300309 Streik und Streikrecht

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Anja Joest
Streik und
­Streikrecht
Materialien und Hintergrundwissen
für Ihren Politikunterricht
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9.–
Klasse
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für den eigenen Gebrauch und den Einsatz im eigenen Unterricht zu nutzen. Die
Nutzung ist nur für den genannten Zweck gestattet, nicht jedoch für einen
schulweiten Einsatz und Gebrauch, für die Weiterleitung an Dritte (einschließlich aber
nicht beschränkt auf Kollegen), für die Veröffentlichung im Internet oder in
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Eine über den genannten Zweck hinausgehende Nutzung bedarf in jedem Fall
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlages.
Verstöße gegen diese Lizenzbedingungen werden strafrechtlich verfolgt.
Die lange Geschichte des Streikens
Aufgabe:
Nenne alle wichtigen Ereignisse in der Geschichte der Arbeiterkämpfe. Stelle sie in einer Tabelle dar.
1 Erarbeite dir hierfür zunächst das Material.
2 Markiere die wichtigsten Ereignisse.
3 Erstelle nun eine Tabelle, in der du die Jahreszahlen aus dem Text und die zugehörigen
Ereignisse einträgst.
Geregelte Arbeitszeiten, gerechter Lohn, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubstage sind
für uns heute fast eine Selbstverständlichkeit und oft wird vergessen, dass sich die Arbeitnehmer fast
alle ihre Rechte in Arbeitskämpfen erkämpft haben.
Der erste erfolgreiche Streik fand 1156 v. Chr. in Ägypten statt. Dort streikten die Bauarbeiter, die die
Totenstätte für Pharao Ramses III. bauten. Ihnen war die Lebensmittelration gekürzt worden und
nachdem Protestbriefe die Situation nicht verbesserten, versammelten sie sich auf der Rückseite des
Tempels von Theben. Sie setzten sich auf den Boden und kündigten an, erst wieder zu gehen, wenn
die Gerste geliefert sei.
Allerdings blieb dieser Streik ein Einzelfall, denn Aufstände wurden in dieser Zeit meist blutig niedergeschlagen.
Mit der Pest zu Beginn des 14. Jahrhunderts änderte sich die Situation, denn durch die vielen Toten
gab es plötzlich einen akuten Mangel an Arbeitskräften. Im Handwerk hatten sich Zünfte herausgebildet. Der Begriff „Zünfte“ bezeichnet Gruppen, in denen Handwerker sich zusammenschlossen, um
ihre Interessen durchzusetzen. Denn die Gesellen hatten lang keinerlei Rechte. Sie lebten häufig im
Haus ihres Arbeitgebers und waren von ihm in jeder Hinsicht abhängig. Er bestimmte über den Lohn,
die Arbeitszeit und auch über das Privatleben der Gesellen. Durch den Mangel an Gesellen waren
die Meister nun aber gezwungen, den Forderungen nach besserem Essen und mehr Lohn nachzugeben, wollten sie nicht ohne Arbeiter da stehen. Zunächst nutzten die Gesellen die neuen Möglichkeiten eher individuell, doch nach und nach merkten sie, dass sie wesentlich mehr Erfolg hatten, wenn
sie sie gemeinsam vorbrachten. Die Breslauer Gürtlergesellen waren 1329 die Ersten, die die Arbeit
niederlegten, gefolgt von den Weberknechten in Speyer. Sie versammelten sich vor den Toren der
Stadt und blieben dort, bis ihre Meister nachgaben. Sie gründeten die erste Interessenvertretung der
Lohnabhängigen gegenüber ihren Arbeitgebern. Sie mieteten Räume an in denen sie sich trafen.
Hier tauschten sie sich über Arbeitgeber und ihre allgemeine Situation aus und erfanden sogar den
Vorläufer der Arbeitslosenversicherung. Denn bei ihren Treffen zahlten sie in die sogenannte Büchse
0,8 Prozent ihres Lohnes ein, wodurch sie gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit versichert wurden.
