Sage One Buchführung verstehen Eine Einführung in die wichtigsten Vorgänge der Bilanz für Handwerker 2 | Sage One Buchführung verstehen Inhaltsverzeichnis Unternehmensalltag in Zahlen Die ersten erhaltenen Schriften der Menschheit dienten der Buchführung und der Steuererhebung. Denn schon seitjeher müssen Kaufleute, Bauern und später das Bürgertum auf ihre Gewinne und Einkünfte Steuern entrichten. Die Mehrwertsteuer, also die Steuer auf Waren und Dienstleister an den Endverbraucher, besteht seit dem 15. Jahrhundert. Etwas früher beschrieb der italienische Mönch und Mathematiker Luca Pacioli die Doppelte Buchführung, die er 1494 in seinem Buch „Trattato di partita doppia“ dokumentierte. Letztlich kanonisierte er als erster eine kaufmännische Praxis, die heute weltweit den Standard bildet. Im Zentrum steht die Bilanz, die alle Bestände, Erfolge, Aufwendungen und Erträge periodisch oder zu einem Stichtag erfasst. Grundlage dafür sind Buchungssätze, die über ein sogenanntes T-Konto in der „Passiva“- und „Aktiva“-Spalte einer Bilanz jeden Zahlungs-Zu- und Abfluss abbilden. Wie die Buchführung in ihren Grundzügen funktioniert, verraten wir Ihnen in diesem E-Book. Gesetzliche Grundlagen der Buchführungspflicht.........................................................................2 Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung.................................................................................................................................. Aufbewahrungspflicht sechs bis zehn Jahre............................................................................................................................................. Grundlagen der Doppelten Buchführung.........................................................................................3 Aufbau und Funktion einer Bilanz.............................................................................................................................................................. T-Konten.......................................................................................................................................................................................................... Einrichten einer Bilanz..........................................................................................................................4 Eröffnungs- und Schlussbilanzkonto........................................................................................................................................................ Bestandskonten............................................................................................................................................................................................. Kontenrahmen................................................................................................................................................................................................ Buchhaltung der Umsatzsteuer..........................................................................................................5 Buchung der Vorsteuer und der Umsatzsteuer auf getrennten Konten............................................................................................. Die Umsatzsteuervoranmeldung................................................................................................................................................................ Buchhaltung des Waren- und Geldverkehrs....................................................................................6 Buchungsvorgang Wareneingang und Erlöse.......................................................................................................................................... Buchung der Geldflüsse................................................................................................................................................................................ Buchhaltung Anlagevermögen und Personalkosten......................................................................7 Buchungen im Personalbereich.................................................................................................................................................................. Das