Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle in

Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle
in Deutschland
Titel
CASTOR®-Behälter
im Zwischenlager Gorleben
Quelle: GNS Gesellschaft
für Nuklear-Service mbH
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Zwischenlagerung – ein wichtiges Glied in der Kette
Bei der Stromerzeugung aus Kernenergie, bei
industriellen Prozessen sowie in Forschung und
Medizin fallen radioaktive Abfälle an, die bis zur
Einrichtung von Endlagern in sogenannten Zwischenlagern aufbewahrt werden. Bei der Art der
Abfälle wird zwischen hochradioaktivem Material mit Wärmeentwicklung – beispiels­weise den
verbrauchten Brennelementen aus der Kernenergiestromerzeugung – und mittel- oder schwachradioaktiven Abfällen mit vernach­lässigbarer
Wärmeentwicklung unterschieden. Radioaktive
Abfälle werden in Deutschland in unterschiedlichen Zwischenlagern aufbewahrt: Neben den
drei zentralen Einrichtungen in ­Gorleben, Ahaus
und Lubmin gibt es zwölf ­Lager an den Kernkraftwerksstandorten und elf ­Zwischenlager von
Industrie und Forschungs­einrichtungen. Hinzu
kommen die zwölf Landes­sammelstellen, die
hauptsächlich Abfälle aus ­Medizin, Industrie
und Forschung annehmen.
Die Zwischenlagerung von radioaktiven ­Abfällen
in Deutschland ist bis zur Abgabe an das End­
lager Konrad für schwach- und mittelradioaktive
­Abfälle, das nicht vor Ende 2022 ­betriebsbereit
sein wird, sowie bis zur Verfüg­barkeit eines
Endlagers für hochradio­aktive ­Abfälle ein wichtiges Glied in der Entsorgungs­kette. Bis alle
Behälter mit radioaktivem ­Material ihrem Endlager zugeführt werden ­können, werden sie in
den Zwischenlagern sicher aufbewahrt. Mit
den ­Behälterkonzepten sowie den baulichen
Maßnahmen an den ­jeweiligen Standorten erfüllt Deutschland zum Schutz von Mensch und
Umwelt nicht nur ­internationale Standards,
sondern ist in vielen ­Bereichen ­Vorreiter in der
Sicherheitstechnik.
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Zuständigkeiten
Grundsätzlich geregelt ist der Umgang mit
­radioaktivem Material in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie im Atomgesetz
(AtG). Hierüber sind Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen
geregelt, die bei der Nutzung und Einwirkung
radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung
zivilisato­rischen und natürlichen ­Ursprungs
­Anwendung finden. Die Entsorgung radio­
aktiver Abfälle ist gesetzlich geregelt. Bei
der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle
­müssen die Zwischenlager, die Behälter sowie
die ­Einlagerung von der jeweils zuständigen
­Behörde gesondert genehmigt werden.
Art der Abfälle
Die bei der Stromerzeugung in Kernkraft­
werken eingesetzten Brennelemente zählen
wie Abfälle aus der Wiederaufarbeitung zu den
hochradioaktiven Stoffen. Sie machen einen
Anteil von rund 10 Prozent am Abfallvolumen
aus, enthalten jedoch mehr als 99 Prozent des
­gesamten Radioaktivitätsinventars.
Über 90 Prozent des in Deutschland anfallen­­den Volumens radioaktiver Abfälle sind
schwach- und mittelradioaktiv. Rund zwei
­Drittel dieser Abfälle stammen aus dem
Betrieb und Rückbau von Kernkraftwerken
sowie aus der kerntechnischen Industrie, beispielsweise benutzte Schutzkleidung, Filter,
Werkzeuge oder aus­gediente Anlagenteile.
Der übrige Anteil fällt bei der Forschung, in
industriellen Prozessen und der medizinischen
Anwendung von Radionukliden an.
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Aufbewahrung der Abfälle
Für die ausgedienten Brennelemente ist die
­erste Station auf dem Weg der Entsorgung die
Lagerung im Brennelementlagerbecken im Reaktorgebäude. In dem mit ­Wasser ­gefüllten
Becken werden sie aufbewahrt, bis ihre Radio­
aktivität und Wärmeproduktion so weit abgeklungen sind, dass sie in Transport- und
Lager­behälter umgeladen werden können, um
anschließend in den Zwischen­lagern an den
Kernkraftwerkstandorten ­gelagert zu werden.
