Die FDP Groß-Umstadt und Dr. Roth haben den Bau der Wohnungen in den Kappesgärten immer nach Kräften unterstützt. Jedoch müssen auch solche wünschenswerte Bauvorhaben die erforderlichen Genehmigungen schriftlich vorliegen haben. Diese liegt nunmehr seit einigen Tagen vor, jedoch sollten Sie in Erinnerung behalten, daß bei der Debatte im Bauausschuss die Parlamentarier belogen wurden, was Dr Roth zu der "Persönlichen Erklärung" für die Stadtverordnetenversammlung (StVV) veranlaßte. Das beliebt der Odenwälder Bote als "ein großes Faß aufmachen" zu bezeichnen, und darauf hinzuweisen, daß der eigentlich Zuständige, Herr Klos von der Bauaufsicht des Landkreises, das alles nicht so eng sähe. Das veranlaßte einen Umstädter Mitbürger zu einem Brief an Herrn Klos, den er uns zum Zitieren gegeben hat: Hans-Georg Stühler Hauptmannweg 20 64823 Groß-Umstadt + 06078-4250 e-mail: [email protected] Hans-Georg Stühler Hauptmannweg 20 D64823 Groß-Umstadt Dienstag, 11. August 2015 An den Leiter der Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg Herrn W. Klos Jägertorstraße 207 64289 Darmstadt Bauvorhaben „In den Kappesgärten“ Groß-Umstadt Sehr geehrter Herr Klos! Im „Odenwälder Boten“ vom 4.8. 2015 war zu lesen, dass Sie als Leiter der Bauaufsicht des Kreises es als übliches Verfahren ansehen, wenn Bauarbeiten auch ohne jede Baugenehmigung bereits begonnen werden. Es müsse nur eine Teilbaugenehmigung in Aussicht stehen (Zurufverfahren). Abgesehen davon, dass im Bauvorhaben „Kappesgärten“ keine Teilbaugenehmigung jemals erteilt wurde, halte ich Ihre Aussage für unverantwortlich. Oder kann jetzt jeder GroßUmstädter mit seinem Bauvorhaben ohne Genehmigung beginnen? Auf die Begründung: „Bodenverbesserungsarbeiten“ beruft man sich dann gerne, denn sicherlich nicht nur in den Kappesgärten gibt es schlimme Böden, die sechs Wochen lang „verbessert“ werden müssen. Es gibt genügend Beispiele in Groß-Umstadt, bei denen die Bauaufsicht selbst in Kleinigkeiten „nachgeht“. Gibt es jetzt für unsere Stadt eine neue Rechtslage? Bitte beantworten Sie mir auch die Frage, warum und mit welcher Begründung jemand sechs Wochen (vom 15. Juni – bis 31 Juli) ein solch großes Bauvorhaben ohne Genehmigung betreiben kann. Sie waren selbst in dieser Zeit auf der Baustelle. Jeder Andere hätte auf der Stelle eine „Baustopverfügung“ erhalten, zumal dann, wenn wie hier ungeprüfter Bauschutt auf die Grundwassersohle eingebaut wurde. Wären Bürger nicht aufmerksam gewesen, läge dieses Material trotz Ihrer Baustellenbesichtigung noch heute im Grundwasser. Hans-Georg Stühler Nach Stand vom 10.August steigt das Grundwasser trotz Trockenperiode an und es treiben Benzin/Benzol-Schlieren darauf. Wird die „Untere Wasserbehörde“ tätig? Es stellt sich eine weitere Frage, um deren Beantwortung ich bitte: Wenn jetzt richtigerweise eine ZO – Schicht in Meterhöhe auf die Grundwassersohle aufgebracht werden muss, auf die dann wiederum der jetzt beiseite gelagerte ungeprüfte Bauschutt eingebaut werden soll (sie beigefügten OBO-Artikel), wie sollen dann die vorgesehenen Tiefgaragen genehmigt und gebaut werden? Ihre Aussage, die Stadt Groß-Umstadt habe mit dem gesamten Verfahren nichts zu tun, halte ich angesichts des Baubeginns mit Spatenstich, der vielen Satzungsbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Vorschrift des §85 Abs.1 Ziffer 19 der HBO für nur schwer haltbar. Bitte äußern Sie sich auch dazu. Ich bitte um Verständnis, wenn ich als Demokrat einer Verharmlosungspolitik, wie sie in diesem Artikel zum Ausdruck kommt, nicht zusehen und auf Klarstellungen bestehen möchte. Bitte lassen Sie mir diese innerhalb der nächsten 14 Tage zugehen. Den Artikel des „Odenwälder Boten“ habe ich in Kopie beigefügt. Mit freundlichen Grüßen H.-G. Stühler
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