Unternehmen Sage........................................................................................................................8 Impressum...............................................................................................................................................8 1 | Sage One Buchführung verstehen Gesetzliche Grundlagen der Buchführungspflicht Wenn Sie gewerblichen Handel betreiben oder Dienstleistungen vermarkten, sind Sie vor dem Gesetz Kaufmann. Unter diese Definition fällt daher auch der gewerbliche Handwerksbetrieb. Und grundsätzlich unterliegt jeder Kaufmann der Buchführungspflicht. Die Grundlagen dafür regeln das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO). Handelsrechtlich wichtig sind für Handwerksbetriebe die §§ 238 bis 263 HGB und ergänzend dazu bei Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) die §§ 264 bis 189 HGB. Darüber hinaus müssen Sie nach der Abgabenordnung als Gewerbetreibender Bücher führen und eine Bilanz erstellen, wenn er mehr als 500.000 Euro Umsatz oder mehr als 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaftet. Ausnahmen davon existieren für Kleingewerbetreibende und Freiberufler, die lediglich mit einer Einnahme- Überschussrechnung ihren Gewinn ermitteln dürfen. Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung In §238 HGB heißt es: „Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.“ In der Regel ist der sachkundige Dritte ein Steuerprüfer. Und der hat sehr klare Vorstellungen. Die Buchführung muss daher allgemein anerkannten und sachgerechten Normen entsprechen. Das sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), die allerdings verstreut in verschiedenen Gesetzen definiert sind. Klarheit und Übersichtlichkeit bedeutet, dass keine Verrechnung zwischen Vermögenswerten und Schulden sowie zwischen Aufwendungen und Erträgen (§246 GHB) vorgenommen werden dürfen. Buchungen sind leserlich vorzunehmen. Buchungen der Geschäftsfälle müssen fortlaufend, vollständig, richtig, zeitgerecht sowie sachlich geordnet werden (§§ 238, 239 HGB). Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich aufzuzeichnen, besagt § 146 AO. Ein weiterer Grundsatz fordert, dass keine Buchung ohne Beleg vorgenommen werden darf. Aufbewahrungspflicht sechs bis zehn Jahre Nach HGB müssen Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Konzernabschlüsse, Einzelabschlüsse, Lageberichte und Buchungsbelege zehn Jahre archiviert werden. Nach der AO sind Handelsbriefe, also Absprachen über Konditionen und vertragsähnliche Korrespondenz sechs Jahre aufzubewahren. Das bedeutet, dass sie unverzüglich zugänglich zu machen sind, wenn beispielsweise eine Steuerprüfung ins Haus steht. Das gilt übrigens auch für Rechnungen mitsamt der Original-E-Mail, die ausschließlich digital zugestellt wurden. Solche Dokumente müssen zudem auf einem nicht veränderbaren Speichermedium gesichert und damit vor Manipulation geschützt sein. 2 | Sage One Buchführung verstehen Grundlagen der Doppelten Buchführung Als Handwerksbetrieb müssen Sie spätestens am Jahresende Ihren Gewinn ermitteln. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, auf Ihre erbrachten Waren und Dienstleistungen die Umsatzsteuer in Höhe von aktuell 19 Prozent zu erheben und an den Staat abzuführen. Bis zu einer Umsatzsteuerabgabenlast von insgesamt 7.500 Euro pro Jahr, müssen Sie einmal pro Quartal ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Über diesem Betrag müssen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich an das Finanzamt senden und eine entsprechende Abschlagszahlung leisten. Darüber hinaus müssen Sie alle Geschäftsvorfälle dokumentieren und wertmäßig erfassen, um Ihren Gewinn zu ermitteln, auf den Sie Einkommensteuer sowie weitere Unternehmenssteuern entrichten müssen. Diese Vorgänge organisiert die Buchhaltung. Ausgangspunkt ist die Bilanz. Auch wenn Sie ihren Gewinn als Kleinunternehmer mittels Einnahme-Überschussrechnung ermitteln, sollten Sie diese kurze Zusammenfassung lesen. Aufbau und Funktion einer Bilanz Die Bilanz hat zwei Seiten. Auf der linken Seite (Aktiva) stehen die Vermögenswerte. Auf der rechten Seite (Passiva) stehen