Weisung Energiestadt-Label. Verzicht auf Rezertifizierung

Gemeinde Zumikon
Gemeinderat
Dorfplatz 1
8126 Zumikon
Telefon 044 918 78 40
[email protected]
Gemeindeversammlung
vom Montag, 7. Dezember 2015.
Traktandum Nr. 1
E2.3
Antrag
Energiestadt-Label. Verzicht auf Rezertifizierung 2016. Beibehalten Massnahmen. Zustimmung.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen:
1.
Auf die fortgesetzte Rezertifizierung des Energiestadt-Labels wird mit Wirkung
ab 2016 verzichtet.
2.
Für die Umsetzung von konkreten Aktionen und Massnahmen im Bereich Energie wird ein Betrag von jährlich CHF 60'000.00 bewilligt. Dieser Betrag soll
schwergewichtig für energetische Massnahmen an gemeindeeigenen Liegenschaften eingesetzt werden.
Kurzfassung
Seit dem Jahr 2001 ist die Gemeinde Zumikon Trägerin des EnergiestadtLabels. Die Rezertifizierung findet alle vier Jahre statt, nächstmals im Jahr
2016. In Anbetracht der finanziellen Situation der Gemeinde und der intensiven Sparbemühungen erachtet der Gemeinderat, im Kontext mit der anstehenden Rezertifizierung, jetzt den Moment als gekommen, um zukünftig
auf das Label zu verzichten. Stattdessen soll zukünftig ein Betrag von jährlich CHF 60'000.00 für die Umsetzung von konkreten Energie-Sparmassnahmen eingesetzt werden.
Der Gemeinderat empfiehlt die Annahme der Vorlage.
Weisung
Ausgangslage
Die Gemeindeversammlung hat am 10. Dezember 2001 einen wiederkehrenden
Kredit von CHF 60'000.00 pro Jahr "für die Durchführung von Förderungsmassnahmen und Aktivitäten zur Weiterführung einer effizienten kommunalen Energiepolitik
im Rahmen des Labels 'Energiestadt'" bewilligt. Ergänzt mit zusätzlichen spezifischen Leistungen erhöhte sich die Summe der Gesamtleistungen später. Für das
Jahr 2015 wurde ein Betrag von total CHF 95'000.00 budgetiert.
Seit dem Jahr 2001 ist die Gemeinde Zumikon mit dem Energiestadtlabel zertifiziert.
Alle vier Jahre findet eine Rezertifizierung statt, wobei jeweils geprüft wird, ob die
Gemeinde den Anforderungen des Labels noch entspricht und somit das Label für
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weitere vier Jahre behalten kann. Diese Rezertifizierung steht bei der Gemeinde
Zumikon das nächste Mal im Jahr 2016 an. Die Vorbereitungsarbeiten dafür sind mit
einem hohen fachspezifischen und administrativen Aufwand verbunden. Gemäss
Schätzungen ist für eine erfolgreiche Rezertifizierung mit externen Kosten in der
Höhe von ca. CHF 25'000.00 bis CHF 30'000.00 zu rechnen. Dazu kommt ein erheblicher zusätzlicher Aufwand für die Gemeindeverwaltung.
Anlässlich der Budget-Gemeindeversammlung im Dezember 2014 wurde das Förderprogramm im Energiebereich gestrichen, was eine Einsparung von jährlich
CHF 75'000.00 bedeutete. Dabei war es Bestandteil des gemeinderätlichen Antrags,
dass das Energiestadt-Label bis auf weiteres fortgeführt werden soll. Ein Antrag aus
der Stimmbürgerschaft um gleichzeitige Abschaffung des Energiestadt-Labels
wurde abgelehnt.
Aktuelle Situation
In Anbetracht der weiterhin finanziell angespannten Situation der Gemeinde und den
damit verbundenen intensiven Sparbemühungen kam der Gemeinderat im Rahmen
des vor zwei Jahren eingeleiteten Finanzprogramms 2015+ zum Schluss, dass nun
der Zeitpunkt gekommen ist, um die Fortführung des Energiestadt-Labels noch einmal zu hinterfragen. Das der Gemeinde zuletzt im Jahr 2012 zugesprochene Label
läuft im Jahr 2016 aus und die Rezertifizierung würde einen zusätzlichen finanziellen
Aufwand bedeuten.
Darüber hinaus ist sich der Gemeinderat bewusst, dass das Energiestadt-Label vor
allem über eine repräsentative Ausstrahlung verfügt und die Gemeinde damit eine
Vorbilds-Funktion einnimmt. Konkrete Energie-relevante Auswirkungen sind damit
noch nicht realisiert.
Trotzdem ist der Gemeinderat der Meinung, dass der schonende Umgang mit Ressourcen in Zumikon auch weiterhin eine grosse Bedeutung haben sollte. Deshalb
möchte er auf die bisher gesprochenen Beträge für die Energiestadt nicht ganz verzichten. Das Geld soll aber effizienter eingesetzt und direkt in konkrete Projekte für
Energieeinsparungen investiert werden. Konkret soll zukünftig eine Summe von
CHF 60'000.00 pro Jahr budgetiert werden. Der restliche Betrag von CHF 35'000.00
soll ab 2016 eingespart werden.
Im Vordergrund für die Verwendung dieses Betrags sollen bauliche energetische
Massnahmen für gemeindeeigene Liegenschaften stehen. Aber auch Beratungen
für energetische Massnahmen zu Gunsten von privaten Bauvorhaben, im Rahmen
von ca. CHF 5'000.00 sollen weiterhin von der Gemeinde gefördert bzw. unterstützt
werden.
Empfehlung
Die rigiden Sparbemühungen des Gemeinderats wurden in den vergangenen Monaten fortgesetzt. Es ist der Gemeinde nicht möglich, sämtliche Errungenschaften und
Annehmlichkeiten weiterhin in vollem Umfang beizubehalten; Abstriche sind nötig.
Im Zusammenhang mit dem Energiestadt-Label ist der Moment der anstehenden
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Rezertifizierung im Jahr 2016 der Moment, um hier eine weitere mögliche Einsparung vorzunehmen. Mit dem vorliegenden Antrag soll ein Teil der bisher eingesetzten Gelder für konkrete Projekte und energetische Massnahmen, vorwiegend an Gemeindeliegenschaften, eingesetzt, statt für ein aufwändiges Verfahren und damit
verbundenem Administrativaufwand verwendet werden. Der Gemeinderat ist überzeugt, damit einerseits die Laufende Rechnung entlasten und anderseits das Geld
effizienter einsetzen zu können. Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung deshalb, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.
Referent
Vorsteher Tiefbau Stefan Bührer
Zumikon, 15. September 2015
Gemeinderat Zumikon
In der Aktenauflage
Jürg Eberhard
Thomas Kauflin
Gemeindepräsident
Gemeindeschreiber
• Protokollauszug Gemeinderat vom 1. Juni 2015,
• Protokollauszug Gemeinderat vom 15. September 2015,
• Auszug aus dem Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2001.
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