Aufruf im Rahmen des Modellvorhabens – „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ Bewerbungsfrist: Dienstag, 24.11.2015, 12:00Uhr Hintergrund und Zielstellung Das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ verfolgt das Ziel, in Regionen eine räumlich-funktional ausgerichtete, ganzheitliche, auf künftige Entwicklungen fokussierte Regionalentwicklung zu stärken. Der Sicherung der Daseinsvorsorge, die für die Menschen vor Ort unmittelbar wahrnehmbar ist, kommt zwar mit Blick auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse eine besondere Bedeutung zu. Aus einer ganzheitlichen Perspektive sind jedoch weitere Bereiche der Regionalentwicklung wie Wirtschaft und Arbeitsplätze, finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen oder die ökologische Situation ebenfalls zu beachten, damit die Regionen ihre Lebendigkeit erhalten und für Bewohner und Unternehmen weiterhin lebenswert bleiben. Mit dem MORO „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ soll in ausgewählten Regionen eine integrierte Entwicklungsperspektive gefördert werden. In vielen Regionen liegen bereits - z.T. auch umfassende - teilräumliche oder sektorale Entwicklungskonzepte vor, die wichtige Ansatzpunkte für die künftige Entwicklung der jeweiligen Regionen beinhalten. Oftmals fehlt jedoch eine gesamträumliche und übergeordnete Strategie, welche die zentralen Themen integriert. Es geht folglich weniger darum, für einzelne Fachpolitiken neue Lösungen zu entwickeln, sondern im regionalen Kontext auf der Grundlage vorhandener Konzepte und Strategien Synergieeffekte für eine nachhaltige Entwicklung zu generieren. Vorhandene Konzepte sollen daher in integrierte Entwicklungsstrategien eingebunden werden. Die Berücksichtigung von Langfristszenarien der kommunalen Finanzsituation soll zugleich die Grundlage für die Auswahl regionaler Umsetzungsprojekte zur Weiterentwicklung der jeweiligen Region mit Blick auf ihre spezifischen Herausforderungen bilden. Diese Projekte sollen quasi als Leuchtturmprojekte einen Beitrag zur Verstetigung des Prozesses leisten. Die finanzwirtschaftliche Situation einer Region und ihrer Kommunen ist unstrittig eine zentrale Rahmenbedingung, die es bereits bei der Ausgestaltung von Entwicklungsstrategien und deren Umsetzung zu beachten gilt. Die praktische Erfahrung zeigt jedoch, dass die Zusammenarbeit zwischen den finanzwirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Arbeitsebenen vielerorts verbesserungswürdig ist. Neben internen Ressortzwängen sind hierfür auch inhaltliche Gründe wie Unsicherheiten bei der Abschätzung der finanzwirtschaftlichen Perspektiven oder die unterschiedlichen Zeitperspektiven fachlich-planerischer Entscheidungen und finanzwirtschaftlicher Aspekte relevant. Hinzu kommen Restriktionen infolge begrenzter personeller Ressourcen, die sich auch bei der Fördermittelakquise auswirken können. Vor diesem Hintergrund werden für das MORO Regionen unterschiedlichen räumlichen Zuschnitts gesucht, die sich nicht nur mit ihrer Zukunftsfähigkeit auseinandersetzen, sondern, getragen von einem breiten politischen Konsens, konkrete Maßnahmen und Umsetzungsprojekte zur Sicherung ihrer künftigen Entwicklung ergreifen wollen. An welche Regionen richtet sich das Modellvorhaben? Für das MORO kommen Regionen unterschiedlicher Größe und Organisationsform in Betracht. Wichtige Voraussetzungen sind dabei eine überörtliche Zuständigkeit und leistungsfähige Strukturen zur Einbindung der relevanten Entscheidungsträger unterschiedlicher Fachbereiche. Außerdem ist der Raumbezug ausreichend groß zu wählen. Maßgeblich für die Abgrenzung des Raumes sollten dabei funktionale Verflechtungen im Bereich des Arbeitsmarktes oder der Daseinsvorsorge und regionale Identitäten sein. Kleine interkommunale Verbünde, die sich nur mit eher lokalen Aufgaben befassen, kommen daher nicht als Modellregionen des Vorhabens in Frage. 2 Der Fokus richtet sich auf Regionen, die idealtypisch städtische und ländliche, wachsende und schrumpfende Teilräume aufweisen und über ein starkes Zentrum mit Umland-Verflechtungen verfügen. Regionen können insbesondere sein: Landkreise, regionale Planungsverbände oder sonstige Träger der Regionalplanung, und regionale Zusammenschlüsse mit verfestigter Institutionalisierung. Für eine zeitnahe und bei Antragstellung belastbar einschätzbare Leistungsfähigkeit sollen potenzielle Modellregionen bereits über eine eingeübte Organisationsstruktur mit einer gewissen institutionalisierten Verfestigung und darauf beruhender Kooperationserfahrung verfügen. Die Strukturen sollen auch nach Abschluss des MORO weiter bestehen bleiben. Angesichts der Bedeutung, die Gemeinden und Städte infolge ihrer verfassungsrechtlich abgesicherten