Bericht des Anhörungsleiters des öffentlichen

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Anhörungsleiter
Hr. Schuster, Pascal
22, rue de Remsing
57600 Forbach
Tel:. 03 87 85 69 46 - 06 76 82 69 69
[email protected]
Forbach, 14. August 2015
Bericht des Anhörungsleiters
des öffentlichen Anhörungsverfahrens von Total Petrochemicals France
hinsichtlich der Betriebsgenehmigung einer neuen Produktionsstätte „C4-Harz“
in den Gemarkungen Saint-Avold/L'Hôpital im Departement Moselle
im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen über aus Umweltschutzgründen
überwachungsbedürftige Anlagen
Öffentliches Anhörungsverfahren vom 29. Juni 2015 bis einschließlich 29. Juli
2015
Beantragt von Total Petrochemicals France
Verweise: Präfekturerlass Nr. 2015-BAEAT-2 vom 26. Mai 2015 durch Herrn
Michel Heuzé, Unterpräfekt des Arrondissements Forbach/Boulay, Moselle
Der Anhörungsleiter
Pascal Schuster
<<Stempel/Unterschrift>>
Empfänger
Unterpräfektur Forbach/Boulay
Verwaltungsgericht Strasbourg
Total Petrochemicals France
Völklingen/Lauterbach, Deutschland
Anhörungsleiter
Saint-Avold, Freyming-Merlebach, Hombourg-Haut, Carling, L'Hôpital, Creutzwald, Diesen,
Macheren, Longeville-lès-Saint-Avold, Porcelette
INHALT
1. Teil
1.
2.
3.
4.
5.
6.
2. Teil
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
3. Teil
Allgemeines
Vorstellung und Umfeld des Projekts
Gesetze und Verordnungen
Gesetze, denen das vorliegende Anhörungsverfahren unterliegt
Eigenschaften des Projektträgers
Das Projekt „C4-Harz“ innerhalb der Chemieplattform Saint-Avold
Zusammensetzung der Unterlagen zum öffentlichen Anhörungsverfahren
Ablauf des Anhörungsverfahrens
Ernennung des Anhörungsleiters
Vorbereitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens
Bekanntgabe/Aushängen des öffentlichen Anhörungsverfahrens
Das öffentliche Anhörungsverfahren
Beratungen der 10 Gemeinderäte
Sprechzeiten des Anhörungsleiters
Reisen des Anhörungsleiters
Erstellung des Anhörungsberichts
Einwände der Bürgerinnen und Bürger
1. Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger – 1. Sprechtag – Prüfung der
Einwände der Bürgerinnen und Bürger
2. Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger – 2. Sprechtag – Prüfung der
Einwände der Bürgerinnen und Bürger
3. Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger – 3. Sprechtag – Prüfung der
Einwände der Bürgerinnen und Bürger
4. Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger – 4. Sprechtag – Prüfung der
Einwände der Bürgerinnen und Bürger
5. Erfassung der per E-Mail zugegangenen Einwände der Bürgerinnen und Bürger – 5.
Sprechtag – Prüfung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger und der
Stellungnahme von Total
1. Teil
Gegenstand und Eigenschaften des Projekts
Gegenstand des Anhörungsverfahrens
Eröffnung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens auf Antrag von Total Petrochemicals
France zwecks Erteilung der Betriebsgenehmigung für eine neue Produktionsstätte „C4Harz“ in den Gemarkungen Saint-Avold und L'Hôpital.
Präfekturerlass Nr. 2015-BAEAT-2 vom 26. Mai 2015, unterzeichnet durch Herrn Michel
Heuliez, Unterpräfekt des Arrondissements Forbach/Boulay
Der vorgenannte von der Gesellschaft Total Petrochemicals France eingereichte
Genehmigungsantrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen über aus
Umweltschutzgründen überwachungsbedürftige Anlagen.
Siehe Anhang Nummer 1, Erlass des Unterpräfekten von Forbach/Boulay
1/1 Präsentation und Umfeld des Projekts mit Eröffnung eines öffentlichen
Anhörungsverfahrens zu einem Genehmigungsantrag für eine aus Umweltschutzgründen
überwachungsbedürftige Anlage
Der Betriebsgenehmigungsantrag für die Produktionsstätte „C4-Harz“ wird von der
Gesellschaft Total Petrochemicals France, Sitz: 2, place Jean Miller – La Défense 6 – 92400
Courbevoie, eingereicht. Unterzeichner der Antragsunterlagen ist Herr Christophe
Gérondeau, Leiter des Standorts Saint-Avold im Departement Moselle.
Die geplante Produktionsstätte „C4-Harz“ soll sich in den Gemarkungen Saint-Avold und
L'Hôpital im Departement Moselle, innerhalb des als SEVESO-II-Anlage eingestuften
Chemieindustriestandorts befinden.
Der Plan zur Vermeidung technologiebedingter Risiken (PPRT) der petrochemischen
Plattform Saint-Avold Nord wurde am 22. Oktober 2013 per Präfekturerlass Nr. 2013-DLPBUPE-297 angenommen. Er gilt für die innerhalb der Chemieplattform angesiedelten
Unternehmen Arkema France, Protelor, SNF und Total Petrochemicals France.
Nachfolgend finden Sie eine nicht-technische Zusammenfassung des
Projekts „C4-Harz“
&
die Stellungnahme der Umweltschutzbehörde zum Vorhaben
Liberté
Égalité
Fraternité
FRANZÖSISCHE REPUBLIK
PRÄFEKT DER REGION LOTHRINGEN
Umweltbewertung der Unterlagen von TOTAL PETROCHEMICALS France für den Betrieb
-AVOLD und
L'HÔPITAL
Stellungnahme des Präfekten der Region Lothringen,
zuständig in Umweltangelegenheiten
I - GELTUNGSBEREICH und GESETZLICHER RAHMEN der VORLIEGENDEN
STELLUNGNAHME
Die vorliegende Stellungnahme wird im Rahmen der Umweltbewertung des Projekts erstellt.
Dabei geht es sowohl um die Qualität der Umweltverträglichkeitsstudie als auch darum, inwieweit
der Umweltaspekt in den Genehmigungsantragsunterlagen berücksichtigt wurde.
Den gesetzlichen Rahmen
Umweltgesetzbuchs.
hierfür
bilden
die
Artikel
L. 122-1
und
R. 122-7
des
Die Stellungnahme umfasst eine Analyse der Projektzusammenhänge, des Gesamtcharakters der
Umweltverträglichkeitsstudie, ihrer Qualität und des entsprechenden Charakters der darin
enthaltenen Informationen sowie eine Einschätzung zur Berücksichtigung des Umweltaspekts,
insbesondere zur Zweckmäßigkeit von Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen bzw. der
Kompensation von Auswirkungen.
Dadurch soll die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt werden, inwiefern der Antragsteller
Umweltaspekte berücksichtigt hat. Damit sind laut Artikel R. 512-8 des Umweltgesetzbuchs
folgende Themen gemeint: Flora und Fauna, Landschaften, Boden, Wasser, Luft, Klima, Abfälle,
natürliche Umgebungen und biologisches Gleichgewicht, Schutz von Sachwerten und des
kulturellen Erbes, Wohnqualität (Lärm, Gerüche, Vibrationen, Lichtemissionen), Landwirtschaft,
öffentliche Gesundheit und Sicherheit.
Diese Stellungnahme dient nicht dazu, die Zweckmäßigkeit des Projekts als solches zu beurteilen.
In erster Linie wird die Umweltverträglichkeitsstudie des Genehmigungsantrags bewertet. Die
Stellungnahme bezieht sich allerdings auf die Studie des Genehmigungsantrags insgesamt, so
wie sie an den Präfekten des Departements übermittelt wurde.
Die vorliegende Stellungnahme wurde nach der Übermittlung des Zulassungsberichts vom
16. April 2015 durch die DREAL Lothringen an den Präfekten der Region verfasst. Dies gilt als
Gesuch an den Präfekten der Region, das in der Verordnung Nr. 2009-496 vom 30.04.09
vorgesehen ist. Das Gesuch erfolgt durch Übertragung der Zeichnungsbefugnis des Präfekten
des Departements Moselle.
Die ARS hat am 25. März 2015 eine Stellungnahme ausgegeben. In den nachstehenden
Ausführungen wird diese Stellungnahme berücksichtigt.
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Il - ANALYSE der ZUSTÄNDIGEN STELLE IN UMWELTANGELEGENHEITEN
II.1 - Hintergrundinformationen zum Antrag
a) Antragsteller
Der Antrag wurde von der Gesellschaft TOTAL PETROCHEMICALS France (SIREN-Nummer:
428 891 113) mit Sitz in 2 place Jean Millier La Défense 6 in COURBEVOIE (F-92 400) eingereicht,
deren Unterzeichner Christophe GERONDEAU, Direktor des Standorts Saint-Avold, ist.
Innerhalb von TOTAL, dem weltweit fünftgrößten börsennotierten integrierten Mineralölkonzern,
beschäftigt sich TOTAL Raffinage-Chimie mit Basispetrochemie und den dabei entstehenden
Polymerprodukten (Polyethylen, Polypropylen,
werden).
In Frankreich sind die Geschäftsbereiche in der Gesellschaft TOTAL PETROCHEMICALS France (im
Weiteren als TPF bezeichnet) zusammengefasst, mit folgenden Standorten:
-
Werke in Carling/Saint-Avold, Gonfreville-l'Orcher, Notre-Dame-de-Gravenchon, Feyzin und
Lavéra
-
technisches Fachzentrum in Lyon
-
Forschungs- und Entwicklungszentrum in Mont-Lacq
-
Zentrale in Paris
TPF betreibt petrochemische Anlagen, die im Hinblick auf die gesetzlichen Vorschriften für
überwachungsbedürftige Anlagen ordnungsgemäß zugelassen sind, auf dem Gebiet der Gemeinden
Saint-Avold und L'Hôpital, insbesondere im Rahmen der Präfekten-Verfügungen Nr. 2004-AG2-434 vom
27. September 2004 und Nr. 2006-DEDD-1-307 vom 22. August 2006. Es handelt sich um einen unter
gewonnen und per Pipeline angeliefert wird, wichtige petrochemische Zwischenprodukte wie Ethylen und
Propylen sowie Kunststoffe wie Polystyrol und Polyethylen herstellt.
b) Gegenstand des Antrags
Der Antrag des Antragstellers betrifft die Errichtung einer neuen Produktionseinheit für die Herstellung
von 20 t Kunstharz pro Tag (Handelsbezeichnungen: Ricon, Krasol, Monol). Dabei handelt es sich um
Produkte mit hohem Mehrwert und Wachstumschancen auf bestimmten Märkten. Der Antrag wird im
Carling/Saint-Avold weiterentwickelt und dessen Wettbewerbsfähigkeit so wieder hergestellt werden
sollen. In diesem Zusammenhang werden einige Aktivitäten 2015 eingestellt (insbesondere die Bereiche
dieses Berichts ist, geplant ist.
Die neue Produktionsstätte soll dazu beitragen, dass die petrochemische Plattform in Carling/Saint-Avold
zu einem europäischen Zentrum für Kohlenwasserstoffharze und petrochemische Produkte wird.
II.2 - Analyse des Gesamtcharakters der Umweltverträglichkeitsstudie
Die vom Antragsteller eingereichten Unterlagen sind vollständig und erfüllen die Bestimmungen der
Gesetzgebung für überwachungsbedürftige Anlagen.
Darüber hinaus war der Inspektionsdienst für überwachungsbedürftige Anlagen der Ansicht, dass die
Unterlagen in dieser Antragsphase dem Umfang des Projekts, seinen voraussichtlichen
Umweltauswirkungen, der Bedeutung der von den betreffenden Anlagen ausgehenden Gefahren und
ihren voraussichtlichen Folgen im Falle eines Unfalls im Hinblick auf die in den Artikeln L. 211-1 und
L. 511-1 des Umweltgesetzbuchs aufgeführten Belange entsprachen.
Die allgemeine Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie liegt vor. Sie ist leicht verständlich
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geschrieben und gibt den Inhalt der Umweltverträglichkeitsstudie ordnungsgemäß wieder. Für das nach
Deutschland gehende Exemplar ist ebenso eine deutsche Übersetzung geplant.
II.3 - Ermittelte Hauptaspekte
Die Hauptaspekte in Zusammenhang mit dem Projekt zur Errichtung einer neuen Produktionsstätte für
a) hinsichtlich der Ansiedlung des Projekts
Der petrochemische Standort von TOTAL PETROCHEMICALS France (TPF) befindet sich in den
Gemeinden Saint-Avold und L'Hôpital im Departement Moselle (57).
Das Gelände erstreckt sich über eine Fläche von ca. 200 Hektar beidseitig der Nationalstraße RN 33 und
ARKEMA, PROTELOR und SNF.
-Gelände auf dem Gebiet
der Gemeinde Saint-Av
Butadien-Tanklager zur Versorgung der neuen Produktionseinheit soll 500 m südlich der
Produktionsstätte im Bereich Tanklager Süd angesiedelt werden.
Die Umgebung des Projekts ist also vorwiegend industriell geprägt, allerdings mit einem dichten
Waldgebiet südlich und östlich des Plattformgeländes (Staatsforst Saint-Avold).
Das nächstgelegene Stadtgebiet (Gemeinde L'Hôpital), befindet sich nördlich des TPF-Geländes, über
800 m vom Standort der neuen Produktionseinheit entfernt.
Hinsichtlich natürlicher Räume sind folgende Gebiete zu nennen:
-
m östlich der künftigen Produktionseinheit
anzumerken, dass im Rahmen dieses Projekts ebenso die
Einrichtung eines unterirdischen Butadien-Tanklagers im südlichen Teil des Geländes, in der
Nähe des jetzigen LPG-Tanklagers geplant ist (ca. 100 m vom Naturschutzgebiet entfernt).
In diesem Wald leben zahlreiche maßgebliche Amphibien-, Vogel- und Fledermausarten,
darunter vorwiegend Bufo bufo (Erdkröte) und Pelobates fuscus (Knoblauchkröte).
-
ZNIEFFkm westlich des Projekts.
Dieses Gebiet wurde unter Schutz gestellt, weil hier maßgebliche Amphibien-, Vogel- und
Fledermausarten leben. Insbesondere sollen dadurch 4 bedrohte Amphibienarten geschützt
werden: Pelobates fuscus (Knoblauchkröte), Bufo viridis (Wechselkröte), Bombina variegata
(Gelbbauchunke) und Triturus cristatus (Nördlicher Kammmolch).
-
Natura-2000km südwestlich der geplanten Produktionseinheit.
Dort leben zahlreiche geschützte Arten, darunter auch Fledermauskolonien.
-
ich die
Bodenplatte verblieben ist. Diese bildet jedoch keinen günstigen Lebensraum für Tier- und/oder
Pflanzenarten.
Das unterirdische Butadien-Tanklager befindet sich eher im südlichen Teil des Plattformgeländes, etwa
100 m vom ZNIEFFBrachlands (verfülltes ehemaliges Regenwasserbecken). Untersuchungen zwischen 2006 und 2013
ergaben, dass sich hier Tümpel befinden, die geeignete Fortpflanzungsräume für Wechselkröten und
Libellen bilden. Allerdings handelt es sich bei dem Gebiet des künftigen Butadien-Tanklagers um
trockenes, mit Unkraut bewachsenes Brachland mitten in einer in Betrieb befindlichen Anlage (Tanklager
Süd), das vom aufgeschütteten ARKEMA-Bereich durch LPG-Kugelbehälter getrennt ist. Ebenso wird es
durch das Bahnlogistikgelände von dem Waldstück im Süden abgegrenzt.
b) hinsichtlich permanenter Umweltbelastungen durch das Projekt
-
Hydrografie
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Das Gelände befindet sich im Einzugsgebiet des Saarlands (Steinkohlebecken). Das untersuchte Gebiet
ist hydrologisch gekennzeichnet durch den Bach Merle, dessen Besonderheit darin besteht, dass er unter
der Industrieplattform entspringt und an seiner Quelle von den Ableitungen der Endaufbereitungsanlage
gespeist wird, die ARKEMA auf dem Plattformgelände betreibt. Ebenso gespeist wird er durch die
Ableitungen mehrerer kommunaler Kläranlagen, bevor er 6,5 km hinter der Ableitungsstelle der Plattform
in Freyming-Merlebach in die Rossel mündet. Die Bilanz dieses starken Eingriffen unterworfenen
Bewirtschaftung und Verwaltung der Gewässer (SDAGE) sieht folgendermaßen aus:
-
chemischer Zustand: nicht gut
-
ökologischer Zustand: schlecht
mit der Vorgabe eines guten Gesamtzustands für 2027.
abhängig sein (Entleerung des Kühlkreislaufs und Abschlämmung der Kessel) und in der Größenordnung
von 11 m3/h liegen.
Der Herstellungsprozess läuft in einem geschlossenen Kreislauf ab. Im Normalbetrieb bestehen die
wässrigen Ableitungen also aus den Abflüssen von Destillationskolonnen und sonstigen Anlagenteilen
mit einer Abflussmenge von weniger als 2 m3/h.
In diesen Abflüssen befinden sich unter Umständen in Spuren Stoffe (Toluol, Methanol, MTBE,
Ethylenglycol und Propylenglycol), die derzeit bereits abgeleitet werden. Sie werden zu den jeweiligen
vorhandenen Aufbereitungsanlagen geleitet (biologische Kläranlage und Endaufbereitungsanlage vor der
Ableitung in die natürliche Umgebung).
Ein Vergleich zwischen den Schadstoffabflüssen, die gegenwärtig abgeleitet werden, und den
geschätzten Ableitungen in der neuen Konfiguration zeigt eine Verringerung von etwa 10 bis 20 % bei
vier dieser Schadstoffe (Schwebstoffe, CSB, Kohlenwasserstoffe gesamt und Fluor) und ein
vergleichbares Niveau bei BTEX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole).
Nur ein Stoff, der bislang nicht in der petrochemischen Plattform Carling verwendet wurde, wird im
Rahmen des C4-Harzherstellungsprozesses zum Einsatz kommen. Es handelt sich dabei um Lithium,
das in Form von Lithiumhydroxid in den wässrigen Ableitungen des Standorts zu finden sein wird. Da die
Aufbereitungsanlagen der Plattform für diesen Schadstoff nicht ausgelegt sind, hat der Betreiber hierzu
verschiedene Untersuchungen durchgeführt: Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der
verschiedenen Aufbereitungs- und Ausscheidungsverfahren, Tests zur Vertretbarkeit der
lithiumhydroxidhaltigen Abwässer für die biologische Kläranlage und Untersuchung der Ökotoxizität der
Lithiumhydroxidableitungen in den Bach Merle.
Der Aspekt der Ableitung dieses Stoffes wurde korrekt erkannt und in den Unterlagen aufgegriffen. Die
zugehörigen Maßnahmen sind in Abschnitt II.4 der vorliegenden Stellungnahme aufgeführt.
Berücksichtigung der Richtungsvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie sowie gemäß den Zielvorgaben der
Richtlinie zur Bewirtschaftung und Verwaltung der Gewässer (SDAGE) für das Rhein-MaasEinzugsgebiet und den damit verbundenen 111 Maßnahmen des Plans zur Bewirtschaftung und
Verwaltung der Gewässer (SAGE) für das Steinkohlebecken erfasst.
So wurden bei der Untersuchung des vorliegenden Projekts insbesondere folgende Maßnahmen
berücksichtigt:
-
prüfen, wie das Sammeln und das Aufbereiten der Industrieableitungen der Plattform Carling
verbessert werden können
-
Ableitungen von gefährlichen Stoffen in die Gewässer (RSDE) aus überwachungsbedürftigen
Anlagen untersuchen und verringern
-
Verschmutzung des Grundwassers auf dem Gelände des Industriebetriebs eindämmen
-
Rohwasserverbrauch optimieren
Mit Blick auf die Zielvorgabe, der Verunreinigung der Gewässer vorzubeugen und ihren Zustand zu
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bewahren bzw. zu verbessern, wurde in den vorliegenden Unterlagen beurteilt, inwieweit die wässrigen
Ableitungen des Standorts in der neuen Konfiguration für die Gewässer vertretbar sind und dies mit der
aktuellen Vertretbarkeit der Abwässer verglichen.
Dabei zeigte sich insgesamt eine Verbesserung der Wasserqualität in der Umgebung, insbesondere in
Bezug auf Nickel, Kupfer und Zink, wenngleich bei den letzteren beiden Elementen die abgeleiteten
Mengen der gesamten petrochemischen Plattform einen guten Gewässerzustand verhindern. Allerdings
ist anzumerken, dass derzeit auf der Ebene der Plattform eine technisch-wirtschaftliche Untersuchung
zur Verringerung dieser beiden Stoffe in den Ableitungen in Arbeit ist (siehe zugehörige Maßnahmen in
Abschnitt II.4 der vorliegenden Stellungnahme).
-
Böden und Grundwasser
Der Untersuchungsbereich gehört zur so genannten Warndtsenke auf dem lothringischen Plateau aus
der Trias. Er liegt in einem Gebiet, das zur Vogesen-Sandsteinformation mit großen
Grundwasservorkommen gehört. Diese werden für industrielle Zwecke und zur Trinkwasserversorgung
genutzt. Der Standort befindet sich allerdings nicht innerhalb eines Trinkwasserschutzgebiets.
Die Qualität des Grundwassers wird gemäß Verfügung des Präfekten direkt auf dem Plattformgelände
von
den
Industriebetreibern
überwacht.
Die
durch
Industriebohrungen
veranlasste
Grundwasserabsenkung verhindert ein Abwandern des Grundwassers aus dem Bereich zu den
Gebieten außerhalb des Standorts. Die Entnahmestelle dieser Bohrungen bildet deshalb eine
hydraulische Sperre, die die Grundwasserverschmutzung unter der Plattform einschließt.
