Seite 1-4 Anhörungsleiter Hr. Schuster, Pascal 22, rue de Remsing 57600 Forbach Tel:. 03 87 85 69 46 - 06 76 82 69 69 [email protected] Forbach, 14. August 2015 Bericht des Anhörungsleiters des öffentlichen Anhörungsverfahrens von Total Petrochemicals France hinsichtlich der Betriebsgenehmigung einer neuen Produktionsstätte „C4-Harz“ in den Gemarkungen Saint-Avold/L'Hôpital im Departement Moselle im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen über aus Umweltschutzgründen überwachungsbedürftige Anlagen Öffentliches Anhörungsverfahren vom 29. Juni 2015 bis einschließlich 29. Juli 2015 Beantragt von Total Petrochemicals France Verweise: Präfekturerlass Nr. 2015-BAEAT-2 vom 26. Mai 2015 durch Herrn Michel Heuzé, Unterpräfekt des Arrondissements Forbach/Boulay, Moselle Der Anhörungsleiter Pascal Schuster <<Stempel/Unterschrift>> Empfänger Unterpräfektur Forbach/Boulay Verwaltungsgericht Strasbourg Total Petrochemicals France Völklingen/Lauterbach, Deutschland Anhörungsleiter Saint-Avold, Freyming-Merlebach, Hombourg-Haut, Carling, L'Hôpital, Creutzwald, Diesen, Macheren, Longeville-lès-Saint-Avold, Porcelette INHALT 1. Teil 1. 2. 3. 4. 5. 6. 2. Teil 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 3. Teil Allgemeines Vorstellung und Umfeld des Projekts Gesetze und Verordnungen Gesetze, denen das vorliegende Anhörungsverfahren unterliegt Eigenschaften des Projektträgers Das Projekt „C4-Harz“ innerhalb der Chemieplattform Saint-Avold Zusammensetzung der Unterlagen zum öffentlichen Anhörungsverfahren Ablauf des Anhörungsverfahrens Ernennung des Anhörungsleiters Vorbereitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens Bekanntgabe/Aushängen des öffentlichen Anhörungsverfahrens Das öffentliche Anhörungsverfahren Beratungen der 10 Gemeinderäte Sprechzeiten des Anhörungsleiters Reisen des Anhörungsleiters Erstellung des Anhörungsberichts Einwände der Bürgerinnen und Bürger 1. Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger – 1. Sprechtag – Prüfung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger 2. Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger – 2. Sprechtag – Prüfung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger 3. Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger – 3. Sprechtag – Prüfung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger 4. Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger – 4. Sprechtag – Prüfung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger 5. Erfassung der per E-Mail zugegangenen Einwände der Bürgerinnen und Bürger – 5. Sprechtag – Prüfung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger und der Stellungnahme von Total 1. Teil Gegenstand und Eigenschaften des Projekts Gegenstand des Anhörungsverfahrens Eröffnung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens auf Antrag von Total Petrochemicals France zwecks Erteilung der Betriebsgenehmigung für eine neue Produktionsstätte „C4Harz“ in den Gemarkungen Saint-Avold und L'Hôpital. Präfekturerlass Nr. 2015-BAEAT-2 vom 26. Mai 2015, unterzeichnet durch Herrn Michel Heuliez, Unterpräfekt des Arrondissements Forbach/Boulay Der vorgenannte von der Gesellschaft Total Petrochemicals France eingereichte Genehmigungsantrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen über aus Umweltschutzgründen überwachungsbedürftige Anlagen. Siehe Anhang Nummer 1, Erlass des Unterpräfekten von Forbach/Boulay 1/1 Präsentation und Umfeld des Projekts mit Eröffnung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zu einem Genehmigungsantrag für eine aus Umweltschutzgründen überwachungsbedürftige Anlage Der Betriebsgenehmigungsantrag für die Produktionsstätte „C4-Harz“ wird von der Gesellschaft Total Petrochemicals France, Sitz: 2, place Jean Miller – La Défense 6 – 92400 Courbevoie, eingereicht. Unterzeichner der Antragsunterlagen ist Herr Christophe Gérondeau, Leiter des Standorts Saint-Avold im Departement Moselle. Die geplante Produktionsstätte „C4-Harz“ soll sich in den Gemarkungen Saint-Avold und L'Hôpital im Departement Moselle, innerhalb des als SEVESO-II-Anlage eingestuften Chemieindustriestandorts befinden. Der Plan zur Vermeidung technologiebedingter Risiken (PPRT) der petrochemischen Plattform Saint-Avold Nord wurde am 22. Oktober 2013 per Präfekturerlass Nr. 2013-DLPBUPE-297 angenommen. Er gilt für die innerhalb der Chemieplattform angesiedelten Unternehmen Arkema France, Protelor, SNF und Total Petrochemicals France. Nachfolgend finden Sie eine nicht-technische Zusammenfassung des Projekts „C4-Harz“ & die Stellungnahme der Umweltschutzbehörde zum Vorhaben Liberté Égalité Fraternité FRANZÖSISCHE REPUBLIK PRÄFEKT DER REGION LOTHRINGEN Umweltbewertung der Unterlagen von TOTAL PETROCHEMICALS France für den Betrieb -AVOLD und L'HÔPITAL Stellungnahme des Präfekten der Region Lothringen, zuständig in Umweltangelegenheiten I - GELTUNGSBEREICH und GESETZLICHER RAHMEN der VORLIEGENDEN STELLUNGNAHME Die vorliegende Stellungnahme wird im Rahmen der Umweltbewertung des Projekts erstellt. Dabei geht es sowohl um die Qualität der Umweltverträglichkeitsstudie als auch darum, inwieweit der Umweltaspekt in den Genehmigungsantragsunterlagen berücksichtigt wurde. Den gesetzlichen Rahmen Umweltgesetzbuchs. hierfür bilden die Artikel L. 122-1 und R. 122-7 des Die Stellungnahme umfasst eine Analyse der Projektzusammenhänge, des Gesamtcharakters der Umweltverträglichkeitsstudie, ihrer Qualität und des entsprechenden Charakters der darin enthaltenen Informationen sowie eine Einschätzung zur Berücksichtigung des Umweltaspekts, insbesondere zur Zweckmäßigkeit von Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen bzw. der Kompensation von Auswirkungen. Dadurch soll die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt werden, inwiefern der Antragsteller Umweltaspekte berücksichtigt hat. Damit sind laut Artikel R. 512-8 des Umweltgesetzbuchs folgende Themen gemeint: Flora und Fauna, Landschaften, Boden, Wasser, Luft, Klima, Abfälle, natürliche Umgebungen und biologisches Gleichgewicht, Schutz von Sachwerten und des kulturellen Erbes, Wohnqualität (Lärm, Gerüche, Vibrationen, Lichtemissionen), Landwirtschaft, öffentliche Gesundheit und Sicherheit. Diese Stellungnahme dient nicht dazu, die Zweckmäßigkeit des Projekts als solches zu beurteilen. In erster Linie wird die Umweltverträglichkeitsstudie des Genehmigungsantrags bewertet. Die Stellungnahme bezieht sich allerdings auf die Studie des Genehmigungsantrags insgesamt, so wie sie an den Präfekten des Departements übermittelt wurde. Die vorliegende Stellungnahme wurde nach der Übermittlung des Zulassungsberichts vom 16. April 2015 durch die DREAL Lothringen an den Präfekten der Region verfasst. Dies gilt als Gesuch an den Präfekten der Region, das in der Verordnung Nr. 2009-496 vom 30.04.09 vorgesehen ist. Das Gesuch erfolgt durch Übertragung der Zeichnungsbefugnis des Präfekten des Departements Moselle. Die ARS hat am 25. März 2015 eine Stellungnahme ausgegeben. In den nachstehenden Ausführungen wird diese Stellungnahme berücksichtigt. Seite 2 von 14 Il - ANALYSE der ZUSTÄNDIGEN STELLE IN UMWELTANGELEGENHEITEN II.1 - Hintergrundinformationen zum Antrag a) Antragsteller Der Antrag wurde von der Gesellschaft TOTAL PETROCHEMICALS France (SIREN-Nummer: 428 891 113) mit Sitz in 2 place Jean Millier La Défense 6 in COURBEVOIE (F-92 400) eingereicht, deren Unterzeichner Christophe GERONDEAU, Direktor des Standorts Saint-Avold, ist. Innerhalb von TOTAL, dem weltweit fünftgrößten börsennotierten integrierten Mineralölkonzern, beschäftigt sich TOTAL Raffinage-Chimie mit Basispetrochemie und den dabei entstehenden Polymerprodukten (Polyethylen, Polypropylen, werden). In Frankreich sind die Geschäftsbereiche in der Gesellschaft TOTAL PETROCHEMICALS France (im Weiteren als TPF bezeichnet) zusammengefasst, mit folgenden Standorten: - Werke in Carling/Saint-Avold, Gonfreville-l'Orcher, Notre-Dame-de-Gravenchon, Feyzin und Lavéra - technisches Fachzentrum in Lyon - Forschungs- und Entwicklungszentrum in Mont-Lacq - Zentrale in Paris TPF betreibt petrochemische Anlagen, die im Hinblick auf die gesetzlichen Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen ordnungsgemäß zugelassen sind, auf dem Gebiet der Gemeinden Saint-Avold und L'Hôpital, insbesondere im Rahmen der Präfekten-Verfügungen Nr. 2004-AG2-434 vom 27. September 2004 und Nr. 2006-DEDD-1-307 vom 22. August 2006. Es handelt sich um einen unter gewonnen und per Pipeline angeliefert wird, wichtige petrochemische Zwischenprodukte wie Ethylen und Propylen sowie Kunststoffe wie Polystyrol und Polyethylen herstellt. b) Gegenstand des Antrags Der Antrag des Antragstellers betrifft die Errichtung einer neuen Produktionseinheit für die Herstellung von 20 t Kunstharz pro Tag (Handelsbezeichnungen: Ricon, Krasol, Monol). Dabei handelt es sich um Produkte mit hohem Mehrwert und Wachstumschancen auf bestimmten Märkten. Der Antrag wird im Carling/Saint-Avold weiterentwickelt und dessen Wettbewerbsfähigkeit so wieder hergestellt werden sollen. In diesem Zusammenhang werden einige Aktivitäten 2015 eingestellt (insbesondere die Bereiche dieses Berichts ist, geplant ist. Die neue Produktionsstätte soll dazu beitragen, dass die petrochemische Plattform in Carling/Saint-Avold zu einem europäischen Zentrum für Kohlenwasserstoffharze und petrochemische Produkte wird. II.2 - Analyse des Gesamtcharakters der Umweltverträglichkeitsstudie Die vom Antragsteller eingereichten Unterlagen sind vollständig und erfüllen die Bestimmungen der Gesetzgebung für überwachungsbedürftige Anlagen. Darüber hinaus war der Inspektionsdienst für überwachungsbedürftige Anlagen der Ansicht, dass die Unterlagen in dieser Antragsphase dem Umfang des Projekts, seinen voraussichtlichen Umweltauswirkungen, der Bedeutung der von den betreffenden Anlagen ausgehenden Gefahren und ihren voraussichtlichen Folgen im Falle eines Unfalls im Hinblick auf die in den Artikeln L. 211-1 und L. 511-1 des Umweltgesetzbuchs aufgeführten Belange entsprachen. Die allgemeine Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie liegt vor. Sie ist leicht verständlich Seite 3 von 14 geschrieben und gibt den Inhalt der Umweltverträglichkeitsstudie ordnungsgemäß wieder. Für das nach Deutschland gehende Exemplar ist ebenso eine deutsche Übersetzung geplant. II.3 - Ermittelte Hauptaspekte Die Hauptaspekte in Zusammenhang mit dem Projekt zur Errichtung einer neuen Produktionsstätte für a) hinsichtlich der Ansiedlung des Projekts Der petrochemische Standort von TOTAL PETROCHEMICALS France (TPF) befindet sich in den Gemeinden Saint-Avold und L'Hôpital im Departement Moselle (57). Das Gelände erstreckt sich über eine Fläche von ca. 200 Hektar beidseitig der Nationalstraße RN 33 und ARKEMA, PROTELOR und SNF. -Gelände auf dem Gebiet der Gemeinde Saint-Av Butadien-Tanklager zur Versorgung der neuen Produktionseinheit soll 500 m südlich der Produktionsstätte im Bereich Tanklager Süd angesiedelt werden. Die Umgebung des Projekts ist also vorwiegend industriell geprägt, allerdings mit einem dichten Waldgebiet südlich und östlich des Plattformgeländes (Staatsforst Saint-Avold). Das nächstgelegene Stadtgebiet (Gemeinde L'Hôpital), befindet sich nördlich des TPF-Geländes, über 800 m vom Standort der neuen Produktionseinheit entfernt. Hinsichtlich natürlicher Räume sind folgende Gebiete zu nennen: - m östlich der künftigen Produktionseinheit anzumerken, dass im Rahmen dieses Projekts ebenso die Einrichtung eines unterirdischen Butadien-Tanklagers im südlichen Teil des Geländes, in der Nähe des jetzigen LPG-Tanklagers geplant ist (ca. 100 m vom Naturschutzgebiet entfernt). In diesem Wald leben zahlreiche maßgebliche Amphibien-, Vogel- und Fledermausarten, darunter vorwiegend Bufo bufo (Erdkröte) und Pelobates fuscus (Knoblauchkröte). - ZNIEFFkm westlich des Projekts. Dieses Gebiet wurde unter Schutz gestellt, weil hier maßgebliche Amphibien-, Vogel- und Fledermausarten leben. Insbesondere sollen dadurch 4 bedrohte Amphibienarten geschützt werden: Pelobates fuscus (Knoblauchkröte), Bufo viridis (Wechselkröte), Bombina variegata (Gelbbauchunke) und Triturus cristatus (Nördlicher Kammmolch). - Natura-2000km südwestlich der geplanten Produktionseinheit. Dort leben zahlreiche geschützte Arten, darunter auch Fledermauskolonien. - ich die Bodenplatte verblieben ist. Diese bildet jedoch keinen günstigen Lebensraum für Tier- und/oder Pflanzenarten. Das unterirdische Butadien-Tanklager befindet sich eher im südlichen Teil des Plattformgeländes, etwa 100 m vom ZNIEFFBrachlands (verfülltes ehemaliges Regenwasserbecken). Untersuchungen zwischen 2006 und 2013 ergaben, dass sich hier Tümpel befinden, die geeignete Fortpflanzungsräume für Wechselkröten und Libellen bilden. Allerdings handelt es sich bei dem Gebiet des künftigen Butadien-Tanklagers um trockenes, mit Unkraut bewachsenes Brachland mitten in einer in Betrieb befindlichen Anlage (Tanklager Süd), das vom aufgeschütteten ARKEMA-Bereich durch LPG-Kugelbehälter getrennt ist. Ebenso wird es durch das Bahnlogistikgelände von dem Waldstück im Süden abgegrenzt. b) hinsichtlich permanenter Umweltbelastungen durch das Projekt - Hydrografie Seite 4 von 14 Das Gelände befindet sich im Einzugsgebiet des Saarlands (Steinkohlebecken). Das untersuchte Gebiet ist hydrologisch gekennzeichnet durch den Bach Merle, dessen Besonderheit darin besteht, dass er unter der Industrieplattform entspringt und an seiner Quelle von den Ableitungen der Endaufbereitungsanlage gespeist wird, die ARKEMA auf dem Plattformgelände betreibt. Ebenso gespeist wird er durch die Ableitungen mehrerer kommunaler Kläranlagen, bevor er 6,5 km hinter der Ableitungsstelle der Plattform in Freyming-Merlebach in die Rossel mündet. Die Bilanz dieses starken Eingriffen unterworfenen Bewirtschaftung und Verwaltung der Gewässer (SDAGE) sieht folgendermaßen aus: - chemischer Zustand: nicht gut - ökologischer Zustand: schlecht mit der Vorgabe eines guten Gesamtzustands für 2027. abhängig sein (Entleerung des Kühlkreislaufs und Abschlämmung der Kessel) und in der Größenordnung von 11 m3/h liegen. Der Herstellungsprozess läuft in einem geschlossenen Kreislauf ab. Im Normalbetrieb bestehen die wässrigen Ableitungen also aus den Abflüssen von Destillationskolonnen und sonstigen Anlagenteilen mit einer Abflussmenge von weniger als 2 m3/h. In diesen Abflüssen befinden sich unter Umständen in Spuren Stoffe (Toluol, Methanol, MTBE, Ethylenglycol und Propylenglycol), die derzeit bereits abgeleitet werden. Sie werden zu den jeweiligen vorhandenen Aufbereitungsanlagen geleitet (biologische Kläranlage und Endaufbereitungsanlage vor der Ableitung in die natürliche Umgebung). Ein Vergleich zwischen den Schadstoffabflüssen, die gegenwärtig abgeleitet werden, und den geschätzten Ableitungen in der neuen Konfiguration zeigt eine Verringerung von etwa 10 bis 20 % bei vier dieser Schadstoffe (Schwebstoffe, CSB, Kohlenwasserstoffe gesamt und Fluor) und ein vergleichbares Niveau bei BTEX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole). Nur ein Stoff, der bislang nicht in der petrochemischen Plattform Carling verwendet wurde, wird im Rahmen des C4-Harzherstellungsprozesses zum Einsatz kommen. Es handelt sich dabei um Lithium, das in Form von Lithiumhydroxid in den wässrigen Ableitungen des Standorts zu finden sein wird. Da die Aufbereitungsanlagen der Plattform für diesen Schadstoff nicht ausgelegt sind, hat der Betreiber hierzu verschiedene Untersuchungen durchgeführt: Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der verschiedenen Aufbereitungs- und Ausscheidungsverfahren, Tests zur Vertretbarkeit der lithiumhydroxidhaltigen Abwässer für die biologische Kläranlage und Untersuchung der Ökotoxizität der Lithiumhydroxidableitungen in den Bach Merle. Der Aspekt der Ableitung dieses Stoffes wurde korrekt erkannt und in den Unterlagen aufgegriffen. Die zugehörigen Maßnahmen sind in Abschnitt II.4 der vorliegenden Stellungnahme aufgeführt. Berücksichtigung der Richtungsvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie sowie gemäß den Zielvorgaben der Richtlinie zur Bewirtschaftung und Verwaltung der Gewässer (SDAGE) für das Rhein-MaasEinzugsgebiet und den damit verbundenen 111 Maßnahmen des Plans zur Bewirtschaftung und Verwaltung der Gewässer (SAGE) für das Steinkohlebecken erfasst. So wurden bei der Untersuchung des vorliegenden Projekts insbesondere folgende Maßnahmen berücksichtigt: - prüfen, wie das Sammeln und das Aufbereiten der Industrieableitungen der Plattform Carling verbessert werden können - Ableitungen von gefährlichen Stoffen in die Gewässer (RSDE) aus überwachungsbedürftigen Anlagen untersuchen und verringern - Verschmutzung des Grundwassers auf dem Gelände des Industriebetriebs eindämmen - Rohwasserverbrauch optimieren Mit Blick auf die Zielvorgabe, der Verunreinigung der Gewässer vorzubeugen und ihren Zustand zu Seite 5 von 14 bewahren bzw. zu verbessern, wurde in den vorliegenden Unterlagen beurteilt, inwieweit die wässrigen Ableitungen des Standorts in der neuen Konfiguration für die Gewässer vertretbar sind und dies mit der aktuellen Vertretbarkeit der Abwässer verglichen. Dabei zeigte sich insgesamt eine Verbesserung der Wasserqualität in der Umgebung, insbesondere in Bezug auf Nickel, Kupfer und Zink, wenngleich bei den letzteren beiden Elementen die abgeleiteten Mengen der gesamten petrochemischen Plattform einen guten Gewässerzustand verhindern. Allerdings ist anzumerken, dass derzeit auf der Ebene der Plattform eine technisch-wirtschaftliche Untersuchung zur Verringerung dieser beiden Stoffe in den Ableitungen in Arbeit ist (siehe zugehörige Maßnahmen in Abschnitt II.4 der vorliegenden Stellungnahme). - Böden und Grundwasser Der Untersuchungsbereich gehört zur so genannten Warndtsenke auf dem lothringischen Plateau aus der Trias. Er liegt in einem Gebiet, das zur Vogesen-Sandsteinformation mit großen Grundwasservorkommen gehört. Diese werden für industrielle Zwecke und zur Trinkwasserversorgung genutzt. Der Standort befindet sich allerdings nicht innerhalb eines Trinkwasserschutzgebiets. Die Qualität des Grundwassers wird gemäß Verfügung des Präfekten direkt auf dem Plattformgelände von den Industriebetreibern überwacht. Die durch Industriebohrungen veranlasste Grundwasserabsenkung verhindert ein Abwandern des Grundwassers aus dem Bereich zu den Gebieten außerhalb des Standorts. Die Entnahmestelle dieser Bohrungen bildet deshalb eine hydraulische Sperre, die die Grundwasserverschmutzung unter der Plattform einschließt. Der gewählte Bauplatz für die neue Produktionseinheit für C4-Harz entspricht teilweise der Dezember 2009 wurde ihre Stilllegung beantragt, bevor sie schließlich abgerissen wurde. Die Stoffe, die hier vorwiegend zum Einsatz kamen und die zu einer Verschmutzung von Böden und Grundwasser führen können, sind Benzol, Ethylbenzol, Toluol, Naphthalin und Styrol. In den Unterlagen werden die Ergebnisse der Untersuchungen von Böden, Bodengasen und Grundwasser vorgestellt, um die Verschmutzung in Zusammenhang mit dem ehemaligen Betrieb zu charakterisieren und abzugrenzen. Abgesehen von diesem durch den ehemaligen Betrieb bedingten Ausgangszustand der Böden enthalten die Unterlagen ebenso gemäß den Anforderungen der IED-Richtlinie1 (Industrial Emission Directive) einen Basisbericht über den Nullzustand. Dabei handelt es sich um Boden- und Grundwasseruntersuchungen zur Bestimmung ihres eventuellen Verschmutzungsgrads in Bezug auf Stoffe, die in der künftigen Produktionseinheit zum Einsatz kommen sollen. Dieser Nullzustand dient als Bezugspunkt bei der Stilllegung der Produktionsstätte, um zu ermitteln, ob der Betrieb zu einer Verschmutzung des Bodens und/oder des Unterbodens geführt hat. Diese Aspekte wurden in den Unterlagen korrekt erörtert. Die zugehörigen Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung bzw. Kompensation von Auswirkungen sind in Abschnitt II.4 der vorliegenden Stellungnahme aufgeführt. - Luft / Gerüche Die Luftqualität im Untersuchungsbereich wird durch ein ortsnahes Netz permanent in Echtzeit überwacht. Es wurde von AIR LORRAINE entwickelt, einem zugelassenen Verband zur Überwachung der Luftqualität (AASQA). Gemessen werden eher klassische Schadstoffe zur Bestimmung der Luftqualität (Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Staub und Ozon), aber auch betriebsspezifische Schadstoffe der Plattform (Benzol, Toluol und Styrol). Laut der Bilanz von AIR LORRAINE für 2008 bis 2012 war aufgrund der Einstellung bestimmter Betriebsaktivitäten eine rückläufige Entwicklung bei den meisten Schadstoffen, vor allem bei Benzol, zu beobachten. Lediglich beim Feinstaub (PM10) war zwischen 2008 und 2010 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen, in der Folgezeit gingen die Werte dann jedoch wieder unter das Niveau von 2008 zurück. Für 2013 entsprechen die durchschnittlichen Jahreskonzentrationen bei den Sensoren zur Überwachung 1 Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen. Seite 6 von 14 der Luftqualität den gesetzlichen Vorgaben. Die neue Produktionseinheit für C4-Harz erzeugt verschiedene Luftemissionen: - Verbrennungsgase der beiden neuen Kessel für die Dampferzeugung (2 x 19,5 MW); dabei ist anzumerken, dass die beiden Kessel mit Erdgas und/oder Ethylen betrieben werden können (Rückführung der Abluft aus der Polyethylen-Produktionsstätte) - Verbrennungsgase des Thermal Oxidizers zur Behandlung der Abgase (flüchtige organische Verbindungen: VOC), die bei der Herstellung abgeführt werden - diffuse, unbeständige VOC, also Abgase, die sich an verschiedenen Stellen der neuen geführt werden Die Unterlagen enthalten einen Vergleich zwischen den derzeitigen Schadstoffemissionen in der Luft und jenen in der Konfiguration von 2016 (Einstellung bestimmter Betriebsaktivitäten und Berücksichtigung des vorliegenden Projekts sowie aller weiteren Änderungen). Dieser Vergleich zeigt insbesondere einen deutlichen Anstieg der Emissionen bei einigen Indikatorschadstoffen der Verbrennungsanlagen (Kessel), z. B.: Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und Treibhausgase (vor allem Kohlendioxid und Methan). Dies ist in erster Linie dadurch zu erklären, dass bei der Berechnung der Emissionsmengen nicht nur der Betrieb der beiden neuen Kessel, sondern auch der beiden vorhandenen Kessel (CS1 und CS2) berücksichtigt wird. Die beiden Letzteren sind in Bezug auf den Dampfbedarf der geplanten neuen Anlagen überdimensioniert und ihr Weiterbetrieb ist in der Konfiguration von 2016 deshalb nicht vorgesehen. Um jedoch die Genehmigung für die Wiederinbetriebnahme dieser Anlagen, insbesondere im Rahmen eines eventuellen künftigen Projekts zum Ausbau der Plattform Carling, zu behalten, wurden angenommen. Die Stilllegung der Dampfcrackanlage und die Einstellung der Destillation der verschiedenen Erdölfraktionen wird allerdings bei den meisten Schadstoffen (Stickoxide, VOC, Benzol, Toluol, Xylol, Ethylbenzol, 1,3-Butadien, Cyclohexan) zu einer erheblichen Verringerung der Emissionsmengen führen. Hinsichtlich der Gerüche werden in den Unterlagen die Geruchsschwellen der eingesetzten und/oder der durch den Betrieb der Produktionseinheit für C4-Harz entstehenden Stoffe und ihre maximal zu erwartende Konzentration in der Umwelt sowie in den am stärksten betroffenen Wohngebieten verglichen. All diese Aspekte (Luft und Gerüche) wurden in den Unterlagen korrekt erörtert. Die zugehörigen Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung bzw. Kompensation von Auswirkungen sind in Abschnitt II.4 der vorliegenden Stellungnahme aufgeführt. - Gesundheitliche Auswirkungen Die Beurteilung der gesundheitlichen Auswirkungen in den Genehmigungsantragsunterlagen erfolgte gemäß dem Runderlass vom 9. August 2013 zur Verhütung und zum Umgang mit den Gesundheitsrisiken der genehmigungspflichtigen Anlagen. So wurde dieser Vorgehensweise folgend die Vertretbarkeit des Projekts anhand folgender Grundlagen ermittelt: - Auswertung des Zustands der Umgebung (Luft, Wasser, Böden): Dabei handelt es sich um eine Bewertung der aktuellen Umweltsituation (die von sämtlichen bereits bestehenden Betriebsaktivitäten auf dem Gebiet des Projekts beeinflusst wird), anhand von Messungen in den verschiedenen Umweltbereichen und ihren festgelegten Zwecken. Sie ermöglicht eine Beurteilung der Sensibilität der Umweltbereiche in Abhängigkeit von ihrer Nutzung. Das Ergebnis dieses Vorgehens zeigt, dass die Qualität der Umweltbereiche insgesamt ihren Verwendungszwecken -Butadien bzw. Blei eingestuft. Dabei handelt es sich nicht um eine grundsätzliche Unvereinbarkeit, sondern Seite 7 von 14 es sind sorgfältige Überlegungen zu eventuellen künftigen Ableitungen dieser Stoffe erforderlich. Hierzu ist in den vom Betreiber eingereichten Unterlagen angegeben, dass die ButadienMesskampagne 2010 stattfand und sich die Emissionen des Standorts bei diesem Stoff seitdem halbiert haben und 2016 nochmals 100-mal geringer ausfallen werden (3.744 kg in 2010 gegenüber 17 kg in 2016). Die Blei-Emissionsmengen werden 2016 gegenüber den aktuellen Werten auf ein Drittel zurückgehen. Dabei ist anzumerken, dass die Ergebnisse der aktuell laufenden Untersuchungen zu Pflanzen in der zweiten Jahreshälfte 2015 verfügbar sein werden. - Zukunftsorientierte Bewertung der Gesundheitsrisiken. Dabei soll je nach Toxizität der von den neuen Anlagen in der Konfiguration von 2016 emittierten Stoffe und je nach Expositionsweg (Inhalation, Ingestion von Boden, Obst und Gemüse, Fleisch, Geflügel und Milchprodukten) das Gefährdungsniveau (insbesondere Kanzerogenität) für die Bevölkerung beurteilt werden. Diese Bewertung wurde anhand der Ergebnisse der Studie über die Verbreitung der Luftemissionen der In diesem Zusammenhang wird in den Unterlagen eine Verhältnisanalyse der gesundheitlichen Auswirkungen des Projekts in der Konfiguration von 2016 sowie ein Abschnitt zur Gesundheit vorgestellt, der sich mit der Beurteilung der Gesundheitsrisiken beschäftigt. Diese Aspekte wurden in den Unterlagen korrekt erörtert. Die zugehörigen Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung bzw. Kompensation von Auswirkungen sind in Abschnitt II.4 der vorliegenden Stellungnahme aufgeführt. c) hinsichtlich der Unfallrisiken des Projekts Die Hauptaspekte hinsichtlich der Unfallrisiken des Projekts betreffen die übrigen Unternehmen der petrochemischen Plattform Carling, insbesondere ARKEMA und VFLI Cargo. Bei Letzterem steht das Unfallrisiko in direktem Zusammenhang mit einer Bahnlinie (nur für den Gütertransport bestimmt) ca. 55 m südlich der künftigen Produktionseinheit für C4-Harz. Die Stadtplanung rund um den petrochemischen Komplex Carling/Saint-Avold wird seit dem 22. Oktober 2013 durch den Präventionsplan für technologische Risiken (PPRT) der petrochemischen Plattform Saint-Avold Nord geregelt2. Letzterer genehmigt die Ansiedlung des vorliegenden Projekts in dem betreffenden Gebiet. Die Risiken durch den Betrieb einer Produktionseinheit für C4-Harz und die Lagerung von Butadien bestehen schon jetzt am Standort, insbesondere durch den Einsatz gleichartiger Stoffe in den bereits vorhandenen Anlagen. Diese sind mit dem geltenden PPRT vereinbar. Der Genehmigungsantrag enthält eine Verhältnisanalyse der projektbedingten Risiken. II.4 - Qualität der Unterlagen In der nachstehenden Tabelle sind die Umweltaspekte des Projekts und die Maßnahmen aufgeführt, die von TPF angewendet werden, um die Umweltbelastungen und Risiken in Zusammenhang mit der geplanten neuen Produktionseinheit für C4-Harz, die über ein unterirdisches Butadien-Tanklager versorgt wird, am Standort in Saint-Avold zu beseitigen bzw. einzugrenzen. 