2077 - Abgeordnetenhaus von Berlin

2077
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten
VD
Berlin, den 11. September 2015
Telefon: 9(0)228-750
E-Mail: [email protected]
An den
Vorsitzenden des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten
über
den Vorsitzenden des Hauptausschusses
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –
Kapitel 0310 – Kulturelle Angelegenheiten
Titel 68569 – Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland
Rote Nummer: 1900
Drucksache Nr. 17/2400
Kult: 0204
Vorgang:
56. Sitzung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten
vom 31. August 2015
Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das
abgelaufene Haushaltsjahr:
1.651.000 €
laufende Haushaltsjahr:
1.651.000 €
kommende Haushaltsjahr (geplant):
1.975.000 €
Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres:
1.651.918 €
Verfügungsbeschränkungen:
0
€
aktuelles Ist: (per 01.09.2015)
1.138.100,25 €
Gesamtkosten: entfällt
Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:
„Wir bitten um eine Stellungnahme zu der Frage, wieso die Digitalisierung von Kulturgut fortgesetzt nicht mit mehr Mitteln ausgestattet wird sowie zur Frage, wie der
Senat die Perspektiven zur Digitalisierung von Kulturgut angesichts dieser mangelhaften Ausstattung einschätzt.
Wir bitten zudem über einen Bericht zur Arbeitsraumförderung, bzw. zur antizipierten
anteiligen Verwendung der Mittel, Schwerpunktsetzung, vor allem in Bezug auf die
Abgrenzung von anderen, bereits bestehenden Fördermaßnahmen.
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Erläuterung neue Förderung Arbeitsraumförderung, wer vergibt was nach welchen
Kriterien?
Wir bitten um einen Bericht zur Situation in der Neue Babylon Berlin GmbH: darin
enthalten
- eine Übersicht über die Abrechnungen der letzten beiden Jahre,
- eine detaillierte Aufschlüsselung der Umsatzerlöse
- Ausführungen zur Personalsituation und zum Stellenplan sowie eine Erläuterung
der Bedarfsplanung unter Punkt „Personalaufwand“ des Wirtschaftsplans und die
Unterschiede zwischen den Jahren 2015 und 2016
- Erläuterungen zur technischen Ausstattung und Arbeitssicherheit, einschließlich der
Darlegung von Auflagen des Lagetsi,
- eine Aufschlüsselung der Ausgaben für Rechtsanwaltskosten und Verfahrenskosten in den Jahren 2014 und 2015,
- eine Übersicht über Vermietungen und zeitlichen Leerstand in 2014 und 2015 und
die Planungen für 2016 und 2017
- eine Aufschlüsselung, welche Festivals und Veranstaltungen in 2014 und 2015 im
Gegensatz zu den Vorjahren nicht mehr im Kino Babylon stattfanden
- eine Darlegung der Planung zur zukünftigen Kooperation mit der Volksbühne für die
Jahre 2016 und 2017.
Wir bitten um einen Bericht zu der neugeschaffenen Position „Arbeitsraumförderung“
und die Darlegung des Verwendungszwecks sowie des Vergabeverfahrens.“
Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Hierzu wird berichtet:
1. Arbeitsraumförderung
Der Erhalt und Ausbau von Arbeitsräumen für Künstlerinnen und Künstler ist von
hoher kulturpolitischer sowie stadtentwicklungspolitischer Bedeutung. Eine von der
Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit Verbänden der
Freien Szene durchgeführte Bedarfsanalyse zeigt, dass das rückläufige Angebot an
Arbeits- und Probenräumen sämtliche künstlerische Sparten betrifft – neben der
Bildenden Kunst insbesondere auch die Darstellenden Künste, die Musik und die
Literatur.
Um dem ständig steigenden Bedarf an Ateliers und Arbeitsräumen in allen Sparten
zu begegnen, sollen mit dem neuen Modell zur Sicherung von Arbeitsflächen
- sowohl Immobilien zur Nutzung durch Künstlerinnen und Künstler mit Hilfe von
Landesmitteln ausgebaut (siehe hierzu Bericht zu 0310 / 89110 – Zuschüsse
für den Ausbau von Arbeitsräumen für Künstlerinnen und Künstler)
- als auch Flächen bei privaten Eigentümern angemietet bzw. bestehende
Flächen für Künstlerinnen und Künstler nutzbar gemacht werden
(Subventionen, siehe hierzu Bericht zu 0310 / 68615 – Zuschuss an
Serviceeinrichtungen zur Bestandssicherung von Arbeitsräumen für
Künstlerinnen und Künstler).
Hinzu kommt ein Overhead in Höhe von 245.000 € pro Jahr für Akquise,
Projektentwicklung und transparente Vergabe der Räumlichkeiten (0310 / 68569
Teilansatz „Arbeitsraumförderung“).
