Honorar-Rahmen Fernsehen ab 01.04.2016

Honorar-Rahmen
Fernsehen - Redaktion
Stand: 01.11.2015
Honorar in €
Pos.
Bezeichnung
Bemerkungen
6.
Programmbereiche Politik und
Zeitgeschehen sowie Kultur und
Wissenschaft
6.1
Autorenleistungen
6.11
Unterlagenbeschaffung, Recherche
6.111
Aufwendige und schwierige, investigative E
Recherche
6.12
Exposé
E
6.13
6.131
6.132
Treatment
Sendedauer
Sendedauer
E
6.14
6.141
6.142
6.143
6.144
Sendefertiges Manuskript
Sendedauer
15 Minuten
Sendedauer
bis 30 Minuten
Sendedauer
bis 45 Minuten
Sendedauer
bis 60 Minuten
W
6.15
Bearbeitung von Filmberichten
bis 60 Minuten
E
Kommentare (politische und kulturelle)
bis zu 5 Min.
E/1
6.16
E
bis 30 Minuten
bis 60 Minuten
75,55
je nach Sendedauer, Schwierigkeitsgrad und
430,99
Exposé-Honorare und Treatment-Honorare sind
jeweils in voller Höhe anzurechnen, wenn dem
Autor die weitere Ausarbeitung übertragen wird.
840,82
1.324,35
2.161,98
3.365,93
5.004,73
6.656,96
315,72
395,13
Zuschlag für besondere wissenschaftliche und
künstlerische Leistungen bis 50 %. Tagesaktuelle
Berichte und Magazinbeiträge werden nach Pos.
6.42 bzw. Pos. 6.43 vergütet.
E/1= Einmalige Abgeltung; bei Festsetzung der
Erstvergütung die Tatsache absehbarer weiterer
Nutzungen berücksichtigen, wenn dies innerhalb
der Spannen des Honorar-Rahmens möglich ist.
Seite 22
Honorar-Rahmen
Fernsehen - Redaktion
Stand: 01.11.2015
Honorar in €
Pos.
Bezeichnung
6.2
Regieleistungen
6.21
6.211
6.212
6.213
6.214
6.215
Filmregie
Sendedauer
Sendedauer
Sendedauer
Sendedauer
oder je Tag
6.22
6.221
Bildregie
Aktuelle Studiosendung
je nach Sendedauer (bis 60 Min.)
Gestaltete Sendung
je nach Sendedauer (bis 60 Min.)
6.222
Bemerkungen
Für Einsätze mit überdurchschnittlichem
Zeitaufwand (z.B. im Ausland und an weit
auseinanderliegenden Drehorten) oder mit
besonderem künstlerischen Anspruch können
angemessene Zuschläge gewährt werden.
W/1
bis 15 Min.
bis 30 Min.
bis 45 Min.
bis 60 Min.
Außenübertragungen
je nach Zeitaufwand
6.2231 Sende- bzw. Aufzeichnungsdauer
bis 60 Minuten
6.2232 Sende- bzw. Aufzeichnungsdauer
bis 90 Minuten
1.877,67
5.316,59
7.506,11
9.160,93
371,45
E
incl. Vorarbeit, Vorbesichtigung, Dreh- und
Schnittüberwachung, Endfertigung,
Synchronisation und Mischung
W/1 =
254,88
W für künstlerisch gestaltete Produktionen; W
gilt nicht für aktuelle, berichtende und
magazinartige Beiträge - in diesen Fällen
"E".
498,23
6.223
6.2233 Mehrstündige AÜ
E
336,23
835,07
1.177,06
Seite 23
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Honorar in €
Pos.
Bezeichnung
6.3
Redaktionelle Leistungen*
6.31
Redaktionelle Mitarbeit*
6.32
Redaktionsassistenz*
6.33
6.331
6.332
Moderation
Sendedauer
Sendedauer
Bemerkungen
pro Tag
196,61
pro Tag
Mediatoren
6.4
Reporterleistungen
je nach Grad der Selbständigkeit und
Schwierigkeit
144,73
bis 30 Min.
über 30 Min.