2 Verfügung des Präfekten Nr. 2013-DLP/BUPE-297 vom 22. Oktober 2013 zur Genehmigung des Präventionsplans für technologische Risiken in der Umgebung der Anlagen von ARKEMA France, PROTELOR, SNF und TOTAL PETROCHEMICALS France auf dem Gebiet der Gemeinden SAINT-AVOLD und L'HOPITAL. Seite 8 von 14 Umweltaspekte Belastungen und Risiken Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung bzw. Kompensation von Auswirkungen und Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben Die neue Produktionseinheit für C4-Harz wird innerhalb einer Industrieplattform angesiedelt sein, an Stelle einer ehemaligen Styrol-Produktionsstätte, die 2010 abgerissen wurde und von der die Bodenplatte verblieben ist. Natürliche Räume Flora und Fauna Schutz der Artenvielfalt Der Standort des Butadien-Tanklagers ist mit Unkraut bewachsenes Brachland in einem Gebiet, in dem Erdölerzeugnisse gelagert werden. Der Bereich ist durch Bahngleise von dem Waldstück im Süden abgegrenzt. Keine Auswirkungen. - Bau der Produktionseinheit für C4-Harz auf dichter Bodenplatte - Einrichtung eines Sammelbeckens für eventuell verunreinigtes Regenwasser nach einer Ausbreitung; dieses muss für die Regenmenge eines Jahrzehntunwetters bzw. für die Eindämmung des Löschwassers bei einem Brand auf der Bodenplatte der Produktionseinheit ausgelegt sein Natürliche Risiken (Überschwemmungen , Erdbewegungen, Blitzschlag) - Unterirdisches Butadien-Tanklager auf einer dichten Verschmutzungsgefahr durch Ausbreitung gefährlicher Stoffe Bodenplatte, verbunden mit einem versetzten dichten Rückhaltebecken - Flüssige Stoffe werden in geeigneten Behältern unter Verschluss gelagert - Bereich zur Versorgung der Baumaschinen Kohlenwasserstoffen wird eingeschlossen mit - Blitzschutz - Berücksichtigung der Erdbebengefahr bei der Auslegung der Anlagen (gemäß Ministerialerlass vom 4. Oktober 2010) Umfeld Keine Angaben Ansiedlung der neuen Produktionseinheit für C4-Harz in einem industriellen Umfeld und unterirdisches ButadienTanklager Seite 9 von 14 Umweltaspekte Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung bzw. Kompensation von Auswirkungen und Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben Belastungen und Risiken Produktionseinheit für C4-Harz: Luftqualität und Gerüche - Rückgewinnung der Lösungsmittel bei allen Prozessschritten durch Stripping, Verdampfung und Destillation zur Rückführung in den Herstellungsprozess - Abluft wird gesammelt und in einem Thermal Oxidizer aufbereitet, dabei werden 99,8 % der VOC entfernt - Beim Be- und Entladen von Lösungsmitteln im Lagerbereich für Rohstoffe werden die verdrängten Dämpfe mit Hilfe einer Gasrückleitung zwischen Lösungsmitteltank und Liefer-Lkw zurückgewonnen - Bei der Butadien-Lagerung: keine VOC-Emissionen bei Entnahme oder Befüllung des Tanks. Bei der Entnahme von Butadien zur Versorgung der Produktionseinheit für C4-Harz wird der Druck durch Verdampfung des Butadiens im Tank ausgeglichen. Bei der Befüllung des Tanks wird das Butadien durch Einspritzung von Stickstoff im Waggon entladen, wobei eine Gasrückleitung für den Druckausgleich sorgt. Ableitung von flüchtigen organischen Verbindungen bei der Herstellung der C4-Harze Ableitung von Verbrennungsgasen und Stäuben aus den Kesseln Kessel: - Einsatz NOx-armer Brenner, um die Stickoxid- und Kohlenmonoxidemissionen einzudämmen - Bis auf Ausnahmefälle werden die Kessel mit weniger als 60 % ihrer Leistung betrieben - Einhaltung der gesetzlichen Verbrennungsanlagen Vorschriften für Hinsichtlich der Gerüche zeigen die Modellrechnungen für Luftemissionen unter Berücksichtigung der oben genannten Maßnahmen, dass die Jahresdurchschnittskonzentrationen in den am stärksten betroffenen Wohngebieten deutlich unter den Geruchsschwellen für die einzelnen Schadstoffe liegen. Seite 10 von 14 Umweltaspekte Verschmutzte Abwässer (insbesondere Lösungsmittel, Qualität der Lithiumhydroxide) Oberflächen-gewässer Verringerung der Qualität des Qualität des Bodens und des Grundwassers Abfallbewirtschaftung (Erzeugung, Aufbereitung, Entsorgung) Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung bzw. Kompensation von Auswirkungen und Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben Belastungen und Risiken Verschmutzung der Böden und Unterböden Erzeugung von gefährlichen Abfällen - Einsatz eines Abscheiders für freie Kohlenwasserstoffe zur Vorbehandlung der Abwässer aus dem Herstellungsprozess und von eventuell verunreinigtem Regenwasser, gegebenenfalls vor Weiterleitung an die biologische Kläranlage der Plattform - Aufbereitung des Prozesswassers in der biologischen Kläranlage der Plattform. Die Ableitungen der Plattform werden anschließend in die Endaufbereitungsanlage geleitet, wo sie chemisch-physikalisch behandelt und schließlich in den Bach Merle eingeleitet werden. Unter Berücksichtigung des vorliegenden Projekts sowie sämtlicher Änderungen der Anlagen bis 2016 (Stilllegung von Produktionsstätten und Änderungen in anderen Bereichen) wird ein Verringerung (bzw. Stagnation) der Ableitungsmengen bei nahezu allen Schadstoffen vorausgesagt, abgesehen von Lithiumhydroxid, das bis jetzt nicht von der Plattform abgeleitet wurde. - Unbedenklichkeitstest des Lithiumhydroxids Betrieb der biologischen Kläranlage - Untersuchung zur Aufbereitung und Ausscheidungsverfahren für Lithiumhydroxid - Da es keine gesetzlichen Vorgaben für Ableitungen oder Grenzwerte für Oberflächengewässer und/oder Grundwasser gibt, hat der Betreiber eine ökotoxikologische Studie über die Lithiumhydroxidableitungen in die natürliche Umgebung angefertigt - Studie zur Vertretbarkeit der Verschmutzungsmenge durch die Plattform in der Konfiguration von 2016 für die Umgebung (Berücksichtigung der Stilllegung von Produktionsstätten und neuer Aktivitäten, darunter die Produktionseinheit für C4-Harz) - Bau der Produktionseinheit für C4-Harz auf dichter Bodenplatte - Einrichtung eines Sammelbeckens für eventuell verunreinigtes Regenwasser nach einer Ausbreitung; dieses muss für die Regenmenge eines Jahrzehntunwetters bzw. für die Eindämmung des Löschwassers bei einem Brand auf der Bodenplatte der Produktionseinheit ausgelegt sein - Unterirdisches Butadien-Tanklager auf einer dichten Bodenplatte, verbunden mit einem versetzten dichten Rückhaltebecken - Flüssige Stoffe werden in geeigneten Behältern unter Verschluss gelagert - Programm zur Bodensanierung im Produktionseinheit für C4-Harz - Sortierung der Abfälle - Vollständige Rückgewinnung der Lösungsmittel aus dem Herstellungsprozess - Entsorgung in ordnungsgemäß zugelassenen Anlagen, vorzugsweise durch Verfahren, die eine energetische Verwertung ermöglichen Seite 11 von 14 für den den Gebiet der (ehemals Umweltaspekte Transport Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung bzw. Kompensation von Auswirkungen und Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben Belastungen und Risiken Verkehr in Zusammenhang mit der Rohstoffversorgung und der Abfertigung der fertigen Produkte und Abfälle - Verringerung der Versorgung per Rohrleitung und per Bahn wegen Einstellung von petrochemischen Schwerindustrieaktivitäten, für die vorwiegend diese Beförderungsarten genutzt wurden. Die neuen Betriebsaktivitäten (Herstellung von Polymeren) führen hingegen zu einer Zunahme des Lkw-Verkehrs (+35 %). Die Produktionseinheit für C4-Harz trägt mit 2 % hierzu bei. - Überarbeitung des Leitplans für den innerbetrieblichen Verkehr der Plattform - Die derzeitige Infrastruktur des Standorts lässt eine solche Zunahme des Verkehrs sowohl innerhalb des Geländes als auch im Bereich der Zufahrt zum Gelände zu Kessel: Energie-verbrauch - Verwertung des Ethylens aus der Abluft der PolyethylenProduktionsstätte in den neuen Kesseln zur Verringerung des Erdgasverbrauchs - Die Kessel sind so konzipiert, dass die Abwärme verringert und der Gesamtwirkungsgrad des thermischen Systems verbessert wird Verknappung fossiler Energieträger Produktionseinheit für C4-Harz: - Einsatz von Wärmetauschern und Reboilern für den Heizbedarf während des Herstellungsprozesses zur Optimierung des Energieverbrauchs - Einhaltung geltender Auslegungsnormen Lärm und Vibrationen Lärmbelastung - Stilllegung von Anlagen (Dampfcrackanlage und Anlage zur Destillation von Erdölfraktionen) Lichtemissionen Keine Angaben / Seite 12 von 14 Umweltaspekte Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung bzw. Kompensation von Auswirkungen und Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben Belastungen und Risiken Produktionseinheit für C4-Harz: Gesundheitliche Auswirkungen Ableitung von flüchtigen organischen Verbindungen bei der Herstellung der C4-Harze Ableitung von Verbrennungsgasen und Stäuben aus den Kesseln - Rückgewinnung der Lösungsmittel bei allen Prozessschritten durch Stripping, Verdampfung und Destillation zur Rückführung in den Herstellungsprozess - Abluft wird gesammelt und in einem Thermal Oxidizer aufbereitet, dabei werden 99,8 % der VOC entfernt - Beim Be- und Entladen von Lösungsmitteln im Lagerbereich für Rohstoffe werden die verdrängten Dämpfe mit Hilfe einer Gasrückleitung zwischen Lösungsmitteltank und Liefer-Lkw zurückgewonnen - Bei der Butadien-Lagerung: keine VOC-Emissionen bei Entnahme oder Befüllung des Tanks. Bei der Entnahme von Butadien zur Versorgung der Produktionseinheit für C4-Harz wird der Druck durch Verdampfung des Butadiens im Tank ausgeglichen. Bei der Befüllung des Tanks wird das Butadien durch Einspritzung von Stickstoff im Waggon entladen, wobei eine Gasrückleitung für den Druckausgleich sorgt. Kessel: Stadtplanerische Vorgaben Unfallrisiken Keine Angaben - Einsatz NOx-armer Brenner, um die Stickoxid- und Kohlenmonoxidemissionen einzudämmen - Bis auf Ausnahmefälle werden die Kessel mit weniger als 60 % ihrer Leistung betrieben - Einhaltung der gesetzlichen Verbrennungsanlagen Vorschriften für Die Stadtplanung rund um die Industrieplattform wird durch den Präventionsplan für technologische Risiken der petrochemischen Plattform in Saint-Avold Nord geregelt, der durch die Verfügung des Präfekten vom 22. Oktober 2013 gebilligt wurde. Das Projekt ist mit den bestehenden Vorschriften vereinbar. - Einsatz eines Sicherheitsmanagementsystems - Der Butadien-Tank wird in die Erde eingelassen (unterirdisches Tanklager), um insbesondere eine Explosion im Falle eines Brands in der Nähe zu verhindern Ausbreitung einer giftigen Wolke (insbesondere Butadien), Brand oder Explosion durch unfallbedingte Freisetzung von Stoffen, die in der Produktionseinheit eingesetzt werden Sicherheitseinrichtungen zur Verhinderung eines Lecks, vor allem: Ventile, Drucksicherungen - Explosimeternetz zur Erkennung eines Gaslecks (Erdgas, Butadien) - Mittel zur Unterbrechung eines Entweichens: Zwischenventile, automatische Abschaltung der Pumpen Mittel zur Branderkennung und -bekämpfung (Brandmelder, Hydranten, Feuerlöscher, ortsfeste Löscheinrichtungen, Schaumanlage, Sprinkleranlage, Die Genehmigungsantragsunterlagen von TPF für den Betrieb einer neuen Produktionseinheit Gefahren mit den wichtigsten Umweltaspekten des Standorts sowie mit möglichen Auswirkungen dieses Projekts auf die verschiedenen Umweltbereiche. Dies gilt ebenso für die EU-Umweltschutzvorgaben, beispielsweise durch Berücksichtigung der besten verfügbaren Verfahren für die Anlagen des Projekts. Seite 13 von 14 Die vorgesehenen Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung bzw. Kompensation von Auswirkungen des Projekts erscheinen in Bezug auf die Umweltanalyse stimmig. Sie betreffen in erster Linie die Eingrenzung der Schadstoffemissionen in der Luft (flüchtige organische Verbindungen). Bei diesen Maßnahmen geht es insbesondere um Vermeidungstechniken und den Einsatz von Aufbereitungsmitteln, die in den Referenzdomenten zu den besten verfügbaren Verfahren aufgeführt sind (Vermeidung von Emissionen durch Wiederverwendung von Lösungsmitteln im Herstellungsprozess und durch Verbrennung der Abluft aus der PolyethylenProduktionsstätte in den Kesseln, Sammeln der Abluft und Aufbereitung durch eine katalytische Oxidationsanlage). II.5 - Berücksichtigung der Umwelt und Fazit der zuständigen Stelle für Umweltangelegenheiten Im Hinblick auf obige Ausführungen erscheint der Inhalt der von TPF eingereichten Unterlagen in diesem Stadium der Antragsprüfung den beschriebenen Aspekten angemessen. Hinsichtlich der erörterten Aspekte wurde in den Unterlagen eine Analyse der Auswirkungen des Projekts auf die verschiedenen Umweltbereiche vorgestellt. Die Auswirkungen werden ordnungsgemäß erkannt und ausgeführt. Berücksichtigt wurden dabei die direkten, indirekten, permanenten oder vorübergehenden Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt. Präfekt {Stempel: 21. APRIL 2015} Für den Präfekten Für den Präfekten der Region Lothringen Generalsekretär für regionale Angelegenheiten Simon BABRE Seite 14 von 14 Seite 75-90 1/2 Gesetze und Verordnungen Erlass des Unterpräfekten von Forbach vom 26. Mai 2015 Siehe Erlass in Anhang Nr. I des Anhörungsberichts Im Erlass sind die folgenden Modalitäten des Anhörungsverfahrens festgehalten: a) Gegenstand sowie Beginn- und Endtermin des Anhörungsverfahrens (Dauer mindestens 1 Monat, Angabe des Beginn- und Endtermins) b) Werktage, Zeiten und Ort für die Einsichtnahme in die Anhörungsunterlagen und die Einreichung von Einwänden mit Vermerk in einem hierzu geführten Register sowie für den Austausch von Korrespondenz c) Name/n des oder der Anhörungsleiter, Tage (Werk- oder Nichtwerktage) und Zeiten der Anwesenheit des Anhörungsleiters am Ort der Einsichtnahme in die Projektunterlagen. Diese Zeiten belaufen sich auf mindestens drei Stunden pro Woche während der Dauer des Anhörungsverfahrens. d) Gebiet, in dem die öffentliche Bekanntgabe ausgehängt wird Die Bekanntgabe des öffentlichen Anhörungsverfahrens umfasst mindestens: a) Aushängen in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung der betroffenen Städte und Gemeinden sowie in der Nachbarschaft der geplanten Anlage fünfzehn Tage vor der Eröffnung des öffentlichen Anhörungsverfahrens b) Veröffentlichung in zwei lokalen oder regionalen Zeitungen mindestens fünfzehn Tage vor der Eröffnung des öffentlichen Anhörungsverfahrens Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens werden die vom Anhörungsleiter oder der Anhörungskommission entgegengenommenen mündlichen oder schriftlichen Einwände an den Antragsteller übermittelt, der über eine Frist von fünfzehn Tagen zur Beantwortung dieser verfügt. Der Anhörungsleiter übermittelt einen Bericht, die Schlussfolgerungen und die Antwort des Antragstellers auf die Einwände an den Präfekten. Diese Unterlagen können in der Präfektur sowie in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung der Stadt oder Gemeinde, in der die beantragte Anlage errichtet werden soll, eingesehen werden. Nach entsprechenden Konsultationen entscheidet der Präfekt per Erlass über den Antrag. 1/3 Gesetze, denen das vorliegende öffentliche Anhörungsverfahren unterliegt Gemäß den für das Projekt geltenden Gesetzen und Verordnungen: Artikel 122-1 Umweltgesetzbuch I. – Bei Vorhaben von öffentlichen oder privaten Arbeiten, Bauwerken oder Gestaltungen, die aufgrund ihrer Art, Größe oder Lage merkliche Auswirkungen auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit haben können, ist im Vorfeld eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung bei solchen Projekten ergibt sich aus per Verordnung festgelegten Kriterien und Schwellwerten bzw. bei bestimmten dieser aus einer individuellen Prüfung durch die für Umweltfragen zuständige staatliche Verwaltungsbehörde. Bei der Festlegung dieser Kriterien und Schwellwerte sowie bei der Bestimmung der Projekte, die einer individuellen Prüfung bedürfen, werden die in Anhang III der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten angegebenen Daten berücksichtigt. II. – Wenn diese Vorhaben zur Umsetzung desselben Programms von Arbeiten, Bauwerken oder Gestaltungen beitragen und diese Vorhaben gleichzeitig durchgeführt werden, muss die Verträglichkeitsprüfung das gesamte Programm umfassen. Falls die Umsetzung zeitlich gestaffelt erfolgt, muss die Verträglichkeitsprüfung jedes dieser Vorhaben eine Bewertung der Auswirkungen des gesamten Programms beinhalten. Falls die Arbeiten durch unterschiedliche Bauherren durchgeführt werden, können diese die für Umweltfragen zuständige staatliche Verwaltungsbehörde bitten, ihnen die anderen Vorhaben des Programms im Sinne von Artikel L. 122-1-2 zu nennen. Ein Programm von Arbeiten, Bauwerken oder Gestaltungen besteht aus Vorhaben von Arbeiten, Bauwerken oder Gestaltungen, die durch einen oder mehrere Bauherren durchgeführt werden und eine funktionale Einheit bilden. III. – Falls ein Vorhaben unter die Tätigkeitskategorien fällt, für die die Pflicht einer Verträglichkeitsprüfung besteht, werden die Unterlagen zur Vorstellung des Projekts, einschließlich der Verträglichkeitsstudie und des Genehmigungsantrags, an die für Umweltfragen zuständige staatliche Verwaltungsbehörde zur Stellungnahme übersandt. Im Falle eines Vorhabens, bei dem eine individuelle Prüfung vorzunehmen ist, erhält die für Umweltfragen zuständige staatliche Verwaltungsbehörde vom Antragsteller oder Bauherrn die Unterlagen zur Vorstellung des Vorhabens und legt fest, ob letzterer eine Verträglichkeitsprüfung vornehmen muss. IV. – Die Entscheidung der zuständigen Behörde, die dem Antragsteller oder Bauherrn die Umsetzung des Vorhabens gestattet, berücksichtigt die Verträglichkeitsprüfung, die Stellungnahme der für Umweltfragen zuständigen staatlichen Verwaltungsbehörde und das Ergebnis des öffentlichen Anhörungsverfahrens. Vorbehaltlich von Sonderregelungen, die in den für diese Vorhaben geltenden Genehmigungs-, Zulassungs- oder Umsetzungsverfahren vorgesehen sind, legt diese Entscheidung die dem Antragsteller oder Bauherrn vorgeschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und, soweit möglich, Kompensierung der merklichen negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit sowie die Modalitäten zu ihrer Überwachung fest. V. – Unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen von Artikel L. 122-1 Gesetz über Enteignungen aus Gründen des Gemeinnutzes und Artikel L. 126-1 des vorliegenden Gesetzes über die Begründung von Gemeinnützigkeitserklärungen und Baugesuchen, informiert die zuständige Behörde die Öffentlichkeit, wenn eine Entscheidung über die Gewährung oder Verweigerung der Genehmigung, Zulassung oder Umsetzung des Vorhabens, für das eine Verträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist, getroffen wurde. Sofern durch die für das Vorhaben geltenden Gesetze und Verordnungen keine genaueren Bekanntgabe-Maßnahmen vorgesehen sind, gibt die zuständige Behörde, vorbehaltlich des Bestehens eines Militärgeheimnisses, die Entscheidung sowie die folgenden Angaben, sofern diese nicht bereits in der Entscheidung enthalten sind, bekannt: - Inhalt und Gründe der Entscheidung; - Bedingungen, an die die Entscheidung gegebenenfalls geknüpft ist; - Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und, soweit möglich, Kompensierung der merklichen negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit; - Informationen über das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit; - Orte, an denen die Verträglichkeitsprüfung eingesehen werden kann. Artikel R. 122-7 Umweltgesetz · Abgeändert durch Dekret Nr. 2011-2019 vom 29. Dezember 2011 – Art. 1 I. – Die für die Entscheidung über die Genehmigung, Zulassung oder Ausführung der geplanten Arbeiten, Bauwerke oder Gestaltungen zuständige Behörde übermittelt die Unterlagen einschließlich der Verträglichkeitsprüfung und des Genehmigungsantrags an die für Umweltfragen zuständige staatliche Verwaltungsbehörde im Sinne von Artikel R. 122-6 zur Stellungnahme. Diese gibt jeweils nur eine Stellungnahme ab, wenn sie gleichzeitig um Stellungnahmen zu mehreren Vorhaben, die zur Umsetzung des gleichen Programms von Arbeiten beitragen, ersucht wird. Falls der für Umweltfragen zuständige Minister beschlossen hat, die Prüfung in Anwendung von Artikel L. 122-3, Absatz II, Teil 3, an sich zu ziehen, übersendet ihm der Präfekt die Unterlagen einschließlich der Verträglichkeitsprüfung und des Genehmigungsantrags. Sofern die Arbeiten, Bauwerke oder Gestaltungen im Auftrag militärischer Dienststellen ausgeführt werden, legt der Minister für Verteidigung die Modalitäten der Übermittlung der Verträglichkeitsprüfung an die für Umweltfragen zuständige staatliche Behörde unter Einhaltung des Militärgeheimnisses, für dessen Wahrung er zuständig ist, fest. II. – Die für Umweltfragen zuständige staatliche Verwaltungsbehörde, sofern sie nach Artikel R. 1226, Absatz I oder II zuständig ist, gibt ihre Stellungnahme innerhalb von drei Monaten nach dem Eingang der im ersten Absatz von I. erwähnten Unterlagen bzw. in allen übrigen Fällen innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der entsprechenden Unterlagen ab. Die unterzeichnete Stellungnahme oder die Information, dass innerhalb der gesetzten Frist keine Einwände erhoben wurden, wird auf ihrer Website und auf der Website der für die Einholung der Stellungnahme zuständigen Behörde, sofern diese über eine Website verfügt, veröffentlicht. Die für die Entscheidung über die Genehmigung, Zulassung oder Ausführung der geplanten Arbeiten, Bauwerke oder Gestaltungen zuständige Behörde übermittelt die Stellungnahme nach Erhalt an den Antragsteller. Die Stellungnahme oder die Information, dass innerhalb der gesetzten Frist keine Einwände erhoben wurden, wird den Unterlagen der öffentlichen Anhörung oder des durch eine besondere Bestimmung vorgesehenen entsprechenden Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit beigefügt. III. – Die in Artikel R. 122-6 genannten für Umweltfragen zuständigen staatlichen Verwaltungsbehörden geben ihre Stellungnahme nach Konsultation der folgenden Stellen ab: - der oder die Präfekten des/der Departements, in dessen/deren Gebiet das Vorhaben angesiedelt ist, aufgrund ihrer umweltrechtlichen Zuständigkeiten; - in den in Artikel R. 122-6, I und II angegebenen Fällen der für Gesundheitsfragen zuständige Minister bzw. in den unter III des oben genannten Artikels angegebenen Fällen der Generaldirektor der regionalen Gesundheitsagentur (agence régionale de santé); - gegebenenfalls der Präfekt eines Küstenabschnitts aufgrund seiner Zuständigkeit für Umweltschutzfragen im Sinne von Dekret Nr. 2004-112 vom 6. Februar 2004 über die Organisation staatlicher Maßnahmen in Meeresgebieten; gegebenenfalls in Überseegebieten der Vertreter der staatlichen Behörden in Meeresgebieten im Sinne von Dekret Nr. 20051514 vom 6. Dezember 2005, oben genannt, über die Organisation staatlicher Maßnahmen in Meeresgebieten in Übersee. Diesen Behörden steht eine Frist von einem Monat ab Zugang der Unterlagen zur Abgabe ihrer Stellungnahme zur Verfügung. In dringenden Fällen kann die für Umweltfragen zuständige staatliche Verwaltungsbehörde diese Frist auf maximal zehn Tage reduzieren. Genehmigungspflichtige Tätigkeit Das Vorhaben fällt unter die Bestimmungen für aus Umweltschutzgründen überwachungsbedürftige Anlagen und ist aufgrund der in den vorliegenden Unterlagen beschriebenen Sachverhalte genehmigungspflichtig. Die Umweltschutzbehörde hat eine Stellungnahme abgegeben, siehe weiter unten. 