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Ohne diese zusätzlichen Mittel für die Akquise, Projektentwicklung und Vergabe von
Liegenschaften in allen künstlerischen Disziplinen ist die Umsetzung der geplanten
Raumförderung (Investitionen und Subventionen, siehe Berichte zu 0310/89110 und
0310/68615) nicht möglich. Geplant ist eine Struktur, welche die Sachverständigen
der einzelnen Sparten sowie ihr gemeinsames Gremium den Arbeitskreis Räume (AK
Räume) und die Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH (GSE)
beteiligt. Dabei werden u.a. Aufgaben der Akquise und Projektentwicklung
übernommen, die GSE stellt zugleich die Geschäftsführung, die Sachverständigen
organisieren die Vergabe in ihren Strukturen.
Die Mittel sollen
- den Sachverständigen aus der Szene für die Verfahren in ihren Sparten zur
Verfügung stehen. Eine genaue Zuordnung der Mittel an die einzelnen Sparten/Verbände kann noch nicht vorgenommen werden. Sie kann sich nur nach
den noch zu konkretisierenden spezifischen Raumprogrammen und ihren Anforderungen richten (siehe Bericht zu 0310 / 68615) und erfolgt auf Antrag für
einen begrenzten Förderzeitraum von 2-5 Jahren.
- bei der GSE u.a. eine Geschäftsstelle für den AK Räume finanzieren
- sowie Mittel für u.a. Projektentwicklungen zur Verfügung stellen.
Zur Bemessung der Höhe dieser übergreifenden Mittel wurden Vergleiche zu
anderen landeseigenen Förderstellen (u.a. Medienboard und Musicboard)
herangezogen. Der Wert von bis zu zehn Prozent der zur Verfügung stehenden
Aufwüchse für die Förderung der räumlichen Infrastruktur in Höhe von insgesamt
2.500.000 € und 3.600.000 € kann mit 245.000 € pro Jahr vor diesem Hintergrund als
angemessen bezeichnet werden.
Das Kulturwerk des Berufsverbandes Bildender Künstler Berlins GmbH erhält
weiterhin im Rahmen der institutionellen Förderung (Titel 0310/68577) Mittel zur
Umsetzung des Atelieranmietprogramms.
2. Digitalisierung von Kulturgut
Es ist festzuhalten, dass die finanzielle Ausstattung der Digitalisierungsaktivitäten im
Bereich Kulturerbe nicht als mangelhaft einzustufen ist.
Als kulturpolitische Schwerpunktaufgabe identifiziert, hat die Skzl-Kult die Berliner
Kulturerbeeinrichtungen seit 2012 mit zusätzlichen Fördermitteln in Höhe von insgesamt 3,6 Mio. € unterstützt.
Hinzu kommen Haushaltsmittel für den Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek im
selben Zeitraum von rund 132.000,00 €.
Im bundesweiten Vergleich stattet das Land Berlin mit seinem Förderprogramm und
der Servicestelle Digitalisierung Berlin (digiS) die Digitalisierung von Kulturerbegut
aus, was bei der Anhörung am 18. Mai 2015 im Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten des Abgeordnetenhauses von Berlin, von allen Seiten eindrucksvoll bestätigt
wurde.
Die Skzl-Kult verfolgt mit digiS und dem Förderprogramm Digitalisierung kulturelles
Erbe den Weg, eine stabile Infrastruktur für diesen Bereich der Digitalisierung
aufzubauen und die Kulturerbeeinrichtungen in der Qualität ihrer Arbeit zu unterSeite 3 von 5
stützen. Sie hat aber nicht das Ziel, die Kulturerbeeinrichtungen aus ihrer Verantwortung zu entlassen, für adäquate Digitalisierungsprojekte zu sorgen, eigene Digitalisierungsstrategien zu entwickeln und hierfür weitere Ressourcen zu erschließen.
3. Neue Babylon Berlin GmbH
Die Neue Babylon Berlin GmbH hat die Verwendungsnachweise für die Jahre 2013
und 2014 jeweils vollständig und fristgerecht eingereicht. Das Haushaltsjahr 2013
weist einen Überschuss in Höhe von 1.516 €, das Haushaltsjahr 2014 einen Überschuss in Höhe von 4.054 € aus. Verlustvorträge aus den Vorjahren konnten so teilweise ausgeglichen werden. Das Eigenkapital zum Jahresende 2014 betrug 6.527 €.
