Aufruf im Rahmen des Modellvorhabens – „Lebendige Regionen

Aufruf im Rahmen des Modellvorhabens –
„Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als
Zukunftsaufgabe“
Bewerbungsfrist: Dienstag, 24.11.2015, 12:00Uhr
Hintergrund und Zielstellung
Das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als
Zukunftsaufgabe“ verfolgt das Ziel, in Regionen eine räumlich-funktional ausgerichtete, ganzheitliche, auf künftige
Entwicklungen fokussierte Regionalentwicklung zu stärken. Der Sicherung der Daseinsvorsorge, die für die
Menschen vor Ort unmittelbar wahrnehmbar ist, kommt zwar mit Blick auf die Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse eine besondere Bedeutung zu. Aus einer ganzheitlichen Perspektive sind jedoch weitere
Bereiche der Regionalentwicklung wie Wirtschaft und Arbeitsplätze, finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen
oder die ökologische Situation ebenfalls zu beachten, damit die Regionen ihre Lebendigkeit erhalten und für
Bewohner und Unternehmen weiterhin lebenswert bleiben.
Mit dem MORO „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ soll in ausgewählten
Regionen eine integrierte Entwicklungsperspektive gefördert werden. In vielen Regionen liegen bereits - z.T.
auch umfassende - teilräumliche oder sektorale Entwicklungskonzepte vor, die wichtige Ansatzpunkte für die
künftige Entwicklung der jeweiligen Regionen beinhalten. Oftmals fehlt jedoch eine gesamträumliche und
übergeordnete Strategie, welche die zentralen Themen integriert. Es geht folglich weniger darum, für einzelne
Fachpolitiken neue Lösungen zu entwickeln, sondern im regionalen Kontext auf der Grundlage vorhandener
Konzepte und Strategien Synergieeffekte für eine nachhaltige Entwicklung zu generieren. Vorhandene Konzepte
sollen daher in integrierte Entwicklungsstrategien eingebunden werden. Die Berücksichtigung von
Langfristszenarien der kommunalen Finanzsituation soll zugleich die Grundlage für die Auswahl regionaler
Umsetzungsprojekte zur Weiterentwicklung der jeweiligen Region mit Blick auf ihre spezifischen
Herausforderungen bilden. Diese Projekte sollen quasi als Leuchtturmprojekte einen Beitrag zur Verstetigung des
Prozesses leisten.
Die finanzwirtschaftliche Situation einer Region und ihrer Kommunen ist unstrittig eine zentrale
Rahmenbedingung, die es bereits bei der Ausgestaltung von Entwicklungsstrategien und deren Umsetzung zu
beachten gilt. Die praktische Erfahrung zeigt jedoch, dass die Zusammenarbeit zwischen den
finanzwirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Arbeitsebenen vielerorts verbesserungswürdig ist. Neben
internen Ressortzwängen sind hierfür auch inhaltliche Gründe wie Unsicherheiten bei der Abschätzung der
finanzwirtschaftlichen Perspektiven oder die unterschiedlichen Zeitperspektiven fachlich-planerischer
Entscheidungen und finanzwirtschaftlicher Aspekte relevant. Hinzu kommen Restriktionen infolge begrenzter
personeller Ressourcen, die sich auch bei der Fördermittelakquise auswirken können.
Vor diesem Hintergrund werden für das MORO Regionen unterschiedlichen räumlichen Zuschnitts gesucht, die
sich nicht nur mit ihrer Zukunftsfähigkeit auseinandersetzen, sondern, getragen von einem breiten politischen
Konsens, konkrete Maßnahmen und Umsetzungsprojekte zur Sicherung ihrer künftigen Entwicklung ergreifen
wollen.
An welche Regionen richtet sich das Modellvorhaben?
Für das MORO kommen Regionen unterschiedlicher Größe und Organisationsform in Betracht. Wichtige
Voraussetzungen sind dabei eine überörtliche Zuständigkeit und leistungsfähige Strukturen zur Einbindung der
relevanten Entscheidungsträger unterschiedlicher Fachbereiche. Außerdem ist der Raumbezug ausreichend groß
zu wählen. Maßgeblich für die Abgrenzung des Raumes sollten dabei funktionale Verflechtungen im Bereich des
Arbeitsmarktes oder der Daseinsvorsorge und regionale Identitäten sein. Kleine interkommunale Verbünde, die
sich nur mit eher lokalen Aufgaben befassen, kommen daher nicht als Modellregionen des Vorhabens in Frage.
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Der Fokus richtet sich auf Regionen, die idealtypisch städtische und ländliche, wachsende und schrumpfende
Teilräume aufweisen und über ein starkes Zentrum mit Umland-Verflechtungen verfügen. Regionen können
insbesondere sein:
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
Landkreise,
regionale Planungsverbände oder sonstige Träger der Regionalplanung,
und regionale Zusammenschlüsse mit verfestigter Institutionalisierung.
Für eine zeitnahe und bei Antragstellung belastbar einschätzbare Leistungsfähigkeit sollen potenzielle
Modellregionen bereits über eine eingeübte Organisationsstruktur mit einer gewissen institutionalisierten
Verfestigung und darauf beruhender Kooperationserfahrung verfügen. Die Strukturen sollen auch nach Abschluss
des MORO weiter bestehen bleiben.
