DEPARTMENT OF THE AIR FORCE 86TH AIRLIFT WING (USAFE) Besichtigungen auf dem Flugplatz Ramstein Folgende Richtlinien gelten für eine Informations- und Besichtigungsfahrt auf dem Flugplatz Ramstein: Voraussetzungen-Anmeldung-Vorbereitung - Die Flugplatzbesichtigungen finden von Montag bis Freitag während regulärer Dienstzeiten statt und sind kostenlos. Deutsche und amerikanische Feiertage sind ausgenommen. Die Flugplatzbesichtigungen werden für private Gruppen, Vereine, Behörden oder Firmen (z.B. Betriebsausflug) durchgeführt und sind Teil der Öffentlichkeitsarbeit des 86. Lufttransportgeschwaders. Touristische/kommerzielle Unternehmen (z.B. Reisveranstalter) sind von der Durchführung und Organisation der Besichtigungen ausgeschlossen, außer es handelt sich um deren Betriebsausflug. - Ein Besuch beinhaltet entweder a) eine Rundfahrt und eine Flugzeugbesichtigung oder b) eine Rundfahrt und eine Flugplatzfeuerwehrbesichtigung oder c) eine Rundfahrt und einen Vortrag über den militärischen Auftrag des Allied Air Command (NATO). - Eine Kombination von mehreren Programmpunkten ist nicht möglich. Die Dauer der Besichtigung ist auf maximal 2.5 Stunden begrenzt. Eine Besuchergruppe muss aus mindestens 10 Teilnehmern bestehen Wenn der Besuch eine Flugzeugbesichtigung oder den NATO-Vortrag enthält, liegt die maximale Teilnehmerzahl bei 40 Personen. Wenn nur eine Rundfahrt bzw. eine Flugplatzfeuerwehrbesichtigung gewünscht ist, liegt die MAXIMALE Teilnehmerzahl bei 45. - Die Gruppe mietet selbst einen Bus an (kein Doppeldecker), mit dem die Flugplatzbesichtigung durchgeführt wird. - Verfügbare Termine werden nicht länger als drei Monate im Voraus vergeben (den laufenden Monat nicht mitgerechnet). Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, jeweils am 1. Werktag eines Monats (es empfiehlt sich um 08.00 Uhr anzurufen). Es besteht kein Anspruch auf eine Besichtigung, da die Besichtigungstermine nur nach Verfügbarkeit vergeben werden. - Die Zusendung von allgemeiner Information (z.B. Richtlinien, Teilnehmerformular, etc.) zu einer Anfrage für einen bestimmtenTermin, der länger als drei Monate in der Zukunft liegt, kann nicht als Reservierung angesehen werden. - Vorgemerkte Termine können frühestens zwei Monate im Voraus bestätigt werden. - Der geplante Ablauf kann nicht garantiert werden, da bei einer militärischen Einrichtung kurzfristige/auftragsbedingte Änderungen oder auch eine Absage der Besichtigung nicht auszuschließen sind. Ein Ersatz für hieraus entstehende oder bereits verauslagte Kosten erfolgt nicht. - Auch bei telefonischen Anfragen (06371-952655) muss eine schriftliche Anfrage erfolgen. Bitte richten Sie diese an das: Verbindungsbüro 86. Lufttransportgeschwader Gebäude 2201 66877 Flugplatz Ramstein Fax 06371/952658 oder per E-mail an: [email protected] oder [email protected] - Spätestens 14 Tage (mit Flugzeugbesichtigung 3 Wochen) vor dem vereinbarten Termin muss dem Verbindungsbüro die Teilnehmerliste mit allen Namen, gültigen Personalausweis- oder Reisepassnummern und Geburtsdaten vorliegen. Hierzu sollte ausschließlich das von uns mitgeschickte Formular verwendet und elektronisch zurückgeschickt werden. Handgeschriebene Listen werden nicht akzeptiert. Auf dieser Liste sind auch die Angaben des Busfahrers und sämtlicher in Frage kommender Ersatzbusfahrer einzutragen. Bei Kindern von 0-15 Jahren, die noch keinen Personalausweis/Kinderausweis besitzen, sind auf jeden Fall Namen und Geburtsdatum einzutragen. Die gültigen Ausweise sind, im Original, am Besichtigungstag mitzuführen. Personen, die keinen gültigen Ausweis vorweisen können, werden von der Besichtigung ausgeschlossen. - Falls Personen mit Gehbehinderung an der Besichtigung teilnehmen möchten, bitten wir um vorherige Mitteilung. Wichtige (Sicherheits)-Hinweise - Im Regelfall darf auf dem Flugplatzgelände, außer auf dem Betriebsfeld, fotografiert werden. Es ist aber im Interesse der Gruppe, das Fotomotiv vorher mit der Begleitperson des Verbindungsbüros abzusprechen. Das Fotografieren der Kontrollstellen und anderer Gebäude oder Aktivitäten bei den Eingangstoren zum Flugplatz ist verboten. Bei beobachteten Verstößen gegen ein Fotografierverbot werden Sie aufgefordert, die entsprechenden Fotos zu löschen bzw. den Film einem Mitglied der Sicherheitskräfte auszuhändigen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz des Films, für den Fall, dass dieser an das Flugplatzpersonal augehändigt werden musste. - Das Tragen von losen Kopfbedeckungen wie Hüten oder Baseballkappen ist auf dem Betriebsfeld nicht erlaubt. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass Gegenstände/Accessoires, z. B. lose Knöpfe, Anstecker, Tücher etc. nicht verloren gehen bzw. auf dem Betriebsfeld landen, da diese ein Sicherheitsrisiko für Flugzeuge darstellt. - Die rote Linie auf dem Betriebsfeld darf unter keinen Umständen übertreten werden. - Bitte fotografieren Sie auf keinen Fall den Eingangsbereich oder die Kontrollstellen des Flugplatzes Ramstein während Sie im Bus auf Ihre Begleitperson vom Flugplatz warten. - Den Aufforderungen des Flugplatzpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, die Besichtigung abzubrechen.
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