Die letzte Entscheidung Die aktive Sterbehilfe gibt uns die Möglichkeit, ein Haustier von seinem Leiden zu erlösen. Ihre Anwendung erfordert vom Tierarzt ein hohes Mass an Ethik und Verantwortungsbewusstsein Das Haustier, ein Familienmitglied Hunde und Katzen, ja auch kleine Nagetiere und Ziervögel sind beseelte Geschöpfe. Wer Tiere hält, weiss wie differenziert sie in ihren Ausdrucksformen sind, wie gross ihre Lernfreude und Anpassungsfähigkeit ist und wie sensibel sie auf unsere Stimmungen wie Freude, Angst, Wut oder Trauer reagieren. Geradezu sprichwörtlich ist ihre Treue und Anhänglichkeit. So entsteht in den meisten Fällen eine enge Beziehung zwischen Haustier und Mensch, deren Ende durch die unterschiedliche Lebenserwartung abrupt und allzu früh eintreten kann. Der schwarze Tag Wichtig ist, dass Sie zu ihrem Tierarzt ein Vertrauensverhältnis haben. Es kann ja sein, dass der Moment, in dem über Leben und Tod entschieden werden muss, ganz plötzlich eintritt, zum Beispiel durch einen Unfall. In andern Fällen zieht sich die Entscheidung über Monate hin. Die Behandlungsmöglichkeiten in der modernen Kleintiermedizin haben sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Operationen am Herzen werden ebenso durchgeführt wie das Einsetzen von Gelenkprothesen bei schwerer Arthrose oder eine Chemotherapie bei einem Krebsleiden. So ist die Frage, ob die Lebensqualität oder das Leiden überwiegt, in vielen Fällen nur schwer zu beantworten. Ein Tierarzt, der seine Patienten und ihre Gebresten über Jahre kennt, kann Ihnen die Entscheidung über Leben und Tod nicht abnehmen, aber Sie dabei kompetent beraten. Er weiss, welche Therapiemöglichkeiten bestehen und Sinn machen, was alles versucht werden kann und wann es Zeit ist, das Tier zu erlösen. Der Patient Tiere leben im Augenblick, sie denken nicht an den bevorstehenden Tod und können deshalb auch keine Angst davor haben. Ihr Verhalten ist unbewusst, bestimmt durch Instinkt, Erfahrung und Lernprozesse. Insbesondere Hunde spüren aber sehr wohl, dass ihr Mensch sich in der sehr belastenden Situation des Einschläferns ungewohnt verhält und suchen dann speziell seine Nähe. Der Tierhalter Für ihn ist der letzte Gang zum Tierarzt am schwersten. Er weiss ja, dass sein vierbeiniger Freund nun sterben wird, ein Freund, der ihn über Jahre begleitet hat. Mit ihm stirbt ein eigenes Stück Leben. Dieser letzte Schritt benötigt deshalb Zeit, damit er auch mit dem Herzen und nicht nur mit dem Verstand getan werden kann. Wer sein Haustier wirklich gern hat, lässt es nicht unnötig leiden bei unheilbaren Krankheiten oder nicht kontrollierbaren Dauerschmerzen. Wie schon erwähnt, ist der Entscheid zwischen dem, was in der heutigen Kleintiermedizin machbar ist und dem, was einem Patienten zugemutet werden kann, in vielen Fällen für Besitzer und Tierarzt sehr schwierig zu fällen. Schuldgefühle kommen auf, man will nicht wahrhaben, was sein muss. Gegenseitiges Vertrauen und ein gemeinsames Tragen des gewählten Weges helfen allen Beteiligten in dieser Ausnahmesituation. Der Tierarzt Er allein muss den definitiven Entscheid über Leben und Tod fällen. Die Euthanasie darf nur von einem Tierarzt durchgeführt werden. Dies verlangt von ihm ein hohes Mass an Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Tier und Einfühlungsvermögen und Sensibilität für die Situation des Tierhalters. Das ihm anvertraute Lebewesen soll ja ohne Angst und Schmerzen, umgeben von den Personen, die es kennt, sanft und ruhig einschlafen. Dazu wird der Patient am besten in eine Kurznarkose gelegt. Die eigentliche Euthanasie besteht in der intravenösen Gabe eines tödlich wirkenden Barbiturates. Es führt zu einem totalen Bewusstseinsverlust, danach kommt es zu einem Atem- und Herzstillstand, das Tier ist klinisch tot. Der Tierarzt überprüft den Todeseintritt und bestätigt ihn. Euthanasie zu Hause? Viele Tierbesitzer, insbesondere Hundehalter, äussern den Wunsch, den geliebten Vierbeiner zuhause einschläfern zu lassen. Dieses Bedürfnis ist sehr verständlich, können doch so alle Familienmitglieder und insbesondere auch weitere Haustiere vom toten Patienten Abschied nehmen. Gerade Hunde und Katzen vermissen einen Spielgefährten über Wochen, wenn sie nicht realisieren können, dass er verstorben ist. Ein kurzes Schnuppern an ihm genügt ihnen um zu wissen, was geschehen ist. Für den Tierarzt stellt sich die Frage, ob er zuhause, ohne die Infrastruktur der Praxis, das Tier schonend und schmerzlos sterben lassen kann. Meist ist dazu die Mithilfe eine Praxisassistentin notwendig. Wenn eine Euthanasie in den Praxisalltag eingeplant werden kann, ist dies sicher in den meisten Fällen machbar. In Notfällen wird man das Tier wohl eher in die Praxis bringen müssen. Was dann? Was mit dem toten Tierkörper geschehen soll, kann jeder Tierbesitzer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst entscheiden. Der Tierarzt informiert ihn über die verschiedenen Möglichkeiten und ihre Kosten. Tiere bis zehn Kilogramm Körpergewicht dürfen im eigenen Garten begraben werden. Es gibt in der Schweiz auch einige wenige Tierfriedhöfe, wo eine Erdbestattung möglich ist. Ansonsten müssen die Toten entweder eingeäschert oder in die Tierkörpersammelstelle der Gemeinde gebracht werden. Bei einer Sammelkremation verbleibt die Asche in einem Gemeinschaftsgrab des Krematoriums, bei einer Einzelkremation geht sie zurück zum Tierhalter. Er darf dann frei darüber verfügen, kann sie an einem Lieblingsplatz aufstellen, begraben oder verstreuen. Heute werden die sterblichen Überreste der meisten Hunde und Katzen als Zeichen der Wertschätzung eingeäschert.
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