Praxishandbuch für Lehrbauftragte

Praxishandbuch für Lehrbeauftragte
Dieter Scheffner Fachzentrum | Charité - Universitätsmedizin Berlin
Charitéplatz 1 | Virchowweg 23 | D-10117 Berlin
Tel: +49 30 450 576 207 | Fax: +49 30 450 7 576 207
Dieter Scheffner Fachzentrum Charité – Universitätsmedizin Berlin
Tel: +49 30 450 576 207• Fax: +49 30 450 7 576 207
Inhalt
1. Allgemeine Informationen ...................................................................................................... 3
1.1. Ansprechpersonen im DSFZ ....................................................................................................... 3
1.3. Modulübersicht Modellstudiengang Medizin ............................................................................ 5
2. Kommunikation, Interaktion und Teamarbeit (KIT) .................................................................. 6
2.1. Inhaltliches Konzept ................................................................................................................... 6
2.2. Dozierendenqualifizierung .......................................................................................................10
2.3. Zeiten des KIT-Unterrichts im Modellstudiengang ...................................................................10
3. Problemorientiertes Lernen (POL)......................................................................................... 14
3.1. Inhaltliches Konzept .................................................................................................................14
3.2. Dozierendenqualifizierung .......................................................................................................16
3.3. Zeiten des POL-Unterrichts im Modellstudiengang .................................................................17
4. Häufig gestellte Fragen (FAQ) ................................................................................................ 20
5. Einrichtungs- und Dozierendenzuordnung für POL und KIT .................................................... 21
6. Unterstützende Informationen und Ressourcen .................................................................... 22
6.1. Blackboard - Learning Management System............................................................................22
6.2. Informationen zu Copyright und Urheberschutz .....................................................................26
6.3. Lehrveranstaltungs- und Lernzielplattform..............................................................................32
6.4. Ausbildungsziele Modellstudiengang Medizin .........................................................................35
6.5. Information zu Prüfungen ........................................................................................................39
7. Kontaktinformationen .......................................................................................................... 44
Autor....................................................................................................................................... 44
1
Dieter Scheffner Fachzentrum Charité – Universitätsmedizin Berlin
Tel: +49 30 450 576 207 • Fax: +49 30 450 7 576 207
Aufgaben und Ziele des Praxishandbuches für Lehrbeauftragte
Dieses Praxishandbuch richtet sich an die Lehrbeauftragten der Einrichtungen der Charité – Universitätsmedizin Berlin, die an der Planung und Umsetzung der humanmedizinischen Studiengänge beteiligt sind. Der Übergang von Regel- und Reform- zu Modellstudiengang ist neben einem Wechsel
zu neuen Lehr- und Prüfungsformaten auch mit einer verstärkten Unterstützung durch Informationstechnologie-basierten Plattformen für Planung und Umsetzung der Lehre verbunden.
Als Lehrbeauftragte/r stellen Sie das formale Bindeglied zwischen den Einrichtungen/ Einrichtungsleitungen und der Fakultät zur Umsetzung und Sicherstellung der Lehre an der Charité dar. Das Praxishandbuch soll die notwendigen Informationen und Instrumente zur Verfügung stellen, damit Sie
diese Rolle bzw. Aufgaben effizienter und zielführender wahrnehmen können.
Das Praxishandbuch fokussiert auf den POL (Problemorientiertes Lernen)- und KIT-Unterricht (Kommunikation, Interaktion und Teamarbeit) im Modellstudiengang Medizin. POL und KIT repräsentieren
im MSM ca. 15 % des Lehrdeputats Ihrer Einrichtung (MSM 1.0: ca. 21%, MSM 2.0: ca. 11%).
Zusammengestellt sind zentrale Informationen zu den Inhalten der Semester, zur Schulung der Dozierenden und zur konkreten Einrichtungs- und Dozierendenzuordnung in den jeweiligen Semestern
des Modellstudiengangs. Darüber hinaus sind allgemeine Informationen aufgenommen worden.
Unser Ziel ist es, das Praxishandbuch entsprechend des Bedarfs und der Vorschläge der Lehrbeauftragten weiterzuentwickeln. Dazu gibt es semesterweise eine aktualisierte Version für Sie.
Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung zu Ihren Vorstellungen, was zur Unterstützung Ihrer Arbeit
zusätzlich im Praxishandbuch abgebildet sein sollte. Bitte schicken Sie hierzu eine E-Mail an:
[email protected]
Erläutern Sie Ihren Vorschlag bitte inhaltlich und skizzieren Sie ggf. eine möglichst praxisnahe Umsetzung.
Mit freundlichen Grüßen
15. Juni 2015
2
Prof. Dr. Harm Peters
Leiter Dieter Scheffner Fachzentrum für medizinische Hochschullehre
und evidenzbasierte Ausbildungsforschung
Dieter Scheffner Fachzentrum Charité – Universitätsmedizin Berlin
Tel: +49 30 450 576 207 • Fax: +49 30 450 7 576 207
1. Allgemeine Informationen
1.1. ANSPRECHPERSONEN IM DSFZ
Dieter Scheffner Fachzentrum für medizinische Hochschullehre und evidenzbasierte Ausbildungsforschung (DSFZ)
Leitung
Harm Peters, [email protected]
Tel.: 030 – 450 576 207
Sekretariat
Anne Schremmer, [email protected] Tel.: 030 – 450 576 207
Curriculumsentwicklung, Projektsteuerung Modellstudiengang Medizin
Asja Maaz, [email protected]
Tel.: 030 – 450 576 286
Inhalte Kommunikation, Interaktion und Teamarbeit (KIT)
Rolf Kienle, [email protected]
Tel:. 030 – 450 576 205
Inhalte Problemorientiertes Lernen (POL)
Ines Wulff, [email protected]
Tel.: 030 – 450 576 449
Organisation KIT und POL
[email protected]
Tel.: 030 - 450 576 133
eLearning
Kai Sostmann, [email protected]
Tel.: 030 – 450 576 166
Hochschuldidaktik
Ulrike Sonntag, [email protected]
Tel: 030 – 450 576 373
Wissenschaftliches Arbeiten
Günter Grohmann, [email protected]
Tel. 030 – 450 576 523
3
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Tel: +49 30 450 576 207 • Fax: +49 30 450 7 576 207
1.2. SEMESTERKALENDER
Wintersemester 2015/16
Monat
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Oktober
5
6
7
8
9
Oktober
Oktober
Oktober
November
November
November
November
Nov./Dez.
Dezember
Dezember
Januar
Januar
Januar
Januar
Februar
Februar
12
19
26
2
9
16
23
30
7
14
21
28
4
11
18
25
1
8
13
20
27
3
10
17
24
1
8
15
22
29
5
12
19
26
2
9
14
21
28
4
11
18
25
2
9
16
23
30
6
13
20
27
3
10
15
22
29
5
12
19
26
3
10
17
24
31
7
14
21
28
4
11
16
23
30
6
13
20
27
4
11
18
25
1
8
15
22
29
5
12
Februar
15
16
17
18
19
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Wochenrhythmus
Prüfungen
2. Termin
1. Woche
2. Woche
3. Woche
4. Woche
5. Woche
6. Woche
7. Woche
8. Woche
9. Woche
10. Woche
11. Woche
12. Woche
13. Woche
14. Woche
15. Woche
16. Woche
Prüfungen
1. Termin
Zyklus
A
B
A
B
A
B
A
B
A
B
A
B
A
B
A
B
Sommersemester 2016
Monat
4
Montag
April
11
12
13
April
April
April/Mai
Mai
Mai
Mai
Mai/Juni
Juni
Juni
Juni
Juni/Juli
Juli
Juli
Juli
Juli
August
18
25
2
9
Pfingstmontag 23
30
6
13
20
27
4
11
18
25
1
19
26
3
10
17
24
31
7
14
21
28
5
12
19
26
2
20
27
4
11
18
25
1
8
15
22
29
6
13
20
27
3
August
8
9
10
14
21
28
Himmelfahrt
12
19
26
2
9
16
23
30
7
14
21
28
4
11
Freitag
15
22
29
6
13
20
27
3
10
17
24
1
8
15
22
29
5
12
Wochenrhythmus
Prüfungen
2.Termin
1. Woche
2. Woche
3. Woche
4. Woche
5. Woche
6. Woche
7. Woche
8. Woche
9. Woche
10. Woche
11. Woche
12. Woche
13. Woche
14. Woche
15. Woche
16. Woche
Prüfungen
1. Termin
Zyklus
A
B
A
B
A
B
A
B
A
B
A
B
A
B
A
B
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1.3. MODULÜBERSICHT MODELLSTUDIENGANG MEDIZIN
(STUDIENORDNUNG MSM 2.0)
5
