2077 Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten VD Berlin, den 11. September 2015 Telefon: 9(0)228-750 E-Mail: [email protected] An den Vorsitzenden des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Kapitel 0310 – Kulturelle Angelegenheiten Titel 68569 – Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland Rote Nummer: 1900 Drucksache Nr. 17/2400 Kult: 0204 Vorgang: 56. Sitzung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 31. August 2015 Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das abgelaufene Haushaltsjahr: 1.651.000 € laufende Haushaltsjahr: 1.651.000 € kommende Haushaltsjahr (geplant): 1.975.000 € Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 1.651.918 € Verfügungsbeschränkungen: 0 € aktuelles Ist: (per 01.09.2015) 1.138.100,25 € Gesamtkosten: entfällt Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: „Wir bitten um eine Stellungnahme zu der Frage, wieso die Digitalisierung von Kulturgut fortgesetzt nicht mit mehr Mitteln ausgestattet wird sowie zur Frage, wie der Senat die Perspektiven zur Digitalisierung von Kulturgut angesichts dieser mangelhaften Ausstattung einschätzt. Wir bitten zudem über einen Bericht zur Arbeitsraumförderung, bzw. zur antizipierten anteiligen Verwendung der Mittel, Schwerpunktsetzung, vor allem in Bezug auf die Abgrenzung von anderen, bereits bestehenden Fördermaßnahmen. Seite 1 von 5 Erläuterung neue Förderung Arbeitsraumförderung, wer vergibt was nach welchen Kriterien? Wir bitten um einen Bericht zur Situation in der Neue Babylon Berlin GmbH: darin enthalten - eine Übersicht über die Abrechnungen der letzten beiden Jahre, - eine detaillierte Aufschlüsselung der Umsatzerlöse - Ausführungen zur Personalsituation und zum Stellenplan sowie eine Erläuterung der Bedarfsplanung unter Punkt „Personalaufwand“ des Wirtschaftsplans und die Unterschiede zwischen den Jahren 2015 und 2016 - Erläuterungen zur technischen Ausstattung und Arbeitssicherheit, einschließlich der Darlegung von Auflagen des Lagetsi, - eine Aufschlüsselung der Ausgaben für Rechtsanwaltskosten und Verfahrenskosten in den Jahren 2014 und 2015, - eine Übersicht über Vermietungen und zeitlichen Leerstand in 2014 und 2015 und die Planungen für 2016 und 2017 - eine Aufschlüsselung, welche Festivals und Veranstaltungen in 2014 und 2015 im Gegensatz zu den Vorjahren nicht mehr im Kino Babylon stattfanden - eine Darlegung der Planung zur zukünftigen Kooperation mit der Volksbühne für die Jahre 2016 und 2017. Wir bitten um einen Bericht zu der neugeschaffenen Position „Arbeitsraumförderung“ und die Darlegung des Verwendungszwecks sowie des Vergabeverfahrens.“ Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Hierzu wird berichtet: 1. Arbeitsraumförderung Der Erhalt und Ausbau von Arbeitsräumen für Künstlerinnen und Künstler ist von hoher kulturpolitischer sowie stadtentwicklungspolitischer Bedeutung. Eine von der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit Verbänden der Freien Szene durchgeführte Bedarfsanalyse zeigt, dass das rückläufige Angebot an Arbeits- und Probenräumen sämtliche künstlerische Sparten betrifft – neben der Bildenden Kunst insbesondere auch die Darstellenden Künste, die Musik und die Literatur. Um dem ständig steigenden Bedarf an Ateliers und Arbeitsräumen in allen Sparten zu begegnen, sollen mit dem neuen Modell zur Sicherung von Arbeitsflächen - sowohl Immobilien zur Nutzung durch Künstlerinnen und Künstler mit Hilfe von Landesmitteln ausgebaut (siehe hierzu Bericht zu 0310 / 89110 – Zuschüsse für den Ausbau von Arbeitsräumen für Künstlerinnen und Künstler) - als auch Flächen bei privaten Eigentümern angemietet bzw. bestehende Flächen für Künstlerinnen und Künstler nutzbar gemacht werden (Subventionen, siehe hierzu Bericht zu 0310 / 68615 – Zuschuss an Serviceeinrichtungen zur Bestandssicherung von Arbeitsräumen für Künstlerinnen und Künstler). Hinzu kommt ein Overhead in Höhe von 245.000 € pro Jahr für Akquise, Projektentwicklung und transparente Vergabe der Räumlichkeiten (0310 / 