Niedersächsisches Ministerium Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz für Umwelt, Energie und Klimaschutz Postfach 41 07, 30041 Hannover Bearbeitet von Bundesnetzagentur Armin Bühre Stichwort: Netzentwicklungsplan/Umweltbericht Postfach 80 01 E-Mail-Adresse: Armin. Buehre@mu. niedersachsen. de 53105 Bonn Ihr Zeichen. Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl(0511) 120- Hannover Schreiben v. 27. 02. 2015 51-2903, 3227 12. 05. 2015 Konsultationsverfahren zweiter Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2014 Stellungnahme der Niedersächsischen Landesregierung Sehr geehrte Damen und Herren, mit der anliegenden Stellungnahme samt Anlage beteiligt sich die Niedersächsische Lan- desregierung am aktuellen Konsultationsverfahren zum zweiten Entwurfdes Netzentwicklungsplans Strom 2014. Mit der Veröffentlichung der Stellungnahme bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage Manfred Tammen Dienstgebäude Archivstf. 2 30169 Hannover U-Bahn Linie 3, 7 und 9 H Waterloo Bus 120 H Waterlooplatz Telefon E-Mail (0511) 120-0 postste11e@mu. niedersachsen.de* Telefax "nicht zugeSassen für digital signierfe (0511) 120-3399 und verschlüsselte Dokumente Internet www. umwelt. niedersachsen. de Bankverbindung Nord/LB (BLZ 250 500 00) Konto-Nr, 106025 182 IBAN: DE10 2505 0000 0106 0251 82 BIG: NOLADE2H -2- Niedersächsisches Ministerium für Unmelt, Energie und Klimaschutz Netzentwicklungsplanverfahren Strom 2014 2. ÖffentlichesKonsultationsverfahren durch die Bundesnetzagentur (27. 02. 2015 bis 15. 05. 2015) Stellungnahme der Niedersächsischen Landesregierung zum überarbeiteten zweiten Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber für den Netzentwicklungsplan Strom 2014 Zum zweiten Entwurfdes Netzentwicklungsplan Strom 2014 nimmt die NiedersächsischeLandesregierung wie folgt Stellung: Allgemeines Niedersachsen ist das Land mit dem größtenAnteil am Netzausbaubedarf in Deutschland aufder Höchstspannungsebene. NebeneinerVielzahlvon Leitungsneubauten imDrehstromnetz sinddrei Trassenkorridore in HGÜ-Technikim Landgeplant. Die Regelbauweisedieser Leitungen ist in Freileitungstechnik vorgesehen, dabeiistteilweisederEinsatzvon Teilerdverkabelung beiSiedlungsannäherungenmöglich. Der Szenariorahmen-Entwurf B 2034 aus dem zweiten Entwurf des NEP Strom 2014 macht lang- fristigdiegeplante Belastung Niedersachsens nebenden Drehstromprojekten im Bereichder HGÜ-Trassenkorridore deutlich: . KorridorA - 3 Maßnahmenmit 6 GW Übertragungsleistung . Korridor B - 2 Maßnahmenmit 4 GW Übertragungsleistung . Korridor C - 5 Maßnahmen mit 10 GW Obertragungsleistung (SuedLink) Dabei ist derzeit im Übertragungsnetzbereich mit mehr als 99% die Freileitungstechnik im Einsatz, welchebei Neubauprojekten erheblicheWiderständeauslöst. Festzustellen istjedoch, dass im Rahmen der Planung durch die Übertragungsnetzbetreiber weiterhin an dieser Technik festgehaltenwird. Dasbisherige SuedLink-Genehmigungsverfahren macht aberdeutlich, dassdie Räume fürzusätzliche Gleichstromfreileitungs-Trassen in Niedersachsen ohne massive Konflikte nicht mehrgefunden werden können. DadieGleichstromübertragungstechnik grundsätzlich einevollständigeErdverkabelung zulässt, fordern alle von dem bisherigen Trassenkorridorvorschlag betroffenen Landkreise in Niedersachsen, NRW und Hessen die Umkehrung des Regel- und Ausnahmeverhältnisses zwischen Freileitung und Erdkabel zugunsten des Erdkabels. -3- Festzustellen ist. dass dem NEP Strom 2014 auch im zweiten Entwurf eine innovative Netzpla- nung fehlt, welche die gesellschaftlichen Veränderungen ausreichend