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2. Kommunikation, Interaktion und Teamarbeit (KIT)
2.1. INHALTLICHES KONZEPT
Ansprechpartner
Dr. rer. medic. Rolf Kienle
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 30 450 576 205
Allgemeine Informationen
Im Schaubild sind die Bereiche dargestellt, in denen die Teilnahme an der Lehrveranstaltung KIT dazu
beitragen soll, Kompetenzen der Studierenden zu erweitern: Aufbauend auf den Grundlagen von
Kommunikation und Interaktion üben die Studierenden ärztliche Gesprächsführung, die Gestaltung
der Arzt-Patient-Beziehung und die konstruktive Zusammenarbeit im Team in verschiedenen Kontexten der ärztlichen Tätigkeit. Dabei wird die kontinuierliche Selbstreflexion des eigenen ärztlichen
Handelns gefördert. KIT ist für die Studierenden eine Pflichtveranstaltung. Der Unterricht findet in
Kleingruppen à acht Studierende statt. Die einzelnen Termine haben einen großen Übungsanteil (z.B.
Simulationspatientengespräche). Die Unterrichtstermine sind über das ganze Semester verteilt. Jedes Semester hat unterschiedliche Themenschwerpunkte. Bei der Auswahl der Mitarbeiter/innen,
die in den einzelnen Fachsemestern KIT unterrichten, sollte auch berücksichtigt werden, welches
Vorwissen die Mitarbeiter/innen hinsichtlich der jeweiligen Semesterthemen haben.
6
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Semester
Themen
1
Zusammenarbeit in Gruppen
Anamneseerhebung
2
Anamneseerhebung (psychosozialer Schwerpunkt)
Arzt-Patient-Beziehung
3
Kein KIT-Unterricht
4
Motivierende Gesprächsführung, Gesundheitsverhalten,
Adhärenzsicherung, Krankheitsbewältigung
Konflikte im Team
5
Aufklärungs- und Beratungsgespräche
Anamneseerhebung bei psychosomatischen Patienten/Patientinnen
6
Fehlermanagement und Patientensicherheit
Sexualanamnese
7
Kein KIT-Unterricht
8
Kommunikation mit neurologischen und psychiatrischen Patienten/Patientinnen
9
Kommunikation mit Kindern/Jugendlichen und deren Eltern, Emotional herausfordernde Situationen, Häusliche Gewalt, Überbringen schlechter Nachrichten
10
Begleitung der Blockpraktika
Semester 1
Zu den Grundlagen der ärztlichen Gesprächsführung gehört die Kenntnis von Kommunikationstheorien ebenso wie die Fertigkeit, ein Arzt-Patienten-Gespräch sicher beginnen, führen und abschließen
zu können. Die Studierenden lernen die Bestandteile und den Aufbau eines Anamnesegesprächs kennen und üben, Gesamtanamnesen zu erheben. Außerdem lernen die Studierenden, welche Wirkung
Zeichen nonverbaler Kommunikation, wie z.B. die Körperhaltung oder Blickkontakt, für die Gestaltung eines Arzt-Patienten-Kontakts haben.
Der zweite Schwerpunkt in diesem Semester ist die Zusammenarbeit in der Gruppe. Im ersten Semester geht es unter anderem auch darum, wie sozial verträglich eigene Interessen gewahrt und
umgesetzt werden können und dabei einen selbstsicheren Interaktionsstil einzunehmen.
Semester 2
Die erarbeiteten Gesprächsmethoden zur Anamneseerhebung werden im zweiten Semester erweitert und in Gesprächen mit Simulationspatientinnen/-en vertiefend geübt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beachtung des persönlichen Hintergrunds der Patientin oder des Patienten. Eine
eigene Einheit ist dem Thema interkulturelle Kommunikation gewidmet. Ein weiteres Ziel dieses Semesters ist es zu verdeutlichen, nach welchen Kriterien andere Personen eingeschätzt werden und
welche Rolle Vorurteile, Stereotype und der kulturelle Hintergrund in der sozialen Wahrnehmung
spielen.
7
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Semester 4
Gesundheitsverhalten und Krankheitsbewältigung sind die beiden wichtigsten Themen dieses Semesters.
Nach einer Erarbeitung von Modellen zum gesundheitsrelevanten Verhalten üben die Studierenden
die Methode der motivierenden Gesprächsführung in Rollenspielen und in Simulationspatientengesprächen. In diesem Rahmen werden auch die Möglichkeiten und Grenzen beleuchtet, durch das
Arzt-Patienten-Gespräch die Adhärenz der Patientin/des Patienten (Medikamentencompliance, Einhalten von Diätvorschriften etc.) zu verbessern. Die Krankheitsbewältigung bei chronischen Erkrankungen und die damit verbundenen Aufgaben der Ärztin/des Arztes werden als zweites Schwerpunktthema diskutiert und in der Umsetzung praktisch geübt.
Darüber hinaus werden die Studierenden in diesem Semester auf ihre Tätigkeit auf Stationen vorbereitet. Anhand verschiedener Übungen und eines Simulationskollegen-Gespräch werden hierbei
mögliche Konflikte innerhalb der sozialen Strukturen eines Stationsteams erörtert und Lösungswege
erarbeitet.
Semester 5
Der erste Schwerpunkt ist das ärztliche Aufklärungs- und Beratungsgespräch. Am Ende dieser Einheit
sollen die Studierenden die Inhalte dieser Gesprächsformen unter Berücksichtigung des Konzepts
des „Shared Decision Making“ theoretisch kennen und praktisch anwenden können. Außerdem werden die Studierenden mit den Schwierigkeiten der Risikokommunikation vertraut gemacht. Zu diesem Zweck wird mit Rollenspielen und Simulationspatientinnen- und -patienten (SP)-Gesprächen gearbeitet.
Das zweite Semesterthema beinhaltet die Anamnese bei psychosomatisch erkrankten Patientinnen
und Patienten und die Empfehlung einer Psychotherapie. Die Studierenden sollen den Ansatz des
biopsychosozialen Modells theoretisch kennenlernen und praktisch anwenden können. Die Szenarien der SP-Gespräche sind den Themen des 20. Moduls („Psyche und Schmerz als Krankheitsmodell“) angeglichen.
Überdies ist ein Termin der Kommunikation mit onkologischen Patientinnen und Patienten gewidmet. Die Studierenden lernen hierbei die Besonderheiten der Gesprächsführung mit krebskranken
Patienten und Patientinnen zu berücksichtigen und üben Möglichkeiten zur Bewältigung des eigenen
Belastungserlebens.
Semester 6
Im Abschlussmodul des ersten Abschnitts stehen in KIT die Themen Fehlervermeidung und Fehlermanagement im Fokus. Dazu kommen Filme und Planspiele zum Einsatz.
Während des Moduls „Sexualität und endokrines System“ lernen die Studierenden, eine Sexualanamnese durchzuführen. Ziel ist es, dass Studierende lernen, offen und konkret mit Patientinnen
und Patienten über deren Sexualität zu sprechen. Sie sollen lernen eine Sexualanamnese professionell zu erheben und sich mit dem Thema Scham in der Beziehung Arzt/Ärztin und Patient/Patientin
auseinander zu setzen.
Darüber hinaus werden präventive Maßnahmen zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch in der
Arzt-Patient-Beziehung („professional sexual misconduct“) diskutiert.
8
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Semester 8
In diesem Semester stehen Spezifika der Gesprächsführung im Kontext Neurologie und Psychiatrie
unter Berücksichtigung der psychopathologischen Befunderhebung im Mittelpunkt. An sechs Veranstaltungsterminen werden die Inhalte unter anderem mit Hilfe von Simulationspatientinnen und patienten, Lehrvideos, Testverfahren und Rollenspielen vermittelt. Außerdem sollen Einblicke in die
ambulanten Versorgungsstrukturen für psychiatrische Patientinnen und Patienten vermittelt werden.
Semester 9
Der Inhalt des 9. Semesters sind Arzt-Patient-Gespräche mit Kindern/Jugendlichen und deren Eltern.
Ziel ist es, dass die Studierenden mit den entwicklungspsychologischen Erkenntnissen soweit vertraut sind, dass sie in der Lage sind Arzt-Patient-Gespräche mit Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersstufen kompetent zu fuhren. Weiterhin lernen die Studierenden Bewältigungsmöglichkeiten für emotional herausfordernde Situationen kennen und üben das Verhalten gegenüber Patientinnen und Patienten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Opfer häuslicher Gewalt geworden
sind. Ein weiteres Thema ist das Überbringen schlechter Nachrichten und der Umgang mit sterbenden und schwerkranken Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen.
Semester 10
Das 10. Semester umfasst nur zwei KIT-Termine, die der Begleitung der Blockpraktika dienen. An einem der beiden Termine wird die Vorbereitung und Durchführung von Visitengesprächen geübt.
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2.2. DOZIERENDENQUALIFIZIERUNG
Voraussetzungen für Dozierende in KIT sind:




abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, Psychologie, einer Geisteswissenschaft oder
einer Sozialwissenschaft
Erfahrungen oder mindestens vertiefte Kenntnisse in der Patientenversorgung
Interesse an Kommunikation im medizinischen Behandlungskontext, Arzt-Patienten-Beziehung sowie an gruppendynamischen Prozessen in Arbeitsgruppen und Teams
Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen für KIT
Die Qualifizierungsmaßnahmen KIT umfassen:



obligatorisch: Teilnahme am Workshop „Arbeiten mit Simulationspatienten“
obligatorisch: Teilnahme an einem vorbereitenden Semestertreffen
dringend empfohlen: Hospitation in einer Gruppe bei einem erfahrenen Dozenten während
des Semesters
Die Qualifizierungsmaßnahmen werden fortlaufend angeboten. Bitte wenden Sie sich für weitere
Informationen an
[email protected]
2.3. ZEITEN DES KIT-UNTERRICHTS IM MODELLSTUDIENGANG
Der KIT-Unterricht im Modellstudiengang Medizin findet im Abstand von 14 Tagen bis vier Wochen
statt. Die Anzahl der Termine für ist wie folgt:
1. Semester:
2. Semester:
4. Semester:
5. Semester:
6. Semester:
8. Semester:
9. Semester:
10. Semester:
4 Termine
4 Termine
6 Termine
6 Termine
4 Termine
4 Termine
6 Termine
2 Termine
(à 135 Minuten)
(à 135 Minuten)
(à 180 Minuten)
(à 180 Minuten)
(à 180 Minuten)
(à 135 Minuten)
(à 180 Minuten)
(à 180 Minuten & à 135 Minuten)
Bitte beachten Sie eine Besonderheit für das 1. und 2. Semester: KIT-Dozierende sollten nach Möglichkeit dieselbe Gruppe während des ersten und zweiten Semesters unterrichten. Aus inhaltlichen
Gründen bleiben nämlich die Studierenden in diesen beiden Semestern in derselben Gruppe zusammen. In allen anderen Semestern werden die Gruppen zu Semesterbeginn stets neu zusammengestellt.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit der Anzahl der Gruppen, die an den unterschiedlichen
Wochentagen Unterricht haben.
10
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MSM
Wochentag
Uhrzeit
Campus
Gruppenanzahl
frei
1. Semester (4x 135 Minuten) → 4 Termin
1.a)
Dienstag
13:00 - 15:15
CCM
5
4
1.b)
Dienstag (erster Termin am Mittwoch)
13:00 - 15:15
CCM
3
1
1.c)
Dienstag (erster Termin am Donnerstag)
13:00 - 15:15
CCM
4
-
1.d)
Mittwoch
13:00 - 15:15
CCM
6
4
1.e)
Mittwoch (erster Termin am Dienstag)
13:00 - 15:15
CCM
3
1
1.f)
Mittwoch (erster Termin am Donnerstag)
13:00 - 15:15
CCM
3
-
1.g)
Donnerstag
13:00 - 15:15
CCM
4
1
1.h)
Donnerstag (erster Termin am Dienstag)
13:00 - 15:15
CCM
4
-
1.i)
Donnerstag (erster Termin am Mittwoch)
13:00 - 15:15
CCM
6
-
2. Semester (4x 135 Minuten) → 4 Termine
2.a)
Dienstag
13:00 - 15:15
CCM
12
3
2.b)
Mittwoch
13:00 - 15:15
CCM
12
2
2.c)
Donnerstag
13:00 - 15:15
CCM
14
3
4. Semester (6x 180 Minuten) → 6 Termin
4.a)
Dienstag
10:00 - 13:00
CCM
10
7
4.b)
Mittwoch
10:00 - 13:00
CCM
10
2
4.c)
Mittwoch
13:00 - 16:00
CCM
10
5
4.d)
Donnerstag
10:00 - 13:00
CCM
10
8
5. Semester (6x 180 Minuten) → 6 Termine
5.a)
Montag
10:00 - 13:00
CCM
10
5
5.b)
Montag
13:00 - 16:00
CCM
10
3
5.c)
Freitag
10:00 - 13:00
CCM
10
5
5.d)
Freitag
13:00 - 16:00
CCM
10
3
6. Semester (4x 180 Minuten) → 4 Termine
6.a)
Montag
13:00 - 16:00
CCM
10
8
6.b)
Dienstag
8:30 - 11:30
CCM
5
5
6.c)
Mittwoch
10:00 - 13:00
CCM
10
8
6.d)
Mittwoch
13:00 - 16:00
CCM
10
6
6.e)
erste zwei Termine Montag, letzte zwei
Termine Dienstag
8:30 - 11:30
CCM
5
5
11
Dieter Scheffner Fachzentrum Charité – Universitätsmedizin Berlin
Tel: +49 30 450 576 207 • Fax: +49 30 450 7 576 207
8. Semester (4x 135 Minuten) → 4 Termine
8.a)
Montag
9:00 – 11:15
CCM
6
3
8.b)
Montag
10:00 – 12:15
CCM
4
3
8.c)
Montag
11:15 – 13:30
CCM
9
8
8.d)
Montag
12:30 – 14:45
CCM
4
3
8.e)
Montag
14:00 – 16:15
CCM
8
5
8.f)
Dienstag
9:00 – 11:15
CCM
4
2
8.g)
Dienstag
10:00 – 12:15
CCM
4
4
8.h)
Dienstag
12:30 – 14:45
CCM
2
2
9. Semester (6x 180 Minuten) → 6 Termine
9.a)
Dienstag
13:00 - 16:00
CCM
1
-
9.b)
Dienstag (erster Termin Dienstag 16:00 –
19:00)
13:00 - 16:00
CCM
1
1
9.c)
Dienstag
16:00 – 19:00
CCM
4
2
9.d)
Mittwoch
10:00 - 13:00
CCM
1
1
9.e)
Mittwoch
13:00 - 16:00
CCM
6
4
9.f)
Mittwoch
16:00 – 19:00
CCM
2
1
9.g)
Donnerstag
10:00 - 13:00
CCM
2
2
9.h)
Donnerstag
13:00 - 16:00
CCM
6
5
9.i)
Donnerstag
16:00 – 19:00
CCM
9
6
9.j)
Donnerstag (dritter Termin Dienstag)
16:00 – 19:00
CCM
1
-
9.k)
erste drei Termine Dienstag, letzte drei
Termine Donnerstag
16:00 – 19:00
CCM
1
-
9.l)
erste drei Termine Mittwoch, letzte drei
Termine Donnerstag
10:00 - 13:00
CCM
1
1
CCM
3
2
CCM
1
-
CCM
1
1
CCM
2
1
10. Semester (1x 135 Minuten & 1x 180 Minuten) →2 Termine
10.a)
10.b)
10.c)
10.d)
12
Montag 8:30/
8:30 – 11:30
Mittwoch 13:00
13:00 – 15:15
Montag 8:30/
8:30 – 11:30
Mittwoch 10:00
10:00 – 12:15
Montag 8:30/
8:30 – 11:30
Donnerstag 16:00
16:00 – 18:15
Montag 12:30/
12:30 – 15:30
Donnerstag 10:00
10:00 – 12:15
Dieter Scheffner Fachzentrum Charité – Universitätsmedizin Berlin
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10.e)
10.f)
10.g)
10.h)
10.i)
10.j)
10.k)
10.l)
10.m)
10.n)
10.o)
10.p)
10.q)
10.r)
10.s)
10.t)
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Montag 12:30/
12:30 – 15:30
Donnerstag 16:00
16:00 – 18:15
Dienstag 16:00/
16:00 – 19:00
Montag 8:30
8:30 – 10:15
Dienstag 16:00/
16:00 - 19:00
Montag 12:30
12:30 – 14:45
Mittwoch 13:00/
13:00 – 16:00
Montag 8:30
8:30 – 10:15
Mittwoch 16:00/
16:00 - 19:00
Montag 8:30
8:30 – 10:15
Mittwoch 10:00/
10:00 – 13:00
Montag 12:30
12:30 – 14:45
Mittwoch 13:00/
13:00 – 16:00
Montag 12:30
12:30 – 14:45
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Dienstag 13:00
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Mittwoch 16:00/
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Mittwoch 13:00
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Mittwoch 13:00/
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Donnerstag 13:00
13:00 – 15:15
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Montag 8:30
8:30 – 10:15
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Montag 8:30
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16:00 - 19:00
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CCM
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3. Problemorientiertes Lernen (POL)
3.1. INHALTLICHES KONZEPT
Ansprechpartnerin
Dr. rer. cur. Ines Wulff
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 30 450 576 449
Was ist POL?
Das Problemorientierte Lernen (POL) ist eine Lehr- und Lernmethode, die dem Wissenserwerb und
dem strukturierten Informations- und Meinungsaustausch dient und in den Studierenden einen Erkenntnisprozess auslösen soll. Der Unterricht findet in Kleingruppen mit 8-9 Studierenden statt, deren POL-Sitzung von Dozierenden moderiert wird. POL ist ein interaktiver, auf definierte Problemstellungen ausgerichteter Lernprozess. Er basiert auf dem Grundgedanken, bei den Studierenden das
eigenständige und selbst organisierte Lernen zu fördern und zu fordern.
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POL findet regulär an zwei Terminen pro Woche statt: Die Studierenden lernen am ersten Termin,
Themen selbstständig zu erarbeiten und Lernziele zu formulieren. Sie bestimmen selbst über das
Lernniveau in der Gruppe, das je nach Ausbildungsstand variiert, sowie über ihre eigenen Lernstrategien und Wissensquellen. Dabei knüpfen sie zunächst an ihr Vorwissen an (dazu gehören neben
Fakten auch persönliche Erfahrungen, Bewertungen und Einstellungen). Nach Brainstorming und
Diskussion/ Bewertung in der Gruppe können sie gezielt ihre Wissenslücken identifizieren und Lernziele formulieren, die die Gruppe bearbeiten soll (jede/r bearbeitet alle Lernziele). Dadurch motivieren sie sich zu einem eigenverantwortlichen Lernen im Team.
Am zweiten Termin werden die – zuvor im Selbststudium - ausgearbeiteten Lernziele zusammengetragen, diskutiert und zusammengefasst und von der Gruppe visualisiert (Poster, Modell o.a.), wobei
die Studierenden sich gegenseitig physiologische Abläufe, das Entstehen von Symptomen und klinisches Vorgehen erläutern.
Die Besonderheit des Berliner POL- Konzepts ist das regelmäßige Feedback:
Am Ende jeder Sitzung reflektieren sowohl die Studierenden als auch die Dozierenden den Lernprozess in Bezug auf die erarbeiteten Inhalte, das strategische Vorgehen und den Gruppenprozess. Die
Dozierenden haben in der Moderation in erster Linie eine Beobachterfunktion. So können Probleme
benannt, diskutiert und möglichst kurzfristig gelöst werden. Durch regelmäßiges Feedback setzt die
Gruppe schnell Regeln für die POL- Sitzungen fest (z.B. keine Benutzung von Mobiltelefonen), die von
allen Gruppenmitgliedern (auch den Dozierenden) respektiert werden.
Der POL-Unterricht im Modellstudiengang Medizin baut auf den Erfahrungen des Berliner Reformstudiengangs auf, der seit 1999 lief und intensiv wissenschaftlich begleitet wurde. Da POL die Studierendenzufriedenheit maßgeblich steigerte (verglichen mit dem Regelstudiengang der Charité),
wurde dieses Konzept für den Modellstudiengang übernommen.
Alle POL- Dozierenden werden vor ihrem Einsatz qualifiziert und haben idealerweise auch bei POLSitzungen hospitiert.
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3.2. DOZIERENDENQUALIFIZIERUNG
Die Dozierendenqualifizierung findet im Rahmen des POL Teacher Trainings (PTT) statt und umfasst
2 x 8 UE = insgesamt 16 UE (Unterrichtseinheiten).
Voraussetzungen für Dozierende im POL-Unterricht sind:
a) eine Qualifikation als

Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in der Charité oder

Arzt bzw. Ärztin oder

Naturwissenschaftler/in oder

Geisteswissenschaftler/in
b) eine Charité-E-Mail-Adresse
c) Interesse an der Lehre, insbesondere an neuen Unterrichtsformen
d) gute Deutschkenntnisse.
Die Qualifizierungsmaßnahme POL Teacher Training umfasst eine zweitägige Schulung.
Hier werden die Grundlagen des Problemorientierten Lernens (POL) und deren Einbettung in das
Curriculum des Modellstudiengangs erläutert. Anhand eines nichtmedizinischen Übungsfalles probiert die Gruppe die Methode aus, reflektiert die Rolle der Dozierenden und der Gruppe und gibt
Feedback.
Am zweiten Tag werden Techniken zur Visualisierung gezeigt und erläutert sowie der Umgang mit
schwierigen Situationen diskutiert. An einem medizinischen Fall und einem vorklinischen Fall wird
das Lernformat POL geübt und gefestigt. Zudem haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich als
POL-Dozierende zu erproben. Abschließend wird der POL-Prozess gemeinsam reflektiert.
Nach dem POL Teacher Training kann der/die Dozierende eine POL-Gruppe betreuen.
POL-Verpflichtung: Für jede/n qualifizierte/n Dozierende/n verpflichtet sich die zugehörige Einrichtung, binnen zwei Jahren nach dem POL Teacher Training mindestens zwei Semester lang eine POLGruppe zu betreuen.
Die Qualifizierungsmaßnahmen zu POL werden fortlaufend angeboten. Bitte wenden Sie sich für weitere Information an
[email protected]
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3.3. ZEITEN DES POL-UNTERRICHTS IM MODELLSTUDIENGANG
Zeiten des POL Unterrichtes im MSM im Sommersemester 2016
Es handelt sich hierbei um die Planungsgrundlage, wie sie seitens der Abteilung für Curriculumsorganisation (ACO) vorgeben wurde. Die ACO behält sich vor, entsprechend der konkreten Ausarbeitung der Raum- und Stundenpläne für das Sommersemester 2016 hier Änderungen vorzunehmen.
Semester
Wochentag
Uhrzeit
1. Semester (2x 90 Minuten)
12:00-13:30/13:30-15:00
1.a)
Montag
Abweichende Termine in
Modul 1 (s.u.)
15:00-16:30/16:30-17:00
1.b)
Montag
Abweichende Termine in
Modul 1 (s.u.)
2. Semester (2x 90 Minuten)
2.a)
Freitag
10:00/11:30
2.b)
Freitag
15:00/16:30
3. Semester (2x 90 Minuten)
3.a)
Mo/Fr
10:00-11:30
3.b)
Mo/Fr
10:00-11:30
Campus
Anzahl der
Gruppen
Freie Gruppen
CCM
19 Gruppen
11
CCM
19 Gruppen
11
CCM
CCM
19 Gruppen
19 Gruppen
11
12
CVK
CCM
3 Gruppen
7 Gruppen
CCM
6 Gruppen
3.d)
Mo/Fr
12:00-13:30
3.e)
Mo/Fr
08:00-09:30
3.f)
Mo/Fr
08:15-09:45
4. Semester (1x 60 Minuten, 1x 75 Minuten)
Mo/Fr
4.a)
08:00-09:00/08:00-09:15
Mo/Fr
4.b)
08:30-09:30/08:30-09:45
Mo/Fr
4.c)
14:00-15:00/14:00-15:15
Mo/Fr
4.d)
15:30-16:30/15:30-16:45
Mo/Fr
4.e)
15:30-16:30/15:30-16:45
Mo/Fr
4.f)
14:15-15:15/14:15-15:30
5. Semester (2x 90 Minuten)
5.a)
Mittwoch
08:30-10:00/10:30-12:00
5.b)
Dienstag
14:00-15:30/16:00-17:30
CVK
CVK
CCM
4 Gruppen
4 Gruppen
16 Gruppen
2
1
Alle Gruppen
vergeben
2
2
12
CVK
CCM
CCM
CCM
CVK
CVK
1 Gruppe
19 Gruppen
9 Gruppen
9 Gruppen
1 Gruppe
1 Gruppe
14
3
3
-
CCM
CCM
20 Gruppen
17 Gruppen
5.c)
CVK
3 Gruppen
10
11
Alle Gruppen
vergeben
CCM
CVK
CCM
14 Gruppen
6 Gruppen
20 Gruppen
3.c)
Mo/Fr
Dienstag
12:00-13:30
14:00-15:30/16:00-17:30
6. Semester (2x 90 Minuten)
6.a)
Donnerstag 08:15-09:45/10:00-11:30
6.b)
Donnerstag 08:15-09:45/10:00-11:30
6.c)
Donnerstag 14:00-15:30/15:45-17:15
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1
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Semester
Wochentag
Uhrzeit
Anzahl der
Gruppen
Campus
7. Semester (2x 60 Minuten)
7.a)
Dienstag
11:15-12:15/12:30-13:30
CBF
4 Gruppen
7.b)
Dienstag
12:30-13:30/14:00-15:00
CCM
1 Gruppe
7.c)
7.d)
7.e)
7.f)
Dienstag
Dienstag
Mittwoch
Mittwoch
13:30-14:30/14:45-15:45
16:00-17:00/17:15-18:15
08:00-09:00/09:00-10:00
08:00-09:00/09:00-10:00
CBF
CBF
CBF
CCM
5 Gruppen
5 Gruppen
5 Gruppen
3 Gruppen
7.g)
Mittwoch
08:00-09:00/09:00-10:00
CVK
2 Gruppen
7.h)
Mittwoch
10:15-11:15/11:15-12:15
CBF
5 Gruppen
7.i)
Mittwoch
11:15-12:15/12:45-13:45
CVK
5 Gruppen
Freie Gruppen
1
Alle Gruppen
vergeben
4
4
1
1
Alle Gruppen
vergeben
2
Alle Gruppen
vergeben
8. Semester (2x 60 Minuten)
8.a)
Dienstag
9:00-10:00/10:00-11:00
CBF
5 Gruppen
8.b)
Dienstag
12:00-13:00/13:00-14:00
CVK
7 Gruppen
8.c)
Dienstag
14:15-15:15/15:15-16:15
CVK
3 Gruppen
8.d)
Dienstag
16:00-17:00/17:00-18:00
CBF
5 Gruppen
8.e)
Mittwoch
12:30-13:30/13:45-14:45
8.f)
Mittwoch
15:00-16:00/16:15-17:15
9. Semester (2 x 60 Minuten)
9.a)
Freitag
8:00-9:00 / 9:00-10:00
9.b)
Freitag
14:00-15:00/15:00-16:00
9.c)
Montag
14:00-15:00/15:00-16:00
9.d)
Freitag
11:30-12:30/12:30-13:30
CBF
CBF
5 Gruppen
5 Gruppen
Alle Gruppen
vergeben
2
Alle Gruppen
vergeben
Alle Gruppen
vergeben
3
2
CBF
CBF
CVK
CBF
10 Gruppen
15 Gruppen
5 Gruppen
5 Gruppen
6
12
2
4
Organisation der POL-Sitzungen im 1. Semester des MSM 2.0
Das Modul 1 besteht aus vier Wochen, aber es gibt nur drei POL-Fälle:
18
Woche
Wochenthema
POL-Fall Titel
M1-1
Orientierungseinheit
Sterben wie die Flöhe
M1-2
„Der Arzt/die Ärztin als Lernende/r“
Abgestürzt
M1-3
„Der Arzt/die Ärztin als Diagnostiker/in“
Ausrutscher
M1-4
„Der Arzt/die Ärztin als Helfer/in“
(kein Fall)
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Tel: +49 30 450 576 207 • Fax: +49 30 450 7 576 207
Innerhalb von Modul 1 rotieren die Modulwochen 2-4. Alle POL-Gruppen durchlaufen zuerst die Woche M1-1 und bearbeiten den Fall M1-1 „Sterben wie die Flöhe“, danach ist die Reihenfolge der POLFälle je nach Gruppennummer unterschiedlich:
Wochenrotation:
POL-Gruppen : 1-19 → M1-1, M1-2, M1-3, M1-4.
POL-Gruppen: 20-36 → M1-1, M1-3, M1-4, M1-2.
POL-Gruppen : 37-56 → M1-1, M1-4, M1-12, M1-3.
POL-Fall-Rotation:
POL-Gruppen : 1-19
M1-1 „Sterben wie die Flöhe“,
M1-2 „Abgestürzt“,
M1-3 „Ausrutscher“,
M1-4 (kein Fall)
POL-Gruppen: 20-36
M1-1 „Sterben wie die Flöhe“
M1-3 „Ausrutscher“,
M1-4 (kein Fall),
M1-2 „Abgestürzt“.
POL-Gruppen: 37-56
M1-1„Sterben wie die Flöhe“,
M1-4 (kein Fall),
M1-2 „Abgestürzt“,
M1-3 „Ausrutscher“.
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Tel: +49 30 450 576 207 • Fax: +49 30 450 7 576 207
4. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist es möglich, bis zum Sommersemester 2016 noch Mitarbeiter/innen zu schulen?
Die Qualifizierungsmaßnahmen für die Durchführung des KIT-Unterrichtes und das POL Teacher Training werden fortlaufend angeboten. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage
http://dsfz.charite.de/
Wenn Sie sich für die Qualifizierungen anmelden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an
[email protected]
Wir empfehlen, Ihre Mitarbeiter/innen nach den Qualifizierungen möglichst rasch als Dozierende
einzusetzen, damit sie die Methoden zeitnah anwenden können.
Kann der KIT- bzw. POL-Unterricht für Habilitanden/Habilitandinnen angerechnet werden?
Alle erteilten KIT- und POL-Stunden gehören zur regulären Pflichtlehre. Wenn Sie eine Bescheinigung
für Ihre Habilitation benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Lehrbeauftragten.
Welche Stellenanteile erwerben die Abteilungen durch Lehrtätigkeit?
Jeder Termin wird bei der Lehrerfassung berücksichtigt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Anrechnung in Stellenanteilen an Birgit Peler ([email protected]; Tel. 450 576 033).
Was passiert, wenn Dozierende verhindert sind?
Für die Vertretung sorgen die jeweiligen Einrichtungen. Bitte stellen Sie sicher, dass ausreichend Mitarbeiter/innen in Ihrer Einrichtung für den KIT- und POL-Unterricht qualifiziert sind.
In welchem Fachsemester KIT sollten die einzelnen Mitarbeiter/innen unterrichten?
KIT-Dozierende, die eine Gruppe im ersten Semester unterrichten, werden im darauf folgenden Semester dieselbe Gruppe im zweiten Semester unterrichten (Gruppenummer, Wochentag und Uhrzeit
bleiben unverändert). Dozierende, die eine Gruppe im zweiten Semester unterrichten, sollten nach
Möglichkeit im folgenden Semester wieder eine Gruppe aus dem ersten Semester unterrichten. Dozierende, die im vierten, fünften oder sechsten Semester unterrichten, sollten nach Möglichkeit im
darauf folgenden Semester wieder im selben Fachsemester unterrichten. Themenschwerpunkte und
Inhalte der einzelnen Fachsemester KIT sind in dem „Konzeptpapier KIT“ erläutert. Dieses senden wir
Ihnen gerne auf Anfrage zu ([email protected]).
Wer erhält die Evaluationsergebnisse?
Die persönlichen Evaluationen der Dozierenden müssen vertraulich behandelt werden und werden
nur den Dozierenden persönlich zugestellt. Die Bereiche POL und KIT erhalten je Semester eine anonyme Gesamtauswertung über alle POL- bzw. KIT-Gruppen aus Studierenden- und Dozierenden-Perspektive.
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5. Einrichtungs- und Dozierendenzuordnung für POL und KIT
Im Ablauf der Dozierendenzuordnung kommen den Einrichtungen folgende Aufgaben zu, die von der
Einrichtungsleitungen bzw. den Lehrbeauftragten durchzuführen sind:
1. Rückmeldung wie viele KIT- und POL-Gruppen und in welchen Fachsemestern die Einrichtung unterrichten wird. Diese Rückmeldung geschieht durch die Antwortfaxe an den Bereich
Organisation KIT/POL im Dieter Scheffner Fachzentrum.
2. Zuordnung von Dozierenden zu den übernommenen KIT- und POL-Gruppen. Die Einträge
der Dozierendennamen in die LLP erfolgt durch die Einrichtung.
3. Anmeldung von Dozierenden zur Qualifizierung für den KIT- bzw. POL-Unterricht, um für
die Einrichtung eine ausreichende Zahl an qualifizierten Dozierenden und Vertretungen bei
Ausfallszeiten (Kongresse, Krankheit etc.) zu gewährleisten.
4. Sicherstellen, dass die von der Einrichtung übernommenen Unterrichtstermine durch qualifizierte KIT- bzw. POL-Dozierende durchgeführt werden und die jeweiligen Gruppen ganz
oder fast ausschließlich von einem Dozenten bzw. von einer Dozentin unterrichtet werden.
Dies bedeutet konkret:
a. Freistellung der Dozierenden von ihren anderen Aufgaben in den Einrichtungen während der Unterrichtszeit.
b. einrichtungsinterne Zuordnung von Vertretungen bei Ausfall von Dozierenden, einschließlich der Informationsweitergabe zu Zeit, Ort und Inhalt des vorgesehenen Unterrichts
Einen Einblick in die standardisierten Prozesse der Abteilung für Curriculumsorganisation (ACO) für
die Raum und Stundenplanung erhalten Sie unter
http://aco.charite.de/lehrende/stunden_raumplanung/planungsphasen/
Dort werden unter anderem kurz die einzelnen Planungsphasen und die daraus resultierenden Fristen am Beispiel des Sommersemesters 2013 dargestellt.
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6. Unterstützende Informationen und Ressourcen
6.1. BLACKBOARD - LEARNING MANAGEMENT SYSTEM
Was ist Blackboard?
Blackboard steht allen Lehrenden und Studierenden der Fakultät als die zentrale Plattform für das
Angebot von Lehr- und Lernmaterialien, interaktiven Lernmodulen, sowie umfassenden Kommunikationsmöglichkeiten (bspw. Email, Diskussionsforen) zur Verfügung.
Lehrbeauftragte sollten einen Zugang zu Blackboard haben (Anmeldung siehe unten). Hier finden die
Lehrbeauftragten wichtige Informationen zum Modellstudiengang, zu den aktuell geplanten Modulen und zu den Unterrichtsinhalten der bereits laufenden Module des Modellstudiengangs.
Zugang zu Blackboard
Öffnen Sie Ihr Browserprogramm und rufen Sie folgende Adresse auf: http://lms.charite.de. Tragen
Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Kennwort ein, um sich in Blackboard anzumelden.
Wenn Sie noch keinen Zugang zu Blackboard haben, können Sie diesen hier selbstständig anlegen.
Gehen Sie dabei wie folgt vor:
1. Klicken Sie oben auf Selbstregistrierung.
2. Wählen Sie dann die Option Selbstregistrierung für Mitarbeiter/innen der Charité - Universitätsmedizin Berlin.
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3. Füllen Sie abschließend das Registrierungsformular aus.
Dabei ist Folgendes zu beachten:





