Für den Bereich der Zentralen Versuchstierhaltung (überwiegend Nager), die sich auf mehrere Standorte verteilt, ist ab 19.05.2016 für die Dauer der Mutterschutzfrist und der sich evtl. anschließenden Elternzeit der Stelleninhaberin voraussichtlich bis 30.06.2017 eine Teilzeitstelle im Umfang von 50 % einer Vollbeschäftigung mit einem / einer Tierarzt/-ärztin zu besetzen. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 14 Tarifvertrag Hessen (TV-H). Aufgaben: Gewährleistung der Pflege und veterinärmedizinischen Versorgung der Versuchstiere Zuchtmanagement von konventionellen und genetisch veränderten Nagerlinien, Hygieneüberwachung des Tierbestands Fachliche Ein- und Unterweisung der wissenschaftlichen Nutzer Unterstützung der Wissenschaftler in versuchstierkundlichen Fragen Mitarbeit bei der Ausbildung von Tierpflegerinnen und Tierpflegern in der Fachrichtung Forschung und Klinik. Anforderungsprofil: Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium im Fach Veterinärmedizin Tierärztliche Approbation Erfahrungen oder Interesse im Fachgebiet Versuchstiere /Versuchstierkunde Kenntnisse der Tierschutzgesetzgebung Selbständiges und gewissenhaftes Arbeiten Sicherer Umgang mit zeitgemäßen Kommunikationstechniken Gute Englischkenntnisse. Die Justus-Liebig-Universität strebt einen höheren Anteil von Frauen an; deshalb bitten wir qualifizierte Frauen nachdrücklich, sich zu bewerben. Aufgrund des Frauenförderplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Die Justus-Liebig-Universität versteht sich als eine familiengerechte Hochschule. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen. Ihre Bewerbung (keine E-Mail) richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens 202/96116/Z mit den üblichen Unterlagen bis zum 15.04.2016 an den Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen, Erwin-Stein-Gebäude, Goethestraße 58, 35390 Gießen. Bewerbungen Schwerbehinderter werden – bei gleicher Eignung – bevorzugt. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.
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