Die Behälter sorgen dabei für den sicheren
Einschluss der radioaktiven Stoffe. So sind die
CASTOR®-Behälter mit einem ständig überwachten Doppeldeckeldichtsystem ausgestattet, um
Freisetzungen auszuschließen.
Die Behälter sind so ausgelegt, dass sie selbst
extremen Einwirkungen von außen, wie zum
Beispiel bei Transportunfällen, Feuer oder
­einem Flugzeugabsturz, standhalten. Sie er­
füllen damit die hohen Anforderungen der
­weltweit gültigen Gefahrgutkriterien der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA).
1
2
3
4
5
CASTOR®
Die ­Bezeichnungen für die CASTOR®Behälter des Typs V und HAW machen
die unterschiedliche Art der im ­Behälter
transportierten und gelagerten Abfälle
­deutlich. So kann der CASTOR® V/19 19
Brenn­elemente aus Druckwasser­reaktoren
und der V/52 52 Brennelemente aus
Siedewasser­reaktoren aufnehmen.
Speziell für die hochradioaktiven Wiederaufarbeitungsabfälle (High Active Waste,
HAW) ­wurde der CASTOR® HAW28M
ent­wickelt, der 28 Glas­kokillen aufnehmen
kann.
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Abb. 1
7
8
9
6
CASTOR® V/19
Schutzplatte
Sekundärdeckel ( ≈ 100 mm dick)
Druckschalter
Moderatorplatte
Primärdeckel ( ≈ 250 mm dick)
Tragzapfen
Tragkorb (19 Beladepositionen)
Moderatorstäbe
Behälterkörper aus Sphäroguss mit
Kühlrippen (Wandstärke ≈ 400 mm)
Quelle: GNS Gesellschaft
für Nuklear-Service mbH
5
MOSAIK®
Der im Gussverfahren hergestellte
Transport- und Lagerbehälter eignet sich
­insbesondere für mittelradioaktive Abfälle.
Mit verschiedenen Wandstärken und
bei Bedarf einsetzbaren Bleieinsätzen
zur Verstärkung der Abschirmung ist der
MOSAIK®-Behälter vielseitig verwendbar.
Schwach- und mittelradioaktive Abfälle werden bis zu ihrer Abgabe an das Endlager ­Konrad
in den Zwischenlagern je nach Aktivität und
­Volumen unter anderem in Stahlfässern,
MOSAIK®-Behältern und Containern ge­lagert.
5m
4m
3m
2m
1m
Abb. 2
Verschiedene Arten von Lagerbehältern
Quelle: GNS Gesellschaft
für Nuklear-Service mbH
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CASTOR® V/19
6m
0m
MOSAIK®
Transporte von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung
Bis zum Jahr 2005 wurden ­Brennelemente
nach der Lagerung im Brennelementlager­
becken (ca. 5 Jahre) in Transportbehältern
zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich und
­England transportiert. Die Rücknahme der
bei der Aufarbeitung anfallenden hochradio­
aktiven Abfälle, zu der sich die Bundesrepublik
vertraglich verpflichtet hat, ist fast voll­ständig
abgeschlossen. Es wird in den kommenden
­Jahren nur noch wenige Rücktransporte aus
dem Ausland nach Deutschland geben. In der
Vergangenheit waren die Transporte häufig
Ziel von Demonstrationen gegen die Kernkraft.
Zu einer Beeinträchtigung von Mensch und
Umwelt durch die radioaktiven Abfälle kam es
jedoch zu keiner Zeit.
Hochradioaktive Abfälle aus der Wiederauf­
arbeitung sind bei Transport und ­Lagerung
nicht nur durch die CASTOR®-Behälter
­geschützt. Glaskokillen, in denen die ­Abfälle
­ein­geschmolzen sind, schließen die radio­
aktiven Stoffe sicher ein. Dabei werden die
­hochradioaktiven Stoffe mit Spezialglas­
granulat zu einer homogenen Masse verschmolzen und dann in Edelstahlbehälter
­gefüllt, die danach verschweißt werden.
LLVerglasen von radioaktiven Stoffen
Beim Verglasen gehen die radioaktiven
­Stoffe mit dem geschmolzenen Glas bei sehr
hohen Temperaturen eine Verbindung ein.