Der gewählte Bauplatz für die neue Produktionseinheit für C4-Harz entspricht teilweise der
Dezember 2009 wurde ihre Stilllegung beantragt, bevor sie schließlich abgerissen wurde. Die Stoffe, die
hier vorwiegend zum Einsatz kamen und die zu einer Verschmutzung von Böden und Grundwasser
führen können, sind Benzol, Ethylbenzol, Toluol, Naphthalin und Styrol.
In den Unterlagen werden die Ergebnisse der Untersuchungen von Böden, Bodengasen und
Grundwasser vorgestellt, um die Verschmutzung in Zusammenhang mit dem ehemaligen Betrieb zu
charakterisieren und abzugrenzen.
Abgesehen von diesem durch den ehemaligen Betrieb bedingten Ausgangszustand der Böden enthalten
die Unterlagen ebenso gemäß den Anforderungen der IED-Richtlinie1 (Industrial Emission Directive)
einen Basisbericht über den Nullzustand. Dabei handelt es sich um Boden- und
Grundwasseruntersuchungen zur Bestimmung ihres eventuellen Verschmutzungsgrads in Bezug auf
Stoffe, die in der künftigen Produktionseinheit zum Einsatz kommen sollen. Dieser Nullzustand dient als
Bezugspunkt bei der Stilllegung der Produktionsstätte, um zu ermitteln, ob der Betrieb zu einer
Verschmutzung des Bodens und/oder des Unterbodens geführt hat.
Diese Aspekte wurden in den Unterlagen korrekt erörtert. Die zugehörigen Maßnahmen zur Beseitigung,
Verringerung bzw. Kompensation von Auswirkungen sind in Abschnitt II.4 der vorliegenden
Stellungnahme aufgeführt.
-
Luft / Gerüche
Die Luftqualität im Untersuchungsbereich wird durch ein ortsnahes Netz permanent in Echtzeit
überwacht. Es wurde von AIR LORRAINE entwickelt, einem zugelassenen Verband zur Überwachung
der Luftqualität (AASQA). Gemessen werden eher klassische Schadstoffe zur Bestimmung der
Luftqualität (Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Staub und Ozon), aber auch betriebsspezifische
Schadstoffe der Plattform (Benzol, Toluol und Styrol). Laut der Bilanz von AIR LORRAINE für 2008 bis
2012 war aufgrund der Einstellung bestimmter Betriebsaktivitäten eine rückläufige Entwicklung bei den
meisten Schadstoffen, vor allem bei Benzol, zu beobachten. Lediglich beim Feinstaub (PM10) war
zwischen 2008 und 2010 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen, in der Folgezeit gingen die Werte dann
jedoch wieder unter das Niveau von 2008 zurück.
Für 2013 entsprechen die durchschnittlichen Jahreskonzentrationen bei den Sensoren zur Überwachung
1
Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen.
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der Luftqualität den gesetzlichen Vorgaben.
Die neue Produktionseinheit für C4-Harz erzeugt verschiedene Luftemissionen:
-
Verbrennungsgase der beiden neuen Kessel für die Dampferzeugung (2 x 19,5 MW); dabei ist
anzumerken, dass die beiden Kessel mit Erdgas und/oder Ethylen betrieben werden können
(Rückführung der Abluft aus der Polyethylen-Produktionsstätte)
-
Verbrennungsgase des Thermal Oxidizers zur Behandlung der Abgase (flüchtige organische
Verbindungen: VOC), die bei der Herstellung abgeführt werden
-
diffuse, unbeständige VOC, also Abgase, die sich an verschiedenen Stellen der neuen
geführt
werden
Die Unterlagen enthalten einen Vergleich zwischen den derzeitigen Schadstoffemissionen in der Luft und
jenen in der Konfiguration von 2016 (Einstellung bestimmter Betriebsaktivitäten und Berücksichtigung
des vorliegenden Projekts sowie aller weiteren Änderungen).
Dieser Vergleich zeigt insbesondere einen deutlichen Anstieg der Emissionen bei einigen
Indikatorschadstoffen der Verbrennungsanlagen (Kessel), z. B.: Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid,
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und Treibhausgase (vor allem Kohlendioxid und Methan).
Dies ist in erster Linie dadurch zu erklären, dass bei der Berechnung der Emissionsmengen nicht nur der
Betrieb der beiden neuen Kessel, sondern auch der beiden vorhandenen Kessel (CS1 und CS2)
berücksichtigt wird. Die beiden Letzteren sind in Bezug auf den Dampfbedarf der geplanten neuen
Anlagen überdimensioniert und ihr Weiterbetrieb ist in der Konfiguration von 2016 deshalb nicht
vorgesehen. Um jedoch die Genehmigung für die Wiederinbetriebnahme dieser Anlagen, insbesondere
im Rahmen eines eventuellen künftigen Projekts zum Ausbau der Plattform Carling, zu behalten, wurden
angenommen.
Die Stilllegung der Dampfcrackanlage und die Einstellung der Destillation der verschiedenen
Erdölfraktionen wird allerdings bei den meisten Schadstoffen (Stickoxide, VOC, Benzol, Toluol, Xylol,
Ethylbenzol, 1,3-Butadien, Cyclohexan) zu einer erheblichen Verringerung der Emissionsmengen führen.
Hinsichtlich der Gerüche werden in den Unterlagen die Geruchsschwellen der eingesetzten und/oder der
durch den Betrieb der Produktionseinheit für C4-Harz entstehenden Stoffe und ihre maximal zu
erwartende Konzentration in der Umwelt sowie in den am stärksten betroffenen Wohngebieten
verglichen.
All diese Aspekte (Luft und Gerüche) wurden in den Unterlagen korrekt erörtert. Die zugehörigen
Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung bzw. Kompensation von Auswirkungen sind in Abschnitt II.4
der vorliegenden Stellungnahme aufgeführt.
-
Gesundheitliche Auswirkungen
Die Beurteilung der gesundheitlichen Auswirkungen in den Genehmigungsantragsunterlagen erfolgte
gemäß dem Runderlass vom 9. August 2013 zur Verhütung und zum Umgang mit den
Gesundheitsrisiken der genehmigungspflichtigen Anlagen.
So wurde dieser Vorgehensweise folgend die Vertretbarkeit des Projekts anhand folgender Grundlagen
ermittelt:
-
Auswertung des Zustands der Umgebung (Luft, Wasser, Böden): Dabei handelt es sich um eine
Bewertung der aktuellen Umweltsituation (die von sämtlichen bereits bestehenden
Betriebsaktivitäten auf dem Gebiet des Projekts beeinflusst wird), anhand von Messungen in den
verschiedenen Umweltbereichen und ihren festgelegten Zwecken. Sie ermöglicht eine Beurteilung
der Sensibilität der Umweltbereiche in Abhängigkeit von ihrer Nutzung. Das Ergebnis dieses
Vorgehens zeigt, dass die Qualität der Umweltbereiche insgesamt ihren Verwendungszwecken
-Butadien
bzw. Blei eingestuft. Dabei handelt es sich nicht um eine grundsätzliche Unvereinbarkeit, sondern
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es sind sorgfältige Überlegungen zu eventuellen künftigen Ableitungen dieser Stoffe erforderlich.
Hierzu ist in den vom Betreiber eingereichten Unterlagen angegeben, dass die ButadienMesskampagne 2010 stattfand und sich die Emissionen des Standorts bei diesem Stoff seitdem
halbiert haben und 2016 nochmals 100-mal geringer ausfallen werden (3.744 kg in 2010
gegenüber 17 kg in 2016). Die Blei-Emissionsmengen werden 2016 gegenüber den aktuellen
Werten auf ein Drittel zurückgehen. Dabei ist anzumerken, dass die Ergebnisse der aktuell
laufenden Untersuchungen zu Pflanzen in der zweiten Jahreshälfte 2015 verfügbar sein werden.
-
Zukunftsorientierte Bewertung der Gesundheitsrisiken. Dabei soll je nach Toxizität der von den
neuen Anlagen in der Konfiguration von 2016 emittierten Stoffe und je nach Expositionsweg
(Inhalation, Ingestion von Boden, Obst und Gemüse, Fleisch, Geflügel und Milchprodukten) das
Gefährdungsniveau (insbesondere Kanzerogenität) für die Bevölkerung beurteilt werden. Diese
Bewertung wurde anhand der Ergebnisse der Studie über die Verbreitung der Luftemissionen der
In diesem Zusammenhang wird in den Unterlagen eine Verhältnisanalyse der gesundheitlichen
Auswirkungen des Projekts in der Konfiguration von 2016 sowie ein Abschnitt zur Gesundheit
vorgestellt, der sich mit der Beurteilung der Gesundheitsrisiken beschäftigt.
Diese Aspekte wurden in den Unterlagen korrekt erörtert. Die zugehörigen Maßnahmen zur Beseitigung,
Verringerung bzw. Kompensation von Auswirkungen sind in Abschnitt II.4 der vorliegenden
Stellungnahme aufgeführt.
c) hinsichtlich der Unfallrisiken des Projekts
Die Hauptaspekte hinsichtlich der Unfallrisiken des Projekts betreffen die übrigen Unternehmen der
petrochemischen Plattform Carling, insbesondere ARKEMA und VFLI Cargo. Bei Letzterem steht das
Unfallrisiko in direktem Zusammenhang mit einer Bahnlinie (nur für den Gütertransport bestimmt) ca.
55 m südlich der künftigen Produktionseinheit für C4-Harz.
Die Stadtplanung rund um den petrochemischen Komplex Carling/Saint-Avold wird seit dem 22. Oktober
2013 durch den Präventionsplan für technologische Risiken (PPRT) der petrochemischen Plattform
Saint-Avold Nord geregelt2. Letzterer genehmigt die Ansiedlung des vorliegenden Projekts in dem
betreffenden Gebiet.
Die Risiken durch den Betrieb einer Produktionseinheit für C4-Harz und die Lagerung von Butadien
bestehen schon jetzt am Standort, insbesondere durch den Einsatz gleichartiger Stoffe in den bereits
vorhandenen Anlagen. Diese sind mit dem geltenden PPRT vereinbar. Der Genehmigungsantrag enthält
eine Verhältnisanalyse der projektbedingten Risiken.
II.4 - Qualität der Unterlagen
In der nachstehenden Tabelle sind die Umweltaspekte des Projekts und die Maßnahmen aufgeführt, die
von TPF angewendet werden, um die Umweltbelastungen und Risiken in Zusammenhang mit der
geplanten neuen Produktionseinheit für C4-Harz, die über ein unterirdisches Butadien-Tanklager
versorgt wird, am Standort in Saint-Avold zu beseitigen bzw. einzugrenzen.
2
Verfügung des Präfekten Nr. 2013-DLP/BUPE-297 vom 22. Oktober 2013 zur Genehmigung des Präventionsplans für technologische Risiken
in der Umgebung der Anlagen von ARKEMA France, PROTELOR, SNF und TOTAL PETROCHEMICALS France auf dem Gebiet der
Gemeinden SAINT-AVOLD und L'HOPITAL.
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Umweltaspekte
Belastungen und Risiken
Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung bzw.
Kompensation von Auswirkungen und Einhaltung von
gesetzlichen Vorgaben
Die neue Produktionseinheit für C4-Harz wird innerhalb einer
Industrieplattform angesiedelt sein, an Stelle einer
ehemaligen Styrol-Produktionsstätte, die 2010 abgerissen
wurde und von der die Bodenplatte verblieben ist.
Natürliche Räume
Flora und Fauna
Schutz der Artenvielfalt
Der Standort des Butadien-Tanklagers ist mit Unkraut
bewachsenes Brachland in einem Gebiet, in dem
Erdölerzeugnisse gelagert werden. Der Bereich ist durch
Bahngleise von dem Waldstück im Süden abgegrenzt.
Keine Auswirkungen.
- Bau der Produktionseinheit für C4-Harz auf dichter
Bodenplatte
- Einrichtung
eines Sammelbeckens für eventuell
verunreinigtes Regenwasser nach einer Ausbreitung;
dieses
muss
für
die
Regenmenge
eines
Jahrzehntunwetters bzw. für die Eindämmung des
Löschwassers bei einem Brand auf der Bodenplatte der
Produktionseinheit ausgelegt sein
Natürliche Risiken
(Überschwemmungen
, Erdbewegungen,
Blitzschlag)
- Unterirdisches Butadien-Tanklager auf einer dichten
Verschmutzungsgefahr durch
Ausbreitung gefährlicher Stoffe
Bodenplatte, verbunden mit einem versetzten dichten
Rückhaltebecken
- Flüssige Stoffe werden in geeigneten Behältern unter
Verschluss gelagert
- Bereich
zur Versorgung der Baumaschinen
Kohlenwasserstoffen wird eingeschlossen
mit
- Blitzschutz
- Berücksichtigung der Erdbebengefahr bei der Auslegung
der Anlagen (gemäß Ministerialerlass vom 4. Oktober
2010)
Umfeld
Keine Angaben
Ansiedlung der neuen Produktionseinheit für C4-Harz in
einem industriellen Umfeld und unterirdisches ButadienTanklager
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Umweltaspekte
Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung bzw.
Kompensation von Auswirkungen und Einhaltung von
gesetzlichen Vorgaben
Belastungen und Risiken
Produktionseinheit für C4-Harz:
Luftqualität und
Gerüche
-
Rückgewinnung
der
Lösungsmittel
bei
allen
Prozessschritten durch Stripping, Verdampfung und
Destillation zur Rückführung in den Herstellungsprozess
-
Abluft wird gesammelt und in einem Thermal Oxidizer
aufbereitet, dabei werden 99,8 % der VOC entfernt
-
Beim Be- und Entladen von Lösungsmitteln im
Lagerbereich für Rohstoffe werden die verdrängten
Dämpfe mit Hilfe einer Gasrückleitung zwischen
Lösungsmitteltank und Liefer-Lkw zurückgewonnen
-
Bei der Butadien-Lagerung: keine VOC-Emissionen bei
Entnahme oder Befüllung des Tanks. Bei der Entnahme
von Butadien zur Versorgung der Produktionseinheit für
C4-Harz wird der Druck durch Verdampfung des
Butadiens im Tank ausgeglichen. Bei der Befüllung des
Tanks wird das Butadien durch Einspritzung von
Stickstoff
im
Waggon
entladen,
wobei
eine
Gasrückleitung für den Druckausgleich sorgt.
Ableitung von flüchtigen
organischen Verbindungen bei der
Herstellung der C4-Harze
Ableitung von Verbrennungsgasen
und Stäuben aus den Kesseln
Kessel:
-
Einsatz NOx-armer Brenner, um die Stickoxid- und
Kohlenmonoxidemissionen einzudämmen
-
Bis auf Ausnahmefälle werden die Kessel mit weniger als
60 % ihrer Leistung betrieben
-
Einhaltung
der
gesetzlichen
Verbrennungsanlagen
Vorschriften
für
Hinsichtlich der Gerüche zeigen die Modellrechnungen für
Luftemissionen unter Berücksichtigung der oben genannten
Maßnahmen, dass die Jahresdurchschnittskonzentrationen
in den am stärksten betroffenen Wohngebieten deutlich
unter den Geruchsschwellen für die einzelnen Schadstoffe
liegen.
Seite 10 von 14
Umweltaspekte
Verschmutzte Abwässer
(insbesondere Lösungsmittel,
Qualität der
Lithiumhydroxide)
Oberflächen-gewässer
Verringerung der Qualität des
Qualität des Bodens
und des
Grundwassers
Abfallbewirtschaftung
(Erzeugung,
Aufbereitung,
Entsorgung)
Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung bzw.
Kompensation von Auswirkungen und Einhaltung von
gesetzlichen Vorgaben
Belastungen und Risiken
Verschmutzung der Böden und
Unterböden
Erzeugung von gefährlichen
Abfällen
-
Einsatz eines Abscheiders für freie Kohlenwasserstoffe
zur
Vorbehandlung
der
Abwässer
aus
dem
Herstellungsprozess und von eventuell verunreinigtem
Regenwasser, gegebenenfalls vor Weiterleitung an die
biologische Kläranlage der Plattform
-
Aufbereitung des Prozesswassers in der biologischen
Kläranlage der Plattform. Die Ableitungen der Plattform
werden anschließend in die Endaufbereitungsanlage
geleitet, wo sie chemisch-physikalisch behandelt und
schließlich in den Bach Merle eingeleitet werden. Unter
Berücksichtigung des vorliegenden Projekts sowie
sämtlicher Änderungen der Anlagen bis 2016 (Stilllegung
von Produktionsstätten und Änderungen in anderen
Bereichen) wird ein Verringerung (bzw. Stagnation) der
Ableitungsmengen bei nahezu allen Schadstoffen
vorausgesagt, abgesehen von Lithiumhydroxid, das bis
jetzt nicht von der Plattform abgeleitet wurde.
-
Unbedenklichkeitstest des Lithiumhydroxids
Betrieb der biologischen Kläranlage
-
Untersuchung
zur
Aufbereitung
und
Ausscheidungsverfahren für Lithiumhydroxid
-
Da es keine gesetzlichen Vorgaben für Ableitungen oder
Grenzwerte
für
Oberflächengewässer
und/oder
Grundwasser
gibt,
hat
der
Betreiber
eine
ökotoxikologische
Studie
über
die
Lithiumhydroxidableitungen in die natürliche Umgebung
angefertigt
-
Studie zur Vertretbarkeit der Verschmutzungsmenge
durch die Plattform in der Konfiguration von 2016 für die
Umgebung (Berücksichtigung der Stilllegung von
Produktionsstätten und neuer Aktivitäten, darunter die
Produktionseinheit für C4-Harz)
-
Bau der Produktionseinheit für C4-Harz auf dichter
Bodenplatte
-
Einrichtung eines Sammelbeckens für eventuell
verunreinigtes Regenwasser nach einer Ausbreitung;
dieses
muss
für
die
Regenmenge
eines
Jahrzehntunwetters bzw. für die Eindämmung des
Löschwassers bei einem Brand auf der Bodenplatte der
Produktionseinheit ausgelegt sein
-
Unterirdisches Butadien-Tanklager auf einer dichten
Bodenplatte, verbunden mit einem versetzten dichten
Rückhaltebecken
-
Flüssige Stoffe werden in geeigneten Behältern unter
Verschluss gelagert
-
Programm zur Bodensanierung im
Produktionseinheit
für
C4-Harz
-
Sortierung der Abfälle
-
Vollständige Rückgewinnung der Lösungsmittel aus dem
Herstellungsprozess
-
Entsorgung in ordnungsgemäß zugelassenen Anlagen,
vorzugsweise durch Verfahren, die eine energetische
Verwertung ermöglichen
Seite 11 von 14
für
den
den
Gebiet der
(ehemals
Umweltaspekte
Transport
Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung bzw.
Kompensation von Auswirkungen und Einhaltung von
gesetzlichen Vorgaben
Belastungen und Risiken
Verkehr in Zusammenhang mit der
Rohstoffversorgung und der
Abfertigung der fertigen Produkte
und Abfälle
-
Verringerung der Versorgung per Rohrleitung und per
Bahn
wegen
Einstellung
von
petrochemischen
Schwerindustrieaktivitäten, für die vorwiegend diese
Beförderungsarten
genutzt
wurden.
Die
neuen
Betriebsaktivitäten (Herstellung von Polymeren) führen
hingegen zu einer Zunahme des Lkw-Verkehrs (+35 %).
Die Produktionseinheit für C4-Harz trägt mit 2 % hierzu
bei.
-
Überarbeitung des Leitplans für den innerbetrieblichen
Verkehr der Plattform
-
Die derzeitige Infrastruktur des Standorts lässt eine
solche Zunahme des Verkehrs sowohl innerhalb des
Geländes als auch im Bereich der Zufahrt zum Gelände
zu
Kessel:
Energie-verbrauch
-
Verwertung des Ethylens aus der Abluft der PolyethylenProduktionsstätte in den neuen Kesseln zur Verringerung
des Erdgasverbrauchs
-
Die Kessel sind so konzipiert, dass die Abwärme
verringert und der Gesamtwirkungsgrad des thermischen
Systems verbessert wird
Verknappung fossiler Energieträger
Produktionseinheit für C4-Harz:
-
Einsatz von Wärmetauschern und Reboilern für den
Heizbedarf während des Herstellungsprozesses zur
Optimierung des Energieverbrauchs
-
Einhaltung geltender Auslegungsnormen
Lärm und Vibrationen
Lärmbelastung
-
Stilllegung von Anlagen (Dampfcrackanlage und Anlage
zur Destillation von Erdölfraktionen)
Lichtemissionen
Keine Angaben
/
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Umweltaspekte
Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung bzw.
Kompensation von Auswirkungen und Einhaltung von
gesetzlichen Vorgaben
Belastungen und Risiken
Produktionseinheit für C4-Harz:
Gesundheitliche
Auswirkungen
Ableitung von flüchtigen
organischen Verbindungen bei der
Herstellung der C4-Harze
Ableitung von Verbrennungsgasen
und Stäuben aus den Kesseln
-
Rückgewinnung
der
Lösungsmittel
bei
allen
Prozessschritten durch Stripping, Verdampfung und
Destillation zur Rückführung in den Herstellungsprozess
-
Abluft wird gesammelt und in einem Thermal Oxidizer
aufbereitet, dabei werden 99,8 % der VOC entfernt
-
Beim Be- und Entladen von Lösungsmitteln im
Lagerbereich für Rohstoffe werden die verdrängten
Dämpfe mit Hilfe einer Gasrückleitung zwischen
Lösungsmitteltank und Liefer-Lkw zurückgewonnen
-
Bei der Butadien-Lagerung: keine VOC-Emissionen bei
Entnahme oder Befüllung des Tanks. Bei der Entnahme
von Butadien zur Versorgung der Produktionseinheit für
C4-Harz wird der Druck durch Verdampfung des
Butadiens im Tank ausgeglichen. Bei der Befüllung des
Tanks wird das Butadien durch Einspritzung von
Stickstoff
im
Waggon
entladen,
wobei
eine
Gasrückleitung für den Druckausgleich sorgt.
