Amtsblatt Dezember 2015

Nr. 11/2015
20. Dezember 2015
Herausgeber & verantwortlich für Inhalt: Stadt Wurzen/Pressestelle
Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen, Telefon (0 34 25) 8560-107
Liebe Wurzenerinnen, liebe Wurzener,
liebe Einwohner in den Ortsteilen,
ein für unsere Stadt sehr aufregendes Jahr geht zu Ende.
2015 war alles andere als gewöhnlich. Im Sommer wählten
Sie den Landrat und Oberbürgermeister. Ich möchte an dieser
Stelle nochmals meinen Dank dafür aussprechen, dass so viele
Einwohner mir für eine weitere Legislaturperiode das Vertrauen
aussprachen.
Besonders geprägt allerdings waren die vergangenen Monate
vom Thema „Tag der Sachsen“. Die Vorbereitungen für dieses
größte sächsische Vereins- und Volksfest waren sehr intensiv.
Auch hier danke ich den Mitarbeitern des Projektbüros und der
Stadtverwaltung für die geleistete Arbeit. Mir ist bewusst, dass
der geforderte Einsatz mitunter an persönliche Grenzen ging. Es
galt tausend Dinge unter einen Hut zu bringen und eine Stadt
für einen Event zu rüsten, das es in dieser Größenordnung hier
bislang noch nicht gegeben hat. Doch die Anstrengung hat sich
gelohnt. Wurzen hat sich als Gastgeber des 24. Sachsentages
hervorragend präsentiert und den Besuchern ein unvergessliches
Wochenende gestaltet. Wir haben miteinander gezeigt, dass wir
auch so eine Herausforderung stemmen und können stolz auf
uns sein. In das Miteinander beziehe ich viele Unterstützer ein.
So geht mein Dank auch an die Einwohner der Stadt, die – trotz
anfänglicher Skepsis – toll mitgezogen haben und die unvermeidlichen Verkehrseinschränkungen des Wochenendes akzeptierten.
Ich danke den Vereinen, den Schulen, Kitas, die sich beteiligten.
Danke zudem den vielen Helfern sowie den Partnern, wie z.B.
DRK oder Polizei, für deren Unterstützung. Und nicht zuletzt, bedanke ich mich sehr herzlich bei allen Spendern und Sponsoren.
Viele Unternehmen der Stadt und der Region haben die Stadt
Wurzen mit materiellen und finanziellen Spenden unterstützt.
Spätestens nach dem Sachsentag wurde uns bewusst, dass wir
2015 eine wenn vielleicht sogar größere Herausforderung zu
meistern haben. Denn Wurzen nimmt wie jede andere Stadt in
Deutschland Flüchtlinge auf. Verständlicherweise gab und gibt
es dazu viele Fragen. Die kontroversen Diskussionen, welche
Spitzenpolitiker unseres Landes führen, sind wenig geeignet diese
zu beantworten. Es scheint, als gibt es kein wirkliches Konzept
für die große Zahl der Menschen, die hier Sicherheit suchen. Das
verunsichert zusätzlich. Dennoch bin ich überwiegend erfreut,
wie viele Wurzener sich auch hier konstruktiv einbringen und
ehrenamtlich helfen. Zumindest vor Ort wachsen Netzwerke,
die sich immer besser abstimmen und sowohl die Sorgen der
Einheimischen als auch die Nöte der neuen Einwohner ernst
nehmen. Sie versuchen Brücken zu bauen und sorgen dafür,
dass Vorurteile und Ängste, die es sowohl bei den Wurzenern
als auch bei den Flüchtlingen gibt, weniger werden. Wie wichtig
dieses Engagement ist, zeigen nicht zuletzt die jüngsten Pressemeldungen, mit denen unsere Stadt wieder einmal bundesweit
negativ Erwähnung fand. Wir sollten uns davon nicht zu sehr
beeinflussen lassen. Besser ist es, die positiven Ansätze weiter
zu verfolgen, um den guten Ruf, den Wurzen mittlerweile hat,
zu festigen. Das gelingt mit Offenheit und Toleranz. Für Gewalt
– ganz gleich von welcher Seite sie ausgeht – darf in unserer
Stadt kein Platz sein.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest. Haben Sie vor allem Zeit für Ihre Familie und Freunde.
Bleiben Sie auch im kommenden Jahr gesund.
Herzlichst Ihr Oberbürgermeister Jörg Röglin
Inhalt
1.Infos aus der Stadtverwaltung……………………………………S. 02
2. Amtliches …………………………………………………………S. 03
3. Aus Kitas und Schulen…………………………………………………S. 09
4. Wurzener Vereine………………………………………………………S. 10
5. Kulturkalender …………………………………………………………S. 12
6. Neugeborene …………………………………………………………S. 16
Satz, Druck und Anzeigenannahme:
Druckerei Bode GmbH · Domplatz 12 · 04808 Wurzen · Telefon: (03425) 90 54-3 · Fax: (03425) 90 54-55 · e-mail: [email protected]
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Infos aus der Stadtverwaltung
„Mir liegt das Ganzheitliche am Herzen“
13 Jahre lang betreute Uwe Peukert die beiden katholischen
Gemeinden in Zwönitz und Thalheim im Erzgebirge.
Seit September ist der 50-Jährige der neue Pfarrer der Wurzener
Herz-Jesu Gemeinde. Er wisse durchaus um die Herausforderung,
die sich ihm hier stelle, sagt Uwe Peukert. Die Situation in der
Wurzener Gemeinde sei, durch die recht häufigen Wechsel der
Pfarrer, in den vergangenen Jahren nicht ganz einfach gewesen.
Doch vielleicht war es gerade das, was ihn gereizt hat? „Natürlich geht man immer auch mit einem weinenden Auge. Doch
die bisherige Pfarrei im Erzgebirge ist aktiv und selbstständig.
Und sicher bin ich auch in einem Alter, in dem man gern noch
einmal etwas Neues beginnt. Zudem sehe ich meine Verbindung
zu Wurzen als durchaus beständig, so dass ich davon ausgehe,
länger hier zu sein“, erzählt der gebürtige Meißener. Offen sein,
Zuhören können“, verrät Uwe Peukert, was ihn charakterisiert.
Diese Eigenschaften kommen ihm auch bei seiner Arbeit als
Familientherapeut entgegen. Denn neben dem Pfarrersein
möchte er auch diese Tätigkeit in Wurzen ausführen. „Es ist schon
eine Besonderheit, doch ich habe von meinem Arbeitgeber die
Erlaubnis, dieses therapeutische Angebot zu machen“, erklärt
Uwe Peukert. Für ihn ist das kein Widerspruch. „Nach meiner
Überzeugung kann auch Glauben seine Kraft erst richtig entfalten,
wenn das Menschliche geklärt ist. Nichts, was uns ausmacht ist
losgelöst voneinander. Und letztlich wird in beiden Bereichen
seelsorgerische Arbeit geleistet. Nur dass die therapeutischen
Angebote unabhängig von der Konfession und für alle offen
sind sind“, sagt er.
Für ihn sei der ganzheitliche Ansatz wichtig. Die vielleicht etwas
steif wirkende Bezeichnung „Systemischer Familientherapeut“
sei daher schon richtig. Alles stünde in Beziehung.
„Der Stammbaum eines Menschen ist in meinen Gesprächen
eigentlich immer der Ausgangspunkt. Dort fange ich an, dort
zeigen sich erste Strukturen, Beeinflussungen, Entwicklungen
auf“, gewährt der Neu-Wurzener kurze Einblicke. Er freue sich
auf Wurzen und die Wurzener, sagt Uwe Peukert und weiß,
dass auf ihn auch im Bereich der Tätigkeit als Pfarrer zahlreiche
Herausforderungen warten. So gelte es den Prozess zum Miteinander der katholischen Gemeinden im Muldental, hier speziell
in den Pfarreien Grimma und Wurzen, weiter voranzubringen.
Auch die Arbeit in der Wurzener Gemeinde selbst werde sicher
spannend. Uwe Peukert möchte den Christen seiner Kirche
nichts vorgeben, sondern setzt auch hier auf das Ganze. „Was
können wir miteinander in der Gemeinde? Wo sehen wir die
Aufgaben unserer Kirche? Wie und wo können wir uns mit
unserer Gemeinde zum Wohle unserer Stadt einbringen und
damit auch interessant machen?“, zählt er Themen auf, auf die er
mit seinen Gemeindegliedern Antworten finden will und betont
zudem, dass ihm die Zusammenarbeit mit den evangelischen
Christen sehr wichtig ist.
Zugleich wolle er natürlich
Wurzen auch als Stadt ent­
decken.
„Was ich bislang gehört habe,
macht mich neugierig. Ich
denke, dass es hier eine ganz
gute Mischung aus Geschichte, Kultur und Nähe zur Natur
gibt“, sagt Uwe Peukert und
ist überzeugt, dass er ausreichend Zeit hat, hier Interessantes zu finden.
Pfarrer Uwe Peukert ist zu
erreichen:
Telefon: (03425) 925192
Email:
[email protected]
P r e ss e m i t t e i l u n g B A RMER GE K
Beschäftigte im Landkreis Leipzig
fehlten 19 Tage
Beschäftigte im Kreis Landkreis Leipzig waren 2014 durchschnittlich 19 Tage krank geschrieben. In ihrem Job fehlten sie
damit fast einen Tag mehr als Beschäftigte in anderen Regionen
Sachsens (18,2 Tage). Sie lagen damit auch deutlich über dem
Durchschnitt aller Beschäftigten in Deutschland (17,2 Tage).
Besonders machte ihnen der Rücken zu schaffen. Zu diesem
Ergebnis kam der BARMER GEK Gesundheitsreport 2015.
