Juni 2015 Änderung des Flächennutzungsplanes (PAG) der Gemeinde Betzdorf Resumé Modification ponctuelle du Plan d’aménagement général (PAG) de la Commune de Betzdorf concernant - la précision de quelques articles de la partie écrite et de la partie graphique - l’extension ponctuelle de la zone d’habitation primaire Mit der punktuellen Änderung soll eine Aktualisierung und Präzisierung des Flächennutzungsplanes (PAG) erfolgen. Das Dossier setzt sich aus zwei verschiedenen Punkten zusammen: A. Anpassung und Präzisierung der partie graphique und mehrerer Artikel der partie écrite Die Symbole, die die möglichen Funktionen, die maximale Anzahl der Stockwerke und den erlaubten Gebäudetypus definieren und deren Geltungsbereiche in der partie graphique des PAG nicht immer klar zu erkennen sind, sollen präzisiert werden. Mit der punktuellen Anpassung soll jeder Wohnzone ein Symbol eindeutig zugeordnet werden. Jene Wohnzonen, die auf Basis der partie écrite eines PAP ausführlich reglementiert sind, erhalten kein Symbol bzw. bestehende Symbole werden entfernt, um Widersprüche mit den parties écrites der PAP zu vermeiden. Durch die Ergänzung des Artikels 2.11 sollen im quartier résidentiel Dienstleistungen zugelassen werden, die mit der Funktion Wohnen verträglich sind. Mit der Anpassung des Artikels 2.22 soll die maximale Anzahl von aneinander gebauten Reihenhäusern von 5 auf 4 reduziert werden. Bereiche, in denen der Bau von Mehrfamilienhäusern künftig erlaubt sein soll, werden durch die Einführung neuer Symbole klarer definiert. Artikel 2.34 und 2.56 werden in dem Sinne präzisiert, dass die Höhe eines Gebäudes bis zum Gesimse gemessen wird. Artikel 5 soll durch die Definition des Naturschutzgesetzes ergänzt werden, wodurch der Rahmen für eine Genehmigung nach den Bauvorschriften der „zone d’habitation primaire“ geschaffen wird. Der neue Artikel 12A enthält Mindestmaße und Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf Geländer. B. Geringfügige Erweiterung der „zone d’habitation primaire“ in Mensdorf und Banzelt mit dem Ziel, vier bestehende Wohngebäude in die Bauzone zu integrieren Zeyen+Baumann Zusammenfassung 1
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