Zuerst wählen Sie einen Benutzernamen, der grundsätzlich aus zwei Teilen besteht
o Standardmäßig setzen Sie Ihren Benutzernamen aus dem Präfix „cub-“ (als Bereichsbezeichnung / unveränderlich),
o gefolgt von Ihrem Benutzernamen (frei wählbar) zusammen.
Schreiben Sie bitte den gesamten Benutzernamen in einem Wort und in Kleinbuchstaben (siehe
Beispiel oben).
Füllen Sie danach die restlichen Felder aus.
Lesen Sie bitte die Nutzungsbedingungen sowie die erweiterte Schutzbedingungen und bestätigen Sie mit einem Häkchen, dass Sie diese akzeptieren.
Klicken Sie dann auf „Registrieren“.
Ihre Angaben werden nun von der CeDiS (Center für Digitale Systeme der FU Berlin) geprüft, die
daraufhin eine Nachricht mit einer URL zur Bestätigung Ihrer Registrierung an Ihre Mail-Adresse sendet. Klicken Sie die URL an, um den Registrierungsprozess zu vervollständigen bzw. abzuschließen.
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Hinweis: Sie können die Selbstregistrierung zudem auch in einem kurzen Podcast verständlich erläutert einsehen unter: http://elearning.charite.de/ressourcen/tutorials/
Modellstudiengang Medizin in Blackboard
Im Modellstudiengang Medizin ist das
Angebot der Lernmaterialien für die
Studierenden nach Modulen organisiert. Jedes Modul stellt in Blackboard
einen eigenen Kurs dar.
Das Kursmenü bietet einen Überblick
über die Wochenthemen.
In den Wochen sind die Lehr-Veranstaltungen mit den zugehörigen Materialien zu finden. Den Studierenden ist dieser Aufbau geläufig.
Wie gelangen die Materialien in Blackboard?
Die Materialien werden von den Lehrveranstaltungsverantwortlichen erstellt und in jedem Semester
aktualisiert. Der Kompetenzbereich eLearning stellt die Materialien für Sie in Blackboard ein.
Bieten Sie beispielsweise eine Veranstaltung im Modul 2 in der 3. Woche an,
so schicken Sie bitte unter Angabe der Veranstaltungsdaten (Modul 2 / Woche 3 / <Name der Veranstaltung>) die zu der Veranstaltung gehörenden
Materialien an [email protected]. Ihre Materialien werden dann in
den Kurs „Modul 2“ in die Woche 3 einsortiert.
Inhalte der Kurse ansehen
Alle in der Lehre tätigen Mitarbeiter/innen der Charité haben die Möglichkeit sich unter: http://lms.charite.de/ über einen allgemeinen DozierendenAccount in Blackboard einzuloggen. Für diesen Account gelten die folgenden
Login-Daten:
Adresse:
Benutzername:
Passwort:
http://lms.charite.de
cub-msm-dozierende
MSM
Bei Fragen bzgl. Blackboard wenden Sie sich bitte an den Kompetenzbereich eLearning:
[email protected]
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Eine wichtige Information für Lehrveranstaltungsverantwortliche:
Die Studierenden behalten den Zugriff auf Ihre Kurse auch nach Ablauf des Semesters – Kurse abgelaufener Semester werden archiviert und sind so weiterhin erreichbar. Für das aktuelle Semester
werden neue Kurse erstellt, die die Materialien aus dem vorherigen Semester beinhalten. Bitte prüfen Sie die Blackboard Kurse der Module, in denen Sie Veranstaltungen halten, vor dem Start des
jeweiligen Moduls, und schicken Sie aktualisierte Materialien an [email protected]. Bitte
denken Sie daran, uns das Modul, die Woche und den Veranstaltungsnamen anzugeben.
Blackboard Communities Modulplanung
In Blackboard sind u.a. Communities (Organisationseinheiten) zur Modulplanung und zum Unterricht
im Modellstudiengang angelegt. Die Blackboard Communities zu den Modulplanungen haben folgenden modulspezifischen Aufbau:






Zeitplan
Tagesordnungen
Protokolle
Anwesenheitslisten
Präsentationen und Unterlagen
Prüfungen
Informationen zur Modulplanung in Blackboard
Zum anderen haben Sie Zugang zur Community „Modellstudiengang – Modulübergreifende Informationen“. Dort finden Sie u.a. Impulsvorträge zu den Themen:





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Allgemeiner und vertiefender Untersuchungskurs - Eine Einführung in den allgemeinen und
vertiefenden Untersuchungskurs von Harm Peters
Didaktische Prinzipien des Modellstudiengangs - Eine Einführung in die didaktischen Prinzipien des Modellstudiengangs von Jan Breckwoldt
Einführung in die Lehr- und Lernzielplattform - Eine Einführung in die Benutzung der Lehrund Lernzielplattform von Irene Brunk
TÄF - Trainingszentrum für Ärztliche Fähigkeiten - Eine Einführung in Strukturen und Möglichkeiten des TÄF von den TÄF-Tutoren
Blended Learning im Modellstudiengang - Eine Einführung in das Unterrichtsformat Blended
Learning von Joachim Plener
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Die Beiträge stehen Ihnen als Podcast (Hördatei mit erläuternden Bild- oder Videomaterialien) jederzeit zur Verfügung. Bei technischen Problemen (z.B. Öffnen oder Abspielen der Informationsvideos)
hilft Ihnen gern der Kompetenzbereich eLearning unter 450 576 450 oder [email protected] .
Blended Learning
Der Kompetenzbereich eLearning hilft Ihnen, Ihre Lehrveranstaltungen mit Hilfe
von eLearning-Elementen zu konzipieren und nutzergerecht mit Onlineanteilen
zu gestalten. Diese Veranstaltungen werden mit dem Blended Learning-Qualitätslabel zertifiziert.
Für Beratungen und Fragen rund um die Lehre mit Medien stehen Ihnen die
folgenden Ansprechpartner zu Verfügung.
Kai Sostmann, [email protected] (450 576 166)
Der Kompetenzbereich eLearning im Internet: http://elearning.charite.de/
Hotline: 450 676450 | E-Mail: [email protected]
6.2. INFORMATIONEN ZU COPYRIGHT UND URHEBERSCHUTZ
Bei der Nutzung fremder Materialien (z.B. bei der Erstellung von Lehrmodulen in Blackboard), ist
generell davon auszugehen, dass diese rechtlich, zum Beispiel durch das Urheberrecht oder das Patentgesetz, geschützt sind. Texte, Grafiken, Skizzen, Bilder und Fotografien unterliegen dem Urheberrecht, das heißt, dass grundsätzlich nur der Urheber der Werke berechtigt ist, über seine Werke zu
bestimmen.
Bei der Einstellung von Materialien in Blackboard ist jede/r Nutzer/in der Lernplattform selbst für die
Einhaltung der Bestimmungen zu Rechten Dritter (Urheberrecht, Datenschutz, Copyright) verantwortlich.
Auszug aus den Nutzungsbedingungen von Blackboard:
Pflichten der Nutzer (§ 4)
(5) Jede/r Nutzer/in ist verpflichtet, sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Urheberrechts und des Datenschutzes einzuhalten.
(6) Jede/r Nutzer/in ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm/ihr eingestellten Materialien
keine Rechte Dritter verletzen und auch sonst nicht gegen rechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere nicht gegen urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder datenschutzrechtliche Vorschriften.1
Dies gilt auch für Studierende, die Materialien aus der Lernplattform nur zum Zweck ihres Studiums
nutzen und nicht anderweitig verbreiten dürfen.
1
http://www.cms.fu-berlin.de/lms/lehrende/nutzungsbedingungen/index.html
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Auszug aus den Schutzerklärungen von Blackboard:
Schutzerklärung zur Einhaltung des Urheberrechts
Der/die Nutzer/in der in das Lern-Management-System (LMS) eingestellten Inhalte verpflichtet sich,
diese nur im Rahmen der Zwecksetzung des LMS zu verwenden. Insbesondere verpflichten sie sich,
die Inhalte nicht ohne ausdrückliche Genehmigung zu vervielfältigen, zu verbreiten oder sonst wie
außerhalb des Lernzweckes auf in die Nutzungsrechte Dritter oder Rechte des Urhebers beeinträchtigender Weise zu nutzen.2
Zugleich handelt es sich bei Blackboard um eine geschützte Lernplattform. Nur Mitglieder der Charité
haben dort Zugriff; zusätzlich können einzelne Kurse in Blackboard mit einem Passwortschutz versehen werden, so dass sie nur Teilnehmenden bestimmter Veranstaltungen zugänglich sind. Diese Eigenschaften machen es möglich, vom Gesetzgeber vorgesehene Beschränkungen des Urheberrechts
anzuwenden.
Schrankenregelungen
Das Urheberrecht sieht drei Ausnahmen („Schrankenregelungen“) vor, die es gestatten, fremde Materialien ohne die ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Urhebers zu verwenden:



Zitatrecht
Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
Vervielfältigung zum privaten, wissenschaftlichen und sonstigen eigenen Gebrauch
Zitatrecht (§51 UrhG)
Erlaubt ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken zum Zweck eines Zitats. Der Zweck des Zitats muss dabei eine (sichtbare) geistige Auseinandersetzung mit dem
Werk sein, die reine Ausschmückung des eigenen Werkes mit dem Zitat ist nicht zulässig. Der Umfang
von Zitierungen muss immer in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des eigenen Werkes
stehen. Das eigene Werk sollte stets im Vordergrund stehen, Zitate dürfen allein unterstützend eingesetzt werden.
Im Zusammenhang mit dem Zitatrecht ist eine Umgestaltung von Texten, Bildern und Grafiken nicht
zulässig.
Eine Quellenangabe, bestehend aus dem vollständigen Namen des Urhebers, Titel des zitierten Werkes, Seitenzahlen, Erscheinungsjahr und Verlag, ist anzugeben. Die Quellenangaben müssen deutlich
sichtbar sein.
Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (§52a Abs. 1 UrhG)
Im Rahmen dieser Schrankenregelung (sog. „Hochschulprivileg“) ist es zulässig, folgende Materialien
öffentlich zugänglich (online verfügbar) zu machen:
2
http://www.cms.fu-berlin.de/lms/charite/mitarbeiter/nutzungsbedingungen/schutzerklaerungen/index.html
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

Veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge
aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen
der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmenden.
Veröffentlichte Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften ausschließlich für einen bestimmten abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung3
Erlaubt ist die öffentliche Zugänglichmachung nur zu dem Zweck, den zu behandelnden Unterrichtsstoff besser und verständlicher darzustellen; die netzvermittelte Wiedergabe des Werkinhalts muss
notwendig, zumindest aber hilfreich für die Darstellung des Lehrstoffs sein. Erfolgt die Zugänglichmachung nur zu Zwecken der schulinternen Verwaltung, der Dekoration, des Aufbaus einer Wissensdatenbank oder gar zur Unterhaltung, ist für die Privilegierung kein Raum.
Hierbei ist außerdem eine Quellenangabe wie im Zitatrecht erforderlich. Für den Urheber ist die Nennung der Urheberschaft eine kleine Entschädigung für die Nutzung seiner Materialien. Die Quellenangabe muss daher – wie im Zitatrecht – ausführlich und deutlich sichtbar sein. Die eingestellten
Materialien dürfen nie der gesamten Hochschule (Internet bzw. Intranet) sondern ausschließlich den
Unterrichtsteilnehmern einer bestimmten Lehrveranstaltung zur Verfügung gestellt werden.
Konkret heißt das:
(zu 1): Ein/e Dozent/in darf ohne Einwilligung eines Urhebers oder Verlags Textstellen („kleine Teile
eines Werkes“), Tabellen, Grafiken oder Fotos („Werke geringen Umfangs“) oder einzelne Beiträge
aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung der Inhalte seines Unterrichts im Internet
oder Intranet online stellen, soweit nur die Unterrichtsteilnehmenden („bestimmt abgegrenzter Kreis
von Unterrichtsteilnehmern“) auf dieses Material zugreifen können. Ein mit einem Passwort versehener Blackboard-Kurs für eine Unterrichtsveranstaltung erfüllt diese Bedingungen.
(zu 2): Ein/e Forscher/in darf o.g. Inhalte zum Zwecke der Forschung Kollegen und Kolleginnen innerhalb einer Forschungsgruppe zur Verfügung stellen. Auch hier müssen geeignete technische Schutzmaßnahmen (Passwortschutz) greifen, damit nur die entsprechenden Personen Zugriff auf die Materialien haben.4
Richtwerte zum Materialumfang im Überblick:
Ob es sich um einen kleinen Teil eines Werkes handelt, bestimmt sich nach dem Verhältnis sämtlicher
vervielfältigten Teile eines Werkes zum gesamten Werk. Als Obergrenze werden verschiedentlich
10 % bzw. 20 % genannt. Letztlich maßgebend ist eine Einzelfallbetrachtung, konkrete Zahlen verbieten sich. Werke haben nur einen geringen Umfang, wenn sie bei einer Gesamtbetrachtung aller möglichen Werke umfänglich zu den Kleinsten gehören.5
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html
Schmidt-Hern, K.H., Urheberrecht und E-Learning, Vortrag Charité März 2008
5 http://www.urheberrecht.justlaw.de/lehrwerke-unterricht.htm
3
4
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Achtung!
In Einklang mit § 12 UrhG dürfen nur bereits erschienene Werke verwendet werden! Insbesondere
für Filme gilt es zu beachten, dass eine öffentliche Nutzung erst 2 Jahre nach regulärem Filmstart
zulässig ist; andernfalls (z.B. bei Dokumentationen) ist unbedingt eine gesonderte Genehmigung
beim Rechteinhaber einzuholen.
Für den Schulunterricht konzipierte Materialien (z.B. Schulbücher) sind von der Schrankenregelung
des § 52a UrhG ausgenommen und dürfen daher ausschließlich nach Einholung einer Sondergenehmigung beim Rechteinhaber in einer geschützten Lernumgebung zur Verfügung gestellt werden.
Eine Umgehung der Richtwerte durch die sukzessive Bereitstellung ist nicht zulässig und gilt als Urheberrechtsverletzung!
Öffentliche Zugänglichmachung bezieht sich nicht nur auf die Bereitstellung von Materialien über das
Internet (bzw. Blackboard). Auch für ausgedruckte/kopierte Handouts, sowie für die elektronische
Weitergabe von geschützten Werken z.B. auf USB-Sticks müssen dieselben Maßstäbe angelegt werden.
Der Gesetzgeber schreibt für die öffentliche Zugänglichmachung eine „angemessene Vergütung“ vor.
Jedoch muss eine individuelle Vergütung derzeit nicht erfolgen, weil die Bundesländer auf Basis eines
Gesamtvertrags einen Pauschalbetrag an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG
Wort, etc.) zahlen.
Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§53 Abs. 1 UrhG)
Mit dieser Schrankenregelung („Privatkopie“) wird gewährleistet, dass z.B. ein Wissenschaftler zur
Vorbereitung einer Lehrveranstaltung oder zur Erstellung eines eigenen Forschungspapiers Kopien
eines Werkes anfertigen darf. Hierbei dürfen nur einige wenige Exemplare (max. 7 – eher weniger)
für rein persönliche Bedürfnisse des „Vervielfältigers“ oder von Personen, die mit ihm persönlich verbunden sind auf beliebigen Trägern (Papier, CD-Rom, Festplatte) angefertigt werden.
Kopiert werden darf nicht aus offensichtlich rechtswidriger Quelle (z.B. Film im Internet vor Kinostart). Es dürfen keine ganzen Bücher oder Zeitschriften vervielfältigt werden, und es dürfen keine
gewerblichen Zwecke (z.B. Auftragsforschung) damit verfolgt werden. Vom Recht auf Privatkopie ist
das Erstellen von Kopien für Studierende an der Hochschule nicht abgedeckt.
Verlinkungen
Verlinkungen zu anderen Webseiten oder Portalen sind in aller Regel unproblematisch, handelt es
sich hierbei doch um eine der zentralen Funktionen des Internets. Vor der Setzung von Links sind die
verlinkten Inhalte jedoch auf Rechtsverletzungen (Urheberverletzungen, rassistisches Gedankengut,
o.ä.) zu überprüfen.
Auch sogenannte „Deep-Links“, die auf eine Unterseite der verlinkten Web-Präsenz zielen, können
gesetzt werden. Zumindest fragwürdig sind sog. Inline-Links (Framing) bei denen sich die fremde
Homepage unter der eigenen Web-Adresse aufbaut. Wenn dadurch die Identität der fremden Homepage nicht mehr erkennbar ist und fremde Inhalte als die Eigenen ausgegeben werden, kann dies als
ein Verstoß gegen das Urheberrecht gewertet werden. Dieses Problem ist jedoch leicht zu umgehen,
indem die verlinkte Homepage in einem neuen Browser-Fenster geöffnet wird.
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Absichernde Maßnahmen
Abschließend einige Hinweise und Empfehlungen, die Ihnen dabei helfen sollen, sich selbst abzusichern:





Nur nicht-bearbeitbare PDF-Dateien (keine Office-Formate) in Blackboard einstellen. Denn
im PDF-Format können Dateien vor der Entnahme von Inhalten geschützt werden. Es sollte
selektiv nur das Ausdrucken gestatten werden.
Vermerk in der Datei, dass diese nur gemäß der Schutzerklärung über das Urheberrecht in
Blackboard genutzt werden darf.
Vermerk in der Datei, wann diese in Blackboard hinterlegt wurde.
Quellenangaben sorgfältig und prominent angeben.
Bei Forschungspapieren kann anstelle des eigentlichen PDF-Dokuments auch der Link zum
veröffentlichenden Journal (PubMed, etc.) angegeben werden. Der Zugriff auf die meisten
medizinischen Journals ist über die Webseite der Bibliothek der Charité aus dem Intranet
möglich. Von zu Hause kann mittels VPN-Zugang zugegriffen werden – die Beantragung eines
VPN-Zugangs ist auch für Studierende möglich.
Kontakt:
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Kompetenzbereich eLearning / Kai Sostmann
Literaturangaben:
Arbeitsgruppe Urheberrecht – Ruhr-Universität Bochum
URL: http://www.urheberrecht.uamr.de/ [Stand: 3.6.2015]
Bundesministerium der Justiz (Hg.): Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG).
Ausfertigungsdatum: 09.09.1965.
URL: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html [Stand: 3.6.2015]
Charité-Universitätsmedizin Berlin (Hg.): Frequently Asked Questions. Urheberrecht und Datenschutz. URL: http://e-files.charite.de/downloads/recht/FAQ_Urheberrecht.pdf [Stand: 3.6.2015]
Just Law Rechtsanwälte: Urheberrecht. Informationen und Tipps zum Urheberrecht.
URL: http://www.urheberrecht.justlaw.de/lehrwerke-unterricht.htm [Stand: 3.6.2015]
Kreutzer, Till: Rechtsfragen bei E-Learning.
URL: http://e-files.charite.de/downloads/recht/Leitfaden_E-Learning_und_Recht_creativecommons_MMKH.pdf [Stand: 3.6.2015]
Kreutzer, Till: Urheberrechtliche Fragen des E-Learning. Skript für Einsteiger.
URL: http://e-files.charite.de/downloads/recht/skript%20fuer%20einsteiger.pdf [Stand: 3.6.2015]
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Säcker, Franz Jürgen; Mühlenbernd, Claudia; Böcker, Lina (Hg.): Merkblatt zur Nutzung von fremden
Materialien im Rahmen der e-Learning-Aktivitäten an der Freien Universität Berlin und Charité – Universitätsmedizin Berlin. 16.06.2006.
URL: http://e-files.charite.de/downloads/recht/Merkblatt%20zur%20Nutzung%20von%20fremden%20Materialien%20im%20eLearning.pdf [Stand: 3.6.2015]
Schmidt-Hern, K. H., Urheberrecht und E-Learning, Vortrag Charité, März 2008
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6.3. LEHRVERANSTALTUNGS- UND LERNZIELPLATTFORM
Zentrale Plattform für die curricularen (Inhalte, Formate, Ziele) und organisatorischen Bereiche
(Raum- und Stundenplanung, IT-Umsetzung) stellt die Lehrveranstaltungs- und Lernzielplattform
(LLP) dar. Sie ist unter https://lernziele.charite.de zu erreichen. Hier ist auch das Nutzerhandbuch
hinterlegt.
Funktionen für die Lehrbeauftragten/Lehrkoordinatoren
Die Lehrbeauftragten/koordinatoren der am Unterricht beteiligten Einrichtungen benötigen einen
Zugang zur Lehrveranstaltungs- und Lernzielplattform (Anmeldung siehe unten). Hier finden Sie
wichtige Informationen zu Unterrichtsinhalten je Modul, je Modulwoche und für jede Lehrveranstaltung in den grundständigen Studiengängen. Darüber hinaus erfolgt in der LLP die Dokumentation der
durchführenden Dozierenden für die verantworteten Lehrveranstaltungen. Im Folgenden die Passagen zur Anmeldung aus dem Nutzerhandbuch zur Lehrveranstaltungs- und Lernzielplattform.
Zugang zur Plattform
Die Lehrveranstaltungs- und Lernzielplattform (LLP) hat einen abgeschlossenen Bereich, auf den nur
autorisierte Nutzer/innen zugreifen können. Jede/r Benutzer/in hat einen Benutzernamen und ein
Passwort, welche ihn/sie eindeutig identifizieren.
Mit jedem Benutzerkonto sind individuelle Rechte verknüpft. Zum Beispiel können nur die jeweils
verantwortlichen Ansprechpersonen und die Modulverantwortlichen eine die Texte zu einer Veranstaltung und während des Lernziel-Reviews die Lernziele ändern.
Um Zugang zur LLP, d.h. Benutzername, Passwort und Nutzerrechte zu bekommen, gibt es zwei
Wege: Die Einladung und die Selbstregistrierung.
Einladung annehmen
Die Einladung erfolgt immer per eMail, in der Nutzername, Passwort und ein spezifischer Link stehen.
Um die Einladung anzunehmen, folgen Sie bitte diesem Link.
Mit einer Einladung sind spezifische Nutzerrechte verknüpft, die dem/der Nutzer/in Zugang zu bestimmten Modulen erlauben.
Selbstregistrierung
Zur Selbstregistrierung gelangen Sie, indem Sie auf der ersten Seite im Bereich Für Lehrende (s. Abbildung 2) auf „neu registrieren“ klicken oder direkt folgendem Link folgen:
http://lernziele.charite.de/zend/user/add
Auf der Selbstregistrierungsseite (s. Abbildung 1) füllen Sie bitte alle mit Sternchen (*) versehenen
Felder aus. Bei der Wahl des Benutzernamens ist darauf zu achten, dass er dem Teil vor dem @ in
der eigenen E-Mail-Adresse entsprechen sollte. Lautet die E-Mail-Adresse also beispielsweise „[email protected]“ sollte als Benutzername „anna-lena.schmidt“ gewählt werden.
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Abbildung 1: Selbstregistrierung LLP
Tabelle 1: Erläuterungen zur Nutzerregistrierung
Feld
Hinweis
Studierende/r
Bitte geben Sie hier an, ob sie der Statusgruppe Studierender angehören.
Basis Training Lehre
Hier wird markiert, dass Sie das Basis Training Lehre absolviert haben.
Arbeitet im Lehrsekretariat
Wenn Sie dieses Feld aktivieren, können Sie in Veranstaltungen als
Lehrsekretariat angegeben werden Mit Aktivierung dieses Feldes werden die Angaben „Telefonnummer“, „Hausanschrift“ und „Sprechzeiten“
zu Pflichtfeldern. Diese Informationen werden den Studierenden online
bekannt gegeben.
Im Rollenzuweisungsbereich unten auf der Seite können Sie spezifische Benutzerrechte beantragen.
Wenn Sie beispielsweise bei einer Modulplanung mitwirken, haben Sie hier die Möglichkeit, die Projektsteuerung zu bitten, Benutzerrechte einzuräumen, die das Einsehen des Moduls und das Erstellen
von Lehrveranstaltungen erlauben.
Setzen Sie dazu bitte ein Kreuz bei „Rollenzuweisung“ und schreiben im Feld darunter, welche Zugriffsrechte Sie benötigen.
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Anmelden / Passwort vergessen
Mit den erhaltenen Nutzerdaten können Sie sich auf der Lehrveranstaltungs- und Lernzielplattform
(LLP) anmelden. Dazu klicken Sie bitte in der Titelleiste auf den Link Für Lehrende oder folgen direkt
folgendem Link:
http://lernziele.charite.de/zend/auth/login/
Auf dieser Seite geben Sie bitte Ihren Nutzernamen und Ihr Passwort ein (s. Abbildung 2).
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie bitte auf der gleichen Seite den Link „Passwort
oder Benutzername vergessen“ an oder folgen Sie direkt folgendem Link:
http://lernziele.charite.de/zend/auth/Login/resetpassword
Abbildung 2: Login LLP
Abbildung 3: Zugangsdaten anfordern
Weitere Funktionen der Plattform
Sie haben die Möglichkeit sich in der LLP anzeigen zu lassen, welche Mitarbeiter in ihrer Einrichtung
für POL und KIT geschult sind. Dazu gehen Sie auf den Menüpunkt: „Einrichtungsbezogenes“ / „Funktionen in Einrichtungen“  Auswahl Ihrer Einrichtung. In der Spalten „POL“ und „KIT“ finden Sie den
jeweiligen Qualifizierungsvermerk.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Nutzerhandbuch für Lehrende (ab Seite 65), das Sie in der
LLP unter der Funktion „Support“ finden.
Ebenfalls im Nutzerhandbuch (ab Seite 59) finden Sie die Anleitung, wie Sie die Dozierenden in die
Lehrveranstaltungstermine der LLP eintragen können.
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6.4. AUSBILDUNGSZIELE MODELLSTUDIENGANG MEDIZIN
Die Darstellung der Ausbildungsziele erfolgt auf mehreren Ebenen:
Ebene 1 definiert das generelle Ausbildungsziel. Diese sind im Leitbild und den Zielen des Modellstudiengangs formuliert.
Ebene 2 führt in einer Übersicht die Kompetenzbereiche und Inhalte auf, wobei diese bei den Gliederungsebenen zwei Blickwinkel auf die gleichen Ausbildungsziele darstellen. Zudem haben die einzelnen Punkte einen unterschiedlichen Umfang im Curriculum.
Ebene 3 stellt eine Spezifizierung der Kompetenzbereiche und Inhalte dar.
Ebene 1: Leitbild des Modellstudiengangs Medizin
Der Modellstudiengang der Charité wird durch Zusammenführung und Weiterentwicklung des bestehenden Regelstudiengangs und des Reformstudiengangs mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Lehre an der Charité entwickelt. Die Fakultät der traditionsreichen Charité – Universitätsmedizin Berlin hat hierbei das Ziel, in der medizinischen Lehre eine nationale und internationale Spitzenposition in Bezug auf Qualität, Zufriedenheit und Nachhaltigkeit zu erreichen. Durch engagierte,
hochwertige Lehre und gute Betreuung sollen Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden, die