Angesichts der Bedeutung, die Gemeinden und Städte infolge ihrer verfassungsrechtlich abgesicherten
kommunalen Selbstverwaltung und als größter öffentlicher Investor besitzen, ist innerhalb der Modellvorhaben
auf eine ausreichende Beteiligung der kommunalen Ebene zu achten. Auch ist sie der zentrale Akteur in
einzelnen, die regionale Entwicklung maßgeblich prägenden Handlungsfeldern wie Wirtschaftsförderung,
Flächenpolitik und Daseinsvorsorge.
Darüber hinaus ist auf die Einbindung der Regionalplanung zu achten. Zwar ist aktive Regionalentwicklung mehr
als Planung. Idealtypisch sollten sich jedoch die Ziele und Maßnahmen der Regionalentwicklung in den
planerischen Vorgaben der Regionalplanung spiegeln und durch deren Instrumentarium unterstützt werden.
Regionale Organisationsstrukturen, politische Legitimation, Managementfähigkeit und Einbindung der relevanten
Akteure vor Ort müssen bereits in der Interessenbekundung nachvollziehbar dargestellt und im Antrag detailliert
erläutert und belegt werden.
Was sind die thematischen Schwerpunkte?
Das MORO "Lebendige Regionen“ stellt das gesamte Aufgabenspektrum aktiver Regionalentwicklung in den
Fokus. Es ist längerfristig angelegt, da sich die demografische Entwicklung erst nach 2030 in den westdeutschen
Regionen mit ihren umfassenden Herausforderungen niederschlägt und in den ostdeutschen Regionen
gleichzeitig zu einer weiteren Verschärfung führt. Auch schreiten der wirtschaftliche Strukturwandel und die
Internationalisierung der Wirtschaft weiter voran und erfordern regional angepasste Strategien. Die
Berücksichtigung des integrierten Ansatzes fordern auch die in Fortschreibung befindlichen „Leitbilder und
Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland“.
Im Rahmen des MORO können und sollen die Modellregionen thematische Schwerpunkte setzen, um in der
Projektlaufzeit realistische Ergebnisse erzielen zu können. Die Themen sollen aber auf plausiblen Annahmen zu
regionalen Wirkungen basieren, in ihrem Zusammenspiel für eine aktive Regionalentwicklung bedeutsam sein
sowie finanzwirtschaftliche, wirtschaftliche, soziale und ökologische Gesichtspunkte verbinden und zum
Ausgleich bringen.
Eine ganzheitliche Regionalentwicklung erfordert nicht nur die integrierte Bearbeitung unterschiedlicher
Themenbereiche, sondern vor allem auch eine konsequente räumliche Integration. Räumliche Integration
bedeutet dabei mehr als die Abstimmung der jeweiligen Aktivitäten unter den relevanten Partnern der Region. Sie
soll auf eine zielgerichtete Bündelung der unterschiedlichen Potenziale und Fähigkeiten dieser Partner
ausgerichtet sein und Synergieeffekte hervorbringen. Idealtypisch sind dabei städtische und ländliche Akteure
sowie Teilräume mit unterschiedlichen Herausforderungen infolge von Wachstum und Schrumpfung.
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Maßnahmen zur Arbeitsteilung und/oder zum Interessensausgleich sind ebenfalls wünschenswerte Bausteine
einer solchen räumlichen Integration.
Vor diesem Hintergrund werden folgenden Themenbereichen Priorität zugemessen:
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
Zusammenwirken von Siedlungsentwicklung und Daseinsvorsorgeinfrastruktur – in dispersen, aber auch
in wachsenden Räumen Sicherung von Mobilität und Erreichbarkeit im Zusammenspiel von
traditionellem ÖPNV sowie flexiblen und alternativen Bedienformen
Regionale Gewerbe- und Arbeitsplatzentwicklung und Sicherung des Fachkräftepotenzials
Wechselwirkungen zwischen Regionalentwicklung und demografischer Entwicklung sowie Zuwanderung
und Migration/Integration
Klimaschutz und Klimaanpassung im Kontext von Siedlungsentwicklung und Infrastruktur
Berücksichtigung von Natur und Landschaft und Belange des Naturschutzes als weicher Standortfaktor
und wichtiges Standbein für das Regionalmarketing
Fragen des intraregionalen Interessen- und Lastenausgleichs und regionale Finanzierungsmodelle
Vielschichtige regionale Problemlagen sind vorstellbar:
Die Erfahrungen zeigen, dass die Anpassung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge an den demografischen
Wandel eine einzelne Kommune oft überfordert und eine regionale Lösung nötig macht, bei der auf
interkommunalem Wege Lasten und Nutzen besser ausgeglichen werden. Diese Feststellung gilt insbesondere
für die Anpassung von Einrichtungen in Mittelzentren. Im Rahmen des geplanten MORO könnten die
interkommunale Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes für Mittelbereiche angegangen und mögliche Ansätze
für einen Nutzen-Lasten-Ausgleich in der Praxis aufgezeigt werden.
Angesichts der demografischen Entwicklung wird die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte grundsätzlich
immer wichtiger als Einflussfaktor für die regionale Entwicklung. Es könnte aufgezeigt werden, welche Anreize
zum Verbleib oder zur Anziehung qualifizierter Facharbeitskräfte mit Erfolg gesetzt werden können, welche
Infrastrukturangebote nötig sind und welche Möglichkeiten bestehen, um qualifizierte Zuwanderer aus dem
Ausland zu gewinnen.
