Kaufvertrag Tiefgefriersperma

Kaufvertrag Tiefgefriersperma
zwischen
Gestüt Classic Performance, Jost & Urte Appel, Lahnstr. 42, D-35606 Solms,
im Folgenden „Gestüt“ genannt,
und
Name, Vorname
Straße
PLZ, Ort, Land
Telefon
Mobiltelefon
E-Mail
im Folgenden „Züchter“ genannt,
Vom vorgenannten Gestüt bestelle ich Tiefgefriersperma von folgendem Hengst:
Hengst
Anzahl Besamungsportionen
Kaufpreis
Das Sperma soll bis auf weiteres beim Gestüt lagern (Lagerkosten pro Jahr und Hengst 80,00 €)
Das Sperma soll im Auftrag, auf Kosten und auf Risiko des Züchters in einem Stickstoff-Versandcontainer an
folgende Anschrift geschickt werden (nur Tierarzt, Tierklinik, Besamungsstation oder Besamungsbeauftragter):
Name (Tierarzt, Tierklinik, Besamungsstation oder Besamungsbeauftragter)
Telefon
Straße
Telefax
PLZ, Ort, Land
Versand erfolgt erst nach Vorliegen dieser unterschriebenen Spermabestellung und nach vollständiger Bezahlung
von Kaufpreis und Versandkosten beim Gestüt.
Für tagesgleiche Auslieferung an Versandunternehmen muss Bestellung montags bis freitags bis spätestens
12:00 Uhr beim Gestüt eingehen. Kaufpreis wird fällig mit Spermabestellung.
Haftung
Jede Haftung des Gestüts für Spermaverlust/-beschädigung ist mit Übergabe an Transporteur (i.d.R. CC Logistic,
Gießen) ausgeschlossen. Das Gestüt übernimmt keine Haftung für den Besamungserfolg. Die Haftung des
Gestüts vor Transport und für lagerndes Sperma beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz; eine
darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, dies betrifft insbesondere auch Schäden durch höhere
Gewalt.
Versandcontainer
Für den Versand des TG-Spermas zahlt der Züchter die Transportkosten vorab. Der Züchter
stellt einen eigenen Stickstoff-Container zur Verfügung.
erwirbt einen Einweg-Stickstoff-Versandcontainer (CryoDrum 3.0., Haltbarkeit max. 3 Tage, jedoch mit
bekanntem Haltbarkeitsrisiko) für 150,00 € und zahlt diesen vorab.
mietet einen Metall-Stickstoff-Versandcontainer vom Gestüt (Wert: 900,00 €, Haltbarkeit 7 Tage) und
entrichtet hierfür vorab eine Miet-Pauschale in Höhe von 70,00 €.
Der Züchter ist mit einem Rückholauftrag für den Container zum Gestüt einverstanden und entrichtet die
hierfür anfallenden Transportkosten ebenfalls vorab. Das Risiko des Verlustes des Containers trägt der
Züchter, soweit nicht eine Haftung des Transportunternehmens besteht.
Allgemeines
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, ebenso die Änderung der
Schriftformklausel. Mündliche Zusagen und Nebenabreden wurden ausdrücklich von beiden Parteien nicht
gemacht.
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Die vorstehenden Regelungen und die beigefügten Deck- und Besamungsbedingungen des Gestüts werden
anerkannt.
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(Ort)
(Züchter)
(Datum)