sich dem lebenslangen Lernen und der Weitergabe ihres Wissens verpflichtet fühlen,
über Kommunikations-, Interaktions- und Teamfähigkeit verfügen,
Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein zeigen und
sich aktiv für öffentliche und individuelle Gesundheitsförderung und Prävention einsetzen.
Diese Kompetenzen sind erforderlich, um den dynamischen Herausforderungen in Medizin, Wissenschaft und Gesellschaft gewachsen zu sein und als führende Experten des Gesundheitswesens akzeptiert zu werden. Fundierte Kenntnisse und das Verständnis wissenschaftlicher Grundlagen und
Methoden bilden hierbei die Basis für den Einsatz der erlernten Fertigkeiten und psychosozialen
Kompetenzen in Diagnose und Therapie. Die Ausbildung soll befähigen, Hypothesen, Konzepte und
Methoden in ihrer Bedeutung für die Medizin auf wissenschaftlicher Grundlage zu verstehen und
kritisch zu diskutieren und so eine kontinuierliche Beurteilung und Umsetzung neuer Forschungsergebnisse im ärztlichen Berufsleben zu ermöglichen.
Dem Streben nach exzellenter medizinischer Ausbildung sind die Charité – Universitätsmedizin Berlin, ihre Unterrichtenden und Studierenden gleichermaßen verpflichtet. Die bevorzugte Wertschätzung der Lehre an der Charité wird hierbei durch konkrete Beiträge aller Beteiligten deutlich: Die
Fakultät erarbeitet kontinuierlich Vorschläge zur Optimierung der Lehre und zur Weiterentwicklung
von Lehr-, Lern- und Prüfungsformaten auf der Grundlage gezielter Ausbildungsforschung.
Die Lehrenden der Charité zeichnen sich durch hohes Engagement für die Lehre aus. Sie sind sich
ihrer Verantwortung und ihrer Vorbildfunktion für die Studierenden bewusst. Die Fakultät stellt den
Lehrenden zur Verbesserung der Lehrtätigkeit kontinuierlich Qualifikationsmöglichkeiten zur Verfügung und fördert besondere Leistungen in der Lehre durch verbesserte Instrumente der Lehrevaluation und leistungsorientierte Mittelverteilung (LOM). Die Fakultätsleitung verpflichtet sich, für Karrieremöglichkeiten hervorragender Lehrender Sorge zu tragen und bei Berufungen die Qualität und
Evaluation der Lehrtätigkeit der Bewerberinnen und Bewerber angemessen zu berücksichtigen.
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Von ihren Studierenden erwartet die Charité Einsatzbereitschaft, ein erhebliches Maß an Eigeninitiative, wissenschaftliche Neugier und Kritikfähigkeit. Belange der Studierenden haben einen hohen
Stellenwert für alle Entscheidungen der Fakultät, die die Lehre und Ausbildung betreffen
Ziele des Modellstudiengangs

Erhaltung und Förderung von studentischer Motivation und Eigeninitiative
o
Förderung der wissenschaftlichen und praktischen Professionalisierung (Wissen,
Fertigkeiten, Haltungen) und des lebenslangen Lernens
o
Einführung von Wahl- und Spezialisierungsmöglichkeiten, inkl. Schwerpunktsetzung
in der wissenschaftlichen Ausbildung
o
Stärkung der Eigenverantwortung und Beteiligung der Studierenden

Betonung der Vermittlung fundierter wissenschaftlicher Kenntnisse und Konzepte sowie Einblicke in wissenschaftliches Arbeiten

Entwicklung eines an Ausbildungszielen (Outcomes und Kompetenzen) orientierten Curriculums unter Einsatz geeigneter Lehr-, Lern- und Prüfungsformate

Interdisziplinäre Verbindung von grundlagenmedizinischen, psychosozialen, klinisch-theoretischen und klinischen Inhalten während des gesamten Studiums bei Erhaltung der Fächeridentität

Vorrang für das Verständnis von Prinzipien und Zusammenhängen vor der Reproduktion von
Einzelfakten

Systematischer, kumulativer Aufbau von Wissen und Kompetenzen im Sinne einer Lernspirale vom ersten Semester bis zum Praktischen Jahr.

Besondere Berücksichtigung der Evidenzbasierten Medizin sowie der empirischen und kritischen Grundlagen naturwissenschaftlichen Denkens und einer ganzheitlichen Perspektive
auf Gesundheit und Krankheit.
Innere Voraussetzungen

Sicherstellung fachlicher und didaktischer Kompetenz aller eingesetzten Lehrkräfte für die
jeweils wahrgenommenen Lehraufgaben sowie Förderung und Anerkennung der in der Lehre
Tätigen im Sinne einer akademischen Personalentwicklung

Kompatibilität mit vorhandenen oder zusätzlich zur Verfügung gestellten personellen und
materiellen Ressourcen

Kompatibilität mit strukturellen Voraussetzungen für Forschung und Nachwuchsförderung
an den Kliniken und Instituten der Charité
Organisation
36

Erleichterung des Übergangs von der Schule in das Studium sowie vom Studium in den Beruf

Verbesserung der nationalen und internationalen Mobilität der Studierenden

Berücksichtigung von Organisationsstrukturen, die eine spätere Einführung eines Bolognakompatiblen Curriculums vereinfachen
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Erfüllung formaler Bedingungen

Anwendbarkeit der Modellstudiengangsklausel der Approbationsordnung

Entwicklung eines Prüfungsverfahrens, das die Äquivalenz zum ‚Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung’ im Verlauf des Studiums gemäß §41, Absatz 2 und Anlage 10 der ÄAppO herstellt.

Beibehaltung des curricularen Normwerts von 8,2 bei insgesamt ca. 5500 Stunden Unterricht.
Ebene 2: Übersicht über Kompetenzbereiche und Inhalte
Kompetenzbereiche
A. Diagnostik, Therapie und ärztliche Betreuung
B. Gesundheitsförderung und Prävention
C. Arbeiten im gesellschaftlichen Kontext
D. Wissenschaftliches Denken und Arbeiten
E. Wissen Weitergeben
F. Lebenslanges Lernen
G. Medizinische Entscheidungsfindung
H. Selbsteinschätzung, Persönlichkeitsentwicklung und Self-Care
I. Kommunikation, Interaktion und Teamarbeit
Inhalte
1. Prinzipien der Längsschnitts- und Grundlagengebiete
2. Beschwerden, Symptome und Befunde
3. Diagnosen und Krankheitsbilder
4. Praktische Fertigkeiten
Ebene 3: Spezifizierung der Kompetenzbereiche und Inhalte
Kompetenzbereiche A-I, siehe Ebene 2
Inhalte 1 (Prinzipien der Längsschnitts- und Grundlagengebiete)
37

Biologie

Humangenetik

Physik

Chemie
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
Biochemie

Physiologie

Anatomie

Pathologie

Bildgebende Verfahren

Pharmakologie

Immunologie

Infektiologie

Mikrobiologie, Virologie, Parasitologie, Mykologie

Labormedizin
Inhalte 2 (Beschwerden, Symptome und Befunde)

Allgemeine Beschwerden, Beschwerden aus Systemerkrankungen

Äußeres Erscheinungsbild

Respirationstrakt

Herz- Kreislaufsystem

Verdauungstrakt/ Abdomen

Niere & ableitende Harnwege, Geschlechtsorgane

Sexuelles/partnerschaftliches Erleben und Verhalten

Haut & Hautanhangsgebilde

Nervensystem und Bewegungsapparat

Psychische Symptome

Bereich der Augen

Bereich der Mundhöhle und Speicheldrüsen

Bereich des Gehör- & Gleichgewichtsorganes

Bereich der Nase
Inhalte 3 (Diagnosen und Krankheitsbilder)
38

Erkrankungen von Blut und Knochenmark

Immunologische Erkrankungen

Infektionskrankheiten

Erkrankungen von Mund- und Rachenraum

Erkrankungen des Respirationstraktes

Erkrankungen der Herz- Kreislauf Systems

Erkrankungen des Verdauungstraktes

Erkrankungen der Niere und ableitenden Harnwege
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
Erkrankungen der Reproduktionsorgane

