Informationen der Kfz-Zulassungs- behörde

Der Landkreis Ammerland
Kfz-Zulassungsbehörde
Unsere Öffnungszeiten:
Mo - Fr:
8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mo - Mi:
14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Do:
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Ihre Ansprechpartner:
Herr Haken
04488/56-1030
[email protected]
Frau Schmidt 04488/56-1031
[email protected]
Frau Bartsch
04488/56-1140
[email protected]
Frau Wilken
04488/56-1141
[email protected]
Frau Wester
04488/56-1150
[email protected]
Frau Fink
04488/56-1150
[email protected]
Frau Ötjen
04488/56-1151
[email protected]
Frau Kieper
04488/56-1160
[email protected]
Frau Lüers
04488/56-1161
[email protected]
Frau Rohlfs
04488/56-1170
[email protected]
Frau Hots
04488/56-1181
[email protected]
Frau Hobbie
04488/56-1180
[email protected]
Unsere Fax-Nr. 04488/56-1179
Zusätzliche Hinweise
 Falls Sie nicht selber hier bei der
Zulassungsbehörde erscheinen können,
besteht die Möglichkeit eine Person zu
bevollmächtigen. Sie geben Ihr dann
zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen
eine Vollmacht mit.
 Möchten Sie sich mit einem Reisepass
ausweisen, dann benötigen wir zusätzlich
eine Meldebescheinigung.
 Alle erforderlichen Formulare wie z. B. SEPALastschriftmandat, Vollmacht, Verlusterklärung etc. finden Sie auf unserer
Internetseite www.ammerland.de unter
Formulare / Zulassung.
 Zulassungen sind nur auf den Hauptwohnsitz möglich.
 Haben Sie noch weitere Fragen, dann rufen
Sie uns einfach an.
Landkreis Ammerland
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Telefon: 04488 – 56-0
Fax:
04488 – 56-444
www.ammerland.de
Informationen der
Kfz-Zulassungsbehörde
LANDKREIS AMMERLAND ZULASSUNGSBEHÖRDE / ÖFFNUNGSZEITEN: Mo. - Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr u. Mo. - Mi. 14:00 Uhr – 16:00 Uhr u. Do. 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Sie benötigen für ...
Zulassung eines Neufahrzeugs
Außerbetriebsetzung innerhalb oder
außerhalb des Zulassungsbezirks
Wiederzulassung – Fahrzeug ist
stillgelegt und war im
Ammerland zugelassen
Wiederzulassung – Fahrzeug ist
gleichstillgelegt und war bisher
bleibender außerhalb des Ammerlands
Halter
zugelassen
Anschriftenänderung –
Halter ist aus anderem
Zulassungsbezirk zugezogen,
Kennzeichen bleibt
Umschreibung innerhalb des
Ammerlands
Umschreibung vom anderen
Zulassungsbezirk ins
HalterAmmerland
Wiederzulassung – Fahrzeug ist
wechsel
stillgelegt und soll vom anderen
Zulassungsbezirk ins
Ammerland umgemeldet
werden
Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I bei Verlust
Beantragung + Ausstellung einer ErsatzZulassungsbescheinigung Teil II bei Verlust
Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens
Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach
technischen Änderungen
Adressänderung oder Namensänderung
innerhalb des Landkreises
Umkennzeichnung
Gültigen Personalausweis oder
Reisepass mit
Meldebescheinigung
bei jur. Personen:
Handelsregisterauszug od.
Gewerbeanmeldung
Zulassungsbescheinigung
Teil II /
Fahrzeugbrief
X
X
Zulassungsbescheinigung
Teil I /
Fahrzeugschein
VB-Nr. von
der
Versicherung
Kennzeichenschilder
Gültiger
Hauptuntersuchungsbericht
X
X
SEPALastschriftmandat für
den Einzug
der
Kfz-Steuer
Verlusterklärung
des eingetragenen
Halters
X
Verwaltungs
-gebühren
(können
abweichen)
30,20 € *
X 1)
7,70 € *
X
X
X
X
X
X
12,40 € *
X
X
X
X
X
X
31,70 € *
X
X 4)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X 1)
X
X
23,50 € *
X
X
33,80 € *
X
X
33,80 € *
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X 2)
17,50 € *
X
X 3)
X
15,10 € *
X 5)
59,60 €
13,10 €
15,60 € *
15,60 € *
X 1)
X
31,70 € *
1) abmontieren und zum Abstempeln vorlegen 2) VB-Nr. (Versicherungsbestätigung) für Kurzzeitkennzeichen 3) zusätzl. alle Unterlagen, die Sie bezügl. der technischen Änderung bekommen haben
4) alter Fahrzeugbrief muss vorgelegt werden, ZB II nicht 5) Bei Verlust Fahrzeugbrief / ZB II ist eine Erklärung an Eides statt persönlich vom Verfügungsberechtigten abzugeben *) bei Zuteilung eines
Wunschkennzeichens zzgl. 10,20 € + 2,60 € bei Reservierung *) bei manueller Erfassung zzgl. 15,30 € *) Umschreibung Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II zzgl. 5,10 €