1/4 Eigenschaften des Antragstellers Total Petrochemicals France 2, Place Jean Miller La Défense 6 92400 Courbevoie Total ist der fünftgrößte Mineralölkonzern der Welt. Das Geschäftsportfolio von Total Raffinage-Chimie umfasst die grundlegende Petrochemie sowie absatzstarke Polymere. 1/5 Das Projekt „C4-Harz“ innerhalb der Chemieplattform Das Projekt „Ambition Carling 2016“ weist bis 2016 insgesamt ein Investitionsvolumen von 160 Millionen Euro zur Anpassung der petrochemischen Plattform Carling/Saint-Avold und Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf. Bestimmte Bereiche werden stillgelegt, die Dampfcrackanlage, die Benzinproduktionsstätte sowie Anlagen, die mit diesen beiden Produktionsstätten in Verbindung stehen. Die Kesselanlage Süd bleibt für eine spätere Nutzung erhalten. Die Anlage für C4-Harze soll flüssige Polybutadiene produzieren. Die maximale Produktionskapazität der Anlage wird 20 Tonnen/Tag betragen. Siehe nicht-technische Zusammenfassung weiter oben 1/6 Zusammensetzung der Anhörungsunterlagen in 4 Ordnern - Ordner 1/4 Ohne Verträglichkeits- und Gefährdungsprüfung Ordner 2/4 Betriebsgenehmigungsantrag – nicht-technische Zusammenfassung – Ordner 3/4 Anhänge Verträglichkeitsprüfung Ordner 4/4 Gefährdungsprüfung, Unterlagen zum Betriebsgenehmigungsantrag 2. Teil Ablauf der öffentlichen Anhörung 2/1 Ernennung des Anhörungsleiters Durch Beschluss vom 11. Mai 2015 Nr. E1500098/67 des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Strasbourg mit Ernennung von Herrn Pascal Schuster zum Anhörungsleiter der vorliegenden öffentlichen Anhörung und Jean Paul Boivineau zu dessen Stellvertreter. Siehe Anhang Nr. I Ernennung durch das Verwaltungsgericht Strasbourg Durch Präfekturerlass Nr. 2015-BAEAT-2 vom 26. Mai 2015 des Unterpräfekten von Forbach, Herrn Michel Heuliez, über die Eröffnung der öffentlichen Anhörung auf Antrag der Gesellschaft Total Petrochemicals France. Siehe Anhang Nr. I des Anhörungsberichts, Präfekturerlass 2/2 Vorbereitung und Ablauf der öffentlichen Anhörung · Am 18. Mai 2015 erhielt ich die Anhörungsunterlagen in der Unterpräfektur Forbach/Boulay. · Prüfung der Anhörungsunterlagen in den Kalenderwochen 21, 22 und 23 des Jahres 2015 · Am 19. Mai 2015, von 14.00 bis 18.00 Uhr, kam ich mit Herrn Michel Le Govic und Herrn Dominique Sémin, beide leitende Mitarbeiter von Total Petrochemicals France in SaintAvold, für eine erste Erläuterung des Vorhabens zusammen. Am gleichen Tag kam ich kurz mit dem Direktor des Standorts, Herrn Christophe Gérondeau, zusammen. · Am 21. Mai 2015 besichtigte ich zusammen mit Herrn Michel Le Govic die Chemieplattform und den künftigen Standort des Projekts „C4-Harz“ in Saint-Avold. · Am 23. Juni 2015 paraphierte ich die drei Anhörungsregister und überprüfte das Vorhandensein der Aushänge und Anhörungsunterlagen in den Gemeinden Saint-Avold, Carling et L'Hôpital. · Montag, 29. Juni 2015, 14.00 bis 17.00 Uhr, 1. Sprechtag in der Stadtverwaltung SaintAvold Freitag, 8. Juli 2015, 9.00 bis 12.00 Uhr, 2. Sprechtag in der Gemeindeverwaltung L‘Hôpital Freitag, 17. Juli 2015, 14.00 bis 17.00 Uhr, 3. Sprechtag in der Gemeindeverwaltung Carling Mittwoch, 22. Juli 2015, 9.00 bis 12.00 Uhr, 4. Sprechtag in der Stadtverwaltung SaintAvold Mittwoch, 29. Juli 2015, 14.30 bis 17.30 Uhr, 5. Sprechtag in der Stadtverwaltung SaintAvold · · · · Am 30. Juli 2015 kam der Anhörungsleiter von 10.30 bis 12.30 Uhr in Saint-Avold mit Herrn Michel Le Govic zu einer Besprechung über die Einwände der Bürgerinnen und Bürger in Frankreich und Deutschland zusammen, 2/3 Bekanntgabe/Aushängen des öffentlichen Anhörungsverfahrens Sämtliche Vorgaben wurden eingehalten. Veröffentlichung der gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen 1. Anzeigen Le Républicain Lorrain von Freitag, 29. Mai 2015 Les Affiches – Moniteur d'Alsace et Moselle vom 9. Juni 2015 2. Anzeigen Le Républicain Lorrain von Dienstag, 30. Juni 2015 Les Affiches – Moniteur d'Alsace et Moselle vom 30. Juni/3. Juli 2015 Siehe Kopien in Anhang I des Anhörungsberichts Siehe Kopien der Aushänge in Anhang I des Anhörungsberichts. Sie wurden in den 10 Stadt- und Gemeindeverwaltungen, auf dem Gelände der Chemieplattform Saint-Avold sowie in Lauterbach/Völklingen in Deutschland ausgehängt. In der Lokalpresse erschienen Artikel über die Veränderungen der Chemieplattform SaintAvold/Carling. Siehe Kopien der Presseartikel in Anhang I des Anhörungsberichts Auf Veranlassung des Anhörungsleiters wurden an der Hauptzufahrt der Chemieplattform Saint-Avold/Carling sowie an drei Stellen innerhalb der Chemieplattform Plakate zur Information über die öffentliche Anhörung angebracht. Den Gemeinden Carling, Saint-Avold und L'Hôpital standen während der gesamten Anhörung vollständige Unterlagen zum Projekt „C4-Harz“ zur Verfügung. Den anderen Gemeinden stand während der öffentlichen Anhörung eine nicht-technische Zusammenfassung zur Verfügung. Informationsunterlagen in deutscher Sprache mit Zusammenfassung des Projekts „C4Harz“ wurden in der Stadtverwaltung Völklingen/Lauterbach im Saarland hinterlegt. Darüber hinaus wurden den deutschen Behörden Plakate in deutscher Sprache zur Information der Öffentlichkeit im Saarland übergeben. Auf saarländischer Seite fand am 15. Juli 2015 um 19.00 Uhr eine Bürgerversammlung in Großrosseln statt. Ankündigung der Versammlung siehe Anhang I Lieferscheine der Anhörungsunterlagen siehe Anhang I des Anhörungsberichts Am Nachmittag des 23. Juni 2015 kontrollierte der Anhörungsleiter die Aushänge zur Bekanntgabe der öffentlichen Anhörung und paraphierte die Anhörungsregister in SaintAvold, Carling und L'Hôpital. Ferner kontrollierte er den Aushang an der Hauptzufahrt der Chemieplattform Saint-Avold. Herr Etsagué Hervé, der für diese öffentliche Anhörung zuständig ist, versandte an die 10 Gemeinden die Aushänge, die Aushangbescheinigungen und die Beratungsanträge, die dem Anhörungsleiter spätestens 15 Tage nach Ende der Anhörung wieder zugehen müssen. Herr Etsagué Hervé informierte darüber hinaus die saarländischen Behörden. Er veranlasste, dass die 10 französischen Gemeinden angerufen werden, um zu prüfen, ob diese die Unterlagen und Aushänge erhalten haben. Liste der 10 Gemeinden im Aushangradius von 4 km in Frankreich Saint-Avold ja Carling ja L'Hôpital ja Porcelette ja Diesen ja Hombourg-Haut ja Freyming-Merlebach ja Creutzwald ja Macheren ja Longeville-lès-Saint-Avold ja Lauterbach/Völklingen in Deutschland keine Bescheinigung Bescheinigungen siehe Anhang I des Anhörungsberichts 2/4 Öffentliche Anhörung Diese fand vom 29. Juni 2015 bis einschließlich 29. Juli 2015 zufriedenstellend und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen statt. Während der Vorbereitungen und der 31 Tage der öffentlichen Anhörung wurden keine größeren Auffälligkeiten festgestellt. An der Hauptzufahrt zum Chemiepark Saint-Avold wurde ein Plakat angebracht, drei weitere wurden innerhalb des Chemiestandorts angebracht, um die Betriebe und Subunternehmen, die in dem 200 ha großen Gebiet der Chemieplattform Saint-Avold arbeiten, zu informieren. Herr Le Govic, leitender Mitarbeiter von TPF in Saint-Avold, hat den korrekten Ablauf der öffentlichen Anhörung erleichtert und aktiv daran mitgewirkt. Herr Etsagué Hervé, der in der Unterpräfektur Forbach/Boulay für die Angelegenheit verantwortlich ist, hat den korrekten Ablauf erleichtert und aktiv daran mitgewirkt. Der Anhörungsleiter kam bei seinem Sprechtag in L'Hôpital kurz mit dem dortigen Bürgermeister Gilbert Weber zusammen. Total Petrochemicals France organisierte Termine mit den Stadt- und Gemeinderäten von L'Hôpital, Carling und Saint-Avold, um das Vorhaben der Produktionsstätte „C4-Harz“ vorzustellen. L'Hôpital Am späten Nachmittag des 17. Juni 2015 stellte der Leiter des Chemiestandorts, Herr C. Gérondeau, zusammen mit drei weiteren Personen das Vorhaben in der Gemeindeverwaltung L'Hôpital vor. Der Bürgermeister, Herr Weber, und 10 Gemeinderäte waren anwesend. Die Stimmung war freundlich, die Gespräche zum Vorhaben „C4-Harz“ dauerten ca. 1 Stunde. Carling Am 7. Juli 2015 stellte der Leiter des Chemiestandorts, Herr C. Gérondeau, zusammen mit drei weiteren Personen das Vorhaben in der Gemeindeverwaltung Carling vor. Der Bürgermeister, Herr Adier, und 10 Gemeinderäte waren anwesend. Die Stimmung war freundlich, die Gespräche zum Vorhaben „C4-Harz“ dauerten ca. 2 Stunden. Völklingen Am 17. Juli 2015, von 18.00 bis 20.00 Uhr, stellten Herr C. Gérondeau und sein Team das Vorhaben in der Stadtverwaltung Völklingen vor. Der französische Konsul im Saarland, Herr F. Jureau, der Unterpräfekt von Forbach und die DREAL UT 57 (Regionaldirektion für Umwelt, Raumordnung und Wohnungsbau, Regionalstelle 57) waren über diese Präsentation informiert worden. Dank einer Simultanverdolmetschung französisch/deutsch waren Gespräche mit den Anwesenden möglich. Eine kurze Zusammenfassung dieser Präsentationen des Vorhabens „C4-Harz“ finden Sie in Anhang I des Anhörungsberichts. Auf saarländischer Seite wurde am 15. Juli 2015 um 19.00 Uhr eine Informationsveranstaltung in Großrosseln organisiert. Siehe Anhang I des Anhörungsberichts 2/5 Beratungen der Stadt-/Gemeinderäte der 10 betroffenen Kommunen Saint-Avold Positiv Carling Keine Antwort L'Hôpital Positiv Porcelette Keine Antwort Diesen Keine Antwort Hombourg-Haut Keine Antwort Freyming-Merlebach Stellungnahmen mit Vorbehalten Creutzwald Positiv Macheren Keine Antwort Longeville-lès-Saint-Avold Keine Antwort Sitzungsprotokolle siehe Anhang II 2/6 Die fünf Sprechtage des Anhörungsleiters Herr Pascal Schuster stand der Öffentlichkeit zu folgenden Terminen zu Verfügung: Montag, 29. Juni 2015, 14.00 bis 17.00 Uhr in Saint-Avold · Keine Besuche am Sprechtag des Anhörungsleiters Mittwoch, 8. Juli 2015, 9.00 bis 12.00 Uhr in L‘Hôpital · Keine Besuche am Sprechtag des Anhörungsleiters Freitag, 17. Juli 2015, 14.00 bis 17.00 Uhr in Carling · Keine Besuche am Sprechtag des Anhörungsleiters Mittwoch, 22. Juli 2015, in Saint-Avold · Der Anhörungsleiter sprach mit 1 Person und erhielt 64 Beschwerdebriefe + 1 von UFC (frz. Verbraucherschutzorganisation). Mittwoch, 29. Juli 2015, 14.30 bis 17.30 Uhr in Saint-Avold · Der Anhörungsleiter sprach mit 4 Personen und erhielt 36 Beschwerdebriefe. 2/7 Reisen des Anhörungsleiters Der Anhörungsleiter kam am 18. Mai 2015 um 14.00 Uhr mit Herrn Etsagué Hervé in der Unterpräfektur Forbach (für diese öffentliche Anhörung zu einer aus Umweltschutzgründen überwachungsbedürftigen Anlage zuständig) zusammen, um die Anhörungsunterlagen entgegenzunehmen. Der Anhörungsleiter traf am 19. Mai 2015 um 14.00 Uhr in Saint-Avold die Verantwortlichen des Vorhabens Produktionsstätte „C4-Harz“ von Total Petrochemicals. Der Anhörungsleiter besuchte am 21. Mai 2015 von 16.00 bis 18.00 Uhr zusammen mit Herrn Michel Le Govic die Chemieplattform Saint-Avold. Der Anhörungsleiter kontrollierte am 23. Juni 2015 von 14.00 bis 17.00 Uhr die Aushänge und die Anhörungsunterlagen in den Gemeinden Saint-Avold, Carling und L'Hôpital. Der Anhörungsleiter reiste für die Abhaltung der fünf Sprechtage in die drei Kommunen Saint-Avold, Carling und L'Hôpital. Der Anhörungsleiter kam am 30. Juli von 10.30 bis 12.30 Uhr mit Herrn Le Govic in SaintAvold zusammen, um über die allgemeinen Beschwerden im Rahmen der öffentlichen Anhörung zu sprechen, sowie am 13. Juli von 11.30 bis 12.30 Uhr, um die Beschwerdebriefe abzuholen. 2/8 Verfassung des Berichts und der Schlussfolgerungen der öffentlichen Anhörung Während der Anhörung telefonierte der Anhörungsleiter mit Herrn Michel Le Govic, leitender Mitarbeiter von Total Petrochemicals France, um ihm die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger mündlich mitzuteilen. Der Anhörungsleiter forderte Total Petrochemicals France schriftlich zu einer Stellungnahme zu den Beschwerdebriefen und -E-Mails auf. Die Stellungnahme von Total ist in Anhang III des Anhörungsberichts enthalten. Der Anhörungsleiter erhielt 98 Briefe von saarländischen Bürgerinnen und Bürgern sowie von den deutschen Behörden. Der Anhörungsleiter erhielt 3 Beschwerdebriefe von französischen Bürgerinnen und Bürgern. Der Anhörungsleiter erhielt 64 E-Mails in deutscher Sprache von saarländischen Bürgerinnen und Bürgern sowie von Behörden. Der Anhörungsleiter sprach während der 31 Tage mit fünf Personen. Der Anhörungsbericht wurde in den Kalenderwochen 30, 31, 32, und 33 des Jahres 2015 verfasst. Abgeschrieben, fotokopiert und versandt Anfang der Kalenderwoche 34 des Jahres 2015. 3. Teil Erfassung und Prüfung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger Die während der Anhörung erhaltenen Briefe und E-Mails befinden sich in einem separaten Anhang, der in der Unterpräfektur Forbach aufbewahrt wird. 3/1 Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger in Saint-Avold 1. Sprechtag vom Montag, den 29. Juni 2015, 14.00 bis 17.00 Uhr · Der Anhörungsleiter stellte bei seiner Ankunft in der Stadtverwaltung Saint-Avold fest, dass das Anhörungsregister keine Eintragungen enthält. Er wurde von niemandem aufgesucht. 3/1 Prüfung der Anmerkungen Nicht zutreffend 3/2 Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger in L‘Hôpital 2. Sprechtag vom Mittwoch, den 8. Juli 2015, 9.00 bis 12.00 Uhr · Der Anhörungsleiter stellte in der Gemeindeverwaltung L‘Hôpital fest, dass das Anhörungsregister keine Eintragungen enthält. Er wurde von niemandem aufgesucht. 3/2 Prüfung der notierten Anmerkungen Nicht zutreffend 3/3 Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger in Carling 3. Sprechtag vom Freitag, den 17. Juli 2015, 14.00 bis 17.00 Uhr · Der Anhörungsleiter stellte in der Gemeindeverwaltung Carling fest, dass das Anhörungsregister keine Eintragungen enthält. Er wurde von niemandem aufgesucht. 3/3 Prüfung der notierten Anmerkungen Nicht zutreffend 3/4 Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger in Saint-Avold 4. Sprechtag vom Freitag, den 22. Juli 2015, 9.00 bis 12.00 Uhr · · · Der Anhörungsleiter stellte in der Stadtverwaltung Saint-Avold fest, dass das Anhörungsregister keine Eintragungen enthält. Der Anhörungsleiter erhielt 61 unfrankierte Briefe, 2 Briefe mit Beschwerden in deutscher Sprache Der Anhörungsleiter wurde von einer Person aufgesucht: Frau Hoerner, Nicole übergab einen Beschwerdebrief der Verbrauchschutzorganisation UFC Que Choisir de Moselle-Est, Hombourg-Haut. Frau Hoerner ist Mitglied von UFC Que Choisir de Moselle-Est sowie des SAGE (Stelle für Wasserplanung und -verwaltung) und des Lokalen Wasserausschusses. Sie machte mündlich ihre Beunruhigung hinsichtlich der Verschmutzung des Merlenbachs deutlich. Im Beschwerdeschreiben von UFC Que Choisir wird Folgendes angesprochen: - die Wasserqualität des Merlenbachs und die Umweltverschmutzung durch den Standort im Allgemeinen - Lithium und weitere Umweltverschmutzungen Eine Kopie des Registers, das Schreiben von Frau Hoerner und die Stellungnahme von Total Petrochemicals France sind in Anhang III des Anhörungsberichts enthalten. 3/4 Prüfung der notierten Anmerkungen Diese Beschwerden werden in der Stellungnahme von Total beantwortet. 5/5 Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger in Saint-Avold 5. Sprechtag vom Mittwoch, den 29. Juli 2015, 14.30 bis 17.30 Uhr · Der Anhörungsleiter stellte in der Stadtverwaltung Saint-Avold fest, dass das Anhörungsregister keine Eintragungen enthält. Er wurde von niemandem aufgesucht. Der Anhörungsleiter erhielt fünf Briefe aus Deutschland, die per Post in der Stadtverwaltung eingetroffen waren. - Der Anhörungsleiter wurde von Herrn Wirbel, Berthold und Herrn Steyer, Alois aus Lauterbach in Deutschland aufgesucht. Diese übergaben mir 30 Briefe mit Beschwerden in deutscher Sprache. Der Anhörungsleiter wurde von Frau Goldilé, Françoise, Gemeinderätin von Freyming-Merlebach und Departementsrätin des Departements Moselle, aufgesucht. Sie vermerkte Beschwerden im Register und stellte dabei folgende Fragen: Welche genauen Auswirkungen wird es auf die Wasserqualität der Rossel geben – schlechte Werte bis 2027 – Anstieg der Umweltbelastung Entzündungsgefahren für Luft und Wasser bei Feuchtigkeit? Welche Vorsichtsmaßnahmen werden für Luft und Wasser getroffen? Warum wurden keine normierten Tests usw. vorgeschrieben? - - Der Anhörungsleiter wurde von Herrn Bonnetier, Jean Pierre, Präsident der Umweltschutzorganisation ADELP, aufgesucht, der ihm ein Schreiben übergab, das sein altes Schreiben ersetzt. - Ich erhielt ein Schreiben von Herrn Jean Bernard Martin, Bürgermeister von Cocheren und Präsident des SAGE des betreffenden Steinkohlebeckens. Dessen Beschwerden beziehen sich auf den Ausstoß von Lithiumhydroxid, dessen Toxizität nicht genau bekannt ist. Er fordert, dass eine Alternativlösung hierzu geprüft wird. Beschwerdeschreiben und Antwort von Total Petrochemicals France, siehe Anhang III Die Antworten auf diese Fragen werden in der Stellungnahme von Total Petrochemicals France in Anhang III des vorliegenden Anhörungsberichts erteilt. 5/5 Prüfung der notierten Anmerkungen und der Stellungnahme von Total Die Produktionsstätte „C4-Harz“ wird kein Lithiumhydroxid, sondern LithiumIonen ausstoßen. Siehe Stellungnahme von Total Petrochemicals France in Anhang III Frage: Von deutschen Bürgerinnen und Bürgern wurde mehrmals eine Verlängerung der Anhörung verlangt. Meine Antwort: Nach meiner Kenntnis kam es während der öffentlichen Anhörung zu keinen Ereignissen oder neuen Sachverhalten, die eine Verlängerung nötig machen würden. Die Antworten von Total Petrochemicals France auf die Fragen der Bürgerinnen und Bürger aus Frankreich und Deutschland, also 101 Briefe und 64 E-Mails sowie die in den Registern vermerkten Beschwerden, können in der Stellungnahme in Anhang III des vorliegenden Anhörungsberichts eingesehen werden. Anhänge I Liberté Égalité Fraternité FRANZÖSISCHE REPUBLIK PRÄFEKT DES DEPARTEMENTS MOSELLE UNTERPRÄFEKTUR FORBACHBOULAY-MOSELLE VERFÜGUNG Nr. 2015 BAEAT-2 vom 26. MAI 2015 Zur Eröffnung einer öffentlichen Befragung für den Antrag von Total Petrochemicals -Avold und L'Hôpital PRÄFEKT DER REGION LOTHRINGEN PRÄFEKT FÜR DIE VERTEIDIGUNGS- UND SICHERHEITSZONE OST PRÄFEKT DES DEPARTEMENTS MOSELLE TRÄGER DES NATIONALORDENS DER EHRENLEGION (RITTER) TRÄGER DES NATIONALVERDIENSTORDENS (RITTER) Gemäß Umweltgesetzbuch, insbesondere Artikel L. 123-1 ff., R. 123-1 bis R. 123-23 Gemäß den ersten Abschnitten von Buch V des Gesetzes- und Vorschriftenteils des Umweltgesetzbuchs zu überwachungsbedürftigen Anlagen Gemäß Verordnung Nr. 2004-374 vom 29. April 2004 (geändert) zu den Befugnissen der Präfekten, zur Organisation und zum Wirken der staatlichen Stellen in den Regionen und Departements Gemäß Verordnung Nr. 2014-1724 vom 29. Dezember 2014 zur Auflösung Arrondissements Boulay-Moselle, Château-Salins, Thionville-Ouest und Metz-Campagne der Gemäß Verfügung des Präfekten DCTAJ Nr. 2014-A-84 vom 19. Dezember 2014 zur Übertragung der Zeichnungsbefugnis auf Herrn Michel HEUZÉ, Unterpräfekt des Arrondissements Forbach-Boulay-Moselle Gemäß den Unterlagen, die am 17. April 2015 von Total Petrochemicals France bei der Präfektur des Departements Moselle eingereicht wurden und in denen die Genehmigung des -Avold und L'Hôpital beantragt wird Gemäß den Plänen und Dokumenten, die zur Stützung dieses Antrags erstellt wurden Gemäß Zulassungsbericht der DREAL (Regionaldirektion für Umwelt, Raumplanung und Wohnen) vom 16. April 2015 Gemäß Stellungnahme der zuständigen staatlichen Stelle für Umweltangelegenheiten vom 21. April 2015 Gemäß Beschluss des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Straßburg Nr. E15000098/67 vom 11. Mai 2015, laut dem Herr Pascal SCHUSTER zum leitenden Untersuchungskommissar und Herr Jean-Paul BOIVINEAU zum stellvertretenden Untersuchungskommissar ernannt wird 11 Avenue du Général de Passaga F-57608 FORBACH Tel.: +33 3 87 84 60 60 Fax: +33 3 87 84 60 61 Berücksichtigt wird die Tatsache, dass die deutschen Behörden, denen die Unterlagen und die vorliegende Verfügung zugesendet werden, gemäß Artikel R. 122-10 des Umweltgesetzbuchs bis zum 22. Juni 2015 Zeit haben, ihre Absicht zur Teilnahme an der öffentlichen Befragung zu erklären. Berücksichtigt wird die Tatsache, dass aufgrund der Bestimmungen der Nomenklatur für überwachungsbedürftige Anlagen mindestens eine der Aktivitäten aus den oben genannten Antragsunterlagen genehmigungspflichtig ist und deshalb eine öffentliche Befragung zu organisieren ist. Auf Vorschlag des Unterpräfekten von Forbach-Boulay-Moselle VERFÜGUNG Artikel 1: Zeitraum und Gegenstand der Befragung: Für den oben genannten, von Total Petrochemicals France eingereichten Genehmigungsantrag wird über einen Zeitraum von 31 Tagen in den Gemeinden Saint-Avold, L'Hôpital und Carling, in denen die Ansiedlung der Anlage geplant ist, sowie in den Gemeinden Porcelette, Diesen, Hombourg-Haut, FreymingMerlebach, Creutzwald, Macheren und Longeville-lès-Saint-Avold, die in dem für öffentliche Befragungen geltenden Anzeigeradius von 4 km liegen, eine öffentliche Befragung durchgeführt. Die öffentliche Befragung beginnt am 29. Juni 2015 und endet am 29. Juli 2015. Der Befragungszeitraum kann eventuell um maximal 30 Tage verlängert werden. Artikel 2: Öffentliche Bekanntmachung der Befragung Die Mitteilung über die Eröffnung der Befragung wird mindestens zwei Wochen vor Beginn der Befragung vom Präfekten sowie nochmals innerhalb der ersten Woche der Befragung in den folgenden beiden Lokalzeitungen veröffentlicht: - Le Républicain Lorrain, - Les Affiches d'Alsace et de Lorraine Diese Mitteilung wird spätestens am 12. Juni 2015 für den Befragungszeitraum in den betreffenden Gemeinden ausgehängt. gesamten Die Umsetzung dieser Vorgabe wird durch eine Bescheinigung der betreffenden Bürgermeister und durch die Veröffentlichung in der Presse in entsprechenden Auszügen belegt. Die Mitteilung wird ebenso unter Berücksichtigung der gleichen Fristen und Zeiträume vom Projektverantwortlichen auf dessen Kosten an den vorgesehenen Projektorten ausgehängt. Die Aushänge müssen von öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar und lesbar sein und den Form- und Inhaltsvorgaben in der Verfügung des Umweltministers vom 24. April 2012 entsprechen. Die Mitteilung über die Befragung und allgemeine Zusammenfassungen werden ebenso auf der Website der Präfektur des Departements Moselle veröffentlicht (www.moselle.gouv.fr - l'Etat vous informe - Publicité légale enquêtes publiques enquêtes publiques ICPE). Die Gemeinderäte von Saint-Avold, L'Hôpital und Carling, wo die Ansiedlung der Anlage geplant ist, sowie der Gemeinden Porcelette, Diesen, Hombourg-Haut, Freyming-Merlebach, Creutzwald, Macheren und Longeville-lès-Saint-Avold, die im Anzeigeradius von 4 km liegen (s. Artikel 1 dieser Verfügung), sind bei Eröffnung der Befragung dazu aufgerufen, ihre Meinung zum Genehmigungsantrag zu äußern. Es können nur Stellungnahmen berücksichtigt werden, die spätestens zwei Wochen nach Schließung des Befragungsregisters abgegeben werden. Artikel 3: Organisation der Befragung Der Vorruheständler Pascal SCHUSTER, der bei den Lothringer Bergwerken (HBL) tätig war, wurde zum leitenden Untersuchungskommissar ernannt. Er ist berechtigt, sein Privatfahrzeug