Mit Blick auf das Ziel des Ressourcenschutzes gilt ein besonderes Augenmerk der Entwicklung CO 2-mindernder,
flächensparender und klimawandelangepasster Siedlungsstrukturen im regionalen Maßstab. Regionale Konzepte
könnten auch hier mit Ansätzen zum Nutzen-Lasten-Ausgleich kombiniert werden.
Wachsende funktionale Verflechtungen zwischen Stadt und Land und unterschiedliche demografische
Entwicklungen geben Anlass, die Stadt-Umland-Beziehungen noch stärker in den Blick zu nehmen. Damit ist
auch die Frage nach der Rolle suburbaner Standorte für Wohnen zu stellen. Modellvorhaben könnten strukturelle
Probleme z.B. in Einfamilienhausgebieten der 50er bis 70er Jahre in den Fokus nehmen.
Auswirkungen des Querverbundes zwischen Kommunen und Stadtwerken oder Sparkassen und der Kultur-/
Sportförderung auf die kommunalen Finanzen und die Regionalentwicklung – auch vor dem Hintergrund der
Energiewende und der Mobilitäts- / Verkehrsplanung.
Unabhängig davon können die Regionen eigene Schwerpunkte setzen, die die Herausforderungen der Region
widerspiegeln. Die spezifischen Herausforderungen der Regionen sind in der Projektskizze darzustellen.
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Was sollen die Modellvorhaben erarbeiten?
Die Modellvorhaben sollen eine regionale Entwicklungsstrategie erarbeiten, die das gesamte Aufgabenspektrum
aktiver Regionalentwicklung in den Fokus stellt und bewusst Wechselwirkungen zwischen den sozialen,
wirtschaftlichen und ökologischen Ansprüchen an den Raum einbezieht. Dabei soll nach Möglichkeit eine
überörtliche Perspektive eingenommen und die inhaltlichen Überlegungen mit den finanzwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen der Region abgestimmt werden. Die Auseinandersetzung mit den öffentlichen Finanzen der
Region wird von einer externen finanzwirtschaftlichen Begleitforschung unterstützt.
Aus der entwickelten Strategie sollen schließlich unter Berücksichtigung der langfristigen finanziellen
Rahmenbedingungen Umsetzungsprojekte abgeleitet werden, die die Akteure weiter vernetzen und die
Wirksamkeit des Ansatzes belegen.
Das MORO richtet sich sowohl an Regionen, die noch am Anfang einer Strategiephase stehen, als auch solche
Regionen mit bereits fortgeschrittenen Strategien, die sich nunmehr stärker der Umsetzung relevanter Projekte
im regionalen Kontext widmen wollen.
Projektphase
Beschreibung
Erste Schritte
Regionen, die den generellen Bedarf erkannt haben, aber noch keine Schritte
unternommen haben eine integrierte Entwicklungsstrategie zu erarbeiten – hier kann
die gesamte Strategiephase bis zur realisierungsfähigen Projektplanung unterstützt
werden, Effekte für die Regionalentwicklung ergeben sich bspw. aus der positiven
Stimmung, der Einbeziehung von Akteuren, der Aussicht auf Verbesserung der
Situation, etc.
Regionale Zielsetzung
entwickeln
Regionen, die bereits eine integrierende Strategie besitzen, die aber hinsichtlich der
regionalen Herausforderungen fokussiert werden muss – hier kann die Überarbeitung
der Strategie, über die realisierungsfähige Projektplanung bis hin zur Umsetzung des
Projekts unterstützt werden – Voraussetzung: es liegt bereits ein integrierendes
Strategiepapier vor (ggf. auch erst teilräumlich)
Projektentwicklung
Sofern bereits eine abgestimmte Entwicklungsstrategie vorliegt kann die Realisierung
eines Projektes unterstützt werden. Dafür muss die Organisationsstruktur erarbeitet,
die Trägerschaft geklärt und die Finanzierung gesichert werden.
Einbindung vorhandener Konzepte
Die Arbeit in den Modellvorhaben soll auf vorhandenen Konzepten aufbauen. Hierzu zählen übergreifende
regionale Entwicklungskonzepte ebenso wie sektorale oder teilräumliche Konzepte (z.B. Mobilitätskonzepte,
interkommunale
Siedlungsentwicklungsund
Flächennutzungskonzepte,
Schulentwicklungspläne,
Krankenhausbedarfspläne, regionale Energie- und Klimaschutzkonzepte etc.). Zu beachten und zu reflektieren
sind dabei auch die aktuellen regionalplanerischen Zielvorgaben.
Es geht folglich weniger darum, für einzelne Themenbereiche neue Lösungen zu entwickeln, sondern Verfahren
und Methoden zu deren Integration zu finden, zu verbessern, zu erproben und darüber Synergieeffekte für eine
nachhaltige Entwicklung zu generieren. Es wird zudem erwartet, dass bei der Einbindung vorhandener Konzepte
einerseits die dafür verantwortlichen Akteure zur Mitwirkung motiviert werden können und andererseits
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Integrationsprobleme stärker und realistischer akzentuiert werden als bei der Erarbeitung neuer, von vornherein
auf den integrierten Ansatz zugeschnittener Konzepte.
Die Einbindung vorhandener Konzepte ist somit ausdrücklich gefordert.
