FAQ Häug gestellte Fragen und Antworten zur Umstellung der Prüfungsordnungen Mathematik, Meteorologie und Physik zum WS 2015/16 Version 1.0 A XEL K ÖHLER ∗ 24. September 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Wechsel in die neue Prüfungsordnung (PO) 1 2 Anerkennungen 2 3 Prüfungen 3 1 Wechsel in die neue Prüfungsordnung (PO) Muss ich zur neuen PO wechseln? Das hängt von Ihrem Studiengang ab. Wenn Sie: • den FüBa bzw. einen Lehramtsstudiengang studieren, müssen Sie nach den neuen Regelungen weiter studieren. Das liegt daran, dass es formal keine neuen Ordnungen gibt, sondern nur überarbeitete Anhänge zur bisherigen Ordnung. Eine Ausnahme gibt es für Studierende, die nahezu alle Leistungen erbracht haben (siehe vorletzte Frage in diesem Block). • in einem der Fachstudiengänge Mathematik, Meteorologie und Physik studieren, können Sie bis zum 31.12.2015 einen Antrag auf Verbleib in der alten PO stellen. Nachher ist ein solcher Antrag nicht möglich. Es ist auch nicht möglich, falls ein solcher Antrag genehmigt wurde, später doch in die neue PO zu wechseln. Ich studiere den Fachstudiengang Mathematik, Meteorologie oder Physik. Was muss ich beachten, wenn ich in meiner alten PO bleiben will? Sie müssen bis zum 31.12.2015 einen begründeten Antrag auf Verbleib in der alten PO beim Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs stellen. Aus dem Antrag sollte hervorgehen, warum ein Wechsel in die neue PO für Sie mit (erheblichen) Nachteilen verbunden ist. Ich habe alle Leistungen bis auf die Abschlussarbeit erbracht, muss ich trotzdem die PO wechseln? ∗ Telefon: 0511 – 762 5450, E-Mail: [email protected] 1 Nein, für diese Studierenden ist kein Wechsel der PO vorgesehen. Eine Abfrage dazu erfolgt an alle Studierende der Fakultät ab dem 4. BA–Semester bzw. dem 2. MA–Semester mit einer Online-Umfrage per E-Mail. Ich studiere den jetzt eingestellten Studiengang MA Technische Physik, muss ich zum MA Physik wechseln? Nein, Sie können bis zum endgültigen Auslaufdatum der Prüfungsordnung MA Technische Physik nach dieser Ordnung studieren. Nach der derzeitigen Rechtssituation läuft diese Prüfungsordnung im Sommersemester 2019 aus. 2 Anerkennungen Müssen die Überführungen und Anerkennungen und von mir beantragt werden oder passiert das automatisch? In der Regel geschehen die Überführungen automatisch. Nicht in allen Fällen ist es von außen eindeutig, dass eine bestimmte Anerkennung zu Ihrem Vorteil ist. Daher müssen Sie in diesen Fällen selber einen Antrag stellen. In den Übergangsvorschriften sind Anträge erwähnt, wie stelle ich diese? Ab 1.10.2015 können Sie diese Anträge stellen. Dazu werden wir auf der bekannten Webseite (http://www.maphy.uni-hannover.de/185.html) entsprechende Formulare bereitstellen. Diese sind ausgefüllt und unterschrieben beim Studiendekanat (Briefkasten Studiendekanat vor dem Raum C 411) einzureichen. Ihre Angaben werden dann überprüft und die Anträge zum Prüfungsamt weiter geleitet. Muss ich bis zum 1.10.2015 meinen Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen stellen? Nein, Sie können vom 1.10.2015 bis zum 31.3.2016 einen Antrag stellen. Ich kann erst zum Sommersemester 2016 einen Antrag stellen, gelten die Übergangsvorschriften dann immer noch? Die Übergangsregelungen sind vorerst bis zum 31.3.2016 befristet. In Härtefällen und in Fällen die sich durch ein voriges BA Studium im MA ergeben, wird diese Frist sicherlich verlängert werden. Ich will eine Studienleistung anerkennen lassen, die noch nicht in meinem Notenspiegel erscheint. Ist dies möglich? Ja, bitte geben Sie dazu einen entsprechenden Antrag ab (siehe oben.). Die Studienleistungen liegen auch im Studiendekanat vor, so dass hier überprüft werden kann, ob Sie wirklich die Studienleistung erworben haben. Wie lange wird die Überführung meiner bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen in die neuen Studiengänge durch das Akademische Prüfungsamt dauern? Alle Leistungen müssen per Hand von der alten Prüfungsordnung in die neue Prüfungsordnung übertragen werden. Dies gilt für viele Studiengänge – nicht nur die der Fakultät für Mathematik und Physik, während gleichzeitig auch die anderen Aufgaben des Prüfungsamtes erledigt werden müssen. Man kann daher davon ausgehen, dass die Übertragung mehrere Monate dauern kann. Dazu kommt, dass in den Fachstudiengängen bis zum 31.12.2015 noch Anträge auf Verbleib in der alten PO eingereicht werden können. 2 R L Achtung: Falls Sie dringend in die neue PO wechseln müssen, wenden Sie sich bitte direkt an das akademische Prüfungsamt. . Mein Problem wird mit den derzeitigen Anerkennungsregeln nicht gelöst, was kann ich tun? Es gibt dazu zwei Möglichkeiten: 1. Schauen Sie zunächst nach, ob es nicht doch eine neue Version der Anerkennungsregeln gibt, die Ihr Problem löst. Wir werden diese bei Bedarf aktualisieren. 2. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie sich gerne per Mail an mich wenden: [email protected]. 3 Prüfungen Ich habe im Modul XX der alten Prüfungsordnung bereits einen Fehlversuch. Dieses Modul wird durch das Modul YY der neuen Prüfungsordnung abgelöst. Zählen die Fehlversuche aus dem Modul XX weiter? Wenn das Modul geändert wurde, das heißt z.B. im Modul wurden Lehrveranstaltungen neu hinzugefügt oder Lehrveranstaltungen gestrichen, werden Fehlversuche nicht übernommen. 3
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