68569 Teilansatz „Arbeitsraumförderung“). Seite 2 von 5 Ohne diese zusätzlichen Mittel für die Akquise, Projektentwicklung und Vergabe von Liegenschaften in allen künstlerischen Disziplinen ist die Umsetzung der geplanten Raumförderung (Investitionen und Subventionen, siehe Berichte zu 0310/89110 und 0310/68615) nicht möglich. Geplant ist eine Struktur, welche die Sachverständigen der einzelnen Sparten sowie ihr gemeinsames Gremium den Arbeitskreis Räume (AK Räume) und die Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH (GSE) beteiligt. Dabei werden u.a. Aufgaben der Akquise und Projektentwicklung übernommen, die GSE stellt zugleich die Geschäftsführung, die Sachverständigen organisieren die Vergabe in ihren Strukturen. Die Mittel sollen - den Sachverständigen aus der Szene für die Verfahren in ihren Sparten zur Verfügung stehen. Eine genaue Zuordnung der Mittel an die einzelnen Sparten/Verbände kann noch nicht vorgenommen werden. Sie kann sich nur nach den noch zu konkretisierenden spezifischen Raumprogrammen und ihren Anforderungen richten (siehe Bericht zu 0310 / 68615) und erfolgt auf Antrag für einen begrenzten Förderzeitraum von 2-5 Jahren. - bei der GSE u.a. eine Geschäftsstelle für den AK Räume finanzieren - sowie Mittel für u.a. Projektentwicklungen zur Verfügung stellen. Zur Bemessung der Höhe dieser übergreifenden Mittel wurden Vergleiche zu anderen landeseigenen Förderstellen (u.a. Medienboard und Musicboard) herangezogen. Der Wert von bis zu zehn Prozent der zur Verfügung stehenden Aufwüchse für die Förderung der räumlichen Infrastruktur in Höhe von insgesamt 2.500.000 € und 3.600.000 € kann mit 245.000 € pro Jahr vor diesem Hintergrund als angemessen bezeichnet werden. Das Kulturwerk des Berufsverbandes Bildender Künstler Berlins GmbH erhält weiterhin im Rahmen der institutionellen Förderung (Titel 0310/68577) Mittel zur Umsetzung des Atelieranmietprogramms. 2. Digitalisierung von Kulturgut Es ist festzuhalten, dass die finanzielle Ausstattung der Digitalisierungsaktivitäten im Bereich Kulturerbe nicht als mangelhaft einzustufen ist. Als kulturpolitische Schwerpunktaufgabe identifiziert, hat die Skzl-Kult die Berliner Kulturerbeeinrichtungen seit 2012 mit zusätzlichen Fördermitteln in Höhe von insgesamt 3,6 Mio. € unterstützt. Hinzu kommen Haushaltsmittel für den Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek im selben Zeitraum von rund 132.000,00 €. Im bundesweiten Vergleich stattet das Land Berlin mit seinem Förderprogramm und der Servicestelle Digitalisierung Berlin (digiS) die Digitalisierung von Kulturerbegut aus, was bei der Anhörung am 18. Mai 2015 im Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten des Abgeordnetenhauses von Berlin, von allen Seiten eindrucksvoll bestätigt wurde. Die Skzl-Kult verfolgt mit digiS und dem Förderprogramm Digitalisierung kulturelles Erbe den Weg, eine stabile Infrastruktur für diesen Bereich der Digitalisierung aufzubauen und die Kulturerbeeinrichtungen in der Qualität ihrer Arbeit zu unterSeite 3 von 5 stützen. Sie hat aber nicht das Ziel, die Kulturerbeeinrichtungen aus ihrer Verantwortung zu entlassen, für adäquate Digitalisierungsprojekte zu sorgen, eigene Digitalisierungsstrategien zu entwickeln und hierfür weitere Ressourcen zu erschließen. 3. Neue Babylon Berlin GmbH Die Neue Babylon Berlin GmbH hat die Verwendungsnachweise für die Jahre 2013 und 2014 jeweils vollständig und fristgerecht eingereicht. Das Haushaltsjahr 2013 weist einen Überschuss in Höhe von 1.516 €, das Haushaltsjahr 2014 einen Überschuss in Höhe von 4.054 € aus. Verlustvorträge aus den Vorjahren konnten so teilweise ausgeglichen werden. Das Eigenkapital zum Jahresende 2014 betrug 6.527 €. Die Aufschlüsselung der Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar: Umsatzerlöse Kartenverkauf Erlöse aus Gastronomie und Shop übrige Erlöse Gesamt Plan 2015 640.000 € 160.000 € 8.000 € 808.000 € Plan 2016 580.000 € 180.000 € 5.000 € 765.000 € Plan 2017 580.000 € 180.000 € 5.000 € 765.000 € Der Personalaufwand