Projektorientierung
Um die Praktikabilität und Wirksamkeit des Ansatzes zu belegen sind Umsetzungsprojekte aus den regionalen
Entwicklungsstrategien abzuleiten. Hierdurch sollen auch die Motivation der Akteure und somit die Möglichkeiten
einer Verstetigung des Prozesses verbessert werden. Deshalb wird gefordert, dass je nach Startpunkt des
Modellvorhabens (vgl. Tabelle) in der Projektlaufzeit gemeinsame Leuchtturmprojekte realisiert oder zumindest
realisierungsfähig vorbereitet werden.
Die Umsetzungsprojekte und Maßnahmen sollen nach Möglichkeit mehrere der oben genannten Themenfelder
berücksichtigen, um dem integrierenden Anspruch des MORO gerecht zu werden. Konkret bedeutet das, dass
aus der abgeleiteten Entwicklungsstrategie auf Basis vorhandener Konzepte konkrete Maßnahmen und Projekte
zur Umsetzung ausgewählt werden und die dafür zuständigen Akteure zu vernetzen sind. Die einzelnen
Maßnahmen sollen dann im inhaltlichen Zusammenhang mit einer abgestimmten räumlichen und zeitlichen
Abfolge umzusetzen. Insofern stehen eine Roadmap der Maßnahmen sowie konkrete Umsetzungsschritte im
Fokus des MORO und sollen bereits bei der Interessenbekundung skizziert werden.
Berücksichtigung finanzwirtschaftlicher Rahmenbedingungen
Angesichts der ab 2020 anstehenden Veränderungen bei den finanzpolitischen Rahmenbedingungen (z.B.
Schuldenbremse und Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen) sowie dem Zusammenhang zwischen der
demografischen Entwicklung und den kommunalen Haushalten ist eine Verknüpfung finanzwirtschaftlicher
Fragen mit der Regionalentwicklung geboten, und dies gilt besonders dann, wenn es um die Finanzierung und
Umsetzung konkreter Projekte geht. Im geplanten Modellvorhaben soll dieser Aspekt der Finanzierung, d.h. die
finanzwirtschaftliche Umsetzbarkeit der entwickelten Strategie, explizit thematisiert werden. Die zentrale
Fragestellung lautet dabei:

Wie gehen die Regionen mit weniger Geld und steigenden fachpolitischen Herausforderungen um?
Ein wesentliches Ziel des Modellvorhabens ist es daher, dass sich die Modellregionen mit der Situation ihrer
öffentlichen Haushalte und deren Betroffenheit durch den demografischen und wirtschaftlichen Wandel befassen.
Während die Ausgabenseite vergleichsweise gut prognostiziert werden kann, hängt die Einnahmeseite von
konjunkturellen Entwicklungen und staatlichen Entscheidungen wie der Ausgestaltung der föderalen
Finanzbeziehungen ab. Auch wenn diese Rahmenbedingungen nur schwer antizipierbar und für die regionalen
Akteure nicht gestaltbar sind, sollte versucht werden, den Korridor der regionalen öffentlichen Finanzen so
realistisch wie möglich abzuschätzen. Auf dieser Basis wären dann Rückschlüsse auf die finanzielle
Umsetzbarkeit regionaler Entwicklungsstrategien zu treffen.
Durch die finanzwirtschaftliche Begleitforschung wird hierfür ein Indikatorenset entwickelt, welches den Regionen
zur Verfügung gestellt wird. Bei der Anwendung und Umsetzung werden die Regionen intensiv durch die
finanzwirtschaftliche Begleitforschung begleitet und beraten. Im Laufe des MORO kommen dem
Erfahrungsaustausch zwischen den Regionen, Benchmarks sowie der Diskussion um intraregionale
Ausgleichsmechanismen wichtige Rollen zu. Innerhalb der Regionen ist eine Beteiligung der Kämmerer in den
regionalen Arbeitsgruppen sowie den Querschnittsworkshops erforderlich.
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Anforderungen an eine regionale Entwicklungsstrategie
Die regionale Entwicklungsstrategie soll als Wegweiser der Regionalentwicklung dienen. Dafür ist es notwendig
abgestimmte und akzeptierte Ziele zu vereinbaren. Dabei handelt es sich sowohl um Prozessziele als auch
konkrete (zeitliche und inhaltliche) Projektziele.
Zentrale Forschungsleitfragen
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

Ist die längerfristige und integrierte Perspektive des Forschungsfeldes praxisrelevant und wie kann
gewährleistet werden, dass diese Perspektive handlungsleitend für die relevanten Akteure wird?
(längerfristige und integrierte Perspektive)
In welchen Kompetenzbereichen liegen die zentralen Themenbereiche einer integrierten
Regionalentwicklung und wie können die unterschiedlichen föderalen Zuständigkeiten sowie relevante
Akteure (z.B. Wirtschaft, Verbände…) dabei zielführend zusammengeführt werden? (Themen- und
Akteursvielfalt)
Wie können vorhandene regionale und sektorale Konzepte erfolgreich in die Erarbeitung regionaler
Entwicklungsstrategien integriert und welche Synergieeffekte können dabei erzielt werden? (Einbindung
vorhandener Konzepte)
Welche finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Instrumente benötigen die regionalen Akteure, um
den künftigen Herausforderungen aktiver Regionalentwicklung zielorientiert begegnen zu können?