Diese Einheit lässt sich nach dem Erkalten
durch Zerkleinern oder Erhitzen nicht mehr
trennen und ermöglicht so einen ­sicheren
Einschluss der radioaktiven Stoffe über
­lange Zeiträume.
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Zentrale Zwischenlager
In den drei zentralen Zwischenlagern in
­Gorleben (Niedersachsen), Ahaus (NordrheinWestfalen) und Lubmin (MecklenburgVor­­pommern) wird unter anderem hoch­
radioaktiver Abfall zwischengelagert.
die 21 ­Behälter mit hochradioaktiven ­Abfällen
aus der ­britischen Wiederaufarbeitungs­
anlage Sellafield werden gleichmäßig auf
die ­Zwischenlager an den Standorten Biblis,
­Brokdorf und Isar aufgeteilt.
L
Zwischenlager Gorleben
Ebenfalls am Standort wird das Abfalllager
Gorleben ­betrieben. Hier werden Abfälle
mit vernach­lässigbarer Wärme­ent­wicklung
zwischen­gelagert, die vor allem aus dem
­Betrieb ­deutscher Kernkraftwerke ­stammen.
Neben dem weitaus bekannteren Salzstock
­Gorleben, der von 1979 bis 2000 und von
2010 bis 2012 als Endlager für hochradio­
aktive ­Abfälle erkundet wurde, beherbergt
die ­wendlän­dische Gemeinde auch ein
Zwischen­lager zur Aufbewahrung von verbrauchten ­Brennelementen aus Kernkraft­
werken sowie hochradioaktiven Abfälle aus
der ­Wiederaufarbeitung. In Zusammenhang
mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG)
dürfen ­keine weiteren Wiederaufarbeitungsabfälle im Transportbehälterlager Gorleben
angeliefert ­werden. Diese Abfälle müssen in
Zwischen­lager an den Kernkraftwerksstand­
orten verbracht werden. Die mittelradio­
aktiven Abfälle aus der französischen
Wiederauf­arbeitungsanlage La Hague sollen
am Standort Philippsburg gelagert werden,
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Zwischenlager Ahaus Zwischenlager Nord bei Lubmin
Das Zwischenlager Ahaus befindet sich auf
dem Gebiet der Stadt Ahaus im westlichen
Münsterland. Neben ausgedienten Brennelementen werden in Ahaus auch schwach- und
mittelradio­aktive Abfälle aufbewahrt.
Das staatliche Zwischenlager Nord bei ­Lubmin
in Mecklenburg-Vorpommern diente ursprüng­
lich zur Aufnahme von radioaktiven ­Abfällen
aus den stillgelegten Kernkraft­werken der
DDR. Heute werden direkt am ­Gelände
des ehe­maligen Kernkraftwerks Greifswald
­Brenn­elemente aus Kernkraftwerken und Forschungseinrichtungen sowie dem Forschungsschiff „Otto Hahn“ aufbewahrt. Zudem dient
das Zwischenlager Nord als Notfalllager.
­Würden beispielsweise bei Grenzkontrollen
nicht genehmigte Kernbrennstoffe gefunden,
würden sie zur Zwischen­lagerung nach Lubmin
kommen.
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Dezentrale Zwischenlager
Zwischenlager an Kernkraftwerksstandorten
Seit 2005 ist die Abgabe von verbrauchten
Brennelementen ins Ausland zur Wiederaufbereitung untersagt. Gleichzeitig wurden die
Kernkraftwerksbetreiber verpflichtet, an den
Standorten der Kernkraftwerke Brenn­elementZwischenlager zu errichten. Ihrer Verpflichtung
kamen die Betreiber nach umfangreichen Genehmigungsverfahren nach.
Zusätzlich zu den Brennelement-Zwischen­lagern
gibt es an einigen Standorten auch noch Standortabfalllager, die für die geplanten oder bereits
laufenden Rückbauprojekte vorgesehen sind.
Weitere Zwischenlager und L
Landessammelstellen
Neben den Einrichtungen der kerntechnischen
Industrie betreiben auch Forschungseinrich­
tungen Zwischenlager für radioaktive Stoffe
aus der Forschung.
