Nr. 11/2015 20. Dezember 2015 Herausgeber & verantwortlich für Inhalt: Stadt Wurzen/Pressestelle Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen, Telefon (0 34 25) 8560-107 Liebe Wurzenerinnen, liebe Wurzener, liebe Einwohner in den Ortsteilen, ein für unsere Stadt sehr aufregendes Jahr geht zu Ende. 2015 war alles andere als gewöhnlich. Im Sommer wählten Sie den Landrat und Oberbürgermeister. Ich möchte an dieser Stelle nochmals meinen Dank dafür aussprechen, dass so viele Einwohner mir für eine weitere Legislaturperiode das Vertrauen aussprachen. Besonders geprägt allerdings waren die vergangenen Monate vom Thema „Tag der Sachsen“. Die Vorbereitungen für dieses größte sächsische Vereins- und Volksfest waren sehr intensiv. Auch hier danke ich den Mitarbeitern des Projektbüros und der Stadtverwaltung für die geleistete Arbeit. Mir ist bewusst, dass der geforderte Einsatz mitunter an persönliche Grenzen ging. Es galt tausend Dinge unter einen Hut zu bringen und eine Stadt für einen Event zu rüsten, das es in dieser Größenordnung hier bislang noch nicht gegeben hat. Doch die Anstrengung hat sich gelohnt. Wurzen hat sich als Gastgeber des 24. Sachsentages hervorragend präsentiert und den Besuchern ein unvergessliches Wochenende gestaltet. Wir haben miteinander gezeigt, dass wir auch so eine Herausforderung stemmen und können stolz auf uns sein. In das Miteinander beziehe ich viele Unterstützer ein. So geht mein Dank auch an die Einwohner der Stadt, die – trotz anfänglicher Skepsis – toll mitgezogen haben und die unvermeidlichen Verkehrseinschränkungen des Wochenendes akzeptierten. Ich danke den Vereinen, den Schulen, Kitas, die sich beteiligten. Danke zudem den vielen Helfern sowie den Partnern, wie z.B. DRK oder Polizei, für deren Unterstützung. Und nicht zuletzt, bedanke ich mich sehr herzlich bei allen Spendern und Sponsoren. Viele Unternehmen der Stadt und der Region haben die Stadt Wurzen mit materiellen und finanziellen Spenden unterstützt. Spätestens nach dem Sachsentag wurde uns bewusst, dass wir 2015 eine wenn vielleicht sogar größere Herausforderung zu meistern haben. Denn Wurzen nimmt wie jede andere Stadt in Deutschland Flüchtlinge auf. Verständlicherweise gab und gibt es dazu viele Fragen. Die kontroversen Diskussionen, welche Spitzenpolitiker unseres Landes führen, sind wenig geeignet diese zu beantworten. Es scheint, als gibt es kein wirkliches Konzept für die große Zahl der Menschen, die hier Sicherheit suchen. Das verunsichert zusätzlich. Dennoch bin ich überwiegend erfreut, wie viele Wurzener sich auch hier konstruktiv einbringen und ehrenamtlich helfen. Zumindest vor Ort wachsen Netzwerke, die sich immer besser abstimmen und sowohl die Sorgen der Einheimischen als auch die Nöte der neuen Einwohner ernst nehmen. Sie versuchen Brücken zu bauen und sorgen dafür, dass Vorurteile und Ängste, die es sowohl bei den Wurzenern als auch bei den Flüchtlingen gibt, weniger werden. Wie wichtig dieses Engagement ist, zeigen nicht zuletzt die jüngsten Pressemeldungen, mit denen unsere Stadt wieder einmal bundesweit negativ Erwähnung fand. Wir sollten uns davon nicht zu sehr beeinflussen lassen. Besser ist es, die positiven Ansätze weiter zu verfolgen, um den guten Ruf, den Wurzen mittlerweile hat, zu festigen. Das gelingt mit Offenheit und Toleranz. Für Gewalt – ganz gleich von welcher Seite sie ausgeht – darf in unserer Stadt kein Platz sein. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest. Haben Sie vor allem Zeit für Ihre Familie und Freunde. Bleiben Sie auch im kommenden Jahr gesund. Herzlichst Ihr Oberbürgermeister Jörg Röglin Inhalt 1.Infos aus der Stadtverwaltung……………………………………S. 02 2. Amtliches …………………………………………………………S. 03 3. Aus Kitas und Schulen…………………………………………………S. 09 4. Wurzener Vereine………………………………………………………S. 10 5. Kulturkalender …………………………………………………………S. 12 6. Neugeborene …………………………………………………………S. 16 Satz, Druck und Anzeigenannahme: Druckerei Bode GmbH · Domplatz 12 · 04808 Wurzen · Telefon: (03425) 90 54-3 · Fax: (03425) 90 54-55 · e-mail: [email protected] Seite 1 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015 Infos aus der Stadtverwaltung „Mir liegt das Ganzheitliche am Herzen“ 13 Jahre lang betreute Uwe Peukert die beiden katholischen Gemeinden in Zwönitz und Thalheim im Erzgebirge. Seit September ist der 50-Jährige der neue Pfarrer der Wurzener Herz-Jesu Gemeinde. Er wisse durchaus um die Herausforderung, die sich ihm hier stelle, sagt Uwe Peukert. Die Situation in der Wurzener Gemeinde sei, durch die recht häufigen Wechsel der Pfarrer, in den vergangenen Jahren nicht ganz einfach gewesen. Doch vielleicht war es gerade das, was ihn gereizt hat? „Natürlich geht man immer auch mit einem weinenden Auge. Doch die bisherige Pfarrei im Erzgebirge ist aktiv und selbstständig. Und sicher bin ich auch in einem Alter, in dem man gern noch einmal etwas Neues beginnt. Zudem sehe ich meine Verbindung zu Wurzen als durchaus beständig, so dass ich davon ausgehe, länger hier zu sein“, erzählt der gebürtige Meißener. Offen sein, Zuhören können“, verrät Uwe Peukert, was ihn charakterisiert. Diese Eigenschaften kommen ihm auch bei seiner Arbeit als Familientherapeut entgegen. Denn neben dem Pfarrersein möchte er auch diese Tätigkeit in Wurzen ausführen. „Es ist schon eine Besonderheit, doch ich habe von meinem Arbeitgeber die Erlaubnis, dieses therapeutische Angebot zu machen“, erklärt Uwe Peukert. Für ihn ist das kein Widerspruch. „Nach meiner Überzeugung kann auch Glauben seine Kraft erst richtig entfalten, wenn das Menschliche geklärt ist. Nichts, was uns ausmacht ist losgelöst voneinander. Und letztlich wird in beiden Bereichen seelsorgerische Arbeit geleistet. Nur dass die therapeutischen Angebote unabhängig von der Konfession und für alle offen sind sind“, sagt er. Für ihn sei der ganzheitliche Ansatz wichtig. Die vielleicht etwas steif wirkende Bezeichnung „Systemischer Familientherapeut“ sei daher schon richtig. Alles stünde in Beziehung. „Der Stammbaum eines Menschen ist in meinen Gesprächen eigentlich immer der Ausgangspunkt. Dort fange ich an, dort zeigen sich erste Strukturen, Beeinflussungen, Entwicklungen auf“, gewährt der Neu-Wurzener kurze Einblicke. Er freue sich auf Wurzen und die Wurzener, sagt Uwe Peukert und weiß, dass auf ihn auch im Bereich der Tätigkeit als Pfarrer zahlreiche Herausforderungen warten. So gelte es den Prozess zum Miteinander der katholischen Gemeinden im Muldental, hier speziell in den Pfarreien Grimma und Wurzen, weiter voranzubringen. Auch die Arbeit in der Wurzener Gemeinde selbst werde sicher spannend. Uwe Peukert möchte den Christen seiner Kirche nichts vorgeben, sondern setzt auch hier auf das Ganze. „Was können wir miteinander in der Gemeinde? Wo sehen wir die Aufgaben unserer Kirche? Wie und wo können wir uns mit unserer Gemeinde zum Wohle unserer Stadt einbringen und damit auch interessant machen?