Physiologische & pathologische Schwangerschaft, Geburt & Neugeborenenphase

Störungen der sexuellen Funktion, der Fertilität und Geschlechtsidentität

Endokrinologische & Metabolische Erkrankungen

Erkrankungen des Bewegungsapparates

Erkrankungen der Haut & Anhangsgebilde

Erkrankungen des Nervensystems

Erkrankungen im Bereich der Augen

Erkrankungen im Bereich des Gehör- & Gleichgewichtsorganes

Psychische Störungen

Sonstige Erkrankungen und Themen
Inhalte 4 (Praktische Fertigkeiten)

Systematische Ganzkörperuntersuchungen

Grundlagen fachspezifischer Untersuchungen

Basisfertigkeiten

Praktisches ärztliches Vorgehen (exemplarisch)
Das komplette Dokument Ausbildungsziele Modellstudiengang Medizin der Charité ist auf Blackboard in jeder Modulplanungs-Community hinterlegt. Es kann unter 030 – 450 576 207 als Emaildokument angefordert werden.
6.5. INFORMATION ZU PRÜFUNGEN
Kontakt
Assessment-Bereich/Prüfungsverwaltung
Geländeanschrift
Hannoversche Str. 19
(3 Obergeschoss)
10115 Berlin
Tel.: t: +49 30 450 576 042 (Servicebüro)
Mail: [email protected]
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Ablauf der Prüfer-Zuordnung für Objective Structured Clinical Examination (OSCE) und strukturierte mündlich-praktische Prüfung-Prüfungen (SMPP), sowie der Hörsaal-Betreuung (Vorsitzende/r bzw. Beisitzer/in) für Multiple-Choice-Prüfungen
Ablauf
Die Abfrage der Prüfer/innen und HS-Betreuer/innen erfolgt in der Regel ca. 8 Wochen vor den Prüfungen mittels Email an die Lehrbeauftragten und zusätzlich an die Lehrsekretariate. Dabei sind Datum, Zeit, Ort, Anzahl der benötigten Personen sowie deren Mindestqualifikation angegeben. Wir
bemühen uns als Prüfungsverwaltung, den Prüferbedarf für alle Studiengänge und Prüfungsformate
gemeinsam oder in enger Zeitnähe mitzuteilen, damit den Einrichtungen in den Prüfungszeiträumen
eine effektive Personaleinsatzplanung ermöglicht wird. Dennoch muss die Abfrage aus inhaltlichen
und organisatorischen Gründen (Prüfereignung, Personaleinsatz in Prüfungsverwaltung) getrennt
nach Prüfungsformaten (MC= Multiple-Choice, OSCE= Objective Structured Clinical Examination,
SMPP= strukturierte mündlich-praktische Prüfung) erfolgen.
Vor der Abfrage erfolgt gemeinsam mit der Abteilung für Curriculumsorganisation (ACO) die Ermittlung der Kontingente je Einrichtung. Diese werden proportional zum Lehraufwand der Einrichtung
ermittelt. Die Zuteilung der Prüfer/innen und HS-Betreuer/innen erfolgt danach absteigend nach benötigter Prüferspezifität bzw. Prüfereignung:
1. Objective Structured Clinical Examination
2. strukturierte mündlich-praktische Prüfung
3. Multiple-Choice-Prüfungen
Für 1. und 2. müssen die Prüfer/innen mindestens einen Hochschulabschluss haben. Für die Multiple-Choice-Prüfungen muss lediglich die/der Vorsitzende Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in sein,
die i. d. R. drei Beisitzer können auch aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter/innen gestellt werden. Studierende (auch PJ!) dürfen grundsätzlich keine Prüfungen abnehmen oder betreuen.
Zuständigkeiten der Lehrbeauftragten



fristgerechte Benennung der angeforderten Prüfer/innen oder Hörsaal-Betreuer/innen
Information der benannten Personen über deren Benennung und Weitergabe der Informationen zu den Prüfungsterminen und weiterer Informationen
ggf. bei Ausfall Benennung von Ersatzpersonen und Information an die Prüfungsverwaltung
Besonderheiten
Im Regelstudiengang Medizin übernimmt die/der Lehrbeauftragte regelhaft auch die Inhaltsverantwortung für die Prüfungen (Abnahme der Klausuren vor der Prüfung, Entscheidung über Umwertung
nach der Prüfung, Anerkennung von Äquivalenzen für Kurse und Prüfungen, Unterzeichnung der Leistungsnachweise)
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6.6 KURZBESCHREIBUNG LEHRFORMATE IM MODELLSTUDIENGANG MEDIZIN
Unterrichtsformat
Ziele
 Darstellung größerer Zusammenhänge
 Systematisierung theoretischen Wissens
Vorlesungen
 Darstellung abgegrenzter Stoffgebiete (ggf. unter Heranziehung neuer Forschungsergebnisse)
 Notwendige Details werden vor allem im Selbststudium erworben und in den Seminaren (siehe dort) diskutiert.
Interdisziplinäre Vorlesungen
 Verbindung von grundlagenmedizinischen, psycho-sozialen, klinisch-theoretischen u. klinischen Inhalten
Fallvorstellungen
 Vorstellung medizinisch relevanter Probleme anhand
eines medizinischen Falls
 Verknüpfung von Präsenz- und Online-Anteilen
Blended Learning Vorlesung
 Online-Materialien zur Vor- und Nachbereitung des
Präsenztermins
 Verpflichtende Teilnahme an Online-Phasen
 Vertiefung ausgewählter Themenkomplexe
Seminare
 Aktive Beteiligung der Studierenden durch Hausarbeiten, Referate, Diskussionen, Kleingruppenarbeiten
 Reflexion des eigenen Wissenstandes
Interdisziplinäre Seminare
 Erörterung fachübergreifender Zusammenhänge und
Vernetzung grundlagenmedizinischer, psychosozialer,
klinisch-theoretischer und klinischer Inhalte
Vertiefungskurse
 Vertiefung bestimmter Stoffgebiete mit Detailtiefe
Interdisziplinäre Falldemonstration
und -diskussion
 Strukturierte Fallvorstellungen, die mit oder ohne Patient/inn/en stattfinden können
 Verknüpfung von Präsenz- und Online-Anteilen
Blended Learning Seminar
 Aktive Online-Mitarbeit der Studierenden (z.B. OnlineDiskussionsforen, Blogbeiträge, Wiki-Artikel, selbstproduzierte Podcasts)
 Aktive Betreuung der Online-Phasen durch Dozierende
Praktisches wissenschaftliches Arbeiten
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 Erwerben von Fertigkeiten zur Vertiefung der theoretischen Grundlagen und deren Anwendung (z.B. im Labor, im Rahmen eines Präparierkurses, in der klinischen
Funktionsdiagnostik oder beim Erstellen eines Fragebogens)
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 hauptsächliches Format in den Modulen „Wahlpflicht“
Colloquium
 Gezielte Inputs durch Dozierende
 Vorstellung von studentischen Arbeitsergebnissen
 Gemeinsame Synthese, Vertiefung und Diskussion
 Format im Modul „Wissenschaftliches Arbeiten II“
Supervidiertes wissenschaftliches Arbeiten
 Soll den Studierenden die eigenständige wissenschaftliche Arbeit ermöglichen
 Bei Rückfragen steht der/die zuständige Betreuer/in
zur Verfügung
Grundlagen ärztlichen Denkens und
Handelns
 Disziplinübergreifende Reflexion und ein Beitrag, problembezogen verschiedene Denk- und Handlungskonzepte zu entwickeln. Neben Lehrveranstaltungen, die
soziale, historische, wissenschaftstheoretische, ethische oder rechtliche Aspekte im Hinblick auf ärztliches
Denken und Handeln thematisieren, sind auch Lehrveranstaltungen denkbar, die einen einzelnen interdisziplinären Ansatz in Hinblick auf seine Voraussetzungen,
Folgen und Grenzen zum Gegenstand machen.
 Das Format Unterricht am Patienten/an der Patientin
folgt dem Untersuchungskurs, 1.-4. Semester MSM
Unterricht am Patienten
 Es setzt sich aus drei Unterrichtsformaten zusammen:
A) Supervidierte Patientenuntersuchung (4 Studierende); B) Patientennaher Unterricht (4 Studierende)
und c) Seminar (20 Studierende, hier werden also 5
Gruppen à 4 Studierende zusammengefasst)
 Wird im 1. und 2 Semester im Rahmen von Unterricht
an einem Patienten/an einer Patientin angeboten.
Allgemeiner Untersuchungskurs
 Die Studierenden lernen und trainieren den Untersuchungsablauf für die körperliche Untersuchung und
sollen Befunde als normal erkennen, bestätigen und
davon pathologische als nicht weiter zu differenzierende Kategorie abgrenzen können.
 Wird im 3. und 4 Semester im Rahmen von Unterricht
an einem Patienten/an einer Patientin angeboten.
Vertiefender Untersuchungskurs
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 Die Studierenden lernen und trainieren modulthemenspezifische Erweiterungen von Anamnese und körperlicher Untersuchungen. Ein definierter Set an prototypischen Erkrankungen soll erkannt und bestätigt werden können.
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Supervidierte
Patientenuntersuchung
 Wird ab dem 5. Semester im Rahmen von Unterricht
am Patienten angeboten.
 Soll den Studierenden die eigenständige Untersuchung
und Anamneseerhebung an einem Patienten/an einer
Patientin ermöglichen.
 Im Patientennahen Unterricht stellen die Studierenden
dem zuständigen Dozenten/der zuständigen Dozentin
ihre Ergebnisse aus Patientenanamnese und –untersuchung vor.
Patientennaher Unterricht
 Praktische Fertigkeiten werden im Patientennahen Unterricht an einem Patienten/an einer Patientin überprüft und um das aus dem U-Kurs bestehende BasisRepertoire entsprechend der Modul- und Wochenschwerpunkte erweitert.
 POL-Fall: Herstellen nachvollziehbarer Praxisbezüge
durch konkrete Situationsbeschreibungen.
Problem-orientiertes Lernen (POL)
 Anwendungsbezogene Erarbeitung von Lerninhalten
aktiviert die Studierenden zum selbständigen und motivationsgesteuerten Lernen.
 POL leitet jede Woche thematisch ein (=dabei Interesse
für die folgenden Themen wecken) und schließt diese
ab.
 Schulung der kommunikativen Kompetenzen, insbesondere ärztliche Gesprächsführungskompetenz
Kommunikation, Interaktion und
Teamarbeit (KIT)
 Schulung der sozialen Kompetenzen, insbesondere
Teamfähigkeit
 Förderung der kontinuierlichen Reflexion des eigenen
ärztlichen Handelns
 Essentieller Bestandteil des Curriculums
Selbststudium
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 Lehrveranstaltungen decken nur Kernelemente des
Stoffs ab und überlassen Teile der Lernziele dem eigenverantwortlichen Selbststudium.
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7. Kontaktinformationen
Ansprechpersonen
Prof. Dr. Harm Peters
Dr. Rolf Kienle
Dr. Ines Wulff
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Tel. +49 30 450 576 205
Tel. +49 30 450 576 449
Fax +49 30 450 7 576 207
Fax +49 30 450 529 990
Fax +49 30 450 7 576 449
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Autor
Leitung: Prof. Dr. Harm Peters
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Campus Charité Mitte
Charitéplatz 1 | Virchowweg 23
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Fax: +49 30 450 7 576 207
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