Beschäftigte im Landkreis Leipzig haben es mit dem Rücken
Vier Erkrankungsarten sind im Kreis Landkreis Leipzig für rund
65 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage (AU) verantwortlich.
Die Anzahl der AU-Tage mit den Diagnosen „Rücken“ waren
2014 mit rund 446 Fehltagen je 100 Versicherte (2013: 389
Tage) mit Abstand für die meisten Fehltage verantwortlich. Es
folgten die psychische Erkrankungen (2014: 309 Tage/ 2013:
274 Tage), Verletzungen (2014: 248 Tage/ 2013: 232 Tage) und
Erkrankungen des Atmungssystems (2014: 228 Tage/ 2013: 316
Tage). Letztere haben aufgrund einer abgeschwächten Grippeund Erkältungswelle gegenüber dem Vorjahr abgenommen.
Sie konnten einen Anstieg des Krankenstandes (2014: 5 / 2013:
4,9 Prozent) im Kreis nicht kompensieren. Mit Ausnahme der
Erkältungskrankheiten haben bei den anderen Erkrankungsarten
die Fehltage zugenommen. „Am meisten macht den Menschen
im Kreis Landkreis Leipzig der Rücken zu schaffen, dagegen kann
man etwas tun“, sagt Sirko Mielcarek, Regionalgeschäftsführer
der BARMER GEK in Grimma.
Entlastung für den Rücken - Bewegung am Arbeitsplatz
Bereits 30 Minuten Bewegung am Tag helfen. Treppe statt Fahrstuhl, Fahrrad statt Auto, Rückenschule oder Massage in der
Mittagspause: „Es sind die kleinen Veränderungen im Alltag eines
jeden Einzelnen, die oft schon große Wirkung für die Gesundheit
zeigen“, sagt Mielcarek. Das Präventionsgesetz eröffnet ab dem
kommenden Jahr neue Möglichkeiten zur Gesunderhaltung am
Arbeitsplatz. Kooperationen zwischen Arbeitgebern und gesetzlichen Krankenkassen können geschlossen werden. Gelingt es Unternehmen langfristig wirksame Maßnahmen der betrieblichen
Gesundheitsförderung in den Arbeitsalltag zu integrieren, werden
damit Arbeitsbedingungen und die Gesundheit der Beschäftigten
verbessert. „Unsere Experten für Firmengesundheit habe eine
Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen
parat“, sagt Sirko Mielcarek.
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Seite 2 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015
AMTLICHES
Der Stadtrat der Stadt Wurzen hat
am 28.10.2015 in öffentlicher Sitzung
folgende Beschlüsse gefasst:
• Feststellung der aufgestellten und geprüften Eröffnungsbilanz
der Stadt Wurzen zum 01.01.2011
Beschluss Nr. 139 – 12./15
• Bauausführungsbeschluss für die Baumaßnahme „Erweiterung der Erneuerung Straßenbeleuchtung in Wurzen, OT
Dehnitz“
Beschluss
Nr. 140 – 12./15
• Weiterführung des European Energy Award EEA–Zertifizierungsverfahrens
Beschluss Nr. 141 – 12./15
• Annahme einer Geldspende in Höhe von 2.389,00 Euro
Beschluss Nr. 142 – 12./15
• Fortführung Honorarvertrag Stadtmarketing-Koordinator
Beschluss Nr. 157 – 13./15
• Annahme einer Geldspende in Höhe von 416,50 Euro für
den „Tag der Sachsen“ 2015
Beschluss Nr. 158 – 13./15
Der Stadtrat der Stadt Wurzen hat
am 02.12.2015 in nichtöffentlicher
Sitzung folgenden Beschluss gefasst:
• Stellungnahme zur Anfrage der Bodenverwertungs- und
-verwaltungs GmbH
Beschluss Nr. 159 – 13./15
Röglin
Oberbürgermeister
Wurzen, 07.12.2015
• Annahme einer Geldspende in Höhe von 1.137,28 Euro
Beschluss Nr. 143 – 12./15
Beschluss–Nr. 146 - 13./15 vom 02.12.2015
• Annahme von Einzelspenden als Sach- und Geldspenden bis
500,00 Euro im Sammelnachweis
Beschluss Nr. 144 – 12./15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Lebensmittelsupermarkt Dresdener
Straße“ in Wurzen
Der Stadtrat der Stadt Wurzen hat
am 02.12.2015 in öffentlicher Sitzung
folgende Beschlüsse gefasst:
• Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelsupermarkt Dresdener Straße“
Beschluss Nr. 145 – 13./15
• Satzung zum vorhabenbezogenen B-Plan Lebensmittelsupermarkt Dresdener Straße“
Beschluss Nr. 146 – 13./15
• Satzung zur Änderung B-Plan „WDZ Eilenburger Straße“
Beschluss Nr. 147 – 13./15
• Änderung Bebauungsplan „Am Roitzscher Weg“
Beschluss Nr. 148 – 13./15
• Gebührensatzung über die Straßenreinigung
Beschluss Nr. 149 – 13./15
• Aufhebung des Stadtratsbeschlusses zur Übertragung der
Befugnisse nach § 49 StVO und Kündigung der Vereinbarung
mit den Landkreis Leipzig
Beschluss Nr. 150 – 13./15
• Aufhebung Beschluss Stadtrat Nr. 28-02./14 vom 08.10.2014
– Clara-Zetkin-Platz 6
Beschluss Nr. 151 – 13./15
• Annahme einer Geldspende in Höhe voh 1.480,00 Euro für
die Jugendfeuerwehren Wurzen von der Sparkasse Muldental
Beschluss Nr. 152 – 13./15
• Annahme einer Geldspende in Höhe von 300,00 Euro für
den „Tag der Sachsen“ 2015
Beschluss Nr. 153 – 13./15
• Annahme einer Geldspende in Höhe von 395,62 Euro für
den „Tag der Sachsen“ 2015
Beschluss Nr. 154 – 13./15
• Sitzungsplan des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das
Jahr 2016
Beschluss Nr. 155 – 13./15
• Neuzuweisung der Fördermittel aus dem SOP-Programm
Beschluss Nr. 156 – 13./15
Der vom Stadtrat Wurzen in seiner Sitzung am 02.12.2015 beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lebensmittelsupermarkt Dresdener Straße“ wird hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich liegt an der Ecke zwischen der
Dresdener Straße und der Rosa-Luxemburg-Straße.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt hiermit in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung einschließlich des „Speziellen artenschutzrechtlichen Beitrages“
und der Schallimmissionsprognose dazu ab dem folgenden Tag
im Fachbereich Service und Bauwesen, Wurzen, F.- Ebert- Straße
2, Zi. 223 oder 227 während der Dienststunden einsehen und
über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs.1 Sätze 1, 2 und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Verletzung
der Vorschrift über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des
Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung des § 214 Abs.
2 BauGB sowie Mängel der Abwägung gem. § 214 Abs. 3 Satz
2 BauGB sind unbeachtlich, wenn sie nicht binnen eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt
Wurzen geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt,
der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen
(§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.
4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger
Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Röglin
Oberbürgermeister
Wurzen, 04.12.2015
Beschluss-Nr. 147 - 13./15 vom 02.12.2015
Bebauungsplan „Wohn- und Dienst­
leistungszentrum Eilenburger Straße“
in Wurzen
Die vom Stadtrat Wurzen in seiner Sitzung am 02.12.2015
beschlossene einfache Änderung des Bebauungsplanes „Wohnund Dienstleistungszentrum Eilenburger Straße“ für das Gebiet
westlich entlang der Eilenburger Straße von der Juelstraße im
Seite 3 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015
AMTLICHES
Süden bis zum Boockweg im Norden, bestehend aus dem geänderten Planteil A und dem ebenfalls geänderten Textteil B,
wird hiermit bekannt gemacht.
Die Änderung betrifft den Bereich an der Einmündung des
Boockweges in die Eilenburger Straße.
Die Änderungen des Bebauungsplanes treten hiermit in Kraft.
Jedermann kann den geänderten Bebauungsplan und die
geänderte Begründung dazu ab dem folgenden Tag im Fachbereich Service und Bauwesen, Wurzen, F.- Ebert- Straße 2,
Zi. 223 oder 227 während der Dienststunden einsehen und über
den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs.1 Sätze 1, 2 und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Verletzung
der Vorschrift über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des
Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung des § 214 Abs.
2 BauGB sowie Mängel der Abwägung gem. § 214 Abs. 3 Satz
2 BauGB sind unbeachtlich, wenn sie nicht binnen eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt
Wurzen geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt,
der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen
(§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.
4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger
Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Röglin
Oberbürgermeister
Wurzen, 03.12.2015
Beschluss-Nr. 148 -13./ 2015 vom 2.12.2015
Öffentliche Auslegung des
Änderungsentwurfes für den
Bebauungsplan „Am Roitzscher Weg“
Der Bebauungsplan „Am Roitzscher Weg“ soll geändert werden.
Die Entwürfe für die Änderung des Bebauungsplanes und der
Begründung werden offengelegt.
Die Entwürfe für den geänderten Bebauungsplan und die Begründung werden gemäß § 13 Absatz 2 BauGB in Verbindung
mit § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 13 BauGB durchgeführt, da die beabsichtigten Änderungen
die Grundzüge der Planung nicht berühren. Beim vereinfachten
Verfahren wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Die Offenlage findet in der Zeit vom 28.12.2015 bis zum
2.2.10.2016 in der Stadtverwaltung Wurzen, Fachbereich Service
und Bauwesen im Flur 2. Obergeschoss während der Dienststunden von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags nur bis 12.00 Uhr
öffentlich statt.