die Schulden, also das Fremdkapital und der Wert des Eigenkapitals. Die Summe der rechten Spalte ist immer identisch mit der Summe auf der linken Seite. In der Kurzfassung bedeutet dies, dass das Eigenkapital immer aus dem Vermögen minus der Schulden besteht. Alle Geschäftsvorfälle in Ihrem Unternehmen müssen Sie oder Ihr Buchhalter auf Konten buchen. Alle Buchungen wirken sich also direkt auf die Bilanz aus. Jede Rechnung, die Sie erhalten oder selber stellen, wird also in der Buchhaltung dokumentiert. Dabei werden Sie so gebucht, wie es ihrem Werte entspricht. Kaufen Sie beispielsweise ein Auto mit Bargeld, wandeln Sie den Wert des Bargelds in den Wert eines Autos. Und wenn Sie einen Unfall haben, ist der Wert des Autos gleich dem Verlust der dadurch entsteht. Jeder Geschäftsvorfall hat also immer zwei Seiten, die das Woher und Wohin eines Wertes erfassen. Daher kommt der Begriff „doppelte“ Buchführung. T-Konten Wie die Bilanz hat jedes Konto eine rechte und eine linke Seite: Die linke Seite wird mit „Soll“ bezeichnet, die rechte Seite „Haben“. Diese Begriffe sind historisch entstanden und sind so als gegeben zu akzeptieren. Wegen ihrer Form werden sie T-Konten genannt. Steht ein Konto auf der linken Seite der Bilanz (Aktivkonto), wird ein Wertzuwachs links gebucht, eine Vermögensabnahme ist rechts zu verbuchen. Steht ein Konto in der rechten Spalte der Bilanz (Passivkonto), wird der Vermögenszuwachs rechts gebucht, die Abnahme links. Beträge, die links gebucht werden, müssen gleich der Beträge sein, die rechts gebucht werden. Aufwands- und Ertragskonten sind die Grundlage der Gewinn- und Verlustrechnung und gehören zum Eigenkapital, da das Eigenkapital rechts in der Bilanz steht. Also stehen alle Aufwands- und Ertragskonten rechts. Betriebliche Ausgaben verringern das Eigenkapital, werden also links gebucht. Betrieblicher Ertrag mehrt das Eigenkapital, wird also rechts gebucht. 3 | Sage One Buchführung verstehen Einrichten einer Bilanz Der doppelten Buchführung liegt also das Prinzip zugrunde, dass jeder Geschäftsvorfall auf zwei Konten zu buchen ist. Dies erfolgt nach dem Grundsatz „Soll an Haben“ und wird als Buchungssatz bezeichnet. Jeder Buchungssatz verändert demnach mindestens eine Soll-und parallel eine Haben-Seite. Soll-Buchungen werden auf der linken Seite eines Kontos vorgenommen. Eine Sollbuchung entspricht in etwa einer Lastschrift. Eine Habenbuchung dagegen erfolgt auf der rechten Seite des Kontos und wird als Gutschrift bezeichnet. Eröffnungs- und Schlussbilanzkonto Das System der doppelten Buchführung müssen Sie oder Ihr Buchhalter stringent und durchgängig führen. Die Einrichtung beginnt in der Buchhaltung zunächst mit zwei Konten. Mit dem „Eröffnungsbilanzkonto (EBK)“, in das die Anfangsbestände der Aktiv- und Passivkonten durch entsprechende Buchungssätze eingebucht werden. Sodann eröffnen Sie oder Ihr Steuerberater ein „Schlussbilanzkonto (SBK)“. Für die Übernahme der Endbestände in die Schlussbilanz am Jahresende wird das Schlussbilanzkonto verwendet, welches dem Bilanzgliederungsschema gleicht. Die Konteneröffnung erfolgt gemäß dem Buchungssatz „Soll an Haben“. Die Aktivkonten werden immer auf der linken Kontenseite (Soll) und die Passivkonten auf der rechten Kontenseite (Haben) eröffnet. Beide Seiten der Bilanz müssen ausgeglichen sein Das italiensiche Wort bilancia bedeutet Waage (Balkenwage) Ordnung nach der Flüssigkeit Aktiva Passiva Mittelverwendung Vermögensformen Investierung Mittelherkunft Vermögensquellen Finanzierung Anlagevermögen Eigenkapital Umlaufvermögen Fremdkapital Ordnung nach Fälligkeit § 243 Abs. 2, § 247 und § 266 HGB Bestandskonten Für alle Geschäftsvorgänge werden sogenannte Bestandskosten eingerichtet. Die Konteneröffnung geschieht immer nach dem Buchungssatz: „Soll an Haben“. Die Aktivkonten richten Sie auf der linken Kontenseite (Soll) und die Passivkonten auf der rechten Kontenseite (Haben) ein. Beim Kontenabschluss befinden sich die Aktivkonten bei korrekter Anwendung auf der linken Kontenseite und die Passivkonten auf der rechten Kontenseite, was dem Bilanzschema entspricht. Die Bestände der Aktivseite der Bilanz stehen also auf Aktiva-Bestandskonten, die