6.34
* im allgemeinen in freier Mitarbeit unzulässig
E
467,50
702,53
E
6.41
Interviewer
E
6.42
Tagesaktuelle Berichte (auch Sport)
Tageseinsatz/Gesamthonorar
E/1
bis 100% Aufschlag
nach Pos. 6.33
172,25
217,10
Interview-Honorare dürfen nur für einzelne
Leistungen gezahlt werden; Kumulation ist nicht
zulässig; ggf. ist nach Pos. 6.42 oder Pos. 6.43 zu
honorieren.
Mit dem Gesamthonorar sind auch anteilige
Autoren- sowie Interviewleistungen, Dreh- und
Schnittüberwachung und Endfertigung abgegol-ten.
Werden Teil-Leistungen nicht vom Reporter
erbracht, soll das Gesamthonorar angemessen
reduziert werden. Andererseits ist eine Anhebung
bis zu 50 % möglich, wenn der Reporter volle oder
schwierige Autorenleistungen erbringt.
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Honorar in €
Pos.
6.43
6.44
6.441
6.4411
6.4412
Bezeichnung
Bemerkungen
Magazinbeiträge
Sendedauer bis 15 Min. Gesamthonorar
E/1
Live-Reportage
Allgemeine Reportagen
Sendedauer bis 30 Min.
je nach Sendedauer
E/1
E/1
Sport-Reportagen
(auch live/zeitversetzt)
6.4421 Sendedauer bis
60 Min.
6.4422 Sendedauer über 60 Min.
6.4423 Spitzenveranstaltung
6.443 Sport-Nachkommentare
6.444 Nachkommentare
1.861,63
336,23
498,23
6.442
6.5
6.51
6.511
6.512
6.52
6.53
Wie Anmerkung zu Pos. 6.42; für Magazinbeiträge, die
Einsätze mit überdurchschnittlichem Zeitaufwand (z.B.
an weit auseinanderliegenden Drehorten) erfordern,
können angemessene Zuschläge gewährt werden. Ist
für einen Beitrag der Einsatz von zwei Reportern
erforderlich, soll die Summe der Honorare 150% der
Norm nicht überschreiten.
Zuschlag bei Übertragungen mit O-Ton in ausländischer Sprache, bei Einsatz im Ausland oder mit hohem
persönlichen Risiko bis zu 150%.
E/1
200,45
785,12
1.238,54
117,83
Zuschlag bei Übertragungen mit O-Ton in ausländischer Sprache, bei Einsatz im Ausland oder mit hohem
persönlichen Risiko bis zu 100%.
E
Sonstige Leistungen
Tipps und Informationen
Tipp, Information
Information, Tipp von besonderem
Gewicht
Fachliche Beratung: fachliche
Dreharbeitenüberwachung
(Wissenschaftler, Experten)
E
Schreibarbeiten
E
E1= Einmalige Abgeltung; bei Festsetzung der Erstvergütung die Tatsache absehbarer weiterer
Nutzungen berücksichtigen, wenn dies innerhalb
der Spannen des Honorar-Rahmens möglich ist.
169,71
E
178,04
vgl. Pos. 5.2
Seite 25
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Honorar in €
Pos.
6.6
6.61
6.62
6.63
6.631
6.632
6.64
6.641
6.642
6.65
Bezeichnung
Interviewpartner
Interviewpartner, Statementpartner
Straßen-Interview
(falls Honorierung erforderlich)
Bemerkungen
E
28,83
Diskussion, Gespräch
Diskussionsleiter
(einschl. Vorbereitung) bis zu 60 Min.
Teilnahme an Diskussion o. Gespräch bis
zu 60 Min.
Übersetzungen
Simultan-Übersetzung
je 30 Min. Sendung
Übersetzung einschl. Schreiben des
Textes pro Zeile
Fernsehbeobachtung
(Programmüberwachung) pro Monat
147,94
803,06
173,56
E
1.490,84
vgl. auch Pos. 1.24 und 4.5
2,81
E
Seite 26
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Honorar in €
Pos.
