Info DRV Borkum Mai 2015 - Sozialversicherung NRW

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Mai 2015
Kein Rechtsformwechsel
Eine Veröffentlichung der ver.di-Bundesverwaltung, Fachbereich 4 / Rentenversicherung, 10112 Berlin. V.i.S.d.P. Rolf Behrens, Tel. 030 / 6956-1950, Fax -3450, [email protected]
Herstellung: freeStyle grafik, Hannover + Eigendruck.
bei den Reha-Kliniken Borkum Riff
und Nordseeklinik
Ein uns jetzt bekannt gewordenes Gutachten
Was bedeutet ein Rechtsformwechsel
der Beratungsfirma Ernst & Young, das von
für die Beschäftigten?
den Trägern in Auftrag gegeben wurde, be-
Bisher sind alle Beschäftigte der Deutschen
fasst sich mit der Zukunft der Reha-Kliniken
Rentenversicherung. Bei einer GmbH wären sie
Borkum Riff der DRV Bund und der Nordsee-
Beschäftigte der GmbH, damit einer insolvenz-
klinik der DRV Rheinland.
fähigen und wirtschaftlich selbstständigen
Firma.
Das Ergebnis laut Gutachten:
Es sei im Rahmen der bestehenden Kooperation beiden Kliniken weder gelungen, den
Kooperation vor Rechtsformwechsel.
Wir sind sicher, dass eine Optimierung der
maßgeblichen Marktpreiskorridor zu erreichen,
Kooperation einen Rechtsformwechsel unnötig
noch wurde eine Identifikation mit der Koope-
macht. Dazu gehört auch eine offene Klärung,
ration bei den Beschäftigten der Kliniken er-
warum die Kooperation nicht stringenter um-
reicht. Als Hauptursachen für das Nichterrei-
gesetzt wird.
chen des Marktpreiskorridors werden dabei
Die Möglichkeiten des vereinbarten oder
die Insellage, unterschiedliche Entscheidungs-
auch durch einen verstärkten Kooperationsver-
wege, die zur fehlenden Flexibilität führen,
trag sind lange nicht ausgeschöpft.
unklare Kompetenz der Verantwortlichen vor
Um die Kliniken auf Borkum stabil in die Zu-
Ort und eine getrennte Ergebnisverantwor-
kunft zu führen, ist eine effiziente, koopera-
tung angeführt.
tive Zusammenarbeit unerlässlich.
Die Gutachter schlagen vor, mit einem
Rechtsformwechsel beide Kliniken zu einer
Die beteiligten Entscheider, also die Vor-
GmbH zusammenzufassen. Sie wollen damit
stände und Geschäftsführungen, müssen
erreichen, dass die Kliniken wirtschaftlicher,
endlich ihre Verantwortung wahrnehmen
Entscheidungswege kürzer und die Verbind-
und nicht durch einen Rechtsformwechsel
lichkeit von Entscheidungen größer wird.
Scheinlösungen schaffen.
Wir meinen,
allein die Ausgründung der Kliniken in eine
(g)GmbH löst die Probleme nicht. Die Gewerkschaft ver.di wendet sich in Übereinstimmung
mit den Personalräten der Reha-Kliniken entschieden gegen einen Rechtsformwechsel.
Sozialversicherung
Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft
Wir fordern die Verantwortlichen
der Deutschen Rentenversicherung auf, von einem
Rechtsformwechsel der Reha-Kliniken abzusehen!
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Unterschrift
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Ausgefüllte Listen bitte bis zum 29. Mai 2015 zurücksenden an die
ver.di-Bundesverwaltung, Fachbereich Sozialversicherung, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin. Danke!