Kessel:
Stadtplanerische
Vorgaben
Unfallrisiken
Keine Angaben
-
Einsatz NOx-armer Brenner, um die Stickoxid- und
Kohlenmonoxidemissionen einzudämmen
-
Bis auf Ausnahmefälle werden die Kessel mit weniger als
60 % ihrer Leistung betrieben
-
Einhaltung
der
gesetzlichen
Verbrennungsanlagen
Vorschriften
für
Die Stadtplanung rund um die Industrieplattform wird durch
den Präventionsplan für technologische Risiken der
petrochemischen Plattform in Saint-Avold Nord geregelt, der
durch die Verfügung des Präfekten vom 22. Oktober 2013
gebilligt wurde. Das Projekt ist mit den bestehenden
Vorschriften vereinbar.
-
Einsatz eines Sicherheitsmanagementsystems
-
Der Butadien-Tank wird in die Erde eingelassen
(unterirdisches Tanklager), um insbesondere eine
Explosion im Falle eines Brands in der Nähe zu
verhindern
Ausbreitung einer giftigen Wolke
(insbesondere Butadien), Brand
oder Explosion durch unfallbedingte
Freisetzung von Stoffen, die in der Produktionseinheit eingesetzt
werden
Sicherheitseinrichtungen zur Verhinderung eines Lecks,
vor allem: Ventile, Drucksicherungen
-
Explosimeternetz zur Erkennung eines Gaslecks (Erdgas,
Butadien)
-
Mittel
zur
Unterbrechung
eines
Entweichens:
Zwischenventile, automatische Abschaltung der Pumpen
Mittel
zur
Branderkennung
und
-bekämpfung
(Brandmelder, Hydranten, Feuerlöscher, ortsfeste
Löscheinrichtungen, Schaumanlage, Sprinkleranlage,
Die Genehmigungsantragsunterlagen von TPF für den Betrieb einer neuen Produktionseinheit
Gefahren mit den wichtigsten Umweltaspekten des Standorts sowie mit möglichen Auswirkungen
dieses Projekts auf die verschiedenen Umweltbereiche.
Dies gilt ebenso für die EU-Umweltschutzvorgaben, beispielsweise durch Berücksichtigung der
besten verfügbaren Verfahren für die Anlagen des Projekts.
Seite 13 von 14
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung bzw. Kompensation von
Auswirkungen des Projekts erscheinen in Bezug auf die Umweltanalyse stimmig. Sie betreffen in
erster Linie die Eingrenzung der Schadstoffemissionen in der Luft (flüchtige organische
Verbindungen). Bei diesen Maßnahmen geht es insbesondere um Vermeidungstechniken und
den Einsatz von Aufbereitungsmitteln, die in den Referenzdomenten zu den besten verfügbaren
Verfahren aufgeführt sind (Vermeidung von Emissionen durch Wiederverwendung von
Lösungsmitteln im Herstellungsprozess und durch Verbrennung der Abluft aus der PolyethylenProduktionsstätte in den Kesseln, Sammeln der Abluft und Aufbereitung durch eine katalytische
Oxidationsanlage).
II.5 - Berücksichtigung der Umwelt und Fazit der zuständigen Stelle für Umweltangelegenheiten
Im Hinblick auf obige Ausführungen erscheint der Inhalt der von TPF eingereichten Unterlagen in
diesem Stadium der Antragsprüfung den beschriebenen Aspekten angemessen.
Hinsichtlich der erörterten Aspekte wurde in den Unterlagen eine Analyse der Auswirkungen des
Projekts auf die verschiedenen Umweltbereiche vorgestellt. Die Auswirkungen werden
ordnungsgemäß erkannt und ausgeführt. Berücksichtigt wurden dabei die direkten, indirekten,
permanenten oder vorübergehenden Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt.
Präfekt
{Stempel: 21. APRIL 2015}
Für den Präfekten
Für den Präfekten der Region Lothringen
Generalsekretär für regionale Angelegenheiten
Simon BABRE
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Seite 75-90
1/2 Gesetze und Verordnungen
Erlass des Unterpräfekten von Forbach vom 26. Mai 2015
Siehe Erlass in Anhang Nr. I des Anhörungsberichts
Im Erlass sind die folgenden Modalitäten des Anhörungsverfahrens festgehalten:
a) Gegenstand sowie Beginn- und Endtermin des Anhörungsverfahrens (Dauer
mindestens 1 Monat, Angabe des Beginn- und Endtermins)
b) Werktage, Zeiten und Ort für die Einsichtnahme in die Anhörungsunterlagen und die
Einreichung von Einwänden mit Vermerk in einem hierzu geführten Register sowie
für den Austausch von Korrespondenz
c) Name/n des oder der Anhörungsleiter, Tage (Werk- oder Nichtwerktage) und Zeiten
der Anwesenheit des Anhörungsleiters am Ort der Einsichtnahme in die
Projektunterlagen.
Diese Zeiten belaufen sich auf mindestens drei Stunden pro Woche während der
Dauer des Anhörungsverfahrens.
d) Gebiet, in dem die öffentliche Bekanntgabe ausgehängt wird
Die Bekanntgabe des öffentlichen Anhörungsverfahrens umfasst mindestens:
a) Aushängen in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung der betroffenen Städte und
Gemeinden sowie in der Nachbarschaft der geplanten Anlage fünfzehn Tage vor der
Eröffnung des öffentlichen Anhörungsverfahrens
b) Veröffentlichung in zwei lokalen oder regionalen Zeitungen mindestens fünfzehn
Tage vor der Eröffnung des öffentlichen Anhörungsverfahrens
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens werden die vom Anhörungsleiter oder der
Anhörungskommission entgegengenommenen mündlichen oder schriftlichen Einwände an
den Antragsteller übermittelt, der über eine Frist von fünfzehn Tagen zur Beantwortung
dieser verfügt.
Der Anhörungsleiter übermittelt einen Bericht, die Schlussfolgerungen und die Antwort des
Antragstellers auf die Einwände an den Präfekten.
Diese Unterlagen können in der Präfektur sowie in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung der
Stadt oder Gemeinde, in der die beantragte Anlage errichtet werden soll, eingesehen
werden.
Nach entsprechenden Konsultationen entscheidet der Präfekt per Erlass über den Antrag.
1/3 Gesetze, denen das vorliegende öffentliche Anhörungsverfahren unterliegt
Gemäß den für das Projekt geltenden Gesetzen und Verordnungen:
Artikel 122-1 Umweltgesetzbuch
I. – Bei Vorhaben von öffentlichen oder privaten Arbeiten, Bauwerken oder Gestaltungen, die
aufgrund ihrer Art, Größe oder Lage merkliche Auswirkungen auf die Umwelt oder die menschliche
Gesundheit haben können, ist im Vorfeld eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Die Pflicht zur Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung bei solchen Projekten ergibt sich aus per
Verordnung festgelegten Kriterien und Schwellwerten bzw. bei bestimmten dieser aus einer
individuellen Prüfung durch die für Umweltfragen zuständige staatliche Verwaltungsbehörde.
Bei der Festlegung dieser Kriterien und Schwellwerte sowie bei der Bestimmung der Projekte, die
einer individuellen Prüfung bedürfen, werden die in Anhang III der Richtlinie 85/337/EWG des Rates
vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten
Projekten angegebenen Daten berücksichtigt.
II. – Wenn diese Vorhaben zur Umsetzung desselben Programms von Arbeiten, Bauwerken oder
Gestaltungen beitragen und diese Vorhaben gleichzeitig durchgeführt werden, muss die
Verträglichkeitsprüfung das gesamte Programm umfassen. Falls die Umsetzung zeitlich gestaffelt
erfolgt, muss die Verträglichkeitsprüfung jedes dieser Vorhaben eine Bewertung der Auswirkungen
des gesamten Programms beinhalten. Falls die Arbeiten durch unterschiedliche Bauherren
durchgeführt werden, können diese die für Umweltfragen zuständige staatliche Verwaltungsbehörde
bitten, ihnen die anderen Vorhaben des Programms im Sinne von Artikel L. 122-1-2 zu nennen.
Ein Programm von Arbeiten, Bauwerken oder Gestaltungen besteht aus Vorhaben von Arbeiten,
Bauwerken oder Gestaltungen, die durch einen oder mehrere Bauherren durchgeführt werden und
eine funktionale Einheit bilden.
III. – Falls ein Vorhaben unter die Tätigkeitskategorien fällt, für die die Pflicht einer
Verträglichkeitsprüfung besteht, werden die Unterlagen zur Vorstellung des Projekts, einschließlich
der Verträglichkeitsstudie und des Genehmigungsantrags, an die für Umweltfragen zuständige
staatliche Verwaltungsbehörde zur Stellungnahme übersandt. Im Falle eines Vorhabens, bei dem
eine individuelle Prüfung vorzunehmen ist, erhält die für Umweltfragen zuständige staatliche
Verwaltungsbehörde vom Antragsteller oder Bauherrn die Unterlagen zur Vorstellung des Vorhabens
und legt fest, ob letzterer eine Verträglichkeitsprüfung vornehmen muss.
IV. – Die Entscheidung der zuständigen Behörde, die dem Antragsteller oder Bauherrn die Umsetzung
des Vorhabens gestattet, berücksichtigt die Verträglichkeitsprüfung, die Stellungnahme der für
Umweltfragen zuständigen staatlichen Verwaltungsbehörde und das Ergebnis des öffentlichen
Anhörungsverfahrens.
Vorbehaltlich von Sonderregelungen, die in den für diese Vorhaben geltenden Genehmigungs-,
Zulassungs- oder Umsetzungsverfahren vorgesehen sind, legt diese Entscheidung die dem
Antragsteller oder Bauherrn vorgeschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und,
soweit möglich, Kompensierung der merklichen negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die
Umwelt oder die menschliche Gesundheit sowie die Modalitäten zu ihrer Überwachung fest.
V. – Unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen von Artikel L. 122-1 Gesetz über Enteignungen
aus Gründen des Gemeinnutzes und Artikel L. 126-1 des vorliegenden Gesetzes über die Begründung
von Gemeinnützigkeitserklärungen und Baugesuchen, informiert die zuständige Behörde die
Öffentlichkeit, wenn eine Entscheidung über die Gewährung oder Verweigerung der Genehmigung,
Zulassung oder Umsetzung des Vorhabens, für das eine Verträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist,
getroffen wurde.
Sofern durch die für das Vorhaben geltenden Gesetze und Verordnungen keine genaueren
Bekanntgabe-Maßnahmen vorgesehen sind, gibt die zuständige Behörde, vorbehaltlich des
Bestehens eines Militärgeheimnisses, die Entscheidung sowie die folgenden Angaben, sofern diese
nicht bereits in der Entscheidung enthalten sind, bekannt:
-
Inhalt und Gründe der Entscheidung;
-
Bedingungen, an die die Entscheidung gegebenenfalls geknüpft ist;
-
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und, soweit möglich, Kompensierung der
merklichen negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt oder die menschliche
Gesundheit;
-
Informationen über das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit;
-
Orte, an denen die Verträglichkeitsprüfung eingesehen werden kann.
Artikel R. 122-7 Umweltgesetz
·
Abgeändert durch Dekret Nr. 2011-2019 vom 29. Dezember 2011 – Art. 1
I. – Die für die Entscheidung über die Genehmigung, Zulassung oder Ausführung der geplanten
Arbeiten, Bauwerke oder Gestaltungen zuständige Behörde übermittelt die Unterlagen einschließlich
der Verträglichkeitsprüfung und des Genehmigungsantrags an die für Umweltfragen zuständige
staatliche Verwaltungsbehörde im Sinne von Artikel R. 122-6 zur Stellungnahme.
Diese gibt jeweils nur eine Stellungnahme ab, wenn sie gleichzeitig um Stellungnahmen zu mehreren
Vorhaben, die zur Umsetzung des gleichen Programms von Arbeiten beitragen, ersucht wird.
Falls der für Umweltfragen zuständige Minister beschlossen hat, die Prüfung in Anwendung von
Artikel L. 122-3, Absatz II, Teil 3, an sich zu ziehen, übersendet ihm der Präfekt die Unterlagen
einschließlich der Verträglichkeitsprüfung und des Genehmigungsantrags.
Sofern die Arbeiten, Bauwerke oder Gestaltungen im Auftrag militärischer Dienststellen ausgeführt
werden, legt der Minister für Verteidigung die Modalitäten der Übermittlung der
Verträglichkeitsprüfung an die für Umweltfragen zuständige staatliche Behörde unter Einhaltung des
Militärgeheimnisses, für dessen Wahrung er zuständig ist, fest.
II. – Die für Umweltfragen zuständige staatliche Verwaltungsbehörde, sofern sie nach Artikel R. 1226, Absatz I oder II zuständig ist, gibt ihre Stellungnahme innerhalb von drei Monaten nach dem
Eingang der im ersten Absatz von I. erwähnten Unterlagen bzw. in allen übrigen Fällen innerhalb von
zwei Monaten nach Eingang der entsprechenden Unterlagen ab. Die unterzeichnete Stellungnahme
oder die Information, dass innerhalb der gesetzten Frist keine Einwände erhoben wurden, wird auf
ihrer Website und auf der Website der für die Einholung der Stellungnahme zuständigen Behörde,
sofern diese über eine Website verfügt, veröffentlicht.
Die für die Entscheidung über die Genehmigung, Zulassung oder Ausführung der geplanten Arbeiten,
Bauwerke oder Gestaltungen zuständige Behörde übermittelt die Stellungnahme nach Erhalt an den
Antragsteller. Die Stellungnahme oder die Information, dass innerhalb der gesetzten Frist keine
Einwände erhoben wurden, wird den Unterlagen der öffentlichen Anhörung oder des durch eine
besondere Bestimmung vorgesehenen entsprechenden Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit
beigefügt.
III. – Die in Artikel R. 122-6 genannten für Umweltfragen zuständigen staatlichen
Verwaltungsbehörden geben ihre Stellungnahme nach Konsultation der folgenden Stellen ab:
-
der oder die Präfekten des/der Departements, in dessen/deren Gebiet das Vorhaben
angesiedelt ist, aufgrund ihrer umweltrechtlichen Zuständigkeiten;
-
in den in Artikel R. 122-6, I und II angegebenen Fällen der für Gesundheitsfragen zuständige
Minister bzw. in den unter III des oben genannten Artikels angegebenen Fällen der
Generaldirektor der regionalen Gesundheitsagentur (agence régionale de santé);
-
gegebenenfalls der Präfekt eines Küstenabschnitts aufgrund seiner Zuständigkeit für
Umweltschutzfragen im Sinne von Dekret Nr. 2004-112 vom 6. Februar 2004 über die
Organisation staatlicher Maßnahmen in Meeresgebieten; gegebenenfalls in Überseegebieten
der Vertreter der staatlichen Behörden in Meeresgebieten im Sinne von Dekret Nr. 20051514 vom 6. Dezember 2005, oben genannt, über die Organisation staatlicher Maßnahmen
in Meeresgebieten in Übersee.
Diesen Behörden steht eine Frist von einem Monat ab Zugang der Unterlagen zur Abgabe ihrer
Stellungnahme zur Verfügung. In dringenden Fällen kann die für Umweltfragen zuständige staatliche
Verwaltungsbehörde diese Frist auf maximal zehn Tage reduzieren.
Genehmigungspflichtige Tätigkeit
Das Vorhaben fällt unter die Bestimmungen für aus Umweltschutzgründen
überwachungsbedürftige Anlagen und ist aufgrund der in den vorliegenden Unterlagen
beschriebenen Sachverhalte genehmigungspflichtig.
Die Umweltschutzbehörde hat eine Stellungnahme abgegeben, siehe weiter unten.
1/4 Eigenschaften des Antragstellers
Total Petrochemicals France
2, Place Jean Miller
La Défense 6
92400 Courbevoie
Total ist der fünftgrößte Mineralölkonzern der Welt. Das Geschäftsportfolio von Total
Raffinage-Chimie umfasst die grundlegende Petrochemie sowie absatzstarke Polymere.
1/5 Das Projekt „C4-Harz“ innerhalb der Chemieplattform
Das Projekt „Ambition Carling 2016“ weist bis 2016 insgesamt ein Investitionsvolumen von
160 Millionen Euro zur Anpassung der petrochemischen Plattform Carling/Saint-Avold und
Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf.
Bestimmte Bereiche werden stillgelegt, die Dampfcrackanlage, die Benzinproduktionsstätte
sowie Anlagen, die mit diesen beiden Produktionsstätten in Verbindung stehen. Die
Kesselanlage Süd bleibt für eine spätere Nutzung erhalten.
Die Anlage für C4-Harze soll flüssige Polybutadiene produzieren. Die maximale
Produktionskapazität der Anlage wird 20 Tonnen/Tag betragen.
Siehe nicht-technische Zusammenfassung weiter oben
1/6 Zusammensetzung der Anhörungsunterlagen in 4 Ordnern
-
Ordner 1/4 Ohne Verträglichkeits- und Gefährdungsprüfung
Ordner 2/4 Betriebsgenehmigungsantrag – nicht-technische Zusammenfassung –
Ordner 3/4 Anhänge Verträglichkeitsprüfung
Ordner 4/4 Gefährdungsprüfung, Unterlagen zum Betriebsgenehmigungsantrag
2. Teil
Ablauf der öffentlichen Anhörung
2/1 Ernennung des Anhörungsleiters
Durch Beschluss vom 11. Mai 2015 Nr. E1500098/67 des Präsidenten des
Verwaltungsgerichts Strasbourg mit Ernennung von Herrn Pascal Schuster zum
Anhörungsleiter der vorliegenden öffentlichen Anhörung und Jean Paul Boivineau zu dessen
Stellvertreter.
Siehe Anhang Nr. I Ernennung durch das Verwaltungsgericht Strasbourg
Durch Präfekturerlass Nr. 2015-BAEAT-2 vom 26. Mai 2015 des Unterpräfekten von
Forbach, Herrn Michel Heuliez, über die Eröffnung der öffentlichen Anhörung auf Antrag
der Gesellschaft Total Petrochemicals France.
Siehe Anhang Nr. I des Anhörungsberichts, Präfekturerlass
2/2 Vorbereitung und Ablauf der öffentlichen Anhörung
·
Am 18. Mai 2015 erhielt ich die Anhörungsunterlagen in der Unterpräfektur
Forbach/Boulay.
·
Prüfung der Anhörungsunterlagen in den Kalenderwochen 21, 22 und 23 des Jahres
2015
·
Am 19. Mai 2015, von 14.00 bis 18.00 Uhr, kam ich mit Herrn Michel Le Govic und Herrn
Dominique Sémin, beide leitende Mitarbeiter von Total Petrochemicals France in SaintAvold, für eine erste Erläuterung des Vorhabens zusammen. Am gleichen Tag kam ich
kurz mit dem Direktor des Standorts, Herrn Christophe Gérondeau, zusammen.
·
Am 21. Mai 2015 besichtigte ich zusammen mit Herrn Michel Le Govic die
Chemieplattform und den künftigen Standort des Projekts „C4-Harz“ in Saint-Avold.
·
Am 23. Juni 2015 paraphierte ich die drei Anhörungsregister und überprüfte das
Vorhandensein der Aushänge und Anhörungsunterlagen in den Gemeinden Saint-Avold,
Carling et L'Hôpital.
·
Montag, 29. Juni 2015, 14.00 bis 17.00 Uhr, 1. Sprechtag in der Stadtverwaltung SaintAvold
Freitag, 8. Juli 2015, 9.00 bis 12.00 Uhr, 2. Sprechtag in der Gemeindeverwaltung
L‘Hôpital
Freitag, 17. Juli 2015, 14.00 bis 17.00 Uhr, 3. Sprechtag in der Gemeindeverwaltung
Carling
Mittwoch, 22. Juli 2015, 9.00 bis 12.00 Uhr, 4. Sprechtag in der Stadtverwaltung SaintAvold
Mittwoch, 29. Juli 2015, 14.30 bis 17.30 Uhr, 5. Sprechtag in der Stadtverwaltung SaintAvold
·
·
·
·
Am 30. Juli 2015 kam der Anhörungsleiter von 10.30 bis 12.30 Uhr in Saint-Avold mit Herrn
Michel Le Govic zu einer Besprechung über die Einwände der Bürgerinnen und Bürger in
Frankreich und Deutschland zusammen,
2/3 Bekanntgabe/Aushängen des öffentlichen Anhörungsverfahrens
Sämtliche Vorgaben wurden eingehalten.
Veröffentlichung der gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen
1. Anzeigen
Le Républicain Lorrain von Freitag, 29. Mai 2015
Les Affiches – Moniteur d'Alsace et Moselle vom 9. Juni 2015
2. Anzeigen
Le Républicain Lorrain von Dienstag, 30. Juni 2015
Les Affiches – Moniteur d'Alsace et Moselle vom 30. Juni/3. Juli 2015
Siehe Kopien in Anhang I des Anhörungsberichts
Siehe Kopien der Aushänge in Anhang I des Anhörungsberichts. Sie wurden in den 10
Stadt- und Gemeindeverwaltungen, auf dem Gelände der Chemieplattform Saint-Avold
sowie in Lauterbach/Völklingen in Deutschland ausgehängt.
In der Lokalpresse erschienen Artikel über die Veränderungen der Chemieplattform SaintAvold/Carling.
Siehe Kopien der Presseartikel in Anhang I des Anhörungsberichts
Auf Veranlassung des Anhörungsleiters wurden an der Hauptzufahrt der Chemieplattform
Saint-Avold/Carling sowie an drei Stellen innerhalb der Chemieplattform Plakate zur
Information über die öffentliche Anhörung angebracht.
Den Gemeinden Carling, Saint-Avold und L'Hôpital standen während der gesamten
Anhörung vollständige Unterlagen zum Projekt „C4-Harz“ zur Verfügung.
Den anderen Gemeinden stand während der öffentlichen Anhörung eine nicht-technische
Zusammenfassung zur Verfügung.
Informationsunterlagen in deutscher Sprache mit Zusammenfassung des Projekts „C4Harz“ wurden in der Stadtverwaltung Völklingen/Lauterbach im Saarland hinterlegt.