(finanzwirtschaftliche Situation)
Welche Rolle und Aufgaben kommen der Landes- und Regionalplanung im Rahmen einer aktiven und
integrierten Regionalentwicklung zu und welche Verfahren und Instrumente sind hierzu erforderlich bzw.
welche möglichen Hemmnisse sind abzubauen? (Rolle Landes- u. Regionalplanung)
Welche übertragbaren Empfehlungen und Vorschläge für andere Regionen und für die Weiterentwicklung
raumordnerischer, strukturpolitischer und finanzwirtschaftlicher Instrumente sind ableitbar? (Übertragbarkeit
und Empfehlungen)
Wie läuft das Modellvorhaben ab?
Zur Grundidee des MORO „Lebendige Regionen“ zählt, dass ab 2016 bis 2018 in vier Runden jeweils vier
Modellregionen ihre Arbeit aufnehmen und über einen Zeitraum von zwei mal zwei Jahren eine Förderung
seitens des Bundes erhalten. So wird eine Verschränkung von neuen und bereits erfahrenen Modellregionen im
Zusammenhang des regionalen Erfahrungsaustauschs möglich. Die ersten Modellregionen können ihre
Erfahrungen im zweiten Jahr der Förderung an die neuen Regionen der zweiten Runde und diese wiederum nach
einem Jahr ihre Erfahrungen an die neuen Regionen der nächsten Runde weitergeben. Insgesamt sollen 16
Modellvorhaben unterstützt werden.
Je nach Ausgangssituation der Modellvorhaben ist die erste Projektphase (2 Jahre) durch die Erarbeitung der
regionalen Entwicklungsstrategie bzw. die Entwicklung eines realisierungsfähigen Projektes geprägt. Nach einer
Zwischenevaluierung ist die anschließende zweite Projektphase (2 weitere Jahre) neu zu beantragen und soll
ihren Schwerpunkt in der Entwicklung bzw. Realisierung von Projekten haben.
Es ist vorgesehen, auf Basis des jetzt vorliegenden Modellvorhabenaufrufs die Modellregionen für alle
Förderrunden auszuwählen. Erst wenn keine geeigneten Bewerber mehr zur Verfügung stehen wird ein neuer
Modellvorhabenaufruf gestartet.
Geplanter Ablauf des Modellvorhabens (ohne Termine für die Projektwerkstätten):
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Schritte
Termine
Öffentlicher Aufruf an potenzielle Modellregionen / Ausschreibung
August 2015
Anmeldeschluss zum Informationsworkshop
15. September 2015
Informationsworkshop im BBSR
24. September 2015
Frist zur Einreichung der Projektskizzen mindestens für die Förderrunden eins bis
drei
24. November 2015
Bereisung ausgewählter Modellregionen der ersten und zweiten Runde, die
Projektskizzen eingereicht haben
Dezember 2015 bis Januar
2016
Auswahl und Aufruf infrage kommender Bewerber für die erste und zweite Runde
zur Antragstellung
Ab Januar 2016
Auftaktveranstaltung
Ende April 2016
Start der ersten Runde
Mai 2016
Start der zweiten Runde
Juli 2016
Überarbeitung Projektskizzen für die dritte Förderrunde
Mai 2016
Bereisung der dritten Runde
Juli 2016
Auswahl und Aufruf infrage kommender Bewerber für die dritte Runde zur
Antragstellung
September 2016
Start der dritten Runde
Januar 2017
Erneuter Modellvorhabenaufruf für die vierte Runde
März 2017
Bereisung ausgewählter Modellregionen der vierten Runde, die Projektskizzen
eingereicht haben
Juli 2017
Auswahl und Aufruf infrage kommender Bewerber für die vierte Runde zur
Antragstellung in der zweiten Phase
September 2017
Start der vierten Runde
Januar 2018
Zwischenevaluierung und Antragstellung für die zweite Projektphase (je nach
Projektstart 4-5 Monate vor Ende der ersten Projektphase)
Ab Januar 2018
Start der zweiten Projektphase (je nach Projektstart der Modellvorhaben
unterschiedlich)
Ab Mai 2018
Abschlussveranstaltung
November 2021
Welche Leistungen werden von den Modellvorhaben erwartet?
Von den Modellvorhaben werden folgende Leistungen im Rahmen des MORO erwartet:
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Inhaltliche Leistungen
Umsetzung der im Antrag dargestellten Handlungsansätze, Ziele und Verfahren für eine integrierte
Regionalentwicklung, Erarbeitung einer integrierten Strategie sowie Vorbereitung und Initiierung von konkreten
Maßnahmen.
Zusammenarbeit und Abstimmung
Laufende Zusammenarbeit mit BMVI/BBSR, Forschungsassistenz und Begleitforschung, insbesondere
Information und Abstimmung bei projektrelevanten Vorkommnissen (auch Hindernissen bei der Umsetzung) und
Weichenstellungen. Vor wichtigen Projektterminen (z.B. Ausschusssitzungen, Erörterungen in Gremien,
Bürgerinformationen, Vorbereitung von Veranstaltungen und Veröffentlichungen usw.) sind das BBSR und die
Forschungsassistenz frühzeitig zu unterrichten.
