Gewerbe-, Misch- und Sondergebiet an

Bekanntmachung
Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes
„Gewerbe-, Misch- und Sondergebiet an der Umgehungsstraße“; förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (erneute öffentliche Auslegung) gemäß § 4 a Abs. 3, § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Der Entwurf des geänderten Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Gewerbe-, Misch- und Sondergebiet an der Umgehungsstraße“ wurde nochmals überarbeitet (insbesondere naturschutzfachliche Neuerungen). Das Plangebiet liegt an der Umgehungsstraße südlich des NAC-Einkaufszentrums in Burglengenfeld. Mit dem Bebauungsplan ist beabsichtigt, zu überbauende Grundstücksflächen für Gewerbe-, Sondergebiets- und Mischgebietsflächen bereitzustellen.
Der Stadtrat von Burglengenfeld hat erstmalig am 31.07.2007 die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes zum o.g. Plangebiet
beschlossen. Der vorliegende Flächennutzungs- und Bebauungsplanentwurf mit zuletzt
geänderter Fassung vom 16.06.2015 (mit Neuerungen im Immissions- und Artenschutzrecht) mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan liegt ab 06.11.2015 einen
Monat zur Einsichtnahme aus.
Einsichtnahme bei der Stadt Burglengenfeld, Rathaus, Marktplatz 2-6, Bauamt, Zi.Nr. 8,
während der allgemeinen Öffnungszeiten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden,
die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Burglengenfeld, den 30.10.2015
Thomas Gesche, 1. Bürgermeister