Darüber hinaus wurden den deutschen Behörden Plakate in deutscher Sprache zur
Information der Öffentlichkeit im Saarland übergeben.
Auf saarländischer Seite fand am 15. Juli 2015 um 19.00 Uhr eine Bürgerversammlung in
Großrosseln statt.
Ankündigung der Versammlung siehe Anhang I
Lieferscheine der Anhörungsunterlagen siehe Anhang I des Anhörungsberichts
Am Nachmittag des 23. Juni 2015 kontrollierte der Anhörungsleiter die Aushänge zur
Bekanntgabe der öffentlichen Anhörung und paraphierte die Anhörungsregister in SaintAvold, Carling und L'Hôpital. Ferner kontrollierte er den Aushang an der Hauptzufahrt der
Chemieplattform Saint-Avold.
Herr Etsagué Hervé, der für diese öffentliche Anhörung zuständig ist, versandte an die 10
Gemeinden die Aushänge, die Aushangbescheinigungen und die Beratungsanträge, die dem
Anhörungsleiter spätestens 15 Tage nach Ende der Anhörung wieder zugehen müssen.
Herr Etsagué Hervé informierte darüber hinaus die saarländischen Behörden.
Er veranlasste, dass die 10 französischen Gemeinden angerufen werden, um zu prüfen, ob
diese die Unterlagen und Aushänge erhalten haben.
Liste der 10 Gemeinden im Aushangradius von 4 km in Frankreich
Saint-Avold
ja
Carling
ja
L'Hôpital
ja
Porcelette
ja
Diesen
ja
Hombourg-Haut
ja
Freyming-Merlebach
ja
Creutzwald
ja
Macheren
ja
Longeville-lès-Saint-Avold
ja
Lauterbach/Völklingen in Deutschland
keine Bescheinigung
Bescheinigungen siehe Anhang I des Anhörungsberichts
2/4 Öffentliche Anhörung
Diese fand vom 29. Juni 2015 bis einschließlich 29. Juli 2015 zufriedenstellend und gemäß
den geltenden gesetzlichen Bestimmungen statt.
Während der Vorbereitungen und der 31 Tage der öffentlichen Anhörung wurden keine
größeren Auffälligkeiten festgestellt.
An der Hauptzufahrt zum Chemiepark Saint-Avold wurde ein Plakat angebracht, drei weitere
wurden innerhalb des Chemiestandorts angebracht, um die Betriebe und Subunternehmen,
die in dem 200 ha großen Gebiet der Chemieplattform Saint-Avold arbeiten, zu informieren.
Herr Le Govic, leitender Mitarbeiter von TPF in Saint-Avold, hat den korrekten Ablauf der
öffentlichen Anhörung erleichtert und aktiv daran mitgewirkt.
Herr Etsagué Hervé, der in der Unterpräfektur Forbach/Boulay für die Angelegenheit
verantwortlich ist, hat den korrekten Ablauf erleichtert und aktiv daran mitgewirkt.
Der Anhörungsleiter kam bei seinem Sprechtag in L'Hôpital kurz mit dem dortigen
Bürgermeister Gilbert Weber zusammen.
Total Petrochemicals France organisierte Termine mit den Stadt- und Gemeinderäten von
L'Hôpital, Carling und Saint-Avold, um das Vorhaben der Produktionsstätte „C4-Harz“
vorzustellen.
L'Hôpital
Am späten Nachmittag des 17. Juni 2015 stellte der Leiter des Chemiestandorts, Herr C.
Gérondeau, zusammen mit drei weiteren Personen das Vorhaben in der
Gemeindeverwaltung L'Hôpital vor. Der Bürgermeister, Herr Weber, und 10 Gemeinderäte
waren anwesend. Die Stimmung war freundlich, die Gespräche zum Vorhaben „C4-Harz“
dauerten ca. 1 Stunde.
Carling
Am 7. Juli 2015 stellte der Leiter des Chemiestandorts, Herr C. Gérondeau, zusammen mit
drei weiteren Personen das Vorhaben in der Gemeindeverwaltung Carling vor. Der
Bürgermeister, Herr Adier, und 10 Gemeinderäte waren anwesend. Die Stimmung war
freundlich, die Gespräche zum Vorhaben „C4-Harz“ dauerten ca. 2 Stunden.
Völklingen
Am 17. Juli 2015, von 18.00 bis 20.00 Uhr, stellten Herr C. Gérondeau und sein Team das
Vorhaben in der Stadtverwaltung Völklingen vor.
Der französische Konsul im Saarland, Herr F. Jureau, der Unterpräfekt von Forbach und die
DREAL UT 57 (Regionaldirektion für Umwelt, Raumordnung und Wohnungsbau,
Regionalstelle 57) waren über diese Präsentation informiert worden. Dank einer
Simultanverdolmetschung französisch/deutsch waren Gespräche mit den Anwesenden
möglich.
Eine kurze Zusammenfassung dieser Präsentationen des Vorhabens „C4-Harz“ finden Sie in
Anhang I des Anhörungsberichts.
Auf saarländischer Seite wurde am 15. Juli 2015 um 19.00 Uhr eine
Informationsveranstaltung in Großrosseln organisiert.
Siehe Anhang I des Anhörungsberichts
2/5 Beratungen der Stadt-/Gemeinderäte der 10 betroffenen Kommunen
Saint-Avold
Positiv
Carling
Keine Antwort
L'Hôpital
Positiv
Porcelette
Keine Antwort
Diesen
Keine Antwort
Hombourg-Haut
Keine Antwort
Freyming-Merlebach
Stellungnahmen mit Vorbehalten
Creutzwald
Positiv
Macheren
Keine Antwort
Longeville-lès-Saint-Avold
Keine Antwort
Sitzungsprotokolle siehe Anhang II
2/6 Die fünf Sprechtage des Anhörungsleiters
Herr Pascal Schuster stand der Öffentlichkeit zu folgenden Terminen zu Verfügung:
Montag, 29. Juni 2015, 14.00 bis 17.00 Uhr in Saint-Avold
·
Keine Besuche am Sprechtag des Anhörungsleiters
Mittwoch, 8. Juli 2015, 9.00 bis 12.00 Uhr in L‘Hôpital
·
Keine Besuche am Sprechtag des Anhörungsleiters
Freitag, 17. Juli 2015, 14.00 bis 17.00 Uhr in Carling
·
Keine Besuche am Sprechtag des Anhörungsleiters
Mittwoch, 22. Juli 2015, in Saint-Avold
·
Der Anhörungsleiter sprach mit 1 Person und erhielt 64 Beschwerdebriefe + 1 von
UFC (frz. Verbraucherschutzorganisation).
Mittwoch, 29. Juli 2015, 14.30 bis 17.30 Uhr in Saint-Avold
·
Der Anhörungsleiter sprach mit 4 Personen und erhielt 36 Beschwerdebriefe.
2/7 Reisen des Anhörungsleiters
Der Anhörungsleiter kam am 18. Mai 2015 um 14.00 Uhr mit Herrn Etsagué Hervé in der
Unterpräfektur Forbach (für diese öffentliche Anhörung zu einer aus Umweltschutzgründen
überwachungsbedürftigen Anlage zuständig) zusammen, um die Anhörungsunterlagen
entgegenzunehmen.
Der Anhörungsleiter traf am 19. Mai 2015 um 14.00 Uhr in Saint-Avold die Verantwortlichen
des Vorhabens Produktionsstätte „C4-Harz“ von Total Petrochemicals.
Der Anhörungsleiter besuchte am 21. Mai 2015 von 16.00 bis 18.00 Uhr zusammen mit
Herrn Michel Le Govic die Chemieplattform Saint-Avold.
Der Anhörungsleiter kontrollierte am 23. Juni 2015 von 14.00 bis 17.00 Uhr die Aushänge
und die Anhörungsunterlagen in den Gemeinden Saint-Avold, Carling und L'Hôpital.
Der Anhörungsleiter reiste für die Abhaltung der fünf Sprechtage in die drei Kommunen
Saint-Avold, Carling und L'Hôpital.
Der Anhörungsleiter kam am 30. Juli von 10.30 bis 12.30 Uhr mit Herrn Le Govic in SaintAvold zusammen, um über die allgemeinen Beschwerden im Rahmen der öffentlichen
Anhörung zu sprechen, sowie am 13. Juli von 11.30 bis 12.30 Uhr, um die Beschwerdebriefe
abzuholen.
2/8 Verfassung des Berichts und der Schlussfolgerungen der öffentlichen Anhörung
Während der Anhörung telefonierte der Anhörungsleiter mit Herrn Michel Le Govic,
leitender Mitarbeiter von Total Petrochemicals France, um ihm die Beschwerden der
Bürgerinnen und Bürger mündlich mitzuteilen.
Der Anhörungsleiter forderte Total Petrochemicals France schriftlich zu einer Stellungnahme
zu den Beschwerdebriefen und -E-Mails auf.
Die Stellungnahme von Total ist in Anhang III des Anhörungsberichts enthalten.
Der Anhörungsleiter erhielt 98 Briefe von saarländischen Bürgerinnen und Bürgern sowie
von den deutschen Behörden.
Der Anhörungsleiter erhielt 3 Beschwerdebriefe von französischen Bürgerinnen und
Bürgern.
Der Anhörungsleiter erhielt 64 E-Mails in deutscher Sprache von saarländischen Bürgerinnen
und Bürgern sowie von Behörden.
Der Anhörungsleiter sprach während der 31 Tage mit fünf Personen.
Der Anhörungsbericht wurde in den Kalenderwochen 30, 31, 32, und 33 des Jahres 2015
verfasst.
Abgeschrieben, fotokopiert und versandt Anfang der Kalenderwoche 34 des Jahres 2015.
3. Teil
Erfassung und Prüfung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger
Die während der Anhörung erhaltenen Briefe und E-Mails befinden sich in
einem separaten Anhang, der in der Unterpräfektur Forbach aufbewahrt
wird.
3/1 Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger in Saint-Avold
1. Sprechtag vom Montag, den 29. Juni 2015, 14.00 bis 17.00 Uhr
·
Der Anhörungsleiter stellte bei seiner Ankunft in der Stadtverwaltung Saint-Avold
fest, dass das Anhörungsregister keine Eintragungen enthält. Er wurde von
niemandem aufgesucht.
3/1 Prüfung der Anmerkungen
Nicht zutreffend
3/2 Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger in L‘Hôpital
2. Sprechtag vom Mittwoch, den 8. Juli 2015, 9.00 bis 12.00 Uhr
·
Der Anhörungsleiter stellte in der Gemeindeverwaltung L‘Hôpital fest, dass das
Anhörungsregister keine Eintragungen enthält. Er wurde von niemandem aufgesucht.
3/2 Prüfung der notierten Anmerkungen
Nicht zutreffend
3/3 Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger in Carling
3. Sprechtag vom Freitag, den 17. Juli 2015, 14.00 bis 17.00 Uhr
·
Der Anhörungsleiter stellte in der Gemeindeverwaltung Carling fest, dass das
Anhörungsregister keine Eintragungen enthält. Er wurde von niemandem aufgesucht.
3/3 Prüfung der notierten Anmerkungen
Nicht zutreffend
3/4 Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger in Saint-Avold
4. Sprechtag vom Freitag, den 22. Juli 2015, 9.00 bis 12.00 Uhr
·
·
·
Der Anhörungsleiter stellte in der Stadtverwaltung Saint-Avold fest, dass das
Anhörungsregister keine Eintragungen enthält.
Der Anhörungsleiter erhielt 61 unfrankierte Briefe, 2 Briefe mit Beschwerden in
deutscher Sprache
Der Anhörungsleiter wurde von einer Person aufgesucht: Frau Hoerner, Nicole
übergab einen Beschwerdebrief der Verbrauchschutzorganisation UFC Que Choisir de
Moselle-Est, Hombourg-Haut.
Frau Hoerner ist Mitglied von UFC Que Choisir de Moselle-Est sowie des SAGE (Stelle
für Wasserplanung und -verwaltung) und des Lokalen Wasserausschusses. Sie
machte mündlich ihre Beunruhigung hinsichtlich der Verschmutzung des
Merlenbachs deutlich.
Im Beschwerdeschreiben von UFC Que Choisir wird Folgendes angesprochen:
- die Wasserqualität des Merlenbachs und die Umweltverschmutzung durch den
Standort im Allgemeinen
- Lithium und weitere Umweltverschmutzungen
Eine Kopie des Registers, das Schreiben von Frau Hoerner und die Stellungnahme von Total
Petrochemicals France sind in Anhang III des Anhörungsberichts enthalten.
3/4 Prüfung der notierten Anmerkungen
Diese Beschwerden werden in der Stellungnahme von Total beantwortet.
5/5 Erfassung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger in Saint-Avold
5. Sprechtag vom Mittwoch, den 29. Juli 2015, 14.30 bis 17.30 Uhr
·
Der Anhörungsleiter stellte in der Stadtverwaltung Saint-Avold fest, dass das
Anhörungsregister keine Eintragungen enthält. Er wurde von niemandem aufgesucht.
Der Anhörungsleiter erhielt fünf Briefe aus Deutschland, die per Post in der
Stadtverwaltung eingetroffen waren.
-
Der Anhörungsleiter wurde von Herrn Wirbel, Berthold und Herrn Steyer, Alois aus
Lauterbach in Deutschland aufgesucht. Diese übergaben mir 30 Briefe mit
Beschwerden in deutscher Sprache.
Der Anhörungsleiter wurde von Frau Goldilé, Françoise, Gemeinderätin von
Freyming-Merlebach und Departementsrätin des Departements Moselle, aufgesucht.
Sie vermerkte Beschwerden im Register und stellte dabei folgende Fragen: Welche
genauen Auswirkungen wird es auf die Wasserqualität der Rossel geben – schlechte
Werte bis 2027 – Anstieg der Umweltbelastung
Entzündungsgefahren für Luft und Wasser bei Feuchtigkeit?
Welche Vorsichtsmaßnahmen werden für Luft und Wasser getroffen?
Warum wurden keine normierten Tests usw. vorgeschrieben?
-
-
Der Anhörungsleiter wurde von Herrn Bonnetier, Jean Pierre, Präsident der
Umweltschutzorganisation ADELP, aufgesucht, der ihm ein Schreiben übergab, das
sein altes Schreiben ersetzt.
-
Ich erhielt ein Schreiben von Herrn Jean Bernard Martin, Bürgermeister von
Cocheren und Präsident des SAGE des betreffenden Steinkohlebeckens.
Dessen Beschwerden beziehen sich auf den Ausstoß von Lithiumhydroxid, dessen Toxizität
nicht genau bekannt ist. Er fordert, dass eine Alternativlösung hierzu geprüft wird.
Beschwerdeschreiben und Antwort von Total Petrochemicals France, siehe Anhang III
Die Antworten auf diese Fragen werden in der Stellungnahme von Total Petrochemicals
France in Anhang III des vorliegenden Anhörungsberichts erteilt.
5/5 Prüfung der notierten Anmerkungen und der Stellungnahme von Total
Die Produktionsstätte „C4-Harz“ wird kein Lithiumhydroxid, sondern LithiumIonen ausstoßen. Siehe Stellungnahme von Total Petrochemicals France in Anhang III
Frage: Von deutschen Bürgerinnen und Bürgern wurde mehrmals eine Verlängerung der
Anhörung verlangt.
Meine Antwort: Nach meiner Kenntnis kam es während der öffentlichen Anhörung zu
keinen Ereignissen oder neuen Sachverhalten, die eine Verlängerung nötig machen
würden.
Die Antworten von Total Petrochemicals France auf die Fragen der Bürgerinnen und Bürger
aus Frankreich und Deutschland, also 101 Briefe und 64 E-Mails sowie die in den Registern
vermerkten Beschwerden, können in der Stellungnahme in Anhang III des vorliegenden
Anhörungsberichts eingesehen werden.
Anhänge I
Liberté
Égalité
Fraternité
FRANZÖSISCHE REPUBLIK
PRÄFEKT DES DEPARTEMENTS MOSELLE
UNTERPRÄFEKTUR
FORBACHBOULAY-MOSELLE
VERFÜGUNG
Nr. 2015 BAEAT-2 vom 26. MAI 2015
Zur Eröffnung einer öffentlichen Befragung für den Antrag von Total Petrochemicals
-Avold und L'Hôpital
PRÄFEKT DER REGION LOTHRINGEN
PRÄFEKT FÜR DIE VERTEIDIGUNGS- UND SICHERHEITSZONE OST
PRÄFEKT DES DEPARTEMENTS MOSELLE
TRÄGER DES NATIONALORDENS DER EHRENLEGION (RITTER)
TRÄGER DES NATIONALVERDIENSTORDENS (RITTER)
Gemäß Umweltgesetzbuch, insbesondere Artikel L. 123-1 ff., R. 123-1 bis R. 123-23
Gemäß den ersten Abschnitten von Buch V des Gesetzes- und Vorschriftenteils des
Umweltgesetzbuchs zu überwachungsbedürftigen Anlagen
Gemäß Verordnung Nr. 2004-374 vom 29. April 2004 (geändert) zu den Befugnissen der
Präfekten, zur Organisation und zum Wirken der staatlichen Stellen in den Regionen und
Departements
Gemäß Verordnung Nr. 2014-1724 vom 29. Dezember 2014 zur Auflösung
Arrondissements Boulay-Moselle, Château-Salins, Thionville-Ouest und Metz-Campagne
der
Gemäß Verfügung des Präfekten DCTAJ Nr. 2014-A-84 vom 19. Dezember 2014 zur
Übertragung der Zeichnungsbefugnis auf Herrn Michel HEUZÉ, Unterpräfekt des
Arrondissements Forbach-Boulay-Moselle
Gemäß den Unterlagen, die am 17. April 2015 von Total Petrochemicals France bei der
Präfektur des Departements Moselle eingereicht wurden und in denen die Genehmigung des
-Avold und
L'Hôpital beantragt wird
Gemäß den Plänen und Dokumenten, die zur Stützung dieses Antrags erstellt wurden
Gemäß Zulassungsbericht der DREAL (Regionaldirektion für Umwelt, Raumplanung und
Wohnen) vom 16. April 2015
Gemäß Stellungnahme der zuständigen staatlichen Stelle für Umweltangelegenheiten vom 21.
April 2015
Gemäß Beschluss des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Straßburg Nr. E15000098/67 vom
11. Mai 2015, laut dem Herr Pascal SCHUSTER zum leitenden Untersuchungskommissar und
Herr Jean-Paul BOIVINEAU zum stellvertretenden Untersuchungskommissar ernannt wird
11 Avenue du Général de Passaga
F-57608 FORBACH
Tel.: +33 3 87 84 60 60
Fax: +33 3 87 84 60 61
Berücksichtigt wird die Tatsache, dass die deutschen Behörden, denen die Unterlagen und die
vorliegende Verfügung zugesendet werden, gemäß Artikel R. 122-10 des Umweltgesetzbuchs bis
zum 22. Juni 2015 Zeit haben, ihre Absicht zur Teilnahme an der öffentlichen Befragung zu
erklären.
Berücksichtigt wird die Tatsache, dass aufgrund der Bestimmungen der Nomenklatur für
überwachungsbedürftige Anlagen mindestens eine der Aktivitäten aus den oben genannten
Antragsunterlagen genehmigungspflichtig ist und deshalb eine öffentliche Befragung zu
organisieren ist.
Auf Vorschlag des Unterpräfekten von Forbach-Boulay-Moselle
VERFÜGUNG
Artikel 1:
Zeitraum und Gegenstand der Befragung:
Für den oben genannten, von Total Petrochemicals France eingereichten
Genehmigungsantrag wird über einen Zeitraum von 31 Tagen in den Gemeinden
Saint-Avold, L'Hôpital und Carling, in denen die Ansiedlung der Anlage geplant ist,
sowie in den Gemeinden Porcelette, Diesen, Hombourg-Haut, FreymingMerlebach, Creutzwald, Macheren und Longeville-lès-Saint-Avold, die in dem für
öffentliche Befragungen geltenden Anzeigeradius von 4 km liegen, eine öffentliche
Befragung durchgeführt.
Die öffentliche Befragung beginnt am 29. Juni 2015 und endet am 29. Juli
2015.
Der Befragungszeitraum kann eventuell um maximal 30 Tage verlängert werden.
Artikel 2:
Öffentliche Bekanntmachung der Befragung
Die Mitteilung über die Eröffnung der Befragung wird mindestens zwei Wochen vor
Beginn der Befragung vom Präfekten sowie nochmals innerhalb der ersten Woche
der Befragung in den folgenden beiden Lokalzeitungen veröffentlicht:
- Le Républicain Lorrain,
- Les Affiches d'Alsace et de Lorraine
Diese Mitteilung wird spätestens am 12. Juni 2015 für den
Befragungszeitraum in den betreffenden Gemeinden ausgehängt.
gesamten
Die Umsetzung dieser Vorgabe wird durch eine Bescheinigung der betreffenden
Bürgermeister und durch die Veröffentlichung in der Presse in entsprechenden
Auszügen belegt.
Die Mitteilung wird ebenso unter Berücksichtigung der gleichen Fristen und
Zeiträume vom Projektverantwortlichen auf dessen Kosten an den vorgesehenen
Projektorten ausgehängt. Die Aushänge müssen von öffentlichen Straßen und
Wegen aus sichtbar und lesbar sein und den Form- und Inhaltsvorgaben in der
Verfügung des Umweltministers vom 24. April 2012 entsprechen.
Die Mitteilung über die Befragung und allgemeine Zusammenfassungen werden
ebenso auf der Website der Präfektur des Departements Moselle veröffentlicht
(www.moselle.gouv.fr - l'Etat vous informe - Publicité légale enquêtes publiques enquêtes publiques ICPE).
Die Gemeinderäte von Saint-Avold, L'Hôpital und Carling, wo die Ansiedlung der
Anlage geplant ist, sowie der Gemeinden Porcelette, Diesen, Hombourg-Haut,
Freyming-Merlebach, Creutzwald, Macheren und Longeville-lès-Saint-Avold, die im
Anzeigeradius von 4 km liegen (s. Artikel 1 dieser Verfügung), sind bei Eröffnung
der Befragung dazu aufgerufen, ihre Meinung zum Genehmigungsantrag zu
äußern. Es können nur Stellungnahmen berücksichtigt werden, die spätestens zwei
Wochen nach Schließung des Befragungsregisters abgegeben werden.