Bezeichnung
Bemerkungen
6.7
Landesprogramme Aktuelle Fernsehberichterstattung
6.71
6.711
6.712
6.713
6.714
6.715
Recherche, Meldungen, Tipps
Recherche
Standardmeldung
Tipp, Hinweis, Info
Fachberatung
Interviewpartner
E
6.72
Filmbearbeitung
E
322,77
6.73
Kommentar
E/1
402,19
6.74
6.741
6.742
6.743
6.744
6.745
Moderation
bis
5 Minuten
bis
15 Minuten
bis
30 Minuten
über 30 Minuten
über 45 Minuten
E
E
E
E
E
E
178,26
297,08
477,73
727,49
6.75
Realisation von Beiträgen
E/1
6.751
Interviewer
E/1
179,95
Zu Pos. 6.751: Honorar für Kurzinterviews,
O-Ton holen
E/1
E/1
E/1
179,88
Zu Pos. 6.7522: Für den Neudreh mit eigener Kamera
wird ein Zuschlag von € 50,-- pro Tag gezahlt.
6.752 Nachrichtenfilm (bis 45")
6.7521 Nachrichtenfilm mit Neudreh
6.7522 Nachrichtenfilm mit Neudreh, inkl.
Zuschlag Eigendreh
6.7523 Nachrichtenfilm aus Archivmaterial
E
E
E
E
E/1
Zu Pos. 6.711: pro Tag, zeitanteilige Reduzierung
möglich, gehört im allgemeinen zur Realisation eines
Beitrages
236,31
56,99
26,27
Zu Pos. 6.714: z.B. Kritiker in Schaltkonferenzen
Zu Pos. 6.715: incl. Mitwirkung im Bild, z.B.
Bürgertelefon
Zu Pos. 6.72: pro Tag, zeitanteilige Reduzierung
möglich
Zu Pos 6.75: Bei zwei Reportern nicht mehr als 150
%
227,42
137,98
Seite 27
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Honorar in €
Pos.
Bezeichnung
6.753 Berichte/Reportagen
6.7531 Bericht/Reportage (bis 1'45")
6.7532 Bericht/Reportage (bis 1'45") inkl.
Zuschlag Eigendreh
6.7533 Bericht/Reportage (bis 2'30")
6.7534 Bericht/Reportage (bis 2'30") inkl.
Zuschlag Eigendreh
6.7535 Bericht/Reportage (bis 3'15")
6.7536 Bericht/Reportage (bis 4')
6.755 Allg. Reportage mit besonderem
Aufwand
6.756 Allg. Reportage mit bes. Aufwand u. bes.
Schwierigkeit
6.757 Live-Berichterstattung und Live
Reportagen
6.7571 Standardschalte
6.7572 Schaltgespräch
6.7573 Live-Reportage
(Außenübertragung mit Vorbereitung)
6.7574 Live-Reportage
(Außenübertragung
mit bes. Aufwand)
6.759 Magazin-Beitrag über 4 Min., hoher
Schwierigkeitsgrad, selbstrecherchiertes
Thema
Bemerkungen
E/1
E/1
408,58
E/1
E/1
497,68
552,03
E/1
E/1
E/1
682,74
653,55
772,38
E/1
957,39
E/1
1.434,51
E/1
E/1
E/1
203,64
340,05
E/1
810,10
E/1
E/1
1.213,56
Zu Pos. 6.7532 und 6.7534: Für den Neudreh mit
eigener Kamera wird ein Zuschlag von € 50,-pro Bericht/Reportage gezahlt.
Zu Pos. 6.7533 und 6.7534: Eine Überschreitung der
beauftragten Länge bis zu 10 Sekunden führt bei
der Abnahme tagesaktueller Beiträge nicht zu einer
höheren Honorierung.
Zu Pos. 6.7535 und 6.7536: Falls die aufgewendete
Zeit für Recherche, Dreh und Schnitt den
Arbeitsaufwand überschreitet, der größer ist als
der, den man üblicherweise und unter normalen
Bedingungen an einem Arbeitstag erbringen kann,
wird nach Positionsziffer 6.755 honoriert.
Zu Pos. 6.7571: z.B. Börsen-/ Wetterschalte
Zu Pos. 6.7572: auch mehrfach in einer Sendung
bzw. in mehreren Sendungen in engem zeitlichen
Zusammenhang
1.877,01
Seite 28
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Honorar in €
Pos.
