rentenversicherung_ info Mai 2015 Kein Rechtsformwechsel Eine Veröffentlichung der ver.di-Bundesverwaltung, Fachbereich 4 / Rentenversicherung, 10112 Berlin. V.i.S.d.P. Rolf Behrens, Tel. 030 / 6956-1950, Fax -3450, [email protected] Herstellung: freeStyle grafik, Hannover + Eigendruck. bei den Reha-Kliniken Borkum Riff und Nordseeklinik Ein uns jetzt bekannt gewordenes Gutachten Was bedeutet ein Rechtsformwechsel der Beratungsfirma Ernst & Young, das von für die Beschäftigten? den Trägern in Auftrag gegeben wurde, be- Bisher sind alle Beschäftigte der Deutschen fasst sich mit der Zukunft der Reha-Kliniken Rentenversicherung. Bei einer GmbH wären sie Borkum Riff der DRV Bund und der Nordsee- Beschäftigte der GmbH, damit einer insolvenz- klinik der DRV Rheinland. fähigen und wirtschaftlich selbstständigen Firma. Das Ergebnis laut Gutachten: Es sei im Rahmen der bestehenden Kooperation beiden Kliniken weder gelungen, den Kooperation vor Rechtsformwechsel. Wir sind sicher, dass eine Optimierung der maßgeblichen Marktpreiskorridor zu erreichen, Kooperation einen Rechtsformwechsel unnötig noch wurde eine Identifikation mit der Koope- macht. Dazu gehört auch eine offene Klärung, ration bei den Beschäftigten der Kliniken er- warum die Kooperation nicht stringenter um- reicht. Als Hauptursachen für das Nichterrei- gesetzt wird. chen des Marktpreiskorridors werden dabei Die Möglichkeiten des vereinbarten oder die Insellage, unterschiedliche Entscheidungs- auch durch einen verstärkten Kooperationsver- wege, die zur fehlenden Flexibilität führen, trag sind lange nicht ausgeschöpft. unklare Kompetenz der Verantwortlichen vor Um die Kliniken auf Borkum stabil in die Zu- Ort und eine getrennte Ergebnisverantwor- kunft zu führen, ist eine effiziente, koopera- tung angeführt. tive Zusammenarbeit unerlässlich. Die Gutachter schlagen vor, mit einem Rechtsformwechsel beide Kliniken zu einer Die beteiligten Entscheider, also die Vor- GmbH zusammenzufassen. Sie wollen damit stände und Geschäftsführungen, müssen erreichen, dass die Kliniken wirtschaftlicher, endlich ihre Verantwortung wahrnehmen Entscheidungswege kürzer und die Verbind- und nicht durch einen Rechtsformwechsel lichkeit von Entscheidungen größer wird. Scheinlösungen schaffen. Wir meinen, allein die Ausgründung der Kliniken in eine (g)GmbH löst die Probleme nicht. Die Gewerkschaft ver.di wendet sich in Übereinstimmung mit den Personalräten der Reha-Kliniken entschieden gegen einen Rechtsformwechsel. Sozialversicherung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Wir fordern die Verantwortlichen der Deutschen Rentenversicherung auf, von einem Rechtsformwechsel der Reha-Kliniken abzusehen! Vorname Name Klinik/Träger Unterschrift 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 Ausgefüllte Listen bitte bis zum 29. Mai 2015 zurücksenden an die ver.di-Bundesverwaltung, Fachbereich Sozialversicherung, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin. Danke!
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