Die Aufschlüsselung der Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:
Umsatzerlöse
Kartenverkauf
Erlöse aus Gastronomie und Shop
übrige Erlöse
Gesamt
Plan 2015
640.000 €
160.000 €
8.000 €
808.000 €
Plan 2016
580.000 €
180.000 €
5.000 €
765.000 €
Plan 2017
580.000 €
180.000 €
5.000 €
765.000 €
Der Personalaufwand der Neuen Babylon Berlin GmbH betrug in den vergangenen
Jahren rund 600.000 €. Leichte Schwankungen ergaben sich hauptsächlich durch die
Einwerbung zusätzlicher Projektmittel, die zwangsläufig eine Erhöhung der Erträge
und Aufwendungen ergeben. Insgesamt hat sich einerseits mit der Umstellung auf
digitale Projektion der Personalaufwand für Filmvorführerinnen/Filmvorführer seit
2014 verringert, andererseits hat sich der organisatorische Aufwand aufgrund der
steigenden Komplexität der Aufgaben eher erhöht. Zurzeit arbeiten nach Angaben
des Babylon dort 16 Personen inkl. geringfügig Beschäftigter.
Die Neue Babylon Berlin GmbH hat sich in der Vergangenheit bemüht, den Anteil
nichtplanmäßig Beschäftigter schrittweise zu verringern und stattdessen Festanstellungen vorzunehmen, um den Geschäftsbetrieb organisatorisch weiter zu stabilisieren und den Personalkörper übersichtlicher zu gestalten. In den Jahren 2014/15
wurde eine Assistentin der Geschäftsführung eingestellt, um die beiden Geschäftsführer von organisatorischer Arbeit zu entlasten sowie ein zusätzlicher Theaterleiter
festangestellt, um eine durchgehende Anwesenheit während des Spielbetriebs zu
gewährleisten. Für 2016/17 sind bisher keine weiteren Änderungen des Stellenplans
vorgesehen. Der Gesamt-Personalaufwand im Plan 2016/17 liegt auf dem Niveau
der Vorjahre und kann sich durch die etwaige Akquise von Drittmitteln noch erhöhen.
Begehungen des Babylon durch das Bezirksamt Mitte sowie das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) im Juni
2015 haben verschiedene Mängel der Betriebsstätte ergeben (Elektro, Steuerung
Kaschierung, Bühnenboden, Arbeitsplatz Vorführraum, Züge Leinwand/Bühnentraverse, Bestuhlungsplan/Brandschutzkonzept, Notausgänge, Organisation des Arbeitsschutzes, Ausbildung Ersthelfer). Die festgestellten Mängel wurden in der Mehrzahl bereits behoben. Die Abnahme der Kaschierung durch einen Sachverständigen
wird gerade vorbereitet. Ein überarbeiteter Bestuhlungsplan samt Brandschutzkonzept wurde bereits dem Bezirksamt Mitte zur Genehmigung vorgelegt. Im Bereich
Leinwand/Bühnentraverse werden die erforderlichen Maßnahmen gerade vorbereitet.
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Eine unmittelbare Gefahr für Beschäftigte oder Besucher des Babylon bestand nach
meiner Kenntnis zu keiner Zeit, da die angeführten Mängel seitens des LAGetSi nicht
zu einem Entzug der Spielgenehmigung geführt hat.
Die Rechtsanwaltskosten betrugen nach Angaben der Neuen Babylon Berlin GmbH
in 2014 insgesamt 25.496,02 € und in 2015 (Stand Juni) 7.369,10 €. Die Verfahrenskosten beliefen sich auf 1.675,04 € (2014) und 225,78 € (2015).
Die Vermietungen schlüsseln sich wie folgt auf:
Kino
Lesungen
Konzerte
Kirchenveranstaltungen
Sonstige (Theater, Diskussion)
kommerziell
Gesamt
Ist 2014
76
24
10
50
3
8
171
Plan 2015
76
18
10
50
6
156
Plan 2016/17
76
18
10
50
6
156
Einen Leerstand gab es im Babylon in den vergangenen Jahren nicht. Mit Ausnahme
des 24. und 25.12. wird das Babylon ganzjährig bespielt.
Im Kino Babylon fanden 2014 insgesamt 32 Festivals und thematisch gebundene
Filmreihen statt. Im Jahr 2015 waren es bis einschließlich August bereits 26 Veranstaltungen dieser Art. Es sind keine regelmäßigen Festivals oder wiederkehrende
Veranstaltungen bekannt, die im Gegensatz zu den Vorjahren in 2014 oder 2015
nicht mehr stattfanden.
Die neue Intendanz der Volksbühne beabsichtigt, mit dem in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen kommunalen Kino Babylon zu kooperieren. In Zusammenarbeit mit
der Programmleitung des Babylon soll eine Kooperationslinie entwickelt werden, die
Filmautoren ins Zentrum rückt, die den Dialog mit den Darstellenden Künsten und
den Bildenden Künsten suchen. Die neue Intendanz übernimmt die Leitung der
Volksbühne erst zur Spielzeit 2017/18, so dass in 2016 noch keine Kooperation realisiert wird. Über die konkrete Ausgestaltung wird in der Vorbereitungsphase der
neuen Intendanz mit dem Babylon der Austausch stattfinden.
Michael Müller
Regierender Bürgermeister
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