Patentstrategie der Hochschule Augsburg

Patentstrategie der Hochschule Augsburg
Selbstverständnis
Ziele
Maßnahmen
Selbstverständnis und Ziele
Die IP-Strategie der Hochschule Augsburg wird in der allgemeinen Strategie der Hochschule
Augsburg verankert. Die Patentierung der Erfindungen von Angehörigen der Hochschule ist
ein Merkmal der vorhandenen fachlichen Kompetenz.
Ein Mehr an Patenten ist ein Zeichen von hoher Qualität der wissenschaftlichen Forschung
und wirkt sich positiv auf die Reputation der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und
der Hochschule aus.
Die angemeldeten Patente werden in Publikationen der Hochschule veröffentlicht u.a. im
jährlich erscheinenden Forschungsbericht. Ziel ist es, Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler zu ermutigen, ihre Forschungsergebnisse zu verwerten und Patente
anzumelden.
In Forschungskooperationen mit Unternehmen werden diese von Anfang an in alle IPrelevanten Prozesse und Phasen eingebunden. Transparenz in allen Abläufen ist ein
wichtiges Ziel, um eine partnerschaftliche Kooperation zu befördern. Die Hochschule
Augsburg bzw. die Bayerische Patentallianz berät und unterstützt die Forscherinnen und
Forscher in allen schutzrechtsrelevanten Angelegenheiten.
Maßnahmen
• Zentrale Anlaufstelle – Service aus einer Hand
• Kosten für Beratung, Patentierung und Verwertung werden übernommen
• Service auch für „freien“ Erfinderinnen und Erfinder an der Hochschule
Augsburg
• Verwendung von Patenten als Basis zur Existenzgründung
Zentrale Anlaufstelle – Service aus einer Hand
Durch das Institut für Technologietransfer und Weiterbildung (ITW) bietet die Hochschule
Augsburg in Zusammenarbeit dem Patentfachmann der Hochschule Augsburg und dem
Justiziariat ihren Erfinderinnen und Erfindern umfassende und individuelle Beratung vor Ort.
Mit der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung der Hochschule an der
Patentverwertungsgesellschaft Bayerische Patentallianz besteht eine Basis, um den Prozess
der Bewertung, Anmeldung und Verwertung von Patenten professionell zu begleiten.
So können bei Forschungsvorhaben mögliche Erfindungen und deren Verwertungspotenzial
schon frühzeitig erkannt und auf Basis des Arbeitnehmererfindungsgesetzes in die Wege
geleitet werden.
Patentstrategie HSA [Stand: 06/14]
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Die Hochschule Augsburg übernimmt sämtliche Kosten für Beratung,
Patentierung und Verwertung
Der Patentschutz von Erfindungen eröffnet nationale und internationale
Verwendungsmöglichkeiten, die es als Instrument des Wissenstransfers zu nutzen gilt.
Erfindungen mit Verwertungsaussicht werden von der Hochschule Augsburg zum Patent
angemeldet. Die Kosten für die Patentierungs- und Verwertungsvorgänge werden von der
Hochschule übernommen.
Die Hochschulerfinderinnen und Hochschulerfinder werden nach §42 des
Arbeitnehmererfindungsgesetzes gemeinsam mit 30 % der Bruttoerlöse an den Erträgen
ihrer Erfindungen beteiligt. Die Bewertung der Erfindungen erfolgt in enger Zusammenarbeit
mit der Verwertungsagentur Bayerische Patentallianz.
Die Hochschule Augsburg bietet umfassenden Service auch für ihre „freien“
Erfinderinnen und Erfinder
Die Hochschule Augsburg bietet ihren Angehörigen den vollen Service. Vor allem ist sie
bestrebt, auch den Erfindergeist und das Potenzial ihrer Studierenden, Stipendiatinnen und
Stipendiaten sowie Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern ohne vertragliche
Bindung an die Hochschule Augsburg zu fördern und zu unterstützen. Daher werden diesen
so genannten „freien“ Erfinderinnen und Erfindern ohne Beschäftigungsverhältnis an der
Hochschule Augsburg die gleichen Konditionen und die gleiche Betreuung zuteil wie den
Hochschulbeschäftigten.
Gerade um Studierende frühzeitig mit dem IP-Wesen vertraut zu machen wird der Schutz
geistigen Eigentums ein Bestandteil in der Lehre in allen Fakultäten.
Die Hochschule Augsburg ermöglicht die Verwendung von Patenten als Basis zur
Existenzgründung
Die Hochschule Augsburg unterstützt ihre Mitglieder und Angehörigen bei der Gründung
einer selbständigen Existenz. Um den Erfinderinnen und Erfindern die Ausgründung zu
erleichtern, übernimmt die Hochschule Augsburg in der Regel die Anmeldung der Patente
und somit die gesamten Kosten. Anschließend werden den Erfinderinnen und Erfindern
meist ihre in der Hochschule gemachten Patente zur Verfügung gestellt. Dazu werden
geeignete Vereinbarungen zwischen der Hochschule Augsburg und der Existenzgründerin
oder dem Existenzgründer getroffen. In den meisten Fällen erfolgt eine individuell geregelte
Lizenzvergabe der Schutzrechte an die Hochschulerfinderin oder den Hochschulerfinder.
Patente können so Basis einer Ausgründung sein.
Kontakt:
Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg
Institut für Technologietransfer und Weiterbildung (ITW)
An der Hochschule 1
86161 Augsburg
fon +49 821 5586-3251
fax +49 821 5586-3190
mail [email protected]
web www.hs-ausburg.de
Patentstrategie HSA [Stand: 06/14]
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