für Fahrten in Zusammenhang mit der Befragung zu nutzen. Der leitende Untersuchungskommissar wird in folgenden Gemeindeämtern der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und Anmerkungen entgegennehmen: SAINT-AVOLD - Montag, 29. Juni 2015 von 14 bis 17 Uhr Mittwoch, 22. Juli 2015 von 9 bis 12 Uhr Mittwoch, 29. Juli 2015 von 14.30 bis 17.30 Uhr L'HÔPITAL - Mittwoch, 8. Juli 2015 von 9 bis 12 Uhr CARLING - Freitag, 17. Juli 2015 von 14 bis 17 Uhr Jean-Paul BOIVINEAU, höherer Beamter im Ruhestand, wurde zum stellvertretenden Untersuchungskommissar ernannt. Er tritt unter den im vorliegenden Artikel aufgeführten Voraussetzungen bei der Leitung der Befragung und der Ausarbeitung des Berichts und des Fazits als Vertretung in Aktion, wenn der Untersuchungskommissar ausfällt. Artikel 4: Während der Befragung werden die vorgeschriebenen Unterlagen, die insbesondere eine Umweltverträglichkeitsstudie, eine Gefahrenstudie, allgemeine Zusammenfassungen, die Stellungnahme der zuständigen staatlichen Stelle für Umweltangelegenheiten sowie ein vom Bürgermeister eröffnetes und vom Untersuchungskommissar nummeriertes und paraphiertes, gebundenes Befragungsregister enthalten, in den Gemeindeämtern von Saint-Avold, L'Hôpital und Carling ausgelegt (Gemeinden, in denen die Anlage angesiedelt werden soll). Die Öffentlichkeit kann die Unterlagen einsehen und im Befragungsregister, das in den zuvor genannten Gemeindeämtern bereit liegt, Anmerkungen, Vorschläge und Gegenvorschläge angeben, entweder zu den gemeindeüblichen Öffnungszeiten oder an die E-Mail-Adresse [email protected] bzw. per Post an den Untersuchungskommissar im Gemeindeamt Saint-Avold, das als gemeinsamer Stammsitz für die Befragung vereinbart wurde. Die Anmerkungen, Vorschläge und Gegenvorschläge werden der Öffentlichkeit innerhalb kürzester Zeit am Stammsitz für die Befragung zur Verfügung gestellt. Die Anmerkungen der Öffentlichkeit sind auf Kosten der Person, die diese anfordert, über den gesamten Befragungszeitraum hinweg einsehbar und verfügbar. Jede beliebige Person kann nach der Veröffentlichung der vorliegenden Verfügung auf Anfrage und auf eigene Kosten beim Präfekten des Departements Moselle Auskunft über die Unterlagen für die öffentliche Befragung erhalten. Artikel 5: Der leitende Untersuchungskommissar kann durch eine mit Gründen versehene Entscheidung und nach Benachrichtigung des Präfekten des Departements Moselle spätestens eine Woche vor dem Ende der Befragung diese um maximal 30 Tage verlängern, insbesondere wenn er beschließt, während des Verlängerungszeitraums eine Versammlung zur Informierung und zum Austausch mit der Öffentlichkeit zu organisieren. Artikel 6: Während des Befragungszeitraums kann der leitende Untersuchungskommissar ebenso: - Informationen erhalten und den Antragsteller auffordern, der Öffentlichkeit Dokumente bereitzustellen, sofern er diese für die Informierung der Öffentlichkeit als nützlich erachtet müssen die Besitzer und Bewohner mindestens 48 Stunden vorher mit Angabe von Datum und Uhrzeit der geplanten Besichtigung davon in Kenntnis gesetzt werden - alle vom Projekt betroffenen Personen anhören, die dies wünschen, und alle Personen vorladen, deren Anhörung er für zweckdienlich erachtet - unter seinem Vorsitz und im Beisein des Antragstellers Versammlungen zur Informierung und zum Austausch mit der Öffentlichkeit organisieren Artikel 7: Weitere Informationen zum Projekt können bei Herrn Michel LE GOVIC, dem stellvertretenden Beauftragten für Sicherheit/Umwelt der Total-Plattform in Carling, BP 90290 F-57508 SAINT-AVOLD Cedex, angefordert werden. Artikel 8: Abschluss der Befragung Nach Ablauf des Befragungszeitraums wird das Befragungsregister geschlossen und vom leitenden Untersuchungskommissar unterzeichnet. Nach Entgegennahme der Register und zugehörigen Dokumente trifft sich der leitende Untersuchungskommissar innerhalb einer Woche mit dem Projektverantwortlichen und übermittelt ihm die schriftlichen und mündlichen Anmerkungen, die in einem zusammenfassenden Protokoll festgehalten sind. Der Verantwortliche für das Projekt, den Plan oder das Programm hat zwei Wochen Zeit, um eventuelle Anmerkungen seinerseits zu äußern. Artikel 9: Bericht und Fazit Der leitende Untersuchungskommissar erstellt einen Bericht, in dem der Ablauf der Befragung dargelegt und die eingegangenen Anmerkungen untersucht werden. Im Bericht ist der Gegenstand des Projekts, Plans oder Programms noch einmal aufgeführt, darüber hinaus enthält er eine Liste sämtlicher Bestandteile der Befragungsunterlagen, eine Zusammenfassung der Anmerkungen der Öffentlichkeit, eine Analyse der im Zuge der Befragung eingegangenen Vorschläge und Gegenvorschläge sowie eventuelle Antworten des Projektverantwortlichen auf die Anmerkungen der Öffentlichkeit. In einem separaten Dokument legt der leitende Untersuchungskommissar sein begründetes Fazit dar und gibt dabei an, ob dies für bzw. unter Vorbehalt für oder gegen das Projekt spricht. Der leitende Untersuchungskommissar übermittelt die in den Gemeindeämtern ausgelegten Befragungsunterlagen sowie die Register und zugehörigen Unterlagen zusammen mit seinem Bericht und seinem begründeten Fazit an den Präfekten des Departements Moselle und an den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Straßburg. Die Übermittlung dieser Unterlagen muss innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Befragung erfolgen. Falls die Einhaltung dieser Frist nicht möglich ist, kann sie auf begründete Anfrage des Untersuchungskommissars an den Präfekten verlängert werden. Artikel 10: An jedes betroffene Gemeindeamt wird eine Kopie des Berichts und des Fazits des leitenden Untersuchungskommissars gesendet, damit diese umgehend für einen Zeitraum von einem Jahr nach Abschluss der Befragung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, ebenso wird der Präfektur des Departements Moselle ein Kopie zugesendet (D.L.P. B.U.P.E. B.P. 71014 F-57034 METZ CEDEX). Der Bericht und das Fazit des Untersuchungskommissars werden im selben Zeitraum auf der Website der Präfektur des Departements Moselle veröffentlicht (www.moselle.gouv.fr - l'Etat vous informe - Publicité légale enquêtes publiques enquêtes publiques ICPE). Artikel 11: Am Ende des Antragsuntersuchungsverfahrens, zu dem unter anderem die öffentliche Befragung gehört, entscheidet der Präfekt des Departements Moselle per Verfügung über den eingereichten Genehmigungsantrag. Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine Genehmigung unter Berücksichtigung von Vorgaben oder um eine Ablehnung. Artikel 12: Der Generalsekretär der Präfektur des Departements Moselle, der Unterpräfekt von Forbach-Boulay-Moselle, der Bürgermeister von Saint-Avold sowie der Untersuchungskommissar haben die Aufgabe, die vorliegende Verfügung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich umzusetzen. PRÄFEKT Für den Präfekten und in dessen Auftrag Unterpräfekt Michel HEUZÉ Seite 108-109 Besprechungen zwischen TPF und Stadt-/Gemeinderäten Michel Le Govic 31.07.2015 An: Pascal Schuster Guten Tag, Herr Schuster, wie bei unserer Besprechung vom 30.7.2015 nach Abschluss der öffentlichen Anhörung vereinbart, übersende ich Ihnen einige Informationen über die Informationsveranstaltungen, die wir für verschiedene Seiten durchgeführt haben: Die Leitung des Standorts pflegt gute Beziehungen mit den Gemeindeverwaltungen der Kommunen mit Wohngebieten in Nähe des Standorts. Wir haben den Bürgermeistern der drei Gemeinden SaintAvold, Carling, L'Hôpital schriftlich angeboten, den Stadt-/Gemeinderäten unsere Vorhaben vorzustellen. Dieses Vorgehen hatten wir bereits – wie wir glauben, zur Zufriedenheit aller – bei den zwei letzten öffentlichen Anhörungen zu Vorhaben unseres Standorts genutzt. 17. Juni 2015, früher Abend, Gemeindeverwaltung L'Hôpital Anwesend: Herr Weber, Bürgermeister der Gemeinde, und ca. zehn Gemeinderäte Für TPF: der Leiter des Standorts in Begleitung von 3 Personen Wir haben unsere gesamten Vorhaben, also die geplante Einstellung bestimmter Tätigkeiten, die Veränderung bestehender Produktionsstätten und die neuen Produktionsstätten, vorgestellt, um einen Überblick über die geplante Gestaltung des Standorts 2016 gegenüber 2014 zu geben. Unter dem letztgenannten Punkt „Neue Produktionsstätten“ haben wir das Projekt „C4-Harz“ entwickelt, das Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Anhörung „C4-Harz“ ist, sowie das Projekt PPC, für das zu einem späteren Zeitpunkt ein Betriebsgenehmigungsantrag eingereicht werden soll. Die Gespräche fanden in angenehmer Atmosphäre statt. Während und nach unserer Präsentation wurden Fragen gestellt und beantwortet. Die Sitzung dauerte nach eigener Einschätzung etwas mehr als eine Stunde (der Gemeinderat hatte im Anschluss noch einen weiteren gemeindeinternen Punkt zu besprechen). 7. Juli 2015, früher Abend, Gemeindeverwaltung Carling Anwesend: Herr Weber, Bürgermeister der Gemeinde, und ca. zehn Gemeinderäte Für TPF: der Leiter des Standorts in Begleitung von 3 Personen Wir haben die gleiche Präsentation wie in L'Hôpital gehalten, die Sitzung, die keinen besonderen zeitlichen Einschränkungen unterlag, dauerte mit 1,5 bis 2 Stunden etwas länger. 16. Juli 2015, früher Abend (18.00 bis 20.00 Uhr), Großer Saal des Neuen Ratshauses in Völklingen In Absprache mit Herrn Frederic Joureau, französischer Konsul in Saarbrücken (informiert waren ebenso der Unterpräfekt von Forbach und der Leiter der DREAL UT 57 (Regionaldirektion für Umwelt, Raumordnung und Wohnungsbau, Regionalstelle 57)) erklärten wir uns zu einer Präsentation unserer Vorhaben gegenüber dem Stadtrat von Völklingen bereit. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Bürgermeister Völklingens und von Herrn André Johann vom saarländischen Umweltministerium. Anwesend waren: Der Bürgermeister von Völklingen, ein Auditorium von ca. fünfzig Personen (in erster Linie Stadträte), der Bürgermeister von Lauterbach (ein Stadtteil von Völklingen) und die Bürgermeister der Nachbargemeinden von Völklingen: Grossrosseln, Wadgassen und Überherrn. Am Tisch gegenüber den Gemeinderäten, wo die Vertreter von TPF saßen, befanden sich auch: Herr Kramer, saarländischer Staatssekretär für Umwelt (Stellvertreter des saarländischen Umweltministers, Herr Jost), Herr Johann (siehe oben), der Bürgermeister von Völklingen und weitere nicht namentlich genannte Personen. Dank einer Simultanverdolmetschung französisch/deutsch (in beide Richtungen) waren Gespräche möglich. Wir hielten unsere ca. 45-minütige Präsentation und gaben anschließend das Wort für Fragen weiter. Daraufhin wurden zahlreiche Erklärungen von den Vertretern der verschiedenen politischen Strömungen verlesen. Für eine derartige Veranstaltung waren wir nicht gekommen. Sie unterschied sich stark von der Informationsveranstaltung bei der Stadtratssitzung in Völklingen, an der ich im Jahr 2008 im Rahmen eines Betriebsgenehmigungsantrags mit öffentlicher Anhörung teilnahm und die den damaligen Veranstaltungen in Frankreich sehr ähnelte. Der saarländische Staatssekretär erläuterte mehrfach seine Position. Gleiches taten wir jeden Mal, wenn wir eine Frage erkennen konnten, bzw. um unwahre Behauptungen richtigzustellen. Trotz allem gab es einige wenige Fragen zum Thema, die wir beantworteten, insbesondere die des Bürgermeisters von Lauterbach, der zurecht erklärte, dass er am stärksten von dem Vorhaben betroffen sei, da der Ort direkt an der Grenze zu Carling liege. Mit freundlichen Grüßen M. Le Govic Anhänge II Seite 125-127 <<Eingangsstempel>> FRANZÖSISCHE REPUBLIK STADT SAINT-AVOLD (DEPARTEMENT MOSELLE) AUSZUG Aus dem Sitzungsprotokoll des Stadtrats Ordentliche Sitzung von Donnerstag, den 16. Juli 2015 Gewählte Stadträte: 33 in Funktion: 33 Anwesend (21) […] Stellvertreter (6) […] Stadträte (14) […] Nicht anwesend (12) Nicht anwesend, Vollmacht an anwesende Mitglieder erteilt (9) […] Nicht anwesend, keine Vollmacht an anwesende Mitglieder erteilt (3) […] Bemerkungen: 12 UMWELT – ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG – ANTRAG DER GESELLSCHAFT TOTAL PETROCHEMICALS FRANCE AUF ERTEILUNG DER BETRIEBSGENEHMIGUNG FÜR EINE NEUE PRODUKTIONSSTÄTTE „C4-HARZ“ IN DEN GERMARKUNGEN SAINT-AVOLD UND L’HOPITAL Vortrag von Herrn Helfenstein, Stadtrat, Berichterstatter. Mit Präfekturerlass Nr. 2015-BAEAT-2 vom 26. Mai 2015 wurde eine öffentliche Anhörung zum Antrag der Gesellschaft Total Petrochemicals France (TPF) auf Erteilung der Betriebsgenehmigung für eine neue Produktionsstätte „C4-Harz“ in den Gemarkungen SaintAvold und L’Hôpital angeordnet. Der Zeitraum der öffentlichen Anhörung beginnt am 29. Juni 2015 und endet am 29. Juli 2015 (einschließlich). Herr Pascal Schuster wurde zum Anhörungsleiter berufen. Der Sitz der Anhörung ist Saint-Avold. Die Öffentlichkeit kann Einsicht in die Unterlagen nehmen und Einwände im hierfür bereitgehaltenen Register in den Stadt-/Gemeindeverwaltungen von Saint-Avold, Carling und L’Hôpital eintragen lassen oder sie an den Anhörungsleiter senden. Der Antrag betrifft die Schaffung einer neuen Produktionsstätte für täglich 20 t Harze, Produkte mit hohem Mehrwert, mit denen am Wachstum bestimmter Märkte partizipiert werden soll. Der Antrag ist Teil des Projekts „Ambition Carling 2016“ zur Umgestaltung der Tätigkeiten am Standort Carling/Saint-Avold und Stärkung seiner Wettbewerbsfähigkeit. <<Fußzeile>> Die neue Produktionsstätte wird dazu beitragen, dass die petrochemische Plattform Carling/Saint-Avold zum europäischen Zentrum für Kohlenwasserstoffharze (petrochemische Spezialprodukte) wird. Dem Stadtrat der Stadt Saint-Avold wird, vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des Anhörungsleiters, eine positive Stellungnahme zum Antrag der Gesellschaft TPF empfohlen. --- Diskussion --Entscheidung des Stadtrats: einstimmig zugestimmt Für die Richtigkeit des Auszugs <<Stempel, Datum, Unterschrift des Bürgermeisters>> <<Fußzeile>> Departement Moselle Arrondissement Forbach GEMEINDE L’HOPITAL Aus dem Sitzungsprotokoll des Gemeinderats Gewählte Gemeinderäte: 29 Gemeinderäte in Funktion: 29 Anwesende Gemeinderäte: 19 Sitzung vom 27. Juli 2015, 18.00 Uhr Unter dem Vorsitz von Herrn Weber, Gilbert, Bürgermeister Anwesend: […] Entschuldigt: […] Abwesend: […] Vollmacht haben erteilt: […] TOP 1 – Öffentliche Anhörung zum Antrag der Gesellschaft Total Petrochemicals auf Erteilung der Betriebsgenehmigung für eine neue Produktionsstätte „C4-Harz“ in den Gemarkungen Saint-Avold und L’Hôpital: Stellungnahme des Gemeinderats Herr Muller informiert den Gemeinderat über den Präfekturerlass Nr. 2015-BAEAT-2 vom 26. Juni 2015 über die Eröffnung der öffentlichen Anhörung zum Antrag der Gesellschaft Total Petrochemicals France auf Erteilung der Betriebsgenehmigung für eine neue Produktionsstätte „C4-Harz“ in den Gemarkungen Saint-Avold und L’Hôpital. Diese öffentliche Anhörung begann am 29. Juni 2015 und endet am 29. Juli 2015, es wurde um die Stellungnahme des Gemeinderats gebeten. Dieser Antrag, der unter die Kategorien der aus überwachungsbedürftigen Anlagen fällt, ist genehmigungspflichtig. Umweltschutzgründen In das Anhörungsregister sowie die Genehmigungsantragsunterlagen kann zu den gewohnten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Einsicht genommen werden. Der Gemeinderat gibt einstimmig eine positive Stellungnahme zu dem Antrag ab: Anzahl JA-Stimmen: 23 Für die Richtigkeit des Auszugs <<Stempel, Datum, Unterschrift des Bürgermeisters>> Seite 129-132 20150709-19 STADT FREYMING-MERLEBACH SITZUNG DES STADTRATS VOM 9. JULI 2015 Der Stadtrat der Stadt Freyming-Merlebach, ordnungsgemäß einberufen durch den Bürgermeister, tritt im Sitzungssaal des Rathauses unter dem Vorsitz von Herrn Pierre Lang, Bürgermeister, zusammen. GEWÄHLTE STADTRÄTE: dreiunddreißig (33) IN FUNKTION: dreiunddreißig (33) ANWESEND: […] ENTSCHULDIGT: […] NICHT ENTSCHULDIGT: […] HABEN STIMMVOLLMACHT AN ANWESENDE STADTRÄTE ERTEILT: […] TAGESORDNUNG 19. Vorhaben des Betriebs einer neuen Produktionsstätte „C4-Harz“ in den Gemarkungen SaintAvold und L’Hôpital – Stellungnahme Der Bürgermeister trägt Folgendes vor: Mit Schreiben vom 5. Juni 2015 bat die Unterpräfektur die Stadt um eine Stellungnahme zu einem Vorhaben einer aus Umweltschutzgründen überwachungsbedürftigen Anlage mit Einrichtung einer Produktionsstätte für C4-Harze am Standort von Total Petrochemicals France (es werden nur Stellungnahmen berücksichtigt, die nach Eröffnung der Anhörung bis zu 15 Tage nach deren Abschluss abgegeben wurden, die entsprechenden Termine sind der 29. Juni und der 29. Juli). Zu beachten ist, dass die Unterlagen nicht bei uns vor Ort eingesehen werden können, dies ist nur in den Stadt/Gemeindeverwaltungen von Saint-Avold, L’Hôpital und Carling möglich. Im zweiten Halbjahr 2015 werden einige strukturell defizitäre Bereiche des Standorts stillgelegt, wobei es in diesem Zusammenhang zu keinen Entlassungen kommen wird und auch die Beziehungen von Total mit den Kunden der Plattform (Dampfcrackanlage, Benzinproduktion, Lagerung von Kohlenwasserstoffen usw.) nicht beeinträchtigt werden. Die neue Anlage wird pro Tag 20 Tonnen C4-Harze produzieren (Ricon, Krasol und Monol, Harze mit hohem Mehrwert, mit denen am Wachstum bestimmter Märkte partizipiert werden soll). In der Produktionsstätte „C4-Harz“ werden im Wesentlichen gefährliche Abfälle anfallen. Es wird mit ca. 700 Tonnen Abfällen pro Jahr gerechnet. Durch die geplante Stilllegung einiger Bereiche dürfte die Inbetriebnahme der neuen Anlage, der Verträglichkeitsstudie zufolge, kompensiert werden. Lithium, einer der in der Produktionsstätte „C4-Harz“ anfallenden Abfälle, ist hingegen ein Stoff, der bisher nicht in den Emissionen enthalten war. Lithium und die Verbindung Lithiumhydroxid wurden – im Gegensatz zu den anderen am Standort vorhandenen Gefahrstoffen – bisher nicht auf ihre Ökotoxizität hin untersucht. Lithiumhydroxid wird zu den Emissionen der Anlage gehören und zu einer geschätzten Lithium-IonenKonzentration von 7 g pro Liter am Ausfluss des Kohlenwasserstoffabscheiders und anschließend im Merlenbach führen. Dies entspricht einer Tagesmenge von 170 kg. Da es hierzu bisher keine BVT-Verfahren (im Bereich Entsorgung), europäischen Richtlinien und Aufbereitungsmöglichkeiten gibt, ist für die Anlage eine Einleitung in natürliche Gewässer vorgesehen (nach physikalisch-chemischer sowie biologischer Behandlung, in der Verträglichkeitsstudie nur vage angesprochen). Zur Erinnerung: Lithium ist ein extrem ätzender Stoff, der bei Kontakt mit Wasser Dämpfe freisetzen kann, die sich spontan entzünden können. Er gehört zu den Gefahrstoffen des Standorts, die das Tragen einer vollständigen Schutzausrüstung (Kleidung, Handschuhe, Gesichts- und Augenschutz) erfordern. In der Verträglichkeitsstudie ist festgehalten, dass seine Ökotoxizität nicht bekannt ist und dass hierzu besondere Untersuchungen vorgenommen wurden, deren Richtigkeit infrage gestellt wird: „da gesetzliche Vorgaben hierzu fehlen, wurde eine Bewertung des ökotoxikologischen Risikos der Lithiumemissionen durchgeführt“, jedoch durch TOTAL und nicht durch eine unabhängige zugelassene Prüfstelle. „Zudem wurde die sogenannte Toxkit-Methode angewandt. Dabei handelt es sich um angeblich schnelle und robuste Ökotoxizitätstests, die von der Gesellschaft MicroBiotests vertrieben werden sowie schneller und günstiger als genormte Tests durchgeführt werden sollen. Diese Tests sind jedoch nicht genormt (ISO-NF-Normen oder OCDEGuidelines). In der Verträglichkeitsstudie wird die Vergleichbarkeit beschrieben, es ist jedoch zu beachten, dass noch nicht abschließend feststeht, inwiefern die Toxkit-Ergebnisse mit [normalisierten] Tests gleichzusetzen sind.“ Somit fehlen die Angaben zur Ökotoxizität dieses Stoffes in der Gefährdungsstudie des Projekts – im Gegensatz zu den 23 weiteren Gefahrstoffen, die am Standort vorhanden sind. Es gibt gegenwärtig keinerlei Erkenntnisse über die Auswirkungen von Lithium in Gewässern. Dennoch scheinen sich die Autoren der Verträglichkeitsstudie eines gewissen Gefährdungsgrads für die Bevölkerung bewusst zu sein, denn sie erwähnen dies wie folgt: „Was die Gewässer angeht, so werden die Abwässer des Standorts vor der Einleitung in den Merlenbach, wo das Fischen untersagt ist, behandelt. Zudem sind in der Umgebung keine Badegewässer bekannt, und im Merlenbach ist das Baden verboten. Somit ist eine Gefährdung der Bevölkerung durch den Verzehr von Fischen und das Trinken von Wasser beim Baden oder durch Hautkontakt ausgeschlossen.“ Allerdings stellen die Seen der ehemaligen Steinbrüche Freyming und Barrois durchaus Gewässer in der Nähe des Standorts und des Merlenbachs dar. Auch wenn das Baden und Fischen dort verboten ist, wurde regelmäßig festgestellt, dass viele Personen die Sicherheitsbestimmungen nicht einhalten und von der Polizei ermahnt werden müssen. Somit wäre der Verträglichkeitsstudie zufolge jede Person, die dort badet, ins Wasser fällt oder dort gefangene Fische verzehrt, nach der Inbetriebnahme der Produktionsstätte „C4-Harz“ einem Risiko durch Verzehr/Verschlucken oder Hautkontakt ausgesetzt. Außerdem soll daran erinnert werden, dass südlich des Merlenbachs Pumpstationen betrieben werden. Für diese Lithiumverbindung (Lithiumhydroxid) gibt es keine BVT-Verfahren zum Abbau des Stoffes, ebenso gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte für die Qualität des Oberflächen- und Grundwassers. Der Verträglichkeitsstudie zufolge scheint es auch keine Verfahren zur Aufbereitung von Lithium in Form von Lithiumhydroxid zu geben. Es gibt jedoch eine Alternative zur Einleitung in Gewässer, nämlich die Verbrennung/Verdampfung der Abwässer. Diese Möglichkeit wurde verworfen, da hierbei jährlich ca. 7000 Kubikmeter Wasser durch zugelassene Unternehmen verdampft werden müssten. Der Verträglichkeitsstudie zufolge würde diese Variante hohe finanzielle, energetische und ökologische Belastungen mit sich bringen, die durch die erwarteten Vorteile für die Umwelt nur schwer begründbar sind (Treibhausgase, Ascheproduktion, zusätzlicher Verkehr, Kosten von jährlich über 1 Million Euro, die durch die Produktionsstätte nicht zu tragen sind). Der Gemeinderat, gestützt auf die Beratung vom 29. Juni 2015, TOP 19, in Erwägung der Risiken, die durch die Einleitung von Lithium, einem als ätzend bekannten, empfindlichen und mit Wasser reagierenden Stoff, dessen Ökotoxizität und Auswirkungen für das Ökosystem und die Umwelt jedoch nicht bekannt sind, in Gewässer entstehen, nach Hören des Vortrags des Bürgermeisters, nach Diskussion, beschließt mit Mehrheit, Gegenstimmen: Herr J.-M. Haas (Vollmacht von Frau F. Golidité) · die vorgenannte Beratung vom 29. Juni 2015, TOP 19, zu verschieben · eine Stellungnahme mit Vorbehalten zur Inbetriebnahme einer Produktionsstätte für C4-Harz am Standort von Total Petrochemicals France in Carling/Saint-Avold abzugeben, · sich dafür auszusprechen, eine alternative Entsorgungslösung ohne Einleitung in Gewässer zu prüfen oder, falls nicht möglich, die fehlenden Garantien und Informationen zur Ökotoxizität und zur Gefährdung der Bevölkerung zu erhalten. Geschehen und beraten am oben genannten Tag. Alle anwesenden Mitglieder haben das Verzeichnis unterzeichnet. Der Bürgermeister bescheinigt, dass das Protokoll der Sitzung am 10. Juli 2015 an der Tür des Rathauses ausgehängt wurde. << Datum, Namensstempel und Unterschrift des Bürgermeisters>> FRANZÖSISCHE REPUBLIK STADT CREUTZWALD AUSZUG AUS DEM BERATUNGSREGISTER Department Moselle Arrondissement Boulay Ordentliche Sitzung vom Montag, den 6. Juli 2015 Anzahl der Stadträte in Funktion: 33 Der Stadtrat der Stadt Creutzwald, am 30. Juni 2015 ordnungsgemäß einberufen durch den Bürgermeister, tritt am üblichen Sitzungsort unter dem Vorsitz von Herrn Jean-Pierre Wozniak, Bürgermeister, zusammen. Anwesend: […] Abwesend und vertreten: […] Abwesend: KEINE Schriftführerin: Frau Fisch, Vincente Bericht: 21 Abteilung: DST/Sarah Futika Gegenstand: Aus Umweltschutzgründen überwachungsbedürftige Anlage – Öffentliche Anhörung – Vorhaben des Betriebs einer neuen Produktionsstätte „C4-Harz“ in den Gemarkungen Saint-Avold und L’Hôpital – Antrag der Gesellschaft Total Petrochemicals France Herr Salvatore Fioretto, stellvertretender Bürgermeister, trägt Folgendes vor: Die Gesellschaft Total Petrochemicals France betreibt in den Gemarkungen Saint-Avold und L’Hôpital regulär im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen genehmigte petrochemische Anlagen. Es handelt sich um eine unter „SEVESO hoch“ eingestufte Anlage, die mittels per Pipeline angeliefertem Naphta, das aus der Destillation von Erdöl gewonnen wird, wichtige petrochemische Zwischenerzeugnisse wie Ethylen und Propylen sowie Kunststoffe wie Polystyrol und Polyethylen herstellt. Die genannte Gesellschaft plant die Schaffung einer neuen Produktionsstätte für täglich 20 t C4-Harze (Handelsbezeichnungen Ricon, Krasol und Monol), die einen hohen Mehrwert bieten und mit denen am Wachstum bestimmter Märkte partizipiert werden soll. Der Antrag steht im Zusammenhang mit dem Projekt „Ambition Carling 2016“, das eine Umgestaltung der Aktivitäten des Standorts Carling/Saint-Avold zur Wiederherstellung seiner Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel hat. In diesem Kontext werden bestimmte Bereiche ab 2015 stillgelegt (in erster Linie die Dampfcrackanlage und die Benzinproduktion), andere werden verändert (Produktionsstätten Polystyrol, Polyethylen …). Darüber hinaus ist die Einrichtung neuer Produktionseinheiten geplant, etwa die sogenannte PPC-Anlage zur Produktion von Polypropylen-Verbindungen und die Produktionsstätte für täglich 20 Tonnen C4-Harze. Die neue Produktionsstätte soll dazu beitragen, dass die petrochemische Plattform Carling/Saint-Avold zum europäischen Zentrum für Kohlenwasserstoffharze (petrochemische Spezialprodukte) wird. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen hat der Präfekt per Erlass vom 26. Mai 2015 die Eröffnung einer öffentlichen Anhörung über einen Monat, vom 29. Juni bis 29. Juli 2015, vorgeschrieben. Die Anhörungsunterlagen können in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen von Saint-Avold, Carling und L’Hôpital eingesehen werden. In diesem Zusammenhang wurden wir aufgefordert, unsere Stellungnahme zum Genehmigungsantrag abzugeben. Die Produktionsstätte für C4-Harze wird an einer zentralen Stelle der Plattform, in Nähe der alten Produktionsstätte „Styrol IV“ eingerichtet. Dieser Einheit wird ein neuer Butadien-Speicher im vorhandenen Bereich „Speicher Süd“ zugeordnet. Für den Betrieb werden die folgenden Produktionsanlagen benötigt: zwei neue Kessel für die Dampferzeugung, eine Glykolwasser-Produktionseinheit, neue Kühltürme. Die neue Einheit wird sich in das Industriegefüge der Plattform einfügen und keine signifikanten Auswirkungen auf die Landschaft haben. Das nächstgelegene städtische Siedlungsgebiet, das zur Gemeinde L’Hôpital gehört, liegt mehr als 800 m nördlich des Standorts. Der genannte Bereich stellt keinen für Tiere und/oder Pflanzen günstiges Gebiet dar. Der eingegrabene Butadien-Speicher wird auf einer nicht feuchten Brachfläche mit Grasbewuchs errichtet. Zu den Auswirkungen auf den Wasserverbrauch: Der TPF-Standort wird von der Société des Eaux de l'Est (SEE) mit Trink- und Prozesswasser versorgt. Dieses Wasser wird über Bohrungen dem Grundwasser entnommen. Für den Betrieb der geplanten Anlagen werden zwei Wassertypen benötigt: - unbehandeltes Prozesswasser für den Einsatz in den Kühlsystemen mit einem geschätzten Jahresverbrauch von 244.800 m³; - demineralisiertes Wasser, das in der Demineralisierungsanlage des Standorts behandelt wird, zum Einsatz im Rahmen der Produktionsverfahren für die C4-Harze, der Dampferzeugung durch die beiden Kessel und der Glykolwasser-Versorgung. Der Jahresverbrauch wird auf 302.290 m³ geschätzt. Trotz des neuen Wasserbedarfs der Produktionsstätte dürfte der Gesamtbedarf des TPF-Standorts nach der Umsetzung des Projekts „Ambition Carling 2016“ bis 2016 bei unbehandeltem Wasser um 50 % und bei demineralisiertem Wasser um 40 % gegenüber 2012 sinken. Zu den Auswirkungen auf die Abwässer: Die Abwässer der vorhandenen Anlagen des TPF-Standorts werden lokal behandelt und anschließend in der biologischen Kläranlage (Arkema) sowie danach in der Endaufbereitungsstation (STF) von Arkema aufbereitet. Die Abwässer der Plattform am Einleitungspunkt der STF in den Merlenbach unterliegen den Qualitätsanforderungen des Präfekturerlasses Nr. 2012-DLP-BUPE-496 vom 15. Oktober 2012. Durch die Anlage „C4-Harz“ werden verschiedene Arten von Abwässern anfallen. Die Akzeptabilität der Abwässer des neu gestalteten TPF-Standorts wurde im Rahmen des Verfahrens mit dem Ziel geprüft, eine Verschlechterung der Gewässerqualität zu vermeiden und Zustand der Gewässer zu erhalten bzw. zu verbessern. Aus dieser Prüfung ergibt sich insgesamt einer Verbesserung der Wasserqualität, insbesondere in Bezug auf Nickel, Kupfer und Zink, auch wenn aufgrund der Abwässer der gesamten Plattform bei den beiden letztgenannten Elementen keine gute Gewässerqualität erreicht werden kann. Die Auswirkungen im Bereich Luft/Geruch (unfallbedingte Risiken durch das Vorhaben) sind in den Unterlagen angegeben. Dort sind auch Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder Kompensation der Auswirkungen beschrieben. Dem Stadtrat wird empfohlen, eine positive Stellungnahme zum Vorhaben des Baus einer neuen Produktionsstätte für täglich 20 t C4-Harze abzugeben und den Bürgermeister zu bevollmächtigen, alle Urkunden und Dokumente zu unterzeichnen sowie alle Formalitäten vorzunehmen, die für die Umsetzung der vorliegenden Entscheidung notwendig sind. NACH BERATUNG ENTSCHEIDET DER STADTRAT WIE FOLGT: ANGENOMMEN Geschehen und beraten in Creutzwald am oben genannten Tag. Alle anwesenden Mitglieder haben das Verzeichnis unterzeichnet. Der Bürgermeister bescheinigt, dass das Protokoll der Sitzung am 7. Juli 2015 an der Tür des Rathauses ausgehängt wurde. Übermittelt zur rechtlichen Prüfung am 7. Juli 2015 Zugestellt am <<Name, Stempel und Unterschrift des Bürgermeisters>> Für die Richtigkeit der Abschrift <<Datum, Name, Stempel und Unterschrift des Bürgermeisters>> <<Eingangsstempel>> Anhänge III Pascal Schuster Untersuchungskommissar Forbach, 30. Juli 2015 Öffentliche ICPE-Befragung zu TPF in Saint-Avold Projekt: Produktionseinheit für C4-Harz Anforderung einer Antwortschrift Ich habe Ihnen alle E-Mails von Saarländern mit Beschwerden auf Deutsch zugesandt. Ebenso habe ich Ihnen sämtliche Schreiben der deutschen und französischen Öffentlichkeit ausgehändigt. Gleichermaßen habe ich Ihnen die Kopien des Befragungsregisters von Saint-Avold mit Beschwerden übermittelt. Können Sie mir bitte baldmöglichst auf diese Beschwerden antworten, damit ich auf die Nachfragen dieser Personen in meinem Bericht eingehen kann. Pascal Schuster Anschrift Der Verbraucherverband UFC QUE CHOISIR von Moselle Ost hat die Antragsunterlagen der öffentlichen Befragung zur Ansiedlung der C4-Harz-Produktionseinheit (PE) am Standort der Chemieplattform Carling eingesehen und weist in diesem Zusammenhang auf folgenden Punkt hin: Lithiumhydroxidableitungen in den Bach Merle Der Bach Merle ist ein Wasserlauf, der durch die Ableitungen der chemischen Industrie in Carling bereits stark belastet ist, die Wasserqualität wird als schlecht beurteilt. Nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie wird dieser Bach als prioritär für die Umsetzung spezieller Maßnahmen eingestuft. Die Wiedererlangung des „guten Potenzials“ (anstelle des „guten Zustands“) wurde auf 2027 verschoben (ursprüngliche Frist: 2015!). Im Plan zur Bewirtschaftung und Verwaltung der Gewässer (SAGE), der derzeit erstellt wird, ist die Bekämpfung der industriellen Verschmutzung als klares Ziel festgelegt: allgemeines Ziel B1 – Verringerung der industrie-, handwerks- und gewerbebedingten Verschmutzung. Auszug aus dem Plan für nachhaltige Bewirtschaftung und Verwaltung (PAGD) des SAGE für das Steinkohlebecken (Seite 45 und 46): „Die größte Herausforderung, die sich stellt, ist also die Verringerung der Ableitungen giftiger Stoffe.“ Wir halten es für inakzeptabel, weiterhin Schadstoffe, insbesondere Lithiumhydroxid in großen Mengen in dieses Gewässer abzuleiten, obwohl die Auswirkungen auf Flora und Fauna nicht abzuschätzen sind. In der Fachliteratur ist von einem ätzenden Stoff die Rede, der Reizungen der Haut, der Augen, der Atemwege und des Verdauungstrakts verursacht und dessen Abfälle in hermetisch verschlossenen Behältern zu lagern sind. Der Vorschlag von TOTAL, „eine Kampagne zur Beobachtung der Auswirkungen des Lithiums auf den Wasserkörper Rossel 2 nach Inbetriebnahme der Produktionseinheiten des Projekts Ambition Carling 2016 insgesamt durchzuführen“, stellt uns nicht zufrieden: Man kann nicht Richter und Partei zugleich sein! Dementsprechend geben wir angesichts fehlender genauerer Daten zu den Gefährdungen für die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt sowie zum Schutz der Wasserressourcen eine negative Stellungnahme zu diesem Projekt ab und fordern die Anwendung des Vorsorgeprinzips bzw. die Prüfung anderer Formen der Rückgewinnung dieses Stoffs. Alle Dokumente des SAGE sind beim Generalrat des Departements Moselle einsehbar. {handschriftlich: ersetzt Mail2-France vom 27. Juli 2015 …} Briefkopf Mitteilung des Umweltverbands ADELP zur Ankündigung der öffentlichen Befragung für eine überwachungsbedürftige Anlage aufgrund des Entwurfs für einen Betriebsgenehmigungsantrag für eine PRODUKTIONSEINHEIT FÜR C4-HARZE auf der Chemieplattform Carling/SaintAvold von TPF Bezugsdokumente: · · · · URL TPF – RAFFINAGE CHIMIE – Chemieplattform Carling/Saint-Avold – Entwurf für einen Betriebsgenehmigungsantrag für eine PRODUKTIONSEINHEIT FÜR C4-HARZE – zentraler Bereich des Standorts – östlich der NORSOLEN-Anlage – allgemeine Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Gefahrenstudie (1/6) Standpunkt des Plans zur Bewirtschaftung und Verwaltung der Gewässer (SAGE) für das Steinkohlebecken RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik Situationsbeschreibung: Uns ist bewusst, dass der Total-Konzern als einer der wichtigsten europäischen Akteure in der petrochemischen Industrie das industrielle und betriebliche Profil seiner Niederlassung in Carling/Saint-Avold, deren Ergebnisse in einigen Geschäftsbereichen ein strukturelles Defizit aufweisen, weiterentwickeln möchte. Wir verstehen, dass mit dem von TPF ausgearbeiteten Projekt Ambition Carling 2016 zur Anpassung der petrochemischen Plattform Carling/Saint-Avold das Ziel verfolgt wird, die Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu sichern. Die geplanten betrieblichen Veränderungen im Rahmen dieses Projekts sind in drei Phasen beschrieben: · - Dampfcrackanlage, Benzinproduktionsstätte und damit verbundene Anlagen · - Änderung einiger bestehender Anlagen: Erhöhung der Produktionskapazität der PSC3-Anlage in der Polystyrol-Produktionsstätte Umbau und Modernisierung der Produktionseinheit für Norsolenharze Anpassung der Bahnlogistikplattform Süd Verbesserung der Polyethylen-Produktionseinheit · - Einstellung folgender strukturell defizitärer Betriebsaktivitäten im zweiten Halbjahr 2015: Bau neuer Produktionseinheiten: so genannte PPC-Produktionseinheit für Polypropylen-Verbundwerkstoffe (Stoff oder chemische Verbindung, Vermischung des geschmolzenen Polypropylens mit anderen Stoffen und Additiven) - - Chemische Beschreibung: Den Polymeren werden systematisch als Additive bezeichnete chemische Spezies zugesetzt, die deren Eigenschaften verändern: Härte, Aussehen (Treibmittel), Farbe (Pigmente), chemische Beständigkeit (Antioxidationsmittel). C4-Harz-PE (Handelsbezeichnungen: Ricon®, Krasol® und Monol®), Kunststoffe mit hohem Mehrwert, zusammen mit einem neuen Butadien-Tanklager Unser Konzept: Die betriebsbedingten Ableitungen bei der C4-Harz-Herstellung, die größtenteils aus Wasser bestehen, enthalten Spuren von Kohlenwasserstoffen sowie Lithiumspuren in Form von hydratisiertem Lithiumhydroxid. Da es für Lithiumhydroxid keine Vorschriften (keine gesetzlich geregelten Grenzwerte und keine Vorgaben bezüglich der besten verfügbaren Technologien seitens der Europäischen Kommission, da kaum Publikationen zur Ökotoxizität dieser chemischen Spezies vorhanden) und kein Aufbereitungsverfahren gibt, hat Total Labortests durchgeführt, um die Toxizität der Ableitungen für empfindliche Wasserorganismen zu prüfen. · · Die Tests zeigten, dass bei Ableitungen mit erhöhten Lithiumkonzentrationen (nur bei Herstellung einer Harzsorte) Auswirkungen auf den Wasserkörper Rossel 2 beobachtet werden könnten, in Bezug auf die Jahresdurchschnittskonzentration in Niedrigwasserperioden jedoch keinerlei Auswirkungen feststellbar sind. (Allerdings ist anzumerken, dass die Konzentration eventuell abgeleiteter Schadstoffe im Fluss bei Niedrigwasser entsprechend höher ist.) Die Testergebnisse, bei denen die tatsächliche Zusammensetzung der wässrigen Ableitungen am Ausgang der Endaufbereitungsanlage nicht berücksichtigt wird (Vermischung mit Ableitungen, die durch neue Produktionseinheiten und Änderungen bei einigen anderen Produktionseinheiten verursacht werden), veranlassten TPF folglich, eine Kampagne zur Beobachtung der Auswirkungen des Lithiums auf den Wasserkörper Rossel 2 nach Inbetriebnahme der Produktionseinheiten des Projekts Ambition Carling 2016 insgesamt durchzuführen. Informationen zur physikalisch-chemischen Beschaffenheit und Ökotoxizität der Ableitungen: Da Lithiumhydroxid-Monohydrat sehr gut wasserlöslich ist (216 g/l bei 20 °C), breitet es sich entsprechend leicht aus. Die verfügbaren Sicherheitsdatenblätter für Lithiumhydroxid weisen jedoch darauf hin, dass aufgrund mangelnder Forschungsergebnisse keine Angaben zur Ökotoxizität vorliegen. · · · · In den verfügbaren Quellen wurden keine Angaben zu einer krebserzeugenden Wirkung gefunden. In den verfügbaren Quellen wurden keine Angaben zu einer mutagenen Wirkung auf Säugetierzellen (in vivo oder in vitro) gefunden. In den verfügbaren Quellen wurden keine Angaben zu Auswirkungen auf die Fortpflanzung gefunden. Es bleibt lediglich ein Verdacht: „Einleitungen des Stoffs in das Abwasser oder in Wasserläufe sollten vermieden werden.“ Es scheint sich um einen giftigen Stoff zu handeln, allerdings gibt es bis jetzt nicht genügend Untersuchungen. Unsere Stellungnahme: Wir stellen fest, dass keine Aufbereitung des abgeleiteten Stoffs stattfindet, sondern er wird lediglich verdünnt, um die Konzentration in den Ableitungen (Rossel) zu verringern. Darüber hinaus ist unter Umständen eine Verbindung mit anderen Molekülen in der seit Jahrzehnten nachhaltig verschmutzten natürlichen Umgebung zu erwarten, die zu einer Verstärkung der Wirkung von Schadstoffen auf Flora, Fauna und Lebewesen führt. Zum anderen steht das Projekt im Gegensatz zum allgemeinen Ziel „B1 – Verringerung der industrie-, handwerks- und gewerbebedingten Verschmutzung“, das vom SAGE für das Steinkohlebecken vorgegeben wird. Deshalb wünschen wir keinerlei Ableitung, auch nicht nach einer Aufbereitung, sondern eine vollständige Rückgewinnung des Abfalls oder einen geschlossenen Produktionskreislauf. Das Gebiet in Carling ist in einem so schlechten Zustand, dass es mit Verweis auf die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Absatz 31 auf Seite 3) keine weiteren Belastungsquellen geben darf. „Falls ein Wasserkörper durch menschliches Einwirken oder aufgrund natürlicher Bedingungen so stark belastet ist, dass es sich als unmöglich erweist oder mit übermäßig hohen Kosten verbunden wäre, einen guten Zustand des Gewässers zu erreichen, müssen unter Umständen anhand geeigneter, schlüssiger und transparenter Kriterien weniger strenge Umweltziele festgelegt und alle möglichen Maßnahmen ergriffen werden, um einer weiteren Verschlechterung des Gewässerzustands vorzubeugen.“ Dementsprechend geben wir eine negative Stellungnahme zu diesem Projekt ab. Jean-Marie Bonnetier, Vorsitzender des ADELP Anschrift1 Betreff: Öffentliche Befragung, ICPE-Antrag von TOTAL: Produktionseinheit für C4-Harze Anschrift2 Metz, 24. Juli 2015 Sehr geehrter Herr Präfekt, die Mitglieder der lokalen Wasserkommission (CLE) erhielten über die Presse Kenntnis vom Projekt von TOTAL PETROCHEMICALS bezüglich einer Produktionseinheit für C4-Harze. Dieser Antrag mit öffentlicher Befragung wurde nicht entsprechend der Empfehlung des PAGD (Verfügung B1.1: CLE über ICPE-Unterlagen informieren, die für die Wasserqualität relevant sind) und der aktuellen Praxis, die in Abstimmung mit den staatlichen Stellen eingeführt wurde, an die CLE des SAGE für das Steinkohlebecken übermittelt. Laut technischer Zusammenfassung des Antragstellers entstehen bei der Herstellung von C4-Harzen Ableitungen, die Lithiumhydroxid enthalten, über dessen Toxizität kaum etwas bekannt ist. Diese Ableitungen, für die es gegenwärtig keine gesetzlichen Vorgaben gibt und die von den vorhandenen Aufbereitungsanlagen nicht abgebaut werden können, werden in die natürliche Umgebung eingeleitet. Das Projekt steht im Gegensatz zum allgemeinen Ziel „B1– Verringerung der industrie-, handwerksund gewerbebedingten Verschmutzung“ des SAGE für das Steinkohlebecken. Ebenso wünscht sich die CLE, dass eine Alternative zur Ableitung geprüft wird, z. B. die Rückgewinnung des Abfalls oder ein geschlossener Produktionskreislauf … Mit freundlichen Grüßen Präsident der lokalen Wasserkommission Jean-Bernard MARTIN Bürgermeister von COCHEREN Kopie an: Direktor von TOTAL Untersuchungskommissar Generaldirektor der Wasseragentur Rhein-Maas Seite 145-177 Pascal Schuster Untersuchungskommissar Forbach, 30. Juli 2015 Öffentliche ICPE-Befragung zu TPF in Saint-Avold Projekt: Produktionseinheit für C4-Harz Anforderung einer Antwortschrift Ich habe alle E-Mails von Saarländern mit Beschwerden auf Deutsch an Sie weitergeleitet. Ebenso habe ich Ihnen sämtliche Schreiben der deutschen und französischen Öffentlichkeit ausgehändigt. Gleichermaßen habe ich Ihnen die Kopien des Befragungsregisters von Saint-Avold mit Beschwerden übermittelt. Können Sie mir bitte baldmöglichst auf diese Beschwerden antworten, damit ich auf die Nachfragen dieser Personen in meinem Bericht eingehen kann. Pascal Schuster Briefkopf Betreff: Ihr Zeichen: Antwortschrift – öffentliche Befragung zum Betriebsgenehmigungsantrag für C4Harze von TPF Ihre Anforderung einer Antwortschrift vom 30. Juli 2015 Sehr geehrter Herr Schuster, beiliegend finden Sie die Antwortschrift zu den Fragen, die Sie in Zusammenhang mit der öffentlichen Befragung zu unserem C4-Harz-Projekt an uns weitergeleitet haben. Mit freundlichen Grüßen Direktor der Plattform Carling/Saint-Avold C. GERONDEAU Fußzeile TOTAL Raffinage-Chimie TPF Plattform Carling/Saint-Avold Öffentliche Befragung zum Betriebsgenehmigungsantrag für eine C4-HarzPE N 146-15 Seite x / y ANTWORTSCHRIFT ZU FRAGEN IM RAHMEN DER ÖFFENTLICHEN BEFRAGUNG VOM 29. JUNI BIS ZUM 29. JULI 2015 INHALT 1. 2. 3. EINLEITUNG ..............................................................................................................................................12 DARLEGUNG DER ANTWORTMODALITÄTEN ................................................................................12 ANTWORTEN AUF FRAGEN UND ANMERKUNGEN .......................................................................12 3.1. Antrag und gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren ........................................................................12 3.2. Untersuchung der gesundheitlichen Auswirkungen ........................................................................17 3.3. Untersuchung der Auswirkungen auf die natürliche Umgebung ...................................................18 3.4. Untersuchung der Auswirkungen auf Gewässer .............................................................................19 3.5. Untersuchung der Auswirkungen auf die Luft ................................................................................24 3.6. Umweltverträglichkeitsstudie ............................................................................................................29 3.7. Untersuchung der Auswirkungen auf den Unterboden ..................................................................29 3.8. Untersuchung der Auswirkungen von Abfällen...............................................................................30 3.9. Gefahrenstudie ....................................................................................................................................30 Total in Saint-Avold: Völklingen dagegen Die saarländische Stadt Völklingen hat bekannt gegeben, dass sie im Rahmen der öffentlichen Befragung zu der von TPF geplanten Erweiterung in Saint-Avold negative Anmerkungen abgegeben hat. Dementsprechend forderte sie die französischen Behörden auf, keine Genehmigung für eine neue PE zu erteilen. Laut saarländischen Medienberichten begründet Völklingen seine Haltung mit unzureichenden Angaben zu den Umweltauswirkungen und der fehlenden Möglichkeit für die Einwohner der saarländischen Warndtgemeinden, präzise technische Informationen in deutscher Sprache zu erhalten. Während man auf saarländischer Seite den besseren Dialog mit den Verantwortlichen der Chemieplattform Carling begrüßt, so wurde die Ablehnung der französischen Behörden hinsichtlich der Verlängerung der öffentlichen Befragung im Saarland heftig kritisiert. Das saarländische Umweltministerium hatte eine zusätzliche Frist vorgeschlagen, um insbesondere eine bessere Übersetzung der Antragsunterlagen zu ermöglichen. 1. EINLEITUNG Nach der am 29. Juli 2015 abgeschlossenen öffentlichen Befragung zu dem von TPF eingereichten Betriebsgenehmigungsantrag für eine C4-Harz-PE am Standort Carling/SaintAvold traf sich der Untersuchungskommissar Pascal SCHUSTER mit uns, um uns die diesbezüglich aufgetretenen Fragen vorzulegen. Er bat uns, eine Antwortschrift zu den von ihm erfassten schriftlichen Fragen und Anmerkungen der Öffentlichkeit zu erstellen. Das vorliegende Dokument enthält dementsprechend die Antworten von TPF zu den Fragen, die schriftlich in den Befragungsregistern in den Gemeindeämtern von Saint-Avold, L'Hôpital und Carling eingereicht sowie per Post und E-Mail an den Untersuchungskommissar gerichtet und an uns weitergeleitet wurden. 2. DARLEGUNG DER ANTWORTMODALITÄTEN Verhältnismäßig wenige Fragen wurden in den Befragungsregistern eingetragen, es wurden jedoch zahlreiche (etwa einhundert) E-Mails und Schreiben an den Untersuchungskommissar gerichtet, die allermeisten davon aus dem Saarland, dessen Grenze in der Nähe des Standorts liegt. Bei den Eingaben aus Deutschland zeigte sich, dass es sich, bis auf einige Ausnahmen, um Stellungnahmen, Anmerkungen, Forderungen und Fragen handelte, die mitunter vollständig oder in Teilen absolut identisch waren, teilweise sehr ähnlich, auch wenn die Verfasser geringfügig unterschiedliche Formulierungen verwendeten. Abgesehen von wenigen Ausnahmen wurden diese Eingaben auf Deutsch verfasst und mussten folglich übersetzt werden, damit wir deren Inhalt erfassen konnten. Nach Sichtung aller eingegangenen Fragen beschlossen wir, unsere Antworten und Anmerkungen zum besseren Verständnis nach Themen zu ordnen. Fragen bzw. Fragenkomplexe sind fett und unterstrichen dargestellt, darunter stehen jeweils unsere Antworten. Total Petrochemicals France wird im vorliegenden Dokument mit „TPF“ abgekürzt oder als „Antragsteller“ bezeichnet. 3. ANTWORTEN AUF FRAGEN UND ANMERKUNGEN 3.1. Antrag und gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren 3.1.1. Dauer der öffentlichen Befragung Aus Deutschland kam von verschiedenen Privatpersonen, Verbandsmitgliedern sowie Regierungs- und Lokalbehörden die Forderung, die Dauer der öffentlichen Befragung um bis zu eineinhalb Monate zu verlängern. Gesetzlich vorgesehen ist, dass die Dauer der öffentlichen Befragung von der Behörde festgelegt wird, die für die Eröffnung und Organisation der Befragung zuständig ist. Der Untersuchungskommissar kann jedoch die Befragung durch eine mit Gründen versehene Entscheidung und nach Benachrichtigung der zuständigen Behörde die Befragung um max. 30 Tage verlängern, insbesondere wenn er beschließt, während des Verlängerungszeitraums eine Versammlung zur Informierung und zum Austausch mit der Öffentlichkeit zu organisieren. Für diese Entscheidung ist der Untersuchungskommissar zuständig, es ist nicht Aufgabe des Antragstellers, sich hierzu zu äußern. 3.1.2. Organisation einer öffentlichen Versammlung in Deutschland Es wurden mehrere Anfragen für eine öffentliche Informationsveranstaltung in Deutschland geäußert. Für diese Entscheidung ist ebenso der Untersuchungskommissar zuständig, der Antragsteller muss hierzu nicht Stellung nehmen. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass TPF die Initiative ergriffen und den 3 französischen Gemeinden, die hinsichtlich des Wohnortes der Anwohner am nächsten liegen (Carling, L'Hôpital, Saint-Avold), ein Treffen mit ihren Gemeinderäten vorgeschlagen hat, um ihnen die Projekte des Standorts in ihrer Gesamtheit vorzustellen, zu denen insbesondere das C4-Harz-Projekt gehört, das Gegenstand der öffentlichen Befragung ist. Es fanden Treffen am 17. Juni und am 7. Juli 2015 im Gemeindeamt von L'Hôpital bzw. Carling statt. Ebenso willigte TPF auf Einladung der deutschen Behörden ein, am 17. Juli 2015 im Gemeinderat von Völklingen sowie weiteren Gemeindeämtern und vor Vertretern des saarländischen Umweltministerium sein C4-Harz-Projekt zu präsentieren, dem eine Einleitung zu den Projekten am Standort Carling/Saint-Avold voranging. 