6.76
Bezeichnung
Mehrfachfassung von Beiträgen
nach Pos. 6.752 bis 6.759
6.761 Zweitfassungen
6.7611 Nachrichtenfilm als Zweitfassung
6.7612 Bericht /Reportage bis 1'45'' als
Zweitfassung
6.7613 Bericht/Reportage über 1'45'' als
Zweitfassung
6.762 Drittfassungen und alle weiteren
Fassungen
6.7621 Nachrichtenfilm als Bearbeitung einer
Zweitfassung
6.7622 Bericht/Reportage als Bearbeitung einer
Zweitfassung
Bemerkungen
E
E
E
143,93
220,95
E
Zu Pos. 6.761 siehe unten:
Zweitfassung/Bearbeitung
Zu Pos. 6.7612 und 6.7613: Bis zu 50 % der
Erstvergütung
220,95
Zu Pos. 6.762: Bis zu 50 % der Zweitvergütung
E
E
74,29
E
108,87
Zu Pos. 6.762: Bei zweifacher Bearbeitung einer
Erstfassung ist in beiden Fällen als Zweitfassung
nach Pos. 6.761 zu honorieren.
Zweitfassung/Überarbeitung
Die längere Fassung ist die Erstfassung, unabhängig von der ersten Beauftragung oder Sendung (Grundlage ist das derzeitige Programmschema des PB IV).
Eine Zweitfassung ist gekennzeichnet durch eine eindeutige Aktualisierung in Wort und Bild, Wort und O-Ton (z.B. bei der Berichterstattung über Tarifverhandlungen) oder
Wort, Bild und O-Ton. Eine Zweitfassung liegt auch vor, wenn ein neuer Aspekt (eigener Ansatz/inhaltliche Änderung) in den Mittelpunkt der Berichterstattung gestellt und
eigens dafür neu gedreht und recherchiert wurde. Zweitfassungen werden als solche beauftragt bis spätestens am Tag der Erstellung des Erstbeitrags.
Eine Überarbeitung (kürzere Fassung) greift auf das für die Erstfassung erstellte, vorhandene Material (auch wenn es noch nicht gesendet wurde) zurück und kann
zugeliefertes (Fremd- oder Archiv-) Material mit einbeziehen. Auch eine auf kleine Recherche (ein neues Telefonat oder Agenturmeldung etc.) beruhende,
textliche Aktualisierung ist eine Überarbeitung. Die Abrechnung erfolgt über Pos. Ziff. 6.763. Vereinbartes Honorar für Überarbeitung:
erabeitung 144,45 €.
Dieses Honorar ist das Mindesthonorar und wird den linearen Anhebungen der Mindestvergütungen entsprechend angepasst.
Seite 29
Honorar-Rahmen
Fernsehen - Redaktion
Stand: 01.11.2015
Honorar in €
Pos.
Bezeichnung
Bemerkungen
6.77
Trailer
E
6.78
Reportagen
E
6.781
Exposé
E
280,50
271,54
6.782 Reportagen bis 15 Minuten
6.7821 Manuskript
6.7822 Realisation
E/1
E/1
E/1
1.020,16
1.224,45
6.783 Reportagen von ca. 30 Minuten
6.7831 Manuskript
6.7832 Realisation
E/1
E/1
E/1
3.400,53
4.080,63
Seite 30
Honorar-Rahmen
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Stand: 01.11.2015
Honorar in €
Pos.
Bezeichnung
Bemerkungen
7.
Programmbereiche Fernsehspiel,
Unterhaltung und Familie
7.1
Autorenleistung
W
7.11
Exposé
E
7.12
Treatment/Bildertreatment
E
7.13
Drehbuch
W
7.14
Bearbeitung eines dramatischen oder
epischen Werkes
in Ausnahmen
W
7.15
7.151
7.152
7.16
7.17
Übersetzungen
normaler Schwierigkeitsgrad
Werke von besonderem literarischen
Rang
W
Auftragskomposition (einschl.
Arrangement) pro Min.