Während dieser Auslegungsfrist kann sich jedermann über
die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung unterrichten und es können von
jedermann Anregungen zu den Entwürfen der Änderung des
Bebauungsplanes und der Begründung schriftlich oder während
der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwen-dungen geltend gemacht werden,
die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Nicht fristgerecht eingegangene Anregungen können unberücksichtigt bleiben.
Röglin
Oberbürgermeister
Wurzen, 04.12.2015
Beschluss Nr. 149 -13./2015 vom 2.2.2015
Gebührensatzung über die
Straßenreinigung
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung des Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der derzeit gültigen Fassung und des § 11 der
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Wurzen vom
17.12.2008 in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der
Stadt Wurzen in seiner Sitzung am 02.12.2015 folgende Gebührensatzung über die Straßenreinigung beschlossen:
§ 1 Kommunaler Eigenanteil
Von den Gesamtkosten der Straßenreinigung werden 75 % als
Gebühren erhoben.
Der kommunale Anteil beträgt 25 % der Gesamtkosten.
§ 2Gebührensatz
Die Benutzungsgebühr beträgt für die Straßenreinigung je Meter
Frontlänge/Jahr = 1,97 €.
§ 3Erhebung und Fälligkeit der Gebühr
1. Die Straßenreinigungsgebühr wird durch Gebührenbescheid
erhoben.
2. Die festgesetzte Jahresgebühr wird in vierteljährigen Teilbeträgen jeweils zum 15.02.; 15.05; 15.08.; und 15.11. eines
jeden Jahres fällig.
Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge wie
folgt fällig werden:
- am 15. August mit dem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn
Euro nicht übersteigt;
- am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres
Jahresbetrags, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt.
Auf Antrag des Gebührenschuldners kann abweichend
von den o. g. Festlegungen die Jahresgebühr in einem
Jahresbetrag zum 01.07. eines jeden Jahres entrichtet
werden.
3. Ändert sich die Bemessungsgrundlage während des Erhebungszeitraumes, so wird die geänderte Gebühr durch einen
Änderungsbescheid festgesetzt. Bei Fortdauer des Benutzungsverhältnisses beginnt die Verpflichtung zur Zahlung
des geänderten Betrages mit Beginn des auf den Eintritt des
maßgeblichen Ereignisse folgenden Monats.
4. Bei angeschlossenen Grundstücken, die in Teil- oder Wohneigentum stehen, werden die Gebühren einheitlich für die
Gemeinschaft festgesetzt. Sie werden in einem Bescheid dem
Verwalter bekannt gegeben. Findet im Erhebungszeitraum ein
Verwalterwechsel ohne Änderung des Gebührenpflichtigen
statt, wird kein neuer Bescheid erlassen.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt
die Gebührensatzung vom 12.12.2012 – Beschluss des Stadtrates
Nr. 299 - 39./12 – außer Kraft.
Röglin
Oberbürgermeister
Wurzen, 07.12.2015
Bekanntmachungsanordnung
für vorgenannt bekanntgemachte Beschlüsse des Stadtrates
der Stadt Wurzen:
• Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lebensmittelsuper­
markt Dresdener Straße“ in Wurzen
• Bebauungsplan „Wohn- und Dienstleistungszentrum Eilen­
burger Straße“
• Gebührensatzung über die Straßenreinigung
Seite 4 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015
AMTLICHES
Der Stadtrat der Stadt Wurzen hat in seiner Sitzung am
02.12.2015 die vorgenannten Beschlüsse gefasst. Diese
Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung gelten
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, nach Ablauf eines Jahres
nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt
ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung von Verfahrens- oder
Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Röglin
Oberbürgermeister
Termine Amtsblatt 2016
• Januar 2016: Erscheinungstermin: 23.01.2016
Redaktionsschluss: 14.01.2016
• Februar 2016: Erscheinungstermin: 20.02.2016
Redaktionsschluss: 10.02.2016
• März 2016: Erscheinungstermin: 19.03.2016
Redaktionsschluss: 09.03.2016
• April 2016: Erscheinungstermin: 23.04.2016
Redaktionsschluss: 13.04.2016
• Mai 2016: Erscheinungstermin: 21.05.2016
Redaktionsschluss: 11.05.2016
• Juni 2016: Erscheinungstermin: 18.06.2016
Redaktionsschluss: 08.06.2016
• August 2016: Erscheinungstermin: 20.08.2016
Redaktionsschluss: 10.08.2016
• September 2016: Erscheinungstermin:18.09.2016
Redaktionsschluss: 07.09.2016
• Oktober 2016: Erscheinungstermin: 22.10.2016
Redaktionsschluss: 12.10.2016
• November 2016: Erscheinungstermin: 19.11.2016
Redaktionsschluss: 09.11.2016
• Dezember 2016: Erscheinungstermin: 19.12.2016
Redaktionsschluss: 09.12.2016
Wurzen, 09.12.2015
Die Stadtverwaltung Wurzen stellt im Jahr 2016
für die Ausbildung im öffentlichen Dienst
eine/n Auszubildende/n zur/zum
Verwaltungsfachangestellten
- Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung ein. Ausbildungsbeginn ist der 01.09.2016.
Für diese Ausbildung sollte ein Realschulabschluss oder Abitur
mit gutem Notendurchschnitt vorliegen, ebenso eine umfangreiche Allgemeinbildung und Grundkenntnisse in Word- und
Excel. Motivation und Lernbereitschaft sowie ein freundliches
Auftreten sollten unbedingt vorhanden sein.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bestehend aus
→ einem tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild
→ Zeugnis des Schuljahres 2014/2015 oder ein schon vor­
liegendes Abschlusszeugnis
→ vorhandene Praktikumsbeurteilungen
Information an alle Hundehalter zur
Ausgabe der Hundemarken
Im Jahr 2016 erfolgt die Ausgabe neuer Hundemarken ent­
sprechend § 14 Abs. 1 Satz 1 der Hundesteuersatzung der Stadt
Wurzen.
Voraussetzung ist, dass der Hund im Steueramt der Stadt Wurzen
angemeldet ist.
Die neuen Marken haben Gültigkeit für die Jahre 2016 bis 2020
und werden ab Montag 01.02.2016 zu den Öffnungszeiten im
Steueramt der Stadtverwaltung Wurzen Zimmer 154/155 ausgegeben. Die alte Marke ist bitte mitzubringen.
Als Übergangsfrist für den Umtausch der Marken wird der
30.04.2016 bestimmt.
Wir bitten alle Hundehalter sich die Marke bis zu diesem Datum
abzuholen.
Schwarze
Kämmerin / FB-Ltrn. Kämmerei und kommunales Vermögen
senden Sie in der Zeit vom 04. bis 15. Januar 2016 per Post
mit einem frankierten Rückumschlag an die Stadtverwaltung
Wurzen, SG Personalwesen, Friedrich-Ebert-Straße 2 oder per
Mail an [email protected].
Nächste Ausgabe Amtsblatt
Die nächste Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Wurzen
erscheint am 23. Januar 2016!
Seite 5 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015
AMTLICHES
Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben
Bundesstraße 6, Knotenausbau
B 6/K 8313 westlich Kühren, Birkenhof
Im Auftrag des Bundes hat der Freistaat Sachsen, vertreten durch
das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, die Durchführung
des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des in direkter
Nachbarschaft zum Ortsteil Birkenhof der Stadt Wurzen liegenden
Knotenpunktes der B 6 mit der K 8313 zum Kreisverkehrsplatz
beantragt.
Für das Bauvorhaben sowie die in Trassennähe vorgesehenen
landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Flurstücke in
der Gemarkung Burkartshain der Stadt Wurzen beansprucht.
Die Antragsunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen
in der Zeit vom 16. November 2015 bis 15. Dezember 2015
in Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808
Wurzen, zu den Öffnungszeiten:
Mo. und Fr.:09.00 bis 12.00 Uhr
Die.:
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi.:
geschlossen
Do.:
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die
Planunterlagen (nur auszugsweise) während des vorgenannten Zeitraums im Internet unter http://www.lds.sachsen.de/
bekanntmachung in der Rubrik „Infrastruktur / Bundesstraßen“
verwiesen. Nach § 27a Abs. 1 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes – VwVfG – ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten
Unterlagen maßgeblich.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die namentliche Aufstellung der vom Vorhaben betroffenen Grundeigentümer nicht
öffentlich ausgelegt, sondern in der Stadtverwaltung hinterlegt.
Auskünfte zu eigenen Grundstücken können nur nach Vorlage
eines amtlichen Dokumentes mit Lichtbild erteilt werden.
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der
Auslegungsfrist - bis einschließlich 29. Dezember 2015
- bei der Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße
2, 04808 Wurzen sowie bei der Landesdirektion Sachsen,
Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder der Dienststelle der Landesdirektion Sachsen in Leipzig, Braustraße
2, 04107 Leipzig, Einwendungen gegen den Plan schriftlich
oder mündlich zur Niederschrift erheben. Die Einwendung
muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner
Beeinträchtigung erkennen lassen.
Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen
ausgeschlossen ( § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen
und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf
dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen § 73 Abs. 4 Satz 5
VwVfG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter
gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige
Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen
Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als
Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4
Satz 5 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 des Gesetzes zur
Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG)
von der Auslegung des Plans.
3.Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen
der Vereinigungen und Behörden können gemäß § 17 a Ziffer
5 FStrG in einem Termin erörtert werden. Für den Fall, dass
ein Erörterungstermin für nicht verzichtbar gehalten wird,
wird dieser ortsüblich bekannt gemacht werden. Diejenigen,
die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei
gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden dann
von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als
50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese durch
öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich.
Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht
nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu
geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das
Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von
Einwendungen, Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am
Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende
Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden
nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach
Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die
Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss)
an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme
abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung
ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen
sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre
nach § 9a FStrG in Kraft, d.h. auf den vom Plan betroffenen
Flächen dürfen bis zu ihrer Übernahme durch den Träger
der Straßenbaulast wesentlich wertsteigernde oder den geplanten Straßenbau erheblich erschwerende Veränderungen
nicht vorgenommen werden. Veränderungen, die in rechtlich
zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten
Nutzung werden hiervon nicht berührt. Darüber hinaus
steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast
ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu
(§ 9a Abs. 6 FStrG).
i.A. der Landesdirektion Sachsen
Seite 6 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015
AMTLICHES
Ankündigung eines Grenztermins und
Bekanntgabe der Offenlegung der
Ergebnisse der Grenzbestimmung und
Abmarkung
Neubau S23 Torgauer Straße
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Hubert Mütze
bestimmt im Zusammenhang mit einer durchgeführten Katastervermessung im Sinne des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG)
vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138), das durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134, 140) geändert
worden ist in der Fassung vom 14.07.2013, die Flurstücksgrenzen
nachfolgend aufgeführter Flurstücke:
Gemarkung Wurzen
1628, 1632/1, 1632/2, 1633, 1634, 1635, 1636, 1637, 1638,
1639, 1640, 1641, 1641a, 1642, 1644, 1645, 1647/1, 1648, 1649,
1650, 1651/1, 1652/1, 1662/2, 1662/3, 1662/4, 1667/2, 1667/3,
1670/2, 1670/3, 1671/3, 1672/3, 1673, 1673/3, 1674/3, 1675/3,
1676, 1676/3, 1677/3, 1678/3, 1679/3, 1679/,4 1680/8, 2092/2,
1701/4, 1720, 1723/4, 1723,5 1723/6, 1726, 1727, 1728, 1729,
1744, 1745a, 1745e, 2094, 2092/6, 2338, 2339, 2340, 2341,
2342, 2343, 2344, 2345, 2346, 2347, 2348, 2349, 2350, 2351,
2352, 2353, 2378/1
Gemarkung Lüptitz
72/2, 318a, 330a, 392/2, 457/1, 457/2, 458, 460, 461/1, 462/4,
462/13, 462/7
Alle Eigentümer der genannten Flurstücke sowie sonstige Beteiligte, die von der Grenzbestimmung betroffen sind, erhalten
die Möglichkeit, am Grenztermin teilzunehmen.
Der Grenztermin findet am Mittwoch, dem 13.01.2016 ab
09.00 Uhr statt.
Ich bitte hiermit die betroffen Eigentümer, sich vom 04.01.2016
bis zum 08.01.2016 zur zeitlichen und örtlichen Abstimmung
und der Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes unter
der Telefonnummer (03425) 92 24 33 mit meinem Büro in
Verbindung zu setzen!
Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des
Verwaltungsgesetzes. Die Eigentümer der genannten Flurstücke
sind Beteiligte im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorge­sehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss
erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Gesetzes über das
amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im
Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
– SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138), das
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S.
134, 140) geändert worden ist in der Fassung vom 14.07.2013,
Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.
Ich bitte Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubrin­
gen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten
lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen
unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.
Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre
Flurstücks­grenzen bestimmt werden können. Aufwendungen, die
durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, können
nicht erstattet werden.
Allen betroffenen Eigentümern werden die Ergebnisse der
Grenz­bestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt
gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des
Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung
des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz
SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. Jg. 2011, Bl.Nr. 7, S. 271).
Die Ergebnisse liegen in den Geschäftsräumen des Öffentlich
bestellten Vermessungs­ingenieurs Hubert Mütze in 04808 Los­
satal, OT Zschorna, Pflaumenallee 6, vom 14.01.2016 bis zum
15.02.2016, von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00
Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstags
von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Einsichtnahme bereit.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern unter der Telefonnummer
(03425) 92 24 33 zur Verfügung.
Gemäß § 17 Satz 1 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse
der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 23.02.2016 als
bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und
Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden
der Bekanntgabe Widerspruch eingelegen. Der Widerspruch
ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieur Hubert Mütze, Pflaumenallee 6 in 04808
Lossatal einzulegen.
Hubert Mütze
Zschorna, den 20.12.2015
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Pflaumenallee 6, OT Zschorna, 04808 Lossatal
Therapeutisches
Kompetenzzentrum
ERGOTHERAPIE
HANDTHERAPIE
Bettina Kramer
Die
Adventszeit
beginnt im Herzen
eines jeden Menschen.
Licht ist etwas,
das sich im Inneren entfaltet
und nach außen strahlt.
Gudrun Kropp
Wir wünschen allen Patienten,
Angehörigen, Betreuern und Partnern
ein frohes Weihnachtsfest
und ein gutes, gesundes neues Jahr.
Wurzen · Albert-Kuntz-Straße 30b
Telefon: (03425) 85 68 44
www.therapiezentrum-wurzen.de
Seite 7 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015
AMTLICHES
MEL DUNGE N
D ia k onie leipziger land
Viele helfende Hände gesucht!
In der Beratungsstelle berate ich Sie gern.
Die Freiwilligenzentrale der Diakonie Leipziger Land sucht:
• offene, tolerante Menschen mit sozialer Kompetenz – für
die Begleitung von Behinderten
• Lesepaten für junge und alte Mitmenschen
• musikalische – die mit Senioren singen
…und vieles andere mehr.
Auch zu Fragen der Selbsthilfe, wo Sie Halt und Zuversicht
durch die Stärke der Gemeinschaft finden können, berate
ich Sie gern.
Informationen dazu in der Diakonie-Freiwilligenzentrale /
Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe, Zweigstelle
Wurzen, Bahnhofstraße 22, Haus der Sozialarbeit, 04808
Wurzen, Ansprechpartnerin: Birgit Vetter, Telefonnummer:
03425/ 91 82 762, E-Mail: [email protected], SPRECHZEITEN: MONTAG 12:30 – 17:00 Uhr sowie
nach Vereinbarung
Urlaub : 14. Dezember 2015 bis 02.Januar 2016
Die Diakonie Leipziger Land, Freiwilligenzentrale bedankt
sich bei allen Engagierten für Ihre Mitmenschlichkeit und die
Bereitschaft zu helfen!
Wir wünschen ein besinnliches Weihnachtsfest sowie ein
behütetes Neues Jahr.
Ehrenamt tut doppelt gut
Besuchs- und Begleitdienst der Diakonie sucht Freiwillige
und Interessierte
Claudia Janotte freut sich wieder auf die Wochenenden. Sie
arbeitet in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung,
wird von ihren Eltern liebevoll umsorgt und hat werktags ihre
Betreuer, aber sonnabends und sonntags hat sie sich manchmal
gelangweilt. Doch nun macht das Wochenende wieder Spaß:
Denn es kann gut sein, dass Ingrid Maas vom Besuchs- und
Begleitdienst der Diakonie Leipziger Land vor der Tür steht.
Und dann machen sich die beiden eine schöne Zeit beim Eis
essen oder Boot fahren, im Zoo oder im Kino. „Jetzt bin ich am
Wochenende nicht mehr so alleine“, sagt Claudia Janotte. Mit
Ingrid Maas schmiedet sie Pläne und freut sich schon jetzt auf
das Plätzchenbacken. Die beiden umarmen sich herzlich zur
Begrüßung und wirken wie 2 gute Freundinnen.
Ingrid Maas ist gesundheitlich angeschlagen und kann nicht
mehr arbeiten. Mit ihrer Familie und diversen Hobbys war
die 60-jährige gut ausgelastet, aber der freundlichen Frau,
die als Telefonseelsorgerin immer gern unter Menschen war,
fehlte etwas Erfüllendes. „Ich wollte etwas Sinnvolles tun, was
anderen Freude bringt und hilft“, erzählt sie. Obwohl sie nur
mit Mühe die vielen Stufen bis zu Claudias Wohnung in Borna
schafft, kommt sie seit etwa eineinhalb Jahren regelmäßig her.
In ihrem Ehrenamt gibt sie nicht nur, sondern bekommt auch
viel zurück. „Es tut mir gut und ich komme dadurch auch selbst
raus aus dem Alltag“, sagt sie. Ohne Claudia wäre sie letztens
wahrscheinlich nicht ins Rockkonzert gegangen.
Insgesamt haben sich bisher an die 30 Freiwillige im Besuchs- und Begleitdienst für Senioren sowie Menschen mit
Behinderung oder Erkrankung engagiert. Neue ehrenamtliche
Helfer und Interessierte, die den Besuchsdienst kostenfrei in
Anspruch nehmen möchten, werden auch im Raum Wurzen
gesucht. „Sie sollten Zeit zu verschenken haben, einfühlsam
und zuverlässig sein“, sagt Koordinatorin Doris Ring. Die
Diakonie-Freiwilligenzentrale begleitet beim Erstkontakt, bietet
Beratung, Unterstützung und Schulungen an.
Kontakt für Hilfesuchende und interessierte Helfer:
Zweigstelle Wurzen: Bahnhofstr. 22, Tel. 03425 891615,
[email protected]
T eilnehmergemeins c haft Körlitz
D er V orstandsvorsitzende
Flurbereinigung:
Körlitz (Rietzschke)
Gemeinde und Stadt:Lossatal und Wurzen
Bekanntgabe der Ergebnisse
zur Wahl des Vorstandes der
Teilnehmergemeinschaft Körlitz
(Rietzschke)
Zur Teilnehmerversammlung am 21. Mai 2015 erfolgte die Wahl
des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Körlitz (Rietzschke)
mit folgendem Ergebnis:
Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft:
Herr Uwe Weigelt
Herr Lothar Schlegel Frau Katrin Born
Stellvertretende Vorstandsmitglieder:
Herr Michael Zerbs
Herr Udo Fischer
Frau Stefanie Scheeler
Örtlich beauftragtes Vorstandsmitglied: Frau Katrin Born
Stellvertreterin:
Frau Stefanie Scheeler
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft stimmte der Bestellung von
Herrn Michael Buchholz als Vorstandsvorsitzenden und
Frau Nora Schütz
als Stellvertreterin
zu.