kommunalen Selbstverwaltung und als größter öffentlicher Investor besitzen, ist innerhalb der Modellvorhaben auf eine ausreichende Beteiligung der kommunalen Ebene zu achten. Auch ist sie der zentrale Akteur in einzelnen, die regionale Entwicklung maßgeblich prägenden Handlungsfeldern wie Wirtschaftsförderung, Flächenpolitik und Daseinsvorsorge. Darüber hinaus ist auf die Einbindung der Regionalplanung zu achten. Zwar ist aktive Regionalentwicklung mehr als Planung. Idealtypisch sollten sich jedoch die Ziele und Maßnahmen der Regionalentwicklung in den planerischen Vorgaben der Regionalplanung spiegeln und durch deren Instrumentarium unterstützt werden. Regionale Organisationsstrukturen, politische Legitimation, Managementfähigkeit und Einbindung der relevanten Akteure vor Ort müssen bereits in der Interessenbekundung nachvollziehbar dargestellt und im Antrag detailliert erläutert und belegt werden. Was sind die thematischen Schwerpunkte? Das MORO "Lebendige Regionen“ stellt das gesamte Aufgabenspektrum aktiver Regionalentwicklung in den Fokus. Es ist längerfristig angelegt, da sich die demografische Entwicklung erst nach 2030 in den westdeutschen Regionen mit ihren umfassenden Herausforderungen niederschlägt und in den ostdeutschen Regionen gleichzeitig zu einer weiteren Verschärfung führt. Auch schreiten der wirtschaftliche Strukturwandel und die Internationalisierung der Wirtschaft weiter voran und erfordern regional angepasste Strategien. Die Berücksichtigung des integrierten Ansatzes fordern auch die in Fortschreibung befindlichen „Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland“. Im Rahmen des MORO können und sollen die Modellregionen thematische Schwerpunkte setzen, um in der Projektlaufzeit realistische Ergebnisse erzielen zu können. Die Themen sollen aber auf plausiblen Annahmen zu regionalen Wirkungen basieren, in ihrem Zusammenspiel für eine aktive Regionalentwicklung bedeutsam sein sowie finanzwirtschaftliche, wirtschaftliche, soziale und ökologische Gesichtspunkte verbinden und zum Ausgleich bringen. Eine ganzheitliche Regionalentwicklung erfordert nicht nur die integrierte Bearbeitung unterschiedlicher Themenbereiche, sondern vor allem auch eine konsequente räumliche Integration. Räumliche Integration bedeutet dabei mehr als die Abstimmung der jeweiligen Aktivitäten unter den relevanten Partnern der Region. Sie soll auf eine zielgerichtete Bündelung der unterschiedlichen Potenziale und Fähigkeiten dieser Partner ausgerichtet sein und Synergieeffekte hervorbringen. Idealtypisch sind dabei städtische und ländliche Akteure sowie Teilräume mit unterschiedlichen Herausforderungen infolge von Wachstum und Schrumpfung. 3 Maßnahmen zur Arbeitsteilung und/oder zum Interessensausgleich sind ebenfalls wünschenswerte Bausteine einer solchen räumlichen Integration. Vor diesem Hintergrund werden folgenden Themenbereichen Priorität zugemessen: Zusammenwirken von Siedlungsentwicklung und Daseinsvorsorgeinfrastruktur – in dispersen, aber auch in wachsenden Räumen Sicherung von Mobilität und Erreichbarkeit im Zusammenspiel von traditionellem ÖPNV sowie flexiblen und alternativen Bedienformen Regionale Gewerbe- und Arbeitsplatzentwicklung und Sicherung des Fachkräftepotenzials Wechselwirkungen zwischen Regionalentwicklung und demografischer Entwicklung sowie Zuwanderung und Migration/Integration Klimaschutz und Klimaanpassung im Kontext von Siedlungsentwicklung und Infrastruktur Berücksichtigung von Natur und Landschaft und Belange des Naturschutzes als weicher Standortfaktor und wichtiges Standbein für das Regionalmarketing Fragen des intraregionalen Interessen- und Lastenausgleichs und regionale Finanzierungsmodelle Vielschichtige regionale Problemlagen sind vorstellbar: Die Erfahrungen zeigen, dass die Anpassung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge an den demografischen Wandel eine einzelne Kommune oft überfordert und eine regionale Lösung nötig macht, bei der auf interkommunalem Wege Lasten und Nutzen besser ausgeglichen werden. Diese Feststellung gilt insbesondere für die Anpassung von Einrichtungen in Mittelzentren. Im Rahmen des geplanten MORO könnten die interkommunale Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes für Mittelbereiche angegangen und mögliche Ansätze für einen Nutzen-Lasten-Ausgleich in der Praxis aufgezeigt werden. Angesichts der demografischen Entwicklung wird die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte grundsätzlich immer wichtiger als Einflussfaktor für die regionale Entwicklung. Es könnte aufgezeigt werden, welche Anreize zum Verbleib oder zur Anziehung qualifizierter Facharbeitskräfte mit Erfolg gesetzt werden können, welche Infrastrukturangebote nötig sind und welche Möglichkeiten