Bestände der Passivseite übertragen Sie auf Passiva-Bestandskonten. Bei den Aktivkonten wird der Anfangsbestand auf der Sollseite als erster Posten eingetragen; danach folgen alle Zugänge auf der Sollseite und alle Abgänge auf der Habenseite. Bei den Passivkonten tragen Sie den Anfangsbestand auf der Habenseite als erster Posten ein; danach stehen alle Zugänge auf der Habenseite und alle Abgänge auf der Sollseite. Jedes Ereignis wie ein Zahlungseingang oder eine Ausgabe verursacht eine Mehrung (Zugang) oder eine Minderung (Abgang) auf dem jeweiligen Konto. Die Erfassung dieser Geschäftsereignisse bezeichnet man als das eigentliche Buchen. Kontenrahmen Als Kontenrahmen wird ein Verzeichnis aller Konten für die Buchführung bezeichnet. In Deutschland gebräuchlich sind die Standardkontenrahmen der Datev. Sinn und Zweck dafür ist, einheitliche Buchungen von gleichen Geschäftsvorfällen sicherzustellen. Darüber hinaus ermöglichen einheitliche Kontenrahmen einen Vergleich ähnlicher Unternehmen. Die am häufigsten verwendeten Kontenrahmen der Datev sind der SKR03 und der SKR04. 4 | Sage One Buchführung verstehen Buchhaltung der Umsatzsteuer Leicht verwirrend ist die saubere Verbuchung der Umsatzsteuer. Denn alle Vorgänge in Ihrem Handwerksbetrieb sind mit einer Umsatzsteuer verbunden. Fast alle Waren und Dienstleistungen finden auf mehreren Fertigungsebenen bei verschiedenen Unternehmen statt. Auf jeder Ebene steigt der Wert eines Produktes. Zuzüglich zu der Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis zahlt der Endverbraucher die Mehrwertsteuer. Geregelt ist die Umsatzsteuer im Umsatzsteuergesetz (UStG). Aktuell liegt die Mehrwertsteuer bei 19. Prozent. Auf einen Warenwert von 1.000 Euro müssen Sie Ihren Kunden 19 Prozent Mehrwertsteuer aufschlagen; auf der Rechnung fordert Sie daher 1.190 Euro. Beziehen Sie selber Güter, zahlen Sie ebenfalls zunächst 19 Prozent auf den Nettowarenwert. Diese können Sie aber in Form der Vorsteuer mit ihrer eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen. Denn der Unternehmer darf die gezahlte Umsatzsteuer, die dann als Eingangsumsatzsteuer bezeichnet wird, von seiner Umsatzsteuerschuld als Vorsteuer abziehen. Für Ihren Handwerksbetrieb stellt die abziehbare Vorsteuer eine Forderung an das Finanzamt dar. Der Vorsteuerabzug ermöglicht es Ihnen, dass Sie nur diejenige Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, die sich aus dem Mehrwert errechnet, der in Ihrem Betrieb geschaffen wurde. Buchhalterisch ist diese Verrechnung heikel, denn sie ist nicht nur an den tatsächlichen Zahlungsfluss gebunden, sondern an die Rechnungsstellung. Buchung der Vorsteuer und der Umsatzsteuer auf getrennten Konten Auf das Konto Vorsteuer werden die gezahlten Vorsteuerbeträge gebucht, wenn Sie Waren für Ihren Betrieb kaufen, die der Umsatzsteuer unterliegen. Diese Beträge sind Forderungen und gehören zu den sonstigen Vermögensgegenständen. Vorsteuer auf Einkäufe entstehen bei steuerpflichtigen Lieferungen und sonstige Leistungen, die andere Unternehmen Ihnen zukommen lassen. Nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 UStG sind Sie als Unternehmer verpflichtet, die Nettobeträge und die darin enthaltende Vorsteuer getrennt zu verbuchen. Auf Ihre eigenen Lieferungen und Leistungen erstellen Sie Ihren Kunden und Auftraggebern Rechnungen, auf die Sie 19 Prozent Umsatzsteuer aufschlagen müssen. Die Umsatzsteuer ist für Sie eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt und ist auf dem Konto Umsatzsteuer zu verbuchen. Die Umsatzsteuervoranmeldung Nach §18 UStG sind Sie als Handwerksbetrieb verpflichtet, auf die Umsatzsteuerschuld eines Geschäftsjahres Vorauszahlungen zu leisten. Wenn die Umsatzsteuerschuld des vergangenen Jahres größer ist als 7.500 Euro war, zahlen Sie monatliche eine Vorauszahlung, die Sie mit der Umsatzsteuervoranmeldung dem Finanzamt anzeigen. Wenn Sie insgesamt weniger als 1.000 Euro Umsatzsteuer einnehmen, können Sie sich von der Vorauszahlung befreien lassen. Bei vielen Betrieben ist das Kalendervierteljahr der übliche Voranmeldezeitraum. Zur Ermittlung und Verbuchung der Umsatzsteuer-Zahllast richten Sie ein drittes Konto für die Verrechnung ein. Nennen Sie es Umsatzsteuervoranmeldung. Dieses Drei-Konten-Modell hat sich wegen seiner klaren Struktur und Nachvollziehbarkeit weitgehend durchgesetzt. 