Der Vorstandsvorsitzende und seine Stellvertreterin stehen
Ihnen unter den nachfolgend genannten Kontaktmöglichkeiten
zur Verfügung:
Teilnehmergemeinschaft Körlitz (Rietzschke)
beim Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt, SG Ländliche Neuordnung
Leipziger Straße 67
04552 Borna
Herr Buchholz: Tel.-Nr.: 03433 / 777-1561
E-Mail-Adresse: [email protected]
Frau Schütz: Tel.-Nr.: 03433 / 777-1538
E-Mail-Adresse: [email protected]
gez.: Schütz Borna, den 01.Juli 2015
Bücher Leib & Seele
Weihnachtsbaum
für
zum Schmöckern unter‘m
Lauter Leben • Wulf Skaun
Der Journalist Dr. Wulf Skaun hat über zwei
Jahre hinweg über hundert Menschen nach
persönlichen Erinnerungen befragt und
diese niedergeschrieben und so vor dem
Vergessen­werden bewahrt.
Seine Beiträge – zwischen 2012 und 2014 in
der LVZ veröffentlicht – liegen jetzt in gesammelter Ausgabe vor uns.
19,50 €
Seite 8 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015
Erhältlich in der Druckerei Bode GmbH und
den örtlichen Buchhandlungen in Wurzen!
AUS KITAS UND SCHULEN
Ich wünsche mir in diesem Jahr
mal Weihnacht' wie es früher war.
Kein Hetzen zur Bescherung hin,
kein Schenken ohne Herz und Sinn.
Ich wünsch' mir eine stille Nacht,
frostklirrend und mit weißer Pracht.
Ich wünsche mir ein kleines Stück
von warmer Menschlichkeit zurück.
Ich wünsche mir in diesem Jahr
'ne Weihnacht, wie als Kind sie war.
Es war einmal, schon lang ist's her,
da war so wenig so viel mehr.
Das Spielhaus-Team Burkartshain wünscht eine
besinnliche Adventszeit und frohe Weihnachten.
Dezember 2015
Work with us, but don’t eat with us!
Nach einer ereignisreichen ersten Begegnung in Deutschland
folgte im November die Fortsetzung unserer Projektbegegnung
in Israel. Zum zweiten Mal trafen wir uns vom BSZ Wurzen mit
den Projektteilnehmern der Schule Ramot in Bat Yam.
Am 2. November empfing Michael Schwennen – Direktor der
Bildungsstätte für Interkulturelle Begegnungen „Dialog” – unsere deutsche Gruppe am Flughafen Ben Gurion, in Tel Aviv und
begleitete uns zum Gate Hotel Jerusalem.
Der Montagmorgen begann für uns mit dem Wiedersehen der
israelischen Projektteilnehmer. Wir tauschten uns über unsere
Erlebnisse in Deutschland aus und sprachen über unsere Erwartungen an die Fortsetzung in Israel. Im Anschluss hatten wir eine
Führung durch den Obersten Gerichtshof in Jerusalem, der uns
besonders durch seine Architektur beeindruckte, die religiöse
und moderne Elemente zur Gerechtigkeit vereinbart. Nach einem
Pizzasnack zum Mittag im Rosengarten wurden wir durch das
israelische Parlament, der Knesset begleitet. Anschließend waren
wir in der Altstadt Jerusalems und besichtigten die Grabeskirche,
die Klagemauer und die Via Dolorosa. Am Abend erläuterten
die israelischen Projektteilnehmer die Landwirtschaft und die
Rahmenbedingungen der Saisonarbeiter in Israel mit Hilfe von
Power Point Präsentationen.
Am Dienstag waren wir in Yad VaShem, der nationalen Gedenkstätte für den Holocaust. Für jeden Einzelnen von uns war es
eine sehr emotionale Erfahrung. Es war gut, dass wir danach im
Toten Meer badeten und uns erst später darüber in der Gruppe
auseinander setzten.
Am Abend waren wir in Bat Yam und lernten die Familien unserer
Austauschschüler kennen. In den nächsten vier Tagen genossen
wir ihre Gastfreundschaft.
In dieser Zeit waren wir in Atlith, in der Firma „Bananot Chof”, in
der verschiedene Früchte und Gemüsearten produziert werden
und interviewten vor Ort einige arabische und thailändische
Produktionshelfer. Sie äußerten sich nicht negativ zu ihren Arbeitsbedingungen und ihrer Entlohnung. Unsere israelischen Partner
fanden „nur“ Arbeiter als Interviewpartner, deren Arbeitgeber
unser Projekt unterstützen.
Unsere Interviewergebnisse
in Deutschland und Israel
interpretieren wir in unserem
Projektfilm mit Hilfe einer
gespielten Schulstunde zum
Thema Menschenrechte. Der
Film wird in Kürze in beiden
Schulen gezeigt.
Danach fuhren wir nach Haifa zu den sehr beeindruckenden
Bahai- Gärten. Dort erläuterte uns der hauptverantwortliche
Gärtner, Paul Benyamin, die Anlagen und Arbeiten.
Außerdem waren wir im Unternehmen „Plasson”, welches zum
Kibbuz „Maagan Michael” gehört. Plasson ist weltweit führend
in der Produktion von Kunststoffteilen für Bewässerungsanlagen.
Abends trafen wir uns an der Strandpromenade Bat Yams, gingen
spazieren, aßen Eis oder waren in der City von Tel Aviv.
Am Donnerstag besuchte uns Hannah Tidhar, eine Überlebende
des Holocaust. Einerseits hatte sie Glück, weiter leben zu können,
andererseits hatte sie nie eine Kindheit. Wir werteten dieses
Gespräch und den Besuch in Yad VaShem aus, indem jeder in
seiner Sprache reden konnte. Michael Schwennen, der Direktor
von Dialog, übersetzte.
Unsere israelischen Partner konnten leider niemanden finden,
den wir zum Thema Zwangsarbeit im Agrarbereich im Nationalsozialismus interviewen konnten. Wir vermuten, dass jüdische
Menschen in diesem Bereich keine Zwangsarbeit verrichteten.
Am Freitag bereiteten wir die
Ausstellung über unser Projekt
für den Samstagabend vor.
Leider kamen „nur“ die Gastfamilien und keine Vertreter
der Zeitung und der Botschaft,
die wir ebenfalls eingeladen
hatten.
Am Freitagabend, dem Shabbatbeginn, erlebten wir den Kiddusch, die Segnung von Wein
und Brot, in unseren Gastfamilien. Den Shabbatsamstag
verbrachten einige am Strand zum Baden, andere erhielten
von den Familien weitere Einblicke in das Land, indem sie
z.B. die ehemalige Festung Massada in der Nähe des Toten
Meeres oder den Botanischen Garten gemeinsam besuchten.
Wir stellten unsere Projektbegegnungen vor, indem
Oliver und Yotam unsere
Fotozeitungen auf Deutsch
und Hebräisch erläuterten.
Die israelischen Teilnehmer
überraschten uns mit einem
Kurzfilm über unsere Begegnung in Deutschland.
Am letzten Tag waren wir vormittags in Tel Aviv und besuchten
unter anderem den Platz, an dem 1995 das Attentat auf Yitzhak Rabin (ehemaliger Premier- und Verteidigungsminister
Israels) verübt wurde. Nach dem Mittagessen besichtigten
wir die Altstadt von Jaffa und den Carmelmarkt in Tel Aviv.
Am Abend genossen wir den Sonnenuntergang am Strand von Tel
Aviv und verabschiedeten uns von unseren israelischen Freunden. Wir planen unser Wiedersehen in Deutschland und Israel.
Nach einer interessanten und erlebnisreichen Woche sind wir
nun wieder zu Hause.
Press contact:
• Helene Nowack, Josephinenstr. 37, 01773444254
[email protected]
• Oliver Mieth, Theodor-Koerner-Str. 68, 04808 Wurzen
0162 6453152, [email protected]
Our project belongs to the Schülerbegegnungsprojekt Students
Meeting Project Auschwitz des BSZ Wurzen of Vocational School
Centre Wurzen 2015.
We want to say thanks to Dialog, the Foundations “Remembrance, Responsibility and Future“, Sparkasse Muldental and
foundation Heidehof.
The project gets support of the program EUROPEANS FOR PEACE
of the foundation “Remembrance, Responsibility and Future“.
„This publication is not from the foundation “Remembrance,
Responsibility and Future“.
For the contents are the writers alone responsible.
„With kindly support of the foundation Sparkasse Muldental
bank Muldental“
Seite 9 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015
Vereine
4. Zwergenolympiade
S C S a c hsendorf e .V.
Am Samstagvormittag des 24.Oktober 2015 fand in der Sporthalle des Gymnasiums Wurzen die vierte Zwergenolympiade
statt. Insgesamt starteten 34 Kinder im Alter von zwei bis sechs
Jahren. Es war das erste Jahr, in dem sich mehr als 30 Sportler
des 1.VSV Wurzener Land e.V. anmeldeten. Die Kinder erwärmten
sich gemeinsam und wurden dann in fünf Gruppen aufgeteilt.