bestehen, um qualifizierte Zuwanderer aus dem Ausland zu gewinnen. Mit Blick auf das Ziel des Ressourcenschutzes gilt ein besonderes Augenmerk der Entwicklung CO 2-mindernder, flächensparender und klimawandelangepasster Siedlungsstrukturen im regionalen Maßstab. Regionale Konzepte könnten auch hier mit Ansätzen zum Nutzen-Lasten-Ausgleich kombiniert werden. Wachsende funktionale Verflechtungen zwischen Stadt und Land und unterschiedliche demografische Entwicklungen geben Anlass, die Stadt-Umland-Beziehungen noch stärker in den Blick zu nehmen. Damit ist auch die Frage nach der Rolle suburbaner Standorte für Wohnen zu stellen. Modellvorhaben könnten strukturelle Probleme z.B. in Einfamilienhausgebieten der 50er bis 70er Jahre in den Fokus nehmen. Auswirkungen des Querverbundes zwischen Kommunen und Stadtwerken oder Sparkassen und der Kultur-/ Sportförderung auf die kommunalen Finanzen und die Regionalentwicklung – auch vor dem Hintergrund der Energiewende und der Mobilitäts- / Verkehrsplanung. Unabhängig davon können die Regionen eigene Schwerpunkte setzen, die die Herausforderungen der Region widerspiegeln. Die spezifischen Herausforderungen der Regionen sind in der Projektskizze darzustellen. 4 Was sollen die Modellvorhaben erarbeiten? Die Modellvorhaben sollen eine regionale Entwicklungsstrategie erarbeiten, die das gesamte Aufgabenspektrum aktiver Regionalentwicklung in den Fokus stellt und bewusst Wechselwirkungen zwischen den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ansprüchen an den Raum einbezieht. Dabei soll nach Möglichkeit eine überörtliche Perspektive eingenommen und die inhaltlichen Überlegungen mit den finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Region abgestimmt werden. Die Auseinandersetzung mit den öffentlichen Finanzen der Region wird von einer externen finanzwirtschaftlichen Begleitforschung unterstützt. Aus der entwickelten Strategie sollen schließlich unter Berücksichtigung der langfristigen finanziellen Rahmenbedingungen Umsetzungsprojekte abgeleitet werden, die die Akteure weiter vernetzen und die Wirksamkeit des Ansatzes belegen. Das MORO richtet sich sowohl an Regionen, die noch am Anfang einer Strategiephase stehen, als auch solche Regionen mit bereits fortgeschrittenen Strategien, die sich nunmehr stärker der Umsetzung relevanter Projekte im regionalen Kontext widmen wollen. Projektphase Beschreibung Erste Schritte Regionen, die den generellen Bedarf erkannt haben, aber noch keine Schritte unternommen haben eine integrierte Entwicklungsstrategie zu erarbeiten – hier kann die gesamte Strategiephase bis zur realisierungsfähigen Projektplanung unterstützt werden, Effekte für die Regionalentwicklung ergeben sich bspw. aus der positiven Stimmung, der Einbeziehung von Akteuren, der Aussicht auf Verbesserung der Situation, etc. Regionale Zielsetzung entwickeln Regionen, die bereits eine integrierende Strategie besitzen, die aber hinsichtlich der regionalen Herausforderungen fokussiert werden muss – hier kann die Überarbeitung der Strategie, über die realisierungsfähige Projektplanung bis hin zur Umsetzung des Projekts unterstützt werden – Voraussetzung: es liegt bereits ein integrierendes Strategiepapier vor (ggf. auch erst teilräumlich) Projektentwicklung Sofern bereits eine abgestimmte Entwicklungsstrategie vorliegt kann die Realisierung eines Projektes unterstützt werden. Dafür muss die Organisationsstruktur erarbeitet, die Trägerschaft geklärt und die Finanzierung gesichert werden. Einbindung vorhandener Konzepte Die Arbeit in den Modellvorhaben soll auf vorhandenen Konzepten aufbauen. Hierzu zählen übergreifende regionale Entwicklungskonzepte ebenso wie sektorale oder teilräumliche Konzepte (z.B. Mobilitätskonzepte, interkommunale Siedlungsentwicklungsund Flächennutzungskonzepte, Schulentwicklungspläne, Krankenhausbedarfspläne, regionale Energie- und Klimaschutzkonzepte etc.). Zu beachten und zu reflektieren sind dabei auch die aktuellen regionalplanerischen Zielvorgaben. Es geht folglich weniger darum, für einzelne Themenbereiche neue Lösungen zu entwickeln, sondern Verfahren und Methoden zu deren Integration zu finden, zu verbessern, zu erproben und darüber Synergieeffekte für eine nachhaltige Entwicklung zu generieren. Es wird zudem erwartet, dass bei der Einbindung vorhandener Konzepte einerseits die dafür verantwortlichen Akteure zur Mitwirkung motiviert werden können und andererseits 5 Integrationsprobleme stärker und realistischer akzentuiert werden als bei der Erarbeitung neuer, von vornherein auf den integrierten Ansatz zugeschnittener Konzepte. Die Einbindung vorhandener Konzepte ist somit ausdrücklich gefordert. Projektorientierung Um die Praktikabilität und Wirksamkeit des Ansatzes zu belegen sind