5 | Sage One Buchführung verstehen Buchhaltung des Waren- und Geldverkehrs Als Handwerker kaufen Sie ständig Waren ein, die Sie für die Erstellung Ihrer Produkte benötigen. Einige Vorprodukte haben Sie am Lager, einige kaufen Sie just in Time nach Auftragseingang. Zum Beginn eines Geschäftsjahres haben Sie meist noch Warenbestände aus dem letzten. Siegelbildlich kommt es vor, dass am Ende eines Jahres noch Lagerbestände bestehen. Die Zu- und Abgänge lassen sich daher erst erfassen, wenn Anfangsbestand, Endbestand, Wareneinkauf und Erlöse einer Periode in den Konten Ihrer Bilanz sinnvoll miteinander verbunden sind und sich abgrenzen lassen. Dies geschieht auf den entsprechenden Konten. Alle Vorprodukte werden zu Einkaufspreisen, alle verkauften Produkte zu Verkaufspreisen gebucht. Dadurch werden die Produkte unterschiedlich bewertet. Für die spätere Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses ist, fordert § 275 HGB diesen getrennten Ausweis der Umsatzerlöse und des Wareneinsatzes. Für die Buchung des Produktflusses müssen Sie daher mindestens zwei Konten einrichten: Ein Konto für den Eingang Ihrer Vorprodukte und ein Konto für die Erlöse aus dem Verkauf Ihrer Produkte und Dienstleistungen. Buchungsvorgang Wareneingang und Erlöse Für die Buchung der Einkäufe Ihrer Vorprodukte eröffnen Sie ein Wareneingangskonto. Um den Anfangsbestand zu buchen lautet der Buchungssatz: „Wareneingang an Eröffnungsbilanzkonto (EBK)“. So erfassen Sie den Anfangsbestand auf der Sollseite. Für die weitere Buchung Ihrer eingekauften Vorprodukte buchen Sie dann „Wareneingang an Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung“. Am Jahresende führen Sie dann eine Inventur durch und ermitteln den Lagerbestand. Den Endbestand buchen Sie in das Wareneingangskonto mit dem Buchungssatz: „Schlussbilanzkontor (SBK) an Wareneingangskonto. So entsteht auf der Habenseite ein Saldo, den man als Wareneinsatz bezeichnet. Und der Wareneinsatz wiederum beziffert den Aufwand, also den Geldeinsatz für den Warenkauf, und wird wie jeder Aufwand über das Konto GuV mit dem Buchungssatz: „GuV-Konto an Wareneingang“ gebucht. Verkaufen Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen, so buchen Sie diese zu dem Nettobetrag auf dem Konto Erlöse. Das Konto Erlöse ist ein Erfolgskonto unter dem Konto Eigenkapital. Die Haben-Buchungen darauf führen zu einer Erhöhung des Eigenkapitals. Der Saldo des Erlöskontos heißt dann Warenumsatz. Für den Jahresabschluss buchen Sie dann den Saldo des Erlöskontos auf das GuV-Konto. Buchung der Geldflüsse Ob Auszahlung von Darlehn und ihrer Tilgung oder Leasinggeschäfte und Rabatte, Boni oder Skonti: Für jede Art des Geldflusses müssen Sie eigenständige Konten eröffnen. Wegen der Vielzahl solcher Konten kann hier nur kurz auf das Skonto eingegangen werden, um eine Besonderheit der Buchung aller Geldflüsse zu skizzieren. Zwischen der Buchung einer Rechnung und der Inanspruchnahme einer Skontogewährung liegt ein Zeitraum, den Sie in der Buchhaltung abbilden beziehungsweise verrechnen müssen. Dies organisieren Sie über Unterkonten: Die Erfolgskonten Skontoertrag und Skontoaufwand sind Unterkonten der Konten Wareneingang und Erlöse aus Warenverkauf. Über diese Konten verrechnen Sie dann auch die Inanspruchnahme der Skonti. 6 | Sage One Buchführung verstehen Buchhaltung Anlagevermögen und Personalkosten Als Anlagevermögen bezeichnet man in der Buchhaltung alle Vermögensgegenstände, die für Ihren Geschäftsbetrieb notwendig sind. Dazu gehören also Maschinen, Fahrzeuge aber auch Büroausstattung wie Computer, die dauerhaft, also länger als ein Jahr, in Ihrem Betrieb im Einsatz sind. In der Bilanz wird es auf der Aktiva-Seite gebucht. Nicht zu verwechseln ist es mit dem Umlaufvermögen, das nur Vermögenswerte enthält, die zum Verbrauch (Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe) oder Verkauf (Wareneinsatz, Lager) verwendet wird. Im Anlagevermögen werden in der Regel Investitionsgüter sowie Ihre Anschaffungsneben- und Herstellungskosten gebucht, die bei ihrer Anschaffung