Durch die Wanderschaft der Gesellen verbreiteten sich Nachrichten von Arbeitskämpfen sehr schnell
und es gab eine landesweite Vernetzung der Gesellen. Bei den Arbeitskämpfen ging es nicht nur um
höhere Löhne. Ein wichtiger Aspekt der damaligen Arbeitskämpfe war aber auch der Kampf um gesellschaftliche Anerkennung.
Die Industrialisierung veränderte die mittelalterlichen Machtverhältnisse zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern grundlegend. Durch die Erfindung neuer Maschinen wurden Millionen Arbeiter überflüssig und gerieten in Armut. Was von den stolzen Gesellen geblieben war, war ein Heer von im
Elend lebenden Fabrikarbeitern, die den Fabrikbesitzern auf Gedeih und Verderb ausgesetzt waren.
Die ersten Opfer der Industrialisierung waren die Bergarbeiter. Anders als die wandernden Gesellen
hatten sie Familien, die sie ernähren mussten. Doch schnell waren auch andere Wirtschaftszweige
von den Folgen der Industrialisierung betroffen und es entstanden zwei neue Klassen: Die Fabrikbesitzer auf der einen Seite und die Arbeiter auf der anderen Seite. Die Arbeiter wurden von den Fabrikbesitzern als Eigentum angesehen. Und so waren es Hungerrevolten und der Weberaufstand 1844,
die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erneut von Grund auf veränderten. Es
Anja Joest: Streik und Streikrecht
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Die lange Geschichte des Streikens
begann ein Machtkampf zwischen beiden, der
erst mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten endete. Neu an diesem Machtkampf war,
dass massenhaft Arbeiterzusammenschlüsse
entstanden. 1865 wurde von den Zigarrenarbeitern die erste deutsche Gewerkschaft gegründet.
1867 gründeten auch die Buchdrucker ihre eigene Gewerkschaft. Allein zwischen 1869 und
1874 wurden 1200 Arbeitskämpfe registriert, für
die sich auch immer öfter der englische Begriff
„strike“ durchsetzte.
Mitte des 19. Jahrhunderts lebte die Hälfte der
Menschen unter der Armutsgrenze und die Wut
Streik der Hamburger Hafenarbeiter 1896/97, Handzettel
der Arbeiter wuchs und wuchs, denn die Arbeiter
arbeiteten bis zu 17 Stunden und ihre Löhne sanken immer mehr. Bismarck verkündete, dass er den
Arbeitern eine Verbesserung der Lage zwar gönne, aber er wolle nicht, dass sie diese mit einem
Streik durchsetzten. Erst 1918 wurde der 8 Stunden Tag zum Gesetz. Gewerkschaften, die bis 1913
drei Millionen Mitglieder hatten, wurden als legitime Vertreter der Arbeiter anerkannt und ein Recht
auf Streik garantiert. Am 2. Mai 1933 wurden die freien Gewerkschaften verboten und viele Gewerkschaftsführer verhaftet. In den folgenden Tagen wurde ihr Vermögen beschlagnahmt, das Streikrecht
abgeschafft und die Angestellten und Arbeiterverbände in die neu gegründete Deutsche Arbeitsfront
(DAF) zwangsintegriert. Die DAF war in der Zeit des Nationalsozialismus der Verband der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Sie war streng nach dem Führerprinzip organisiert.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Streikrecht im Grundgesetz festgeschrieben, die Gewerkschaften bauten ihre Organisationsstrukturen wieder auf und entwickelten sich nicht nur zu Partnern
in Tarifverhandlungen, sie nahmen auch Einfluss auf Gesetze im Arbeits- und Sozialbereich.
Von Streikenden errichtete Barrikade auf den Schienen der Berliner Straßenbahn, November 1932
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Rund um den Tarifvertrag
Aufgabe:
Stell dir vor du kommst aus einem Land, in dem es keine Gewerkschaften und keine Tarifverträge gibt. Nun möchtest du in Deutschland arbeiten und kannst mit all den Begriffen nichts
anfangen. Um Klarheit zu bekommen, entwirfst du einen Fragebogen und interviewst deinen
Tischnachbarn. Wechselt nach dem Interview die Rollen.