Umsetzungsprojekte aus den regionalen Entwicklungsstrategien abzuleiten. Hierdurch sollen auch die Motivation der Akteure und somit die Möglichkeiten einer Verstetigung des Prozesses verbessert werden. Deshalb wird gefordert, dass je nach Startpunkt des Modellvorhabens (vgl. Tabelle) in der Projektlaufzeit gemeinsame Leuchtturmprojekte realisiert oder zumindest realisierungsfähig vorbereitet werden. Die Umsetzungsprojekte und Maßnahmen sollen nach Möglichkeit mehrere der oben genannten Themenfelder berücksichtigen, um dem integrierenden Anspruch des MORO gerecht zu werden. Konkret bedeutet das, dass aus der abgeleiteten Entwicklungsstrategie auf Basis vorhandener Konzepte konkrete Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung ausgewählt werden und die dafür zuständigen Akteure zu vernetzen sind. Die einzelnen Maßnahmen sollen dann im inhaltlichen Zusammenhang mit einer abgestimmten räumlichen und zeitlichen Abfolge umzusetzen. Insofern stehen eine Roadmap der Maßnahmen sowie konkrete Umsetzungsschritte im Fokus des MORO und sollen bereits bei der Interessenbekundung skizziert werden. Berücksichtigung finanzwirtschaftlicher Rahmenbedingungen Angesichts der ab 2020 anstehenden Veränderungen bei den finanzpolitischen Rahmenbedingungen (z.B. Schuldenbremse und Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen) sowie dem Zusammenhang zwischen der demografischen Entwicklung und den kommunalen Haushalten ist eine Verknüpfung finanzwirtschaftlicher Fragen mit der Regionalentwicklung geboten, und dies gilt besonders dann, wenn es um die Finanzierung und Umsetzung konkreter Projekte geht. Im geplanten Modellvorhaben soll dieser Aspekt der Finanzierung, d.h. die finanzwirtschaftliche Umsetzbarkeit der entwickelten Strategie, explizit thematisiert werden. Die zentrale Fragestellung lautet dabei: Wie gehen die Regionen mit weniger Geld und steigenden fachpolitischen Herausforderungen um? Ein wesentliches Ziel des Modellvorhabens ist es daher, dass sich die Modellregionen mit der Situation ihrer öffentlichen Haushalte und deren Betroffenheit durch den demografischen und wirtschaftlichen Wandel befassen. Während die Ausgabenseite vergleichsweise gut prognostiziert werden kann, hängt die Einnahmeseite von konjunkturellen Entwicklungen und staatlichen Entscheidungen wie der Ausgestaltung der föderalen Finanzbeziehungen ab. Auch wenn diese Rahmenbedingungen nur schwer antizipierbar und für die regionalen Akteure nicht gestaltbar sind, sollte versucht werden, den Korridor der regionalen öffentlichen Finanzen so realistisch wie möglich abzuschätzen. Auf dieser Basis wären dann Rückschlüsse auf die finanzielle Umsetzbarkeit regionaler Entwicklungsstrategien zu treffen. Durch die finanzwirtschaftliche Begleitforschung wird hierfür ein Indikatorenset entwickelt, welches den Regionen zur Verfügung gestellt wird. Bei der Anwendung und Umsetzung werden die Regionen intensiv durch die finanzwirtschaftliche Begleitforschung begleitet und beraten. Im Laufe des MORO kommen dem Erfahrungsaustausch zwischen den Regionen, Benchmarks sowie der Diskussion um intraregionale Ausgleichsmechanismen wichtige Rollen zu. Innerhalb der Regionen ist eine Beteiligung der Kämmerer in den regionalen Arbeitsgruppen sowie den Querschnittsworkshops erforderlich. 6 Anforderungen an eine regionale Entwicklungsstrategie Die regionale Entwicklungsstrategie soll als Wegweiser der Regionalentwicklung dienen. Dafür ist es notwendig abgestimmte und akzeptierte Ziele zu vereinbaren. Dabei handelt es sich sowohl um Prozessziele als auch konkrete (zeitliche und inhaltliche) Projektziele. Zentrale Forschungsleitfragen Ist die längerfristige und integrierte Perspektive des Forschungsfeldes praxisrelevant und wie kann gewährleistet werden, dass diese Perspektive handlungsleitend für die relevanten Akteure wird? (längerfristige und integrierte Perspektive) In welchen Kompetenzbereichen liegen die zentralen Themenbereiche einer integrierten Regionalentwicklung und wie können die unterschiedlichen föderalen Zuständigkeiten sowie relevante Akteure (z.B. Wirtschaft, Verbände…) dabei zielführend zusammengeführt werden? (Themen- und Akteursvielfalt) Wie können vorhandene regionale und sektorale Konzepte erfolgreich in die Erarbeitung regionaler Entwicklungsstrategien integriert und welche Synergieeffekte können dabei erzielt werden? (Einbindung vorhandener Konzepte) Welche finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Instrumente benötigen die regionalen Akteure, um den künftigen Herausforderungen aktiver Regionalentwicklung zielorientiert begegnen zu können? (finanzwirtschaftliche Situation) Welche Rolle und Aufgaben kommen der Landes- und Regionalplanung im Rahmen einer aktiven und integrierten