komplett bezahlt, aber steuerlich und damit auch in der Bilanz erst über ihre Nutzungszeit relevant sind. Technisch gesprochen handelt es sich um „Absetzung für Abnutzung“; im Sprachgebrauch üblich ist der Begriff Abschreibung. Buchhalterisch müssen Sie die Abschreibung über die Nutzungszeit und damit die Wertminderung im Anlagenvermögen abbilden. Die Absetzung für Abnutzung ist rechtlich durch das Einkommensteuergesetz geregelt. Als Grundregel geschieht die Absetzung in gleichbleibend hohen Jahresbeträgen (lineare Abschreibung). Am Ende der Nutzungsdauer, die mit der Abschreibung identisch sein kann, hat das Anlagegut einen rechnerischen Restwert von 0 Euro. Die Nutzungsdauer wird durch AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums vorgegeben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis zwischen 150 und 450 Euro inklusive Mehrwertsteuer können im Jahr ihrer Anschaffung abgeschrieben werden, auch wenn sie darüber hinaus im Einsatz sind. Buchhalterisch wird die Anschaffung, also der Einkauf eines Anlagegutes, auf dem aktiven Bestandskonto stets im Soll gebucht. Bei einem PKW wäre der Buchungssatz dann also: Fuhrpark 50.000 Euro an Kasse/Bank 50.000 Euro. Am Ende eines Wirtschaftsjahres wird bei der linearen Abschreibung auf dem Aktivkonto dann der Buchungssatz „Abschreibung 10.000 Euro an Fuhrpark 10.000 Euro“ gebucht. Durch diese Buchung sinkt der Saldo des Kontos Fuhrpark jedes Jahr um 10.000 Euro. Analog sinkt auch die Aktivseite der Bilanz. Nach dem ersten Abschreibungsjahr taucht das Fahrzeug also nur noch mit 40.000 € in der Bilanz auf. Buchungen im Personalbereich Buchungen im Personalwesen reichen von Zahlungen des Nettolohns an den Arbeitnehmer, Beiträge für die Kranken, Renten und Arbeitslosenversicherung an die Sozialversicherungsträger und Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag an das Finanzamt bis hin zur Zahlung von Vorschüssen oder der Gewährung von Sachbezügen an den Arbeitnehmer. Buchhalterisch wird das Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer in Konten aufgeteilt, die Gehälter und „Sonstige Verbindlichkeiten“. Der Buchungssatz lautet dann stets „Verbindlichkeit aus (Gehälter / Sozialversicherungsträger / Finanzamt) an Bankkonto. Für die Verbuchung von Vorschüssen buchen Sie für einen Lohnvorschuss zunächst eine Forderung gegenüber dem Arbeitnehmer „Sonstige Forderung an Bank“. Mit dem nächsten Nettogehalt verrechnen Sie den Vorschuss. Somit wird das Konto „sonstige Forderungen“ ausgeglichen. Das Bankkonto reduziert sich daher um den Betrag des auszuzahlenden Nettolohns abzüglich des Vorschusses. 7 | Sage One Buchführung verstehen Das Unternehmen Sage Sage One ist eine Anwendung des weltweit agierenden Unternehmens Sage, welches mit mehr als 6 Millionen Kunden weltweit einer der größten Anbieter von betriebswirtschaftlicher Software und Services ist. Mit über 25 Jahren Erfahrung, 250.000 Kunden und mehr als 1.000 Fachhändlern ist Sage zugleich einer der Marktführer für betriebswirtschaftliche Software und Services im deutschen Mittelstand. Sage Lösungen sind speziell für die Bedürfnisse lokaler Märkte entwickelt. Sie helfen unseren Kunden -vom Kleinunternehmen bis hin zum gehobenen Mittelstand-, ihr Geschäft erfolgreicher zu führen. Unser Portfolio umfasst Lösungen für die Bereiche Warenwirtschaft und Produktion, Finanzbuchhaltung, Geschäftsanalyse, Personalwirtschaft und Kundenmanagement bis hin zu Spezial- und Branchenlösungen. Ein ausgezeichneter Service rundet das Angebot ab. Im Vergleich zum Wettbewerb punktet Sage durch seine große Nähe zum Kunden und seine ausgezeichnete Servicequalität. Gleichzeitig steht das Unternehmen für wirtschaftliche Stabilität und Sicherheit. Einzigartig im Markt ist zudem die angebotene Fülle an Produkten und hoch integrierten Lösungen, die Unternehmen zahlreiche Wachstumspfade bieten. Impressum Sage Software GmbH Emil-von-Behring-Str. 8-14 60439 Frankfurt am Main Tel.: 0341 48 440 3700 Fax.: 0341 48 440 7702 E-Mail: [email protected] http://www.sageone.de © 2014, Sage Software GmbH, Frankfurt am Main. Alle Rechte vorbehalten. 8 | Sage One Buchführung verstehen
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