E/4
Arrangements
E
25.721,24
Die Beträge gelten für sogenannte abendfüllende Spiele oder Filme (ab ca. 90 Min.). Kürzere
Spiele oder Filme sind entsprechend niedriger zu
honorieren.
Exposé- u. Treatment-Honorare sind jeweils in
voller Höhe anzurechnen, wenn dem Autor die
weitere Ausarbeitung übertragen wird.
Maximal-Honorar entsprechend Lizenz-Übereinkunft mit dem Bühnen- und Musikverlegerver-band
(Richtsätze für die Zeit vom 01.01.2004 bis
31.12.2004).
Die Gesamtbeträge für den Erwerb der Stoffrechte, die Übersetzung und die Bearbeitung
sollen zusammen nach Möglichkeit den Höchstsatz
nach Pos. 7.1 nicht überschreiten.
W
E/4 = einmalige Abgeltung für GEMA-Mitglieder, sonst
W.
258,72
vgl. Pos. 3.12
Seite 31
Honorar-Rahmen
Fernsehen - Redaktion
Stand: 01.11.2015
Honorar in €
Pos.
Bezeichnung
Bemerkungen
7.2
Fernsehspiele, Theateraufzeichnungen
7.21
Regieleistungen
W
7.22
Bildregie (bei Theateraufzeichnungen)
W/2
7.3
Mitwirkungsleistungen
Maximal-Honorar; wird nach den Richtlinien der
ständigen Programmkonferenz ausgerichtet. Die
Beträge gelten für sogenannte abendfüllende Spiele
oder Filme (ab ca. 90 Min.). Kürzere Spiele oder Filme
sind entsprechend niedriger zu honorieren.
W/2 =Regie bei Aufzeichnung einer Theateraufführung
Maximal-Honorar; wird nach den Richtlinien der ständigen Programmkonferenz ausgerichtet. Bei Übernahme von Theaterinszenierungen sind EnsembleVergütungen auszuhandeln.
7.31
7.32
Schauspieler
W
7.33
7.331
7.332
7.34
Komparsen
Massenkomparsen pro Tag
Komparsen mit Funktion pro Tag
Musikaufnahme für Fernsehspiele
E
7.4
Redaktion
7.41
Dramaturgische Tätigkeit*
pro Tag
E
196,61
7.42
Assistenz*
pro Tag
E
144,73
E
89,65
126,15
vgl. Hörfunk
Kostümproben werden zusätzlich honoriert.
* im allgemeinen in freier Mitarbeit unzulässig
Seite 32
Honorar-Rahmen
Fernsehen - Redaktion
Stand: 01.11.2015
Honorar in €
Pos.
7.43
7.431
7.432
7.433
7.434
7.435
7.436
7.437
7.438
7.439
7.440
7.441
7.442
7.45
Bezeichnung
Bemerkungen
Lektorate
deutschsprachige Exposés
deutschsprachige Treatments
fremdsprachige Exposés
fremdsprachige Treatments
deutschsprachige Romane
deutschsprachige Drehbücher
fremdsprachige Romane
fremdsprachige Drehbücher
deutschsprachige Kassetten/Bild/Tonträger als Begleitmaterial zum
Lektorat
fremdsprachige Kassetten/Bild/Tonträger als Begleitmaterial zum
Lektorat
deutschsprachige Kassetten/Bild/Tonträger
fremdsprachige Kassetten/Bild/Tonträger
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
Fachliche Beratung
72,36
113,34
92,86
134,48
137,68
172,90
166,49
199,81
36,51
E
57,64
E
72,36
E
92,86
E
178,04
vgl. Pos. 6.52
Seite 33
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Stand: 01.11.2015
Honorar in €
Pos.
Bezeichnung
Bemerkungen
8.
PG Unterhaltung
8.1
Autorenleistungen
W
8.11
8.111
8.112
8.113
Show mit Rahmenhandlung
Sendedauer 45 Min.
Sendedauer 60 Min.
Sendedauer 90 Min.
W
8.12
8.121
8.122
8.123
Show ohne Rahmenhandlung
Sendedauer 45 Min.
Sendedauer 60 Min.
Sendedauer 90 Min.
W
8.13
8.131
8.132
Unterhaltende Information
Sendedauer 30 Min.