1 Lies dir hierfür den Informationstext aufmerksam durch.
2 Markiere dir wichtige Informationen und formuliere Fragen.
3 Erstelle nun einen Fragebogen.
Die Mindeststandards für alle wichtigen Arbeits- und Einkommensbedingungen werden in Deutschland in sogenannten Tarifverträgen festgelegt. Hierunter fallen unter anderem Löhne, Ausbildungsvergütungen, Arbeitszeit sowie Urlaubstage, Urlaubsgeld und Kündigungsfristen.
Tarifverträge werden oft auch Verbandstarifverträge genannt, weil sie in der Regel zwischen einer
Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband abgeschlossen werden und für die Mitglieder beider
Parteien gelten. Als Haus- oder Firmentarifverträge bezeichnet man dagegen Tarifverträge, die
mit einzelnen Unternehmen abgeschlossen werden. Gelten die Verbandstarifverträge für ganze
Branchen wie beispielsweise für die Metallindustrie, so spricht man auch von Flächentarifverträgen. Sie sind typisch für Deutschland und gelten für mehr als 250 Wirtschaftszweige, von der Elektroindustrie bis hin zu Sektkellereien. Firmentarifverträge gibt es beispielsweise bei Volkswagen und
der Lufthansa. Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als 50.000 Tarifverträge, von denen jährlich
6000 bis 7000 erneuert werden. Sie geben verbindliche Vorgaben für individuelle Arbeitsverträge
und haben so eine Schutzfunktion für die abhängig Beschäftigten. Tarifverträge nutzen aber auch
den Arbeitgebern, denn sie schaffen einheitliche Wettbewerbsbedingungen bei den Arbeitskosten.
Außerdem haben die Tarifverträge eine Ordnungs- und Friedensfunktion, denn während ein Tarifvertrag läuft, besteht Friedenspflicht, das heißt, es darf nicht gestreikt werden. So haben die Unternehmen eine Grundlage, auf der sie planen und kalkulieren können.
Tarifverträge kommen durch Verhandlungen zustande. Am Anfang steht in der Regel die fristgerechte Kündigung des bestehenden Tarifvertrages durch die Gewerkschaft. Nach einer Diskussion
der Gewerkschaftsmitglieder übermittelt die Gewerkschaft die Tarifforderungen an den Arbeitgeberverband. Nun folgen Verhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Die Verhandlungen können schnell zu einem Ergebnis führen oder sich über Monate hinziehen. Dies hängt
von den jeweiligen Positionen der Verhandlungspartner ab. Bis sich die Verhandlungspartner auf
einen neuen Tarifvertrag geeinigt haben, gilt der alte Vertrag. Können sich die Tarifpartner nicht auf
ein Ergebnis einigen, so können sie unabhängige Schlichter zu Rate ziehen. Sie sind jedoch nicht an
die Vorschläge der Schlichter gebunden. Während der Verhandlungen dürfen die Gewerkschaften zu
befristeten Arbeitsniederlegungen, also zu Warnstreiks aufrufen. Längere Streiks sind erst nach Ablauf der Friedenspflicht erlaubt. Voraussetzung für einen Streik ist zudem eine Urabstimmung, bei der
mindestens 75 % der Gewerkschaftsmitglieder einem Streik zustimmen. Da letztendlich beide Parteien an einer Lösung interessiert sind, folgen weitere Verhandlungen. Stimmen 25 % der Gewerkschaftsmitglieder dem Ergebnis zu (2. Urabstimmung) ist der Streik beendet und es gilt wieder die
Friedenspflicht.
Rund 70 % der Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Betrieben mit Tarifbindung. Streng genommen haben aber nur die Gewerkschaftsmitglieder einen Anspruch auf die tariflichen Regelungen. Es
sei denn, im jeweiligen Arbeitsvertrag wird auf den Tarifvertrag Bezug genommen oder der Tarifvertrag wird für allgemeingültig erklärt. In der Realität erhalten aber auch die Nicht-Gewerkschaftsmitglieder meist die tariflichen Leistungen. Schließlich will kein Arbeitgeber sie durch schlechtere Leistungen zum Beitritt in die Gewerkschaft veranlassen.
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Was passiert, wenn es zum Streik kommt?
Aufgabe:
Stelle die einzelnen Stationen, die durchlaufen werden, bis es zu einem Streik kommt, in einem
Schaubild dar.
1 Erarbeite dir hierfür zuerst das Material.
2 Markiere dir die wichtigsten Informationen des Materials.
3 Erstelle nun das Schaubild. Als Anregung dient dir die Skizze im Anschluss an den Text.
Will eine Gewerkschaft eine bessere Bezahlung oder bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten durchsetzen, kann sie nicht einfach zu einem Streik aufrufen. Ein Streik ist immer nur das letzte
Mittel im Kampf um bessere Bedingungen. Bevor gestreikt werden darf, müssen verschiedene Verfahrensschritte eingehalten werden und erst wenn diese scheitern, darf die Gewerkschaft zu einem
Streik aufrufen. Grundsätzlich gilt, dass ein gültiger Tarifvertrag nicht bestreikt werden darf. Diese
sogenannte Friedenspflicht endet erst vier Wochen nach Ablauf des Vertrages. Geraten die Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag ins Stocken oder liegen die Vorstellungen so weit
auseinander, dass ein Kompromiss unmöglich erscheint, kann die Gewerkschaft die Arbeitnehmer
zu Warnstreiks aufrufen. Dabei handelt es sich um kurze Streiks, die vor allem dazu diesen, den
Arbeitgebern den Ernst der Lage zu verdeutlichen. Sie erfordern keine Urabstimmung. Scheitern die
Verhandlungen, folgt das Schlichtungsverfahren. Hierbei wird eine Kommission damit beauftragt,
eine Einigungsempfehlung zu erarbeiten. Der Kommission sitzt je ein Mitglied der Gewerkschaft und
des Arbeitgeberverbandes vor, zudem sitzen unparteiische Teilnehmer in der Kommission. Hat die
Kommission einen Schlichtungsspruch erarbeitet, wird er in einer weiteren Runde den Tarifparteien
vorgelegt. Lehnen diese die Einigungsempfehlung ab, so gelten die Tarifverhandlungen als gescheitert und die Gewerkschaften leiten den Streik ein.
Um sicher zu gehen, dass die Gewerkschaftsmitglieder auch hinter einem Streik stehen, findet zunächst die sogenannte erste Urabstimmung statt. Nur wenn 75 % der Befragten für einen Streik
stimmen, darf auch gestreikt werden. Ob und wann,
aber auch wo gestreikt wird, entscheidet die Gewerkschaft. Sie ruft die Beschäftigten dazu auf, die
Arbeit niederzulegen und den Anweisungen der Streikleitung zu folgen. Sobald die Arbeitgeber
bereit sind, ihr Angebot nachzubessern, werden die Tarifverhandlungen wieder aufgenommen.
Das bedeutet nicht zwangsläufig auch das Ende des Streiks. Liegt ein neues Angebot vor, entscheiden die Gewerkschaftsmitglieder in einer zweiten Urabstimmung darüber, ob sie das Verhandlungsergebnis annehmen. Damit der Streik beendet und der neue Tarifvertrag abgeschlossen werden kann, müssen dem Ergebnis 25 % der Gewerkschaftsmitglieder zustimmen.
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Anja Joest: Streik und Streikrecht
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Streikrecht in Deutschland
Aufgabe:
Stell dir vor du bist Anwalt für Arbeitsrecht. In deinem Land wird gerade viel gestreikt und
immer wieder treten Streikende mit rechtlichen Fragen an dich heran. Über ein Internetportal
versuchst du die Fragen der Streikenden zu beantworten.
1 Lies dir hierfür den Informationstext aufmerksam durch.
2 Markiere alle wichtigen Aussagen.
3 Mach dich nun an die Arbeit und beantworte die eingehenden Fragen.
Das Recht zu streiken ist zumindest indirekt in der Verfassung verankert, und zwar im Grundgesetz.
Die genauen Ausformungen haben sich im Laufe der Jahre durch Gerichtsurteile herausgebildet.
Die Rechtslage in Deutschland sieht jedoch vor, dass Streiks nur erlaubt sind, wenn sie von einer
Gewerkschaft getragen werden. Alle anderen Streiks sind so genannte wilde Streiks und die sind
verboten. Außerdem gilt die Friedenspflicht, das heißt, dass so lange ein Tarifvertrag läuft, nicht gestreikt werden darf. Auch darf mit einem Streik kein Druck auf die Politik ausgeübt werden, denn
wenn es beispielsweise um die Änderung gesetzlicher Vorgaben geht, ist der Arbeitgeber nicht der
richtige Adressat.
Dass ein legaler Streik von einer Gewerkschaft organisiert sein muss bedeutet nicht, dass nur Gewerkschaftsmitglieder streiken dürfen. Nichtmitglieder erhalten jedoch weder Geld aus der Streikkasse noch haben sie bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber Anspruch auf den gewerkschaftlichen
Rechtsschutz. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an einem Streik weder
abgemahnt noch gekündigt werden dürfen. Dennoch gibt es in der Rechtsprechung immer wieder
Grauzonen, wo die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist. Dies gilt beispielsweise für sogenannte
Sympathiestreiks, also Streiks zur Unterstützung anderer Arbeitnehmer im selben Tarifbereich.
Lange Zeit waren solche Streiks verboten, doch nach neuer Rechtsprechung sind sie erlaubt, solange sie verhältnismäßig sind, wobei nirgendwo genau definiert ist, was verhältnismäßig bedeutet.
Ärzte der Uniklinik Heidelberg bilden den Schriftug „Streik“
Anja Joest: Streik und Streikrecht
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Streikrecht in Deutschland
Ganz anders sieht es bei Beamten, also Angestellten des Staates aus. Sie dürfen laut deutschem
Recht grundsätzlich nicht streiken. Allerdings ist dies nicht unumstritten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat beispielsweise entschieden, das das Streikverbot nur für bestimmte Beamte gelten solle und zwar für jene mit hoheitlichen Tätigkeiten wie beispielsweise Soldaten und
Polizisten. Demnach dürften beispielsweise Lehrer streiken. In der Realität hat die Menschenrechtskonvention jedoch nur den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und muss sich so am Grundgesetz messen. Und dieses besagt, dass Beamte der Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber unterliegen und von daher kein Streikrecht haben.
Aber nicht nur die Beamten sondern auch die Kirchen haben ihr eigenes Arbeitsrecht. Im kirchlichen
Bereich werden Löhne und grundlegende Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von innerkirchlichen Gremien erarbeitet. Kommt es zu keiner Einigung zwischen Arbeitgebern
und Arbeitnehmern folgt ein Schlichtungsverfahren. Erst seit 2012 ist es Mitarbeitern in kirchlichen
Einrichtungen unter gewissen Umständen erlaubt, zu streiken.
Hallo ich bin Hans. In meinem Betrieb wollen sie streiken. Ich bin nicht in der Gewerkschaft.
Darf ich trotzdem mitmachen?
Sehr geehrter Herr, wir gehören der Gewerkschaft Bildung und Wissenschaft an und würden
gerne Wissen, ob wir als Lehrer streiken dürfen?
Hey, ich bin Sabine. Mein Betrieb wird seit 10 Tagen bestreikt. Ich bin nicht in der Gewerkschaft. Habe ich Anspruch auf Streikgeld?
Hallo, ich bin Fabian und Student der Rechtswissenschaft. Mich interessiert, wie das heutige
Streikrecht zustande gekommen ist.
Anja Joest: Streik und Streikrecht
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Quiz rund um Tarifvertrag und Streik
Aufgabe:
Finde die richtige Lösung.
1 Schneidet einen Satz der Karten aus.
2 Nun nimmt sich jeder eine Karte, egal ob mit einem Begriff oder einer Erklärung.
3 Verteilt euch nun im Klassenraum oder auf dem Schulhof und findet euren Partner.
Wilder Streik
Friedenspflicht
Schlichtung
Tarifpartner
Streik
Tarifverhandlungen
Tarifvertrag
Urabstimmung
Warnstreik
Generalstreik
Streikbrecher
Streikposten
Anja Joest: Streik und Streikrecht
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Quiz rund um Tarifvertrag und Streik
Verpflichtet die Arbeitnehmer während der Laufzeit eines Tarifvertrages nicht zu streiken oder andere
Arbeitskampfmaßnahmen durchzuführen.
Sie ist ein Instrument zur Lösung von
Tarifkonflikten und zum Abschluss
von Tarifverträgen. Sie kann angerufen werden, wenn die regulären Verhandlungen zu keiner Einigung führen.
Der Begriff steht für die Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
Kollektive Arbeitsniederlegung um
beispielsweise höhere Löhne durchzusetzen.
Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft und den Arbeitgebern.
Schriftliche Vereinbarung zwischen
Gewerkschaft und Arbeitgebern. Er
regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien.
Dient der Befragung der Gewerkschaftsmitglieder vor einem Streik.
Nur, wenn 75 % der Mitglieder zustimmen, darf gestreikt werden.
Kurze Arbeitsniederlegung, um
Druck auf die Arbeitgeber auszuüben.
Eine Streik, an dem alle Arbeiter eines Landes oder einer Region teilnehmen.
Arbeitnehmer, die trotz eines Streiks
ihrer Arbeit nachgehen.
Arbeitnehmer, die vor dem bestreikten Betrieb stehen, um auf den
Streik aufmerksam zu machen und
über ihre Forderungen aufzuklären.
Ein Streik, der nicht von der Gewerkschaft getragen wird.
Anja Joest: Streik und Streikrecht
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Rollenspiel: Ein neuer Tarifvertrag entsteht (1)
Aufgabe:
Handelt einen neuen Tarifvertrag für das kommende Jahr aus.
1 Bildet drei Gruppen und verteilt die Rollenkarten (Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Presse).
2 Lest euch die Ausgangslage aufmerksam durch und macht euch erste Stichworte.
3 Schneidet euch die jeweilige Spielsituation aus und bereitet euch in der Gruppe auf den
Tarifstreit vor.
Die Ausgangslage
Die Müller AG gehört zu den größten Arbeitgebern in der Region. Während viele Betriebe ihre Produktion ganz oder teilweise ins Ausland verlagert haben, um Lohnkosten zu sparen, hält die Müller
AG am Standort fest. Sie bietet jährlich vielen Schulabgängern einen Ausbildungsplatz und auch in
wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann sie sich behaupten. Dafür verlangt sie ihren Mitarbeitern aber
auch einiges ab. Während beispielsweise die 38 Stundenwoche und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in anderen Betrieben schon seit Jahren Gang und Gebe sind arbeiten die Mitarbeiter der
Müller AG immer noch 40 Stunden. Auch eine Anpassung der Löhne an die gestiegenen Lebenshaltungskosten steht seit Jahren aus. Dafür hat die Müller AG einen Betriebskindergarten und einen
Sportplatz. Doch trotz aller Sympathie für die Geschäftsleitung wollen sich die Arbeitnehmer diesen
Zustand nicht länger gefallen lassen.
Rollenkarten
PRESSE
1 Teilt euch in zwei Gruppen. Eine Gruppe repräsentiert die bürgerliche Presse und
die andere die Boulevardpresse.
2 Überlegt euch jeweils, was eure Leser besonders interessieren könnte.
3 Wo müsst ihr zugegen sein und mit wem müsst ihr sprechen, um den Bedürfnissen
eurer Leser gerecht zu werden?
ARBEITGEBER
1 Wählt einen Sprecher für die Verhandlungen.
2 Überlegt euch, was ihr den Arbeitnehmern anbieten könnt und welche Kompromisse möglich sind.
3 Sammelt Argumente für eure Position.
ARBEITNEHMER
1 Wählt einen Sprecher für die Verhandlungen
2 Überlegt euch, was ihr von den Arbeitgebern fordert und auf welche Kompromisse
ihr euch einlassen wollt.
3 Sammelt Argumente für eure Position
Anja Joest: Streik und Streikrecht
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Rollenspiel: Ein neuer Tarifvertrag entsteht (2)
Spielsituationen
1 Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. ihre Sprecher treffen aufeinander und tauschen ihre Forderungen aus. Auch die Presse ist zugegen. Zusätzlich zu den Informationen von dem Treffen erhält die Presse von beiden Konfliktparteien eine Presseerklärung. Schnell werden erste Meldungen über das Verhandlungsergebnis
verfasst.
2 Am nächsten Tag wird zunächst die Presse studiert. Da die Arbeitnehmer mit dem
Verhandlungsergebnis nicht einverstanden sind, kommt es zur Urabstimmung.
Gespannt wartet die Presse auf das Ergebnis und berichtet über den anstehenden
Streik. Sowohl Arbeitgeberverband als auch die Gewerkschaft geben eine Presseerklärung heraus.
3 Die Verhandlungen werden wieder aufgenommen. Die Journalisten stehen vor verschlossener Tür und können nur spekulieren. Umso mehr wenden sie sich den
Streikenden zu.
4 Endlich ist es so weit. Die Verhandlungen wurden wieder aufgenommen und ein
Kompromiss scheint gefunden. Die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
geben eine Presseerklärung heraus.
5 Die Streikenden verfolgen gespannt die Pressemitteilungen, denn gleich steht die
2. Urabstimmung an.
6 Der Tarifvertrag wird unterzeichnet und die Presse lässt die letzten Tage Revue
passieren.
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Material zum Rollenspiel: Ein neuer Tarifvertrag entsteht
Stimmzettel 1. Urabstimmung
¨
Ich stimme gegen einen Streik ¨
Ich stimme für einen Streik
Stimmzettel 1. Urabstimmung
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Ich stimme gegen einen Streik ¨
Ich stimme für einen Streik
Stimmzettel 1. Urabstimmung
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Ich stimme gegen einen Streik ¨
Ich stimme für einen Streik
Stimmzettel 1. Urabstimmung
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Ich stimme gegen einen Streik ¨
Ich stimme für einen Streik
Stimmzettel 1. Urabstimmung
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Ich stimme gegen einen Streik ¨
Ich stimme für einen Streik
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Stimmzettel 2. Urabstimmung
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Ich stimme für einen Streik
Stimmzettel 2. Urabstimmung
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Ich stimme gegen einen Streik ¨
Ich stimme für einen Streik
Stimmzettel 2. Urabstimmung
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Ich stimme gegen einen Streik ¨
Ich stimme für einen Streik
Stimmzettel 2. Urabstimmung
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Ich stimme gegen einen Streik ¨
Ich stimme für einen Streik
Stimmzettel 2. Urabstimmung
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Ich stimme gegen einen Streik ¨
Ich stimme für einen Streik
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Material zum Rollenspiel: Ein neuer Tarifvertrag entsteht
Presseerklärung
Offizielle Stellungnahme der
Unterschrift:
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Material zum Rollenspiel: Ein neuer Tarifvertrag entsteht
+SONDERMELDUNG+++SONDERMELDUNG+++SONDERMELDUNG+
Ort, Datum:
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13
Material zum Rollenspiel: Ein neuer Tarifvertrag entsteht
TARIFVERTRAG
Zum
wurde zwischen der
der
und
folgender Tarifvertrag geschlossen:
Die Bestimmungen im Einzelnen:
•
•
•
•
• Sonstiges:
Die Laufzeit des Vertrages beträgt
Monate.
(Unterschrift Arbeitgeber)(Unterschrift Gewerkschaftsfunktionär)
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Lösungen
Seite 1:
1156 v. Chr
Streik von Theben
14. Jahrhundert Arbeitskräftemangel durch die Pest, Entstehung von Gilden
1329
Streiks in Breslau und Speyer
1844Weberaufstand
1865
1. Gewerkschaft wird gegründet.
1867
Buchdruckergewerkschaft wird gegründet.
1918
Streikrecht, Gewerkschaften werden als legitime Vertreter der Arbeiter anerkannt.
1933
Verbot der freien Gewerkschaften
1949Streikrecht wird im Grundgesetz festgeschrieben, Wiederaufbau der freien Gewerkschaften
Seite 3:
• Was legen Tarifverträge fest? Sie legen die Arbeits- und Einkommensbedingungen fest.
• W
er schließt Tarifverträge ab? Tarifverträge werden zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden geschlossen.
• W
ie viele Tarifverträge gibt es etwa in Deutschland? In Deutschland gibt es etwa 50.000 unterschiedliche Tarifverträge.
• W
em nutzen die Tarifverträge? Die Tarifverträge haben eine Schutzfunktion für die Beschäftigten
und schaffen für die Arbeitgeber einheitliche Wettbewerbsbedingungen.
• W
orüber wird bei der 1. Urabstimmung abgestimmt? Bei der 1. Urabstimmung wird darüber abgestimmt, ob gestreikt wird oder nicht.
• W
ie viele Arbeitnehmer arbeiten in Betrieben mit Tarifbindung? In Deutschland arbeiten ca. 70 %
der Arbeitnehmer in Betrieben mit Tarifbindung
Seite 4:
Tarifverhandlungen werden als
gescheitert erklärt.
Erneute Tarifverhandlungen
ohne Einigung
Ä
Urabstimmung
Verhandlungen werden wieder
aufgenommen
Ä
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ï
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Urabstimmung über das
Verhandlungsergebnis
ð
Warnstreiks
Schlichtungsverfahren
ð
Streikbeginn
Ã
Streik
ð
Ã
Streikende
15
Lösungen
Seite 6:
• J
a, allerdings hast du keinen Anspruch auf Geld aus der Streikkasse oder den Rechtsschutz der
Gewerkschaft.
• W
enn Sie verbeamtet sind, dürfen Sie nicht streiken, auch wenn der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte dies anders sieht.
• Nein, Anspruch auf Streikgeld haben nur Gewerkschaftsmitglieder.
• D
as Streikrecht ist im Grundgesetz festgeschrieben. Die genauen Ausformungen haben sich im
Laufe der Jahre durch Gerichtsurteile herausgebildet.
Seite 7 – 8
Friedenspflicht
= Verpflichtet die Arbeitnehmer während der Laufzeit eines Tarifvertrages
nicht zu streiken oder andere Arbeitskampfmaßnahmen durchzuführen.
Schlichtung
= Sie ist ein Instrument zur Lösung von Tarifkonflikten und zum Abschluss
von Tarifverträgen. Sie kann angerufen werden, wenn die regulären Verhandlungen zu keiner Einigung führen.
Tarifpartner
= Der Begriff steht für die Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
Streik
= Kollektive Arbeitsniederlegung um beispielsweise höhere Löhne durchzusetzen.
Tarifverhandlungen
= Sind die Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft und den Arbeitgebern.
Tarifvertrag
= Schriftliche Abmachung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien.
Urabstimmung
= Dient der Befragung der Gewerkschaftsmitglieder vor einem Streik. Nur,
wenn 75% der Mitglieder zustimmen darf, gestreikt werden.
Warnstreik = Kurze Arbeitsniederlegung, um Druck auf die Arbeitgeber auszuüben.
Generalstreik
= Eine Streik an dem alle Arbeiter eines Landes oder einer Region teilnehmen.
Streikbrecher= Arbeitnehmer, die trotz eines Streiks ihrer Arbeit nachgehen.
Streikposten = Arbeitnehmer, die vor dem bestreikten betrieb stehen, um auf den Streik
aufmerksam zu machen und über ihre Forderungen aufzuklären.
Wilder Streik =E
in Streik, der nicht von der Gewerkschaft getragen wird.
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Streik-Schild © Style-Photography – Fotolia.com
Seite 2:
Streik der Hamburger Hafenarbeiter 1896/97, Handzettel. Gemeinfrei. URL:
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Seite 3:
Streik-Barrikade in Berlin © Bundesarchiv, Bild 102-13994. Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung –
Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“ lizenziert. URL:
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Seite 8:
Ärztestreik © Philipp Rothe. Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen
Bedingungen 2.5 generisch“ (US-amerikanisch) lizenziert. URL:
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