Regionalentwicklung zu und welche Verfahren und Instrumente sind hierzu erforderlich bzw. welche möglichen Hemmnisse sind abzubauen? (Rolle Landes- u. Regionalplanung) Welche übertragbaren Empfehlungen und Vorschläge für andere Regionen und für die Weiterentwicklung raumordnerischer, strukturpolitischer und finanzwirtschaftlicher Instrumente sind ableitbar? (Übertragbarkeit und Empfehlungen) Wie läuft das Modellvorhaben ab? Zur Grundidee des MORO „Lebendige Regionen“ zählt, dass ab 2016 bis 2018 in vier Runden jeweils vier Modellregionen ihre Arbeit aufnehmen und über einen Zeitraum von zwei mal zwei Jahren eine Förderung seitens des Bundes erhalten. So wird eine Verschränkung von neuen und bereits erfahrenen Modellregionen im Zusammenhang des regionalen Erfahrungsaustauschs möglich. Die ersten Modellregionen können ihre Erfahrungen im zweiten Jahr der Förderung an die neuen Regionen der zweiten Runde und diese wiederum nach einem Jahr ihre Erfahrungen an die neuen Regionen der nächsten Runde weitergeben. Insgesamt sollen 16 Modellvorhaben unterstützt werden. Je nach Ausgangssituation der Modellvorhaben ist die erste Projektphase (2 Jahre) durch die Erarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategie bzw. die Entwicklung eines realisierungsfähigen Projektes geprägt. Nach einer Zwischenevaluierung ist die anschließende zweite Projektphase (2 weitere Jahre) neu zu beantragen und soll ihren Schwerpunkt in der Entwicklung bzw. Realisierung von Projekten haben. Es ist vorgesehen, auf Basis des jetzt vorliegenden Modellvorhabenaufrufs die Modellregionen für alle Förderrunden auszuwählen. Erst wenn keine geeigneten Bewerber mehr zur Verfügung stehen wird ein neuer Modellvorhabenaufruf gestartet. Geplanter Ablauf des Modellvorhabens (ohne Termine für die Projektwerkstätten): 7 Schritte Termine Öffentlicher Aufruf an potenzielle Modellregionen / Ausschreibung August 2015 Anmeldeschluss zum Informationsworkshop 15. September 2015 Informationsworkshop im BBSR 24. September 2015 Frist zur Einreichung der Projektskizzen mindestens für die Förderrunden eins bis drei 24. November 2015 Bereisung ausgewählter Modellregionen der ersten und zweiten Runde, die Projektskizzen eingereicht haben Dezember 2015 bis Januar 2016 Auswahl und Aufruf infrage kommender Bewerber für die erste und zweite Runde zur Antragstellung Ab Januar 2016 Auftaktveranstaltung Ende April 2016 Start der ersten Runde Mai 2016 Start der zweiten Runde Juli 2016 Überarbeitung Projektskizzen für die dritte Förderrunde Mai 2016 Bereisung der dritten Runde Juli 2016 Auswahl und Aufruf infrage kommender Bewerber für die dritte Runde zur Antragstellung September 2016 Start der dritten Runde Januar 2017 Erneuter Modellvorhabenaufruf für die vierte Runde März 2017 Bereisung ausgewählter Modellregionen der vierten Runde, die Projektskizzen eingereicht haben Juli 2017 Auswahl und Aufruf infrage kommender Bewerber für die vierte Runde zur Antragstellung in der zweiten Phase September 2017 Start der vierten Runde Januar 2018 Zwischenevaluierung und Antragstellung für die zweite Projektphase (je nach Projektstart 4-5 Monate vor Ende der ersten Projektphase) Ab Januar 2018 Start der zweiten Projektphase (je nach Projektstart der Modellvorhaben unterschiedlich) Ab Mai 2018 Abschlussveranstaltung November 2021 Welche Leistungen werden von den Modellvorhaben erwartet? Von den Modellvorhaben werden folgende Leistungen im Rahmen des MORO erwartet: 8 Inhaltliche Leistungen Umsetzung der im Antrag dargestellten Handlungsansätze, Ziele und Verfahren für eine integrierte Regionalentwicklung, Erarbeitung einer integrierten Strategie sowie Vorbereitung und Initiierung von konkreten Maßnahmen. Zusammenarbeit und Abstimmung Laufende Zusammenarbeit mit BMVI/BBSR, Forschungsassistenz und Begleitforschung, insbesondere Information und Abstimmung bei projektrelevanten Vorkommnissen (auch Hindernissen bei der Umsetzung) und Weichenstellungen. Vor wichtigen Projektterminen (z.B. Ausschusssitzungen, Erörterungen in Gremien, Bürgerinformationen, Vorbereitung von Veranstaltungen und Veröffentlichungen usw.) sind das BBSR und die Forschungsassistenz frühzeitig zu unterrichten. Teilnahme an Veranstaltungen Teilnahme und aktive Mitwirkung sowie Bereitstellung und Aufbereitung von Projektergebnissen an allen geplanten Workshops und Veranstaltungen. Hiermit verbundene Reisekosten oder Honorare werden vom Projektträger getragen, soweit der Zuwendungsbescheid nichts anderes vorsieht. Vorgesehen sind folgende Veranstaltungen: Auftaktveranstaltung zu Beginn des Modellvorhabens Halbjährliche projektbegleitende Vernetzungsworkshops, Bilanzveranstaltungen Abschlussveranstaltung mit allen Modellvorhaben. Ausrichtung eines gemeinsamen