Sendedauer 45 Min.
W
8.14
8.141
8.15
Kabarett (Original-Produktion)
Buch (Sendedauer ab ca. 90 Min.)
Schlager- und Chansontexte (auch
Neubetextung)
W
8.16
Conferencen bis zu 15 Min.
W
8.17
Blackout
W
8.18
8.19
Sketch oder Quodlibet
W
Auftragskomposition (incl. Arrangements) E/4
pro Minute
Die Beträge gelten für sogenannte abendfüllende
Spiele oder Filme (ab ca. 90 Min.). Kürzere Spiele
oder Filme sind entsprechend niedriger zu
honorieren.
25.721,24
6.756,21
9.458,72
12.159,90
Exposés können mit Beträgen bis zu 10% der ges.
Sätze honoriert werden, Treatments mit weiteren
10%. Exposé- und Treatmenthonorare sind in
voller Höhe anzurechnen, wenn dem Autor die
weitere Ausarbeitung übertragen wird.
2.704,41
4.052,43
5.404,33
Die Honorierung richtet sich nach den
Vergütungssätzen der Programmbereiche Politik
und Zeitgeschehen sowie Kultur und Wissenschaft.
Bücher für kürzere Kabarettsendungen sind im
E
nach Vereinbarung
E/4=
258,72
Einmalige Abgeltung für GEMA-Mitglieder, sonst
"W".
388,72
Vgl. Pos.3.113 und Pos. 3.12
Seite 34
Honorar-Rahmen
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Honorar in €
Pos.
Bezeichnung
Bemerkungen
8.110
8.2
Arrangements
Spielfilmregie Unterhaltung;
Elektronische Unterhaltungsproduktionen und Bildregie bei
Unterhaltungsproduktionen
8.21
8.211
Musikalische Leitungen
E
Musikalischer Leiter von internationalem
Rang
Leiter einer Tonaufnahme für Playback
Bei Mitwirkung im Bild
8.212
8.213
8.22
8.221
8.224
Choreographie
Selbständige Ballettsendung, je nach
Dauer, Qualifikation und Leistung
Teil einer Sendung - Show, pro
Ballettbild (Revuebild, Showszene)
Choreographische Zusatzleistung in einer
Show (z.B. Einrichten von Opening und
Finale mit den nichttänzerischen
Mitwirkenden, tänzerischen Intermezzi
der Solisten usw.)
Assistenz des Choreographen pro Tag
8.3
Redaktionelle Leistungen*
8.222
8.223
E
Vgl. Pos. 7.2
nach Vereinbarung
Das Maximalhonorar soll die in der ARD üblichen
Höchstsätze nicht überschreiten.
Vgl. Pos. 3.26, Zuschlag bis 100%
W
nach Vereinbarung
W
1.393,51
W
Zuschlag
E
E
1.393,51
297,79
* im allgemeinen in freier Mitarbeit unzulässig, vgl.
Pos. 6.3
Seite 35
Honorar-Rahmen
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Stand: 01.11.2015
Honorar in €
Pos.
Bezeichnung
Bemerkungen
8.4
Mitwirkungsleistungen
8.41
Darsteller
W
8.42
Sänger / Sängerinnen
E
8.43
Show-Stars
8.44
Conferenciers / Quizmaster
8.45
Kabarettisten
8.46
Artisten/Artistengruppen
8.47
8.471
E
8.472
8.473
Instrumentalisten
Tonaufnahmen, Tutti und Soli
(für Playback)
Mitwirkung im Bild
Instrumental-Ensemble
8.48
8.481
8.482
8.483
Chormitglieder
Tonaufnahme (für Playback)
Mitwirkung im Bild
Chor-Ensemble
E
8.49
8.491
8.492
8.4921
Ballett
Tänzer im selbständigen Ballett
Ballett Teil einer Sendung/Show
Solotänzer
je nach Rang und Schwierigkeitsgrad
pro Tag
8.4922 Ensemble-Tänzer
je nach Rang und Schwierigkeitsgrad
pro Tag
418,19
Maximalhonorar; wird nach den Richtlinien der
ständigen Programmkonferenzen ausgerichtet
nach Vereinbarung
W
Vgl. Pos. 3.3
Zuschlag bis zu 100%
nach Vereinbarung
Vgl. Pos. 3.25
Zuschlag bis zu 100%
nach Vereinbarung
E
nach Vereinbarung
nach Vereinbarung
W
345,81
E
207,51
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Fernsehen - Redaktion
Stand: 01.11.2015
Honorar in €
Pos.
8.493
Bezeichnung
Ballettgruppe
je nach Größe, Rang, Dauer und
Schwierigkeitsgrad
Bemerkungen
E
nach Vereinbarung
8.5
Puppen- und Marionettenspieler
W
Je nach Zahl der Mitwirkenden,
Beschäftigungsdauer, Sendedauer; ferner
ist zu unterscheiden zwischen
Übernahmen (mit Buch) und OriginalInszenierungen für das Fernsehprogramm
8.6
Komparsen
E
nach Vereinbarung
Vgl. Pos. 7.33
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Honorar in €
Pos.
9.
Bezeichnung
Bemerkungen
Hauptabteilung
Sendeleitung und Zentrale Aufgaben
E/5 =Einmalige Abgeltung: bei besonderem Schwierigkeitsgrad und bei besonderen künstlerischen
Leistungen "W"
9.1
Sprecher und Ansager
9.11
9.111
9.112
Sprecher im Off
je Minute der Sendung
jedoch mindestens
E/5
9.12
9.121
9.122
Sprecher im Bild
je Minute der Sendung
jedoch mindestens
E/5
9.13
Off-Sprecher im Nachrichtendienst
je nach Anzahl der Filmberichte
E
9.14
Nachrichtensprecher im Bild
je nach Einsatzzeit
E
9.15
9.151
9.152
Ansager
für einen Block von 6 Stunden
darüber hinaus je angefangene Stunde
E
9.2
Allgemeine Hilfsarbeiten pro Tag*
E
143,45
24,98
148,57
Bei bes. Schwierigkeitsgrad und bes.
künstlerischen Leistungen (Rollensprecher)
Zuschläge bis 100%
Bei besonderem Schwierigkeitsgrad und
besonderen künstlerischen Leistungen Zuschläge
bis zu 100%
146,66
143,45
Hiermit sind auch Bekleidungsaufwendungen
abgegolten.
250,39
* im allgemeinen in freier Mitarbeit unzulässig
68,00
*Mindestlohn 8 Stundentag € 68,00 seit 01.01.2015
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Honorar in €
Pos.
Bezeichnung
Bemerkungen
10.
Herstellungsleitung
10.1
Aufnahmeleiter
10.11
1. Aufnahmeleiter
pro Woche
991,98
10.12
1. Aufnahmeleiter
pro Tag
196,61
10.13
2. Aufnahmeleiter
pro Woche
709,55
10.14
2. Aufnahmeleiter
pro Tag
143,45
10.15
Aufnahmeleiterhilfe
pro Tag
110,78
10.16
Aufnahmeleiter akt. Dienst pro Tag
143,45
10.2
Produktionsleiter
pro Woche
E
10.3
Script und/oder Produktionssekretärin
pro Woche
E
10.4
Souffleuse
E
10.5
10.51
Regie-Assistenz
1. Regie-Assistent und Musikassistent
pro Tag
E
pro Tag
10.52
2. Regie-Assistent
10.6
10.61
10.611
10.612
Kamera
pro Tag
Kameramann (Feature und aktuell)
Geh. Kamera-Assistent
Kamera-Assistent
1.742,52
717,24
145,38
E
224,15
pro Tag
126,80
W/1
E
E
213,24
149,85
121,69
W/1 = W für künstlerisch gestaltete Produktionen; W
gilt nicht für aktuelle, berichtende und
magazinartige Beiträge
- in diesen Fällen "E".
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Honorar in €
Pos.
