Gemeinsame Absichtserklärung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst des Freistaats Bayern, Bundesrepublik Deutschland und dem Kulturministerium der Tschechischen Republik Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst des Freistaats Bayern, Bundesrepublik Deutschland und das Kulturministerium der Tschechischen Republik (im Folgenden die „Beteiligten"), haben den gemeinsamen Wunsch, eine langfristige Zusammenarbeit im Bereich von Kultur und Kunst wie auch bei der Entwicklung von Aktivitäten in der Präsentation von Kultur, Kunst und Geschichte zu begründen. Diese soll die Grundlage der gegenseitigen Beziehungen zwischen Bayern und der Tschechischen Republik bilden. Darüber hinaus wollen sie sich um eine Vertiefung des kulturellen Dialogs und der gegenseitigen Verständigung bemühen. Deshalb haben sie sich auf Folgendes verständigt: I Ziel Das Ziel dieser Gemeinsamen Absichtserklärung ist eine Intensivierung des kulturellen und künstlerischen Austausches, die Bewahrung und Fortentwicklung des gemeinsamen kulturellen und historischen Erbes, eine Vertiefung der Zusammenarbeit von einzelnen Künstlern, Kunstensembles, Kultur- und Kunsteinrichtungen und -organisationen sowie die Präsentation der gegenseitigen Zusammenarbeit und ihrer Ergebnisse vor der breiten Öffentlichkeit mit der Absicht einer Stärkung der Partnerschaft und der guten Nachbarschaft beider Länder auf der Grundlage des gegenseitigen Kennenlernens und der Verständigung, unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft. II Bereiche der Zusammenarbeit Die Beteiligten beabsichtigen, eine vertiefte Zusammenarbeit, die Entwicklung direkter Kontakte und den Austausch von Experten und Erfahrungen insbesondere in den folgenden Bereichen zu unterstützen: a) Museen, Gedenkstätten, Galerien; b) Literatur, Bibliotheken und bibliothekarische Fachorganisationen und -assoziationen; c) neue Technologien, nationale digitale Bibliotheken und Digitalisierung, insbesondere mit Hinsicht auf die Zugänglichmachung des kulturellen und historischen Erbes; d) Denkmalpflege; e) Musik, Theater, Oper, Tanz und Ballett; Kinematografie; g) nationale Minderheiten. III Formen der Zusammenarbeit Die Zusammenarbeit kann insbesondere die folgenden Formen haben: a) Organisation von Seminaren und Workshops; b) Beteiligung an bedeutenden Konferenzen und andere von den Beteiligten vereinbarte Formen; c) Austausch von Experten; d) Museums- und Ausstellungsprojekte, die sich insbesondere mit Aspekten des bayerisch-böhmischen Kulturraums befassen und durch fachlichen Austausch und leihweise Überlassung geeigneter Exponate unterstützt werden; e) Austausch von Publikationen; f) gegenseitige Gastspiele von Künstlern und Kunstensembles; g) Teilnahme an Kunstfestivals, internationalen Zusammentreffen und weiteren nicht kommerziellen Aktivitäten; h) Aufführung von nationalen Filmen auf in beiden Ländern veranstalteten internationalen Filmfestivals; i) Aktivitäten zur Vertiefung des kulturellen und historisch-politischen Wissens über den jeweils anderen als Grundlage der Völkerverständigung. Die Beteiligten sind übereinstimmend der Ansicht, dass sich die Zusammenarbeit auf gegenseitigem Respekt und auf den Prinzipien gleicher Partnerschaft und Reziprozität gründen sollte. Die Veranstaltung konkreter Aktivitäten, die Vereinbarung von Terminen und Bedingungen, sowie der Rechte und Verpflichtungen werden Gegenstand getrennter Vereinbarungen zwischen den einzelnen Trägern der Zusammenarbeit sein. Die Beteiligten beabsichtigen regelmäßige Konsultationen, um die Entwicklung der Zusammenarbeit und der Aktivitäten zu erörtern. Die Beteiligten beabsichtigen, jeweils Ansprechpartner für die Vorhaben zu benennen. Die Zusammenarbeit geschieht nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel, der personellen Kapazitäten sowie der für die beiden Seiten jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen. Aus dieser Zusammenarbeit ergeben sich in Zukunft keine Verpflichtungen, finanzielle, materielle oder personelle Ressourcen bereit zu stellen. Unterzeichnet in Prag am 14' , in zwei Exemplaren jeweils in deutscher und in tschechischer Sprache. Für das Bayerische Staatsministerium Für das Kulturministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft der Tschechischen Republik: und Kunst des Freistaats Bayern: Ludwig Spaenle Daniel Herman Minis/ er Minister
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