Kaufvertrag Tiefgefriersperma zwischen Gestüt Classic Performance, Jost & Urte Appel, Lahnstr. 42, D-35606 Solms, im Folgenden „Gestüt“ genannt, und Name, Vorname Straße PLZ, Ort, Land Telefon Mobiltelefon E-Mail im Folgenden „Züchter“ genannt, Vom vorgenannten Gestüt bestelle ich Tiefgefriersperma von folgendem Hengst: Hengst Anzahl Besamungsportionen Kaufpreis Das Sperma soll bis auf weiteres beim Gestüt lagern (Lagerkosten pro Jahr und Hengst 80,00 €) Das Sperma soll im Auftrag, auf Kosten und auf Risiko des Züchters in einem Stickstoff-Versandcontainer an folgende Anschrift geschickt werden (nur Tierarzt, Tierklinik, Besamungsstation oder Besamungsbeauftragter): Name (Tierarzt, Tierklinik, Besamungsstation oder Besamungsbeauftragter) Telefon Straße Telefax PLZ, Ort, Land Versand erfolgt erst nach Vorliegen dieser unterschriebenen Spermabestellung und nach vollständiger Bezahlung von Kaufpreis und Versandkosten beim Gestüt. Für tagesgleiche Auslieferung an Versandunternehmen muss Bestellung montags bis freitags bis spätestens 12:00 Uhr beim Gestüt eingehen. Kaufpreis wird fällig mit Spermabestellung. Haftung Jede Haftung des Gestüts für Spermaverlust/-beschädigung ist mit Übergabe an Transporteur (i.d.R. CC Logistic, Gießen) ausgeschlossen. Das Gestüt übernimmt keine Haftung für den Besamungserfolg. Die Haftung des Gestüts vor Transport und für lagerndes Sperma beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz; eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, dies betrifft insbesondere auch Schäden durch höhere Gewalt. Versandcontainer Für den Versand des TG-Spermas zahlt der Züchter die Transportkosten vorab. Der Züchter stellt einen eigenen Stickstoff-Container zur Verfügung. erwirbt einen Einweg-Stickstoff-Versandcontainer (CryoDrum 3.0., Haltbarkeit max. 3 Tage, jedoch mit bekanntem Haltbarkeitsrisiko) für 150,00 € und zahlt diesen vorab. mietet einen Metall-Stickstoff-Versandcontainer vom Gestüt (Wert: 900,00 €, Haltbarkeit 7 Tage) und entrichtet hierfür vorab eine Miet-Pauschale in Höhe von 70,00 €. Der Züchter ist mit einem Rückholauftrag für den Container zum Gestüt einverstanden und entrichtet die hierfür anfallenden Transportkosten ebenfalls vorab. Das Risiko des Verlustes des Containers trägt der Züchter, soweit nicht eine Haftung des Transportunternehmens besteht. Allgemeines Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, ebenso die Änderung der Schriftformklausel. Mündliche Zusagen und Nebenabreden wurden ausdrücklich von beiden Parteien nicht gemacht. \ Die vorstehenden Regelungen und die beigefügten Deck- und Besamungsbedingungen des Gestüts werden anerkannt. ________________, ___________ ___________________________________ (Ort) (Züchter) (Datum)
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