der Neuen Babylon Berlin GmbH betrug in den vergangenen Jahren rund 600.000 €. Leichte Schwankungen ergaben sich hauptsächlich durch die Einwerbung zusätzlicher Projektmittel, die zwangsläufig eine Erhöhung der Erträge und Aufwendungen ergeben. Insgesamt hat sich einerseits mit der Umstellung auf digitale Projektion der Personalaufwand für Filmvorführerinnen/Filmvorführer seit 2014 verringert, andererseits hat sich der organisatorische Aufwand aufgrund der steigenden Komplexität der Aufgaben eher erhöht. Zurzeit arbeiten nach Angaben des Babylon dort 16 Personen inkl. geringfügig Beschäftigter. Die Neue Babylon Berlin GmbH hat sich in der Vergangenheit bemüht, den Anteil nichtplanmäßig Beschäftigter schrittweise zu verringern und stattdessen Festanstellungen vorzunehmen, um den Geschäftsbetrieb organisatorisch weiter zu stabilisieren und den Personalkörper übersichtlicher zu gestalten. In den Jahren 2014/15 wurde eine Assistentin der Geschäftsführung eingestellt, um die beiden Geschäftsführer von organisatorischer Arbeit zu entlasten sowie ein zusätzlicher Theaterleiter festangestellt, um eine durchgehende Anwesenheit während des Spielbetriebs zu gewährleisten. Für 2016/17 sind bisher keine weiteren Änderungen des Stellenplans vorgesehen. Der Gesamt-Personalaufwand im Plan 2016/17 liegt auf dem Niveau der Vorjahre und kann sich durch die etwaige Akquise von Drittmitteln noch erhöhen. Begehungen des Babylon durch das Bezirksamt Mitte sowie das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) im Juni 2015 haben verschiedene Mängel der Betriebsstätte ergeben (Elektro, Steuerung Kaschierung, Bühnenboden, Arbeitsplatz Vorführraum, Züge Leinwand/Bühnentraverse, Bestuhlungsplan/Brandschutzkonzept, Notausgänge, Organisation des Arbeitsschutzes, Ausbildung Ersthelfer). Die festgestellten Mängel wurden in der Mehrzahl bereits behoben. Die Abnahme der Kaschierung durch einen Sachverständigen wird gerade vorbereitet. Ein überarbeiteter Bestuhlungsplan samt Brandschutzkonzept wurde bereits dem Bezirksamt Mitte zur Genehmigung vorgelegt. Im Bereich Leinwand/Bühnentraverse werden die erforderlichen Maßnahmen gerade vorbereitet. Seite 4 von 5 Eine unmittelbare Gefahr für Beschäftigte oder Besucher des Babylon bestand nach meiner Kenntnis zu keiner Zeit, da die angeführten Mängel seitens des LAGetSi nicht zu einem Entzug der Spielgenehmigung geführt hat. Die Rechtsanwaltskosten betrugen nach Angaben der Neuen Babylon Berlin GmbH in 2014 insgesamt 25.496,02 € und in 2015 (Stand Juni) 7.369,10 €. Die Verfahrenskosten beliefen sich auf 1.675,04 € (2014) und 225,78 € (2015). Die Vermietungen schlüsseln sich wie folgt auf: Kino Lesungen Konzerte Kirchenveranstaltungen Sonstige (Theater, Diskussion) kommerziell Gesamt Ist 2014 76 24 10 50 3 8 171 Plan 2015 76 18 10 50 6 156 Plan 2016/17 76 18 10 50 6 156 Einen Leerstand gab es im Babylon in den vergangenen Jahren nicht. Mit Ausnahme des 24. und 25.12. wird das Babylon ganzjährig bespielt. Im Kino Babylon fanden 2014 insgesamt 32 Festivals und thematisch gebundene Filmreihen statt. Im Jahr 2015 waren es bis einschließlich August bereits 26 Veranstaltungen dieser Art. Es sind keine regelmäßigen Festivals oder wiederkehrende Veranstaltungen bekannt, die im Gegensatz zu den Vorjahren in 2014 oder 2015 nicht mehr stattfanden. Die neue Intendanz der Volksbühne beabsichtigt, mit dem in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen kommunalen Kino Babylon zu kooperieren. In Zusammenarbeit mit der Programmleitung des Babylon soll eine Kooperationslinie entwickelt werden, die Filmautoren ins Zentrum rückt, die den Dialog mit den Darstellenden Künsten und den Bildenden Künsten suchen. Die neue Intendanz übernimmt die Leitung der Volksbühne erst zur Spielzeit 2017/18, so dass in 2016 noch keine Kooperation realisiert wird. Über die konkrete Ausgestaltung wird in der Vorbereitungsphase der neuen Intendanz mit dem Babylon der Austausch stattfinden. Michael Müller Regierender Bürgermeister Seite 5 von 5
© Copyright 2024 ExpyDoc