“, zählt er Themen auf, auf die er mit seinen Gemeindegliedern Antworten finden will und betont zudem, dass ihm die Zusammenarbeit mit den evangelischen Christen sehr wichtig ist. Zugleich wolle er natürlich Wurzen auch als Stadt ent decken. „Was ich bislang gehört habe, macht mich neugierig. Ich denke, dass es hier eine ganz gute Mischung aus Geschichte, Kultur und Nähe zur Natur gibt“, sagt Uwe Peukert und ist überzeugt, dass er ausreichend Zeit hat, hier Interessantes zu finden. Pfarrer Uwe Peukert ist zu erreichen: Telefon: (03425) 925192 Email: [email protected] P r e ss e m i t t e i l u n g B A RMER GE K Beschäftigte im Landkreis Leipzig fehlten 19 Tage Beschäftigte im Kreis Landkreis Leipzig waren 2014 durchschnittlich 19 Tage krank geschrieben. In ihrem Job fehlten sie damit fast einen Tag mehr als Beschäftigte in anderen Regionen Sachsens (18,2 Tage). Sie lagen damit auch deutlich über dem Durchschnitt aller Beschäftigten in Deutschland (17,2 Tage). Besonders machte ihnen der Rücken zu schaffen. Zu diesem Ergebnis kam der BARMER GEK Gesundheitsreport 2015. Beschäftigte im Landkreis Leipzig haben es mit dem Rücken Vier Erkrankungsarten sind im Kreis Landkreis Leipzig für rund 65 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage (AU) verantwortlich. Die Anzahl der AU-Tage mit den Diagnosen „Rücken“ waren 2014 mit rund 446 Fehltagen je 100 Versicherte (2013: 389 Tage) mit Abstand für die meisten Fehltage verantwortlich. Es folgten die psychische Erkrankungen (2014: 309 Tage/ 2013: 274 Tage), Verletzungen (2014: 248 Tage/ 2013: 232 Tage) und Erkrankungen des Atmungssystems (2014: 228 Tage/ 2013: 316 Tage). Letztere haben aufgrund einer abgeschwächten Grippeund Erkältungswelle gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Sie konnten einen Anstieg des Krankenstandes (2014: 5 / 2013: 4,9 Prozent) im Kreis nicht kompensieren. Mit Ausnahme der Erkältungskrankheiten haben bei den anderen Erkrankungsarten die Fehltage zugenommen. „Am meisten macht den Menschen im Kreis Landkreis Leipzig der Rücken zu schaffen, dagegen kann man etwas tun“, sagt Sirko Mielcarek, Regionalgeschäftsführer der BARMER GEK in Grimma. Entlastung für den Rücken - Bewegung am Arbeitsplatz Bereits 30 Minuten Bewegung am Tag helfen. Treppe statt Fahrstuhl, Fahrrad statt Auto, Rückenschule oder Massage in der Mittagspause: „Es sind die kleinen Veränderungen im Alltag eines jeden Einzelnen, die oft schon große Wirkung für die Gesundheit zeigen“, sagt Mielcarek. Das Präventionsgesetz eröffnet ab dem kommenden Jahr neue Möglichkeiten zur Gesunderhaltung am Arbeitsplatz. Kooperationen zwischen Arbeitgebern und gesetzlichen Krankenkassen können geschlossen werden. Gelingt es Unternehmen langfristig wirksame Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in den Arbeitsalltag zu integrieren, werden damit Arbeitsbedingungen und die Gesundheit der Beschäftigten verbessert. „Unsere Experten für Firmengesundheit habe eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen parat“, sagt Sirko Mielcarek. ACHTUNG! ACHTUNG! WIR ZIEHEN UM! OTTO Ab 04.01.2016 finden Sie uns An der Mulde 12 · 04808 Wurzen (Gebäude BMS) · Funk: (0151) 11 20 17 96 Öffnungszeiten: 16–18 Uhr und n. Vereinbarung SERVICE & BERATUNG für Ski, Tennis und Fahrrad Seite 2 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015 AMTLICHES Der Stadtrat der Stadt Wurzen hat am 28.10.2015 in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst: • Feststellung der aufgestellten und geprüften Eröffnungsbilanz der Stadt Wurzen zum 01.01.2011 Beschluss Nr. 139 – 12./15 • Bauausführungsbeschluss für die Baumaßnahme „Erweiterung der Erneuerung Straßenbeleuchtung in Wurzen, OT Dehnitz“ Beschluss Nr. 140 – 12./15 • Weiterführung des European Energy Award EEA–Zertifizierungsverfahrens Beschluss Nr. 141 – 12./15 • Annahme einer Geldspende in Höhe von 2.389,00 Euro Beschluss Nr. 142 – 12./15 • Fortführung Honorarvertrag Stadtmarketing-Koordinator Beschluss Nr. 157 – 13./15 • Annahme einer Geldspende in Höhe von 416,50 Euro für den „Tag der Sachsen“ 2015 Beschluss Nr. 158 – 13./15 Der Stadtrat der Stadt Wurzen hat am 02.12.2015 in nichtöffentlicher Sitzung folgenden Beschluss gefasst: • Stellungnahme zur Anfrage der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Beschluss Nr. 159 – 13./15 Röglin Oberbürgermeister Wurzen, 07.12.2015 • Annahme einer Geldspende in Höhe von 1.137,28 Euro Beschluss Nr. 143 – 12./15 Beschluss–Nr. 146 - 13./15 vom 02.12.2015 • Annahme von Einzelspenden als Sach- und Geldspenden bis 500,00 Euro im Sammelnachweis Beschluss Nr. 144 – 12./15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lebensmittelsupermarkt Dresdener Straße“ in Wurzen Der Stadtrat der Stadt Wurzen hat am 02.12.2015 in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst: • Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelsupermarkt Dresdener Straße“ Beschluss Nr. 145 – 13./15 • Satzung zum vorhabenbezogenen B-Plan Lebensmittelsupermarkt Dresdener Straße“ Beschluss Nr. 146 – 13./15 • Satzung zur Änderung B-Plan „WDZ Eilenburger Straße“ Beschluss Nr. 147 – 13./15 • Änderung Bebauungsplan „Am Roitzscher Weg“ Beschluss Nr. 148 – 13./15 • Gebührensatzung über die Straßenreinigung Beschluss Nr. 149 – 13./15 • Aufhebung des Stadtratsbeschlusses zur Übertragung der Befugnisse nach § 49 StVO und Kündigung der Vereinbarung mit den Landkreis Leipzig Beschluss Nr. 150 – 13./15 • Aufhebung Beschluss Stadtrat Nr. 28-02./14 vom 08.10.2014 – Clara-Zetkin-Platz 6 Beschluss Nr. 151 – 13./15 • Annahme einer Geldspende in Höhe voh 1.480,00 Euro für die Jugendfeuerwehren Wurzen von der Sparkasse Muldental Beschluss Nr. 152 – 13./15 • Annahme einer Geldspende in Höhe von 300,00 Euro für den „Tag der Sachsen“ 2015 Beschluss Nr. 153 – 13./15 • Annahme einer Geldspende in Höhe von 395,62 Euro für den „Tag der Sachsen“ 2015 Beschluss Nr. 154 – 13./15 • Sitzungsplan des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2016 Beschluss Nr. 155 – 13./15 • Neuzuweisung der Fördermittel aus dem SOP-Programm Beschluss Nr. 156 – 13./15 Der vom Stadtrat Wurzen in seiner Sitzung am 02.12.2015 beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lebensmittelsupermarkt Dresdener Straße“ wird hiermit bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich liegt an der Ecke zwischen der Dresdener Straße und der Rosa-Luxemburg-Straße. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt hiermit in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung einschließlich des „Speziellen artenschutzrechtlichen Beitrages“ und der Schallimmissionsprognose dazu ab dem folgenden Tag im Fachbereich Service und Bauwesen, Wurzen, F.- Ebert- Straße 2, Zi. 223 oder 227 während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in § 214 Abs.1 Sätze 1, 2 und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Verletzung der Vorschrift über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB sowie Mängel der Abwägung gem. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind unbeachtlich, wenn sie nicht binnen eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Wurzen geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Röglin Oberbürgermeister Wurzen, 04.12.2015 Beschluss-Nr. 147 - 13./15 vom 02.12.2015 Bebauungsplan „Wohn- und Dienst leistungszentrum Eilenburger Straße“ in Wurzen Die vom Stadtrat Wurzen in seiner Sitzung am 02.12.2015 beschlossene einfache Änderung des Bebauungsplanes „Wohnund Dienstleistungszentrum Eilenburger Straße“ für das Gebiet westlich entlang der Eilenburger Straße von der Juelstraße im Seite 3 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015 AMTLICHES Süden bis zum Boockweg im Norden, bestehend aus dem geänderten Planteil A und dem ebenfalls geänderten Textteil B, wird hiermit bekannt gemacht. Die Änderung betrifft den Bereich an der Einmündung des Boockweges in die Eilenburger Straße. Die Änderungen des Bebauungsplanes treten hiermit in Kraft. Jedermann kann den geänderten Bebauungsplan und die geänderte Begründung dazu ab dem folgenden Tag im Fachbereich Service und Bauwesen, Wurzen, F.- Ebert- Straße 2, Zi. 223 oder 227 während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in § 214 Abs.1 Sätze 1, 2 und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Verletzung der Vorschrift über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB sowie Mängel der Abwägung gem. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind unbeachtlich, wenn sie nicht binnen eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Wurzen geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Röglin Oberbürgermeister Wurzen, 03.12.2015 Beschluss-Nr. 148 -13./ 2015 vom 2.12.2015 Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes für den Bebauungsplan „Am Roitzscher Weg“ Der Bebauungsplan „Am Roitzscher Weg“ soll geändert werden. Die Entwürfe für die Änderung des Bebauungsplanes und der Begründung werden offengelegt. Die Entwürfe für den geänderten Bebauungsplan und die Begründung werden gemäß § 13 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die beabsichtigten Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren. Beim vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Die Offenlage findet in der Zeit vom 28.12.2015 bis zum 2.2.10.2016 in der Stadtverwaltung Wurzen, Fachbereich Service und Bauwesen im Flur 2. Obergeschoss während der Dienststunden von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags nur bis 12.00 Uhr öffentlich statt. Während dieser Auslegungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und es können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen der Änderung des Bebauungsplanes und der Begründung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwen-dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nicht fristgerecht eingegangene Anregungen können unberücksichtigt bleiben. Röglin Oberbürgermeister Wurzen, 04.12.2015 Beschluss Nr. 149 -13./2015 vom 2.2.2015 Gebührensatzung über die Straßenreinigung Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung des Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der derzeit gültigen Fassung und des § 11 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Wurzen vom 17.12.2008 in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Wurzen in seiner Sitzung am 02.12.2015 folgende Gebührensatzung über die Straßenreinigung beschlossen: § 1 Kommunaler Eigenanteil Von den Gesamtkosten der Straßenreinigung werden 75 % als Gebühren erhoben. Der kommunale Anteil beträgt 25 % der Gesamtkosten. § 2Gebührensatz Die Benutzungsgebühr beträgt für die Straßenreinigung je Meter Frontlänge/Jahr = 1,97 €. § 3Erhebung und Fälligkeit der Gebühr 1. Die Straßenreinigungsgebühr wird durch Gebührenbescheid erhoben. 2. Die festgesetzte Jahresgebühr wird in vierteljährigen Teilbeträgen jeweils zum 15.02.; 15.05; 15.08.; und 15.11. eines jeden Jahres fällig. Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge wie folgt fällig werden: - am 15. August mit dem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt; - am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt. Auf Antrag des Gebührenschuldners kann abweichend von den o. g. Festlegungen die Jahresgebühr in einem Jahresbetrag zum 01.07. eines jeden Jahres entrichtet werden. 3. Ändert sich die Bemessungsgrundlage während des Erhebungszeitraumes, so wird die geänderte Gebühr durch einen Änderungsbescheid festgesetzt. Bei Fortdauer des Benutzungsverhältnisses beginnt die Verpflichtung zur Zahlung des geänderten Betrages mit Beginn des auf den Eintritt des maßgeblichen Ereignisse folgenden Monats. 4. Bei angeschlossenen Grundstücken, die in Teil- oder Wohneigentum stehen, werden die Gebühren einheitlich für die Gemeinschaft festgesetzt. Sie werden in einem Bescheid dem Verwalter bekannt gegeben. Findet im Erhebungszeitraum ein Verwalterwechsel ohne Änderung des Gebührenpflichtigen statt, wird kein neuer Bescheid erlassen. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 12.12.2012 – Beschluss des Stadtrates Nr. 299 - 39./12 – außer Kraft. Röglin Oberbürgermeister Wurzen, 07.12.2015 Bekanntmachungsanordnung für vorgenannt bekanntgemachte Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Wurzen: • Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lebensmittelsuper markt Dresdener Straße“ in Wurzen • Bebauungsplan „Wohn- und Dienstleistungszentrum Eilen burger Straße“ • Gebührensatzung über die Straßenreinigung Seite 4 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015 AMTLICHES Der Stadtrat der Stadt Wurzen hat in seiner Sitzung am 02.12.2015 die vorgenannten Beschlüsse gefasst. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nach § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Röglin Oberbürgermeister Termine Amtsblatt 2016 • Januar 2016: Erscheinungstermin: 23.01.2016 Redaktionsschluss: 14.01.2016 • Februar 2016: Erscheinungstermin: 20.02.2016 Redaktionsschluss: 10.02.2016 • März 2016: Erscheinungstermin: 19.03.2016 Redaktionsschluss: 09.03.2016 • April 2016: Erscheinungstermin: 23.04.2016 Redaktionsschluss: 13.04.2016 • Mai 2016: Erscheinungstermin: 21.05.2016 Redaktionsschluss: 11.05.2016 • Juni 2016: Erscheinungstermin: 18.06.2016 Redaktionsschluss: 08.06.2016 • August 2016: Erscheinungstermin: 20.08.2016 Redaktionsschluss: 10.08.2016 • September 2016: Erscheinungstermin:18.09.2016 Redaktionsschluss: 07.09.2016 • Oktober 2016: Erscheinungstermin: 22.10.2016 Redaktionsschluss: 12.10.2016 • November 2016: Erscheinungstermin: 19.11.2016 Redaktionsschluss: 09.11.2016 • Dezember 2016: Erscheinungstermin: 19.12.2016 Redaktionsschluss: 09.12.2016 Wurzen, 09.12.2015 Die Stadtverwaltung Wurzen stellt im Jahr 2016 für die Ausbildung im öffentlichen Dienst eine/n Auszubildende/n zur/zum Verwaltungsfachangestellten - Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung ein. Ausbildungsbeginn ist der 01.09.2016. Für diese Ausbildung sollte ein Realschulabschluss oder Abitur mit gutem Notendurchschnitt vorliegen, ebenso eine umfangreiche Allgemeinbildung und Grundkenntnisse in Word- und Excel. Motivation und Lernbereitschaft sowie ein freundliches Auftreten sollten unbedingt vorhanden sein. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bestehend aus → einem tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild → Zeugnis des Schuljahres 2014/2015 oder ein schon vor liegendes Abschlusszeugnis → vorhandene Praktikumsbeurteilungen Information an alle Hundehalter zur Ausgabe der Hundemarken Im Jahr 2016 erfolgt die Ausgabe neuer Hundemarken ent sprechend § 14 Abs. 1 Satz 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Wurzen. Voraussetzung ist, dass der Hund im Steueramt der Stadt Wurzen angemeldet ist. Die neuen Marken haben Gültigkeit für die Jahre 2016 bis 2020 und werden ab Montag 01.02.2016 zu den Öffnungszeiten im Steueramt der Stadtverwaltung Wurzen Zimmer 154/155 ausgegeben. Die alte Marke ist bitte mitzubringen. Als Übergangsfrist für den Umtausch der Marken wird der 30.04.2016 bestimmt. Wir bitten alle Hundehalter sich die Marke bis zu diesem Datum abzuholen. Schwarze Kämmerin / FB-Ltrn. Kämmerei und kommunales Vermögen senden Sie in der Zeit vom 04. bis 15. Januar 2016 per Post mit einem frankierten Rückumschlag an die Stadtverwaltung Wurzen, SG Personalwesen, Friedrich-Ebert-Straße 2 oder per Mail an [email protected]. Nächste Ausgabe Amtsblatt Die nächste Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Wurzen erscheint am 23. Januar 2016! Seite 5 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015 AMTLICHES Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Bundesstraße 6, Knotenausbau B 6/K 8313 westlich Kühren, Birkenhof Im Auftrag des Bundes hat der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des in direkter Nachbarschaft zum Ortsteil Birkenhof der Stadt Wurzen liegenden Knotenpunktes der B 6 mit der K 8313 zum Kreisverkehrsplatz beantragt. Für das Bauvorhaben sowie die in Trassennähe vorgesehenen landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Flurstücke in der Gemarkung Burkartshain der Stadt Wurzen beansprucht. Die Antragsunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit vom 16. November 2015 bis 15. Dezember 2015 in Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen, zu den Öffnungszeiten: Mo. und Fr.:09.00 bis 12.00 Uhr Die.: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen (nur auszugsweise) während des vorgenannten Zeitraums im Internet unter http://www.lds.sachsen.de/ bekanntmachung in der Rubrik „Infrastruktur / Bundesstraßen“ verwiesen. Nach § 27a Abs. 1 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes – VwVfG – ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die namentliche Aufstellung der vom Vorhaben betroffenen Grundeigentümer nicht öffentlich ausgelegt, sondern in der Stadtverwaltung hinterlegt. Auskünfte zu eigenen Grundstücken können nur nach Vorlage eines amtlichen Dokumentes mit Lichtbild erteilt werden. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist - bis einschließlich 29. Dezember 2015 - bei der Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen sowie bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder der Dienststelle der Landesdirektion Sachsen in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen ( § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) von der Auslegung des Plans. 3.Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen und Behörden können gemäß § 17 a Ziffer 5 FStrG in einem Termin erörtert werden. Für den Fall, dass ein Erörterungstermin für nicht verzichtbar gehalten wird, wird dieser ortsüblich bekannt gemacht werden. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden dann von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft, d.h. auf den vom Plan betroffenen Flächen dürfen bis zu ihrer Übernahme durch den Träger der Straßenbaulast wesentlich wertsteigernde oder den geplanten Straßenbau erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden hiervon nicht berührt. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). i.A. der Landesdirektion Sachsen Seite 6 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015 AMTLICHES Ankündigung eines Grenztermins und Bekanntgabe der Offenlegung der Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung Neubau S23 Torgauer Straße Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Hubert Mütze bestimmt im Zusammenhang mit einer durchgeführten Katastervermessung im Sinne des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134, 140) geändert worden ist in der Fassung vom 14.07.2013, die Flurstücksgrenzen nachfolgend aufgeführter Flurstücke: Gemarkung Wurzen 1628, 1632/1, 1632/2, 1633, 1634, 1635, 1636, 1637, 1638, 1639, 1640, 1641, 1641a, 1642, 1644, 1645, 1647/1, 1648, 1649, 1650, 1651/1, 1652/1, 1662/2, 1662/3, 1662/4, 1667/2, 1667/3, 1670/2, 1670/3, 1671/3, 1672/3, 1673, 1673/3, 1674/3, 1675/3, 1676, 1676/3, 1677/3, 1678/3, 1679/3, 1679/,4 1680/8, 2092/2, 1701/4, 1720, 1723/4, 1723,5 1723/6, 1726, 1727, 1728, 1729, 1744, 1745a, 1745e, 2094, 2092/6, 2338, 2339, 2340, 2341, 2342, 2343, 2344, 2345, 2346, 2347, 2348, 2349, 2350, 2351, 2352, 2353, 2378/1 Gemarkung Lüptitz 72/2, 318a, 330a, 392/2, 457/1, 457/2, 458, 460, 461/1, 462/4, 462/13, 462/7 Alle Eigentümer der genannten Flurstücke sowie sonstige Beteiligte, die von der Grenzbestimmung betroffen sind, erhalten die Möglichkeit, am Grenztermin teilzunehmen. Der Grenztermin findet am Mittwoch, dem 13.01.2016 ab 09.00 Uhr statt. Ich bitte hiermit die betroffen Eigentümer, sich vom 04.01.2016 bis zum 08.01.2016 zur zeitlichen und örtlichen Abstimmung und der Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes unter der Telefonnummer (03425) 92 24 33 mit meinem Büro in Verbindung zu setzen! Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsgesetzes. Die Eigentümer der genannten Flurstücke sind Beteiligte im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134, 140) geändert worden ist in der Fassung vom 14.07.2013, Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Ich bitte Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubrin gen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Aufwendungen, die durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, können nicht erstattet werden. Allen betroffenen Eigentümern werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. Jg. 2011, Bl.Nr. 7, S. 271). Die Ergebnisse liegen in den Geschäftsräumen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Hubert Mütze in 04808 Los satal, OT Zschorna, Pflaumenallee 6, vom 14.01.2016 bis zum 15.02.2016, von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern unter der Telefonnummer (03425) 92 24 33 zur Verfügung. Gemäß § 17 Satz 1 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 23.02.2016 als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch eingelegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Hubert Mütze, Pflaumenallee 6 in 04808 Lossatal einzulegen. Hubert Mütze Zschorna, den 20.12.2015 Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Pflaumenallee 6, OT Zschorna, 04808 Lossatal Therapeutisches Kompetenzzentrum ERGOTHERAPIE HANDTHERAPIE Bettina Kramer Die Adventszeit beginnt im Herzen eines jeden Menschen. Licht ist etwas, das sich im Inneren entfaltet und nach außen strahlt. Gudrun Kropp Wir wünschen allen Patienten, Angehörigen, Betreuern und Partnern ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes neues Jahr. Wurzen · Albert-Kuntz-Straße 30b Telefon: (03425) 85 68 44 www.therapiezentrum-wurzen.de Seite 7 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015 AMTLICHES MEL DUNGE N D ia k onie leipziger land Viele helfende Hände gesucht! In der Beratungsstelle berate ich Sie gern. Die Freiwilligenzentrale der Diakonie Leipziger Land sucht: • offene, tolerante Menschen mit sozialer Kompetenz – für die Begleitung von Behinderten • Lesepaten für junge und alte Mitmenschen • musikalische – die mit Senioren singen …und vieles andere mehr. Auch zu Fragen der Selbsthilfe, wo Sie Halt und Zuversicht durch die Stärke der Gemeinschaft finden können, berate ich Sie gern. Informationen dazu in der Diakonie-Freiwilligenzentrale / Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe, Zweigstelle Wurzen, Bahnhofstraße 22, Haus der Sozialarbeit, 04808 Wurzen, Ansprechpartnerin: Birgit Vetter, Telefonnummer: 03425/ 91 82 762, E-Mail: [email protected], SPRECHZEITEN: MONTAG 12:30 – 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Urlaub : 14. Dezember 2015 bis 02.Januar 2016 Die Diakonie Leipziger Land, Freiwilligenzentrale bedankt sich bei allen Engagierten für Ihre Mitmenschlichkeit und die Bereitschaft zu helfen! Wir wünschen ein besinnliches Weihnachtsfest sowie ein behütetes Neues Jahr. Ehrenamt tut doppelt gut Besuchs- und Begleitdienst der Diakonie sucht Freiwillige und Interessierte Claudia Janotte freut sich wieder auf die Wochenenden. Sie arbeitet in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, wird von ihren Eltern liebevoll umsorgt und hat werktags ihre Betreuer, aber sonnabends und sonntags hat sie sich manchmal gelangweilt. Doch nun macht das Wochenende wieder Spaß: Denn es kann gut sein, dass Ingrid Maas vom Besuchs- und Begleitdienst der Diakonie Leipziger Land vor der Tür steht. Und dann machen sich die beiden eine schöne Zeit beim Eis essen oder Boot fahren, im Zoo oder im Kino. „Jetzt bin ich am Wochenende nicht mehr so alleine“, sagt Claudia Janotte. Mit Ingrid Maas schmiedet sie Pläne und freut sich schon jetzt auf das Plätzchenbacken. Die beiden umarmen sich herzlich zur Begrüßung und wirken wie 2 gute Freundinnen. Ingrid Maas ist gesundheitlich angeschlagen und kann nicht mehr arbeiten. Mit ihrer Familie und diversen Hobbys war die 60-jährige gut ausgelastet, aber der freundlichen Frau, die als Telefonseelsorgerin immer gern unter Menschen war, fehlte etwas Erfüllendes. „Ich wollte etwas Sinnvolles tun, was anderen Freude bringt und hilft“, erzählt sie. Obwohl sie nur mit Mühe die vielen Stufen bis zu Claudias Wohnung in Borna schafft, kommt sie seit etwa eineinhalb Jahren regelmäßig her. In ihrem Ehrenamt gibt sie nicht nur, sondern bekommt auch viel zurück. „Es tut mir gut und ich komme dadurch auch selbst raus aus dem Alltag“, sagt sie. Ohne Claudia wäre sie letztens wahrscheinlich nicht ins Rockkonzert gegangen. Insgesamt haben sich bisher an die 30 Freiwillige im Besuchs- und Begleitdienst für Senioren sowie Menschen mit Behinderung oder Erkrankung engagiert. Neue ehrenamtliche Helfer und Interessierte, die den Besuchsdienst kostenfrei in Anspruch nehmen möchten, werden auch im Raum Wurzen gesucht. „Sie sollten Zeit zu verschenken haben, einfühlsam und zuverlässig sein“, sagt Koordinatorin Doris Ring. Die Diakonie-Freiwilligenzentrale begleitet beim Erstkontakt, bietet Beratung, Unterstützung und Schulungen an. Kontakt für Hilfesuchende und interessierte Helfer: Zweigstelle Wurzen: Bahnhofstr. 