Artikel 3:
Organisation der Befragung
Der Vorruheständler Pascal SCHUSTER, der bei den Lothringer Bergwerken (HBL)
tätig war, wurde zum leitenden Untersuchungskommissar ernannt.
Er ist berechtigt, sein Privatfahrzeug für Fahrten in Zusammenhang mit der
Befragung zu nutzen.
Der leitende Untersuchungskommissar wird in folgenden Gemeindeämtern der
Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und Anmerkungen entgegennehmen:
SAINT-AVOLD
-
Montag, 29. Juni 2015 von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch, 22. Juli 2015 von 9 bis 12 Uhr
Mittwoch, 29. Juli 2015 von 14.30 bis
17.30 Uhr
L'HÔPITAL
-
Mittwoch, 8. Juli 2015 von 9 bis 12 Uhr
CARLING
-
Freitag, 17. Juli 2015 von 14 bis 17 Uhr
Jean-Paul BOIVINEAU, höherer Beamter im Ruhestand, wurde zum
stellvertretenden Untersuchungskommissar ernannt. Er tritt unter den im
vorliegenden Artikel aufgeführten Voraussetzungen bei der Leitung der Befragung
und der Ausarbeitung des Berichts und des Fazits als Vertretung in Aktion, wenn
der Untersuchungskommissar ausfällt.
Artikel 4:
Während der Befragung werden die vorgeschriebenen Unterlagen, die
insbesondere eine Umweltverträglichkeitsstudie, eine Gefahrenstudie, allgemeine
Zusammenfassungen, die Stellungnahme der zuständigen staatlichen Stelle für
Umweltangelegenheiten sowie ein vom Bürgermeister eröffnetes und vom
Untersuchungskommissar
nummeriertes
und
paraphiertes,
gebundenes
Befragungsregister enthalten, in den Gemeindeämtern von Saint-Avold, L'Hôpital
und Carling ausgelegt (Gemeinden, in denen die Anlage angesiedelt werden soll).
Die Öffentlichkeit kann die Unterlagen einsehen und im Befragungsregister, das in
den zuvor genannten Gemeindeämtern bereit liegt, Anmerkungen, Vorschläge und
Gegenvorschläge angeben, entweder zu den gemeindeüblichen Öffnungszeiten
oder an die E-Mail-Adresse [email protected] bzw. per Post an den
Untersuchungskommissar im Gemeindeamt Saint-Avold, das als gemeinsamer
Stammsitz für die Befragung vereinbart wurde.
Die Anmerkungen, Vorschläge und Gegenvorschläge werden der Öffentlichkeit
innerhalb kürzester Zeit am Stammsitz für die Befragung zur Verfügung gestellt.
Die Anmerkungen der Öffentlichkeit sind auf Kosten der Person, die diese
anfordert, über den gesamten Befragungszeitraum hinweg einsehbar und
verfügbar.
Jede beliebige Person kann nach der Veröffentlichung der vorliegenden Verfügung
auf Anfrage und auf eigene Kosten beim Präfekten des Departements Moselle
Auskunft über die Unterlagen für die öffentliche Befragung erhalten.
Artikel 5:
Der leitende Untersuchungskommissar kann durch eine mit Gründen versehene
Entscheidung und nach Benachrichtigung des Präfekten des Departements
Moselle spätestens eine Woche vor dem Ende der Befragung diese um maximal
30 Tage verlängern, insbesondere wenn er beschließt, während des
Verlängerungszeitraums eine Versammlung zur Informierung und zum Austausch
mit der Öffentlichkeit zu organisieren.
Artikel 6:
Während des Befragungszeitraums kann der leitende Untersuchungskommissar
ebenso:
- Informationen erhalten und den Antragsteller auffordern, der Öffentlichkeit
Dokumente bereitzustellen, sofern er diese für die Informierung der
Öffentlichkeit als nützlich erachtet
müssen die Besitzer und Bewohner mindestens 48 Stunden vorher mit Angabe
von Datum und Uhrzeit der geplanten Besichtigung davon in Kenntnis gesetzt
werden
- alle vom Projekt betroffenen Personen anhören, die dies wünschen, und alle
Personen vorladen, deren Anhörung er für zweckdienlich erachtet
- unter seinem Vorsitz und im Beisein des Antragstellers Versammlungen zur
Informierung und zum Austausch mit der Öffentlichkeit organisieren
Artikel 7:
Weitere Informationen zum Projekt können bei Herrn Michel LE GOVIC, dem
stellvertretenden Beauftragten für Sicherheit/Umwelt der Total-Plattform in Carling,
BP 90290 F-57508 SAINT-AVOLD Cedex, angefordert werden.
Artikel 8:
Abschluss der Befragung
Nach Ablauf des Befragungszeitraums wird das Befragungsregister geschlossen
und vom leitenden Untersuchungskommissar unterzeichnet.
Nach Entgegennahme der Register und zugehörigen Dokumente trifft sich der
leitende
Untersuchungskommissar
innerhalb
einer
Woche
mit
dem
Projektverantwortlichen und übermittelt ihm die schriftlichen und mündlichen
Anmerkungen, die in einem zusammenfassenden Protokoll festgehalten sind. Der
Verantwortliche für das Projekt, den Plan oder das Programm hat zwei Wochen
Zeit, um eventuelle Anmerkungen seinerseits zu äußern.
Artikel 9:
Bericht und Fazit
Der leitende Untersuchungskommissar erstellt einen Bericht, in dem der Ablauf der
Befragung dargelegt und die eingegangenen Anmerkungen untersucht werden.
Im Bericht ist der Gegenstand des Projekts, Plans oder Programms noch einmal
aufgeführt, darüber hinaus enthält er eine Liste sämtlicher Bestandteile der
Befragungsunterlagen, eine Zusammenfassung der Anmerkungen der
Öffentlichkeit, eine Analyse der im Zuge der Befragung eingegangenen Vorschläge
und Gegenvorschläge sowie eventuelle Antworten des Projektverantwortlichen auf
die Anmerkungen der Öffentlichkeit.
In einem separaten Dokument legt der leitende Untersuchungskommissar sein
begründetes Fazit dar und gibt dabei an, ob dies für bzw. unter Vorbehalt für oder
gegen das Projekt spricht.
Der leitende Untersuchungskommissar übermittelt die in den Gemeindeämtern
ausgelegten Befragungsunterlagen sowie die Register und zugehörigen Unterlagen
zusammen mit seinem Bericht und seinem begründeten Fazit an den Präfekten des
Departements Moselle und an den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Straßburg.
Die Übermittlung dieser Unterlagen muss innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss
der Befragung erfolgen. Falls die Einhaltung dieser Frist nicht möglich ist, kann sie
auf begründete Anfrage des Untersuchungskommissars an den Präfekten
verlängert werden.
Artikel 10:
An jedes betroffene Gemeindeamt wird eine Kopie des Berichts und des Fazits des
leitenden Untersuchungskommissars gesendet, damit diese umgehend für einen
Zeitraum von einem Jahr nach Abschluss der Befragung der Öffentlichkeit zur
Verfügung gestellt werden, ebenso wird der Präfektur des Departements Moselle
ein Kopie zugesendet (D.L.P. B.U.P.E. B.P. 71014 F-57034 METZ CEDEX).
Der Bericht und das Fazit des Untersuchungskommissars werden im selben
Zeitraum auf der Website der Präfektur des Departements Moselle veröffentlicht
(www.moselle.gouv.fr - l'Etat vous informe - Publicité légale enquêtes publiques enquêtes publiques ICPE).
Artikel 11:
Am Ende des Antragsuntersuchungsverfahrens, zu dem unter anderem die
öffentliche Befragung gehört, entscheidet der Präfekt des Departements Moselle
per Verfügung über den eingereichten Genehmigungsantrag. Bei diesem Beschluss
handelt es sich um eine Genehmigung unter Berücksichtigung von Vorgaben oder
um eine Ablehnung.
Artikel 12:
Der Generalsekretär der Präfektur des Departements Moselle, der Unterpräfekt von
Forbach-Boulay-Moselle, der Bürgermeister von Saint-Avold sowie der
Untersuchungskommissar haben die Aufgabe, die vorliegende Verfügung in ihrem
jeweiligen Zuständigkeitsbereich umzusetzen.
PRÄFEKT
Für den Präfekten und in dessen
Auftrag
Unterpräfekt
Michel HEUZÉ
Seite 108-109
Besprechungen zwischen TPF und Stadt-/Gemeinderäten
Michel Le Govic
31.07.2015
An: Pascal Schuster
Guten Tag, Herr Schuster,
wie bei unserer Besprechung vom 30.7.2015 nach Abschluss der öffentlichen Anhörung vereinbart,
übersende ich Ihnen einige Informationen über die Informationsveranstaltungen, die wir für
verschiedene Seiten durchgeführt haben:
Die Leitung des Standorts pflegt gute Beziehungen mit den Gemeindeverwaltungen der Kommunen
mit Wohngebieten in Nähe des Standorts. Wir haben den Bürgermeistern der drei Gemeinden SaintAvold, Carling, L'Hôpital schriftlich angeboten, den Stadt-/Gemeinderäten unsere Vorhaben
vorzustellen. Dieses Vorgehen hatten wir bereits – wie wir glauben, zur Zufriedenheit aller – bei den
zwei letzten öffentlichen Anhörungen zu Vorhaben unseres Standorts genutzt.
17. Juni 2015, früher Abend, Gemeindeverwaltung L'Hôpital
Anwesend: Herr Weber, Bürgermeister der Gemeinde, und ca. zehn Gemeinderäte
Für TPF: der Leiter des Standorts in Begleitung von 3 Personen
Wir haben unsere gesamten Vorhaben, also die geplante Einstellung bestimmter Tätigkeiten, die
Veränderung bestehender Produktionsstätten und die neuen Produktionsstätten, vorgestellt, um
einen Überblick über die geplante Gestaltung des Standorts 2016 gegenüber 2014 zu geben.
Unter dem letztgenannten Punkt „Neue Produktionsstätten“ haben wir das Projekt „C4-Harz“
entwickelt, das Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Anhörung „C4-Harz“ ist, sowie das Projekt
PPC, für das zu einem späteren Zeitpunkt ein Betriebsgenehmigungsantrag eingereicht werden soll.
Die Gespräche fanden in angenehmer Atmosphäre statt. Während und nach unserer Präsentation
wurden Fragen gestellt und beantwortet.
Die Sitzung dauerte nach eigener Einschätzung etwas mehr als eine Stunde (der Gemeinderat hatte
im Anschluss noch einen weiteren gemeindeinternen Punkt zu besprechen).
7. Juli 2015, früher Abend, Gemeindeverwaltung Carling
Anwesend: Herr Weber, Bürgermeister der Gemeinde, und ca. zehn Gemeinderäte
Für TPF: der Leiter des Standorts in Begleitung von 3 Personen
Wir haben die gleiche Präsentation wie in L'Hôpital gehalten, die Sitzung, die keinen besonderen
zeitlichen Einschränkungen unterlag, dauerte mit 1,5 bis 2 Stunden etwas länger.
16. Juli 2015, früher Abend (18.00 bis 20.00 Uhr), Großer Saal des Neuen Ratshauses in Völklingen
In Absprache mit Herrn Frederic Joureau, französischer Konsul in Saarbrücken (informiert waren
ebenso der Unterpräfekt von Forbach und der Leiter der DREAL UT 57 (Regionaldirektion für Umwelt,
Raumordnung und Wohnungsbau, Regionalstelle 57)) erklärten wir uns zu einer Präsentation unserer
Vorhaben gegenüber dem Stadtrat von Völklingen bereit. Organisiert wurde die Veranstaltung vom
Bürgermeister Völklingens und von Herrn André Johann vom saarländischen Umweltministerium.
Anwesend waren:
Der Bürgermeister von Völklingen, ein Auditorium von ca. fünfzig Personen (in erster Linie Stadträte),
der Bürgermeister von Lauterbach (ein Stadtteil von Völklingen) und die Bürgermeister der
Nachbargemeinden von Völklingen: Grossrosseln, Wadgassen und Überherrn.
Am Tisch gegenüber den Gemeinderäten, wo die Vertreter von TPF saßen, befanden sich auch: Herr
Kramer, saarländischer Staatssekretär für Umwelt (Stellvertreter des saarländischen
Umweltministers, Herr Jost), Herr Johann (siehe oben), der Bürgermeister von Völklingen und
weitere nicht namentlich genannte Personen.
Dank einer Simultanverdolmetschung französisch/deutsch (in beide Richtungen) waren Gespräche
möglich.
Wir hielten unsere ca. 45-minütige Präsentation und gaben anschließend das Wort für Fragen weiter.
Daraufhin wurden zahlreiche Erklärungen von den Vertretern der verschiedenen politischen
Strömungen verlesen. Für eine derartige Veranstaltung waren wir nicht gekommen. Sie unterschied
sich stark von der Informationsveranstaltung bei der Stadtratssitzung in Völklingen, an der ich im Jahr
2008 im Rahmen eines Betriebsgenehmigungsantrags mit öffentlicher Anhörung teilnahm und die
den damaligen Veranstaltungen in Frankreich sehr ähnelte.
Der saarländische Staatssekretär erläuterte mehrfach seine Position. Gleiches taten wir jeden Mal,
wenn wir eine Frage erkennen konnten, bzw. um unwahre Behauptungen richtigzustellen.
Trotz allem gab es einige wenige Fragen zum Thema, die wir beantworteten, insbesondere die des
Bürgermeisters von Lauterbach, der zurecht erklärte, dass er am stärksten von dem Vorhaben
betroffen sei, da der Ort direkt an der Grenze zu Carling liege.
Mit freundlichen Grüßen
M. Le Govic
Anhänge II
Seite 125-127
<<Eingangsstempel>>
FRANZÖSISCHE REPUBLIK
STADT SAINT-AVOLD
(DEPARTEMENT MOSELLE)
AUSZUG
Aus dem Sitzungsprotokoll des Stadtrats
Ordentliche Sitzung von Donnerstag, den 16. Juli 2015
Gewählte Stadträte: 33
in Funktion: 33
Anwesend (21)
[…]
Stellvertreter (6)
[…]
Stadträte (14)
[…]
Nicht anwesend (12)
Nicht anwesend,
Vollmacht an anwesende
Mitglieder erteilt (9)
[…]
Nicht anwesend,
keine Vollmacht an anwesende
Mitglieder erteilt (3)
[…]
Bemerkungen:
12 UMWELT – ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG – ANTRAG DER GESELLSCHAFT TOTAL
PETROCHEMICALS FRANCE AUF ERTEILUNG DER BETRIEBSGENEHMIGUNG FÜR EINE NEUE
PRODUKTIONSSTÄTTE „C4-HARZ“ IN DEN GERMARKUNGEN SAINT-AVOLD UND L’HOPITAL
Vortrag von Herrn Helfenstein, Stadtrat, Berichterstatter.
Mit Präfekturerlass Nr. 2015-BAEAT-2 vom 26. Mai 2015 wurde eine öffentliche Anhörung
zum Antrag der Gesellschaft Total Petrochemicals France (TPF) auf Erteilung der
Betriebsgenehmigung für eine neue Produktionsstätte „C4-Harz“ in den Gemarkungen SaintAvold und L’Hôpital angeordnet.
Der Zeitraum der öffentlichen Anhörung beginnt am 29. Juni 2015 und endet am 29. Juli
2015 (einschließlich).
Herr Pascal Schuster wurde zum Anhörungsleiter berufen.
Der Sitz der Anhörung ist Saint-Avold.
Die Öffentlichkeit kann Einsicht in die Unterlagen nehmen und Einwände im hierfür
bereitgehaltenen Register in den Stadt-/Gemeindeverwaltungen von Saint-Avold, Carling
und L’Hôpital eintragen lassen oder sie an den Anhörungsleiter senden.
Der Antrag betrifft die Schaffung einer neuen Produktionsstätte für täglich 20 t Harze,
Produkte mit hohem Mehrwert, mit denen am Wachstum bestimmter Märkte partizipiert
werden soll. Der Antrag ist Teil des Projekts „Ambition Carling 2016“ zur Umgestaltung der
Tätigkeiten am Standort Carling/Saint-Avold und Stärkung seiner Wettbewerbsfähigkeit.
<<Fußzeile>>
Die neue Produktionsstätte wird dazu beitragen, dass die petrochemische Plattform
Carling/Saint-Avold zum europäischen Zentrum für Kohlenwasserstoffharze (petrochemische
Spezialprodukte) wird.
Dem Stadtrat der Stadt Saint-Avold wird, vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des
Anhörungsleiters, eine positive Stellungnahme zum Antrag der Gesellschaft TPF empfohlen.
--- Diskussion --Entscheidung des Stadtrats: einstimmig zugestimmt
Für die Richtigkeit des Auszugs
<<Stempel, Datum, Unterschrift des Bürgermeisters>>
<<Fußzeile>>
Departement Moselle
Arrondissement Forbach
GEMEINDE L’HOPITAL
Aus dem Sitzungsprotokoll
des Gemeinderats
Gewählte Gemeinderäte: 29
Gemeinderäte in Funktion: 29
Anwesende Gemeinderäte: 19
Sitzung vom 27. Juli 2015, 18.00 Uhr
Unter dem Vorsitz von Herrn Weber, Gilbert,
Bürgermeister
Anwesend: […]
Entschuldigt: […]
Abwesend: […]
Vollmacht haben erteilt: […]
TOP 1 – Öffentliche Anhörung zum Antrag der Gesellschaft Total Petrochemicals auf
Erteilung der Betriebsgenehmigung für eine neue Produktionsstätte „C4-Harz“ in den
Gemarkungen Saint-Avold und L’Hôpital: Stellungnahme des Gemeinderats
Herr Muller informiert den Gemeinderat über den Präfekturerlass Nr. 2015-BAEAT-2 vom 26.
Juni 2015 über die Eröffnung der öffentlichen Anhörung zum Antrag der Gesellschaft Total
Petrochemicals France auf Erteilung der Betriebsgenehmigung für eine neue
Produktionsstätte „C4-Harz“ in den Gemarkungen Saint-Avold und L’Hôpital. Diese
öffentliche Anhörung begann am 29. Juni 2015 und endet am 29. Juli 2015, es wurde um die
Stellungnahme des Gemeinderats gebeten.
Dieser Antrag, der unter die Kategorien der aus
überwachungsbedürftigen Anlagen fällt, ist genehmigungspflichtig.
Umweltschutzgründen
In das Anhörungsregister sowie die Genehmigungsantragsunterlagen kann zu den
gewohnten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Einsicht genommen werden.
Der Gemeinderat gibt einstimmig eine positive Stellungnahme zu dem Antrag ab:
Anzahl JA-Stimmen: 23
Für die Richtigkeit des Auszugs
<<Stempel, Datum, Unterschrift des Bürgermeisters>>
Seite 129-132
20150709-19
STADT FREYMING-MERLEBACH
SITZUNG DES STADTRATS VOM 9. JULI 2015
Der Stadtrat der Stadt Freyming-Merlebach, ordnungsgemäß einberufen durch den Bürgermeister,
tritt im Sitzungssaal des Rathauses unter dem Vorsitz von Herrn Pierre Lang, Bürgermeister, zusammen.
GEWÄHLTE STADTRÄTE: dreiunddreißig (33)
IN FUNKTION: dreiunddreißig (33)
ANWESEND: […]
ENTSCHULDIGT: […]
NICHT ENTSCHULDIGT: […]
HABEN STIMMVOLLMACHT AN ANWESENDE STADTRÄTE ERTEILT: […]
TAGESORDNUNG
19. Vorhaben des Betriebs einer neuen Produktionsstätte „C4-Harz“ in den Gemarkungen SaintAvold und L’Hôpital – Stellungnahme
Der Bürgermeister trägt Folgendes vor:
Mit Schreiben vom 5. Juni 2015 bat die Unterpräfektur die Stadt um eine Stellungnahme zu einem Vorhaben
einer aus Umweltschutzgründen überwachungsbedürftigen Anlage mit Einrichtung einer Produktionsstätte für
C4-Harze am Standort von Total Petrochemicals France (es werden nur Stellungnahmen berücksichtigt, die
nach Eröffnung der Anhörung bis zu 15 Tage nach deren Abschluss abgegeben wurden, die entsprechenden
Termine sind der 29. Juni und der 29. Juli).
Zu beachten ist, dass die Unterlagen nicht bei uns vor Ort eingesehen werden können, dies ist nur in den Stadt/Gemeindeverwaltungen von Saint-Avold, L’Hôpital und Carling möglich.
Im zweiten Halbjahr 2015 werden einige strukturell defizitäre Bereiche des Standorts stillgelegt, wobei es in
diesem Zusammenhang zu keinen Entlassungen kommen wird und auch die Beziehungen von Total mit den
Kunden der Plattform (Dampfcrackanlage, Benzinproduktion, Lagerung von Kohlenwasserstoffen usw.) nicht
beeinträchtigt werden.
Die neue Anlage wird pro Tag 20 Tonnen C4-Harze produzieren (Ricon, Krasol und Monol, Harze mit hohem
Mehrwert, mit denen am Wachstum bestimmter Märkte partizipiert werden soll).
In der Produktionsstätte „C4-Harz“ werden im Wesentlichen gefährliche Abfälle anfallen. Es wird mit ca. 700
Tonnen Abfällen pro Jahr gerechnet. Durch die geplante Stilllegung einiger Bereiche dürfte die Inbetriebnahme
der neuen Anlage, der Verträglichkeitsstudie zufolge, kompensiert werden. Lithium, einer der in der
Produktionsstätte „C4-Harz“ anfallenden Abfälle, ist hingegen ein Stoff, der bisher nicht in den Emissionen
enthalten war.
