Das Gericht der EU erklärt das Einfrieren von Geldern Andriy

Gericht der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG Nr. 129/15
Luxemburg, den 26. Oktober 2015
Urteil in der Rechtssache T-290/14
Andriy Portnov / Rat
Presse und Information
Das Gericht der EU erklärt das Einfrieren von Geldern Andriy Portnovs, des
ehemaligen Beraters des früheren Staatspräsidenten der Ukraine Viktor
Janukowitsch, für nichtig
Eine Person kann nicht allein deshalb als für die Veruntreuung von Geldern verantwortlich
angesehen werden, weil gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist
Als Reaktion auf die Ende 2013 ausgebrochene Krise in der Ukraine hat der Rat am 5. März 2014
beschlossen, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen von Personen, die als für die Veruntreuung
staatlicher Vermögenswerte der Ukraine verantwortlich identifiziert wurden, sowie der für
Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verantwortlichen Personen einzufrieren. Herr Andriy
Portnov, vom Rat als „ehemaliger Berater des Staatspräsidenten der Ukraine [Viktor
Janukowitsch]“ bezeichnet, wurde für die Zeit vom 6. März 2014 bis zum 5. März 2015 mit
folgender Begründung in die Liste der von der Maßnahme des Einfrierens von Geldern erfassten
Personen aufgenommen: „Person ist in der Ukraine Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung zur
Untersuchung von Straftaten im Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher Gelder der
Ukraine und des illegalen Transfers dieser Gelder in das Ausland“. Herr Portnov hat beim Gericht
der Europäischen Union beantragt, seine Aufnahme in die Liste für nichtig zu erklären. In der
Zwischenzeit ist sein Name am 5. März 2015 von der Liste gestrichen worden.
Mit seinem heutigen Urteil gibt das Gericht der Klage von Herrn Portnov statt und erklärt die
gegen ihn verhängte Maßnahme des Einfrierens von Vermögenswerten für nichtig.
Das Gericht stellt fest, dass der Rat Herrn Portnov einzig aufgrund eines Schreibens des
ukrainischen Generalstaatsanwalts vom 3. März 2014, wonach die u. a. gegen ihn eingeleiteten
Ermittlungen es „ermöglicht [hätten], die Veruntreuung hoher Summen öffentlicher Gelder und den
später erfolgten illegalen Transfer ins Ausland zu belegen“, als für die Veruntreuung staatlicher
Gelder der Ukraine verantwortlich identifiziert hat. Nach Ansicht des Gerichts geht dieses
Schreiben weder auf den Herrn Portnov zur Last gelegten Sachverhalt noch auf seine
Verantwortlichkeit näher ein.
Das Gericht entscheidet daher, dass die Aufnahme des Namens von Herrn Portnov in die Liste die
Kriterien, die für die Bestimmung der Personen, deren Gelder einzufrieren sind, gelten, nicht erfüllt.
HINWEIS: Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein
auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden.
HINWEIS: Eine Nichtigkeitsklage dient dazu, unionsrechtswidrige Handlungen der Unionsorgane für nichtig
erklären zu lassen. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen von Mitgliedstaaten, Organen der Union
oder Einzelnen beim Gerichtshof oder beim Gericht erhoben werden. Ist die Klage begründet, wird die
Handlung für nichtig erklärt. Das betreffende Organ hat eine durch die Nichtigerklärung der Handlung etwa
entstehende Regelungslücke zu schließen.
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das das Gericht nicht bindet.
Der Volltext des Urteils wird am Tag der Verkündung auf der Curia-Website veröffentlicht.
Pressekontakt: Hartmut Ost  (+352) 4303 3255
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Filmaufnahmen von der Verkündung des Urteils sind verfügbar über
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