Teilnahme an Veranstaltungen
Teilnahme und aktive Mitwirkung sowie Bereitstellung und Aufbereitung von Projektergebnissen an allen
geplanten Workshops und Veranstaltungen. Hiermit verbundene Reisekosten oder Honorare werden vom
Projektträger getragen, soweit der Zuwendungsbescheid nichts anderes vorsieht.
Vorgesehen sind folgende Veranstaltungen:



Auftaktveranstaltung zu Beginn des Modellvorhabens
Halbjährliche projektbegleitende Vernetzungsworkshops, Bilanzveranstaltungen
Abschlussveranstaltung mit allen Modellvorhaben.
Ausrichtung eines gemeinsamen MORO-Workshops
Die gemeinsamen MORO-Workshops (zweitägig von Mittag bis Mittag, ca. 40 Teilnehmende zzgl.
Gastgeberregion) sollen in den beteiligten Regionen durchgeführt werden. Die inhaltliche und organisatorische
Verantwortung liegt bei der Forschungsassistenz. Es wird jedoch erwartet, dass die Regionen die Bereitstellung
von Tagungsräumen und das Catering übernehmen (und kalkulieren).
Unteraufträge
Bei der Vergabe von Unteraufträgen an Dritte (soweit diese Aufträge aus Bundesmitteln mitfinanziert werden) ist
vom BBSR die Zustimmung einzuholen.
Berichterstattung
Die Modellvorhaben liefern in jeder Projektphase (Phase 1 und 2) sechs Monate nach dem Start einen
Sachstandsbericht, nach einem Jahr einen Zwischenbericht und zum Abschluss einen Endbericht. Darüber
hinaus legen die Modellvorhaben weitere relevante Dokumente vor.
Die Gliederung wird mit den Regionen im Laufe des Vorhabens abgestimmt. In den Endberichten sind von den
Modellregionen die Forschungsfragen des Modellvorhabens zu beantworten (siehe oben).
Unterstützung der Berichterstattung des Zuwendungsgebers bzw. der Begleitforschung
Die Modellregionen stellen dem Zuwendungsgeber bzw. der Forschungsassistenz bei Bedarf Beiträge für
Projektpublikationen und die Projekt-Homepage zur Verfügung. Sie unterstützen die finanzwissenschaftliche
Begleitforschung durch die Bereitstellung von Daten und Informationen zu den öffentlichen Finanzen der Region.
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Hinweis auf Bundesförderung
Die Modellregionen sollen auf ihren eigenen Homepages über das Modellprojekt berichten. Auf allen im Projekt
entstandenen Publikationen sowie beim Internetauftritt muss deutlich gemacht werden, dass das Projekt im
Rahmen der Modellvorhaben der Raumordnung durch den Bund gefördert wird.
Wie werden die Modellvorhaben gefördert?
Für die Teilnahme als Modellregion erhalten die Projektträger vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Entscheidungen
eine Zuwendung von bis zu 200.000 Euro je Modellregion und Projektphase. Je nach Qualität und
Bindungswirkung der bereits vorliegenden Konzepte kann die Erarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategie
weniger und die Projektförderung mehr Mittel binden. Insofern ist eine flexible, den regionalen Voraussetzungen
angepasste Aufteilung der Mittel möglich. Derzeit ist angedacht, mindestens ein Drittel der Mittel für die
Umsetzung erster Projekte zu verwenden, um den mit dem MORO angestoßenen Prozess auf der
Umsetzungsebene zu verstetigen.
Es wird erwartet, dass die Modellvorhaben Eigenmittel in das Projekt einbringen. Diese sind bei der
Interessenbekundung plausibel darzulegen und bei der Antragstellung verbindlich nachzuweisen. Je höher der
Eigenanteil, desto größer ist die regionale Bereitschaft zur Umsetzung. Regionen mit einem ausreichenden Anteil
an Eigenleistungen (d.h. finanzielle oder personelle Ressourcen) werden daher bei der Auswahl bevorzugt
berücksichtigt. Es ist den Regionen aber freigestellt, Fördermittel anderer Quellen in das Projekt einfließen zu
lassen.
Die Zuwendungen durch den Bund sollen die Regionen ermutigen, sich der skizzierten Zukunftsorientierung in
der Breite zu stellen und die dafür notwendigen Personalkapazitäten bereitzustellen. Es wird davon
ausgegangen, dass innerhalb der Verwaltung vor Ort Bearbeitungskapazitäten geschaffen werden, die den
Prozess vorbereiten, strukturieren, steuern und gegenüber der Öffentlichkeit die Kommunikation betreiben. Der
Ableitung geeigneter Kommunikationsstrukturen seitens der Modellregionen kommt daher ebenfalls eine große
Bedeutung zu.
Inhaltlich sollten diese Kapazitäten innerhalb der Verwaltung dazu genutzt werden, die notwendigen
Informationen aus der Verwaltung zu beschaffen und Lücken zu erkennen, die durch externe
Wissensbeschaffung geschlossen werden müssen. Hier ist insbesondere an die Vorbereitung, Durchführung und
Ergebnissicherung themenfokussierter Szenarien oder von Modellrechnungen zu denken. Das BBSR wird mit
den Daten aus der laufenden Raumbeobachtung die Datenbeschaffung unterstützen, soweit keine Urheberrechte
dem entgegenstehen.
Mit Blick auf die Einbettung finanzwirtschaftlicher Eckdaten in diesen Prozess kann auch an die Einbindung der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) gedacht werden, die auf diesem Gebiet
viel Erfahrung hat (z.B. Kosten der Infrastruktur).
