Der Landkreis Ammerland Kfz-Zulassungsbehörde Unsere Öffnungszeiten: Mo - Fr: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr Mo - Mi: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Do: 14:00 Uhr – 17:00 Uhr Ihre Ansprechpartner: Herr Haken 04488/56-1030 [email protected] Frau Schmidt 04488/56-1031 [email protected] Frau Bartsch 04488/56-1140 [email protected] Frau Wilken 04488/56-1141 [email protected] Frau Wester 04488/56-1150 [email protected] Frau Fink 04488/56-1150 [email protected] Frau Ötjen 04488/56-1151 [email protected] Frau Kieper 04488/56-1160 [email protected] Frau Lüers 04488/56-1161 [email protected] Frau Rohlfs 04488/56-1170 [email protected] Frau Hots 04488/56-1181 [email protected] Frau Hobbie 04488/56-1180 [email protected] Unsere Fax-Nr. 04488/56-1179 Zusätzliche Hinweise Falls Sie nicht selber hier bei der Zulassungsbehörde erscheinen können, besteht die Möglichkeit eine Person zu bevollmächtigen. Sie geben Ihr dann zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen eine Vollmacht mit. Möchten Sie sich mit einem Reisepass ausweisen, dann benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung. Alle erforderlichen Formulare wie z. B. SEPALastschriftmandat, Vollmacht, Verlusterklärung etc. finden Sie auf unserer Internetseite www.ammerland.de unter Formulare / Zulassung. Zulassungen sind nur auf den Hauptwohnsitz möglich. Haben Sie noch weitere Fragen, dann rufen Sie uns einfach an. Landkreis Ammerland Ammerlandallee 12 26655 Westerstede Telefon: 04488 – 56-0 Fax: 04488 – 56-444 www.ammerland.de Informationen der Kfz-Zulassungsbehörde LANDKREIS AMMERLAND ZULASSUNGSBEHÖRDE / ÖFFNUNGSZEITEN: Mo. - Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr u. Mo. - Mi. 14:00 Uhr – 16:00 Uhr u. Do. 14:00 Uhr – 17:00 Uhr Sie benötigen für ... Zulassung eines Neufahrzeugs Außerbetriebsetzung innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks Wiederzulassung – Fahrzeug ist stillgelegt und war im Ammerland zugelassen Wiederzulassung – Fahrzeug ist gleichstillgelegt und war bisher bleibender außerhalb des Ammerlands Halter zugelassen Anschriftenänderung – Halter ist aus anderem Zulassungsbezirk zugezogen, Kennzeichen bleibt Umschreibung innerhalb des Ammerlands Umschreibung vom anderen Zulassungsbezirk ins HalterAmmerland Wiederzulassung – Fahrzeug ist wechsel stillgelegt und soll vom anderen Zulassungsbezirk ins Ammerland umgemeldet werden Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I bei Verlust Beantragung + Ausstellung einer ErsatzZulassungsbescheinigung Teil II bei Verlust Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach technischen Änderungen Adressänderung oder Namensänderung innerhalb des Landkreises Umkennzeichnung Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung bei jur. Personen: Handelsregisterauszug od. Gewerbeanmeldung Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief X X Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein VB-Nr. von der Versicherung Kennzeichenschilder Gültiger Hauptuntersuchungsbericht X X SEPALastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer Verlusterklärung des eingetragenen Halters X Verwaltungs -gebühren (können abweichen) 30,20 € * X 1) 7,70 € * X X X X X X 12,40 € * X X X X X X 31,70 € * X X 4) X X X X X X X X X X X X X X X X X 1) X X 23,50 € * X X 33,80 € * X X 33,80 € * X X X X X X X X X X X X X X 2) 17,50 € * X X 3) X 15,10 € * X 5) 59,60 € 13,10 € 15,60 € * 15,60 € * X 1) X 31,70 € * 1) abmontieren und zum Abstempeln vorlegen 2) VB-Nr. (Versicherungsbestätigung) für Kurzzeitkennzeichen 3) zusätzl. alle Unterlagen, die Sie bezügl. der technischen Änderung bekommen haben 4) alter Fahrzeugbrief muss vorgelegt werden, ZB II nicht 5) Bei Verlust Fahrzeugbrief / ZB II ist eine Erklärung an Eides statt persönlich vom Verfügungsberechtigten abzugeben *) bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zzgl. 10,20 € + 2,60 € bei Reservierung *) bei manueller Erfassung zzgl. 15,30 € *) Umschreibung Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II zzgl. 5,10 €
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