berücksichtigt. Hier sind innovative technische Lösungsansätze unter Einbeziehung aller Obertragungstechniken bereits beider Netzplanung notwendig, um die großräumigenBelastungen im Transitland Niedersachsen zu reduzieren und die Akzeptanz für den Netzausbau zu erhöhen. Die aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten bieten bereits jetzt die Voraussetzungen, Z. B. die Teilverkabelungsoption aktiv und lösungsorientiert in den Planungsprozess einzubeziehen. Zudem erwartet die Niedersächsische Landesregierung, dass der niedersächsische Vorschlag, Offshore-Netzanschlussleitungen als Gleichstromsysteme ohne Abzweig bis in Lastzentren in West- und Süddeutschland weiterzuführen und beispielsweise an ehemaligen oder stillzulegenden Kraftwerksstandorten vorzusehen, geprüftund in diezukünftigen Netzplanungen mit einbezogen wird. Diese Maßnahmekönnte dazu beitragen, den Netzausbaubedarf insbesondere in den HGÜ-Trassenzu reduzieren. Einweiteres Festhalten an der konventionellen Planung sowie an von den Ubertragungsnetz- betreibern vorgesehenen Errichtungs- und Betriebstechnologien würde auf Grund der zu erwartenden und kaum zu überwindenden Widerstände zu unkalkulierbaren Verzögerungen im Netzausbau führen. Da alle Offshore Projekte in der Nordsee ihren Strom direkt oder indirekt in das Verbundnetz in Niedersachsen einspeisen oder durchleiten, könnte dieses auch negative Auswirkungen auf den Fortgang der Offshore-Entwicklung haben. HGÜ-Trassenkorridor C (SuedLink) Im Gegensatz zum zweiten Entwurfdes NEPStrom 2014 der Übertragungsnetzbetreiber wurde die HGÜ-MaßnahmeC06WDL(Kreis Segeberg-Wendlingen) im vorläufigen Prüfberichtdurch die BNetzA nicht bestätigt. Die Niedersächsische Landesregierung begrüßtdas Prüfergebnis der BNetzA, welches durch zusätzliche Sensitivitätsbetrachtungen die zwischenzeitlichen gesetzli- chenÄnderungenausderEEG-Novelle (Streckung Offshoreausbau und Spitzenkappung) einbezieht. Im Ergebnisführtdiesdazu, dassdie MaßnahmeB04 (Wehrendorf- Urberach) derzeit nicht bestätigtwird und im Korridor C ein über4 GWLeistung hinausgehender Transportbedarf im Szenario B* 2024 derzeit nicht bestätigungsfähig ist. Der von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegte zweite Entwurf des NEP sah im Szenario B* 2024 fürden Korridor C (SuedLink Korridor) eine Erhöhung der Obertragungskapazität von 4 auf 6 GWvor. Unbeschadetdessen ist im Szenariorahmen2034 B im KorridorC eineweitere Erhöhung auf 10 GWvorgesehen. Unter Berücksichtigung der verfügbaren und von TenneT zur Verwen- düngangekündigten Freileitungsbauweise hätteeineZustimmung zum Vorschlag der UNBzur Folge, dasses im Korridor C bis ins Jahr2024zu einem Zubau einerweiteren Freileitungsmastreihe und zum Jahr 2034 zum nochmaligen Zubau einer weiteren Mastreihe kommen müsste. Insgesamt würde es damit zum Bau von 3 Freileitungsmastreihen durch die Transitländer und damit auchdurch Niedersachsenim KorridorC kommen. Ein ähnlichesSzenariostellt sich nach -4- Auffassungder ÜNBfürden KorridorA dar, in dem bis zum Jahr2034 eine Ubertragungskapazität von 6 GW vorgesehen ist, was ebenfalls eine zweite Freileitungsmastreihe zur Folge hätte. Bereits die im Vorfeld zum angekündigten Genehmigungsverfahren für den Korridor C (SuedLink) gewonnenen Erkenntnisse machen deutlich, dass aufgrund derVielzahl der auf das Land NiederSachsen zukommenden Flächenbedarfe für diverse Infrastrukturen und für den Ausbau der er- neuerbaren EnergienzusätzlicheGleichstromleitungstrassen analog zum SuedLinkim KorridorC, oder auchzukünftigim KorridorA nicht hingenommen werden können. Die