Merkblatt Vielreisende

Stand: Mai 2015
Visa-Informationen für Vielreisende
(für Deutschland, Benelux-Staaten, Österreich und Schweden)
Die Botschaft bietet für Personen, die häufig in die Schengen-Staaten reisen, folgende Verfahrenserleichterungen
an:
Vielreisender ist, wer
a) in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung nachweislich bereits mindestens zwei Schengenvisa der
Kategorie C erhalten und rechtmäßig genutzt hat oder
b) in der Vergangenheit nachweislich ein Jahres- oder Mehrjahresvisum erhalten hat und dieses in den letzten 24
Monaten rechtmäßig mehrfach genutzt hat und
c) innerhalb der letzten zwei Jahre keine Ablehnung einer Schengen-Vertretung erhalten hat.
1. Reisekrankenversicherung
Bei Antragstellung ist eine gültige Reisekrankenversicherung für die erste beabsichtigte Reise in die SchengenStaaten vorzulegen. Ergänzend unterschreibt der Antragsteller eine Erklärung, mit welcher er sich verpflichtet,
selbstverantwortlich für seine Folgereisen für ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu sorgen. Das
Formular finden Sie auf unserer Homepage.
2. Verzicht auf persönliche Vorsprache
Sofern Sie Vielreisender nach o. g. Definition sind, verzichtet die Botschaft auf Ihre persönliche Vorsprache bei
Antragstellung. Der Visumantrag kann – unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht – von einem Dritten
eingereicht werden, z. B. Ihrer Sekretärin oder einem Reisebüro. Die Botschaft behält sich jedoch das Recht vor,
die persönliche Vorsprache im Einzelfall anzuordnen (Art. 21 Abs. 8 Visakodex). Bitte beachten Sie, dass ich
jedem Fall die Vereinbarung eines Termins erforderlich ist. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online
unter www.eriwan.diplo.de
3. Erteilung von Schengen-Visa mit längerfristiger Gültigkeit (C1 - C5-Visa)
Falls Sie nachweisbar mehrere Reisen in die Schengen-Staaten planen, besteht die Möglichkeit, ein Visum mit
längerfristiger Gültigkeit (1 – 5 Jahre) zu beantragen, welches Ihnen erlaubt, sich während der Visumgültigkeit für
90 Tage pro 6-Monats-Zeitraum in den Schengen-Staaten aufzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass die Berechnung
der Voraufenthaltszeiten „rückwärts“ vom geplanten Einreisezeitraum erfolgt. Wenn also beispielsweise die
Einreise zum 01.07. beabsichtigt ist, werden bei der Berechnung möglicher Voraufenthaltszeiten die letzten 6
Monate (Januar – Juni) betrachtet und entsprechende Aufenthalte berücksichtigt. Bei Fragen zur Berechnung
können Sie sich jederzeit an die Visastelle wenden.
Adresse:
Charents Str. 29
0025 Eriwan
Armenien
Telefonzeiten
Visastelle:
Mo bis Fr 10:30 bis 12:00 Uhr
Telefon:
00374-10-586591
Email:
[email protected]
www.eriwan.diplo.de
Stand: Mai 2015
Bezüglich der zur Visumsbeantragung vorzulegenden Unterlagen wird auf die Merkblätter betreffend den jeweils
beabsichtigten Reisezweck verwiesen.
Wichtig:
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Beantragung eines Visums mit Ausnahme der
Visumgebühr, die direkt am Visaschalter im Gebäude der Botschaft erhoben wird, kostenfrei ist!
Die Botschaft arbeitet mit keinem Reisebüro zusammen! Dies gilt auch für die unmittelbar neben der
Botschaft befindlichen Servicebüros! Behauptungen von Mitarbeitern von Reise- oder Servicebüros, dass
sie mit der Botschaft zusammenarbeiten, sind falsch!
Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags können von niemandem beeinflusst werden, da ausschließlich das aus
Deutschland stammende Personal über die Anträge entscheidet. Wird Ihnen anderes versprochen, werden Sie
belogen- zahlen Sie keinesfalls Geld!
Glaubwürdige Auskünfte über Visaangelegenheiten erhalten Sie kostenlos von in der Visastelle tätigen
Mitarbeiterinnen der Botschaft. Andere Personen sind nicht zu Auskünften berechtigt!
Adresse:
Charents Str. 29
0025 Eriwan
Armenien
Telefonzeiten
Visastelle:
Mo bis Fr 10:30 bis 12:00 Uhr
Telefon:
00374-10-586591
Email:
[email protected]
www.eriwan.diplo.de