Lithium und die Verbindung Lithiumhydroxid wurden – im Gegensatz zu den anderen am Standort
vorhandenen Gefahrstoffen – bisher nicht auf ihre Ökotoxizität hin untersucht.
Lithiumhydroxid wird zu den Emissionen der Anlage gehören und zu einer geschätzten Lithium-IonenKonzentration von 7 g pro Liter am Ausfluss des Kohlenwasserstoffabscheiders und anschließend im
Merlenbach führen. Dies entspricht einer Tagesmenge von 170 kg. Da es hierzu bisher keine BVT-Verfahren (im
Bereich Entsorgung), europäischen Richtlinien und Aufbereitungsmöglichkeiten gibt, ist für die Anlage eine
Einleitung in natürliche Gewässer vorgesehen (nach physikalisch-chemischer sowie biologischer Behandlung, in
der Verträglichkeitsstudie nur vage angesprochen).
Zur Erinnerung: Lithium ist ein extrem ätzender Stoff, der bei Kontakt mit Wasser Dämpfe freisetzen kann, die
sich spontan entzünden können. Er gehört zu den Gefahrstoffen des Standorts, die das Tragen einer
vollständigen Schutzausrüstung (Kleidung, Handschuhe, Gesichts- und Augenschutz) erfordern.
In der Verträglichkeitsstudie ist festgehalten, dass seine Ökotoxizität nicht bekannt ist und dass hierzu
besondere Untersuchungen vorgenommen wurden, deren Richtigkeit infrage gestellt wird: „da gesetzliche
Vorgaben hierzu fehlen, wurde eine Bewertung des ökotoxikologischen Risikos der Lithiumemissionen
durchgeführt“, jedoch durch TOTAL und nicht durch eine unabhängige zugelassene Prüfstelle. „Zudem wurde
die sogenannte Toxkit-Methode angewandt. Dabei handelt es sich um angeblich schnelle und robuste
Ökotoxizitätstests, die von der Gesellschaft MicroBiotests vertrieben werden sowie schneller und günstiger als
genormte Tests durchgeführt werden sollen. Diese Tests sind jedoch nicht genormt (ISO-NF-Normen oder OCDEGuidelines). In der Verträglichkeitsstudie wird die Vergleichbarkeit beschrieben, es ist jedoch zu beachten, dass
noch nicht abschließend feststeht, inwiefern die Toxkit-Ergebnisse mit [normalisierten] Tests gleichzusetzen
sind.“ Somit fehlen die Angaben zur Ökotoxizität dieses Stoffes in der Gefährdungsstudie des Projekts – im
Gegensatz zu den 23 weiteren Gefahrstoffen, die am Standort vorhanden sind. Es gibt gegenwärtig keinerlei
Erkenntnisse über die Auswirkungen von Lithium in Gewässern.
Dennoch scheinen sich die Autoren der Verträglichkeitsstudie eines gewissen Gefährdungsgrads für die
Bevölkerung bewusst zu sein, denn sie erwähnen dies wie folgt: „Was die Gewässer angeht, so werden die
Abwässer des Standorts vor der Einleitung in den Merlenbach, wo das Fischen untersagt ist, behandelt. Zudem
sind in der Umgebung keine Badegewässer bekannt, und im Merlenbach ist das Baden verboten. Somit ist eine
Gefährdung der Bevölkerung durch den Verzehr von Fischen und das Trinken von Wasser beim Baden oder
durch Hautkontakt ausgeschlossen.“
Allerdings stellen die Seen der ehemaligen Steinbrüche Freyming und Barrois durchaus Gewässer in der Nähe
des Standorts und des Merlenbachs dar. Auch wenn das Baden und Fischen dort verboten ist, wurde
regelmäßig festgestellt, dass viele Personen die Sicherheitsbestimmungen nicht einhalten und von der Polizei
ermahnt werden müssen. Somit wäre der Verträglichkeitsstudie zufolge jede Person, die dort badet, ins Wasser
fällt oder dort gefangene Fische verzehrt, nach der Inbetriebnahme der Produktionsstätte „C4-Harz“ einem
Risiko durch Verzehr/Verschlucken oder Hautkontakt ausgesetzt. Außerdem soll daran erinnert werden, dass
südlich des Merlenbachs Pumpstationen betrieben werden.
Für diese Lithiumverbindung (Lithiumhydroxid) gibt es keine BVT-Verfahren zum Abbau des Stoffes, ebenso gibt
es keine gesetzlichen Grenzwerte für die Qualität des Oberflächen- und Grundwassers. Der
Verträglichkeitsstudie zufolge scheint es auch keine Verfahren zur Aufbereitung von Lithium in Form von
Lithiumhydroxid zu geben.
Es gibt jedoch eine Alternative zur Einleitung in Gewässer, nämlich die Verbrennung/Verdampfung der
Abwässer. Diese Möglichkeit wurde verworfen, da hierbei jährlich ca. 7000 Kubikmeter Wasser durch
zugelassene Unternehmen verdampft werden müssten.
Der Verträglichkeitsstudie zufolge würde diese Variante hohe finanzielle, energetische und ökologische
Belastungen mit sich bringen, die durch die erwarteten Vorteile für die Umwelt nur schwer begründbar sind
(Treibhausgase, Ascheproduktion, zusätzlicher Verkehr, Kosten von jährlich über 1 Million Euro, die durch die
Produktionsstätte nicht zu tragen sind).
Der Gemeinderat,
gestützt auf die Beratung vom 29. Juni 2015, TOP 19,
in Erwägung der Risiken, die durch die Einleitung von Lithium, einem als ätzend bekannten,
empfindlichen und mit Wasser reagierenden Stoff, dessen Ökotoxizität und Auswirkungen für das
Ökosystem und die Umwelt jedoch nicht bekannt sind, in Gewässer entstehen,
nach Hören des Vortrags des Bürgermeisters,
nach Diskussion,
beschließt mit Mehrheit, Gegenstimmen: Herr J.-M. Haas (Vollmacht von Frau F. Golidité)
· die vorgenannte Beratung vom 29. Juni 2015, TOP 19, zu verschieben
· eine Stellungnahme mit Vorbehalten zur Inbetriebnahme einer Produktionsstätte für C4-Harz
am Standort von Total Petrochemicals France in Carling/Saint-Avold abzugeben,
· sich dafür auszusprechen, eine alternative Entsorgungslösung ohne Einleitung in Gewässer
zu prüfen oder, falls nicht möglich, die fehlenden Garantien und Informationen zur
Ökotoxizität und zur Gefährdung der Bevölkerung zu erhalten.
Geschehen und beraten am oben genannten Tag. Alle anwesenden Mitglieder haben das Verzeichnis
unterzeichnet. Der Bürgermeister bescheinigt, dass das Protokoll der Sitzung am 10. Juli 2015 an der
Tür des Rathauses ausgehängt wurde.
<< Datum, Namensstempel und Unterschrift des Bürgermeisters>>
FRANZÖSISCHE
REPUBLIK
STADT CREUTZWALD
AUSZUG AUS DEM BERATUNGSREGISTER
Department Moselle
Arrondissement Boulay
Ordentliche Sitzung vom Montag, den 6. Juli 2015
Anzahl der Stadträte in
Funktion: 33
Der Stadtrat der Stadt Creutzwald, am 30. Juni 2015 ordnungsgemäß einberufen durch den Bürgermeister, tritt
am üblichen Sitzungsort unter dem Vorsitz von Herrn Jean-Pierre Wozniak, Bürgermeister, zusammen.
Anwesend: […]
Abwesend und vertreten: […]
Abwesend: KEINE
Schriftführerin: Frau Fisch, Vincente
Bericht: 21
Abteilung: DST/Sarah Futika
Gegenstand: Aus Umweltschutzgründen überwachungsbedürftige Anlage – Öffentliche Anhörung –
Vorhaben des Betriebs einer neuen Produktionsstätte „C4-Harz“ in den Gemarkungen Saint-Avold und
L’Hôpital – Antrag der Gesellschaft Total Petrochemicals France
Herr Salvatore Fioretto, stellvertretender Bürgermeister, trägt Folgendes vor:
Die Gesellschaft Total Petrochemicals France betreibt in den Gemarkungen Saint-Avold und L’Hôpital regulär im
Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen genehmigte petrochemische
Anlagen. Es handelt sich um eine unter „SEVESO hoch“ eingestufte Anlage, die mittels per Pipeline
angeliefertem Naphta, das aus der Destillation von Erdöl gewonnen wird, wichtige petrochemische
Zwischenerzeugnisse wie Ethylen und Propylen sowie Kunststoffe wie Polystyrol und Polyethylen herstellt.
Die genannte Gesellschaft plant die Schaffung einer neuen Produktionsstätte für täglich 20 t C4-Harze
(Handelsbezeichnungen Ricon, Krasol und Monol), die einen hohen Mehrwert bieten und mit denen am
Wachstum bestimmter Märkte partizipiert werden soll. Der Antrag steht im Zusammenhang mit dem Projekt
„Ambition Carling 2016“, das eine Umgestaltung der Aktivitäten des Standorts Carling/Saint-Avold zur
Wiederherstellung seiner Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel hat. In diesem Kontext werden bestimmte Bereiche
ab 2015 stillgelegt (in erster Linie die Dampfcrackanlage und die Benzinproduktion), andere werden verändert
(Produktionsstätten Polystyrol, Polyethylen …). Darüber hinaus ist die Einrichtung neuer Produktionseinheiten
geplant, etwa die sogenannte PPC-Anlage zur Produktion von Polypropylen-Verbindungen und die
Produktionsstätte für täglich 20 Tonnen C4-Harze.
Die neue Produktionsstätte soll dazu beitragen, dass die petrochemische Plattform Carling/Saint-Avold zum
europäischen Zentrum für Kohlenwasserstoffharze (petrochemische Spezialprodukte) wird.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen hat der Präfekt per Erlass vom
26. Mai 2015 die Eröffnung einer öffentlichen Anhörung über einen Monat, vom 29. Juni bis 29. Juli 2015,
vorgeschrieben. Die Anhörungsunterlagen können in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen von Saint-Avold,
Carling und L’Hôpital eingesehen werden. In diesem Zusammenhang wurden wir aufgefordert, unsere
Stellungnahme zum Genehmigungsantrag abzugeben.
Die Produktionsstätte für C4-Harze wird an einer zentralen Stelle der Plattform, in Nähe der alten
Produktionsstätte „Styrol IV“ eingerichtet. Dieser Einheit wird ein neuer Butadien-Speicher im vorhandenen
Bereich „Speicher Süd“ zugeordnet.
Für den Betrieb werden die folgenden Produktionsanlagen benötigt: zwei neue Kessel für die Dampferzeugung,
eine Glykolwasser-Produktionseinheit, neue Kühltürme.
Die neue Einheit wird sich in das Industriegefüge der Plattform einfügen und keine signifikanten Auswirkungen
auf die Landschaft haben. Das nächstgelegene städtische Siedlungsgebiet, das zur Gemeinde L’Hôpital gehört,
liegt mehr als 800 m nördlich des Standorts.
Der genannte Bereich stellt keinen für Tiere und/oder Pflanzen günstiges Gebiet dar. Der eingegrabene
Butadien-Speicher wird auf einer nicht feuchten Brachfläche mit Grasbewuchs errichtet.
Zu den Auswirkungen auf den Wasserverbrauch: Der TPF-Standort wird von der Société des Eaux de l'Est (SEE)
mit Trink- und Prozesswasser versorgt. Dieses Wasser wird über Bohrungen dem Grundwasser entnommen.
Für den Betrieb der geplanten Anlagen werden zwei Wassertypen benötigt:
- unbehandeltes Prozesswasser für den Einsatz in den Kühlsystemen mit einem geschätzten
Jahresverbrauch von 244.800 m³;
- demineralisiertes Wasser, das in der Demineralisierungsanlage des Standorts behandelt wird, zum
Einsatz im Rahmen der Produktionsverfahren für die C4-Harze, der Dampferzeugung durch die beiden
Kessel und der Glykolwasser-Versorgung. Der Jahresverbrauch wird auf 302.290 m³ geschätzt. Trotz
des neuen Wasserbedarfs der Produktionsstätte dürfte der Gesamtbedarf des TPF-Standorts nach der
Umsetzung des Projekts „Ambition Carling 2016“ bis 2016 bei unbehandeltem Wasser um 50 % und
bei demineralisiertem Wasser um 40 % gegenüber 2012 sinken.
Zu den Auswirkungen auf die Abwässer: Die Abwässer der vorhandenen Anlagen des TPF-Standorts werden
lokal behandelt und anschließend in der biologischen Kläranlage (Arkema) sowie danach in der
Endaufbereitungsstation (STF) von Arkema aufbereitet. Die Abwässer der Plattform am Einleitungspunkt der
STF in den Merlenbach unterliegen den Qualitätsanforderungen des Präfekturerlasses Nr. 2012-DLP-BUPE-496
vom 15. Oktober 2012. Durch die Anlage „C4-Harz“ werden verschiedene Arten von Abwässern anfallen. Die
Akzeptabilität der Abwässer des neu gestalteten TPF-Standorts wurde im Rahmen des Verfahrens mit dem Ziel
geprüft, eine Verschlechterung der Gewässerqualität zu vermeiden und Zustand der Gewässer zu erhalten bzw.
zu verbessern. Aus dieser Prüfung ergibt sich insgesamt einer Verbesserung der Wasserqualität, insbesondere
in Bezug auf Nickel, Kupfer und Zink, auch wenn aufgrund der Abwässer der gesamten Plattform bei den beiden
letztgenannten Elementen keine gute Gewässerqualität erreicht werden kann.
Die Auswirkungen im Bereich Luft/Geruch (unfallbedingte Risiken durch das Vorhaben) sind in den Unterlagen
angegeben. Dort sind auch Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder Kompensation der Auswirkungen
beschrieben.
Dem Stadtrat wird empfohlen, eine positive Stellungnahme zum Vorhaben des Baus einer neuen
Produktionsstätte für täglich 20 t C4-Harze abzugeben und den Bürgermeister zu bevollmächtigen, alle
Urkunden und Dokumente zu unterzeichnen sowie alle Formalitäten vorzunehmen, die für die Umsetzung der
vorliegenden Entscheidung notwendig sind.
NACH BERATUNG
ENTSCHEIDET DER STADTRAT WIE FOLGT:
ANGENOMMEN
Geschehen und beraten in Creutzwald am oben genannten Tag.
Alle anwesenden Mitglieder haben das Verzeichnis unterzeichnet. Der Bürgermeister bescheinigt, dass das
Protokoll der Sitzung am 7. Juli 2015 an der Tür des Rathauses ausgehängt wurde.
Übermittelt zur rechtlichen Prüfung am 7. Juli 2015
Zugestellt am
<<Name,
Stempel
und
Unterschrift
des
Bürgermeisters>>
Für die Richtigkeit der Abschrift
<<Datum, Name, Stempel und Unterschrift des
Bürgermeisters>>
<<Eingangsstempel>>
Anhänge III
Pascal Schuster
Untersuchungskommissar
Forbach, 30. Juli 2015
Öffentliche ICPE-Befragung zu TPF in Saint-Avold
Projekt: Produktionseinheit für C4-Harz
Anforderung einer Antwortschrift
Ich habe Ihnen alle E-Mails von Saarländern mit Beschwerden auf Deutsch zugesandt.
Ebenso habe ich Ihnen sämtliche Schreiben der deutschen und französischen Öffentlichkeit
ausgehändigt.
Gleichermaßen habe ich Ihnen die Kopien des Befragungsregisters von Saint-Avold mit Beschwerden
übermittelt.
Können Sie mir bitte baldmöglichst auf diese Beschwerden antworten, damit ich auf die Nachfragen
dieser Personen in meinem Bericht eingehen kann.
Pascal Schuster
Anschrift
Der Verbraucherverband UFC QUE CHOISIR von Moselle Ost hat die Antragsunterlagen der
öffentlichen Befragung zur Ansiedlung der C4-Harz-Produktionseinheit (PE) am Standort der
Chemieplattform Carling eingesehen und weist in diesem Zusammenhang auf folgenden
Punkt hin:
Lithiumhydroxidableitungen in den Bach Merle
Der Bach Merle ist ein Wasserlauf, der durch die Ableitungen der chemischen Industrie in
Carling bereits stark belastet ist, die Wasserqualität wird als schlecht beurteilt.
Nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie wird dieser Bach als prioritär für die
Umsetzung spezieller Maßnahmen eingestuft. Die Wiedererlangung des „guten Potenzials“
(anstelle des „guten Zustands“) wurde auf 2027 verschoben (ursprüngliche Frist: 2015!).
Im Plan zur Bewirtschaftung und Verwaltung der Gewässer (SAGE), der derzeit erstellt wird,
ist die Bekämpfung der industriellen Verschmutzung als klares Ziel festgelegt: allgemeines
Ziel B1 – Verringerung der industrie-, handwerks- und gewerbebedingten
Verschmutzung.
Auszug aus dem Plan für nachhaltige Bewirtschaftung und Verwaltung (PAGD) des SAGE
für das Steinkohlebecken (Seite 45 und 46): „Die größte Herausforderung, die sich stellt, ist
also die Verringerung der Ableitungen giftiger Stoffe.“
Wir halten es für inakzeptabel, weiterhin Schadstoffe, insbesondere Lithiumhydroxid in
großen Mengen in dieses Gewässer abzuleiten, obwohl die Auswirkungen auf Flora und
Fauna nicht abzuschätzen sind. In der Fachliteratur ist von einem ätzenden Stoff die Rede,
der Reizungen der Haut, der Augen, der Atemwege und des Verdauungstrakts verursacht
und dessen Abfälle in hermetisch verschlossenen Behältern zu lagern sind.
Der Vorschlag von TOTAL, „eine Kampagne zur Beobachtung der Auswirkungen des
Lithiums auf den Wasserkörper Rossel 2 nach Inbetriebnahme der Produktionseinheiten des
Projekts Ambition Carling 2016 insgesamt durchzuführen“, stellt uns nicht zufrieden: Man
kann nicht Richter und Partei zugleich sein!
Dementsprechend geben wir angesichts fehlender genauerer Daten zu den Gefährdungen
für die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt sowie zum Schutz der
Wasserressourcen eine negative Stellungnahme zu diesem Projekt ab und fordern die
Anwendung des Vorsorgeprinzips bzw. die Prüfung anderer Formen der
Rückgewinnung dieses Stoffs.
Alle Dokumente des SAGE sind beim Generalrat des Departements Moselle einsehbar.
{handschriftlich: ersetzt Mail2-France vom 27. Juli 2015 …}
Briefkopf
Mitteilung des Umweltverbands ADELP zur Ankündigung der öffentlichen Befragung
für eine überwachungsbedürftige Anlage
aufgrund des Entwurfs für einen Betriebsgenehmigungsantrag für
eine PRODUKTIONSEINHEIT FÜR C4-HARZE auf der Chemieplattform Carling/SaintAvold
von TPF
Bezugsdokumente:
·
·
·
·
URL
TPF – RAFFINAGE CHIMIE – Chemieplattform Carling/Saint-Avold – Entwurf für einen
Betriebsgenehmigungsantrag für eine PRODUKTIONSEINHEIT FÜR C4-HARZE –
zentraler Bereich des Standorts – östlich der NORSOLEN-Anlage – allgemeine
Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Gefahrenstudie (1/6)
Standpunkt des Plans zur Bewirtschaftung und Verwaltung der Gewässer (SAGE) für das
Steinkohlebecken
RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom
23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft
im Bereich der Wasserpolitik
Situationsbeschreibung:
Uns ist bewusst, dass der Total-Konzern als einer der wichtigsten europäischen Akteure in der
petrochemischen Industrie das industrielle und betriebliche Profil seiner Niederlassung in
Carling/Saint-Avold, deren Ergebnisse in einigen Geschäftsbereichen ein strukturelles Defizit
aufweisen, weiterentwickeln möchte.
Wir verstehen, dass mit dem von TPF ausgearbeiteten Projekt Ambition Carling 2016 zur Anpassung
der petrochemischen Plattform Carling/Saint-Avold das Ziel verfolgt wird, die Wettbewerbsfähigkeit
wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu sichern.
Die geplanten betrieblichen Veränderungen im Rahmen dieses Projekts sind in drei Phasen
beschrieben:
·
-
Dampfcrackanlage, Benzinproduktionsstätte und damit verbundene Anlagen
·
-
Änderung einiger bestehender Anlagen:
Erhöhung der Produktionskapazität der PSC3-Anlage in der Polystyrol-Produktionsstätte
Umbau und Modernisierung der Produktionseinheit für Norsolenharze
Anpassung der Bahnlogistikplattform Süd
Verbesserung der Polyethylen-Produktionseinheit
·
-
Einstellung folgender strukturell defizitärer Betriebsaktivitäten im zweiten Halbjahr
2015:
Bau neuer Produktionseinheiten:
so genannte PPC-Produktionseinheit für Polypropylen-Verbundwerkstoffe (Stoff oder chemische
Verbindung, Vermischung des geschmolzenen Polypropylens mit anderen Stoffen und Additiven)
-
-
Chemische Beschreibung: Den Polymeren werden systematisch als Additive bezeichnete
chemische Spezies zugesetzt, die deren Eigenschaften verändern: Härte, Aussehen (Treibmittel),
Farbe (Pigmente), chemische Beständigkeit (Antioxidationsmittel).
C4-Harz-PE (Handelsbezeichnungen: Ricon®, Krasol® und Monol®), Kunststoffe mit hohem
Mehrwert, zusammen mit einem neuen Butadien-Tanklager
Unser Konzept:
Die betriebsbedingten Ableitungen bei der C4-Harz-Herstellung, die größtenteils aus Wasser bestehen,
enthalten Spuren von Kohlenwasserstoffen sowie Lithiumspuren in Form von hydratisiertem
Lithiumhydroxid.
Da es für Lithiumhydroxid keine Vorschriften (keine gesetzlich geregelten Grenzwerte und keine
Vorgaben bezüglich der besten verfügbaren Technologien seitens der Europäischen Kommission, da
kaum Publikationen zur Ökotoxizität dieser chemischen Spezies vorhanden) und kein
Aufbereitungsverfahren gibt, hat Total Labortests durchgeführt, um die Toxizität der Ableitungen für
empfindliche Wasserorganismen zu prüfen.
