Stand: Mai 2015 Visa-Informationen für Vielreisende (für Deutschland, Benelux-Staaten, Österreich und Schweden) Die Botschaft bietet für Personen, die häufig in die Schengen-Staaten reisen, folgende Verfahrenserleichterungen an: Vielreisender ist, wer a) in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung nachweislich bereits mindestens zwei Schengenvisa der Kategorie C erhalten und rechtmäßig genutzt hat oder b) in der Vergangenheit nachweislich ein Jahres- oder Mehrjahresvisum erhalten hat und dieses in den letzten 24 Monaten rechtmäßig mehrfach genutzt hat und c) innerhalb der letzten zwei Jahre keine Ablehnung einer Schengen-Vertretung erhalten hat. 1. Reisekrankenversicherung Bei Antragstellung ist eine gültige Reisekrankenversicherung für die erste beabsichtigte Reise in die SchengenStaaten vorzulegen. Ergänzend unterschreibt der Antragsteller eine Erklärung, mit welcher er sich verpflichtet, selbstverantwortlich für seine Folgereisen für ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu sorgen. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage. 2. Verzicht auf persönliche Vorsprache Sofern Sie Vielreisender nach o. g. Definition sind, verzichtet die Botschaft auf Ihre persönliche Vorsprache bei Antragstellung. Der Visumantrag kann – unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht – von einem Dritten eingereicht werden, z. B. Ihrer Sekretärin oder einem Reisebüro. Die Botschaft behält sich jedoch das Recht vor, die persönliche Vorsprache im Einzelfall anzuordnen (Art. 21 Abs. 8 Visakodex). Bitte beachten Sie, dass ich jedem Fall die Vereinbarung eines Termins erforderlich ist. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online unter www.eriwan.diplo.de 3. Erteilung von Schengen-Visa mit längerfristiger Gültigkeit (C1 - C5-Visa) Falls Sie nachweisbar mehrere Reisen in die Schengen-Staaten planen, besteht die Möglichkeit, ein Visum mit längerfristiger Gültigkeit (1 – 5 Jahre) zu beantragen, welches Ihnen erlaubt, sich während der Visumgültigkeit für 90 Tage pro 6-Monats-Zeitraum in den Schengen-Staaten aufzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass die Berechnung der Voraufenthaltszeiten „rückwärts“ vom geplanten Einreisezeitraum erfolgt. Wenn also beispielsweise die Einreise zum 01.07. beabsichtigt ist, werden bei der Berechnung möglicher Voraufenthaltszeiten die letzten 6 Monate (Januar – Juni) betrachtet und entsprechende Aufenthalte berücksichtigt. Bei Fragen zur Berechnung können Sie sich jederzeit an die Visastelle wenden. Adresse: Charents Str. 29 0025 Eriwan Armenien Telefonzeiten Visastelle: Mo bis Fr 10:30 bis 12:00 Uhr Telefon: 00374-10-586591 Email: [email protected] www.eriwan.diplo.de Stand: Mai 2015 Bezüglich der zur Visumsbeantragung vorzulegenden Unterlagen wird auf die Merkblätter betreffend den jeweils beabsichtigten Reisezweck verwiesen. Wichtig: Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Beantragung eines Visums mit Ausnahme der Visumgebühr, die direkt am Visaschalter im Gebäude der Botschaft erhoben wird, kostenfrei ist! Die Botschaft arbeitet mit keinem Reisebüro zusammen! Dies gilt auch für die unmittelbar neben der Botschaft befindlichen Servicebüros! Behauptungen von Mitarbeitern von Reise- oder Servicebüros, dass sie mit der Botschaft zusammenarbeiten, sind falsch! Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags können von niemandem beeinflusst werden, da ausschließlich das aus Deutschland stammende Personal über die Anträge entscheidet. Wird Ihnen anderes versprochen, werden Sie belogen- zahlen Sie keinesfalls Geld! Glaubwürdige Auskünfte über Visaangelegenheiten erhalten Sie kostenlos von in der Visastelle tätigen Mitarbeiterinnen der Botschaft. Andere Personen sind nicht zu Auskünften berechtigt! Adresse: Charents Str. 29 0025 Eriwan Armenien Telefonzeiten Visastelle: Mo bis Fr 10:30 bis 12:00 Uhr Telefon: 00374-10-586591 Email: [email protected] www.eriwan.diplo.de
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