MORO-Workshops Die gemeinsamen MORO-Workshops (zweitägig von Mittag bis Mittag, ca. 40 Teilnehmende zzgl. Gastgeberregion) sollen in den beteiligten Regionen durchgeführt werden. Die inhaltliche und organisatorische Verantwortung liegt bei der Forschungsassistenz. Es wird jedoch erwartet, dass die Regionen die Bereitstellung von Tagungsräumen und das Catering übernehmen (und kalkulieren). Unteraufträge Bei der Vergabe von Unteraufträgen an Dritte (soweit diese Aufträge aus Bundesmitteln mitfinanziert werden) ist vom BBSR die Zustimmung einzuholen. Berichterstattung Die Modellvorhaben liefern in jeder Projektphase (Phase 1 und 2) sechs Monate nach dem Start einen Sachstandsbericht, nach einem Jahr einen Zwischenbericht und zum Abschluss einen Endbericht. Darüber hinaus legen die Modellvorhaben weitere relevante Dokumente vor. Die Gliederung wird mit den Regionen im Laufe des Vorhabens abgestimmt. In den Endberichten sind von den Modellregionen die Forschungsfragen des Modellvorhabens zu beantworten (siehe oben). Unterstützung der Berichterstattung des Zuwendungsgebers bzw. der Begleitforschung Die Modellregionen stellen dem Zuwendungsgeber bzw. der Forschungsassistenz bei Bedarf Beiträge für Projektpublikationen und die Projekt-Homepage zur Verfügung. Sie unterstützen die finanzwissenschaftliche Begleitforschung durch die Bereitstellung von Daten und Informationen zu den öffentlichen Finanzen der Region. 9 Hinweis auf Bundesförderung Die Modellregionen sollen auf ihren eigenen Homepages über das Modellprojekt berichten. Auf allen im Projekt entstandenen Publikationen sowie beim Internetauftritt muss deutlich gemacht werden, dass das Projekt im Rahmen der Modellvorhaben der Raumordnung durch den Bund gefördert wird. Wie werden die Modellvorhaben gefördert? Für die Teilnahme als Modellregion erhalten die Projektträger vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Entscheidungen eine Zuwendung von bis zu 200.000 Euro je Modellregion und Projektphase. Je nach Qualität und Bindungswirkung der bereits vorliegenden Konzepte kann die Erarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategie weniger und die Projektförderung mehr Mittel binden. Insofern ist eine flexible, den regionalen Voraussetzungen angepasste Aufteilung der Mittel möglich. Derzeit ist angedacht, mindestens ein Drittel der Mittel für die Umsetzung erster Projekte zu verwenden, um den mit dem MORO angestoßenen Prozess auf der Umsetzungsebene zu verstetigen. Es wird erwartet, dass die Modellvorhaben Eigenmittel in das Projekt einbringen. Diese sind bei der Interessenbekundung plausibel darzulegen und bei der Antragstellung verbindlich nachzuweisen. Je höher der Eigenanteil, desto größer ist die regionale Bereitschaft zur Umsetzung. Regionen mit einem ausreichenden Anteil an Eigenleistungen (d.h. finanzielle oder personelle Ressourcen) werden daher bei der Auswahl bevorzugt berücksichtigt. Es ist den Regionen aber freigestellt, Fördermittel anderer Quellen in das Projekt einfließen zu lassen. Die Zuwendungen durch den Bund sollen die Regionen ermutigen, sich der skizzierten Zukunftsorientierung in der Breite zu stellen und die dafür notwendigen Personalkapazitäten bereitzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass innerhalb der Verwaltung vor Ort Bearbeitungskapazitäten geschaffen werden, die den Prozess vorbereiten, strukturieren, steuern und gegenüber der Öffentlichkeit die Kommunikation betreiben. Der Ableitung geeigneter Kommunikationsstrukturen seitens der Modellregionen kommt daher ebenfalls eine große Bedeutung zu. Inhaltlich sollten diese Kapazitäten innerhalb der Verwaltung dazu genutzt werden, die notwendigen Informationen aus der Verwaltung zu beschaffen und Lücken zu erkennen, die durch externe Wissensbeschaffung geschlossen werden müssen. Hier ist insbesondere an die Vorbereitung, Durchführung und Ergebnissicherung themenfokussierter Szenarien oder von Modellrechnungen zu denken. Das BBSR wird mit den Daten aus der laufenden Raumbeobachtung die Datenbeschaffung unterstützen, soweit keine Urheberrechte dem entgegenstehen. Mit Blick auf die Einbettung finanzwirtschaftlicher Eckdaten in diesen Prozess kann auch an die Einbindung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) gedacht werden, die auf diesem Gebiet viel Erfahrung hat (z.B. Kosten der Infrastruktur). Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab? Mit der Veröffentlichung dieser Ausschreibung startet das Verfahren zur Auswahl der Regionen zur Beteiligung an dem Modellvorhaben. Das Bewerbungsverfahren für das MORO “Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ erfolgt in zwei Stufen. In Stufe 1 (Interessenbekundungsverfahren) werden die Regionen ausgewählt, von denen erwartet wird, dass sie grundsätzlich die Anforderungen als 10 Modellregion erfüllen können. Diese werden zur Antragstellung aufgefordert. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Frist zur Einreichung der Projektskizzen ist Freitag, 20.11.2015, 12 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt muss die Projektskizze im Bundesinstitut für Bau-, Stadt-und Raumforschung eingegangen sein. Informationen zu den Vorgaben für die Bewerbungsunterlagen und allen einzureichenden Dokumente und Datenformaten finden Sie im Abschnitt Interessenbekundungen. Das vorliegende Formblatt dient ausschließlich zur Bewerbung in der ersten Stufe des Verfahrens. Für die zweite Stufe werden den ausgewählten Bewerbern gesonderte Unterlagen zur Verfügung gestellt. Interessensbekundungen Für die Bewerbung in der ersten Stufe ist unbedingt das vorgegebene Bewerbungsformular zu nutzen. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die unten angegebenen Kontakte. Den Bewerbern steht es frei, bei Notwendigkeit weitere Angaben zur Beschreibung des Ist-Zustands und des Konzepts zum geplanten Modellvorhaben zu machen. Ergänzungen sollten aber nachvollziehbar begründet und kurz gehalten werden. Neben den einzureichenden Projektskizzen werden mit den Bewerbungsunterlagen auch Erklärungen der beteiligten Partner und zur aktiven Unterstützung des Modellvorhabens erwartet. Informationsveranstaltung Ergänzend bietet das BBSR am 24. September 2015 von 12:00 bis 16:00Uhr in Bonn einen halbtägigen Informationsworkshop zu Zielrichtung, Ausgestaltung und Ablauf des Modellvorhabens an. Der Workshop dient vornehmlich der ausführlichen Information und für Rückfragen, die im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Projektskizzen entstehen. Daran können nach Anmeldung bis zum 15. September 2015 an [email protected] max. zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter je Modellvorhaben teilnehmen. Auswahl anhand von Kriterien und Bereisung Bei der Bewertung der Projektskizzen werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt: 1. Aufgabenverständnis und Zielstellung: Der Antragsteller soll in der Projektbeschreibung unter anderem die mittel- und langfristigen Ziele des jeweiligen Vorhabens erläutern. Hierbei ist zwischen Zielen, welche im Zeitrahmen des MORO Lebendige Regionen erreicht werden sollen und langfristigen, über das Modellvorhaben hinausgehende Ziele, zu differenzieren. Darüber hinaus sind bei der Zieldarstellung Aspekte der Regionalentwicklung sowie vorhandene kommunale oder regionale Entwicklungskonzepte zu berücksichtigen und korrespondierende Ziele zu benennen. 2. Darstellung des Ist-Zustandes: Der Bewerber soll in der Projektskizze die Gebietskulisse eindeutig beschreiben und ihren räumlichen Zuschnitt begründen. Dazu zählen die Beschreibung der regionalen Ausgangslage und der funktionsräumlichen Verflechtungen. 3. Transparente und belastbare Organisationsform: Es ist darzulegen, welche Akteure in das Vorhaben eingebunden werden, welche Rolle sie übernehmen und wie die Organisationsstruktur aussieht. Dabei ist darauf zu achten, weitgehend auf bestehenden Netzwerken aufgebaut werden kann. Die Managementkapazitäten für das Vorhaben sind darzustellen. Idealerweise verfügt das Modellvorhaben über einen anerkannten Spielmacher / Kümmerer. Die Neubildung von Regionen ist nicht vorgesehen. 4. Politische Unterstützung und regionale Verankerung: Das Vorhaben kann nur umgesetzt werden, wenn die Antragsteller eine breite politische Unterstützung besitzen und alle relevanten Akteure angemessen beteiligt werden. Daher ist in der Projektskizze darzustellen, welche Akteure auf welche Art in das Vorhaben eingebunden sind und wie die politische Unterstützung gesichert wird. 11 5. Aufbau auf Vorarbeiten: Bewerber haben idealerweise zumindest Vorüberlegungen für die Entwicklung einer integrierten Entwicklungsstrategie angestellt, auf denen sie aufbauen können, ebenso wie auf vorhandenen Prozessen und Konzepten. Die entsprechenden Aktivitäten, vorliegende teilräumliche teilräumliche oder sektorale Konzepte, Strategien und Leitbilder sowie deren Ziele, die insgesamt integriert werden sollen, sind darzustellen. Mögliche Umsetzungsprojekte sind zu skizzieren. 6. Praktikabilität: Das Vorhaben ist auf die spezifischen regionalen Ausgangsbedingungen und Herausforderungen abzustimmen. Dabei kommt der Belastbarkeit des verfolgten Ansatzes sowie der Umsetzungsprojekte eine hohe Bedeutung zu. Das bedeutet, dass herauszustellen ist, welchen Beitrag das Vorhaben für eine aktive Regionalentwicklung des Modellvorhabens leistet. Darüber hinaus sind ein plausibler vorläufiger Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan für die Strategie- und Projektphase sowie die Verstetigung des Vorhabens zu erarbeiten. 