·
·
Die Tests zeigten, dass bei Ableitungen mit erhöhten Lithiumkonzentrationen (nur bei
Herstellung einer Harzsorte) Auswirkungen auf den Wasserkörper Rossel 2 beobachtet
werden könnten, in Bezug auf die Jahresdurchschnittskonzentration in Niedrigwasserperioden
jedoch keinerlei Auswirkungen feststellbar sind. (Allerdings ist anzumerken, dass die
Konzentration eventuell abgeleiteter Schadstoffe im Fluss bei Niedrigwasser entsprechend
höher ist.)
Die Testergebnisse, bei denen die tatsächliche Zusammensetzung der wässrigen Ableitungen
am Ausgang der Endaufbereitungsanlage nicht berücksichtigt wird (Vermischung mit
Ableitungen, die durch neue Produktionseinheiten und Änderungen bei einigen anderen
Produktionseinheiten verursacht werden), veranlassten TPF folglich, eine Kampagne zur
Beobachtung der Auswirkungen des Lithiums auf den Wasserkörper Rossel 2 nach
Inbetriebnahme der Produktionseinheiten des Projekts Ambition Carling 2016 insgesamt
durchzuführen.
Informationen zur physikalisch-chemischen Beschaffenheit und
Ökotoxizität der Ableitungen:
Da Lithiumhydroxid-Monohydrat sehr gut wasserlöslich ist (216 g/l bei 20 °C), breitet es sich
entsprechend leicht aus. Die verfügbaren Sicherheitsdatenblätter für Lithiumhydroxid weisen jedoch
darauf hin, dass aufgrund mangelnder Forschungsergebnisse keine Angaben zur Ökotoxizität
vorliegen.
·
·
·
·
In den verfügbaren Quellen wurden keine Angaben zu einer krebserzeugenden Wirkung gefunden.
In den verfügbaren Quellen wurden keine Angaben zu einer mutagenen Wirkung auf
Säugetierzellen (in vivo oder in vitro) gefunden.
In den verfügbaren Quellen wurden keine Angaben zu Auswirkungen auf die Fortpflanzung
gefunden.
Es bleibt lediglich ein Verdacht: „Einleitungen des Stoffs in das Abwasser oder in Wasserläufe
sollten vermieden werden.“ Es scheint sich um einen giftigen Stoff zu handeln, allerdings gibt es
bis jetzt nicht genügend Untersuchungen.
Unsere Stellungnahme:
Wir stellen fest, dass keine Aufbereitung des abgeleiteten Stoffs stattfindet, sondern er wird lediglich
verdünnt, um die Konzentration in den Ableitungen (Rossel) zu verringern. Darüber hinaus ist unter
Umständen eine Verbindung mit anderen Molekülen in der seit Jahrzehnten nachhaltig verschmutzten
natürlichen Umgebung zu erwarten, die zu einer Verstärkung der Wirkung von Schadstoffen auf Flora,
Fauna und Lebewesen führt.
Zum anderen steht das Projekt im Gegensatz zum allgemeinen Ziel „B1 – Verringerung der industrie-,
handwerks- und gewerbebedingten Verschmutzung“, das vom SAGE für das Steinkohlebecken
vorgegeben wird.
Deshalb wünschen wir keinerlei Ableitung, auch nicht nach einer Aufbereitung, sondern eine
vollständige Rückgewinnung des Abfalls oder einen geschlossenen Produktionskreislauf.
Das Gebiet in Carling ist in einem so schlechten Zustand, dass es mit Verweis auf die RICHTLINIE
2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur
Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
(Absatz 31 auf Seite 3) keine weiteren Belastungsquellen geben darf.
„Falls ein Wasserkörper durch menschliches Einwirken oder aufgrund natürlicher Bedingungen so
stark belastet ist, dass es sich als unmöglich erweist oder mit übermäßig hohen Kosten verbunden
wäre, einen guten Zustand des Gewässers zu erreichen, müssen unter Umständen anhand geeigneter,
schlüssiger und transparenter Kriterien weniger strenge Umweltziele festgelegt und alle möglichen
Maßnahmen ergriffen werden, um einer weiteren Verschlechterung des Gewässerzustands
vorzubeugen.“
Dementsprechend geben wir eine negative Stellungnahme zu diesem Projekt ab.
Jean-Marie Bonnetier, Vorsitzender des ADELP
Anschrift1
Betreff: Öffentliche Befragung, ICPE-Antrag von TOTAL:
Produktionseinheit für C4-Harze
Anschrift2
Metz, 24. Juli 2015
Sehr geehrter Herr Präfekt,
die Mitglieder der lokalen Wasserkommission (CLE) erhielten über die Presse Kenntnis vom Projekt
von TOTAL PETROCHEMICALS bezüglich einer Produktionseinheit für C4-Harze. Dieser Antrag
mit öffentlicher Befragung wurde nicht entsprechend der Empfehlung des PAGD (Verfügung B1.1:
CLE über ICPE-Unterlagen informieren, die für die Wasserqualität relevant sind) und der aktuellen
Praxis, die in Abstimmung mit den staatlichen Stellen eingeführt wurde, an die CLE des SAGE für das
Steinkohlebecken übermittelt.
Laut technischer Zusammenfassung des Antragstellers entstehen bei der Herstellung von C4-Harzen
Ableitungen, die Lithiumhydroxid enthalten, über dessen Toxizität kaum etwas bekannt ist. Diese
Ableitungen, für die es gegenwärtig keine gesetzlichen Vorgaben gibt und die von den vorhandenen
Aufbereitungsanlagen nicht abgebaut werden können, werden in die natürliche Umgebung eingeleitet.
Das Projekt steht im Gegensatz zum allgemeinen Ziel „B1– Verringerung der industrie-, handwerksund gewerbebedingten Verschmutzung“ des SAGE für das Steinkohlebecken. Ebenso wünscht sich
die CLE, dass eine Alternative zur Ableitung geprüft wird, z. B. die Rückgewinnung des Abfalls oder
ein geschlossener Produktionskreislauf …
Mit freundlichen Grüßen
Präsident der lokalen Wasserkommission
Jean-Bernard MARTIN
Bürgermeister von COCHEREN
Kopie an:
Direktor von TOTAL
Untersuchungskommissar
Generaldirektor der Wasseragentur Rhein-Maas
Seite 145-177
Pascal Schuster
Untersuchungskommissar
Forbach, 30. Juli 2015
Öffentliche ICPE-Befragung zu TPF in Saint-Avold
Projekt: Produktionseinheit für C4-Harz
Anforderung einer Antwortschrift
Ich habe alle E-Mails von Saarländern mit Beschwerden auf Deutsch an Sie weitergeleitet.
Ebenso habe ich Ihnen sämtliche Schreiben der deutschen und französischen Öffentlichkeit
ausgehändigt.
Gleichermaßen habe ich Ihnen die Kopien des Befragungsregisters von Saint-Avold mit Beschwerden
übermittelt.
Können Sie mir bitte baldmöglichst auf diese Beschwerden antworten, damit ich auf die Nachfragen
dieser Personen in meinem Bericht eingehen kann.
Pascal Schuster
Briefkopf
Betreff:
Ihr Zeichen:
Antwortschrift – öffentliche Befragung zum Betriebsgenehmigungsantrag für C4Harze von TPF
Ihre Anforderung einer Antwortschrift vom 30. Juli 2015
Sehr geehrter Herr Schuster,
beiliegend finden Sie die Antwortschrift zu den Fragen, die Sie in Zusammenhang mit der öffentlichen
Befragung zu unserem C4-Harz-Projekt an uns weitergeleitet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Direktor der Plattform
Carling/Saint-Avold
C. GERONDEAU
Fußzeile
TOTAL
Raffinage-Chimie
TPF
Plattform Carling/Saint-Avold
Öffentliche Befragung zum
Betriebsgenehmigungsantrag für eine C4-HarzPE
N 146-15
Seite x / y
ANTWORTSCHRIFT
ZU FRAGEN IM RAHMEN DER ÖFFENTLICHEN
BEFRAGUNG VOM 29. JUNI BIS ZUM 29. JULI 2015
INHALT
1.
2.
3.
EINLEITUNG ..............................................................................................................................................12
DARLEGUNG DER ANTWORTMODALITÄTEN ................................................................................12
ANTWORTEN AUF FRAGEN UND ANMERKUNGEN .......................................................................12
3.1.
Antrag und gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren ........................................................................12
3.2.
Untersuchung der gesundheitlichen Auswirkungen ........................................................................17
3.3.
Untersuchung der Auswirkungen auf die natürliche Umgebung ...................................................18
3.4.
Untersuchung der Auswirkungen auf Gewässer .............................................................................19
3.5.
Untersuchung der Auswirkungen auf die Luft ................................................................................24
3.6.
Umweltverträglichkeitsstudie ............................................................................................................29
3.7.
Untersuchung der Auswirkungen auf den Unterboden ..................................................................29
3.8.
Untersuchung der Auswirkungen von Abfällen...............................................................................30
3.9.
Gefahrenstudie ....................................................................................................................................30
Total in Saint-Avold: Völklingen dagegen
Die saarländische Stadt Völklingen hat bekannt gegeben, dass sie im Rahmen der
öffentlichen Befragung zu der von TPF geplanten Erweiterung in Saint-Avold negative
Anmerkungen abgegeben hat. Dementsprechend forderte sie die französischen Behörden
auf, keine Genehmigung für eine neue PE zu erteilen. Laut saarländischen Medienberichten
begründet Völklingen seine Haltung mit unzureichenden Angaben zu den
Umweltauswirkungen und der fehlenden Möglichkeit für die Einwohner der saarländischen
Warndtgemeinden, präzise technische Informationen in deutscher Sprache zu erhalten.
Während man auf saarländischer Seite den besseren Dialog mit den Verantwortlichen der
Chemieplattform Carling begrüßt, so wurde die Ablehnung der französischen Behörden
hinsichtlich der Verlängerung der öffentlichen Befragung im Saarland heftig kritisiert. Das
saarländische Umweltministerium hatte eine zusätzliche Frist vorgeschlagen, um
insbesondere eine bessere Übersetzung der Antragsunterlagen zu ermöglichen.
1. EINLEITUNG
Nach der am 29. Juli 2015 abgeschlossenen öffentlichen Befragung zu dem von TPF
eingereichten Betriebsgenehmigungsantrag für eine C4-Harz-PE am Standort Carling/SaintAvold traf sich der Untersuchungskommissar Pascal SCHUSTER mit uns, um uns die
diesbezüglich aufgetretenen Fragen vorzulegen.
Er bat uns, eine Antwortschrift zu den von ihm erfassten schriftlichen Fragen und
Anmerkungen der Öffentlichkeit zu erstellen.
Das vorliegende Dokument enthält dementsprechend die Antworten von TPF zu den Fragen,
die schriftlich in den Befragungsregistern in den Gemeindeämtern von Saint-Avold, L'Hôpital
und Carling eingereicht sowie per Post und E-Mail an den Untersuchungskommissar
gerichtet und an uns weitergeleitet wurden.
2. DARLEGUNG DER ANTWORTMODALITÄTEN
Verhältnismäßig wenige Fragen wurden in den Befragungsregistern eingetragen, es wurden
jedoch zahlreiche (etwa einhundert) E-Mails und Schreiben an den
Untersuchungskommissar gerichtet, die allermeisten davon aus dem Saarland, dessen
Grenze in der Nähe des Standorts liegt.
Bei den Eingaben aus Deutschland zeigte sich, dass es sich, bis auf einige Ausnahmen, um
Stellungnahmen, Anmerkungen, Forderungen und Fragen handelte, die mitunter vollständig
oder in Teilen absolut identisch waren, teilweise sehr ähnlich, auch wenn die Verfasser
geringfügig unterschiedliche Formulierungen verwendeten.
Abgesehen von wenigen Ausnahmen wurden diese Eingaben auf Deutsch verfasst und
mussten folglich übersetzt werden, damit wir deren Inhalt erfassen konnten.
Nach Sichtung aller eingegangenen Fragen beschlossen wir, unsere Antworten und
Anmerkungen zum besseren Verständnis nach Themen zu ordnen.
Fragen bzw. Fragenkomplexe sind fett und unterstrichen dargestellt, darunter stehen jeweils
unsere Antworten.
Total Petrochemicals France wird im vorliegenden Dokument mit „TPF“ abgekürzt oder als
„Antragsteller“ bezeichnet.
3. ANTWORTEN AUF FRAGEN UND ANMERKUNGEN
3.1. Antrag und gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren
3.1.1. Dauer der öffentlichen Befragung
Aus Deutschland kam von verschiedenen Privatpersonen, Verbandsmitgliedern sowie
Regierungs- und Lokalbehörden die Forderung, die Dauer der öffentlichen Befragung
um bis zu eineinhalb Monate zu verlängern.
Gesetzlich vorgesehen ist, dass die Dauer der öffentlichen Befragung von der Behörde
festgelegt wird, die für die Eröffnung und Organisation der Befragung zuständig ist.
Der Untersuchungskommissar kann jedoch die Befragung durch eine mit Gründen
versehene Entscheidung und nach Benachrichtigung der zuständigen Behörde die
Befragung um max. 30 Tage verlängern, insbesondere wenn er beschließt, während des
Verlängerungszeitraums eine Versammlung zur Informierung und zum Austausch mit der
Öffentlichkeit zu organisieren.
Für diese Entscheidung ist der Untersuchungskommissar zuständig, es ist nicht Aufgabe des
Antragstellers, sich hierzu zu äußern.
3.1.2. Organisation einer öffentlichen Versammlung in Deutschland
Es wurden mehrere Anfragen für eine öffentliche Informationsveranstaltung in
Deutschland geäußert.
Für diese Entscheidung ist ebenso der Untersuchungskommissar zuständig, der
Antragsteller muss hierzu nicht Stellung nehmen.
Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass TPF die Initiative ergriffen und den 3
französischen Gemeinden, die hinsichtlich des Wohnortes der Anwohner am nächsten liegen
(Carling, L'Hôpital, Saint-Avold), ein Treffen mit ihren Gemeinderäten vorgeschlagen hat, um
ihnen die Projekte des Standorts in ihrer Gesamtheit vorzustellen, zu denen insbesondere
das C4-Harz-Projekt gehört, das Gegenstand der öffentlichen Befragung ist.
Es fanden Treffen am 17. Juni und am 7. Juli 2015 im Gemeindeamt von L'Hôpital bzw.
Carling statt.
Ebenso willigte TPF auf Einladung der deutschen Behörden ein, am 17. Juli 2015 im
Gemeinderat von Völklingen sowie weiteren Gemeindeämtern und vor Vertretern des
saarländischen Umweltministerium sein C4-Harz-Projekt zu präsentieren, dem eine
Einleitung zu den Projekten am Standort Carling/Saint-Avold voranging.
3.1.3. Übermittlung der Antragsunterlagen nach Deutschland
- Hat der Präfekt den deutschen Stellen den vollständigen
Betriebsgenehmigungsantrag zugesandt oder lediglich die übersetzte allgemeine
Zusammenfassung?
- Es wurde angefragt, ob die Antragsunterlagen in Großrosseln eingesehen werden
können.
Wie von der französischen Gesetzgebung vorgesehen übermittelten die für die Organisation
der öffentlichen Befragung zuständigen französischen Behörden den saarländischen
Behörden im Grenzgebiet die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente:
Ein vollständiges Exemplar der Antragsunterlagen für die öffentliche Befragung (4 Ordner) in
französischer Sprache sowie die deutsche Übersetzung der allgemeinen Zusammenfassung
und der Erklärung des französischen Verfahrens.
Ebenso wurden Plakate in deutscher Sprache in dem in Frankreich vorgeschriebenen
Format (A2, auf gelbem Untergrund) mit dem Inhalt der für Frankreich geltenden Aushänge
bereitgestellt.
Die anschließende Verwendung der Dokumente liegt in der Verantwortung der
saarländischen Behörden.
Nach unserer Feststellung wurden den Bundesbürgern auf der Website des saarländischen
Umweltministeriums (http://www.saarland.de/128900.htm) folgende Dokumente zur
Verfügung gestellt:
Ins Deutsche übersetzt:
- Schreiben des Unterpräfekten von Forbach vom 26. Mai 2015 an das saarländische
Umweltministerium
- Verfügung des Präfekten vom 26. Mai 2015 zur öffentlichen Befragung für das Projekt
- Stellungnahme der französischen Umweltbehörde zum Projekt
- allgemeine Zusammenfassung des Antrags, von TPF ins Deutsche übersetzt
Auf Deutsch verfasst:
- Schreiben des saarländischen Umweltministers vom 17. Juli 2015 an den Unterpräfekten
von Forbach, das die Stellungnahme des saarländischen Umweltministeriums sowie
5 Anlagen enthält
- amtliche Mitteilung vom 15. Juni 2015 zur öffentlichen Befragung für das TPF-Projekt
Dies gilt unbeschadet anderer Informationsmodalitäten, die von den saarländischen
Behörden möglicherweise umgesetzt wurden und die hier nicht genannt wurden.
3.1.4. Geltungsbereich der öffentlichen Befragung
- Aus Deutschland kamen Anfragen zur Erweiterung des Geltungsbereichs der
Befragung auf 10 bzw. 15 km, anstelle der vorgesehenen 4 km.
- Warum fällt in Deutschland nur Lauterbach in den Geltungsbereich des
französischen Verfahrens?
Der Geltungsbereich der öffentlichen Befragung wird von der zuständigen Behörde
festgelegt.
Im Fall der vorliegenden Befragung handelt es sich um die Gemeinden Saint-Avold,
L'Hôpital, Carling, Porcelette, Diesen, Hombourg-Haut, Freyming-Merlebach, Creutzwald,
Macheren und Longeville-lès-Saint-Avold, die im Anzeigeradius von 4 km liegen.
Dieser wird nach den geltenden Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (ICPE) für
die Rubriken der Nomenklatur für genehmigungspflichtige ICPE-Anlagen festgelegt, zu
denen die Anlage gehört.
Da der Anzeigeradius an der deutsch-französischen Grenze im Bereich der deutschen
Gemeinde Lauterbach neben der französischen Gemeinde Carling verläuft, wurden die
gesetzlich vorgesehenen Informationsmaßnahmen für den Nachbarstaat von der
zuständigen französischen Behörden umgesetzt.
3.1.5. Übersetzung der Antragsunterlagen für die öffentliche Befragung
Von deutschen Organisationen, Verbänden, Behörden und Privatpersonen wurde
häufig die Übersetzung sämtlicher Antragsunterlagen ins Deutsche gefordert.
Die Gesetzgebung sieht vor, dass die allgemeine Zusammenfassung der
Umweltverträglichkeitsstudie und die Angaben zur Einbindung der öffentlichen Befragung in
das Verwaltungsverfahren in die Sprache des betreffenden Landes übersetzt werden. Die
Kosten hierfür übernimmt der Antragsteller.
TPF ging auf diese Forderung ein und nahm diese Dokumente in seine Antragsunterlagen
auf, ebenso wurde die allgemeine Zusammenfassung der Gefahrenstudie übersetzt.
Folglich kann jede interessierte Person in Deutschland und Frankreich nachlesen, um was es
im Genehmigungsantragsentwurf geht, auch wenn sie oder er kein Experte für Umwelt oder
technische Risiken ist und nicht die Möglichkeit zum Lesen der gesamten Antragsunterlagen
hat.
Dabei ist anzumerken, dass diese zwangsläufig sehr umfangreich sind, damit alle Aspekte
abgedeckt werden, die detailliert darzulegen sind und insbesondere von den verschiedenen
Fachleuten der staatlichen Stellen in Frankreich, die für die behördliche Prüfung des Antrags
zuständig sind, zu untersuchen sind.
3.1.6. Konformität der Antragsunterlagen
Es wird behauptet, dass der Inhalt der Antragsunterlagen nicht den europäischen
Richtlinien entspricht, insbesondere weil die Unterlagen nicht vollständig ins
Deutsche übersetzt wurden und ein Gutachten für den Antrag fehlt.
Die Genehmigungsantragsunterlagen für eine C4-Harz-PE wurden vom Antragsteller
ausgearbeitet und an die Präfektur übermittelt.
Bei der Ausarbeitung stützte sich der Antragsteller auf die Expertise von unterschiedlich
spezialisierten Unternehmen, vor allem zur Durchführung bestimmter Studien. Die Namen
dieser Unternehmen erscheinen in den Antragsunterlagen.
Nach Eingang der Antragsunterlagen wurden diese von den staatlichen Stellen geprüft, um
festzustellen, ob sie vollständig und regelkonform sind.
Die Vollständigkeit der Unterlagen kann bestätigt werden, wenn alle gesetzlich geforderten
Dokumente (Umweltgesetzbuch) darin ordnungsgemäß vorhanden sind.
Dass die Unterlagen regelkonform sind, kann bestätigt werden, wenn der Inhalt der
einzelnen Bestandteile dem Umfang der geplanten Anlage, ihren voraussichtlichen
Umweltauswirkungen, dem Umfang der von der Anlage ausgehenden Gefahren und ihren
voraussichtlichen Folgen bei einem Unfall im Hinblick auf die im Umweltgesetzbuch
aufgeführten Belange entspricht.
Die Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Anlagen der DREAL Lothringen
(Regionaldirektion für Umwelt, Raumplanung und Wohnen) haben diese Prüfung
durchgeführt und dem Präfekten einen Bericht vorgelegt.
Daraufhin erklärte die Präfekturbehörde die Zulässigkeit des Antrags und machte damit den
Weg für den nächsten Schritt des Verfahrens frei.
Im Rahmen der Anwendung der gemeinschaftlichen Vorschriften für die Umweltbewertung
gab die zuständige Umweltbehörde eine Stellungnahme ab, die den Antragsunterlagen
beigefügt wurde.
