Deck-und Besamungsbedingungen für Tabajan OX

Deck-und Besamungsbedingungen für Tabajan OX DE408082106604004
Kaufpreis für Tiefgefriersperma, Rasseunabhängig
1. Lieferung A: 2 Besamungsportionen 500,00 Euro
2. Lieferung B: 4 Besamungsportionen 900,00 Euro
3. Lieferung C: 6 Besamungsportionen 1200,00 Euro
Tiefgefriersperma
1. Der Kaufpreis wird fällig mit Spermabestellung.
2. Tiefgefriersperma (TG-Sperma) wird pro Besamungsportion verkauft. Der Verkauf bezieht sich jeweils auf die
verkaufte Einmallieferung, Nachforderung ist ebenso ausgeschlossen wie Lebendfohlengarantie.
3. Das TG-Sperma wird Stuten- und Decksaisonunabhängig verkauft. Der Züchter kann das TG-Sperma nach
Belieben einsetzen.
4. Die Lieferung umfasst die gewählte und bezahlte Anzahl Besamungsportionen und wird von einem
Samenverwendungsnachweis begleitet.
5. Da die Herstellungsart und -dichte (Makrotüb oder 0,5 ml-Pailletten) von Charge zu Charge variiert, variiert
die Zahl der pro Portion gelieferten Pailletten/Makrotübs ebenso. Unabhängig von der Konfektionierung
garantiert der Hengsthalter den internationalen Standard.
Samenverwendungsnachweis und Deckschein
1. Nach erfolgter Besamung schickt der Züchter den ausgefüllten Samenverwendungsnachweis unverzüglich an
den Hengsthalter zurück, möglichst zusammen mit einer Kopie der Zuchtbescheinigung seiner Stute.
2. Auf der Basis des Samenverwendungsnachweises (Ziff. 1) stellt der Hengsthalter am Ende der Decksaison für
den Züchter einen Deckschein über die ihm bekannten Besamungen aus. Der Deckschein ist Voraussetzung,
damit der zuständige Zuchtverband ein Fohlenpapier ausstellen kann.
3. Sind Deckgebühr oder Nebenkosten im Zusammenhang mit Bedeckung/Besamung nicht bezahlt, hat der
Hengsthalter ein Zurückbehaltungsrecht am Deckschein.
4. Der Hengsthalter versendet den endgültigen Deckschein erst im November des laufenden Jahres.
Versand
1. Versand erfolgt erst nach Vorliegen der unterschriebenen Spermabestellung / TG-Kaufvertrag beim
Hengsthalter und nach Zahlung des Kaufpreises.
2. Der Versand erfolgt ausschließlich an Tierärzte und Kliniken, Besamungsstationen und -beauftragte.
3. Jeder Spermaversand erfolgt im Auftrag, auf Kosten und auf Risiko des Züchters. Das Risiko des
Hengsthalters und Landgestüts Dillenburg endet mit Übergabe an den Transporteur.
4. Die Versandbedingungen sind mit dem Hessischen Landgestüt Dillenburg abzuklären.
5. Die Stute kann zur Besamung in das Landgestüt Dillenburg gebracht werden. Die Versandkosten entfallen
dann.
Konditionen zu Versand, Unterbringung und Besamung sind zu erfragen im Hessischen Landgestüt
Dillenburg bei Frau Ple. Kontakt: Tel.: +49-2771 898313 Mobil: +49 171 3644639 Fax: +49 2771 898320
Email: [email protected]
Allgemeine Bestimmungen
1. Der Hengsthalter garantiert nicht für den Erfolg der Besamung.
2. Erfüllungsort ist Vallendar, es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Koblenz, Verträge kommen nicht
mündlich, sondern nur in Schriftform zustande.
Anja Anspach, Theodor-Heuss-Str. 31, D- 56179 Vallendar, Decksaison 2016