22, Tel. 03425 891615, [email protected] T eilnehmergemeins c haft Körlitz D er V orstandsvorsitzende Flurbereinigung: Körlitz (Rietzschke) Gemeinde und Stadt:Lossatal und Wurzen Bekanntgabe der Ergebnisse zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Körlitz (Rietzschke) Zur Teilnehmerversammlung am 21. Mai 2015 erfolgte die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Körlitz (Rietzschke) mit folgendem Ergebnis: Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft: Herr Uwe Weigelt Herr Lothar Schlegel Frau Katrin Born Stellvertretende Vorstandsmitglieder: Herr Michael Zerbs Herr Udo Fischer Frau Stefanie Scheeler Örtlich beauftragtes Vorstandsmitglied: Frau Katrin Born Stellvertreterin: Frau Stefanie Scheeler Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft stimmte der Bestellung von Herrn Michael Buchholz als Vorstandsvorsitzenden und Frau Nora Schütz als Stellvertreterin zu. Der Vorstandsvorsitzende und seine Stellvertreterin stehen Ihnen unter den nachfolgend genannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: Teilnehmergemeinschaft Körlitz (Rietzschke) beim Landratsamt Landkreis Leipzig Vermessungsamt, SG Ländliche Neuordnung Leipziger Straße 67 04552 Borna Herr Buchholz: Tel.-Nr.: 03433 / 777-1561 E-Mail-Adresse: [email protected] Frau Schütz: Tel.-Nr.: 03433 / 777-1538 E-Mail-Adresse: [email protected] gez.: Schütz Borna, den 01.Juli 2015 Bücher Leib & Seele Weihnachtsbaum für zum Schmöckern unter‘m Lauter Leben • Wulf Skaun Der Journalist Dr. Wulf Skaun hat über zwei Jahre hinweg über hundert Menschen nach persönlichen Erinnerungen befragt und diese niedergeschrieben und so vor dem Vergessenwerden bewahrt. Seine Beiträge – zwischen 2012 und 2014 in der LVZ veröffentlicht – liegen jetzt in gesammelter Ausgabe vor uns. 19,50 € Seite 8 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015 Erhältlich in der Druckerei Bode GmbH und den örtlichen Buchhandlungen in Wurzen! AUS KITAS UND SCHULEN Ich wünsche mir in diesem Jahr mal Weihnacht' wie es früher war. Kein Hetzen zur Bescherung hin, kein Schenken ohne Herz und Sinn. Ich wünsch' mir eine stille Nacht, frostklirrend und mit weißer Pracht. Ich wünsche mir ein kleines Stück von warmer Menschlichkeit zurück. Ich wünsche mir in diesem Jahr 'ne Weihnacht, wie als Kind sie war. Es war einmal, schon lang ist's her, da war so wenig so viel mehr. Das Spielhaus-Team Burkartshain wünscht eine besinnliche Adventszeit und frohe Weihnachten. Dezember 2015 Work with us, but don’t eat with us! Nach einer ereignisreichen ersten Begegnung in Deutschland folgte im November die Fortsetzung unserer Projektbegegnung in Israel. Zum zweiten Mal trafen wir uns vom BSZ Wurzen mit den Projektteilnehmern der Schule Ramot in Bat Yam. Am 2. November empfing Michael Schwennen – Direktor der Bildungsstätte für Interkulturelle Begegnungen „Dialog” – unsere deutsche Gruppe am Flughafen Ben Gurion, in Tel Aviv und begleitete uns zum Gate Hotel Jerusalem. Der Montagmorgen begann für uns mit dem Wiedersehen der israelischen Projektteilnehmer. Wir tauschten uns über unsere Erlebnisse in Deutschland aus und sprachen über unsere Erwartungen an die Fortsetzung in Israel. Im Anschluss hatten wir eine Führung durch den Obersten Gerichtshof in Jerusalem, der uns besonders durch seine Architektur beeindruckte, die religiöse und moderne Elemente zur Gerechtigkeit vereinbart. Nach einem Pizzasnack zum Mittag im Rosengarten wurden wir durch das israelische Parlament, der Knesset begleitet. Anschließend waren wir in der Altstadt Jerusalems und besichtigten die Grabeskirche, die Klagemauer und die Via Dolorosa. Am Abend erläuterten die israelischen Projektteilnehmer die Landwirtschaft und die Rahmenbedingungen der Saisonarbeiter in Israel mit Hilfe von Power Point Präsentationen. Am Dienstag waren wir in Yad VaShem, der nationalen Gedenkstätte für den Holocaust. Für jeden Einzelnen von uns war es eine sehr emotionale Erfahrung. Es war gut, dass wir danach im Toten Meer badeten und uns erst später darüber in der Gruppe auseinander setzten. Am Abend waren wir in Bat Yam und lernten die Familien unserer Austauschschüler kennen. In den nächsten vier Tagen genossen wir ihre Gastfreundschaft. In dieser Zeit waren wir in Atlith, in der Firma „Bananot Chof”, in der verschiedene Früchte und Gemüsearten produziert werden und interviewten vor Ort einige arabische und thailändische Produktionshelfer. Sie äußerten sich nicht negativ zu ihren Arbeitsbedingungen und ihrer Entlohnung. Unsere israelischen Partner fanden „nur“ Arbeiter als Interviewpartner, deren Arbeitgeber unser Projekt unterstützen. Unsere Interviewergebnisse in Deutschland und Israel interpretieren wir in unserem Projektfilm mit Hilfe einer gespielten Schulstunde zum Thema Menschenrechte. Der Film wird in Kürze in beiden Schulen gezeigt. Danach fuhren wir nach Haifa zu den sehr beeindruckenden Bahai- Gärten. Dort erläuterte uns der hauptverantwortliche Gärtner, Paul Benyamin, die Anlagen und Arbeiten. Außerdem waren wir im Unternehmen „Plasson”, welches zum Kibbuz „Maagan Michael” gehört. Plasson ist weltweit führend in der Produktion von Kunststoffteilen für Bewässerungsanlagen. Abends trafen wir uns an der Strandpromenade Bat Yams, gingen spazieren, aßen Eis oder waren in der City von Tel Aviv. Am Donnerstag besuchte uns Hannah Tidhar, eine Überlebende des Holocaust. Einerseits hatte sie Glück, weiter leben zu können, andererseits hatte sie nie eine Kindheit. Wir werteten dieses Gespräch und den Besuch in Yad VaShem aus, indem jeder in seiner Sprache reden konnte. Michael Schwennen, der Direktor von Dialog, übersetzte. Unsere israelischen Partner konnten leider niemanden finden, den wir zum Thema Zwangsarbeit im Agrarbereich im Nationalsozialismus interviewen konnten. Wir vermuten, dass jüdische Menschen in diesem Bereich keine Zwangsarbeit verrichteten. Am Freitag bereiteten wir die Ausstellung über unser Projekt für den Samstagabend vor. Leider kamen „nur“ die Gastfamilien und keine Vertreter der Zeitung und der Botschaft, die wir ebenfalls eingeladen hatten. Am Freitagabend, dem Shabbatbeginn, erlebten wir den Kiddusch, die Segnung von Wein und Brot, in unseren Gastfamilien. Den Shabbatsamstag verbrachten einige am Strand zum Baden, andere erhielten von den Familien weitere Einblicke in das Land, indem sie z.B. die ehemalige Festung Massada in der Nähe des Toten Meeres oder den Botanischen Garten gemeinsam besuchten. Wir stellten unsere Projektbegegnungen vor, indem Oliver und Yotam unsere Fotozeitungen auf Deutsch und Hebräisch erläuterten. Die israelischen Teilnehmer überraschten uns mit einem Kurzfilm über unsere Begegnung in Deutschland. Am letzten Tag waren wir vormittags in Tel Aviv und besuchten unter anderem den Platz, an dem 1995 das Attentat auf Yitzhak Rabin (ehemaliger Premier- und Verteidigungsminister Israels) verübt wurde. Nach dem Mittagessen besichtigten wir die Altstadt von Jaffa und den Carmelmarkt in Tel Aviv. Am Abend genossen wir den Sonnenuntergang am Strand von Tel Aviv und verabschiedeten uns von unseren israelischen Freunden. Wir planen unser Wiedersehen in Deutschland und Israel. Nach einer interessanten und erlebnisreichen Woche sind wir nun wieder zu Hause. Press contact: • Helene Nowack, Josephinenstr. 