Es galt die Stationen Sackhüpfen, Sprint, Büchsenwerfen und
Standweitsprung zu absolvieren und in möglichst kurzer Zeit
einen Parcour zu bewältigen. Aufgrund der Rekordteilnehmerzahl
entstanden oft Pausen, während andere Kinder an der Reihe
waren. Die wartenden Kinder waren sehr diszipliniert. Um den
sportlichen Teil abzuschließen, gaben die Kinder bei Feuer,
Wasser, Sturm ihr Bestes.
Die Leistung der Kleinsten des Vereins war hervorragend, wobei
besonders der sechsjährige Leon Suslov beim Standweitsprung
zu erwähnen ist. Er schaffte fast 1,50m. Weiterhin hatte der
vierjährige Bruno Zilinski die Nase beim Sackhüpfen weit vorn.
Seine Zeit lag bei der, die die Sechsjährigen für die Strecke benötigten. Tagessieger wurde Cady Jenkel (5 Jahre), die von 50
möglichen Punkten 43 erreichte. Die Siegerehrung erfolgte in
den entsprechenden Alterskategorien. Jedes Kind erhielt eine
Medaille, eine individuelle Urkunde und eine Überraschung.
Besonderes Highlight waren die einheitlichen Shirts, die von
den Firmen einiger Eltern gestiftet wurden.
Die Sieger der Alterskategorien (siehe Foto – von links nach rechts):
Sieger der Sechsjährigen: Leon Suslov
Sieger der Fünfjährigen: Cady Jenkel
Sieger der Vierjährigen: Bruno Schiemann/ Bruno Zilinski
Sieger der Dreijährigen: Ronja Lob
Sieger der Zweijährigen: Mira Zilinski
Wir danken allen Helfern für die Organisation und den Eltern,
die die Shirts ermöglicht haben.
Der nächste Höhepunkt ist die Weihnachtssportrunde, bei der
der Weihnachtsmann den fleißigen Sportlern einen Besuch
abstatten wird.
Diesjähriges Parkfest im Sachsendorfer
Park
Auch wenn sich das Jahr 2015 jetzt langsam dem Ende zu neigt,
so möchten wir noch einmal einen kurzen Rückblick in den Sommer machen und an unser diesjähriges Parkfest in Sachsendorf
erinnern.
Mit Altbewährtem und einigem Neuen wurde dieses Jahr das
„Fest-Wochenende“ vom 15. und 16.August durch den Sportclub
Sachsendorf e.V., die Freiwillige Feuerwehr, den Jugendclub sowie
engagierten Bürgern des Ortes organisiert. Und im Rückblick
können wir sagen, dass es uns wieder gelungen ist, dieses Wochenende zu einem alljährlichen Höhepunkt für die Anwohner von
Sachsendorf und Wäldgen sowie der umliegenden Ortschaften
zu machen.
Am Samstagabend stand Tanz für Jung und Alt auf dem Programm.
Dieses Jahr unterstützte uns erstmals DJ Maik aus Belgern und
sorgte dafür, dass bis spät in die Nacht die Tanzfläche nie leer wurde.
Die Tanzlustigen mussten nur zweimal eine Pause einlegen um
den beiden Überraschungs-Höhepunkten auf der Bühne Platz
zu machen. Zuerst entführte uns Ramona Otto aus Trebsen mit
Ihrer Orient-Dance-Show auf eine kleine Reise in den Orient und
im Anschluss folgte die „Jung´s vom Jugendclub Sachsendorf“.
Wie auch die letzten Jahre wurde ein aktuelles Thema aufgriffen
und dann tänzerisch ausgeschmückt. Diesmal konnten wir Ihre
Interpretation eines bekannten Kinofilmes bewundern und waren
wieder einmal begeistert wie sie damit das Festzelt zum Kochen
brachten. Vielen Dank, das Ihr Euch jedes Jahr etwas Neues einfallen lasst und uns so eine tolle Showeinlage liefert.
Der Sonntag startete wie immer mit dem Preisskaten und bot am
Nachmittag dem Besucher ein abwechslungsreiches und vielseitiges Programm. Den Beginn des Nachmittagsprogrammes machte
das Tanzpaar „Juliane & Kartsen“ mit ihrer Tanzshow, welche nicht
nur zum zuschauen sondern auch zum mitmachen einlud. Im
Anschluss ließen sich dann Jung und Alt von dem Zauberkünstler
Kay Gellrich verzaubern. Gern hätten alle auch noch länger den
kleinen Tricks und Zauberstücken zugeschaut aber wie jedes Jahr
war das Programm vollgepackt und durch geplant, so dass ein
Highlight dem anderen folgte und daher hieß es dann „Albany“
und „Abschied ist ein scharfes Schwert“. Es war Wolf Junghannß
als Roger Whittaker Double welcher mit großen Hits im Sachsendorfer Park für Stimmung sorgte. Zum Ausklang lud dann noch
einmal DJ Maik auf die Tanzfläche ein. Den ganzen Nachmittag
bot das Sport- und Spielmobil aus Leipzig für alle Altersgruppen
ein Angebot an Spiel und Unterhaltung an und für das leibliche
Wohl sorgten an beiden Tagen der Gasthof Stern Thammenhain
und Wildbrethandel Broy.
Weiterhin gab es wie jedes Jahr ein großes Kuchenbuffet mit einer
Vielzahl an selbstgebackenen Kuchen und anderen Leckereien.
Auf diesem Wege möchten wir uns bei all den fleißigen Kuchenbäckern bedanken.
Ein Dankeschön auch an die Sportfrauen, den Jugendclub, die
Feuerwehr Sachsendorf und all die freiwilligen Helfer. Durch die
Mithilfe und Unterstützung, egal ob beim Auf- oder Abbau, beim
Aufräumen am Tag danach, beim Kassieren oder in der Kaffeeküche, immer wurde mit angepackt, so dass es ein erfolgreiches
Parkfest wurde.
Wir möchten uns auch bei den Einwohnern von Sachsendorf und
Wäldgen, allen Besuchern sowie der Stadt Wurzen für die Unterstützung bedanken. Danke sagen möchten wir natürlich auch allen
Sponsoren, denn durch Ihre Unterstützung war es erst möglich
so ein dreitägiges Parkfest auf die Beine zu stellen.
• aus Sachsendorf
Brenn- und Baustoffhandel Hartmut Tauchnitz
EF Fliesenservice Enrico Fiebeler
Seite 10 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015
Vereine
Elektro-Purucker
Fuhrunternehmen Harry Broy
G & G „Ihr Friseur“
Gottschlich GmbH
Haus- & Forstservice Kühne sowie Öko-Landbau Andreas
Kühne
Hilpert Annett Private Arbeitsvermittlung und Personaldienstleistungen
Holzbau Sven Heinze
Innen-und Trockenbau René Janke
Kies-Baustoff-Recycling GmbH Sachsendorf
Lackpur CH, Christoph Purucker
Meisterbetrieb Renè Grinda, Installateur- und Heizungsbau
Musikteam Sachsendorf
Nail Stop & Go, Ramona Broy
Steuerberaterin Ingrid Grinda
Ullemann, Steffen
Wildbrethandel Jürgen Broy
Frau Dumjahn
Familie Uwe Springsguth
Familie M. Paepke
Familie Rainer Gasch
Familie Mario Radon
Jugendclub Sachsendorf
• aus Burkartshain
Autoservice Schmidt GmbH
AWU Abfallwirtschafts-Union Wurzen GmbH
Dipl.-Ing. Klaus Trylus Ingenieur- und Architekturbüro
Elektro-Tauchnitz GmbH
Getreide Burkartshain GmbH
Girke, Ina
Iris Kößler, Reifenhandel und -service
Müller´s Tannenbäume
Physiotherapie „Vital“, Anne Bock
Zahnarzt Adrian Gehres
•
aus Kühren und Streuben
Allclean Reinigungs- und Umwelt-Technik GmbH
Blumenstube & Gärtnerei Buchheim
Fahrschule Joachim Schuster
Fleischerei Sachsenkrone
Friseurmeisterin Cindy Kleine
Kfz-Reparatur- und Servicewerkstatt Thomas Arnold
Lothar & Christiane Schlegel GbR Landwirtschaft
Marabella Möbel Handels GmbH
Physiotherapie Röder
Sanitär-Heizung-Klima Jorg Schlegel
Schildauer Wurst „Ihr Kaufmann“
Tischlerei E. Hermerschmidt
Zahnarzt Dr. Eberhard Schmidt
• aus Hohburg
Lindenapotheke Hohburg
•
aus Fremdiswalde und Nerchau
Feinbäckerei Jürgen Hennig
Fuhrunternehmen Weidner & Petsche GbR
Dachdecker René Pfeifer
Kiepsch Reisen, Silke Kiepsch-Kosching
Kranzbinderei Ingrid Seidel
Pferdefuhrbetrieb Heidamke
Kafril Service GmbH
Klaus Fruchtsäfte & Fruchtweine
Kosmetisch-ästetisches Zentrum Dr. Manuela Albrecht
KosmetikOase Bianka Lenk
Landgut Nemt GmbH
Nähkästchen Friderike Hempel
Oberbürgermeister Jörg Röglin
Optiker Rost
Sabrinas Nagelspektakel
Scheuring, Daniel - Zumba
Stadt Wurzen
• aus Leipzig
Badstudio Wedhorn
Wir möchten auf diesem Wege nicht nur auf das diesjährige
Parkfest zurück blicken und uns bei allen für die Unterstützung
bedanken, sondern in diesem Zuge möchten wir natürlich auch
allen ein frohes besinnliche Weihnachtsfest sowie ganz viel Glück,
Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr wünschen.
Und denken Sie daran: Schon jetzt freuen wir uns auf das nächste
Parkfest am 20. Und 21.August 2016.
N. Griesecke
SC Sachsendorf e.V.
