Allgemeine Hinweise und Empfehlungen für ehrenamtliche Helfer in

Allgemeine Hinweise und
Empfehlungen für ehrenamtliche Helfer
in der Flüchtlingshilfe
Es werden Ehrenamtsverträge mit den Helfern geschlossen. Mit dem Ehrenamtsvertrag ist der
Versicherungsschutz verbunden. Das Ehrenamt wird vergütet mit 4,50€/Std. Das Geld kann
auch gespendet werden auf ein Konto, das den Flüchtlingen zugute kommt. Bei jedem
Stundennachweis kann man individuell entscheiden ob man spenden möchte oder nicht.
Helfer die Bewohner mit dem Auto transportieren sollten in jedem Fall einen Ehrenamtsvertrag
abschließen.
Es empfiehlt sich, dass Helfer als solche erkennbar sind (für die Flüchtlinge und für die
Hauptamtlichen). Dies geschieht durch Anstecker/ Ehrenamtsausweise/ T-Shirts mit Logo.
Es bewährt sich, sich mit anderen Helfern zusammenzuschließen, sich in eine vorhandene
Helferstruktur einzubinden und nicht unkoordiniert auf eigene Faust zu handeln. Es ist zudem gut
in dieser Helferstruktur Gelegenheit zu haben über seine Erfahrungen mit den Menschen
reflektieren zu können.
Als Helfer ist es hilfreich eine möglichst klare Aufgabe und damit verbundene Rolle zu haben.
Unklarheit in dieser Frage kann sehr frustrierend und überfordernd sein für den Helfenden. Für
den Hilfesuchenden führt eine unklare Haltung zu verschiedensten Reaktionen (Unsicherheit,
fehlenden Orientierung ebenso wie zu hohe Erwartungen des Hilfesuchenden an den Helfer/das
Abgeben von Eigenverantwortung an den Helfenden etc.). Daher erweist es sich als sinnvoll sich
immer wieder selbst die Frage zu stellen, welche Rolle man als Helfender für den Anderen ausfüllt.
Bei der Beantwortung dieser Frage braucht es immer wieder eine Entscheidung, ob diese Rolle
hilfreich ist und wo eigene Grenzen liegen. Diese Klarheit trägt dazu bei ein gesundes Maß von
Nähe und Distanz in der Beziehung zu wahren.
Hilfe darf nicht aufgedrängt werden. Was ich für gut und wichtig halte, ist nicht immer das, was
der andere als gut und richtig empfindet.
Helfer dürfen und sollen nein sagen und sich abgrenzen. Es ist richtig sich vor Vereinnahmung zu
schützen. Es ist in jeder Hinsicht wichtig auf sich selbst gut achtzugeben.
Es sollen keine persönlichen Kontaktdaten an die Bewohner herausgegeben werden. Die
Telefonnummern machen erfahrungsgemäß z.T. die Runde und die Erwartungshaltung an die
Helfenden wird (mit steigendem Leidensdruck) mitunter unrealistisch hoch. Hilfebedarf kann über
die Hauptamtlichen/Sozialarbeiter angemeldet werden oder über den persönlichen Kontakt.
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Ein kompletter Impfschutz besonders von Masern wird allen Helfern nahegelegt.
Das Einhalten von Hygienemaßnahmen bei der Versorgung von Wunden ist unbedingt
erforderlich!
Es ist nicht erlaubt, in der Gemeinschaftsunterkunft Alkohol zu trinken oder mitzubringen.
Polizei und Feuerwehr wird vermehrt in der GU präsent sein. Dies wird in der Regel nicht
automatisch wegen eines Einsatzes sein. Die Menschen sollen durch diese Präsenz Vertrauen
gewinnen in Uniformierte.
Die Brandschutzbestimmungen sind sehr streng, z.B. ist der Strom für die Kochmulden ab 22:00
Uhr ausgeschaltet. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Der Umgang mit Notarztruf und dem medizinischen Versorgungssystem muss z.T. noch gelernt
werden. Erfahrungsgemäß wird der Notarzt zu häufig gerufen. Die Sorge kann z.T. größer sein als
der tatsächliche Bedarf. Das hiesige Prozedere ist oft noch nicht bekannt. Solange die
Heimleitung vor Ort ist muss Hilfe bitte zuerst immer über die Heimleitung/
Sozialarbeiterin gehen!
Die Flüchtlinge sind krankenversichert und in den Apotheken zuzahlungsbefreit. (Krankenscheine/
Bescheinigung)
Bei Fragen oder Hilfebedarf bezüglich des Asylantrages soll immer an die Heimleitung/
Sozialarbeiterin verwiesen werden!
Fragen Sie Flüchtlinge nicht nach ihrer Geschichte.
Menschen in der GU wurden in der Vergangenheit leicht Opfer von Betrug oder von verschiedenen
Interessensvertretern. Im Gespräch ist es daher durchaus ratsam, wenn es in das Gespräch
hineinpasst, die Menschen davor zu warnen Handyverträge oder andere Verträge an der Haustür
abzuschließen oder ihre Kinder an vermeintliche Helfer abzugeben.
Stand: Juli 2015
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