Niedersächsische Landesregierung lehnt den zukünftigen Zubau weiterer Mastreihen in den Trassenkorridoren A und C ab. Niedersächsischer Vorschlag: Weiterführung der Offshore-Netzanschlussleitungen und Verlagerung der Konverterstandorte in die Lastzentren Zur Reduzierung des Netzausbaus in den HGÜ-Trassen aber auch im Drehstrom Ubertragungsund Verteilnetzbereich wird es verstärkt darauf ankommen den Netzausbaubedarf weiter zu opti- mieren. Dabei ist insbesondere von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Netzverknüpfungs- punkte für Offshore- Gleichstromsysteme in Lastschwerpunkte zu verlängern und beispielsweise an ehemaligen oder stillzulegenden Kraftwerksstandorten vorzusehen und damit aufeine Einspeisung und Konvertierung des Offshore- Stroms in Norddeutschland zu verzichten. Dadurch könnte ein erheblicher Teil des Offshore-Windstroms in bewährter Erdkabeltechnik in schmalen Kabel- graben in die Lastzentren geleitet werden, ohne dass zusätzliche neue Freileitungsgleichstromtrassen benötigt würden. Darüberhinaus sollte der Netzausbau stärker auf mehrpunktfähige Drehstromsysteme ausgerichtet werden, damit entlang der Trassen die Einspeisung von Strom aus der dezentralen Erzeugung erneuerbarer Energien ein- und ausgespeist werden kann. Auf einen weiteren Zubau nicht mehr- punktfähiger Gleichstromsysteme, die übermehrere hundert Kilometer die Trassenräume zustellen. aber keine Ein- und Ausspeisung ermöglichen, sollte möglichstvollständig verzichtet werden. Soweit an einzelnen Planungen derartiger Leitungen weiter festgehalten werden sollte, sind diese möglichstweitgehend in Erdkabeltechnikzu planen und zu errichten. Wahl der Netzverknüpfungspunkte Die Umbenennung der NVP Halbemond, Unterweser, Wilhelmshaven 2 und Cloppenburg im Raum Halbemond, Raum Unterweser, Raum Wilhelmshaven 2 und Raum Cloppenburg wird grundsätzlich begrüßt.Diesträgtdenwiederholten Hinweisen der niedersächsischen Landesregierung insbesondere bezüglich des NVP Raum Halbemond Rechnung. Bei der Festlegung der NVPgibteszum derzeitigen Zeitpunkt einen großenPrüfbedarfhinsichtlich der Standorte und der Raumverträglichkeit. Sowohl hinsichtlichderOffshore-Anbindungen als auch hinsichtlich desAus- -5- baus des Übertragungsnetzesgibt es fürdie in Rede stehenden Projekte keine Vorfestlegungen und keine technischen Erfordernisse, die nur bestimmte Lösungen zulassen. Vor diesem Hintergrund ist eine Alternativenbetrachtung bereits im Rahmen der Netzentwicklungsplanung angezeigt und unverzichtbar. Hier sind überschlägig und in einer für die Planungsstufe angemessenen Weise die Auswirkungen von alternativen Lösungen (unterschiedliche NVP, damit auch unterschiedliche Anbindungsleitungen und unterschiedliche Ausbaubedarfe des Ubertragungsnetzes) aufzuzeigen und zu bewerten. Eine frühe Festlegung auf konkrete Standorte für NVP ohne die rechtlich notwendige Prüfung von Alternativen wird von der niedersächsischenLandesregierungabgelehnt. Standorte müssen mit hinreichenderräumlicherFlexibilitätin einem Raumordnungsverfahrengeprüftwerden. Vorhaben Emden Ost - Halbemond (Zubaunetz-Vorhaben P 20 aus dem zweiten Enüwurf des NEP Strom 2014) Von Emden/Ost nach Halbemond ist der Neubau einer 380-kV-Freileitung im Drehstromnetz ge- plant. Diese Leitung wird vom 110-kV-Verteilnetzbetreiber zum Abtransport der OnshoreWindleistung aus der Region benötigt. Dazu ist in Halbemond eine 380/110-kV-Schaltanlage neu zu errichten. In diesem Zusammenhang wird vom Übertragungsnetzbetreiber die zusätzliche Er- richtung eines Konverters als Offshore-Netzverknüpfungspunkt mit dem neu zu