vom bisherigen Regionsbeauftragen Sebastian Bauer und sprach ihm seinen Dank
für seine langjährige Tätigkeit für den Regionalen Planungsverband Landshut aus.
Abschließend bedankte sich Verbandsvorsitzender Alfons Sittinger bei allen für ihr
Kommen und die sachliche Diskussion.
Aufgestellt am 24.07.2015
Genehmigt am 24.07.2015
Christine Erbinger
Geschäftsführerin
Alfons Sittinger
Erster Bürgermeister
Verbandsvorsitzender