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Mit der Veröffentlichung dieser Ausschreibung startet das Verfahren zur Auswahl der Regionen zur Beteiligung
an dem Modellvorhaben. Das Bewerbungsverfahren für das MORO “Lebendige Regionen – aktive
Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ erfolgt in zwei Stufen. In Stufe 1 (Interessenbekundungsverfahren)
werden die Regionen ausgewählt, von denen erwartet wird, dass sie grundsätzlich die Anforderungen als
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Modellregion erfüllen können. Diese werden zur Antragstellung aufgefordert. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Frist zur Einreichung der Projektskizzen ist Freitag, 20.11.2015, 12 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt muss die
Projektskizze im Bundesinstitut für Bau-, Stadt-und Raumforschung eingegangen sein. Informationen zu den
Vorgaben für die Bewerbungsunterlagen und allen einzureichenden Dokumente und Datenformaten finden Sie im
Abschnitt Interessenbekundungen. Das vorliegende Formblatt dient ausschließlich zur Bewerbung in der ersten
Stufe des Verfahrens. Für die zweite Stufe werden den ausgewählten Bewerbern gesonderte Unterlagen zur
Verfügung gestellt.
Interessensbekundungen
Für die Bewerbung in der ersten Stufe ist unbedingt das vorgegebene Bewerbungsformular zu nutzen. Bei
technischen Problemen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die unten angegebenen Kontakte. Den Bewerbern
steht es frei, bei Notwendigkeit weitere Angaben zur Beschreibung des Ist-Zustands und des Konzepts zum
geplanten Modellvorhaben zu machen. Ergänzungen sollten aber nachvollziehbar begründet und kurz gehalten
werden. Neben den einzureichenden Projektskizzen werden mit den Bewerbungsunterlagen auch Erklärungen
der beteiligten Partner und zur aktiven Unterstützung des Modellvorhabens erwartet.
Informationsveranstaltung
Ergänzend bietet das BBSR am 24. September 2015 von 12:00 bis 16:00Uhr in Bonn einen halbtägigen
Informationsworkshop zu Zielrichtung, Ausgestaltung und Ablauf des Modellvorhabens an. Der Workshop dient
vornehmlich der ausführlichen Information und für Rückfragen, die im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der
Projektskizzen entstehen. Daran können nach Anmeldung bis zum 15. September 2015 an
[email protected] max. zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter je Modellvorhaben teilnehmen.
Auswahl anhand von Kriterien und Bereisung
Bei der Bewertung der Projektskizzen werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:
1. Aufgabenverständnis und Zielstellung: Der Antragsteller soll in der Projektbeschreibung unter
anderem die mittel- und langfristigen Ziele des jeweiligen Vorhabens erläutern. Hierbei ist zwischen
Zielen, welche im Zeitrahmen des MORO Lebendige Regionen erreicht werden sollen und langfristigen,
über das Modellvorhaben hinausgehende Ziele, zu differenzieren. Darüber hinaus sind bei der
Zieldarstellung Aspekte der Regionalentwicklung sowie vorhandene kommunale oder regionale
Entwicklungskonzepte zu berücksichtigen und korrespondierende Ziele zu benennen.
2. Darstellung des Ist-Zustandes: Der Bewerber soll in der Projektskizze die Gebietskulisse eindeutig
beschreiben und ihren räumlichen Zuschnitt begründen. Dazu zählen die Beschreibung der regionalen
Ausgangslage und der funktionsräumlichen Verflechtungen.
3. Transparente und belastbare Organisationsform: Es ist darzulegen, welche Akteure in das Vorhaben
eingebunden werden, welche Rolle sie übernehmen und wie die Organisationsstruktur aussieht. Dabei
ist darauf zu achten, weitgehend auf bestehenden Netzwerken aufgebaut werden kann. Die
Managementkapazitäten für das Vorhaben sind darzustellen. Idealerweise verfügt das Modellvorhaben
über einen anerkannten Spielmacher / Kümmerer. Die Neubildung von Regionen ist nicht vorgesehen.
4. Politische Unterstützung und regionale Verankerung: Das Vorhaben kann nur umgesetzt werden,
wenn die Antragsteller eine breite politische Unterstützung besitzen und alle relevanten Akteure
angemessen beteiligt werden. Daher ist in der Projektskizze darzustellen, welche Akteure auf welche Art
in das Vorhaben eingebunden sind und wie die politische Unterstützung gesichert wird.
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5. Aufbau auf Vorarbeiten: Bewerber haben idealerweise zumindest Vorüberlegungen für die
Entwicklung einer integrierten Entwicklungsstrategie angestellt, auf denen sie aufbauen können, ebenso
wie auf vorhandenen Prozessen und Konzepten. Die entsprechenden Aktivitäten, vorliegende
teilräumliche teilräumliche oder sektorale Konzepte, Strategien und Leitbilder sowie deren Ziele, die
insgesamt integriert werden sollen, sind darzustellen. Mögliche Umsetzungsprojekte sind zu skizzieren.
