Gericht der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 129/15 Luxemburg, den 26. Oktober 2015 Urteil in der Rechtssache T-290/14 Andriy Portnov / Rat Presse und Information Das Gericht der EU erklärt das Einfrieren von Geldern Andriy Portnovs, des ehemaligen Beraters des früheren Staatspräsidenten der Ukraine Viktor Janukowitsch, für nichtig Eine Person kann nicht allein deshalb als für die Veruntreuung von Geldern verantwortlich angesehen werden, weil gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist Als Reaktion auf die Ende 2013 ausgebrochene Krise in der Ukraine hat der Rat am 5. März 2014 beschlossen, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen von Personen, die als für die Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der Ukraine verantwortlich identifiziert wurden, sowie der für Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verantwortlichen Personen einzufrieren. Herr Andriy Portnov, vom Rat als „ehemaliger Berater des Staatspräsidenten der Ukraine [Viktor Janukowitsch]“ bezeichnet, wurde für die Zeit vom 6. März 2014 bis zum 5. März 2015 mit folgender Begründung in die Liste der von der Maßnahme des Einfrierens von Geldern erfassten Personen aufgenommen: „Person ist in der Ukraine Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung zur Untersuchung von Straftaten im Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher Gelder der Ukraine und des illegalen Transfers dieser Gelder in das Ausland“. Herr Portnov hat beim Gericht der Europäischen Union beantragt, seine Aufnahme in die Liste für nichtig zu erklären. In der Zwischenzeit ist sein Name am 5. März 2015 von der Liste gestrichen worden. Mit seinem heutigen Urteil gibt das Gericht der Klage von Herrn Portnov statt und erklärt die gegen ihn verhängte Maßnahme des Einfrierens von Vermögenswerten für nichtig. Das Gericht stellt fest, dass der Rat Herrn Portnov einzig aufgrund eines Schreibens des ukrainischen Generalstaatsanwalts vom 3. März 2014, wonach die u. a. gegen ihn eingeleiteten Ermittlungen es „ermöglicht [hätten], die Veruntreuung hoher Summen öffentlicher Gelder und den später erfolgten illegalen Transfer ins Ausland zu belegen“, als für die Veruntreuung staatlicher Gelder der Ukraine verantwortlich identifiziert hat. Nach Ansicht des Gerichts geht dieses Schreiben weder auf den Herrn Portnov zur Last gelegten Sachverhalt noch auf seine Verantwortlichkeit näher ein. Das Gericht entscheidet daher, dass die Aufnahme des Namens von Herrn Portnov in die Liste die Kriterien, die für die Bestimmung der Personen, deren Gelder einzufrieren sind, gelten, nicht erfüllt. HINWEIS: Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden. HINWEIS: Eine Nichtigkeitsklage dient dazu, unionsrechtswidrige Handlungen der Unionsorgane für nichtig erklären zu lassen. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen von Mitgliedstaaten, Organen der Union oder Einzelnen beim Gerichtshof oder beim Gericht erhoben werden. Ist die Klage begründet, wird die Handlung für nichtig erklärt. Das betreffende Organ hat eine durch die Nichtigerklärung der Handlung etwa entstehende Regelungslücke zu schließen. Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das das Gericht nicht bindet. Der Volltext des Urteils wird am Tag der Verkündung auf der Curia-Website veröffentlicht. Pressekontakt: Hartmut Ost (+352) 4303 3255 www.curia.europa.eu Filmaufnahmen von der Verkündung des Urteils sind verfügbar über „Europe by Satellite“ (+32) 2 2964106 www.curia.europa.eu
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