3.1.3. Übermittlung der Antragsunterlagen nach Deutschland - Hat der Präfekt den deutschen Stellen den vollständigen Betriebsgenehmigungsantrag zugesandt oder lediglich die übersetzte allgemeine Zusammenfassung? - Es wurde angefragt, ob die Antragsunterlagen in Großrosseln eingesehen werden können. Wie von der französischen Gesetzgebung vorgesehen übermittelten die für die Organisation der öffentlichen Befragung zuständigen französischen Behörden den saarländischen Behörden im Grenzgebiet die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente: Ein vollständiges Exemplar der Antragsunterlagen für die öffentliche Befragung (4 Ordner) in französischer Sprache sowie die deutsche Übersetzung der allgemeinen Zusammenfassung und der Erklärung des französischen Verfahrens. Ebenso wurden Plakate in deutscher Sprache in dem in Frankreich vorgeschriebenen Format (A2, auf gelbem Untergrund) mit dem Inhalt der für Frankreich geltenden Aushänge bereitgestellt. Die anschließende Verwendung der Dokumente liegt in der Verantwortung der saarländischen Behörden. Nach unserer Feststellung wurden den Bundesbürgern auf der Website des saarländischen Umweltministeriums (http://www.saarland.de/128900.htm) folgende Dokumente zur Verfügung gestellt: Ins Deutsche übersetzt: - Schreiben des Unterpräfekten von Forbach vom 26. Mai 2015 an das saarländische Umweltministerium - Verfügung des Präfekten vom 26. Mai 2015 zur öffentlichen Befragung für das Projekt - Stellungnahme der französischen Umweltbehörde zum Projekt - allgemeine Zusammenfassung des Antrags, von TPF ins Deutsche übersetzt Auf Deutsch verfasst: - Schreiben des saarländischen Umweltministers vom 17. Juli 2015 an den Unterpräfekten von Forbach, das die Stellungnahme des saarländischen Umweltministeriums sowie 5 Anlagen enthält - amtliche Mitteilung vom 15. Juni 2015 zur öffentlichen Befragung für das TPF-Projekt Dies gilt unbeschadet anderer Informationsmodalitäten, die von den saarländischen Behörden möglicherweise umgesetzt wurden und die hier nicht genannt wurden. 3.1.4. Geltungsbereich der öffentlichen Befragung - Aus Deutschland kamen Anfragen zur Erweiterung des Geltungsbereichs der Befragung auf 10 bzw. 15 km, anstelle der vorgesehenen 4 km. - Warum fällt in Deutschland nur Lauterbach in den Geltungsbereich des französischen Verfahrens? Der Geltungsbereich der öffentlichen Befragung wird von der zuständigen Behörde festgelegt. Im Fall der vorliegenden Befragung handelt es sich um die Gemeinden Saint-Avold, L'Hôpital, Carling, Porcelette, Diesen, Hombourg-Haut, Freyming-Merlebach, Creutzwald, Macheren und Longeville-lès-Saint-Avold, die im Anzeigeradius von 4 km liegen. Dieser wird nach den geltenden Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (ICPE) für die Rubriken der Nomenklatur für genehmigungspflichtige ICPE-Anlagen festgelegt, zu denen die Anlage gehört. Da der Anzeigeradius an der deutsch-französischen Grenze im Bereich der deutschen Gemeinde Lauterbach neben der französischen Gemeinde Carling verläuft, wurden die gesetzlich vorgesehenen Informationsmaßnahmen für den Nachbarstaat von der zuständigen französischen Behörden umgesetzt. 3.1.5. Übersetzung der Antragsunterlagen für die öffentliche Befragung Von deutschen Organisationen, Verbänden, Behörden und Privatpersonen wurde häufig die Übersetzung sämtlicher Antragsunterlagen ins Deutsche gefordert. Die Gesetzgebung sieht vor, dass die allgemeine Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie und die Angaben zur Einbindung der öffentlichen Befragung in das Verwaltungsverfahren in die Sprache des betreffenden Landes übersetzt werden. Die Kosten hierfür übernimmt der Antragsteller. TPF ging auf diese Forderung ein und nahm diese Dokumente in seine Antragsunterlagen auf, ebenso wurde die allgemeine Zusammenfassung der Gefahrenstudie übersetzt. Folglich kann jede interessierte Person in Deutschland und Frankreich nachlesen, um was es im Genehmigungsantragsentwurf geht, auch wenn sie oder er kein Experte für Umwelt oder technische Risiken ist und nicht die Möglichkeit zum Lesen der gesamten Antragsunterlagen hat. Dabei ist anzumerken, dass diese zwangsläufig sehr umfangreich sind, damit alle Aspekte abgedeckt werden, die detailliert darzulegen sind und insbesondere von den verschiedenen Fachleuten der staatlichen Stellen in Frankreich, die für die behördliche Prüfung des Antrags zuständig sind, zu untersuchen sind. 3.1.6. Konformität der Antragsunterlagen Es wird behauptet, dass der Inhalt der Antragsunterlagen nicht den europäischen Richtlinien entspricht, insbesondere weil die Unterlagen nicht vollständig ins Deutsche übersetzt wurden und ein Gutachten für den Antrag fehlt. Die Genehmigungsantragsunterlagen für eine C4-Harz-PE wurden vom Antragsteller ausgearbeitet und an die Präfektur übermittelt. Bei der Ausarbeitung stützte sich der Antragsteller auf die Expertise von unterschiedlich spezialisierten Unternehmen, vor allem zur Durchführung bestimmter Studien. Die Namen dieser Unternehmen erscheinen in den Antragsunterlagen. Nach Eingang der Antragsunterlagen wurden diese von den staatlichen Stellen geprüft, um festzustellen, ob sie vollständig und regelkonform sind. Die Vollständigkeit der Unterlagen kann bestätigt werden, wenn alle gesetzlich geforderten Dokumente (Umweltgesetzbuch) darin ordnungsgemäß vorhanden sind. Dass die Unterlagen regelkonform sind, kann bestätigt werden, wenn der Inhalt der einzelnen Bestandteile dem Umfang der geplanten Anlage, ihren voraussichtlichen Umweltauswirkungen, dem Umfang der von der Anlage ausgehenden Gefahren und ihren voraussichtlichen Folgen bei einem Unfall im Hinblick auf die im Umweltgesetzbuch aufgeführten Belange entspricht. Die Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Anlagen der DREAL Lothringen (Regionaldirektion für Umwelt, Raumplanung und Wohnen) haben diese Prüfung durchgeführt und dem Präfekten einen Bericht vorgelegt. Daraufhin erklärte die Präfekturbehörde die Zulässigkeit des Antrags und machte damit den Weg für den nächsten Schritt des Verfahrens frei. Im Rahmen der Anwendung der gemeinschaftlichen Vorschriften für die Umweltbewertung gab die zuständige Umweltbehörde eine Stellungnahme ab, die den Antragsunterlagen beigefügt wurde. Das saarländische Umweltministerium gab nach Prüfung der gesamten Antragsunterlagen eine an die Unterpräfektur von Forbach gerichtete Stellungnahme ab, die der DREAL, dem Untersuchungskommissar und dem Antragsteller vorgelegt und auf der Website des saarländischen Umweltministeriums veröffentlicht wurde. Dabei ist zu erwähnen, dass die europäischen Richtlinien nicht umgangen werden können, weil diese Richtlinien, die an die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gerichtet sind, in Frankreich in geltendes Recht umgesetzt wurden und die aufgrund dieser Umsetzungen entstandenen bzw. geänderten Vorschriften für die betreffenden Rechtssubjekte Gültigkeit haben, so z. B. für die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen (ICPE) wie TPF, sofern es sich um hierfür geltende Vorschriften handelt. Für den Antrag findet deshalb nicht nur eine öffentliche Befragung, sondern auch eine behördliche Prüfung durch die staatlichen Stellen statt, die über eine entsprechende Expertise für die in den Antragsunterlagen abgehandelten Fachbereiche verfügen. 3.1.7. Inhalt der Antragsunterlagen Wie umfangreich sind die Originalantragsunterlagen? Die Antragsunterlagen befinden sich in 4 Ordnern mit einer jeweiligen Stärke von 8 cm, die Seiten sind beidseitig bedruckt. Wie bereits angedeutet ist dieses Dokument aufgrund der vielen Aspekte, die zu untersuchen und zu dokumentieren sind, sehr umfangreich. 3.1.8. Detaillierter Inhalt des Gesamtprojekts Ambition Carling 2016 Es wurde angefragt, ob die öffentlichen Stellen und die Bevölkerung von Großrosseln ebenso alle verfügbaren Dokumente zu den Projekten für die Ansiedlung neuer Anlagen bzw. die Umstellung bestehender Anlagen im Rahmen der Umstrukturierung in Carling von den französischen und deutschen Behörden sowie von TPF erhalten könnten. Der Betriebsgenehmigungsantrag für die C4-Harz-PE ist das einzige Projekt, für das eine Genehmigung durch den Präfekten erforderlich ist, einschließlich öffentlicher Befragung mit einem auf 4 km festgelegten Anzeigeradius, in dem auch ein deutsches Teilstück liegt. Der Antragsteller hielt sich an das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren und bewertete die kumulativen Auswirkungen all seiner Projekte in den C4-Harz-Antragsunterlagen, die dementsprechend umfangreich sind. Alle vom Antragsteller im Rahmen seiner Anträge eingereichten Unterlagen gehen an die Präfektur und die DREAL. Bis auf Genehmigungsanträge, bei denen eine öffentliche Befragung durchzuführen ist, werden andere Antragsunterlagen, für die dies nicht erforderlich ist, nicht weitergegeben. Die Genehmigung durch den Präfekten basiert auf dem Verwaltungsverfahren der DREAL mit Beteiligung anderer staatlicher Stellen, sofern dies erforderlich ist. 3.1.9. Verständnis des Gesamtprojekts von TPF Das C4-Harz-Projekt und das Gesamtprojekt, die in der Umweltverträglichkeitsstudie berücksichtigt wurden, werden aus deutscher Sicht mitunter als „Erweiterung der Betriebsaktivitäten“ von TPF am Standort Carling/Saint-Avold wahrgenommen. Die allgemeine Zusammenfassung beginnt in Kapitel 1 mit der detaillierten Schilderung aller geplanten betrieblichen Änderungen nach 3 Schwerpunkten: Einstellung von Aktivitäten, Änderung von Aktivitäten, Einführung neuer Aktivitäten. Möglicherweise wurde nicht richtig verstanden, dass das Gesamtprojekt eine Änderung umfasst, nach der der Bereich der Basispetrochemie aufgegeben wird (Dampfcrackanlage, Benzine), um den Bereich der Kunststoffherstellung auszubauen. Es handelt sich also nicht um eine Erweiterung der Betriebsaktivitäten, sondern um eine Umstrukturierung, und die Größe der künftigen Standortanlagen, die Gefahrstoffmengen auf dem TPF-Gelände und die Emissionen werden sich nach der Stilllegung der Dampfcrackanlage und der damit verbundenen Anlagen und dem Start der neuen Betriebsaktivitäten deutlich verringern. 3.1.10. Informierung der CLE Der Antrag wurden nicht entsprechend der Empfehlung des PAGD (Verfügung B1.1: CLE über ICPE-Unterlagen informieren, die für die Wasserqualität relevant sind) und der aktuellen Praxis, die in Abstimmung mit den staatlichen Stellen eingeführt wurde, an die CLE des SAGE für das Steinkohlebecken übermittelt. Der SAGE (Plan zur Bewirtschaftung und Verwaltung der Gewässer) bewegt sich im gesetzlichen Rahmen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die in französisches Recht umgesetzt wurde. Damit wurden die zuvor festgelegten Grundsätze für die Gewässerverwaltung in Frankreich bestätigt und gestärkt. Die WRRL wird in Frankreich insbesondere durch die Richtlinien zur Bewirtschaftung und Verwaltung der Gewässer (SDAGE), die zur Berücksichtigung der Anforderungen der WRRL überarbeitet wurden, durch Messkampagnen, die künftig die SDAGE (regional) unterstützen, und durch die SAGE-Pläne (Einzugsgebiet) umgesetzt. Zur Ausarbeitung, Überarbeitung und Kontrolle der Umsetzung des SAGE wurde vom Präfekten eine lokale Wasserkommission (CLE) eingerichtet. Die CLE bereitet einen Plan für nachhaltige Bewirtschaftung und Verwaltung (PAGD) vor und prüft ihn. Nach der Ausarbeitungsphase 2013/2014 beginnt für das SAGE-Projekt des Steinkohlebeckens 2015 die Phase der Konsultation öffentlicher Personen. Danach ist vorgesehen, dass das Projekt 2016 zur öffentlichen Befragung freigegeben wird, bevor es per Verfügung des Präfekten genehmigt wird. In der Verfügung B1.1 (RECO) des PAGD-Projekts „CLE über ICPE-Unterlagen informieren, die für die Wasserqualität relevant sind“ steht Folgendes: „Da die CLE in der Lage sein muss, die Gewässerqualität zu kontrollieren, wird den staatlichen Stellen, die für die Genehmigung von überwachungsbedürftigen Anlagen zuständig sind, empfohlen …, zu Informationszwecken jeden Beschluss zu …, zu Betriebsgenehmigungsanträgen, …, die Auswirkungen auf die Wasserqualität haben könnten, ihr zuzusenden.“ Dieser Hinweis ist also an staatliche Stellen und nicht an den Antragsteller gerichtet. Dabei sei darauf hingewiesen, dass abzuwarten ist, bis die öffentliche Konsultation, das Verwaltungsverfahren und die Übermittlung der jeweiligen Berichte abgeschlossen ist und der Verordnungsentwurf gegebenenfalls im CODERST (Departementrat für Umwelt, gesundheitliche und technologische Risiken) vorgestellt wurde, damit ein Beschluss zur Betriebsgenehmigung von der Präfekturbehörde gefasst und anschließend bekannt gegeben werden kann. Der Antragsteller antwortet im Übrigen auf projektspezifische Punkte in Bezug auf das SAGE-Projekt des Steinkohlebeckens. 3.2. Untersuchung der gesundheitlichen Auswirkungen 3.2.1. Die deutschen Behörden wurden aufgefordert, aktiv zu werden, um die Berechnungen zur Verbreitung von Schadstoffen zu erhalten, die für die Bewertung des Projekts von entscheidender Bedeutung sind. Dieses Thema wurde zuvor bei Fragen zum Antrag angesprochen. Nach Äußerung von Zweifeln an der Stichhaltigkeit der Untersuchungen möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Verbreitungsstudie von einem unabhängigen spezialisierten Unternehmen durchgeführt wurde und als Anhang zu den Antragsunterlagen entsprechend ausgewiesen ist. 3.2.2. In der C4H-PE sollen CMR-Chemikalien (krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend) zum Einsatz kommen, TPF hält dieses Gesundheitsrisiko jedoch für „zumutbar“. Es wurden Zweifel diesbezüglich geäußert. Außerdem wurden Echtzeitmessungen dieser Stoffe und die Weitergabe der Werte/Daten an die Bundesbürger gefordert. Gemäß einem Runderlass des Ministeriums für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Energie und des Ministeriums für Soziales und Gesundheit beauftragte TPF ein spezialisiertes Drittunternehmen mit der Durchführung der Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen. Die Ergebnisse dieser Studie erscheinen im Anhang der Umweltverträglichkeitsstudie und lassen auf ein als zumutbar einzuschätzendes Risiko schließen. Außerdem wird in den Antragsunterlagen darauf hingewiesen, dass in der künftigen Konfiguration angesichts der voraussichtlich sinkenden Konzentrationen in der Luft die Gesundheitsrisiken gegenüber der ursprünglichen Konfiguration geringer ausfallen. Im konkreten Fall des Butadiens handelt es sich nicht um einen neuen Stoff am Standort, vielmehr wird die künftige Konfiguration zu einem erheblichen Rückgang (99 %) der Butadienemissionen führen. 3.3. Untersuchung der Auswirkungen auf die natürliche Umgebung 3.3.1. Gutachten zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Natur Wurden die Untersuchungen der Auswirkungen auf Natur und Landschaft (darunter FFHNaturschutzgebiet im Saarland) von Fachleuten geprüft? Der Aspekt Flora, Fauna und natürliche Umgebung kommt in Kapitel 15.2 der Umweltverträglichkeitsstudie zur Sprache. Dort werden insbesondere die Auswirkungen auf das Natura-2000-Gebiet „Bergwerk Warndt“ südwestlich des Projektstandorts und des nördlich gelegenen „Warndtwalds“ im Saarland beurteilt. Die Analyse ergab, dass die geplante C4-Harz-PE keine Folgen für diese Natura-2000Gebiete in der Nähe des Standorts hat. Allgemein kam die Umweltverträglichkeitsstudie zu dem Schluss, dass es keine Auswirkungen auf Flora und Fauna oder die ökologischen Korridore in Lothringen gibt. Wie bereits erwähnt wird der Antrag ebenso einem Verwaltungsverfahren der staatlichen Stellen unterzogen, die über eine entsprechende Expertise beim Schutz der natürlichen Umgebung verfügen. Dazu gehören vor allem zwei Direktionen: - Regionaldirektion für Umwelt, Raumplanung und Wohnen in Lothringen mit der Abteilung „Ressourcen und natürliche Umgebung“ - Departementsdirektion für Raumordnung, die ebenso Kontroll- und Schutzinstrumente anwendet, insbesondere bei sensiblen Räumen (Wald-, Naturgebiete) 3.3.2. Die Bewertung der im Antrag beschriebenen Auswirkungen auf Natur und Landschaft ist unzureichend. Wegen des angrenzenden Vogelschutzgebiets müsste eine Bewertung der FFH-Auswirkungen (Fauna, Flora, Habitat) oder zumindest eine vorherige FFH-Prüfung nach den Vorgaben der Richtlinie 92/43/EWG durchgeführt werden. Das Kapitel der Umweltverträglichkeitsstudie zur Bewertung der Auswirkungen auf Natura2000-Gebiete betraf die Untersuchung des „Warndtwalds“ (Nr. DE6706301), der etwa 2 km nördlich in Deutschland liegt und als FFH-Gebiet (entspricht ZSC in Frankreich) sowie als VS-Gebiet (entspricht ZPS in Frankreich) eingetragen ist. Diese Bewertung hat gezeigt, dass durch die Ansiedlung der PE in der Mitte der petrochemischen Plattform die ausgewiesenen Fledermausgebiete und Habitate in diesem Natura-2000-Gebiet nicht zerstört werden. Ebenso hat dies keine Auswirkungen auf Säugetier-, Vogel-, Amphibienarten und Wirbellose. Das Projekt der C4-Harz-PE hat also sowohl in Frankreich als auch in Deutschland keine Folgen für die Natura-2000-Gebiete in der Nähe des Standorts. 3.4. Untersuchung der Auswirkungen auf Gewässer 3.4.1. Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben Es wurden verschiedene Behauptungen geäußert: - Die Konformität des Projekts mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist nicht nachgewiesen. - Das Projekt entspricht nicht der WRRL, Gewässer werden verschmutzt. - Es fehlen Angaben zur aktuellen Verschmutzung des Bachs Merle und eine Einschätzung, ob eine stärkere Verschmutzung dieses Gewässers zu erwarten ist. - Das Projekt steht im Gegensatz zu den Zielen des SAGE. Es sei daran erinnert, dass die meisten Abwässer gegenwärtig innerhalb der Produktionseinheiten, in denen sie anfallen, vorbehandelt werden. Anschließend werden sie an 3 Stationen auf der Chemieplattform aufbereitet: in der von TPF betriebenen Abwasseraufbereitungsanlage sowie in der von Arkema betriebenen biologischen Kläranlage und Endaufbereitungsanlage. Diese Abwässer werden dann in den Bach Merle eingeleitet, der zum Wasserkörper Rossel 2 gehört. Die Besonderheit des Bachs Merle besteht darin, dass er auf dem Gelände der Mehrfachbetreiber-Plattform entspringt und an der Quelle von den Ableitungen der Endaufbereitungsanlage gespeist wird. Ebenso gespeist wird er durch die Ableitungen mehrerer kommunaler Kläranlagen, bevor er 6,5 km hinter der Ableitungsstelle der Plattform in Freyming-Merlebach in die Rossel mündet. Diese beiden Wasserläufe bilden den stark veränderten Wasserkörper Rossel 2, dessen chemischer Zustand als „nicht gut“ und dessen ökologischer Zustand als „schlecht“ eingestuft wird und für den bis 2027 ein guter Gesamtzustand erreicht werden soll. Die Umweltverträglichkeitsstudie des Projekts zu den Oberflächengewässern wird in Kapitel 22.1.3 der Antragsunterlagen angesprochen. Dort wird die Ausgangssituation mit der künftigen Situation nach Umsetzung des Gesamtprojekts verglichen. Die Konformität mit geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist selbstverständlich Teil der Studie und TPF kam zu dem Ergebnis, dass sich die kumulativen Auswirkungen der Projekte in einer Verringerung der Ableitungsmengen von TPF niederschlagen. Die Methodik zur Beurteilung der Zumutbarkeit der Stoffe, die durch das Projekt Ambition Carling 2016 in den Wasserkörper eingeleitet werden, ist im technischen Leitfaden vom 21. November 2012 zu den Modalitäten für die Berücksichtigung der WRRL-Ziele bei der Wasserschutzpolizei IOTA/ICPE beschrieben. Um sowohl die chemische als auch die ökologische Zumutbarkeit der Stoffe zu beurteilen, die durch das Projekt Ambition Carling 2016 in den Wasserkörper Rossel 2 eingeleitet werden, wurden mehrere Stoffe geprüft. Hinsichtlich des chemischen Zustands wurden die von TPF abgeleiteten Stoffe untersucht, die auf folgenden Listen stehen: - Verfügung vom 25. Januar 2010 zu Methoden und Kriterien für die Bewertung des ökologischen Zustands, des chemischen Zustands und des ökologischen Potenzials von Oberflächengewässern, in der 41 prioritäre und prioritäre gefährliche Stoffe aufgelistet sind - Anhang 10 der Richtlinie 2013/39/EU vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik, in dem 12 neue prioritäre und prioritäre gefährliche Stoffe aufgelistet sind - In Ergänzung dazu wurden die vom Standort abgeleiteten Stoffe einbezogen, die nicht in den zuvor genannten Listen stehen, sofern sie Bestandteil des Überwachungsprogramms des Bachs Merle sind Hinsichtlich des ökologischen Zustands wurden die von TPF abgeleiteten Stoffe untersucht, die in den Tabellen 9 und 10 der Verfügung vom 25. Januar 2010 stehen. Außerdem wurden allgemeine physikalisch-chemische Parameter des Wasserlaufs berücksichtigt, die im technischen Leitfaden vom 21. November 2012 aufgeführt sind. Die TPF-Studie ergab Folgendes: - Bei allen Parametern, die den chemischen Zustand definieren, werden die Ableitungen am Ausgang der Endaufbereitungsanlage (EAA) in die natürliche Umgebung als „zumutbar“ im Sinne der WRRL eingestuft. - Bei den Parametern, die den ökologischen Zustand definieren, werden die Parameter für gelöstes Kupfer und Zink am Ausgang der EAA nicht als „zumutbar“ im Sinne der WRRL eingestuft, was bereits gegenwärtig der Fall ist. Die von TPF erzeugten Mengen dieser Stoffe werden jedoch zurückgehen, der Zustand wird sich also nicht verschlechtern. Die Vorgabe, dass sich der Zustand einer bereits verschmutzten Umgebung nicht weiter verschlechtern darf, wird also eingehalten. Von den etwa einhundert geplanten projektbezogenen Maßnahmen im SAGE für das Steinkohlebecken, betreffen einige die Betriebsaktivitäten von TPF. Diese Maßnahmen wurden bereits umgesetzt oder werden gerade geprüft. Insbesondere die Maßnahme 1.1.2 „Ableitungen von Gefahrstoffen aus überwachungsbedürftigen Anlagen in die Gewässer ermitteln und reduzieren“, die vom Inspektionsdienst für überwachungsbedürftige Anlagen überwacht wird, wurde in Form von Anfangskontrollen, langfristigen Kontrollen und gegebenenfalls Anfragen zur Prüfung der Verringerung von Schadstoffemissionen umgesetzt. Die Behörden überarbeiteten die Präfektenverfügungen für Betriebsgenehmigungen vollständig und verringerten dabei die Emissionsgrenzwerte bei mehreren Parametern. Das Gesamtprojekt einschließlich der C4H-PE folgt diesem Konzept und weist dementsprechend eine Verringerung bei der Ableitung unerwünschter Stoffe auf. 3.4.2. Lithium-/Lithiumhydroxidableitung 3.4.2.1. Geht von Lithium in einer feuchten Umgebung eine Zündgefahr aus? Lithium kommt in der C4H-PE als metallisches Lithium (Li) zum Einsatz, das unter der CASNummer 7439-93-2 eindeutig als Reaktionsmittel für die Polymerisation definiert ist. Im metallischen Zustand ist Lithium (Li) sehr reaktiv und reagiert heftig mit Wasser. Aus diesem Grund werden bei seiner Handhabung entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergriffen. Am Ende des Herstellungsprozesses liegt das Lithium in ionischem Zustand (Li+) vor und reagiert nicht mehr mit Wasser. Von den Ableitungen der Produktionsstätte, die ausschließlich Lithium in ionischem Zustand (Li+) enthalten, geht deshalb keinerlei Zündgefahr aus. Dieses ionische Lithium (Li+) ist in den Ableitungen am Produktionsstättenausgang mit einem Hydroxidion (OH-) verbunden, die beide in gelöster Form im Wasser vorkommen. 3.4.2.2. In der Fachliteratur wird Lithiumhydroxid als ätzender Stoff beschrieben, der Reizungen der Haut, der Augen, der Atemwege und des Verdauungstrakts verursacht und dessen Abfälle in hermetisch verschlossenen Behältern zu lagern sind. - Lithiumhydroxid-Monohydrat ist sehr gut wasserlöslich (216 g/l) und breitet sich entsprechend leicht aus. Gleichzeitig scheint es giftig zu sein, wenngleich dies durch keine Studie belegt ist. Lithiumhydroxid-Monohydrat (LiOH*H2O), das unter der CAS-Nummer 1310-65-2 eindeutig definiert ist, ist im festen Aggregatzustand weiß und wird in die Gefahrenklasse der oralen Toxizität (Kategorie 4) und als hautätzend (Kategorie 1B) eingeordnet. Es ist bis 216 g/l wasserlöslich, was in einer entsprechenden Lösung einer Lithiumionenkonzentration von 36 g/l entspricht. Ein solcher Stoff ist in dieser Form in der C4-Harz-PE oder in den entstehenden Ableitungen, die gelöstes Lithiumhydroxid enthalten, nicht vorhanden. Am Ausgang der Aufbereitungsanlage liegt die Konzentration an Li+ im Abwasser bei maximal 17,5 mg/l und im jährlichen Durchschnitt bei 8,5 mg/l. Dies entspricht einer Konzentration von 1/2000 bis 1/4000 im Vergleich zu einer gesättigten Lithiumhydroxidlösung. Bei diesem Konzentrationsniveau ist keine Verätzungsgefahr mehr zu erwarten und aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben wurde eine Studie zur Bewertung des ökotoxikologischen Risikos durchgeführt (siehe hierzu unsere Kommentare weiter unten). 