6. Praktikabilität: Das Vorhaben ist auf die spezifischen regionalen Ausgangsbedingungen und
Herausforderungen abzustimmen. Dabei kommt der Belastbarkeit des verfolgten Ansatzes sowie der
Umsetzungsprojekte eine hohe Bedeutung zu. Das bedeutet, dass herauszustellen ist, welchen Beitrag
das Vorhaben für eine aktive Regionalentwicklung des Modellvorhabens leistet. Darüber hinaus sind ein
plausibler vorläufiger Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan für die Strategie- und Projektphase sowie die
Verstetigung des Vorhabens zu erarbeiten.
7. Innovative Ansätze und Modellhaftigkeit: Das Vorhaben soll einen modellhaften Charakter aufweisen
und grundsätzlich die Übertragbarkeit auf andere Regionen vorsehen. Hierzu sind die methodische
Herangehensweise bei der Projektentwicklung und -durchführung und die charakteristischen
Eigenschaften des Vorhabens im Kontext der Regionalentwicklung und Entwicklung der öffentlichen
Finanzen einer Region darzustellen. Damit geht einher, dass die geförderten Modellvorhaben innovative
Ansätze verfolgen sollten. Dies kann sich auf die verschiedene Aspekte des Vorhabens beziehen.
Verfügt es über neue Ansätze hinsichtlich der Organisation, Planung oder Durchführung, so sollte dies
in der Projektdarstellung ebenso skizziert werden, wie innovative Konzepte zur Finanzierung oder der
Verstetigung. Weitere Aspekte, die hier herausgearbeitet werden sollten, sind beispielsweise die
Nutzung von Synergieeffekten einer integrierten regionalen Entwicklungsstrategie.
8. Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit: Es ist ein angemessenes Konzept der Kommunikationsund Öffentlichkeitsarbeit umzusetzen, welches sowohl fachlichen Akteuren als auch der Bevölkerung die
Ergebnisse des Vorhabens anschaulich nahe bringt und auf Erfolge verweist.
9. Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts: Bei der Darstellung des beantragten Vorhabens ist darauf zu
achten, dass die Ziele, die Organisationstrukturen, die Konzepte und Methoden sowie die vorgesehenen
finanziellen Mittel und Instrumente ein schlüssiges Gesamtkonzept hinsichtlich der Realisierbarkeit des
Modellvorhabens aufweisen.
10. Regionaler Verteilungsschlüssel: Es ist vorgesehen unter Wahrung der Qualitätsstandards eine
regional möglichst ausgewogene Verteilung der Bewerberregionen über das Bundesgebiet zu erreichen.
Der Zuwendungsgeber behält sich vor, in Vorbereitung der Auswahlentscheidung ausgewählte Regionen zu
bereisen, um sich ergänzend zu den eingereichten Unterlagen ein Bild von den regionalen Bedingungen und
inhaltlichen Vorstellungen der beteiligten Akteure zu machen. Die Ergebnisse der Bereisungen fließen in die
Bewertung durch die Forschungsassistenz und Zuwendungsgeber mit ein.
Projektantrag
Ein vollständiger Zuwendungsantrag ist erst nach Aufforderung zu stellen. Die Regionen werden anhand der
Kriterien von der Forschungsassistenz und den Zuwendungsgebern ausgewählt. Regionen, die nach dem
Interessenbekundungsverfahren zur Antragstellung aufgefordert werden und einen verwertbaren
Zuwendungsantrag vorlegen, erhalten für die Antragstellung und einem Besuch durch
BBSR/Forschungsassistenz eine Aufwandsentschädigung von 5.000 Euro je Region.
Bewerbungsunterlagen
Von den Bewerbern sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
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
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Bewerbungsformular – zweifache gedruckte Fassung, unterzeichnet (Original und Kopie) Es ist
ausschließlich das zur Verfügung gestellte Formular zu nutzen. Sollte diese Form nicht gewahrt werden,
muss die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Ergänzende Materialien wie Karten und Kurzfassungen von Berichten und Studien (Bitte beachten Sie,
dass ergänzende Materialien nicht zurückgeschickt werden. Sie sollten daher keine Originaldokumente
und Unterlagen versenden)
digitale Fassung der Formulare und ergänzenden Materialien auf CD, DVD oder USB-Stick
Die zentrale Adresse für die Bewerbung lautet:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt-und Raumforschung (BBSR)
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Referat I 1 Raumentwicklung
Dr. Jana Hoymann
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn
Es können nur Bewerber berücksichtigt werden, deren Anträge ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
einschließlich rechtskräftiger Unterschrift und ggf. notwendiger Anlagen umfassen und die das BBSR fristgerecht
bis zum 24.11.2015 (12 Uhr) auf dem Postweg erreichen. Das elektronisch ausgefüllte Formular senden Sie bitte
zusätzlich per E-Mail an das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung (BBR) Referat I 1, Raumentwicklung [email protected] mit dem Stichwort
„MORO Lebendige Regionen“ im Betreff.
Es wird keine Nachfrist eingeräumt.
Kontaktmöglichkeiten
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur übernimmt in Zusammenarbeit mit dem
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung die fachliche und organisatorische Betreuung des
Modellvorhabens. Zusätzlich stehen den Projektträgern eine Forschungsassistenz und eine
finanzwissenschaftliche Begleitforschung zur Seite.
Ihre Rückfragen zum Projektaufruf und dem Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an Frau Dr. Jana Hoymann:
[email protected]
Ihr Ansprechpartner:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Dr. Jana Hoymann Tel. +49 (0)228 / 99401-2133
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