Die Bundesländer sind verpflichtet, für die in
­ihrem Gebiet anfallenden schwach- und mittel­
radioaktiven Abfälle aus Medizin, ­Forschung und
10
Standort
Genehmigte L
Behälter-L
stellplätze
Biblis, Hessen
135
Brokdorf, Schleswig-Holstein
100
Brunsbüttel, Schleswig-Holstein
80
Grafenrheinfeld, Bayern
88
Grohnde, Niedersachsen
100
Gundremmingen, Bayern
192
Isar, Bayern
152
Krümmel, Schleswig-Holstein
80
Lingen, Niedersachsen
125
Neckarwestheim,
Baden-Württemberg
Philippsburg,
Baden-Württemberg
151
Unterweser, Niedersachsen
152
80
Industrie Landessammelstellen einzu­richten.
Insgesamt gibt es zwölf Landes­sammelstellen,
die entweder von einzelnen ­Ländern selbst,
im Verbund oder von privaten Unternehmen
im Auftrag des jeweiligen Landes betrieben
­werden. Die Bundesländer bleiben aber in ­jedem
Fall uneingeschränkt rechtlich verantwortlich.
Greifswald
Brunsbüttel
Brokdorf
Stade Geesthacht
Krümmel
Unterweser
Gorleben Rheinsberg
Munster
Ahaus
Leese
Lingen/Emsland
Grohnde
Gronau
Salzgitter
Hamm-Uentrop
Braunschweig
Morsleben
Asse
Berlin
Rossendorf/
Dresden
ElmDerlen
Zwischenlager
nach § 6 Atomgesetz
Kernbrennstoffversorgung
Endlager
Ebsdorfergrund
Ellweiler
Kernkraftwerk
Forschungsreaktor
Jülich
MülheimKärlich
Standorte in Deutschland
Würgassen
Duisburg
Abb. 3
Hanau
Mainz
Kahl
Biblis
Großwelzheim Mitterteich
Grafenrheinfeld
Entsorgung
(z. B. Konditionierungsanlage,
Zwischenlager nach § 7
Strahlenschutzverordnung)
Landessammelstelle
Wiederaufarbeitungsanlage
Obrigheim
Philippsburg
Karlsruhe
Neckarwestheim
Niederaichbach
Isar
Gundremmingen
München/Garching/
Neuherberg
In Betrieb
Endgültig abgeschaltet, in Stilllegung, Stilllegung abgeschlossen
Errichtung, Planung
Erkundung. Seit 2013
mit dem Standortauswahlgesetz
(StandAG) eingestellt
Quellen: BfS; eigene Angaben
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Sicherheit
Der Schutz von Mensch und Umwelt ist ­oberstes
Gebot. Das Konzept der Zwischen­lagerung sieht
deshalb vor, den sicheren Einschluss und die
Rückhaltung der radioaktiven Stoffe sowie die
erforderliche Abschirmung der ionisierenden
Strahlung jederzeit zu gewähr­leisten. ­Zentraler
Baustein sind die Transport- und Lagerbehälter.
­Darüber hinaus gewähr­leisten die Auslegung
der Lagergebäude und deren technische Einrichtungen Sicherheit bei der Zwischenlagerung. Ergänzt wird das Sicherheitskonzept um
administrative Vor­kehrungen. Die Zwischen­
lagerung wird vorschriftsmäßig und ständig
von den Betreibern überwacht und von den
Aufsichtsbehörden kontrolliert – die Sicherheit
ist somit jederzeit gewährleistet.
Auch im Fall von auslegungsüberschreitenden Ereignissen greift das Schutzkonzept:
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Im Rahmen eines Stresstests für Anlagen
und Einrichtungen der Ver- und Entsorgung
in Deutschland kam die vom Bundesumwelt­
ministerium eingesetzte Entsorgungskom­
mission (ESK) in ihrer Stellungnahme vom
14. März 2013 zu diesem Fazit:
dickwandigen metallischen Behälter sicher­
gestellt wird. Die Auslegung der Behälter stellt
weiterhin sicher, dass auch bei auslegungsüberschreitenden Ereignissen keine einschneidenden
Maßnahmen des Katastrophenschutzes erforderlich werden.