T iers c h u tzverein W u rzen e .V.
Wir sagen Danke!
(Jahresresümee)
Ein für unseren Tierschutzverein Wurzen e.V.
bewegtes Jahr neigt sich dem Ende zu.
Im April wählten wir einen neuen Vereinsvorstand, verteilten in
Wurzen und Umgebung unsere Tierheimnachrichten, erstellten
einen neuen Tierheimflyer, beteiligten uns aktiv mit einem Stand
am Tag der Sachsen.
Auch im Tierheim tat sich einiges: Ganz unbemerkt, doch mit
allerhand ehrenamtlichem Einsatz zogen wir mit unserem Internetauftritt auf eine eigene Domäne um, begannen mit der Einrichtung eines zentralen Wirtschaftshofes im Tierheim, verlegten
unser Büro, bauten zwei winterfeste Hundeunterkünfte aus Holz
und dämmten eine andere. Es wurden Reparatur- und Erweiterungsarbeiten an Elektrik, Heizung und Telefon durchgeführt.
Ohne fleißige ehrenamtliche Helfer und Unterstützer wäre dies
alles nicht möglich gewesen – allen voran unsere Tierheimleiterin
Frau Zirkenbach.
Auch ein herzliches Dankeschön an unsere regelmäßigen Gassi­
geher!
Ein Wermutstropfen im Jahr war das Ausscheiden unserer Frau
Lindner aus der Tierheimleitung.
Und ein Weihnachtswunsch bleibt:
Mehr regelmäßige ehrenamtliche Helfer
zur Bewältigung unserer täglichen Arbeit
im Tierheim.
Wir wünschen allen Tierfreunden ein
Frohes Weihnachtsfest!
• aus Wermsdorf
Chocolatier Olav Praetsch
Neumi´s Wursthouse 2.0, Dirk Neumeister
•
aus Wurzen
Ergo Versicherung Ute Lange
Germania Apotheke
Getränke Hustler
Seite 11 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015
KULTURKALENDER
Im Januar 2016 in Ihrem Kino...
Sonntag, 10.01. 10.00 Uhr
Sonntag, 17.01. 10.00 Uhr
Sonntag, 24.01. 10.00 Uhr
Sonntag, 31.01. 10.00 Uhr
Krümelkino: „Baymax – Riesiges
Robowabohu“
(Animationsfilm, USA 2014,
98 Min., FSK 6)
Krümelkino: „Turbo – Kleine Schnecke,
großer Traum“
(Animationsfilm, USA 2013,
92 Min., FSK o.A.)
Krümelkino: „Ich – Einfach
unverbesserlich“
(Animationsfilm, USA 2010,
90 Min., FSK o.A.)
Krümelkino: „Die Pinguine aus
Madagaskar“
(Animationsfilm, USA 2014,
88 Min., FSK o.A.)
Änderungen vorbehalten (Stand 07.12.2015)
t Veranstaltungen in Wurzen
im Dezember 2015 / Januar 2016
So – 20.12.2015
Gasthaus „Zur Fähre“
10.00 Uhr Adventsbrunch im Gasthof „Zur Fähre“
Anmeldungen im Gasthaus „Zur Fähre“,
Telefon (03425) 81 15 55
Kulturhaus „Schweizergarten“/Blauer Saal
10.00 Uhr Krümelkino: „Schneewittchen“
(Märchenfilm, DDR 1961, 63 min., FSK o.A.)
Hotel & Restaurant „Schloss Wurzen“
10–14 UhrAdventsbrunch – Anmeldung im Schloss Wurzen!
Gut kombinierbar mit den Schlossführungen.
11.00 Uhr
Schlossführung mit dem Herold – Dauer ca. 1 Std.
Katholische Herz-Jesu Kirche, Wurzen
17.00 Uhr
Traditionelles Philharmonisches Weihnachtskonzert
des Kammerchores
Veranstalter: Philharmonischer Jugendchor Leipzig
Mo – 21.12.2015
Klub der Volkssolidarität
10.30 Uhr Gedächtnistraining für Jung und Alt
Do – 24.12.2015
Kulturhaus „Schweizergarten“/Blauer Saal
10.00 Uhr Weihnachtskrümelkino:
„Winnie Puuh – Honigsüße Weihnachtszeit“
(Zeichentrickfilm, USA 2002, 61 min., FSK o.A.)
Dom St. Marien Wurzen
22.00 Uhr Orgelkonzert zur Christnacht im Kerzenschein
An der Orgel: Domkantor KMD Johannes Dickert
SA – 26.12.2015
Gasthaus „Zur Fähre" mit Personenfähre &
Muldeschifffahrt
14.00 Uhr Muldebootsfahrt mit der „Sellnitz II“
Das Fahrgastschiff verkehrt zwischen Dehnitz und der
„Loreley“ bei Oelschütz – in den Wintermonaten bei
eisfreier Mulde je nach Wetterlage.
ab 10 Personen, bis 40 Personen
Telefon: 03425 811555
Weitere Termine: jeden Samstag und Sonntag
14 und 16 Uhr oder nach Vereinbarung
PULS Eventclub, Wurzen
22.00 Uhr
x-mas – imPULSiv
BassRaketen **übelst Weltraum Bass**
Nogge *live* **livetekk**
Der Housejunkee **Feel so close**
Kratzer **1040 Kult**
Zirkus of Sound **Party-Oldschool-House**
Tonsen Jagdauf Community **The Final Countdown*
SO – 27.12.2015
Kulturhaus „Schweizergarten“/Blauer Saal
10.00 Uhr Weihnachtskrümelkino: „Frau Holle“
(Märchenfilm, DDR 1963, 57 min., FSK o.A.)
Hotel & Restaurant „Schloss Wurzen“
11.00 Uhr
Schlossführung mit dem Herold – Dauer ca. 1 Std.
Do – 31.12.2015
Stadtkirche „St. Wenceslai“ Wurzen
17.00 Uhr
Orgelmusik und Texte
Pfarrer Martin Schiefer – mediative Texte
Stephan Seebaß – Orgel
Hotel & Restaurant „Schloss Wurzen“
19.00 Uhr
Silvester auf Schloss Wurzen
Anmeldung im Schloss Wurzen!
Gasthaus „Zur Fähre“
19.00 Uhr
Silvester im Gasthof „Zur Fähre“
Anmeldung im Gasthaus „Zur Fähre“!
Klub der Volkssolidarität
19.00 Uhr
Große Silvesterparty
Dom St. Marien Wurzen
22.00 Uhr
Silvesterkonzert im Dom mit dem
Ensemble EmBRASSment
Festliche Musik für Blechbläser;
Karten im Vorverkauf in der Tourist-Information
Wurzen
FR – 01.01.2016
Hotel & Restaurant „Schloss Wurzen“
10–14 Uhr„Katerbrunch“ auf Schloss Wurzen
Anmeldung im Schloss Wurzen!
So – 10.01.2016
Gasthaus „Zur Fähre“
10.00 Uhr Brunch im Gasthof „Zur Fähre“
Anmeldungen im Gasthaus „Zur Fähre“,
Telefon (03425) 81 15 55
Mo – 11.01.2016
Stadtbibliothek Wurzen
15.30 Uhr „Geschichten und Lieder zum Winter“ –
Vorlesenachmittag in der Kinderbibliothek
So – 17.01.2016
Gasthaus „Zur Fähre“
10.00 Uhr Brunch im Gasthof „Zur Fähre“
Anmeldungen im Gasthaus „Zur Fähre“,
Seite 12 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015
KULTURKALENDER
D R K - B l u tspendedienst
19.–22.01.2016
Kulturhaus „Schweizergarten“
jeweils 10 UhrPolizei – Puppenbühne
Zu Weihnachten Leben schenken:
DO – 21.01.2016
Städtische Galerie „Am Markt“
18.30 Uhr Ausstellungseröffnung „Schüler machen Kunst“
– Leistungskurs Kunst der Klassen 11 und 12 des
Lichtwer-Gymnasiums Wurzen
Die Schüler des Leistungskurses Kunst der 11. und 12.
Klasse des Magnus-Gottfried-Lichtwer-Gymnasiums
präsentieren ihre Werke.
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag
13:00-18:00 Uhr, Mittwoch 9:00-12:00 Uhr und
13:00-18:00 Uhr, Samstag 9:00-12:00 Uhr
21.01. – 05.03.2016
Städtische Galerie „Am Markt“
Ausstellung „Schüler machen Kunst“
Die Schüler des Leistungskurses Kunst der 11. und 12.
Klasse des Magnus-Gottfried-Lichtwer-Gymnasiums
präsentieren ihre Werke.
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag
13:00-18:00 Uhr, Mittwoch 9:00-12:00 Uhr und
13:00-18:00 Uhr, Samstag 9:00-12:00 Uhr
SA – 23.01.2016
Dom „St. Marien“ Wurzen
20.00 Uhr The Best of Black Gospel
Karten erhalten Sie in der Tourist-Information Wurzen
und an allen bekannten CTS-Vorverkaufsstellen.
Vorweihnachtstrubel
Grüner Kranz mit roten Kerzen,
Lichterglanz in allen Herzen,
Weihnachtslieder, Plätzchenduft,
Zimt und Sterne in der Luft.
Garten trägt sein Winterkleid
wer hat noch für Kinder Zeit?
MEL D U N G
DRK lädt zur Blutspende in den letzten Wochen des Jahres
Ein unbezahlbares Geschenk ist es sicherlich, schwer kranken
oder verletzten Menschen das Leben zu schenken. Blutspender sind immer auch Lebensretter. Gerade zu Weihnachten,
wenn mehrere Feiertage aufeinander folgen, ist es von besonderer Wichtigkeit, die Kliniken und Arztpraxen der Region
mit lebensrettenden Blutpräparaten versorgen zu können.