7. Innovative Ansätze und Modellhaftigkeit: Das Vorhaben soll einen modellhaften Charakter aufweisen und grundsätzlich die Übertragbarkeit auf andere Regionen vorsehen. Hierzu sind die methodische Herangehensweise bei der Projektentwicklung und -durchführung und die charakteristischen Eigenschaften des Vorhabens im Kontext der Regionalentwicklung und Entwicklung der öffentlichen Finanzen einer Region darzustellen. Damit geht einher, dass die geförderten Modellvorhaben innovative Ansätze verfolgen sollten. Dies kann sich auf die verschiedene Aspekte des Vorhabens beziehen. Verfügt es über neue Ansätze hinsichtlich der Organisation, Planung oder Durchführung, so sollte dies in der Projektdarstellung ebenso skizziert werden, wie innovative Konzepte zur Finanzierung oder der Verstetigung. Weitere Aspekte, die hier herausgearbeitet werden sollten, sind beispielsweise die Nutzung von Synergieeffekten einer integrierten regionalen Entwicklungsstrategie. 8. Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit: Es ist ein angemessenes Konzept der Kommunikationsund Öffentlichkeitsarbeit umzusetzen, welches sowohl fachlichen Akteuren als auch der Bevölkerung die Ergebnisse des Vorhabens anschaulich nahe bringt und auf Erfolge verweist. 9. Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts: Bei der Darstellung des beantragten Vorhabens ist darauf zu achten, dass die Ziele, die Organisationstrukturen, die Konzepte und Methoden sowie die vorgesehenen finanziellen Mittel und Instrumente ein schlüssiges Gesamtkonzept hinsichtlich der Realisierbarkeit des Modellvorhabens aufweisen. 10. Regionaler Verteilungsschlüssel: Es ist vorgesehen unter Wahrung der Qualitätsstandards eine regional möglichst ausgewogene Verteilung der Bewerberregionen über das Bundesgebiet zu erreichen. Der Zuwendungsgeber behält sich vor, in Vorbereitung der Auswahlentscheidung ausgewählte Regionen zu bereisen, um sich ergänzend zu den eingereichten Unterlagen ein Bild von den regionalen Bedingungen und inhaltlichen Vorstellungen der beteiligten Akteure zu machen. Die Ergebnisse der Bereisungen fließen in die Bewertung durch die Forschungsassistenz und Zuwendungsgeber mit ein. Projektantrag Ein vollständiger Zuwendungsantrag ist erst nach Aufforderung zu stellen. Die Regionen werden anhand der Kriterien von der Forschungsassistenz und den Zuwendungsgebern ausgewählt. Regionen, die nach dem Interessenbekundungsverfahren zur Antragstellung aufgefordert werden und einen verwertbaren Zuwendungsantrag vorlegen, erhalten für die Antragstellung und einem Besuch durch BBSR/Forschungsassistenz eine Aufwandsentschädigung von 5.000 Euro je Region. Bewerbungsunterlagen Von den Bewerbern sind die folgenden Unterlagen einzureichen: 12 Bewerbungsformular – zweifache gedruckte Fassung, unterzeichnet (Original und Kopie) Es ist ausschließlich das zur Verfügung gestellte Formular zu nutzen. Sollte diese Form nicht gewahrt werden, muss die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Ergänzende Materialien wie Karten und Kurzfassungen von Berichten und Studien (Bitte beachten Sie, dass ergänzende Materialien nicht zurückgeschickt werden. Sie sollten daher keine Originaldokumente und Unterlagen versenden) digitale Fassung der Formulare und ergänzenden Materialien auf CD, DVD oder USB-Stick Die zentrale Adresse für die Bewerbung lautet: Bundesinstitut für Bau-, Stadt-und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Referat I 1 Raumentwicklung Dr. Jana Hoymann Deichmanns Aue 31-37 53179 Bonn Es können nur Bewerber berücksichtigt werden, deren Anträge ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular einschließlich rechtskräftiger Unterschrift und ggf. notwendiger Anlagen umfassen und die das BBSR fristgerecht bis zum 24.11.2015 (12 Uhr) auf dem Postweg erreichen. Das elektronisch ausgefüllte Formular senden Sie bitte zusätzlich per E-Mail an das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Referat I 1, Raumentwicklung [email protected] mit dem Stichwort „MORO Lebendige Regionen“ im Betreff. Es wird keine Nachfrist eingeräumt. Kontaktmöglichkeiten Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur übernimmt in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung die fachliche und organisatorische Betreuung des Modellvorhabens. Zusätzlich stehen den Projektträgern eine Forschungsassistenz und eine finanzwissenschaftliche Begleitforschung zur Seite. Ihre Rückfragen zum Projektaufruf und dem Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an Frau Dr. Jana Hoymann: [email protected] Ihr Ansprechpartner: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Dr. Jana Hoymann Tel. +49 (0)228 / 99401-2133 13
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