3.4.2.3. Die C4H-PE erzeugt lithiumhydroxidhaltige Ableitungen, über deren Toxizität wenig bekannt ist. Sie werden in die natürliche Umgebung eingeleitet, ohne durch die Aufbereitungsanlagen abgebaut zu werden. Das Projekt steht im Gegensatz zum allgemeinen Ziel „B1– Verringerung der industrie-, handwerks- und gewerbebedingten Verschmutzung“ des SAGE für das Steinkohlebecken. Die CLE wünscht sich, dass eine Alternative zur Ableitung geprüft wird. Ursprünglich waren andere Mittel geprüft worden, bevor man sich für die nun geplante Lösung entschied. Anerkannte Industrieunternehmen aus dem Umweltbereich bestätigten, dass es „kein Aufbereitungsverfahren für Lithium in Form von Lithiumhydroxid gibt“. Es wurden Forschungen zu den verschiedenen möglichen Aufbereitungs- und Entsorgungsverfahren angestellt, jedoch ohne Ergebnis. Insbesondere die Lösung, bei der Tanks mit Ableitungen (enthalten Spuren von organischen Molekülen) zur Verbrennung/Verdampfung in ein offizielles Aufbereitungszentrum transportiert werden, wurde verworfen, da sie aus technisch-wirtschaftlicher Sicht nicht realisierbar ist und eine negative Ökobilanz aufweist (Transport, Energieverbrauch und Treibhausgase bei Verbrennung, Rückstände müssten in Abfalllagereinrichtung deponiert werden). Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen zu Lithiumionen sowie angesichts der verfügbaren Daten entschied sich Total dafür, eine zusätzliche ökotoxikologische Untersuchung durchzuführen, deren Ergebnisse eine Prognose für die Ableitungen in die natürliche Umgebung ermöglichen. Nichtsdestotrotz ist eine Überwachung durch Messungen unter realen Bedingungen geplant, die den tatsächlichen Ableitungen des Werks 2016 entsprechen. 3.4.2.4. Der Vorschlag von TOTAL, „eine Kampagne zur Beobachtung der Auswirkungen des Lithiums auf den Wasserkörper Rossel 2 nach Inbetriebnahme der Produktionseinheiten des Projekts Ambition Carling 2016 insgesamt durchzuführen“, stellt uns nicht zufrieden: Man kann nicht Richter und Partei zugleich sein! Die C4-Harz-PE ist eine genehmigungspflichtige überwachungsbedürftige Anlage, die von der für die Inspektion zuständigen DREAL kontrolliert wird. Im Rahmen dieser Aufgabe werden die von den Betreibern oder, was häufig der Fall ist, von spezialisierten externen Stellen durchgeführten Untersuchungen oder Analysen einer Prüfung durch den Inspektionsdienst für überwachungsbedürftige Anlagen unterzogen, der zusätzliche Informationen oder für notwendig erachtete Untersuchungen fordern kann. 3.4.2.5. TPF führte Labortests zur Prüfung der Toxizität der Ableitungen für empfindliche Wasserorganismen durch, bei denen die tatsächliche Zusammensetzung der Ableitungen am Ausgang der Endaufbereitungsanlage nicht berücksichtigt wurde. Tatsächlich muss abgewartet werden, bis das Projekt vollständig umgesetzt ist, um in der Lage zu sein, die tatsächlichen Ableitungen am Ausgang der Endaufbereitungsanlage zu testen. TPF hat bereits 2012 eine Untersuchung mit einer Risikobewertung der Ableitungen für den natürlichen Vorfluter und einer Vorortprüfung am natürlichen Vorfluter durchgeführt. TPF plant eine Wiederholung dieser Untersuchung nach Abschluss der Umsetzung seines Gesamtprojekts, um die Situation vor und nach dem Projekt zu vergleichen. 3.4.2.6. Warum entscheidet man sich nicht für standardisierte Tests? Die Frage bezieht sich auf die ökotoxikologische Untersuchung, die von der Expertengruppe von Total für TPF durchgeführt wurde. Die ökotoxikologische Untersuchung hat gezeigt, dass die durchschnittlichen Lithiumionenkonzentrationen (Li+) bei Niedrigwasser im Bach Merle unmittelbar vor dem Zusammenfluss mit der Rossel sowie in der Rossel unmittelbar hinter dem Zusammenfluss Merle/Rossel unter der Konzentration liegt, die zu einer 10-prozentigen Wirkung auf den empfindlichsten getesteten Organismus (Daphnie) führt. Bei diesem empfindlichsten getesteten Organismus handelt es sich um eine Krebstierart, die mit den Asseln verwandt ist und die häufigste Art im natürlichen Vorfluter bildet, für die es jedoch keine standardisierten Ökotoxizitätstests gibt. Die angewandte Toxkits-Methode hat wissenschaftlich den gleichen Stellenwert wie standardisierte Methoden. Unabhängig voneinander durchgeführte Untersuchungen in mehreren Labors weltweit ergaben, dass bestimmte Toxkits, wie z. B. Tests an Daphnien, Rädertierchen und Mikroalgen, gleichwertige Ergebnisse wie standardisierte Tests mit laborgezüchteten Organismen liefern. 3.4.2.7. Bei Niedrigwasser ist die Schadstoffkonzentration höher. Die Angaben von TPF in der Umweltverträglichkeitsstudie wurden nicht für den günstigsten Fall gewählt: Wir haben die Jahresdurchschnittskonzentrationen angegeben und dabei auch die Spitzenkonzentrationen nicht verschwiegen (ergeben sich aus Sonderfällen des Anlagenbetriebs). Diese Konzentrationen wurden auf der Grundlage des Niedrigwasserabflusses QMNA5 (alle 5 Jahre auftretendes Abflussminimum) berechnet. Dadurch ergeben sich höhere Konzentrationswerte als bei einer einfachen durchschnittlichen Abflussmenge. 3.4.2.8. Die voraussichtlichen Abwasserableitungen, die mit Lithiumhydroxid verunreinigt sind, verstoßen gegen das Verschlechterungsverbot der WRRL. Wie bereits angedeutet gibt es keine gesetzlichen Regelungen für Lithiumhydroxidlösungen, Lithiumionen stehen auf keiner Gefahrstoffliste der WRRL und es existieren keine gesetzlichen Grenzwerte für die Konzentration im Wasser. TPF hat eine Untersuchung durchgeführt, die belegt, dass die Ableitungen in der Jahresdurchschnittskonzentration bei Niedrigwasser für die Umgebung zumutbar sind. Es wird also zu keiner Verschlechterung des Wasserkörpers Rossel 2 kommen und die von TPF geplante Beobachtungskampagne nach der Umsetzung des Projekts wird das bestätigen. 3.4.2.9. Angesichts fehlender genauerer Daten zu den Gefährdungen für die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt sowie zum Schutz der Wasserressourcen geben wir eine negative Stellungnahme zu diesem Projekt ab und fordern die Anwendung des Vorsorgeprinzips bzw. die Prüfung anderer Formen der Rückgewinnung dieses Stoffs (Lithiumhydroxid). Die Umweltverträglichkeitsstudie und die damit verbundenen Untersuchungen bilden den größten Teil der Unterlagen des Betriebsgenehmigungsantrags. Sie enthalten eine überaus große Menge an Informationen, nicht nur zum Projekt der C4-Harz-PE, sondern auch zur Analyse der kumulativen Auswirkungen aller TPF-Projekte. Hinsichtlich der Lithiumhydroxidableitungen sind wir anhand von Kapitel 4 der Umweltverträglichkeitsstudie und Anhang C über die Untersuchungen zum Lithiumhydroxid zu dem Schluss gekommen, dass nach Prüfung der Machbarkeit anderer Lösungen, wie z. B. der Rückgewinnung und externen Aufbereitung, die Ableitung die einzige in Erwägung zu ziehende Lösung ist und dass diese Lösung zumutbar ist. 3.4.2.10. Wir stellen fest, dass keine Aufbereitung des abgeleiteten Stoffs (Lithiumhydroxid) stattfindet, sondern er wird lediglich verdünnt, um die Konzentration in den Ableitungen (Rossel) zu verringern. Darüber hinaus ist unter Umständen eine Verbindung mit anderen Molekülen in der seit Jahrzehnten nachhaltig verschmutzten natürlichen Umgebung zu erwarten, die zu einer Verstärkung der Wirkung von Schadstoffen auf Flora, Fauna und Lebewesen führt. Wir wünschen keinerlei Ableitung, auch nicht nach einer Aufbereitung, sondern eine vollständige Rückgewinnung des Abfalls oder einen geschlossenen Produktionskreislauf. Die C4-Harz-PE wird auf dem freien Gelände einer stillgelegten Anlage stehen. Sie ist Teil eines Projekts zur Neuausrichtung der Betriebsaktivitäten, bei der die petrochemischen Anlagen zugunsten von Kunststoffproduktionsanlagen stillgelegt werden. Innerhalb eines bestehenden Standorts kann die C4-Harz-PE nur in die vorhandene Infrastruktur der Mehrfachbetreiber-Plattform Carling/Saint-Avold eingebunden werden, deren Ableitungen in der Endaufbereitungsanlage von Arkema zusammenlaufen. Von dort werden die Abwässer des Standorts in die natürliche Umgebung abgeleitet. Die Ableitungen am Ausgang der Produktionsstätte werden also nicht künstlich vom Betreiber verdünnt, sondern dies ergibt sich einfach aus der Betriebsorganisation der Chemieplattform. Lithiumionen sind nicht bioakkumulierbar und die Annahme negativer Synergieeffekte mit anderen Verbindungen in der Umgebung, die, verglichen mit anderen Ionen oder Molekülen, vor allem für diese Ionen angeführt werden, wird durch nichts gestützt. Anhand der nach Umsetzung des Projekts geplanten Untersuchung können dann in geeigneter Weise die tatsächlichen Auswirkungen dieses Stoffs in den realen Ableitungen festgestellt werden. 3.5. Untersuchung der Auswirkungen auf die Luft 3.5.1. Der allgemeine Hinweis, dass die Umweltverschmutzung insgesamt aufgrund der Stilllegung alter Anlagen und den Bau modernerer Produktionsstätten zurückgehen wird, ist kein hinreichendes Argument gegenüber der Bevölkerung, da in Zukunft Emissionen giftiger Stoffe zu erwarten sind, die unerwünscht und gefährlich für die Gesundheit sind. Wie in Kapitel 3.15 der allgemeinen Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie erwähnt wurde, wurde durch die Bewertung eventueller Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit den Luftemissionen von TPF die Situation vor (2012) und nach dem Projekt (voraussichtlich 2016) untersucht. In dieser Bewertung sind die neuen Projekte und die Stilllegung einiger Anlagen berücksichtigt, es werden also die Risiken des Projekts Ambition Carling 2016 insgesamt beurteilt. Durchgeführt wurde die Bewertung von einem Drittunternehmen, das in diesem Bereich spezialisiert ist. Die vollständige Studie ist in Anhang L des Abschnitts „Umweltverträglichkeitsstudie“ zu finden. Die Bewertung wurde gemäß den geltenden Gesetzestexten und technischen Leitfäden vorgenommen; dazu zählen der Runderlass der Generaldirektion für Gefahrenverhütung und Risiken sowie der Generaldirektion Gesundheit vom 9. August 2013 und der Leitfaden „Bewertung des Zustands der Umwelt und der Gesundheitsrisiken – integrierter Ansatz für das Chemikalienemissionsmanagement bei überwachungsbedürftigen Anlagen“, der im August 2013 vom INERIS veröffentlicht wurde. Diese Bewertung hat gezeigt, dass die Gesundheitsrisiken durch die Luftemissionen der Anlagen des Projekts Ambition Carling 2016 als unbedenklich beurteilt werden und dass die Gesundheitsrisiken angesichts der Konzentrationen in der Luft, die in der künftigen Konfiguration gegenüber der aktuellen Ausgangskonfiguration voraussichtlich rückläufig sind, künftig geringer als in der gegenwärtigen Situation ausfallen. 3.5.2. Das Erweiterungsprojekt, mit anderen Worten, der Bau einer C4-Harz-PE führt zur Erzeugung neuer Luftschadstoffe, auch wenn durch den Rückbau der Dampfcrackanlage weniger andere Luftschadstoffe ausgestoßen werden. Es gibt keinen grenzübergreifenden Plan zur Bekämpfung der Luftverschmutzung durch die Plattform und das gesamte Industriegebiet Carling. Wir fordern die Einführung eines solchen grenzübergreifenden Plans mit Einbindung der Bevölkerung. Offenbar gehen einige davon aus, dass der Standort mit dem Projekt eine Ausweitung seiner Betriebsaktivitäten plant. Wir weisen darauf hin, dass es sich zwar bei der C4-Harz-PE tatsächlich um eine neue Produktionsstätte handelt und einige bestehende Anlagen ihre Produktion erhöhen, es jedoch auch zur Stilllegung sehr großer Anlagen kommt. Faktisch wird die Betriebsaktivität des Standorts nicht ausgeweitet, sondern vielmehr reduziert. Um dies einfach zu veranschaulichen, sei darauf verwiesen, dass die Treibhausgasemissionen, die weitgehend an den Energieverbrauch gebunden sind und für die in Frankreich präzise Bilanzen gesetzlich vorgeschrieben sind, nach Umsetzung des Projekts auf ein Zehntel schrumpfen. In diesem Zusammenhang werden in der C4-Harz-PE Stoffe zum Einsatz kommen, die es derzeit nicht am Standort gibt, ebenso wie bereits verwendete Stoffe. In Bezug auf Luft- und Wasseremissionen sieht das Projekt die besten verfügbaren Technologien vor, um die Auswirkungen seiner Emissionen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften einzudämmen. Die Luftqualität wird durch ein ortsnahes Netz permanent in Echtzeit überwacht. Es wurde von AIR LORRAINE entwickelt, einem zugelassenen Verband zur Überwachung der Luftqualität. Gemessen werden eher klassische Schadstoffe zur Bestimmung der Luftqualität (Schwefeldioxid SO2, Stickoxide NOx, Stäube und Ozon), aber auch betriebsspezifische Schadstoffe der Plattform (Benzol, Toluol und Styrol). Die Jahresdurchschnittskonzentrationen liegen heute innerhalb der gesetzlichen Zielvorgaben für die Luftqualität. Bei der Betriebsaufnahme nach der Umsetzung des Projekts Ambition Carling 2016 werden die VOC-Emissionen von TPF deutlich sinken, was also zu einer Verringerung der Konzentrationen in der Luft führen wird. Die Frage nach grenzübergreifenden Plänen betrifft nicht speziell das Projekt des Antragstellers und liegt damit nicht in dessen Zuständigkeit. 3.5.3. Wie hoch werden die Butadienemissionen sein? Der Standort stellt heute in der Dampfcrackanlage ein Flüssiggasgemisch (einen so genannten C4-Schnitt) her, das eine große Butadienfraktion enthält und dessen Emissionen in der Umweltverträglichkeitsstudie angegeben sind. Zwischen 2008 und 2010 wurde ein Programm zur Überwachung des Butadiens in der Luft rund um die Plattform für verschiedene Betriebsphasen durchgeführt. Dabei konnte bei den besonders präzisen Messungen per Aktivkohlefilter festgestellt werden, dass die mit der französischen Verwaltung festgelegten Benchmarkwerte in den vermutlich am stärksten betroffenen Gebieten (also nordöstlich der Plattform) eingehalten wurden. Zwischen 2010 und 2012 konnten die Emissionen durch Fortschrittsmaßnahmen um mehr als 40 % reduziert werden. Im Rahmen des Projekts Ambition Carling 2016 wird die Herstellung und Lagerung dieses Gemischs eingestellt. Zur Versorgung der C4-Harz-PE mit Butadien ist ein neues Tanklager geplant. Seine maximale Lagerkapazität ist 28-mal kleiner als die jetzigen Tanks mit C4-Schnitt. Planung und Bau der PE erfolgen mit Einsatz der besten verfügbaren Technologien. Dadurch werden die Butadienemissionen gegenüber der Bewertung von 2012 um 99 % gesenkt. 3.5.4. - Gibt es ein Warnsystem bei Überschreitung der Grenzwerte in Deutschland oder bei einem Störfall? - In Deutschland wird die Einrichtung einer oder mehrerer zusätzlicher Messstationen bis zu einer Entfernung von 20 km von der Plattform gefordert. Nach dem Kenntnisstand des Antragstellers für Frankreich gibt es heute auf der Mehrfachbetreiber-Plattform ein Informationssystem, bei dem bei Erreichen des Vorwarnoder Warnniveaus der Luftverschmutzung ein Fax versendet wird. Für die jeweiligen Schadstoffe werden die potenziellen Emittenten am Standort ermittelt, zu denen auch TPF gehört. Auf eine Meldung von Air Lorraine hin finden Untersuchungen statt, um Informationen zur Situation der Anlagen in Zusammenhang mit der Warnung für eine bestimmte Verbindung zu liefern. Die Faxe zur Luftverschmutzung werden an die französischen Behörden, die umliegenden französischen Gemeindeämter, die umliegenden Betriebe, die Gemeindeämter in Lauterbach, Völklingen und Großrosseln in Deutschland sowie das saarländische Umweltministerium gesendet. Abgesehen von der Luftverschmutzung sind auch Faxe zur Meldung von außergewöhnlichen Situationen (z. B. Betrieb der Fackel der Dampfcrackanlage) oder Notfällen (Auslösung des internen Operationsplans bei einem Störfall) vorgesehen. In diesem Fall wird ebenso die Feuerwehr in Völklingen informiert. Im Saarland gibt es das Messstationsnetz IMMESA. Für die Einrichtung von Messstationen in Deutschland ist nicht der Antragsteller zuständig, allerdings äußerte das saarländische Umweltministerium laut Übersetzung der Stellungnahme zum Projekt die Absicht, nach Abschluss der Umstrukturierungsmaßnahmen auf der Chemieplattform die Entwicklung der Luftverschmutzung auf saarländischer Seite durch zusätzliche Messkampagnen zu beobachten. 3.5.5. Aus einer grenzübergreifenden Studie (Januar 2014) zu Benzol und Toluol geht hervor, dass die Chemieplattform Auswirkungen auf die Luftqualität der 15 km entfernten Stadt Forbach und sogar auf Saarbrücken hat. Außerdem überschritten laut dieser Studie die durchschnittlichen Benzolwerte den französischen Zielwert um 2 µg/m³. Parallel dazu wurde die untere Beurteilungsschwelle der Richtlinie 2008/50/EG überschritten. Gemäß Richtlinie ist bei Werten über der unteren und unter der oberen Beurteilungsschwelle eine Kombination von Messungen und Modellrechnungen vorzusehen. In Bezug auf Deutschland, wo diese Frage aufkam, ist das ohne Bereitstellung der genannten Studie von 2014 oder eine genaue Referenzangabe schwierig zu kommentieren. Allerdings kennen wir die Stellungnahme des saarländischen Umweltministeriums zum Projekt, die einen Bericht über Luftmessungen zwischen November 2013 und Januar 2015 in Großrosseln (Ortsteile Dorf im Warndt und Karlsbrunn), Lauterbach, Saarbrücken (Stadtteile Verkehr, City und Viktoriastraße), Völklingen und Biringen enthält. Gemessen wurden Stäube, NO2, Benzol, Toluol, Xylol, Styrol und andere unpolare organische Kohlenwasserstoffe. Der Inhalt der Stellungnahme und die zugehörigen Anhänge sind auf der Website des saarländischen Umweltministeriums verfügbar. Die Schlussfolgerungen dieser Studie lauten in der uns vorliegenden Übersetzung wie folgt: „Im Zeitraum zwischen November 2013 und Januar 2015 zeigen die Emissionskonzentrationen an den Messstellen W1, W2 und W3 in Großrosseln (Dorf im Warndt und Lauterbach-Schacht) in Bezug auf die Luftschadstoffe NO2, Benzol, Toluol, Styrol sowie andere unpolare organische Verbindungen keine ungewöhnlichen Werte. Die bestehenden Grenzwerte und die empfohlenen Beurteilungswerte werden eindeutig nicht überschritten. Die Emissionskonzentrationen an den drei Messstellen sind mit jenen der Messstation in Biringen vergleichbar, die für die ländliche Umgebung repräsentativ ist. Bei der Ablagerung von Staub und seinen Bestandteilen liegen die Messergebnisse aus dem 1. Halbjahr 2014 deutlich unter den bestehenden Grenz- bzw. Vergleichswerten.“ In Bezug auf Frankreich werden in der Nähe der Plattformanlagen die Grenzwerte für den Schutz der menschlichen Gesundheit bei Benzol eingehalten. Benzol wird gegenwärtig in den petrochemischen Anlagen des Standorts hergestellt. Nach der Umsetzung des Projekts Ambition Carling 2016 wird es nicht mehr produziert oder gelagert. Die Luftqualität wird durch ein ortsnahes Netz, das von AIR LORRAINE entwickelt wurde, permanent in Echtzeit überwacht. Es gibt eine Vielzahl an ortsfesten Stationen zur Überwachung der Luftqualität rund um die petrochemische Plattform, wie auf der Karte unten zu sehen ist, die die Standorte der Überwachungsstationen von Air Lorraine in der Umgebung der Plattform zeigt. Der Jahresbericht 2014 von Air Lorraine hat gezeigt, dass die gemessene Benzolkonzentration an den Stationen im Gemeindeverband Pays naborien unter dem gesetzlichen Grenzwert von 5 µg/m³ lag, allerdings den von der WHO festgelegten Zielwert von 2 µg/m³ erreichte. Abbildung: Karte (Abkürzungen auf der Karte: CO = Kohlenmonoxid, HCM = Methankohlenwasserstoffe, HCT = Kohlenwasserstoffe gesamt, NH3 = Ammoniak, SO2 = Schwefeldioxid, NO = Stickstoffmonoxid, NO2 = Stickstoffdioxid, O3 = Ozon, PM10 = Schwebeteilchen < 10 µm) 3.5.6. Das saarländische Umweltministerium stellt fest, dass es keinen konkreten Grund für den Erhalt der vorhandenen Kessel CS1 und CS2 gibt, und plädiert dafür, dass auch die Kessel CS1 und CS2 stillgelegt und nicht wie vorgesehen als stille Reserve erhalten bleiben. TPF verfügt derzeit über eine Betriebsgenehmigung für die Kessel CS1 und CS2. In den von TPF eingereichten Antragsunterlagen wurden die kumulativen Auswirkungen seiner Projekte einschließlich der Emissionen der Kessel CS1 und CS2 untersucht und das Ergebnis deutet trotz alledem insgesamt auf eine Verbesserung hin. TPF hat in diese Anlagen investiert, um ihre ökologischen Eigenschaften zu verbessern, es möchte nach der Stilllegung der Dampfcrackanlage die Aktivitäten am Standort weiterentwickeln und geht davon aus, dass diese Kessel von Vorteil sein könnten. Auch wenn es derzeit keine Pläne gibt, möchte TPF diese Kessel dennoch behalten, ohne das Nutzungsrecht dafür zu verlieren. Damit wird in keiner Weise der Genehmigung eines künftigen Projekts vorgegriffen, für das ein oder beide Kessel genutzt werden könnten. 3.5.7. Geruchsemissionen werden generell abgestritten, mit der Begründung, dass sich die Situation durch die gleichzeitige Schließung bestimmter Anlagen verbessern würde. Es gibt keinerlei Äußerungen zu den speziellen olfaktorischen Eigenschaften der gehandhabten Stoffe. Den Bau einer neuen Produktionsanlage durch eine Verringerung der Geruchsbelästigung auszugleichen, ist kein Argument, sondern das Eingeständnis, dass es bereits in der Vergangenheit eine betriebsbedingte Geruchsbelästigung gab. Für die neue C4-Harz-PE wird das Thema der Geruchsbildung in Kapitel 7.2 der Umweltverträglichkeitsstudie behandelt. Dort sind Verbindungen, ihre Geruchsschwelle und der Typ der Anlage aufgelistet, in der sie entstehen. Einige Stoffe, die im Herstellungsverfahren der C4-Harze zum Einsatz kommen, haben einen charakteristischen Kohlenwasserstoff- (Butadien, MTBE, Toluol) oder Lösungsmittelgeruch (Methanol). Unabhängig von den Überlegungen zu den im Rahmen des Gesamtprojekts geplanten Stilllegungen ist TPF bemüht, die Emissionen dieser flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) bei der Entstehung zu verringern und Geruchsbelästigungen zu unterbinden. - Die VOC aus den Luftabzügen der Anlagenteile, die MTBE oder Toluol handhaben, werden gesammelt und durch thermische Oxidation behandelt. Beim Be- und Entladen werden die verdrängten Dämpfe zurückgewonnen oder aufbereitet. MTBE, Toluol und Methanol werden zurückgeführt und so die Emissionen eingeschränkt. Der gesamte Prozess der Lagerung, Kühlung und Umfüllung des Butadiens erfolgt in einem geschlossenen Kreislauf. Es sind also keine herstellungsbedingten Butadien-, MTBE-, Toluol- oder Methanolemissionen vorgesehen, die außerhalb des Standorts wahrgenommen werden könnten. Für die Emissionen der Verbrennungsanlagen, die in Abschnitt 5.2 der Antragsunterlagen ermittelt wurden, wurden im Rahmen der Untersuchung zur atmosphärischen Ausbreitung Modellrechnungen durchgeführt. Danach sind die Geruchsschwellen bei allen berechneten Stoffen weitaus höher als die laut Modellrechnung ermittelten Jahresdurchschnittskonzentrationen: Die maximal erreichten Konzentrationen in der Luft können folglich olfaktorisch nicht wahrgenommen werden. 3.5.8. Warum werden nicht alle eventuellen Geruchsquellen im Industriegebiet selbst neutralisiert? Es gibt keinerlei Äußerungen zu den speziellen olfaktorischen Eigenschaften der gehandhabten Stoffe. Auf welche Geruchsbelästigungen muss ich mich tagtäglich in meinem Wohngebiet einstellen (Frage wurde bis zum Saarbrücker Stadtteil Klarenthal-Krughütte gestellt)? An wen müssen sich Bundesbürger wenden, wenn sie durch Gerüche belästigt werden? Kein Industriezweig kommt völlig ohne Luftemissionen aus, das gilt für das Industriegebiet Carling ebenso wie für andere Anlagen. TPF ist bemüht, für jede potenzielle Emissionsquelle eine geeignete Lösung zu finden, und investierte in der Vergangenheit in die Reduktion der VOC-Emissionen bei seinen bestehenden Anlagen. Angesichts technischer Fortschritte und des Einsatzes der besten verfügbaren Technologien zeichnen sich die neuen Projekte ebenso durch bessere ökologische Eigenschaften aus. Wie zuvor bereits erwähnt (s. Kapitel 7.3 der Antragsunterlagen) plant TPF beim C4-HarzProjekt Maßnahmen zur Begrenzung bzw. Unterbindung der VOC-Emissionen, die zu Geruchsbildung führen können (siehe Antwort auf vorhergehenden Punkt). Unter diesen Bedingungen sind keine ungünstigen Auswirkungen hinsichtlich der Gerüche aus der C4-Harz-Anlage zu erwarten. Unabhängig vom derzeitigen Anteil von TPF bei den Gerüchen, die wahrgenommen werden können, wird der Beitrag von TPF bei Geruchsbelästigungen nach der Umsetzung des Projekts Ambition Carling 2016 geringer als derzeit sein. Was die Äußerung der Anwohner zu den Geruchsproblemen betrifft, so hat der Antragsteller keine Kenntnis von der saarländischen Organisation in diesem Bereich. Die lokale Situation rund um die Industrieplattform sieht wie folgt aus: Ein Geruchsüberwachungssystem rund um die Plattform Carling/Saint-Avold wurde 2009 auf einen Beschluss der CLICE (lokale Kontroll- und Beratungskommission für Umweltfragen) hin eingerichtet. Ursprünglich wurde diese Aufgabe von ATMO LORRAINE Nord geleitet, mit 3 Zielen: - technische Verwaltung der Instrumente zur Überwachung von Geruchsbelästigungen - Festlegung der Bereiche mit Geruchsbelästigungen und potenziellen Geruchsquellen - Informierung über Geruchsbelästigungen Die implementierten Instrumente beruhen auf zwei Datenerfassungssystemen: - Sensorikpanel mit freiwilligen Anwohnern, die zuvor für die Erkennung bestimmter Gerüche geschult wurden. Das Sensorikpanel musste regelmäßig an Beobachtungskampagnen teilnehmen, bei denen eine Woche lang täglich die Gerüche in dem betreffenden Gebiet in Bezug auf Konzentration, Intensität und Geruchstyp charakterisiert werden. Da im Laufe der Zeit eine schwindende Beteiligung festgestellt wurde, brachte die CLICE im Dezember 2011 mit der Gründung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Industrieunternehmen, Gemeinden aus der Umgebung, Air Lorraine, DREAL und einem Verband, das Thema erneut auf den Plan. Dies führte zu keiner konkreten Maßnahme und so verwarf die CLICE schließlich die Idee, eine Geruchskarte zu erstellen. - Die spontanen Beobachtungen der Bevölkerung, die über eine kostenfreie Rufnummer (0 800 833 850) oder direkt auf der Website von Air Lorraine übermittelt wurden. Die auf der Website von Air Lorraine zugänglichen Daten zeigen bei den potenziell betroffenen Kommunen (es wird mehr als nur das Gebiet in der Nähe der Industrieplattform erfasst) eine sinkende Zahl von Beobachtungen eines charakteristischen „Chemiegeruchs“. 