Gemeinde Zumikon Gemeinderat Dorfplatz 1 8126 Zumikon Telefon 044 918 78 40 [email protected] Gemeindeversammlung vom Montag, 7. Dezember 2015. Traktandum Nr. 1 E2.3 Antrag Energiestadt-Label. Verzicht auf Rezertifizierung 2016. Beibehalten Massnahmen. Zustimmung. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen: 1. Auf die fortgesetzte Rezertifizierung des Energiestadt-Labels wird mit Wirkung ab 2016 verzichtet. 2. Für die Umsetzung von konkreten Aktionen und Massnahmen im Bereich Energie wird ein Betrag von jährlich CHF 60'000.00 bewilligt. Dieser Betrag soll schwergewichtig für energetische Massnahmen an gemeindeeigenen Liegenschaften eingesetzt werden. Kurzfassung Seit dem Jahr 2001 ist die Gemeinde Zumikon Trägerin des EnergiestadtLabels. Die Rezertifizierung findet alle vier Jahre statt, nächstmals im Jahr 2016. In Anbetracht der finanziellen Situation der Gemeinde und der intensiven Sparbemühungen erachtet der Gemeinderat, im Kontext mit der anstehenden Rezertifizierung, jetzt den Moment als gekommen, um zukünftig auf das Label zu verzichten. Stattdessen soll zukünftig ein Betrag von jährlich CHF 60'000.00 für die Umsetzung von konkreten Energie-Sparmassnahmen eingesetzt werden. Der Gemeinderat empfiehlt die Annahme der Vorlage. Weisung Ausgangslage Die Gemeindeversammlung hat am 10. Dezember 2001 einen wiederkehrenden Kredit von CHF 60'000.00 pro Jahr "für die Durchführung von Förderungsmassnahmen und Aktivitäten zur Weiterführung einer effizienten kommunalen Energiepolitik im Rahmen des Labels 'Energiestadt'" bewilligt. Ergänzt mit zusätzlichen spezifischen Leistungen erhöhte sich die Summe der Gesamtleistungen später. Für das Jahr 2015 wurde ein Betrag von total CHF 95'000.00 budgetiert. Seit dem Jahr 2001 ist die Gemeinde Zumikon mit dem Energiestadtlabel zertifiziert. Alle vier Jahre findet eine Rezertifizierung statt, wobei jeweils geprüft wird, ob die Gemeinde den Anforderungen des Labels noch entspricht und somit das Label für 1/3 N:\Gr_Sek\Gemeindeversammlung Urnenabstimmung\2015 Dezember 7\01 - Weisung Energiestadt-Label. Verzicht.docx weitere vier Jahre behalten kann. Diese Rezertifizierung steht bei der Gemeinde Zumikon das nächste Mal im Jahr 2016 an. Die Vorbereitungsarbeiten dafür sind mit einem hohen fachspezifischen und administrativen Aufwand verbunden. Gemäss Schätzungen ist für eine erfolgreiche Rezertifizierung mit externen Kosten in der Höhe von ca. CHF 25'000.00 bis CHF 30'000.00 zu rechnen. Dazu kommt ein erheblicher zusätzlicher Aufwand für die Gemeindeverwaltung. Anlässlich der Budget-Gemeindeversammlung im Dezember 2014 wurde das Förderprogramm im Energiebereich gestrichen, was eine Einsparung von jährlich CHF 75'000.00 bedeutete. Dabei war es Bestandteil des gemeinderätlichen Antrags, dass das Energiestadt-Label bis auf weiteres fortgeführt werden soll. Ein Antrag aus der Stimmbürgerschaft um gleichzeitige Abschaffung des Energiestadt-Labels wurde abgelehnt. Aktuelle Situation In Anbetracht der weiterhin finanziell angespannten Situation der Gemeinde und den damit verbundenen intensiven Sparbemühungen kam der Gemeinderat im Rahmen des vor zwei Jahren eingeleiteten Finanzprogramms 2015+ zum Schluss, dass nun der Zeitpunkt gekommen ist, um die Fortführung des Energiestadt-Labels noch einmal zu hinterfragen. Das der Gemeinde zuletzt im Jahr 2012 zugesprochene Label läuft im Jahr 2016 aus und die Rezertifizierung würde einen zusätzlichen finanziellen Aufwand bedeuten. Darüber hinaus ist sich der Gemeinderat bewusst, dass das Energiestadt-Label vor allem über eine repräsentative Ausstrahlung verfügt und die Gemeinde damit eine Vorbilds-Funktion einnimmt. Konkrete Energie-relevante Auswirkungen sind damit noch nicht realisiert. Trotzdem ist der Gemeinderat der Meinung, dass der schonende Umgang mit Ressourcen in Zumikon auch weiterhin eine grosse Bedeutung haben sollte. Deshalb möchte er auf die bisher gesprochenen Beträge für die Energiestadt nicht ganz verzichten. Das Geld soll aber effizienter eingesetzt und direkt in konkrete Projekte für Energieeinsparungen investiert werden. Konkret soll zukünftig eine Summe von CHF 60'000.00 pro Jahr budgetiert werden. Der restliche Betrag von CHF 35'000.00 soll ab 2016 eingespart werden. Im Vordergrund für die Verwendung dieses Betrags sollen bauliche energetische Massnahmen für gemeindeeigene Liegenschaften stehen. Aber auch Beratungen für energetische Massnahmen zu Gunsten von privaten Bauvorhaben, im Rahmen von ca. CHF 5'000.00 sollen weiterhin von der Gemeinde gefördert bzw. unterstützt werden. Empfehlung Die rigiden Sparbemühungen des Gemeinderats wurden in den vergangenen Monaten fortgesetzt. Es ist der Gemeinde nicht möglich, sämtliche Errungenschaften und Annehmlichkeiten weiterhin in vollem Umfang beizubehalten; Abstriche sind nötig. Im Zusammenhang mit dem Energiestadt-Label ist der Moment der anstehenden 2/3 N:\Gr_Sek\Gemeindeversammlung Urnenabstimmung\2015 Dezember 7\01 - Weisung Energiestadt-Label. Verzicht.docx Rezertifizierung im Jahr 2016 der Moment, um hier eine weitere mögliche Einsparung vorzunehmen. Mit dem vorliegenden Antrag soll ein Teil der bisher eingesetzten Gelder für konkrete Projekte und energetische Massnahmen, vorwiegend an Gemeindeliegenschaften, eingesetzt, statt für ein aufwändiges Verfahren und damit verbundenem Administrativaufwand verwendet werden. Der Gemeinderat ist überzeugt, damit einerseits die Laufende Rechnung entlasten und anderseits das Geld effizienter einsetzen zu können. Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung deshalb, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Referent Vorsteher Tiefbau Stefan Bührer Zumikon, 15. September 2015 Gemeinderat Zumikon In der Aktenauflage Jürg Eberhard Thomas Kauflin Gemeindepräsident Gemeindeschreiber • Protokollauszug Gemeinderat vom 1. Juni 2015, • Protokollauszug Gemeinderat vom 15. September 2015, • Auszug aus dem Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2001. 3/3 N:\Gr_Sek\Gemeindeversammlung Urnenabstimmung\2015 Dezember 7\01 - Weisung Energiestadt-Label. Verzicht.docx
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