Zwei zustimmende Empfehlungen der PostCom zur geplanten

Eidgenössische Postkommission PostCom
Medienmitteilung
Datum
Sperrfrist
17. Dezember 2015
10.00 Uhr
Zwei zustimmende Empfehlungen der PostCom zur geplanten
Schliessung der Poststellen Pfyn und Wigoltingen (TG)
Die PostCom beschloss an der Sitzung vom 10. Dezember 2015 zwei zustimmende
Empfehlungen zur geplanten Schliessung der Poststellen Pfyn und Wigoltingen in der
gleichen Region im Kanton Thurgau. In beiden Fällen plant die Post die Eröffnung einer
Postagentur im Volg-Laden in den betroffenen Gemeinden.
Die Post eröffnete den beiden Gemeinden Pfyn und Wigoltingen kurz nacheinander den Entscheid
über die Schliessung der Poststelle und die Eröffnung einer Postagentur in den örtlichen Volg-Läden.
Gegen diese Entscheide der Post gelangten die Exekutiven beider Gemeinden an die PostCom.
Nach Vorgabe der gesetzlichen Bestimmungen prüfte die PostCom, ob die Post die betroffenen
Gemeinden angehört und nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht hat, die Vorgaben über die
Erreichbarkeit eingehalten bleiben und ob der Entscheid der Post die regionalen Gegebenheiten
berücksichtigt. Sie gelangte zur Beurteilung, dass die Post die Gemeinden in genügender Weise
angehört und mit ihnen nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht hat.
Grossteil der Postdienstleistungen bleibt dauerhaft erhalten
Bei der Überprüfung der Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten fiel ins Gewicht, dass die
Post in beiden Gemeinden eine Agentur im Volg-Laden eröffnet. Die Postagenturen bieten eine breite
Palette von Postdienstleistungen an (insbesondere auch die Abholung von Sendungen), so dass ein
Grossteil solcher Dienstleistungen dauerhaft in der Gemeinde erhalten bleibt. Die PostCom erachtete
die Reisezeiten zu den umliegenden Poststellen unter diesen Umständen als zumutbar, ging aber
dabei davon aus, dass in dieser Region die Poststelle Müllheim dauerhaft weiter betrieben wird.
Gemäss Postverordnung muss das Poststellen- und Postagenturennetz so angelegt sein, dass 90
Prozent der ständigen Wohnbevölkerung zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Poststelle
oder Postagentur innerhalb von 20 Minuten erreichen können. Bietet die Post einen Hausservice an,
so gelten für die betroffenen Haushalte 30 Minuten. Diese Erreichbarkeitswerte werden jährlich als
nationaler Durchschnittswert berechnet. Im Jahr 2014 betrug dieser Wert 93.5 %, unter Berücksichtigung der Regelung betreffend Hausservice sogar 95.3%.
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