„...Die Zwischenlagerung der bestrahlten
­Brennelemente und Wärme entwickelnden
­Abfälle ­erfolgt auf Basis eines robusten
Schutzkon­zeptes, bei dem die Einhaltung
der grund­legenden Schutzziele während
der Lagerung im bestimmungsgemäßen
Betrieb und bei Störfällen primär durch die
Die auf Basis der vorgelegten Unterlagen durchgeführten Untersuchungen und Bewertungen
der ESK haben gezeigt, dass die Zwischenlager
für bestrahlte Brennelemente und Wärme
entwickelnde Abfälle in fast allen Lastfällen das
höchste Stresslevel erfüllen bzw. den höchsten
Schutzgrad erreichen...“
Strahlenexposition
Für alle kerntechnischen Anlagen gilt: Die
zusätz­liche effektive Strahlendosis für die
Bevöl­kerung darf mit den ungünstigsten Annahmen den in der Strahlenschutzverordnung
festgelegten Grenzwert von 1 Millisievert
(1 mSv = ein Tausendstel Sievert) im Kalenderjahr nicht überschreiten.
Die Strahleneinwirkung auf einen Menschen
aus allen Strahlenquellen beträgt in Deutschland durchschnittlich rund 4 Millisievert pro
Jahr (siehe Abb. 4). Dabei wird zwischen der
natürlichen und der zivilisatorischen Strahlenexposition unterschieden. Zur natürlichen
Strahlung zählen die kosmische Strahlung,
also die energiereiche Strahlung aus dem
Weltall, sowie die terrestrische Strahlung,
Effektive Jahresdosis einer Person durch ionisierende Strahlung in Deutschland
Natürliche Strahlenexposition
Zivilisatorische Strahlenexposition
Abb. 4
0
1
mSv 2
3
4
1,1 mSv
0,3 mSv
0,4 mSv
0,3 mSv
ca. 1,8 mSv
0,1 mSv
< 0,01 mSv
<0,011 mSv
< 0,01 mSv
Inhalation
von Radon und
seinen Zerfallsprodukten
Nahrung
Direkte
terrestrische
Strahlung
Direkte
kosmische
Strahlung
Röntgendiagnostik*
Nuklearmedizin*
Forschung,
Technik
Haushalt
Tschernobyl
AtombombenFallout
< 0,01 mSv
Kerntechnische
Anlagen
Effektive Jahresdosis einer Person durch
ionisierende Strahlung in mSv im Jahr
2013, gemittelt über die Bevölkerung
Deutschlands und aufgeschlüsselt nach
Strahlungsursprung
* Daten für das Jahr 2012
Quelle: Umweltradioaktivität und
Strahlen­belastung: Unterrichtung
durch die Bundesregierung im Jahr 2013
(Parlamentsbericht), S. 5
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also die Strahlung, welche beim Zerfall natürlicher radioaktiver Stoffe in der Erdkruste frei
wird. ­Ferner nimmt der Mensch radioaktive
Stoffe, zum Beispiel Kalium oder Iod, mit der
Nahrung und dem Trinkwasser auf.
Auf den Menschen wirkt auch radioaktive
Strahlung aus medizinischer und technischer
Anwendung. Allein aus der Röntgendiagnostik
beträgt die effektive Dosis rund 1,8 Millisievert
im Jahr.
Veränderungen der Umwelt durch technische
Entwicklungen führen zu einer Erhöhung der
natürlichen Strahlenexposition. Insbesondere Radon in Gebäuden und natürliche radio­
aktive Stoffe aus Bergbau- und Verarbeitungs­
prozessen können dazu beitragen. Die effektive
Dosis der natürlichen Strahlung beträgt rund
2,1 Milli­sievert im Jahr.
Die Strahlenexposition durch den Betrieb
von Kernkraftwerken und kerntechnischen
An­lagen in Deutschland macht im Vergleich
­einen deutlich geringeren Anteil aus: weniger
als 0,01 Milli­sievert im Jahr, also weniger als
1 % des vom Gesetzgeber festgelegten Grenz­
wertes.
Quellen und weiterführende Informationen: • Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) | www.bfs.de
• Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) | www.bmu.de
• DAtF | www.kernenergie.de
• Entsorgungskommission (ESK) | www.entsorgungskommission.de
• Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH | www.grs.de
• GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH | www.gns.de
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Herausgeber:
DAtF
Deutsches Atomforum e.V.
Robert-Koch-Platz 4
10115 Berlin
info@
www. kernenergie.de
Dezember 2015
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