Im Notfall bitte zahlen Mit Selbstzahler

Im Notfall bitte zahlen
Mit Selbstzahler-Sprechstunden und
schnellen Terminen gegen Gebühr bessern Fachärzte auf Kosten der
gesetzlich Versicherten ihre Kassen auf. Kann das gut gehen? Das
Bundesministerium für Gesundheit ist inzwischen auf die Missstände
aufmerksam geworden.
„Die Selbstzahler-Sprechstunde ist wie ein Flug-Upgrade von Economy- auf BusinessClass, für all jene, die eine individuelle Premium-Lösung abseits des Quartalsdenkens
bevorzugen“, heißt es auf der Webseite eines Augenarztes aus Ladenburg, einer
Kleinstadt zwischen Mannheim und Heidelberg. Bundesweit bieten immer mehr Ärzte
sogenannte Premium-Sprechstunden gegen Bares an. Gleichzeitig häufen sich die
Beschwerden von Patienten über unzumutbar lange Wartezeiten auf einen
Facharzttermin. Einige Patienten berichten auf dem Beschwerdeportal der
Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalens sogar über kurzfristige Facharzttermine nur
gegen Gebühr.
Mit Selbstzahler- oder Komfort-Sprechstunden lässt sich zusätzliches Geld
verdienen. Doch wann ist das überhaupt rechtens? Die ärztliche Berufsordnung hat
klar geregelt, für welche Leistungen ein Arzt Geld verlangen darf. Demnach ist es
durchaus legitim, gesetzlich Versicherten seine ärztlichen Leistungen, sofern diese
nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, in einer
Selbstzahler-Sprechstunde anzubieten. Diese Termine dürfen selbstverständlich
auch kurzfristig vergeben werden.
Keine Expresszuschläge für Akutpatienten
Kritisch wird es dann, wenn Akutpatienten einen schnellen Termin möchten. Die
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein-Westfalens klärt auf: „Expresszuschläge für
Akutpatienten verstoßen gegen die ärztliche Berufsordnung und können mit einem
Disziplinarverfahren geahndet werden.“ Denn Vertragsärzte müssen Akutpatienten
als Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen behandeln. Bietet ein Arzt
einem Akutpatienten ausschließlich einen Selbstzahler-Termin an, sieht die
Kassenärztliche Vereinigung dieses Vorgehen als ein unzulässiges Abdrängen in die
Privatbehandlung an. Notfallpatienten sind in der Selbstzahler-Sprechstunde also
tabu.
Das IGeL-Schlupfloch
Wer sich als Arzt nicht direkt für einen kurzfristigen Termin bezahlen lassen möchte,
nimmt nicht selten den Umweg über die Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).
Immer wieder berichten Patienten im Beschwerdeportal der Verbraucherzentrale
davon, nur dann zeitnah behandelt zu werden, wenn sie eine Individuelle
Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen. „Hautkrebsscreeningnur, wenn ich 50
Euro zahle. Ansonsten auf Kassenleistung erst einen Termin in 4
Monaten“,berichtet ein Patient. Oder: „Ich wollte Anfang Juli einen Termin beim
Augenarzt haben. Als gesetzlich Krankenversicherter wollte mir die
Sprechstundenhilfe nur dann einen Termin geben, wenn ich eine kostenpflichtige
erweiterte Augenuntersuchung in Anspruch nehmen würde. Da ich dies ablehnte,
bekam ich keinen Termin mehr in diesem Jahr und für das nächste Jahr gäbe es
noch keinen Kalender!“
„Erstmal Bares“ gar nicht selten
Eine nicht repräsentative Stichprobe des ARD-Magazins FAKT ergab: 15 von 50
Facharztpraxen bieten schnellere Termine gegen Bezahlung an. Drei der Praxen
wiesen sogar selbständig bei der Terminvergabe auf das Prozedere hin. Wer als
Patient über die gesetzlichen Kassenleistungen hinaus und vor allem schneller
behandelt werden möchte, muss dafür bezahlen.
Kassensprechstunden müssen Vertragsärzte nur an 20 Stunden pro Woche
anbieten. Den Rest können Ärzte den besser zahlenden Privatpatienten oder
Selbstzahlern anbieten. Doch sind Komfortsprechstunden fair? Oder bessern hier
Ärzte ihre Kassen auf Kosten der gesetzlich Versicherten auf, die bei einer
Ausweitung der Selbstzahler-Sprechstunden noch länger auf einen Termin warten
müssen?
Ohne Selbstzahler am Rande der Belastbarkeit
DocCheck sprach mit einem Facharzt für Allgemeinmedizin, der auf Selbstzahlerund Privat-Sprechstunden verzichtet. Auch schnellere Termine für Privatversicherte
oder Selbstzahler gibt es bei ihm nicht. „Damit habe ich schon so manchen
Privatpatienten verärgert“, berichtet Dr. Ufuk Balimuhac.
Der türkischstämmige Arzt betreibt eine Praxis in Berlin-Kreuzberg, wo nur wenige
Privatpatienten ansässig sind. „Ich habe Verständnis für die Kollegen, die
Selbstzahler-Sprechstunden anbieten“, sagt er. Bei Fallpauschalen von um die 35,Euro pro Patient und Quartal könne er die Praxis nur mit vielen Überstunden
einigermaßen wirtschaftlich führen. Das sei kräftezehrend und bringe ihn oft an die
Grenzen seiner Belastbarkeit. Schwankende Regelleistungsvolumina bereiten Dr.
Balimuhac zudem immer wieder Kopfschmerzen, „denn finanzielle Sicherheit sieht
anders aus“.
„Ohne Zweifel“, sagt er, „Selbstzahler-Sprechstunden schonen die Nerven, den
Geldbeutel und letztendlich die eigene Gesundheit.“ Ob diese Art der
Praxisführung moralisch korrekt sei, darüber könne man streiten.
Politik greift ein
Auch das Bundesministerium für Gesundheit ist inzwischen auf die Missstände in der
Versorgung gesetzlich Versicherter aufmerksam geworden. Das
neue Versorgungsstärkungsgesetz, das am 23. Juli 2015 in seinen wesentlichen
Teilen in Kraft getreten ist, soll nun Abhilfe schaffen: Die kassenärztlichen
Vereinigungen bekämen mehr Befugnisse, um zu überwachen, „ob Vertragsärzte
[ihren] […] Versorgungsauftrag tatsächlich erfüllen“. Ob das allerdings die Wurzel
allen Übels ist, bleibt fraglich.