Merkblatt für Lizenzprüfungen2016

ZVR: 346868111
Merkblatt für Lizenzprüfungen
Richter und Parcoursbauer werden vom Veranstalter bestellt und bezahlt.
Die Rettung ist vom Veranstalter anzufordern und zu bezahlen.
Die Genehmigung der Prüfung erfolgt durch den OÖPS mit der Bestätigung des
Prüfungstermins und zweier Richter.
Der Veranstalter muss eine Schreibkraft, einen Ansager und die Parcoursmannschaft zur Verfügung stellen und ist für die ordnungsgemäße Durchführung der
Lizenzprüfung verantwortlich.
Die Prüfungsgebühr von € 40,-- pro Teilnehmer wird vom Beisitzer des OÖPS bei
Prüfungsbeginn eingehoben.
Der Veranstalter erhält keine Platzgebühr.
Gebühren wie Richter, Parcoursbauer, Beisitzer, amtl. KM Geld und Rettung wird
den Teilnehmern anteilig verrechnet.
Die Prüfung kann auch in der Halle stattfinden. Platz- und Hallengrößen müssen den
Vorschriften der ÖTO entsprechen.
Anmeldungen zu den einzelnen Lizenzprüfungen (die Termine werden rechtzeitig im
OÖ Teil der Pferdezeit und auf der HP des OÖPS veröffentlicht) haben bis
spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich unter Angabe von Name
und Adresse beim Veranstalter zu erfolgen.
Vor Prüfungsbeginn sind Protokolle von eventuell bereits abgelegten Teilprüfungen
dem Beisitzer vorzulegen.