2015-08-11 Brief an LaDaDi Baubehörde - FDP Groß

Die FDP Groß-Umstadt und Dr. Roth haben den Bau der Wohnungen in den Kappesgärten immer
nach Kräften unterstützt. Jedoch müssen auch solche wünschenswerte Bauvorhaben die
erforderlichen Genehmigungen schriftlich vorliegen haben. Diese liegt nunmehr seit einigen Tagen
vor, jedoch sollten Sie in Erinnerung behalten, daß bei der Debatte im Bauausschuss die
Parlamentarier belogen wurden, was Dr Roth zu der "Persönlichen Erklärung" für die
Stadtverordnetenversammlung (StVV) veranlaßte. Das beliebt der Odenwälder Bote als "ein großes
Faß aufmachen" zu bezeichnen, und darauf hinzuweisen, daß der eigentlich Zuständige, Herr Klos
von der Bauaufsicht des Landkreises, das alles nicht so eng sähe. Das veranlaßte einen Umstädter
Mitbürger zu einem Brief an Herrn Klos, den er uns zum Zitieren gegeben hat:
Hans-Georg
Stühler
Hauptmannweg 20
64823 Groß-Umstadt
+ 06078-4250
e-mail: [email protected]
Hans-Georg Stühler Hauptmannweg 20 D64823 Groß-Umstadt
Dienstag, 11. August 2015
An den
Leiter der Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Herrn W. Klos
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Bauvorhaben „In den Kappesgärten“ Groß-Umstadt
Sehr geehrter Herr Klos!
Im „Odenwälder Boten“ vom 4.8. 2015 war zu lesen, dass Sie als Leiter der
Bauaufsicht des Kreises es als übliches Verfahren ansehen, wenn Bauarbeiten
auch ohne jede Baugenehmigung bereits begonnen werden. Es müsse nur eine
Teilbaugenehmigung in Aussicht stehen (Zurufverfahren). Abgesehen davon,
dass im Bauvorhaben „Kappesgärten“ keine Teilbaugenehmigung jemals erteilt
wurde, halte ich Ihre Aussage für unverantwortlich. Oder kann jetzt jeder GroßUmstädter mit seinem Bauvorhaben ohne Genehmigung beginnen? Auf die
Begründung: „Bodenverbesserungsarbeiten“ beruft man sich dann gerne, denn
sicherlich nicht nur in den Kappesgärten gibt es schlimme Böden, die sechs
Wochen lang „verbessert“ werden müssen.
Es gibt genügend Beispiele in Groß-Umstadt, bei denen die Bauaufsicht selbst
in Kleinigkeiten „nachgeht“. Gibt es jetzt für unsere Stadt eine neue
Rechtslage?
Bitte beantworten Sie mir auch die Frage, warum und mit welcher Begründung
jemand sechs Wochen (vom 15. Juni – bis 31 Juli) ein solch großes
Bauvorhaben ohne Genehmigung betreiben kann. Sie waren selbst in dieser Zeit
auf der Baustelle. Jeder Andere hätte auf der Stelle eine „Baustopverfügung“
erhalten, zumal dann, wenn wie hier ungeprüfter Bauschutt auf die
Grundwassersohle eingebaut wurde. Wären Bürger nicht aufmerksam gewesen,
läge dieses Material trotz Ihrer Baustellenbesichtigung noch heute im
Grundwasser.
Hans-Georg
Stühler
Nach Stand vom 10.August steigt das Grundwasser trotz Trockenperiode an und
es treiben Benzin/Benzol-Schlieren darauf. Wird die „Untere Wasserbehörde“
tätig?
Es stellt sich eine weitere Frage, um deren Beantwortung ich bitte: Wenn jetzt
richtigerweise eine ZO – Schicht in Meterhöhe auf die Grundwassersohle
aufgebracht werden muss, auf die dann wiederum der jetzt beiseite gelagerte
ungeprüfte Bauschutt eingebaut werden soll (sie beigefügten OBO-Artikel), wie
sollen dann die vorgesehenen Tiefgaragen genehmigt und gebaut werden?
Ihre Aussage, die Stadt Groß-Umstadt habe mit dem gesamten Verfahren nichts
zu tun, halte ich angesichts des Baubeginns mit Spatenstich, der vielen
Satzungsbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Vorschrift des
§85 Abs.1 Ziffer 19 der HBO für nur schwer haltbar. Bitte äußern Sie sich auch
dazu.
Ich bitte um Verständnis, wenn ich als Demokrat einer Verharmlosungspolitik,
wie sie in diesem Artikel zum Ausdruck kommt, nicht zusehen und auf
Klarstellungen bestehen möchte. Bitte lassen Sie mir diese innerhalb der
nächsten 14 Tage zugehen. Den Artikel des „Odenwälder Boten“ habe ich in
Kopie beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
H.-G. Stühler