errichtenden 380kV- Drehstromnetz vorgesehen. Bereits in früheren Konsultationsverfahren hat die NiedersächsischeLandesregierungdaraufhin- gewiesen, dass der 380-kV-Freileitungsnetzausbau nördlich von Emden sowie die Errichtung eines Offshore- Netzverknüpfungspunktes (NVP) mit Schaltanlageim Raum Halbemond raumordnerisch sehr umstritten sind. Neben Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildeswerden Auswirkungen auf die Bewohner, den Naturschutz sowie Nachteile fürdie touristische und regionale Entwicklung befürchtet. Die daraus resultierenden Konflikte könnten im Genehmigungsprozess zu erheblichen Verzögerungen führen. Daherhat der LandkreisAurich bereits frühzeitigmit den örtlichen Gemeinden Alternativvorschlä- gefüreinen Konverterstandort erarbeitet. Dieser befinden sich in der Gemeinde Ihlow, weitersüdlich im Bereich der 380-kV-Leitung Emden - Conneforde. Die niedersächsische Landesregierung erwartet, dass diese Vorschläge im Rahmen der Bestim- mung des Konverterstandortes mit berücksichtigtwerden, welchereineWeiterführungderOffshore- Netzanschlussleitung in bewährterErdkabeltechnik, mit Realisierung des NVPanstatt am küstennahen Standort Halbemond weiter im Landesinneren im Bereich des Verlaufs der Leitung Emden - Conneforde raumverträglicher vorsieht. Weiterhin wird in diesem Zusammenhang erwartet, dass zur Vermeidung von zusätzlichen Netzausbau und unverhältnismäßigen Umwelteingriffen eine örtliche Optimierung des geplanten 380- -6- kV-FreileitungsneubausEmden Ost - Halbemond und der Schaltanlageerfolgt, soweit an diesem Projekt festgehalten wird. Grundsätzlich muss die Bestimmung der Standorte aller NVP unter intensiver Beteiligung der betroffenen Kommunen erfolgen. Interkonnektoren zwischen Norwegen und Deutschland Die Landesregierungverfolgt das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien (EE) an der EnergieVersorgung bis 2050 auf nahezu 100 % zu erhöhen. Um die Effektivität der volatilen Einspeisung der EE-Anlagen zu erhöhen, ist neben dem nationalen Netzausbau auch der europäische Ausbau des Verbundnetzes mit grenzüberschreitendenVerbindungsleitungen notwendig. Neben der Ausweitung von Grenzkuppelstellen könnte diesem Ziel zum Beispiel auch das HGUGleichspannungsprojekt NorGer dienen, welches derzeit zurückgestellt und in das Szenario 2034 verschoben wurde. Die energiewirtschaftliche Bedeutung von Interkonnektoren zwischen Norwe- gen und Deutschlandwird von der Landesregierung unterstrichen. Durch das höhereAustauschvolumen mit norwegischem Wasserkraftstrom würde ein konstanter Strommix im deutschen und europäischen Stromnetz angeboten werden können, welcher zur Netzstabilität und VersorgungsSicherheit beiträgt. Obwohl eine mögliche Realisierung von NorGerklar im Betrachtungszeitraum fürdas Szenario B 2034 liegt, fehlt diese zweite Kabelverbindung neben dem NordLink- Projekt zwischen Deutschland und Norwegen im Entwurf des NEP erneut. Niedersachsen hat die Voraussetzungen zur Realisierung der Seekabelverbindung zwischen Norwegen und Deutschland bereits geschaffen. Damit das NorGer- Projekt verwirklicht werden kann, hat Niedersachsen die Trasse in der 12-Seemeilenzone, über Butjadingen nach Els- fleth/West raumordnerisch gesichert und landesplanerisch festgestellt. Auch überdie Trassenführung in der deutschen ,AWZ' besteht Klarheit. Vor diesem Hintergrund muss aus Sicht des Landes Niedersachsen das NorGer- Projekt P68, M-Nr. 390 mit dem niedersächsischen Anlandepunkt Elsfleth/West erneut in den NEP 2014 aufgenommen werden. Im Auftrage Tammen
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