37, 01773444254 [email protected] • Oliver Mieth, Theodor-Koerner-Str. 68, 04808 Wurzen 0162 6453152, [email protected] Our project belongs to the Schülerbegegnungsprojekt Students Meeting Project Auschwitz des BSZ Wurzen of Vocational School Centre Wurzen 2015. We want to say thanks to Dialog, the Foundations “Remembrance, Responsibility and Future“, Sparkasse Muldental and foundation Heidehof. The project gets support of the program EUROPEANS FOR PEACE of the foundation “Remembrance, Responsibility and Future“. „This publication is not from the foundation “Remembrance, Responsibility and Future“. For the contents are the writers alone responsible. „With kindly support of the foundation Sparkasse Muldental bank Muldental“ Seite 9 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015 Vereine 4. Zwergenolympiade S C S a c hsendorf e .V. Am Samstagvormittag des 24.Oktober 2015 fand in der Sporthalle des Gymnasiums Wurzen die vierte Zwergenolympiade statt. Insgesamt starteten 34 Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren. Es war das erste Jahr, in dem sich mehr als 30 Sportler des 1.VSV Wurzener Land e.V. anmeldeten. Die Kinder erwärmten sich gemeinsam und wurden dann in fünf Gruppen aufgeteilt. Es galt die Stationen Sackhüpfen, Sprint, Büchsenwerfen und Standweitsprung zu absolvieren und in möglichst kurzer Zeit einen Parcour zu bewältigen. Aufgrund der Rekordteilnehmerzahl entstanden oft Pausen, während andere Kinder an der Reihe waren. Die wartenden Kinder waren sehr diszipliniert. Um den sportlichen Teil abzuschließen, gaben die Kinder bei Feuer, Wasser, Sturm ihr Bestes. Die Leistung der Kleinsten des Vereins war hervorragend, wobei besonders der sechsjährige Leon Suslov beim Standweitsprung zu erwähnen ist. Er schaffte fast 1,50m. Weiterhin hatte der vierjährige Bruno Zilinski die Nase beim Sackhüpfen weit vorn. Seine Zeit lag bei der, die die Sechsjährigen für die Strecke benötigten. Tagessieger wurde Cady Jenkel (5 Jahre), die von 50 möglichen Punkten 43 erreichte. Die Siegerehrung erfolgte in den entsprechenden Alterskategorien. Jedes Kind erhielt eine Medaille, eine individuelle Urkunde und eine Überraschung. Besonderes Highlight waren die einheitlichen Shirts, die von den Firmen einiger Eltern gestiftet wurden. Die Sieger der Alterskategorien (siehe Foto – von links nach rechts): Sieger der Sechsjährigen: Leon Suslov Sieger der Fünfjährigen: Cady Jenkel Sieger der Vierjährigen: Bruno Schiemann/ Bruno Zilinski Sieger der Dreijährigen: Ronja Lob Sieger der Zweijährigen: Mira Zilinski Wir danken allen Helfern für die Organisation und den Eltern, die die Shirts ermöglicht haben. Der nächste Höhepunkt ist die Weihnachtssportrunde, bei der der Weihnachtsmann den fleißigen Sportlern einen Besuch abstatten wird. Diesjähriges Parkfest im Sachsendorfer Park Auch wenn sich das Jahr 2015 jetzt langsam dem Ende zu neigt, so möchten wir noch einmal einen kurzen Rückblick in den Sommer machen und an unser diesjähriges Parkfest in Sachsendorf erinnern. Mit Altbewährtem und einigem Neuen wurde dieses Jahr das „Fest-Wochenende“ vom 15. und 16.August durch den Sportclub Sachsendorf e.V., die Freiwillige Feuerwehr, den Jugendclub sowie engagierten Bürgern des Ortes organisiert. Und im Rückblick können wir sagen, dass es uns wieder gelungen ist, dieses Wochenende zu einem alljährlichen Höhepunkt für die Anwohner von Sachsendorf und Wäldgen sowie der umliegenden Ortschaften zu machen. Am Samstagabend stand Tanz für Jung und Alt auf dem Programm. Dieses Jahr unterstützte uns erstmals DJ Maik aus Belgern und sorgte dafür, dass bis spät in die Nacht die Tanzfläche nie leer wurde. Die Tanzlustigen mussten nur zweimal eine Pause einlegen um den beiden Überraschungs-Höhepunkten auf der Bühne Platz zu machen. Zuerst entführte uns Ramona Otto aus Trebsen mit Ihrer Orient-Dance-Show auf eine kleine Reise in den Orient und im Anschluss folgte die „Jung´s vom Jugendclub Sachsendorf“. Wie auch die letzten Jahre wurde ein aktuelles Thema aufgriffen und dann tänzerisch ausgeschmückt. Diesmal konnten wir Ihre Interpretation eines bekannten Kinofilmes bewundern und waren wieder einmal begeistert wie sie damit das Festzelt zum Kochen brachten. Vielen Dank, das Ihr Euch jedes Jahr etwas Neues einfallen lasst und uns so eine tolle Showeinlage liefert. Der Sonntag startete wie immer mit dem Preisskaten und bot am Nachmittag dem Besucher ein abwechslungsreiches und vielseitiges Programm. Den Beginn des Nachmittagsprogrammes machte das Tanzpaar „Juliane & Kartsen“ mit ihrer Tanzshow, welche nicht nur zum zuschauen sondern auch zum mitmachen einlud. Im Anschluss ließen sich dann Jung und Alt von dem Zauberkünstler Kay Gellrich verzaubern. Gern hätten alle auch noch länger den kleinen Tricks und Zauberstücken zugeschaut aber wie jedes Jahr war das Programm vollgepackt und durch geplant, so dass ein Highlight dem anderen folgte und daher hieß es dann „Albany“ und „Abschied ist ein scharfes Schwert“. Es war Wolf Junghannß als Roger Whittaker Double welcher mit großen Hits im Sachsendorfer Park für Stimmung sorgte. Zum Ausklang lud dann noch einmal DJ Maik auf die Tanzfläche ein. Den ganzen Nachmittag bot das Sport- und Spielmobil aus Leipzig für alle Altersgruppen ein Angebot an Spiel und Unterhaltung an und für das leibliche Wohl sorgten an beiden Tagen der Gasthof Stern Thammenhain und Wildbrethandel Broy. Weiterhin gab es wie jedes Jahr ein großes Kuchenbuffet mit einer Vielzahl an selbstgebackenen Kuchen und anderen Leckereien. Auf diesem Wege möchten wir uns bei all den fleißigen Kuchenbäckern bedanken. Ein Dankeschön auch an die Sportfrauen, den Jugendclub, die Feuerwehr Sachsendorf und all die freiwilligen Helfer. Durch die Mithilfe und Unterstützung, egal ob beim Auf- oder Abbau, beim Aufräumen am Tag danach, beim Kassieren oder in der Kaffeeküche, immer wurde mit angepackt, so dass es ein erfolgreiches Parkfest wurde. Wir möchten uns auch bei den Einwohnern von Sachsendorf und Wäldgen, allen Besuchern sowie der Stadt Wurzen für die Unterstützung bedanken. Danke sagen möchten wir natürlich auch allen Sponsoren, denn durch Ihre Unterstützung war es erst möglich so ein dreitägiges Parkfest auf die Beine zu stellen. • aus Sachsendorf Brenn- und Baustoffhandel Hartmut Tauchnitz EF Fliesenservice Enrico Fiebeler Seite 10 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015 Vereine Elektro-Purucker Fuhrunternehmen Harry Broy G & G „Ihr Friseur“ Gottschlich GmbH Haus- & Forstservice Kühne sowie Öko-Landbau Andreas Kühne Hilpert Annett Private Arbeitsvermittlung und Personaldienstleistungen Holzbau Sven Heinze Innen-und Trockenbau René Janke Kies-Baustoff-Recycling GmbH Sachsendorf Lackpur CH, Christoph Purucker Meisterbetrieb Renè Grinda, Installateur- und Heizungsbau Musikteam Sachsendorf Nail Stop & Go, Ramona Broy Steuerberaterin Ingrid Grinda Ullemann, Steffen Wildbrethandel Jürgen Broy Frau Dumjahn Familie Uwe Springsguth Familie M. Paepke Familie Rainer Gasch Familie Mario Radon Jugendclub Sachsendorf • aus Burkartshain Autoservice Schmidt GmbH AWU Abfallwirtschafts-Union Wurzen GmbH Dipl.