Gemeinsame Absichtserklärung zwischen dem Bayerischen

Gemeinsame Absichtserklärung
zwischen
dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst des Freistaats Bayern,
Bundesrepublik Deutschland
und
dem Kulturministerium der Tschechischen Republik
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
des Freistaats Bayern, Bundesrepublik Deutschland und das Kulturministerium
der Tschechischen Republik (im Folgenden die „Beteiligten"), haben den
gemeinsamen Wunsch, eine langfristige Zusammenarbeit im Bereich von Kultur
und Kunst wie auch bei der Entwicklung von Aktivitäten in der Präsentation von
Kultur, Kunst und Geschichte zu begründen. Diese soll die Grundlage
der gegenseitigen Beziehungen zwischen Bayern und der Tschechischen Republik
bilden. Darüber hinaus wollen sie sich um eine Vertiefung des kulturellen Dialogs
und der gegenseitigen Verständigung bemühen.
Deshalb haben sie sich auf Folgendes verständigt:
I Ziel
Das Ziel dieser Gemeinsamen Absichtserklärung ist eine Intensivierung
des kulturellen und künstlerischen Austausches, die Bewahrung und Fortentwicklung
des gemeinsamen kulturellen und historischen Erbes, eine Vertiefung
der Zusammenarbeit von einzelnen Künstlern, Kunstensembles, Kultur- und
Kunsteinrichtungen und -organisationen sowie die Präsentation der gegenseitigen
Zusammenarbeit und ihrer Ergebnisse vor der breiten Öffentlichkeit mit der Absicht
einer Stärkung der Partnerschaft und der guten Nachbarschaft beider Länder auf der
Grundlage des gegenseitigen Kennenlernens und der Verständigung,
unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft.
II Bereiche der Zusammenarbeit
Die Beteiligten beabsichtigen, eine vertiefte Zusammenarbeit, die Entwicklung
direkter Kontakte und den Austausch von Experten und Erfahrungen insbesondere in
den folgenden Bereichen zu unterstützen:
a) Museen, Gedenkstätten, Galerien;
b) Literatur, Bibliotheken und bibliothekarische Fachorganisationen und
-assoziationen;
c) neue Technologien, nationale digitale Bibliotheken und Digitalisierung,
insbesondere mit Hinsicht auf die Zugänglichmachung des kulturellen
und historischen Erbes;
d) Denkmalpflege;
e) Musik, Theater, Oper, Tanz und Ballett;
Kinematografie;
g) nationale Minderheiten.
III Formen der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit kann insbesondere die folgenden Formen haben:
a) Organisation von Seminaren und Workshops;
b) Beteiligung an bedeutenden Konferenzen und andere von den Beteiligten
vereinbarte Formen;
c) Austausch von Experten;
d) Museums- und Ausstellungsprojekte, die sich insbesondere mit Aspekten
des bayerisch-böhmischen Kulturraums befassen und durch fachlichen
Austausch und leihweise Überlassung geeigneter Exponate unterstützt
werden;
e) Austausch von Publikationen;
f) gegenseitige Gastspiele von Künstlern und Kunstensembles;
g) Teilnahme an Kunstfestivals, internationalen Zusammentreffen und weiteren
nicht kommerziellen Aktivitäten;
h) Aufführung von nationalen Filmen auf in beiden Ländern veranstalteten
internationalen Filmfestivals;
i) Aktivitäten zur Vertiefung des kulturellen und historisch-politischen Wissens
über den jeweils anderen als Grundlage der Völkerverständigung.
Die Beteiligten sind übereinstimmend der Ansicht, dass sich die Zusammenarbeit auf
gegenseitigem Respekt und auf den Prinzipien gleicher Partnerschaft
und Reziprozität gründen sollte. Die Veranstaltung konkreter Aktivitäten,
die Vereinbarung von Terminen und Bedingungen, sowie der Rechte
und Verpflichtungen werden Gegenstand getrennter Vereinbarungen zwischen
den einzelnen Trägern der Zusammenarbeit sein.
Die Beteiligten beabsichtigen regelmäßige Konsultationen, um die Entwicklung
der Zusammenarbeit und der Aktivitäten zu erörtern. Die Beteiligten beabsichtigen,
jeweils Ansprechpartner für die Vorhaben zu benennen.
Die Zusammenarbeit geschieht nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel,
der personellen Kapazitäten sowie der für die beiden Seiten jeweils geltenden
rechtlichen Bestimmungen. Aus dieser Zusammenarbeit ergeben sich in Zukunft
keine Verpflichtungen, finanzielle, materielle oder personelle Ressourcen bereit
zu stellen.
Unterzeichnet in Prag am
14'
, in zwei Exemplaren jeweils in deutscher
und in tschechischer Sprache.
Für das Bayerische Staatsministerium
Für das Kulturministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft
der Tschechischen Republik:
und Kunst des Freistaats Bayern:
Ludwig Spaenle
Daniel Herman
Minis/ er
Minister