ZVR: 346868111 Merkblatt für Lizenzprüfungen Richter und Parcoursbauer werden vom Veranstalter bestellt und bezahlt. Die Rettung ist vom Veranstalter anzufordern und zu bezahlen. Die Genehmigung der Prüfung erfolgt durch den OÖPS mit der Bestätigung des Prüfungstermins und zweier Richter. Der Veranstalter muss eine Schreibkraft, einen Ansager und die Parcoursmannschaft zur Verfügung stellen und ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Lizenzprüfung verantwortlich. Die Prüfungsgebühr von € 40,-- pro Teilnehmer wird vom Beisitzer des OÖPS bei Prüfungsbeginn eingehoben. Der Veranstalter erhält keine Platzgebühr. Gebühren wie Richter, Parcoursbauer, Beisitzer, amtl. KM Geld und Rettung wird den Teilnehmern anteilig verrechnet. Die Prüfung kann auch in der Halle stattfinden. Platz- und Hallengrößen müssen den Vorschriften der ÖTO entsprechen. Anmeldungen zu den einzelnen Lizenzprüfungen (die Termine werden rechtzeitig im OÖ Teil der Pferdezeit und auf der HP des OÖPS veröffentlicht) haben bis spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich unter Angabe von Name und Adresse beim Veranstalter zu erfolgen. Vor Prüfungsbeginn sind Protokolle von eventuell bereits abgelegten Teilprüfungen dem Beisitzer vorzulegen.
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