Denn Blutkonserven haben nur eine begrenzte Haltbarkeit
von 35 bis 42 Tagen. Wer sich als Blutspender auf einem DRKBlutspendetermin eine Stunde Zeit nimmt, kann so seinen
schwer kranken Mitmenschen das größte Geschenk machen.
Aus einer Blutspende von einem halben Liter können drei
lebensrettende Präparate gewonnen werden: Erythrozyten,
Thrombozyten und Blutplasma.
Auf allen DRK-Blutspendeterminen
zwischen dem 21. und dem 30. Dezember erhalten die BlutspenderInnen
ein kleines Dankeschön sowie den
traditionellen Imbiss nach der Spende.
Außerdem sind unsere beliebten Streifenkalender für das kommende Jahr
wieder auf allen Blutspendeterminen
erhältlich.
Der DRK-Blutspendedienst bedankt
sich bei allen Blutspendern für ihre
Treue und wünscht ein gesundes und glückliches Jahr 2016!
von ©Ursel Scheffler
Leute packen, basteln, laufen,
grübeln, suchen, rennen, kaufen,
kochen, backen, braten, waschen,
rätseln, wispern, flüstern, naschen,
schreiben Briefe, Wünsche, Karten,
was sie auch von dir erwarten.
Doch wozu denn hetzen, eilen,
schöner ist es zu verweilen
und vor allem dran zu denken,
sich ein Päckchen „Zeit“ zu schenken.
Und bitte lasst noch etwas Raum
für das Christkind unterm Baum!!!!
Unseren Kunden und Geschäftspartnern
frohe Weihnachten, ein gutes neues Jahr und hoffen auch 2016
auf eine weiterhin so harmonische Zusammenarbeit!
Wir machen ab 21.12.2015 Weihnachtsurlaub
und sind am 04.01.2016 wieder für Sie da!
Seite 13 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015
www.bestattungshaus-wurzen.de
Gottesdienste und Veranstaltungen der
Kirchgemeinde Kühren-Burkartshain im Dezember 2015 und Januar 2016
GOTTESDIENSTE
Kühren
06. Dezember 10.00 Uhr
20. Dezember 15.00 Uhr
24. Dezember 14.30 Uhr
26. Dezember 17.00 Uhr
10. Januar 10.00 Uhr
24. Januar 08.30 Uhr
Gottesdienst – 2. Advent
Familiengottesdienst – 4. Advent
Gottesdienst mit Krippenspiel
– Heilig Abend
Gottesdienst mit Abendmahl
– 2. Christtag
Gottesdienst mit Abendmahl
Gottesdienst
Sachsendorf
24. Dezember 14.30 Uhr
31. Dezember 17.30 Uhr
17. Januar 08.30 Uhr
Gottesdienst mit Krippenspiel
– Heilig Abend
Gottesdienst
Gottesdienst mit Abendmahl
Burkartshain
24. Dezember
– Heilig Abend
25. Dezember
03. Januar
17. Januar
31. Januar
Gottesdienst mit Krippenspiel
Andacht zur Christnacht
Gottesdienst – 1. Christtag
Gottesdienst mit Abendmahl
Gottesdienst mit Abendmahl
Gottesdienst
17.00 Uhr
22.00 Uhr
10.00 Uhr
10.00 Uhr
10.00 Uhr
10.00 Uhr
Nemt
24. Dezember 15.30 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel
– Heilig Abend10. Januar 08.30 Uhr Gottesdienst
Nitzschka
13. Dezember 10.00 Uhr
– 3. Advent
24. Dezember 16.00 Uhr
31. Dezember 16.00 Uhr
31. Januar 08.30 Uhr
Christliche Kinderstunde: (außer in den Schulferien)
mittwochs 14.45–15.15 Uhr in der Kita „Rüsselchen“, Kühren
donnerstags 14.45–15.15 Uhr in der Kita in Burkartshain
Junge Gemeinde:
23. Dezember, 06. Januar und 20. Januar jeweils um 19.00 Uhr in
Burkartshain
Konfirmandenunterricht für Kühren-Burkartshain und Wurzen:
(außer in den Schulferien)
7. Klasse immer dienstags von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr in Wurzen,
Domplatz 4
8. Klasse immer dienstags von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in Wurzen,
Domplatz 4
Kirchenchorproben:
ab 2016 finden die Chorproben wieder im Gemeindehaus Sachsendorf statt: 06./13./20./27.
Posaunenchor Kühren-Sachsendorf:
jeden Dienstag um 19.30 Uhr in Sachsendorf
Posaunenchor Nemt-Burkartshain-Nitzschka:
jeden Freitag um 19.30 Uhr in Nemt
Alle weiteren Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen
Gemeindebrief.
Ihre Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kühren-Burkartshain
Adventsgottesdienst mit Posaunenchor Nemt-Burkartshain
Gottesdienst mit Krippenspiel
– Heilig Abend
Gottesdienst – Silvester
Gottesdienst
B egegn u ngen u nd V eranstalt u ngen :
Frauendienst Kühren: 07. Januar um 14.00 Uhr
Männergesprächskreis Kühren:
13. Januar 2015 um 19.30 Uhr im Pfarrhaus Kühren:
Thema: „Wie viel Gewalt braucht der Friede” mit Herrn Pfarrer
Martin Hüfken
Gesprächskreis Nitzschka: wird noch bekannt gegeben
Kreis junger Leute:
08. Januar um 18.00 Uhr in Burkartshain
Christenlehre: (außer in den Schulferien)
Kl. 1–6 jeden Donnerstag von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in Burkartshain
Kl. 1–6 jeden Mittwoch von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in Sachsendorf
Seite 14 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015
Seite 15 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015
NEUGEBORENE
Fritz Elias
geb. am 22.09.2015
3620 g • 51 cm
Die glücklichen Eltern:
Frances Kluge und
Tobias Schramm
Wermsdorf OT Malkwitz
Finja Alina
Jason-Dean
geb. am 03.11.2015
3930 g • 51 cm
Die glücklichen Eltern:
Jenny Gurak und
René Pohl
Wurzen
Hannah
geb. am 20.10.2015
3000 g • 49 cm
Die glücklichen Eltern:
Susann und
Robert Danneberg
Mörtitz
geb. am 05.11.2015
3590 g • 50 cm
Die glücklichen Eltern:
Susann Friedrich und
Benny Srock
Borsdorf
Phyllis-Joudy
Charlotte Miriam
geb. am 22.10.2015
3710 g • 52 cm
Die glücklichen Eltern:
Jenny Busch und
Daniel Lehner
Colditz OT Zschirla
Adrian
geb. am 23.10.2015
3150 g • 50 cm
Die glücklichen Eltern:
Tina Paasche und
Daniel Hönicke
Thea
geb. am 01.11.2015
3020 g • 50 cm
Die glücklichen Eltern:
Jennifer und
Stefan Maudrich
Altenbach
geb. am 06.11.2015
3080 g • 48 cm
Die glücklichen Eltern:
Nicole Pilz und
Maik Schreiber
Emilio Mathias
geb. am 08.11.2015
3210 g • 49 cm
Die glücklichen Eltern:
Madeleine und
Sven Weißbach
Borsdorf
Lea
geb. am 08.11.2015
3320 g • 50 cm
Die glücklichen Eltern:
Anne und
Christian Burkhardt
Roitzsch
Wer sagt, es gibt sieben Wunder auf dieser Welt,
hat noch nie die Geburt eines Kindes erlebt.
Wer sagt, Reichtum ist alles,
hat nie ein Kind lächeln gesehen.
Wer sagt, diese Welt sei nicht mehr zu retten,
hat vergessen, dass Kinder Hoffnung bedeuten.
Fabrice Peter
geb. am 10.11.2015
3580 g • 50 cm
Die glücklichen Eltern:
Nicole und
Maik
Jesewitz
Jasmin
geb. am 21.11.2015
2620 g • 48 cm
und
Jessica
Magdalena
geb. am 21.11.2015
3050 g • 50 cm
Die glücklichen Eltern:
Nicole und Andreas Schad
Falkenhain
Emma
geb. am 21.11.2015
3315 g • 49 cm
Die glücklichen Eltern:
Diana Starke und
Torsten Ludwig
Kühren
Marlena
geb. am 25.11.2015
3640 g • 49 cm
Die glücklichen Eltern:
Linda Manngatter und
Markus Hörnig
Wurzen
geb. am 11.11.2015
3740 g • 52 cm
Die glücklichen Eltern:
Christin und
Stefan Schiemann
Wurzen
geb. am 19.11.2015
3635 g • 50 cm
Die glücklichen Eltern:
Franziska Lux und
Andreas Naumann
Roitzsch
Emma Elsa
Lucia
geb. am 20.11.2015
2780 g • 48 cm
und
Milan Marcus
geb. am 20.11.2015
2900 g • 49 cm
Die glücklichen Eltern:
Sandy und Marcus Skor
Kühnitzsch
Lisa
geb. am 28.11.2015
3110 g • 48 cm
Die glücklichen Eltern:
Anja und
Sören Keßler
Großzschepa
Die Stadtverwaltung Wurzen
gratuliert den Eltern
zur Geburt Ihrer Kinder!
Käthe-Kollwitz-Str. 3
04808 Wurzen
Spedition
Entsorgung, Möbel-, Küchen- und
Wasserbettmontage, Außenlift
f von
Ankau
n
Küche
Wir fahren mit Lizenz
über 3,5t Gesamtgewicht.
Umzugsfachbetrieb seit 1995
03425-923925
Umzuege-Ptak.de
Seite 16 · Amtsblatt 11/2015 vom 20.12.2015
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