3.6. Umweltverträglichkeitsstudie 3.6.1. Nicht alle Umweltauswirkungen wurden bewertet, sondern nur die für die C4HPE. Dieses Problem einer eventuellen „Salamitaktik“ birgt die Gefahr, dass man nur Schritt für Schritt vorgeht. In der Umweltverträglichkeitsstudie (Kapitel 2 bis 19) und in der zugehörigen allgemeinen Zusammenfassung (Kapitel 3) werden, wie vom Umweltgesetzbuch gefordert, für jeden Umweltaspekt die Auswirkungen der künftigen C4-Harz-PE bewertet. Für jeden einzelnen dieser Aspekte haben wir die Auswirkungen des Gesamtprojekts Ambition Carling 2016 untersucht. Diese sind Gegenstand von Kapitel 22 der Umweltverträglichkeitsstudie und sind in jedem Unterkapitel der allgemeinen Zusammenfassung im Abschnitt „Kumulative Auswirkungen nach Umsetzung des Projekts Ambition Carling 2016“ angegeben. Dort wird ein klares Bild vom TPF-Standort nach der Umsetzung des Gesamtprojekts gezeichnet, und zwar nicht nur bezogen auf die C4H-PE, um dem Verdacht einer „Salamitaktik“ hinsichtlich des Projekts zu entgegenzuwirken. 3.6.2. Ich wurde nicht über die negativen Auswirkungen auf mein Grundstück und mein Haus im Normalbetrieb oder im Störfall informiert. Die Öffentlichkeit über die Auswirkungen der Anlage im Normalbetrieb (Umweltverträglichkeitsstudie für die Umgebung der Anlage) bzw. bei einem eventuellen Störfall (Gefahrenstudie) zu informieren, ist eines der Ziele der öffentlichen Befragung. Mit der in den Antragsunterlagen enthaltenen allgemeinen Zusammenfassung sowie der deutschen Übersetzung hat die Öffentlichkeit auch ohne Fachkenntnisse Zugang zu einer zusammenfassenden Übersicht über den Antrag. 3.7. Untersuchung der Auswirkungen auf den Unterboden 3.7.1. Gab es ein Boden- und Grundwassergutachten vor dem Projekt. Wurden alle Giftrückstände auf dem Gelände vor dem Bau aus dem Boden entfernt? Neben der Stilllegung alter Anlagen und der Ersetzung durch neue Produktionseinheiten mit den besten verfügbaren Technologien ist zu erwähnen, dass TPF bereits Maßnahmen gegen Altlasten im Boden direkt unter den alten Anlagen ergriffen hat. Für den Bereich des C4-Harz-Projekts wurde gemäß den Anforderungen der Richtlinie 2010/75/EU ein Basisbericht über den Nullzustand erstellt. So kann das Kontaminationsniveau von Boden und Grundwasser bestimmt werden, um künftig die Mengen mit dem Zustand des Standorts bei der endgültigen Einstellung der Betriebsaktivitäten zu vergleichen. Sondierungen und Piezometermessungen haben gezeigt, dass, abgesehen von einem bestimmten Gebiet, Böden und Grundwasser lokal keine signifikanten Verschmutzungsspuren aufweisen. Für den Bereich der Nebeneinrichtungen des C4-HarzProjekts hingegen ergab eine Sondierung (mit der Bezeichnung ST15) mittlere bis hohe Konzentrationen bei Kohlenwasserstoffen, BTEX und Styrol. Für diesen Bereich wird ein spezieller Aktionsplan erstellt. Er umfasst die Installation von 5 Ventingsanierungsschächten und wird nach der Inbetriebnahme der C4-Harz-PE einsatzbereit sein. 3.8. Untersuchung der Auswirkungen von Abfällen 3.8.1. Hinsichtlich der Abfälle wird uns erklärt, dass wir keine Auskünfte erhalten können, weil die ursprünglichen Abfälle nicht mit den künftigen Abfällen vergleichbar wären. Diese allgemeine Äußerung entspricht nicht den Vorgaben der europäischen Richtlinie IED-2010/75/EU. Neue Abfälle mit einer Verringerung alter Abfälle aufzuwiegen, entbehrt jeglicher Logik. Für die neue C4-Harz-PE wird das Thema der entstehenden Abfälle in Kapitel 8.2 der Umweltverträglichkeitsstudie behandelt. In einer Tabelle sind dort für jeden erzeugten Abfalltyp eine Schätzung der Jahresmenge, der Abfallcode und das vorgesehene Verfahren (Verwertung/Entsorgung) aufgeführt. Die C4-Harz-PE wird ca. 700 Tonnen Abfälle erzeugen, von denen der größte Teil verwertet wird. Es handelt sich dabei vorwiegend um organische Abfälle. 3.9. Gefahrenstudie 3.9.1. Bis wohin können Unfälle (Explosionen usw.) Auswirkungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik haben? In den Dokumenten sind 68 mögliche Unfallszenarien (Brände, Explosionen usw.) beschrieben, allerdings werden weder die grenzübergreifenden Gefahren noch ihre Reichweite im Rahmen von Katastrophenschutzplänen analysiert. Das Hauptziel der Gefahrenstudie in den Antragsunterlagen bestand darin, die Risiken darzulegen, die von der C4-Harz-PE ausgehen können, und so die getroffenen Maßnahmen zu bestätigen, um die Eintretenswahrscheinlichkeit und/oder die Auswirkungen gefährlicher Phänomene auf die Umwelt und Dritte zu reduzieren. Durch die Analysen der Risiken bei diesem Projekt wurden die Gefahrenpotenziale in Zusammenhang mit den eingesetzten Stoffen herausgestellt. Mehrere gefährliche Phänomene, deren Auswirkungen über die Anlagengrenzen hinausgehen, wurden ermittelt, hauptsächlich aufgrund der Nähe zur VFLI-Bahnlinie, die den Standort in unmittelbarer Umgebung zur C4-Harz-PE innerhalb des Plattformgeländes durchquert. Aus diesem Grund (Nähe von Aktivitäten/Dritteigentum innerhalb des eingezäunten Bereichs eines Mehrfachbetreiber-Standorts) erscheint die Anzahl an untersuchten Szenarien möglicherweise hoch. Sie wäre deutlich geringer, wenn der Standort nur einen Betreiber hätte. Für jede in Betracht gezogene Unfallauswirkung der C4-Harz-PE (thermische Auswirkungen, Druckauswirkungen, toxische Auswirkungen) wurden Hüllkurven erstellt, um die Gesamtauswirkungen der PE sichtbar zu machen. Diese Hüllkurven wurden mit denen der eventuellen Unfallphänomene in der TPFAnlagenkonfiguration verglichen, die bei der Erstellung des PPRT (Präventionsplan für technologische Risiken) berücksichtigt wurde. Anhand der kartografischen Darstellung in den Antragsunterlagen erhält der Leser einen visuellen Überblick über die Entfernungen der Auswirkungen von Störfallrisikoszenarien der PE. So kann er die aktuelle Situation mit der neuen Produktionsstätte vergleichen und wird dabei feststellen, dass die Entfernungen nicht bis auf das Gebiet der Bundesrepublik reichen. Sie bewegen sich nach wie vor im Rahmen der aktuellen Hüllkurve des PPRT. 3.9.2. Angesichts der Gefahren und Risiken sollte eine Risikoanalyse vorgenommen und präsentiert werden (einschließlich Katastrophenplänen). Es müssen Katastrophenpläne ausgearbeitet und den Bewohnern der Gefahrenzonen und der benachbarten Gebiete praktische Informationen hierzu bereitgestellt werden. Die in den Antragsunterlagen enthaltene Gefahrenstudie, die in der allgemeinen Zusammenfassung in Kurzform wiedergegeben ist, dient dazu, Informationen über die Risikoanalysen zu vermitteln. Für die TPF-Betriebsaktivitäten gibt es einen so genannten POI-Notfallplan (interner Operationsplan). Dabei handelt es sich um ein operatives Dokument für die französischen Behörden und vor allem den SDIS (Feuerwehr- und Rettungsdienst des Departements). Es wird vor der Inbetriebnahme der neuen Anlagen aktualisiert. Wie bereits zuvor angegeben informiert TPF die saarländischen Behörden und die Feuerwehr von Völklingen per Fax über die Auslösung seines POI. Der spezielle Interventionsplan (PPI) fällt in die Zuständigkeit des SIRACEDPC (Präfektur Lothringen). Bei Auslösung des PPI durch die Präfekturbehörde werden ebenfalls Faxnachrichten versendet (bei Unfällen mit Auswirkungen außerhalb des Chemiestandorts). 3.9.3. Wurden die Feuerwehren aller betreffenden Gemeinden auf deutscher Seite über die geplanten Änderungen informiert und wenn nicht, wann wird das geschehen? Die Antragsunterlagen wurden an das saarländische Umweltministerium übermittelt, das dafür zuständig ist, deren Inhalt an die betreffenden Stellen weiterzuleiten. In Frankreich gehört der SDIS zu den Stellen, die während des Verwaltungsverfahrens des Antrags informiert und konsultiert wurden. 3.9.4. Wir fürchten, dass die Situation nicht besser wird, da weitere Produktionsstätten mit Gefahrstoffen gebaut/modifiziert werden sollen. Diese sind noch gefährlicher und anfälliger für Unfälle als die vorhergehenden. Diese Behauptung wird durch den Inhalt des C4-Harz-Antrags und insbesondere die Gefahrenstudie nicht bestätigt. Sowohl in Bezug auf die Umwelt als auch hinsichtlich der betrieblichen Risiken werden die vom Standort ausgehenden Nachteile beim Vergleich zwischen der Ausgangssituation und der Situation nach der Umsetzung des Projekts Ambition Carling 2016 geringer ausfallen. Briefkopf Fazit des Untersuchungskommissars der öffentlichen Befragung von TPF zur Genehmigung des Betriebs einer neuen Produktionseinheit „C4-Harz“ in den Gemeinden Saint-Avold/L'Hôpital im Departement Moselle Gemäß ICPE-Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen Öffentliche Befragung vom 29. Juni 2015 bis zum 29. Juli 2015 Eingereicht von TPF Bezugsdokumente: Verfügung des Präfekten Nr. 2015-BAEAT-2 vom 26. Mai 2015 von Michel HEUZÉ, Unterpräfekt des Arrondissements Forbach-Boulay-Moselle Untersuchungskommissar Pascal Schuster Empfängerliste Begründete Stellungnahme Die öffentliche Befragung lief regulär in einem Zeitraum von 31 Tagen zwischen dem 29. Juni 2015 und dem 29. Juli 2015 zufriedenstellend und gemäß den geltenden Gesetzen ab. Die amtlichen Ankündigungen wurden gemäß Artikel 2 der Verfügung für öffentliche Befragungen veröffentlicht. Die Eröffnung der Befragung wurden den saarländischen Behörden zu Informationszwecken mitgeteilt. In zehn Gemeinden in einem Radius von 4 km, für die die öffentliche Befragung zu diesem Projekt von TPF in Saint-Avold galt, wurden entsprechende Aushänge angebracht. Am Haupteingang der Chemieplattform und auf dem Standortgelände wurden vier Schilder installiert. TPF ist der Projektträger für diese Produktionseinheit für C4-Harz auf dem eingezäunten Gelände der Chemieplattform Saint-Avold/L'Hôpital, die unter „Seveso hoch“ eingestuft ist. Der PPRT der petrochemischen Plattform Saint-Avold Nord wurde am 22. Oktober 2013 per Verfügung des Präfekten Nr. 2013-DLP-BUPE-297 angenommen. Er gilt für Arkema France, Protelor, SNF und TPF. Anschrift Total ist der weltweit fünftgrößte Mineralölkonzern. Zu den Geschäftsfeldern von Total RaffinageChimie gehören die Basispetrochemie und Polymerprodukte. Einige Merkmale dieses Projekts für eine C4-Harz-PE, die Gegenstand dieser öffentlichen Befragung ist: - Jahresproduktion von 6000 Tonnen, also 20 Tonnen pro Tag diskontinuierliches Herstellungsverfahren Polymerisation von Butan mit einem Katalysator auf Lithiumbasis Bau von 2 neuen Kesseln für die Dampferzeugung Bau einer Kühlwasseranlage Bau von 2 neuen Kühltürmen Der Standort dieses Projekts von TPF liegt auf dem Gebiet der Gemeinden Saint-Avold und L'Hôpital im Departement Moselle. Der petrochemische Standort belegt insgesamt eine Fläche von ca. 200 ha, die vollständig eingezäunt ist und permanent bewacht wird. Die geplante C4-Harz-PE befindet sich in Bezirk 59 der Gemeinde Saint-Avold, der der Zone UX im Bauleitplan entspricht. Die C4-Harz-PE wird zentral auf dem petrochemischen Gelände liegen, östlich der NORSOLENAnlage. Das Projekt „C4-Harz“ steht in Zusammenhang mit dem TPF-Projekt Ambition Carling 2016, das bis 2016 mit Gesamtinvestitionen in Höhe von 160 Millionen € verbunden ist, um die Chemieplattform Carling/Saint-Avold umzustrukturieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen. Im Zuge der hierfür geplanten betrieblichen Veränderungen werden Anlagen stillgelegt: - endgültige Stilllegung der Dampfcrackanlage endgültige Stilllegung der Benzinproduktionsstätte endgültige Stilllegung der damit verbundenen Anlagen und der zugehörigen Betriebsaktivitäten Kessel Süd bleibt für spätere Nutzung erhalten usw. Mehrere Modifikationen an bestehenden Anlagen der Chemieplattform Carling sind erforderlich, um diese zu modernisieren und für das Projekt Ambition Carling 2016 umzustellen. Die Bahnlogistikplattform Süd wird angepasst, um die Rohstoffversorgungssicherheit des Standorts zu gewährleisten. Die C4-Harz-PE soll die existierenden Chemieaktivitäten auf der petrochemischen Plattform ergänzen, von denen einige in Kürze eingestellt und andere umstrukturiert werden, um diesen Standort in SaintAvold weiterzuentwickeln. Stimmungslage während der öffentlichen Befragung Die 31 Tage der öffentlichen Befragung verliefen ruhig. Die Saarländer beteiligten sich mit 162 schriftlichen Eingaben besonders aktiv daran. Hervé Etsagué, der in der Unterpräfektur von Forbach für den Antrag zuständig ist, trug aktiv zum reibungslosen Ablauf der öffentlichen Befragung bei. Michel Le Govic, Ingenieur von TPF, trug aktiv zum reibungslosen Ablauf der öffentlichen Befragung bei. Beteiligung und Beschwerden der Öffentlichkeit Ich empfing 5 Personen während der fünf Bereitschaftszeiten und mir wurden drei Briefe in französischer Sprache übergeben. Ich erhielt 98 Briefe und 64 E-Mails von Saarländern in deutscher Sprache, die von einem von Total bestimmten Übersetzer übersetzt wurden. Die Beteiligung der französischen Öffentlichkeit an der öffentlichen Befragung war eher gering, während die Saarländer hier aktiver waren. Die Saarländer organisierten am 15. Juli eine öffentliche Versammlung in Großrosseln. Fast alle E-Mails und Briefe waren auf Deutsch. Es war deshalb schwierig für mich, alle Beschwerden zu verstehen. Herr Le Govic, leitender Angestellter bei TPF, war dafür zuständig, die Dokumente übersetzen zu lassen, um das Beantworten zu erleichtern. Ich erhielt außerhalb der Frist mehrere Briefe und E-Mails mit Beschwerden der saarländischen Öffentlichkeit. Frau Hoerner von UFC Que choisir Hombourg-Haut übergab mir einen Beschwerdebrief zu den Lithiumhydroxidableitungen in den Bach Merle und der Verringerung giftiger Stoffe. Sie gab eine negative Stellungnahme zum C4-Harz-Projekt ab und fordert die Anwendung des Vorsorgeprinzips. Jean-Marie Bonnetier, Vorsitzender des Umweltschutzverbands ADELP, übergab mir einen Beschwerdebrief mit der Stellungnahme des Verbands zum C4-Harz-Projekt. Der ADELP gab eine negative Stellungnahme zum C4-Harz-Projekt ab und äußerte in erster Linie Beschwerden zur Wasserverschmutzung mit Lithium und anderen giftigen Ableitungen sowie zur Anpassung des Standorts an Vorschriften. Jean-Bernard Martin, Bürgermeister von Cocheren und Präsident des SAGE für das Steinkohlebecken, schickte mir einen Brief mit Beschwerden zur Toxizität des Lithiumhydroxids, das in der C4-Harz-PE anfällt, sowie zur Verringerung der industriebedingten Verschmutzung in MoselleOst. Bei der Herstellung von C4-Harz entstehen Lithiumionen und kein Lithiumhydroxid. Siehe Antwortschrift von Total in Anhang III des Befragungsberichts. Françoise Goldité, Gemeinderätin in Freyming-Merlebach und Departementrätin von Moselle, trug ihre Beschwerden zu den Auswirkungen des Projekts auf das Wasser der Rossel (verstärkte Verschmutzung), den Zündgefahren, den Vorsichtsmaßnahmen für Luft und Wasser sowie zur Standardisierung der Tests in das Befragungsregister ein. Berthold Wirbel, Einwohner von Lauterbach im Saarland, Besichtigung. Alois Steyer, Einwohner von Lauterbach im Saarland, Besichtigung. Ich habe bei Total eine Antwortschrift für die Fragen der französischen und deutschen Öffentlichkeit angefordert, siehe Anhang III des Befragungsberichts. Beschlüsse der von der öffentlichen Befragung betroffenen Gemeinden Von den 10 konsultierten Gemeinden im 4-km-Umkreis fallen die Beschlüsse von vier Gemeinderäten, die zum C4-Harz-Projekt befragt wurden, positiv aus. Der Gemeinderat von Feyming-Merlebach äußerte Vorbehalte. Fünf Gemeinden antworteten nicht. Auswirkungen des C4-Harz-Projekts auf den petrochemischen Standort Der petrochemische Standort umfasst mehrere Industriebetriebe. Die C4-Harz-PE wird in einem zentralen Bereich der Chemieplattform liegen, östlich der NORSOLEN-Anlage, also 800 Meter vom nächsten Wohngebiet in L'Hôpital entfernt. Ich denke, dass dieser Ort angemessen gewählt ist, die Gebäude werden sich in die bestehende Industrielandschaft von Saint-Avold/Carling einfügen. Auswirkungen des C4-Harz-Projekts auf den Wasserverbrauch des petrochemischen Standorts Der TPF-Standort in Saint-Avold verbraucht jährlich etwa 5 Mio. m³ Wasser, die dem Grundwasser entnommen werden. Durch das Projekt wird es zu keiner Änderung des Wasserverbrauchs des petrochemischen Standorts kommen. Die Chemieplattform betreibt eine Abwasseraufbereitungsanlage. Auswirkungen des C4-Harz-Projekts auf Böden und Grundwasser Der Grundwasserspiegel liegt in einer Tiefe von 30 bis 60 Metern. Die Chemieplattformbetreiber überwachen mit Hilfe eines umfassenden Piezometernetzes das Verhalten und die Qualität des Grundwassers. Ein spezieller Aktionsplan für den Bereich des C4-Harz-Projekts wird derzeit erarbeitet. Er umfasst die Installation von 5 Ventingsanierungsschächten und wird nach der Inbetriebnahme der C4-Harz-PE einsatzbereit sein. Das Projekt Ambition Carling 2016 hat aufgrund der Stilllegung alter Anlagen einen geringfügig positiven Effekt auf den Zustand von Boden und Unterboden sowie die Grundwasserqualität. Der Wasserfluss am Total-Standort wird sich verringern, der Zustand wird sich also nicht weiter verschlechtern. Die Vorgabe, dass sich der Zustand einer bereits verschmutzten Umgebung nicht weiter verschlechtern darf, wird also eingehalten. Auswirkungen des Projekts auf die Wasserableitungen Die Wasserableitungen der Plattform in den Bach Merle müssen die Qualitätsanforderungen der Verfügung des Präfekten Nr. 2012-DLP-BUPE-496 vom 15. Oktober 2012 erfüllen. Die Abwässer der Chemieplattform werden in einer Aufbereitungsanlage am Standort behandelt, bevor sie in den Bach Merle eingeleitet werden. In der C4-Harz-PE werden Ableitungen aus der Leerung von Anlagenteilen wie den Kesseln, aus den Kühltürmen, aus Regenwasser und aus dem Abwasser der sanitären Anlagen anfallen. Die betriebsbedingten Ableitungen enthalten Spuren von Kohlenwasserstoffen sowie Lithiumionenspuren. Sie werden grundsätzlich in das Kohlenwasserstoff-Abscheidungsbecken, dann in die biologische Kläranlage und schließlich in die Endaufbereitungsanlage von Arkema am petrochemischen Standort geleitet. Auswirkungen des Projekts auf das Klima Parallel zu den Neubauten werden im Rahmen des Projekts Ambition Carling 2016 andere Anlagen stillgelegt, die Luftemissionen verursachen, darunter auch Treibhausgase (Dampfcrackanlage und Benzinöfen, Fackeln der Dampfcrackanlage usw.). Trotz der Inbetriebnahme der neuen Anlagen, die Luftemissionen erzeugen, wird sich die Gesamtsituation des Standorts in Bezug auf die Treibhausgase gegenüber 2012 verbessern. Auswirkungen des Projekts auf Luft und Gerüche Die C4-Harz-PE wird Luftemissionen verursachen. Diese werden gemäß Verfügung vom 26.08.2013 überwacht. Das Überwachungsprogramm umfasst eine kontinuierliche Messung von NOx, CO und Stäuben sowie halbjährliche und jährliche Messungen bestimmter Emissionen. Bis 2016 werden sich die olfaktorischen Emissionen von TPF durch die Stilllegung alter Anlagen und die Einführung einer Absaugeinrichtung bei den neuen Anlagen, die entsprechende Emissionen erzeugen, voraussichtlich deutlich verringern. Auswirkungen des Projekts auf die Tierwelt und die natürliche Umgebung Das C4-Harz-Projekt in der Mitte der Chemieplattform hat keine neuen Auswirkungen auf Flora und Fauna oder die ökologischen Korridore in diesem geografischen Sektor. Die Analyse der Auswirkungen ergab, dass das Projekt ebenso keine Folgen für die Natura-2000Gebiete in der Nähe des petrochemischen Standorts hat. Auswirkungen der Lithiumionenableitungen Ich denke, es muss abgewartet werden, bis das Projekt vollständig umgesetzt ist, um in der Lage zu sein, die tatsächlichen Ableitungen am Ausgang der Endaufbereitungsanlage zu testen und zu prüfen, ob diese mit Lithiumionen verunreinigt sind. Im Falle einer Verunreinigung muss Total schnell reagieren und eine Lösung finden, um alle Wasserableitungen in den Bach Merle zu reinigen. Auswirkungen auf die Gefahrenlage Im Rahmen des Projekts Ambition Carling 2016, zu dem die C4-Harz-PE gehört, wurden ebenso Umweltauswirkungen und industrielle Risiken bewertet. Diese Gefahren und Nachteile werden nach der Umsetzung des Projekts Ambition Carling 2016 verglichen mit der aktuellen Situation zurückgehen. Gesundheitliche Auswirkungen Gemäß einem Runderlass des Ministeriums für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Energie und des Ministeriums für Soziales und Gesundheit beauftragte Total ein spezialisiertes Unternehmen mit der Durchführung der Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen. Die Ergebnisse dieser Studie sind im Anhang der Umweltverträglichkeitsstudie zu finden und lassen auf ein als zumutbar einzustufendes Risiko schließen. Auswirkungen auf Abfälle Die neue C4-Harz-PE wird jährlich ca. 700 Tonnen Abfälle erzeugen, von denen der größte Teil verwertet wird. Es handelt sich dabei vorwiegend um organische Abfälle. Aufgrund der Menge an Briefen und E-Mails, die ich im Zuge der Befragung erhielt, habe ich diese bei der Unterpräfektur in Forbach hinterlegt. II – Mein Fazit Angesichts folgender Aspekte: Antragsunterlagen für die öffentliche Befragung Antwortschrift von TPF (siehe Befragungsbericht) Begründete Stellungnahme Stellungnahme der Umweltbehörde Beschwerden der Öffentlichkeit und Antworten von Total Stimmungslage während der öffentlichen Befragung Beschlüsse der Gemeinderäte Beteiligung der Öffentlichkeit Auswirkungen des Projekts auf den petrochemischen Standort Auswirkungen des Projekts auf den Wasserverbrauch Auswirkungen des Projekts auf Böden und Grundwasser Auswirkungen des Projekts auf die Wasserableitungen Auswirkungen des Projekts auf Luft und Gerüche Auswirkungen des Projekts auf die Tierwelt und die natürliche Umgebung Auswirkungen möglicher Lithiumionenableitungen Auswirkungen von Gefahren Gesundheitliche Auswirkungen Auswirkungen von Abfällen Konformität des Ablaufs der öffentlichen Befragung mit geltenden gesetzlichen Bestimmungen Meine persönliche Meinung Gebe ich eine positive Stellungnahme zum Antrag von TPF hinsichtlich der Genehmigung des Betriebs einer neuen C4-Harz-PE in den Gemeinden Saint-Avold/L'Hôpital ab, verbunden mit vier Empfehlungen. Die vier Empfehlungen lauten wie folgt: 1. Ich empfehle TPF, bei der Inbetriebnahme der C4-Harz-PE alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um den Anwohnern bestmöglichen Schutz vor Verschmutzung und anderen betriebsbedingten Gefahren zu bieten. 2. Ich empfehle TPF, seine Warnkommunikation gegenüber dem Saarland zu perfektionieren, um die deutsche Öffentlichkeit bei einem Störfall auf der Chemieplattform in Saint-Avold umgehend zu informieren. 3. Ich empfehle TPF, alle Wasserableitungen in den Bach Merle und die Böden des Standorts regelmäßig zu überwachen, um jegliche Verschmutzung mit Lithiumionen oder anderen gefährlichen Stoffen für die Gesundheit oder die Natur im Allgemeinen zu verhindern. 4. Ich empfehle TPF, all seine Luftemissionen zu überwachen und sich um die bestmögliche Begrenzung sämtlicher Emissionen zu bemühen, die von der Chemieplattform in SaintAvold/L'Hôpital ausgehen. Forbach, 14. August 2015 Untersuchungskommissar Pascal Schuster
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