Bezeichnung
Bemerkungen
10.62 E-Kameramann
10.621 Geh. E-Kamera-Assistent
E
173,56
137,68
10.63
Einsatz in der Spielfilmproduktion
W
nach Vereinbarung
10.7
Schnitt
10.71
Cutter
W/3
191,51
10.72
Cutter-Assistent
E
126,15
10.73
Bildmeister
E
190,84
10.74
Bildmischer
E
126,15
10.75
Cutter-/Bildmischer-Gehilfen
(beschränkt auf 1 Jahr
Beschäftigungsdauer)
E
121,69
pro Tag
W/3 = W für Fernsehspiel und Unterhaltungen bei
anderen Produktionen, bei denen ein vergleichbarer Einfluss auf die Gestaltung
genommen wird; dagegen "E" bei anderen,
insbesondere aktuellen Berichten und
magazinartigen Beiträgen.
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Honorar in €
Pos.
Bezeichnung
pro Tag
Bemerkungen
10.8
Ton
E
10.81
Tonmeister
207,51
10.82
Tontechniker
149,85
10.83
Tonassistent
105,04
10.84
Tonhilfe
68,00
* Mindestlohn 8 Stundentag € 68,00 seit 01.01.2015
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Honorar in €
Pos.
Bezeichnung
11.
Ausstattung
11.1 a
11.1 b
1. Szenenbildner
pro Woche
1. Szenenbildner/Spitzenkräfte
pro Woche
11.11
11.12
Bemerkungen
E/6 = einmalige Abgeltung; jedoch für Entwurf: "W"
E/6
1.233,42
E/6
2. Szenenbildner
pro Woche
Szenenbildner-Assistent
pro Woche
auch bei Übernahme von kleinen und
mittleren Produktionen
E
E
E/6
1.208,45
11.21
11.22
1. Kostümbildner
pro Woche
1. Kostümbildner/Spitzenkräfte
pro Woche
2. Kostümbildner
pro Woche
Kostümbildner-Assistent
pro Woche
E/6
E
E
840,82
762,71
11.3
Maskenbildner
11.31
Maskenbildner m.b.k.A.
pro Tag
E/7
179,33
11.32
Maskenbildner
pro Tag
E
137,68
11.4
Garderobier
11.41
Garderobier
pro Tag
137,68
11.42
Gewandmeister
pro Tag
179,33
11.5
Requisiteur
11.51
11.52
Außenrequisiteur
pro Woche
Innenrequisiteur/1. Requisiteur pro Woche
11.2 a
11.2 b
Bei Personalunion vom Szenen- und Kostümbildner-Bereich kann zusätzlich zu SzenenbildnerHonoraren bis zu 60% des angemessenen Satzes
für den Kostümbereich gezahlt werden.
1.057,94
755,02
E/7 = Einmalige Abgeltung;
bei gesondert vergütetem Entwurf "W"
E
E
933,71
755,02
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Honorar in €
Pos.
Bezeichnung
pro Tag
Bemerkungen
11.6
Grafik/Trick
E
11.61
Schriftgrafiker
149,85
11.62
Grafik-Operator (C)
214,54
11.63
Grafik-Operator (B)
271,54
Die Tätigkeiten beinhalten keine wesent-lichen
urheberrechtlich geschützten Leistungen.
zeitanteilige Reduzierung möglich
Assistenzarbeit und Realisation von Grafik-TrickAnforderungen mit geringem SchwierigRealisation von Grafik-Trick-Anforderungen mit
hohem technischen/bildgestalterischen
Schwierigkeitsgrad
Realisation von Grafik-Trick-Anforderungen mit
besonders hohem technischen/bildgestalterischen Schwierigkeitsgrad
11.64
Grafik-Operator (A)
408,58
Bei den Positionen 11.63 und 11.64 kann im
Falle von Nachkorrekturen für ein Mindesthonorar von € 118,87 (Position 11.63) bzw. €
178,27 (Position 11.64) zeitanteilig beschäftigt
werden.
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Honorar in €
Pos.
Bezeichnung
11.7
Fotoaufträge
11.71
11.72
11.73
Standfotografen
pro Tag
Fotojournalisten
Aufnahmen im eigenen Atelier (inklusive
Studiomiete, Blitzanlage und ggf.
Mittelformat-Kamera)
Bemerkungen
E
170,36
203,64
je nach zeitlichem und gestalterischem Aufwand
373,98
Seite 44