STERAC Transport & Logistik GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen I./ „AGB“ 1./ Wir arbeiten, soweit nachstehend nichts Abweichendes vereinbart ist und zwingende gesetzliche Vorschriften diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegenstehen, ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils neueste Fassung, die auf unserer Website unter www.sterac.com eingesehen werden können und in unseren Geschäftsstellen ausliegen und die wir Ihnen auf Anforderung gerne auch zusenden. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung als Frachtführer oder Spediteur für Güterschäden (Verlust und Beschädigung) auf 5,00 Euro für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Sendung; bei einem Schaden, der an dem Gut während des Transportes mit einem Beförderungsmittel eingetreten ist, abweichend hiervon auf den für diese Beförderung gesetzlich festgelegten Höchstbetrag; bei einem Verkehrsvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Transportmitteln unter Einschluss einer Seebeförderung abweichend auf 2 SZR für jedes Kilogramm; in jedem Schadensfall höchstens auf einen Betrag von 1 Mio. Euro oder 2 SZR für jedes Kilogramm, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Der Einbeziehung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden, insbesondere den Deutschen Transport- und Lagerbedingungen (DTLB), wird ausdrücklich widersprochen. 2./ Soweit der Schaden auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch uns oder unsere Leute oder Erfüllungsgehilfen oder auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die wir oder unsere Leute oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein verursacht haben, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde und wir nach den Vorschriften des 5. Buches des HGB (= Seerecht) oder nach der CMR oder nach der CMNI oder nach dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) haften, finden die ADSp keine Anwendung. Vielmehr verbleibt es in diesen Fällen bei der Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. In Abweichung von den ADSp haften wir für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, nur für den Ersatz des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens für den Verlust oder bei Beschädigung von Gütern der Höhe nach begrenzt auf EUR 5.000,00 pro Ladeeinheit (Container, Palette, Kollo etc.). Die genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung und rechtzeitig vor Aufnahme unserer vertraglich geschuldeten Leistungen schriftlich einen höheren Wert für die Güter angibt. Als Haftungsgrenze gilt dann der angegebene Wert des Gutes. Wir werden unserer Tätigkeit in diesem Fall entsprechend dem deklarierten Wert auf Kosten des Auftraggebers zusätzlich versichern. 3./ Abweichend von den ADSp und den gesetzlichen Vorschriften haben wir in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen ein Verschulden unserer Leute und der Schiffsbesatzung nicht zu vertreten, wenn der Schaden durch ein Verhalten bei der Führung oder der sonstigen Bedienung des Schiffes, jedoch nicht bei der Durchführung von Maßnahmen, die überwiegend im Interesse der Ladung getroffen wurden oder durch Feuer oder Explosion an Bord des Schiffes entstanden ist. Stand: 13.10.2015 Seite 1 von 3 4./ Abweichend von den ADSp und den gesetzlichen Vorschriften haften wir auch nicht für Schäden in den in Artikel 25 Abs. 2 Nr. a CMNI genannten Fällen, die wir durch eine Handlung oder Unterlassung des Schiffsführers, Lotsen oder sonstiger Personen im Dienste des Schiffes oder eines Schub- oder Schleppbootes bei der nautischen Führung oder der Zusammenstellung oder Auflösung eines Schub- oder Schleppverbandes verursacht haben, es sei denn, wir haben unsere Pflichten nach Artikel 3 Abs. 3 CMNI hinsichtlich der Besatzung nicht erfüllt oder der Schaden beruht auf einem qualifizierten Verschulden im Sinne des Artikel 25 Abs. 2 Nr. a CMNI. 5./ Ferner haften wir nicht für Schäden in den in Artikel 25 Abs. 2 Nr. b CMNI genannten Fällen, die durch Feuer oder Explosion an Bord des Schiffes verursacht wurden, ohne dass nachgewiesen wird, dass das Feuer oder die Explosion durch unser Verschulden oder ein Verschulden des ausführenden Frachtführers oder der Bediensteten oder Beauftragten oder durch Mängel des Schiffes verursacht wurden. 6./ Ferner haften wir nicht in den in Artikel 25 Abs. 2 Nr. c CMNI genannten Fällen, wenn der Schaden auf vor Beginn der Reise bestehende Mängel unseres oder von uns gemieteten oder gecharterten Schiffes zurückzuführen ist und wir beweisen, dass die Mängel trotz Anwendung gehöriger Sorgfalt vor Beginn der Reise nicht zu entdecken waren. II./ Zahlungsziel Gemäß ADSp 18.1 sind unsere Frachtrechnungen sofort zu begleichen. Alle erforderlichen Beförderungs– und Begleitdokumente sind dem Fahrer an der Ladestelle und an der Entladestelle quittiert auszuhändigen. Wir akzeptieren keine Streckung des Zahlungszieles durch die Forderung von CMR– Ablieferquittungen. III./ Standgeldvereinbarung Jeweils drei Stunden für die Be- und Entladung des Fahrzeuges sind standgeldfrei. Wartet der Frachtführer aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder aus Gründen, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, über die Be- und Entladezeit hinaus, so hat er einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Standgeld). Die angemessene Vergütung beläuft sich auf mindestens EUR 50,00 je angefangene Stunde. Der Nachweis eines höheren Standgeldes bleibt dem Frachtführer vorbehalten. Unser Angebot ist freibleibend und beruht auf den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen – neueste Fassung – und setzt normale unveränderte Beförderungsverhältnisse, sowie zurzeit gültige Frachten, Tarife und Valutaverhältnisse voraus. IV./ Absenderhaftung Die Haftung des Auftraggebers im Rahmen des § 414 HGB darf eine Haftungssumme von EUR 1 Mio. nicht überschreiten. Stand: 13.10.2015 Seite 2 von 3 V./ Erfüllungsort/Gerichtsstand In Abweichung von Ziffer 30 ADSp ist der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Auftragsverhältnis oder im Zusammenhang damit entstehen, ist für alle Beteiligten, soweit sie Kaufleute sind, Hamburg; für Ansprüche gegen uns ist dieser Gerichtsstand ausschließlich. Stand: 13.10.2015 Seite 3 von 3
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