-Ing. Klaus Trylus Ingenieur- und Architekturbüro Elektro-Tauchnitz GmbH Getreide Burkartshain GmbH Girke, Ina Iris Kößler, Reifenhandel und -service Müller´s Tannenbäume Physiotherapie „Vital“, Anne Bock Zahnarzt Adrian Gehres • aus Kühren und Streuben Allclean Reinigungs- und Umwelt-Technik GmbH Blumenstube & Gärtnerei Buchheim Fahrschule Joachim Schuster Fleischerei Sachsenkrone Friseurmeisterin Cindy Kleine Kfz-Reparatur- und Servicewerkstatt Thomas Arnold Lothar & Christiane Schlegel GbR Landwirtschaft Marabella Möbel Handels GmbH Physiotherapie Röder Sanitär-Heizung-Klima Jorg Schlegel Schildauer Wurst „Ihr Kaufmann“ Tischlerei E. Hermerschmidt Zahnarzt Dr. Eberhard Schmidt • aus Hohburg Lindenapotheke Hohburg • aus Fremdiswalde und Nerchau Feinbäckerei Jürgen Hennig Fuhrunternehmen Weidner & Petsche GbR Dachdecker René Pfeifer Kiepsch Reisen, Silke Kiepsch-Kosching Kranzbinderei Ingrid Seidel Pferdefuhrbetrieb Heidamke Kafril Service GmbH Klaus Fruchtsäfte & Fruchtweine Kosmetisch-ästetisches Zentrum Dr. Manuela Albrecht KosmetikOase Bianka Lenk Landgut Nemt GmbH Nähkästchen Friderike Hempel Oberbürgermeister Jörg Röglin Optiker Rost Sabrinas Nagelspektakel Scheuring, Daniel - Zumba Stadt Wurzen • aus Leipzig Badstudio Wedhorn Wir möchten auf diesem Wege nicht nur auf das diesjährige Parkfest zurück blicken und uns bei allen für die Unterstützung bedanken, sondern in diesem Zuge möchten wir natürlich auch allen ein frohes besinnliche Weihnachtsfest sowie ganz viel Glück, Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr wünschen. Und denken Sie daran: Schon jetzt freuen wir uns auf das nächste Parkfest am 20. Und 21.August 2016. N. Griesecke SC Sachsendorf e.V. T iers c h u tzverein W u rzen e .V. Wir sagen Danke! (Jahresresümee) Ein für unseren Tierschutzverein Wurzen e.V. bewegtes Jahr neigt sich dem Ende zu. Im April wählten wir einen neuen Vereinsvorstand, verteilten in Wurzen und Umgebung unsere Tierheimnachrichten, erstellten einen neuen Tierheimflyer, beteiligten uns aktiv mit einem Stand am Tag der Sachsen. Auch im Tierheim tat sich einiges: Ganz unbemerkt, doch mit allerhand ehrenamtlichem Einsatz zogen wir mit unserem Internetauftritt auf eine eigene Domäne um, begannen mit der Einrichtung eines zentralen Wirtschaftshofes im Tierheim, verlegten unser Büro, bauten zwei winterfeste Hundeunterkünfte aus Holz und dämmten eine andere. Es wurden Reparatur- und Erweiterungsarbeiten an Elektrik, Heizung und Telefon durchgeführt. Ohne fleißige ehrenamtliche Helfer und Unterstützer wäre dies alles nicht möglich gewesen – allen voran unsere Tierheimleiterin Frau Zirkenbach. Auch ein herzliches Dankeschön an unsere regelmäßigen Gassi geher! Ein Wermutstropfen im Jahr war das Ausscheiden unserer Frau Lindner aus der Tierheimleitung. Und ein Weihnachtswunsch bleibt: Mehr regelmäßige ehrenamtliche Helfer zur Bewältigung unserer täglichen Arbeit im Tierheim. Wir wünschen allen Tierfreunden ein Frohes Weihnachtsfest! • aus Wermsdorf Chocolatier Olav Praetsch Neumi´s Wursthouse 2.0, Dirk Neumeister • aus Wurzen Ergo Versicherung Ute Lange Germania Apotheke Getränke Hustler Seite 11 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015 KULTURKALENDER Im Januar 2016 in Ihrem Kino... Sonntag, 10.01. 10.00 Uhr Sonntag, 17.01. 10.00 Uhr Sonntag, 24.01. 10.00 Uhr Sonntag, 31.01. 10.00 Uhr Krümelkino: „Baymax – Riesiges Robowabohu“ (Animationsfilm, USA 2014, 98 Min., FSK 6) Krümelkino: „Turbo – Kleine Schnecke, großer Traum“ (Animationsfilm, USA 2013, 92 Min., FSK o.A.) Krümelkino: „Ich – Einfach unverbesserlich“ (Animationsfilm, USA 2010, 90 Min., FSK o.A.) Krümelkino: „Die Pinguine aus Madagaskar“ (Animationsfilm, USA 2014, 88 Min., FSK o.A.) Änderungen vorbehalten (Stand 07.12.2015) t Veranstaltungen in Wurzen im Dezember 2015 / Januar 2016 So – 20.12.2015 Gasthaus „Zur Fähre“ 10.00 Uhr Adventsbrunch im Gasthof „Zur Fähre“ Anmeldungen im Gasthaus „Zur Fähre“, Telefon (03425) 81 15 55 Kulturhaus „Schweizergarten“/Blauer Saal 10.00 Uhr Krümelkino: „Schneewittchen“ (Märchenfilm, DDR 1961, 63 min., FSK o.A.) Hotel & Restaurant „Schloss Wurzen“ 10–14 UhrAdventsbrunch – Anmeldung im Schloss Wurzen! Gut kombinierbar mit den Schlossführungen. 11.00 Uhr Schlossführung mit dem Herold – Dauer ca. 1 Std. Katholische Herz-Jesu Kirche, Wurzen 17.00 Uhr Traditionelles Philharmonisches Weihnachtskonzert des Kammerchores Veranstalter: Philharmonischer Jugendchor Leipzig Mo – 21.12.2015 Klub der Volkssolidarität 10.30 Uhr Gedächtnistraining für Jung und Alt Do – 24.12.2015 Kulturhaus „Schweizergarten“/Blauer Saal 10.00 Uhr Weihnachtskrümelkino: „Winnie Puuh – Honigsüße Weihnachtszeit“ (Zeichentrickfilm, USA 2002, 61 min., FSK o.A.) Dom St. Marien Wurzen 22.00 Uhr Orgelkonzert zur Christnacht im Kerzenschein An der Orgel: Domkantor KMD Johannes Dickert SA – 26.12.2015 Gasthaus „Zur Fähre" mit Personenfähre & Muldeschifffahrt 14.00 Uhr Muldebootsfahrt mit der „Sellnitz II“ Das Fahrgastschiff verkehrt zwischen Dehnitz und der „Loreley“ bei Oelschütz – in den Wintermonaten bei eisfreier Mulde je nach Wetterlage. ab 10 Personen, bis 40 Personen Telefon: 03425 811555 Weitere Termine: jeden Samstag und Sonntag 14 und 16 Uhr oder nach Vereinbarung PULS Eventclub, Wurzen 22.00 Uhr x-mas – imPULSiv BassRaketen **übelst Weltraum Bass** Nogge *live* **livetekk** Der Housejunkee **Feel so close** Kratzer **1040 Kult** Zirkus of Sound **Party-Oldschool-House** Tonsen Jagdauf Community **The Final Countdown* SO – 27.12.2015 Kulturhaus „Schweizergarten“/Blauer Saal 10.00 Uhr Weihnachtskrümelkino: „Frau Holle“ (Märchenfilm, DDR 1963, 57 min., FSK o.A.) Hotel & Restaurant „Schloss Wurzen“ 11.00 Uhr Schlossführung mit dem Herold – Dauer ca. 1 Std. Do – 31.12.2015 Stadtkirche „St. Wenceslai“ Wurzen 17.00 Uhr Orgelmusik und Texte Pfarrer Martin Schiefer – mediative Texte Stephan Seebaß – Orgel Hotel & Restaurant „Schloss Wurzen“ 19.00 Uhr Silvester auf Schloss Wurzen Anmeldung im Schloss Wurzen! Gasthaus „Zur Fähre“ 19.00 Uhr Silvester im Gasthof „Zur Fähre“ Anmeldung im Gasthaus „Zur Fähre“! Klub der Volkssolidarität 19.00 Uhr Große Silvesterparty Dom St. Marien Wurzen 22.00 Uhr Silvesterkonzert im Dom mit dem Ensemble EmBRASSment Festliche Musik für Blechbläser; Karten im Vorverkauf in der Tourist-Information Wurzen FR – 01.01.2016 Hotel & Restaurant „Schloss Wurzen“ 10–14 Uhr„Katerbrunch“ auf Schloss Wurzen Anmeldung im Schloss Wurzen! So – 10.01.2016 Gasthaus „Zur Fähre“ 10.00 Uhr Brunch im Gasthof „Zur Fähre“ Anmeldungen im Gasthaus „Zur Fähre“, Telefon (03425) 81 15 55 Mo – 11.01.2016 Stadtbibliothek Wurzen 15.30 Uhr „Geschichten und Lieder zum Winter“ – Vorlesenachmittag in der Kinderbibliothek So – 17.01.2016 Gasthaus „Zur Fähre“ 10.00 Uhr Brunch im Gasthof „Zur Fähre“ Anmeldungen im Gasthaus „Zur Fähre“, Seite 12 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015 KULTURKALENDER D R K - B l u tspendedienst 19.–22.01.2016 Kulturhaus „Schweizergarten“ jeweils 10 UhrPolizei – Puppenbühne Zu Weihnachten Leben schenken: DO – 21.01.2016 Städtische Galerie „Am Markt“ 18.30 Uhr Ausstellungseröffnung „Schüler machen Kunst“ – Leistungskurs Kunst der Klassen 11 und 12 des Lichtwer-Gymnasiums Wurzen Die Schüler des Leistungskurses Kunst der 11. und 12. Klasse des Magnus-Gottfried-Lichtwer-Gymnasiums präsentieren ihre Werke. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 13:00-18:00 Uhr, Mittwoch 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr, Samstag 9:00-12:00 Uhr 21.01. – 05.03.2016 Städtische Galerie „Am Markt“ Ausstellung „Schüler machen Kunst“ Die Schüler des Leistungskurses Kunst der 11. und 12. Klasse des Magnus-Gottfried-Lichtwer-Gymnasiums präsentieren ihre Werke. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 13:00-18:00 Uhr, Mittwoch 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr, Samstag 9:00-12:00 Uhr SA – 23.01.2016 Dom „St. Marien“ Wurzen 20.00 Uhr The Best of Black Gospel Karten erhalten Sie in der Tourist-Information Wurzen und an allen bekannten CTS-Vorverkaufsstellen. Vorweihnachtstrubel Grüner Kranz mit roten Kerzen, Lichterglanz in allen Herzen, Weihnachtslieder, Plätzchenduft, Zimt und Sterne in der Luft. Garten trägt sein Winterkleid wer hat noch für Kinder Zeit? MEL D U N G DRK lädt zur Blutspende in den letzten Wochen des Jahres Ein unbezahlbares Geschenk ist es sicherlich, schwer kranken oder verletzten Menschen das Leben zu schenken. Blutspender sind immer auch Lebensretter. Gerade zu Weihnachten, wenn mehrere Feiertage aufeinander folgen, ist es von besonderer Wichtigkeit, die Kliniken und Arztpraxen der Region mit lebensrettenden Blutpräparaten versorgen zu können. Denn Blutkonserven haben nur eine begrenzte Haltbarkeit von 35 bis 42 Tagen. Wer sich als Blutspender auf einem DRKBlutspendetermin eine Stunde Zeit nimmt, kann so seinen schwer kranken Mitmenschen das größte Geschenk machen. Aus einer Blutspende von einem halben Liter können drei lebensrettende Präparate gewonnen werden: Erythrozyten, Thrombozyten und Blutplasma. Auf allen DRK-Blutspendeterminen zwischen dem 21. und dem 30. Dezember erhalten die BlutspenderInnen ein kleines Dankeschön sowie den traditionellen Imbiss nach der Spende. Außerdem sind unsere beliebten Streifenkalender für das kommende Jahr wieder auf allen Blutspendeterminen erhältlich. Der DRK-Blutspendedienst bedankt sich bei allen Blutspendern für ihre Treue und wünscht ein gesundes und glückliches Jahr 2016! von ©Ursel Scheffler Leute packen, basteln, laufen, grübeln, suchen, rennen, kaufen, kochen, backen, braten, waschen, rätseln, wispern, flüstern, naschen, schreiben Briefe, Wünsche, Karten, was sie auch von dir erwarten. Doch wozu denn hetzen, eilen, schöner ist es zu verweilen und vor allem dran zu denken, sich ein Päckchen „Zeit“ zu schenken. Und bitte lasst noch etwas Raum für das Christkind unterm Baum!!!! Unseren Kunden und Geschäftspartnern frohe Weihnachten, ein gutes neues Jahr und hoffen auch 2016 auf eine weiterhin so harmonische Zusammenarbeit! Wir machen ab 21.12.2015 Weihnachtsurlaub und sind am 04.01.2016 wieder für Sie da! Seite 13 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015 www.bestattungshaus-wurzen.de Gottesdienste und Veranstaltungen der Kirchgemeinde Kühren-Burkartshain im Dezember 2015 und Januar 2016 GOTTESDIENSTE Kühren 06. Dezember 10.00 Uhr 20. Dezember 15.00 Uhr 24. Dezember 14.30 Uhr 26. Dezember 17.00 Uhr 10. Januar 10.00 Uhr 24. Januar 08.30 Uhr Gottesdienst – 2. Advent Familiengottesdienst – 4. Advent Gottesdienst mit Krippenspiel – Heilig Abend Gottesdienst mit Abendmahl – 2. Christtag Gottesdienst mit Abendmahl Gottesdienst Sachsendorf 24. Dezember 14.30 Uhr 31. Dezember 17.30 Uhr 17. Januar 08.30 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel – Heilig Abend Gottesdienst Gottesdienst mit Abendmahl Burkartshain 24. Dezember – Heilig Abend 25. Dezember 03. Januar 17. Januar 31. Januar Gottesdienst mit Krippenspiel Andacht zur Christnacht Gottesdienst – 1. Christtag Gottesdienst mit Abendmahl Gottesdienst mit Abendmahl Gottesdienst 17.00 Uhr 22.00 Uhr 10.00 Uhr 10.00 Uhr 10.00 Uhr 10.00 Uhr Nemt 24. Dezember 15.30 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel – Heilig Abend10. Januar 08.30 Uhr Gottesdienst Nitzschka 13. Dezember 10.00 Uhr – 3. Advent 24. Dezember 16.00 Uhr 31. Dezember 16.00 Uhr 31. Januar 08.30 Uhr Christliche Kinderstunde: (außer in den Schulferien) mittwochs 14.45–15.15 Uhr in der Kita „Rüsselchen“, Kühren donnerstags 14.45–15.15 Uhr in der Kita in Burkartshain Junge Gemeinde: 23. Dezember, 06. Januar und 20. Januar jeweils um 19.00 Uhr in Burkartshain Konfirmandenunterricht für Kühren-Burkartshain und Wurzen: (außer in den Schulferien) 7. Klasse immer dienstags von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr in Wurzen, Domplatz 4 8. Klasse immer dienstags von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in Wurzen, Domplatz 4 Kirchenchorproben: ab 2016 finden die Chorproben wieder im Gemeindehaus Sachsendorf statt: 06./13./20./27. Posaunenchor Kühren-Sachsendorf: jeden Dienstag um 19.30 Uhr in Sachsendorf Posaunenchor Nemt-Burkartshain-Nitzschka: jeden Freitag um 19.30 Uhr in Nemt Alle weiteren Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gemeindebrief. Ihre Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kühren-Burkartshain Adventsgottesdienst mit Posaunenchor Nemt-Burkartshain Gottesdienst mit Krippenspiel – Heilig Abend Gottesdienst – Silvester Gottesdienst B egegn u ngen u nd V eranstalt u ngen : Frauendienst Kühren: 07. Januar um 14.00 Uhr Männergesprächskreis Kühren: 13. Januar 2015 um 19.30 Uhr im Pfarrhaus Kühren: Thema: „Wie viel Gewalt braucht der Friede” mit Herrn Pfarrer Martin Hüfken Gesprächskreis Nitzschka: wird noch bekannt gegeben Kreis junger Leute: 08. Januar um 18.00 Uhr in Burkartshain Christenlehre: (außer in den Schulferien) Kl. 1–6 jeden Donnerstag von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in Burkartshain Kl. 1–6 jeden Mittwoch von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in Sachsendorf Seite 14 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015 Seite 15 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015 NEUGEBORENE Fritz Elias geb. am 22.09.2015 3620 g • 51 cm Die glücklichen Eltern: Frances Kluge und Tobias Schramm Wermsdorf OT Malkwitz Finja Alina Jason-Dean geb. am 03.11.2015 3930 g • 51 cm Die glücklichen Eltern: Jenny Gurak und René Pohl Wurzen Hannah geb. am 20.10.2015 3000 g • 49 cm Die glücklichen Eltern: Susann und Robert Danneberg Mörtitz geb. am 05.11.2015 3590 g • 50 cm Die glücklichen Eltern: Susann Friedrich und Benny Srock Borsdorf Phyllis-Joudy Charlotte Miriam geb. am 22.10.2015 3710 g • 52 cm Die glücklichen Eltern: Jenny Busch und Daniel Lehner Colditz OT Zschirla Adrian geb. am 23.10.2015 3150 g • 50 cm Die glücklichen Eltern: Tina Paasche und Daniel Hönicke Thea geb. am 01.11.2015 3020 g • 50 cm Die glücklichen Eltern: Jennifer und Stefan Maudrich Altenbach geb. am 06.11.2015 3080 g • 48 cm Die glücklichen Eltern: Nicole Pilz und Maik Schreiber Emilio Mathias geb. am 08.11.2015 3210 g • 49 cm Die glücklichen Eltern: Madeleine und Sven Weißbach Borsdorf Lea geb. am 08.11.2015 3320 g • 50 cm Die glücklichen Eltern: Anne und Christian Burkhardt Roitzsch Wer sagt, es gibt sieben Wunder auf dieser Welt, hat noch nie die Geburt eines Kindes erlebt. Wer sagt, Reichtum ist alles, hat nie ein Kind lächeln gesehen. Wer sagt, diese Welt sei nicht mehr zu retten, hat vergessen, dass Kinder Hoffnung bedeuten. Fabrice Peter geb. am 10.11.2015 3580 g • 50 cm Die glücklichen Eltern: Nicole und Maik Jesewitz Jasmin geb. am 21.11.2015 2620 g • 48 cm und Jessica Magdalena geb. am 21.11.2015 3050 g • 50 cm Die glücklichen Eltern: Nicole und Andreas Schad Falkenhain Emma geb. am 21.11.2015 3315 g • 49 cm Die glücklichen Eltern: Diana Starke und Torsten Ludwig Kühren Marlena geb. am 25.11.2015 3640 g • 49 cm Die glücklichen Eltern: Linda Manngatter und Markus Hörnig Wurzen geb. am 11.11.2015 3740 g • 52 cm Die glücklichen Eltern: Christin und Stefan Schiemann Wurzen geb. am 19.11.2015 3635 g • 50 cm Die glücklichen Eltern: Franziska Lux und Andreas Naumann Roitzsch Emma Elsa Lucia geb. am 20.11.2015 2780 g • 48 cm und Milan Marcus geb. am 20.11.2015 2900 g • 49 cm Die glücklichen Eltern: Sandy und Marcus Skor Kühnitzsch Lisa geb. am 28.11.2015 3110 g • 48 cm Die glücklichen Eltern: Anja und Sören Keßler Großzschepa Die Stadtverwaltung Wurzen gratuliert den Eltern zur Geburt Ihrer Kinder! Käthe-Kollwitz-Str. 3 04808 Wurzen Spedition Entsorgung, Möbel-, Küchen- und Wasserbettmontage, Außenlift f von Ankau n Küche Wir fahren mit Lizenz über 3,5t Gesamtgewicht. Umzugsfachbetrieb seit 1995 03425-923925 Umzuege-Ptak.de Seite 16 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015 20
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