Vollmacht zur Fiskalvertretung NAVIS Hamburg

Vollmachtgeber :
Anschrift / Strasse:
PLZ / Ort:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Ust.-IdNr.:
EORI-Nummer:
Niederlassungs-Nr.:
Handelsreg.-Nr.:
AEO Bewilligungen:
Kontaktdaten (Ansprechpartner, Adresse, E-Mail)
der Buchhaltung:
für Umsatzsteuernachweise:
Vollmacht zur Fiskalvertretung
Bitte senden Sie diese Zollvollmacht im Original an die obige Anschrift der NAVIS AG, Hamburg.
1) Hiermit erteilen wir bis auf schriftlichen Widerruf die Firma
NAVIS Schiffahrts- und Speditions-Aktiengesellschaft
zu Hd. Petra Volckmann
Billhorner Kanalstraße 69
20539 Hamburg
mit der Ust.-IdNr.: DE 811 908 626
die Vollmacht zur Fiskalvertretung nach §§ 22 a ff . UStG auf Grundlage der ADSp (**).
2) Hiermit wird die Firma NAVIS Schiffahrts- und Speditions-Aktiengesellschaft
Billhorner Kanalstraße 69
20539 Hamburg
bevollmächtigt,

die sich nach der Zollabfertigung aus den innergemeinschaftlichen Lieferungen an
uns/unsere Kunden (*) ergebenden umsatzsteuerlichen Pflichten in Deutschland als
Fiskalvertreter wahrzunehmen,

als Fiskalvertreter die Steuererklärung gemäß § 22b Abs. 2 Satz 1 UStG in Deutschland abzugeben,

als Fiskalvertreter die Zusammenfassende Meldung nach § 22b Abs. 2 Satz 2 UStG
abzugeben,

als Fiskalvertreter die Intrastat-Meldung beim Statistischen Bundesamt abzugeben.
Wir bestätigen:
1. Wir sind in der Bundesrepublik Deutschland weder ansässig noch steuerlich registriert, führen ausschließlich steuerfreie Umsätze aus und sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Die Voraussetzungen des § 22a Abs. 1 UStG sind damit bei uns erfüllt. Jegliche Änderung diesbezüglich teilen wir dem Bevollmächtigten unverzüglich schriftlich
mit.
(*) Nicht Zutreffendes bitte streichen.
(**) Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2016 (ADSp 2016) und haben den SLVSPlus gezeichnet. Die ADSp können Sie im Internet unter www.navis-ag.com/agb einsehen. Die ADSp 2016 beschränken in Ziffer 23 die
gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1 Million bzw. 2 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss
einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg.
2. Wir übernehmen die alleinige Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und
Echtheit sämtlicher Angaben und Dokumente, die für die Durchführung der Aufträge
erforderlich sind und verpflichten uns zur Übergabe eines Rechnungsdoppels für Umsätze in Deutschland, bei denen von der Fiskalvertretung Gebrauch gemacht wird.
3. Wir verpflichten uns, dem Bevollmächtigten nach erfolgter Abwicklung einen Nachweis für Umsatzsteuerzwecke gemäß § 17a UStDV zur Verfügung zu stellen.
4. Wir sind mit Verwendung und Speicherung unserer Daten zum Zweck der vereinbarten vertraglichen Tätigkeiten einverstanden.
.......................................................
(Ort und Datum)
.......................................................
(Firmenstempel)
.........................................................................
(Vor- und Nachname in Blockbuchstaben)
.........................................................................
(rechtsverbindliche Unterschrift)
(*) Nicht Zutreffendes bitte streichen.
(**) Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2016 (ADSp 2016) und haben den SLVSPlus gezeichnet. Die ADSp können Sie im Internet unter www.navis-ag.com/agb einsehen. Die ADSp 2016 beschränken in Ziffer 23 die
gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1 Million bzw. 2 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss
einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg.