Merkblatt Transportschaden

Spezialwerkzeuge GmbH Zella-Mehlis
Am Köhlersgehäu
98544 Zella-Mehlis
Tel. +49 3682/4567 0
Fax +49 3682/4567 10
Wichtige Information
Unbedingt Beachten!
Merkblatt Transportschaden
Bitte beachten Sie:
A: Ware und Verpackung nicht verändern!
B: Keine Teile der Lieferung entnehmen!
C: Melden Sie den Transportschaden dem Frachtführer!
D Informieren Sie die SWZ GmbH Zella-Mehlis!
Das benötigt
So handeln
Sie richtig,
wenn......
Transportschäden
durch
Ð
POST
Bundesbahn
Spedition
UPS,GP,....
SWZ
von Ihnen
Verpackung
beschädigt
Ð
Bestätigung durch den
Übergabe-Beamten
ausstellen lassen.
In Gegenwart des bahnamtlichen RollfuhrUnternehmens auspacken,
Schaden bescheinigen
lassen und sofort eine
Tatbestandsaufnahme bei
der Güterabfertigung
beantragen.
Verpackung einwandfrei
Inhalt beschädigt
Ð
Ð
Sofort das zuständige
Postamt verständigen.
Besichtigung und eine
Tatbestandsaufnahme
beantragen.
Originalverpackte Sendung
vorlegen.
Schäden sind zu melden:
Innerhalb 24 Stunden
Sofort die Zuständige
Güterabfertigung
verständigen, Besichtigung
und eine
Tatbestandsaufnahme
beantragen.
Schadensbestätigung der
Post
Kopie der
Rechnung / Lieferschein
Schäden sind zu melden:
Innerhalb 1 Woche
In Gegenwart des
Sofort den anliefernden
anliefernden LKW-Fahrers Fuhrunternehmer
auspacken und von diesem verständigen und
den Schaden auf dem
Besichtigung beantragen.
Frachtbrief bescheinigen
Schaden auf der Rückseite
lassen.
der Frachtpapiere
bescheinigen lassen.
Schäden sind zu melden:
Innerhalb von 4 Tagen
In Gegenwart des
Sofort das zuständige Depot
anliefernden Fahrers
verständigen und
auspacken und von diesem Besichtigung beantragen.
auf der Rollkarte bzw.
Schaden bescheinigen
einem Protokoll
lassen.
bescheinigen lassen.
Schäden sind zu melden:
Innerhalb von 6 Tagen
Ohne diese Unterlagen
ist eine
Schadensregulierung
nicht möglich.
Tatbestandsaufnahme und
Originalfrachtbrief mit
Abtretungserklärung auf
Rückseite.
Kopie der
Rechnung / Lieferschein
Ohne diese Unterlagen
ist eine
Schadensregulierung
nicht möglich.
Frachtbrief mit
Schadensbestätigung auf
der Rückseite.
Kopie der
Rechnung / Lieferschein
Ohne diese Unterlagen
ist eine
Schadensregulierung
nicht möglich.
Schadensbestätigung des
Depots
Kopie der
Rechnung / Lieferschein
Ohne diese Unterlagen
ist eine
Schadensregulierung
nicht möglich.