Das saarländische Umweltministerium gab nach Prüfung der gesamten Antragsunterlagen
eine an die Unterpräfektur von Forbach gerichtete Stellungnahme ab, die der DREAL, dem
Untersuchungskommissar und dem Antragsteller vorgelegt und auf der Website des
saarländischen Umweltministeriums veröffentlicht wurde.
Dabei ist zu erwähnen, dass die europäischen Richtlinien nicht umgangen werden können,
weil diese Richtlinien, die an die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gerichtet
sind, in Frankreich in geltendes Recht umgesetzt wurden und die aufgrund dieser
Umsetzungen entstandenen bzw. geänderten Vorschriften für die betreffenden
Rechtssubjekte Gültigkeit haben, so z. B. für die Betreiber von überwachungsbedürftigen
Anlagen (ICPE) wie TPF, sofern es sich um hierfür geltende Vorschriften handelt.
Für den Antrag findet deshalb nicht nur eine öffentliche Befragung, sondern auch eine
behördliche Prüfung durch die staatlichen Stellen statt, die über eine entsprechende
Expertise für die in den Antragsunterlagen abgehandelten Fachbereiche verfügen.
3.1.7. Inhalt der Antragsunterlagen
Wie umfangreich sind die Originalantragsunterlagen?
Die Antragsunterlagen befinden sich in 4 Ordnern mit einer jeweiligen Stärke von 8 cm, die
Seiten sind beidseitig bedruckt.
Wie bereits angedeutet ist dieses Dokument aufgrund der vielen Aspekte, die zu
untersuchen und zu dokumentieren sind, sehr umfangreich.
3.1.8. Detaillierter Inhalt des Gesamtprojekts Ambition Carling 2016
Es wurde angefragt, ob die öffentlichen Stellen und die Bevölkerung von Großrosseln
ebenso alle verfügbaren Dokumente zu den Projekten für die Ansiedlung neuer
Anlagen bzw. die Umstellung bestehender Anlagen im Rahmen der Umstrukturierung
in Carling von den französischen und deutschen Behörden sowie von TPF erhalten
könnten.
Der Betriebsgenehmigungsantrag für die C4-Harz-PE ist das einzige Projekt, für das eine
Genehmigung durch den Präfekten erforderlich ist, einschließlich öffentlicher Befragung mit
einem auf 4 km festgelegten Anzeigeradius, in dem auch ein deutsches Teilstück liegt.
Der Antragsteller hielt sich an das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren und bewertete die
kumulativen Auswirkungen all seiner Projekte in den C4-Harz-Antragsunterlagen, die
dementsprechend umfangreich sind.
Alle vom Antragsteller im Rahmen seiner Anträge eingereichten Unterlagen gehen an die
Präfektur und die DREAL. Bis auf Genehmigungsanträge, bei denen eine öffentliche
Befragung durchzuführen ist, werden andere Antragsunterlagen, für die dies nicht
erforderlich ist, nicht weitergegeben. Die Genehmigung durch den Präfekten basiert auf dem
Verwaltungsverfahren der DREAL mit Beteiligung anderer staatlicher Stellen, sofern dies
erforderlich ist.
3.1.9. Verständnis des Gesamtprojekts von TPF
Das C4-Harz-Projekt und das Gesamtprojekt, die in der Umweltverträglichkeitsstudie
berücksichtigt wurden, werden aus deutscher Sicht mitunter als „Erweiterung der
Betriebsaktivitäten“ von TPF am Standort Carling/Saint-Avold wahrgenommen.
Die allgemeine Zusammenfassung beginnt in Kapitel 1 mit der detaillierten Schilderung aller
geplanten betrieblichen Änderungen nach 3 Schwerpunkten: Einstellung von Aktivitäten,
Änderung von Aktivitäten, Einführung neuer Aktivitäten.
Möglicherweise wurde nicht richtig verstanden, dass das Gesamtprojekt eine Änderung
umfasst, nach der der Bereich der Basispetrochemie aufgegeben wird (Dampfcrackanlage,
Benzine), um den Bereich der Kunststoffherstellung auszubauen.
Es handelt sich also nicht um eine Erweiterung der Betriebsaktivitäten, sondern um eine
Umstrukturierung, und die Größe der künftigen Standortanlagen, die Gefahrstoffmengen auf
dem TPF-Gelände und die Emissionen werden sich nach der Stilllegung der
Dampfcrackanlage und der damit verbundenen Anlagen und dem Start der neuen
Betriebsaktivitäten deutlich verringern.
3.1.10. Informierung der CLE
Der Antrag wurden nicht entsprechend der Empfehlung des PAGD (Verfügung B1.1:
CLE über ICPE-Unterlagen informieren, die für die Wasserqualität relevant sind) und
der aktuellen Praxis, die in Abstimmung mit den staatlichen Stellen eingeführt wurde,
an die CLE des SAGE für das Steinkohlebecken übermittelt.
Der SAGE (Plan zur Bewirtschaftung und Verwaltung der Gewässer) bewegt sich im
gesetzlichen Rahmen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die in
französisches Recht umgesetzt wurde. Damit wurden die zuvor festgelegten Grundsätze für
die Gewässerverwaltung in Frankreich bestätigt und gestärkt.
Die WRRL wird in Frankreich insbesondere durch die Richtlinien zur Bewirtschaftung und
Verwaltung der Gewässer (SDAGE), die zur Berücksichtigung der Anforderungen der WRRL
überarbeitet wurden, durch Messkampagnen, die künftig die SDAGE (regional) unterstützen,
und durch die SAGE-Pläne (Einzugsgebiet) umgesetzt.
Zur Ausarbeitung, Überarbeitung und Kontrolle der Umsetzung des SAGE wurde vom
Präfekten eine lokale Wasserkommission (CLE) eingerichtet. Die CLE bereitet einen Plan für
nachhaltige Bewirtschaftung und Verwaltung (PAGD) vor und prüft ihn.
Nach der Ausarbeitungsphase 2013/2014 beginnt für das SAGE-Projekt des
Steinkohlebeckens 2015 die Phase der Konsultation öffentlicher Personen. Danach ist
vorgesehen, dass das Projekt 2016 zur öffentlichen Befragung freigegeben wird, bevor es
per Verfügung des Präfekten genehmigt wird.
In der Verfügung B1.1 (RECO) des PAGD-Projekts „CLE über ICPE-Unterlagen informieren,
die für die Wasserqualität relevant sind“ steht Folgendes: „Da die CLE in der Lage sein
muss, die Gewässerqualität zu kontrollieren, wird den staatlichen Stellen, die für die
Genehmigung von überwachungsbedürftigen Anlagen zuständig sind, empfohlen …, zu
Informationszwecken jeden Beschluss zu …, zu Betriebsgenehmigungsanträgen, …, die
Auswirkungen auf die Wasserqualität haben könnten, ihr zuzusenden.“
Dieser Hinweis ist also an staatliche Stellen und nicht an den Antragsteller gerichtet.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass abzuwarten ist, bis die öffentliche Konsultation, das
Verwaltungsverfahren und die Übermittlung der jeweiligen Berichte abgeschlossen ist und
der Verordnungsentwurf gegebenenfalls im CODERST (Departementrat für Umwelt,
gesundheitliche und technologische Risiken) vorgestellt wurde, damit ein Beschluss zur
Betriebsgenehmigung von der Präfekturbehörde gefasst und anschließend bekannt gegeben
werden kann.
Der Antragsteller antwortet im Übrigen auf projektspezifische Punkte in Bezug auf das
SAGE-Projekt des Steinkohlebeckens.
3.2. Untersuchung der gesundheitlichen Auswirkungen
3.2.1. Die deutschen Behörden wurden aufgefordert, aktiv zu werden, um die
Berechnungen zur Verbreitung von Schadstoffen zu erhalten, die für die Bewertung
des Projekts von entscheidender Bedeutung sind.
Dieses Thema wurde zuvor bei Fragen zum Antrag angesprochen. Nach Äußerung von
Zweifeln an der Stichhaltigkeit der Untersuchungen möchten wir an dieser Stelle darauf
hinweisen, dass die Verbreitungsstudie von einem unabhängigen spezialisierten
Unternehmen durchgeführt wurde und als Anhang zu den Antragsunterlagen entsprechend
ausgewiesen ist.
3.2.2. In der C4H-PE sollen CMR-Chemikalien (krebserzeugend, erbgutverändernd
oder fortpflanzungsgefährdend) zum Einsatz kommen, TPF hält dieses
Gesundheitsrisiko jedoch für „zumutbar“.
Es wurden Zweifel diesbezüglich geäußert. Außerdem wurden Echtzeitmessungen
dieser Stoffe und die Weitergabe der Werte/Daten an die Bundesbürger gefordert.
Gemäß einem Runderlass des Ministeriums für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und
Energie und des Ministeriums für Soziales und Gesundheit beauftragte TPF ein
spezialisiertes Drittunternehmen mit der Durchführung der Studie zu den gesundheitlichen
Auswirkungen.
Die Ergebnisse dieser Studie erscheinen im Anhang der Umweltverträglichkeitsstudie und
lassen auf ein als zumutbar einzuschätzendes Risiko schließen.
Außerdem wird in den Antragsunterlagen darauf hingewiesen, dass in der künftigen
Konfiguration angesichts der voraussichtlich sinkenden Konzentrationen in der Luft die
Gesundheitsrisiken gegenüber der ursprünglichen Konfiguration geringer ausfallen.
Im konkreten Fall des Butadiens handelt es sich nicht um einen neuen Stoff am Standort,
vielmehr wird die künftige Konfiguration zu einem erheblichen Rückgang (99 %) der
Butadienemissionen führen.
3.3. Untersuchung der Auswirkungen auf die natürliche Umgebung
3.3.1. Gutachten zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Natur
Wurden die Untersuchungen der Auswirkungen auf Natur und Landschaft (darunter FFHNaturschutzgebiet im Saarland) von Fachleuten geprüft?
Der Aspekt Flora, Fauna und natürliche Umgebung kommt in Kapitel 15.2 der
Umweltverträglichkeitsstudie zur Sprache. Dort werden insbesondere die Auswirkungen auf
das Natura-2000-Gebiet „Bergwerk Warndt“ südwestlich des Projektstandorts und des
nördlich gelegenen „Warndtwalds“ im Saarland beurteilt.
Die Analyse ergab, dass die geplante C4-Harz-PE keine Folgen für diese Natura-2000Gebiete in der Nähe des Standorts hat.
Allgemein kam die Umweltverträglichkeitsstudie zu dem Schluss, dass es keine
Auswirkungen auf Flora und Fauna oder die ökologischen Korridore in Lothringen gibt.
Wie bereits erwähnt wird der Antrag ebenso einem Verwaltungsverfahren der staatlichen
Stellen unterzogen, die über eine entsprechende Expertise beim Schutz der natürlichen
Umgebung verfügen. Dazu gehören vor allem zwei Direktionen:
-
Regionaldirektion für Umwelt, Raumplanung und Wohnen in Lothringen mit der Abteilung
„Ressourcen und natürliche Umgebung“
-
Departementsdirektion für Raumordnung, die ebenso Kontroll- und Schutzinstrumente
anwendet, insbesondere bei sensiblen Räumen (Wald-, Naturgebiete)
3.3.2. Die Bewertung der im Antrag beschriebenen Auswirkungen auf Natur und
Landschaft ist unzureichend. Wegen des angrenzenden Vogelschutzgebiets müsste
eine Bewertung der FFH-Auswirkungen (Fauna, Flora, Habitat) oder zumindest eine
vorherige FFH-Prüfung nach den Vorgaben der Richtlinie 92/43/EWG durchgeführt
werden.
Das Kapitel der Umweltverträglichkeitsstudie zur Bewertung der Auswirkungen auf Natura2000-Gebiete betraf die Untersuchung des „Warndtwalds“ (Nr. DE6706301), der etwa 2 km
nördlich in Deutschland liegt und als FFH-Gebiet (entspricht ZSC in Frankreich) sowie als
VS-Gebiet (entspricht ZPS in Frankreich) eingetragen ist.
Diese Bewertung hat gezeigt, dass durch die Ansiedlung der PE in der Mitte der
petrochemischen Plattform die ausgewiesenen Fledermausgebiete und Habitate in diesem
Natura-2000-Gebiet nicht zerstört werden. Ebenso hat dies keine Auswirkungen auf
Säugetier-, Vogel-, Amphibienarten und Wirbellose.
Das Projekt der C4-Harz-PE hat also sowohl in Frankreich als auch in Deutschland keine
Folgen für die Natura-2000-Gebiete in der Nähe des Standorts.
3.4. Untersuchung der Auswirkungen auf Gewässer
3.4.1. Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben
Es wurden verschiedene Behauptungen geäußert:
- Die Konformität des Projekts mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
ist nicht nachgewiesen.
- Das Projekt entspricht nicht der WRRL, Gewässer werden verschmutzt.
- Es fehlen Angaben zur aktuellen Verschmutzung des Bachs Merle und eine
Einschätzung, ob eine stärkere Verschmutzung dieses Gewässers zu erwarten ist.
- Das Projekt steht im Gegensatz zu den Zielen des SAGE.
Es sei daran erinnert, dass die meisten Abwässer gegenwärtig innerhalb der
Produktionseinheiten, in denen sie anfallen, vorbehandelt werden. Anschließend werden sie
an 3 Stationen auf der Chemieplattform aufbereitet: in der von TPF betriebenen
Abwasseraufbereitungsanlage sowie in der von Arkema betriebenen biologischen Kläranlage
und Endaufbereitungsanlage.
Diese Abwässer werden dann in den Bach Merle eingeleitet, der zum Wasserkörper
Rossel 2 gehört.
Die Besonderheit des Bachs Merle besteht darin, dass er auf dem Gelände der
Mehrfachbetreiber-Plattform entspringt und an der Quelle von den Ableitungen der
Endaufbereitungsanlage gespeist wird.
Ebenso gespeist wird er durch die Ableitungen mehrerer kommunaler Kläranlagen, bevor er
6,5 km hinter der Ableitungsstelle der Plattform in Freyming-Merlebach in die Rossel mündet.
Diese beiden Wasserläufe bilden den stark veränderten Wasserkörper Rossel 2, dessen
chemischer Zustand als „nicht gut“ und dessen ökologischer Zustand als „schlecht“
eingestuft wird und für den bis 2027 ein guter Gesamtzustand erreicht werden soll.
Die Umweltverträglichkeitsstudie des Projekts zu den Oberflächengewässern wird in Kapitel
22.1.3 der Antragsunterlagen angesprochen. Dort wird die Ausgangssituation mit der
künftigen Situation nach Umsetzung des Gesamtprojekts verglichen.
Die Konformität mit geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist selbstverständlich Teil der
Studie und TPF kam zu dem Ergebnis, dass sich die kumulativen Auswirkungen der Projekte
in einer Verringerung der Ableitungsmengen von TPF niederschlagen.
Die Methodik zur Beurteilung der Zumutbarkeit der Stoffe, die durch das Projekt Ambition
Carling 2016 in den Wasserkörper eingeleitet werden, ist im technischen Leitfaden vom
21. November 2012 zu den Modalitäten für die Berücksichtigung der WRRL-Ziele bei der
Wasserschutzpolizei IOTA/ICPE beschrieben.
Um sowohl die chemische als auch die ökologische Zumutbarkeit der Stoffe zu beurteilen,
die durch das Projekt Ambition Carling 2016 in den Wasserkörper Rossel 2 eingeleitet
werden, wurden mehrere Stoffe geprüft.
Hinsichtlich des chemischen Zustands wurden die von TPF abgeleiteten Stoffe untersucht,
die auf folgenden Listen stehen:
- Verfügung vom 25. Januar 2010 zu Methoden und Kriterien für die Bewertung des
ökologischen Zustands, des chemischen Zustands und des ökologischen Potenzials von
Oberflächengewässern, in der 41 prioritäre und prioritäre gefährliche Stoffe aufgelistet sind
- Anhang 10 der Richtlinie 2013/39/EU vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien
2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik, in
dem 12 neue prioritäre und prioritäre gefährliche Stoffe aufgelistet sind
- In Ergänzung dazu wurden die vom Standort abgeleiteten Stoffe einbezogen, die nicht in
den zuvor genannten Listen stehen, sofern sie Bestandteil des Überwachungsprogramms
des Bachs Merle sind
Hinsichtlich des ökologischen Zustands wurden die von TPF abgeleiteten Stoffe untersucht,
die in den Tabellen 9 und 10 der Verfügung vom 25. Januar 2010 stehen. Außerdem wurden
allgemeine physikalisch-chemische Parameter des Wasserlaufs berücksichtigt, die im
technischen Leitfaden vom 21. November 2012 aufgeführt sind.
Die TPF-Studie ergab Folgendes:
- Bei allen Parametern, die den chemischen Zustand definieren, werden die
Ableitungen am Ausgang der Endaufbereitungsanlage (EAA) in die natürliche
Umgebung als „zumutbar“ im Sinne der WRRL eingestuft.
- Bei den Parametern, die den ökologischen Zustand definieren, werden die Parameter
für gelöstes Kupfer und Zink am Ausgang der EAA nicht als „zumutbar“ im Sinne der
WRRL eingestuft, was bereits gegenwärtig der Fall ist.
Die von TPF erzeugten Mengen dieser Stoffe werden jedoch zurückgehen, der
Zustand wird sich also nicht verschlechtern.
Die Vorgabe, dass sich der Zustand einer bereits verschmutzten Umgebung nicht
weiter verschlechtern darf, wird also eingehalten.
Von den etwa einhundert geplanten projektbezogenen Maßnahmen im SAGE für das
Steinkohlebecken, betreffen einige die Betriebsaktivitäten von TPF. Diese Maßnahmen
wurden bereits umgesetzt oder werden gerade geprüft.
Insbesondere die Maßnahme 1.1.2 „Ableitungen von Gefahrstoffen aus
überwachungsbedürftigen Anlagen in die Gewässer ermitteln und reduzieren“, die vom
Inspektionsdienst für überwachungsbedürftige Anlagen überwacht wird, wurde in Form von
Anfangskontrollen, langfristigen Kontrollen und gegebenenfalls Anfragen zur Prüfung der
Verringerung von Schadstoffemissionen umgesetzt. Die Behörden überarbeiteten die
Präfektenverfügungen für Betriebsgenehmigungen vollständig und verringerten dabei die
Emissionsgrenzwerte bei mehreren Parametern.
Das Gesamtprojekt einschließlich der C4H-PE folgt diesem Konzept und weist
dementsprechend eine Verringerung bei der Ableitung unerwünschter Stoffe auf.
3.4.2. Lithium-/Lithiumhydroxidableitung
3.4.2.1.
Geht von Lithium in einer feuchten Umgebung eine Zündgefahr aus?
Lithium kommt in der C4H-PE als metallisches Lithium (Li) zum Einsatz, das unter der CASNummer 7439-93-2 eindeutig als Reaktionsmittel für die Polymerisation definiert ist. Im
metallischen Zustand ist Lithium (Li) sehr reaktiv und reagiert heftig mit Wasser.
Aus diesem Grund werden bei seiner Handhabung entsprechende Vorsichtsmaßnahmen
ergriffen.
Am Ende des Herstellungsprozesses liegt das Lithium in ionischem Zustand (Li+) vor und
reagiert nicht mehr mit Wasser.
Von den Ableitungen der Produktionsstätte, die ausschließlich Lithium in ionischem Zustand
(Li+) enthalten, geht deshalb keinerlei Zündgefahr aus.
Dieses ionische Lithium (Li+) ist in den Ableitungen am Produktionsstättenausgang mit
einem Hydroxidion (OH-) verbunden, die beide in gelöster Form im Wasser vorkommen.
3.4.2.2.
In der Fachliteratur wird Lithiumhydroxid als ätzender Stoff beschrieben,
der Reizungen der Haut, der Augen, der Atemwege und des Verdauungstrakts
verursacht und dessen Abfälle in hermetisch verschlossenen Behältern zu lagern
sind.
- Lithiumhydroxid-Monohydrat ist sehr gut wasserlöslich (216 g/l) und breitet sich
entsprechend leicht aus. Gleichzeitig scheint es giftig zu sein, wenngleich dies durch
keine Studie belegt ist.
Lithiumhydroxid-Monohydrat (LiOH*H2O), das unter der CAS-Nummer 1310-65-2 eindeutig
definiert ist, ist im festen Aggregatzustand weiß und wird in die Gefahrenklasse der oralen
Toxizität (Kategorie 4) und als hautätzend (Kategorie 1B) eingeordnet.
Es ist bis 216 g/l wasserlöslich, was in einer entsprechenden Lösung einer
Lithiumionenkonzentration von 36 g/l entspricht.
Ein solcher Stoff ist in dieser Form in der C4-Harz-PE oder in den entstehenden Ableitungen,
die gelöstes Lithiumhydroxid enthalten, nicht vorhanden.
Am Ausgang der Aufbereitungsanlage liegt die Konzentration an Li+ im Abwasser bei
maximal 17,5 mg/l und im jährlichen Durchschnitt bei 8,5 mg/l. Dies entspricht einer
Konzentration von 1/2000 bis 1/4000 im Vergleich zu einer gesättigten
Lithiumhydroxidlösung.
Bei diesem Konzentrationsniveau ist keine Verätzungsgefahr mehr zu erwarten und aufgrund
fehlender gesetzlicher Vorgaben wurde eine Studie zur Bewertung des ökotoxikologischen
Risikos durchgeführt (siehe hierzu unsere Kommentare weiter unten).
3.4.2.3.
Die C4H-PE erzeugt lithiumhydroxidhaltige Ableitungen, über deren
Toxizität wenig bekannt ist. Sie werden in die natürliche Umgebung eingeleitet, ohne
durch die Aufbereitungsanlagen abgebaut zu werden. Das Projekt steht im Gegensatz
zum allgemeinen Ziel „B1– Verringerung der industrie-, handwerks- und
gewerbebedingten Verschmutzung“ des SAGE für das Steinkohlebecken. Die CLE
wünscht sich, dass eine Alternative zur Ableitung geprüft wird.
Ursprünglich waren andere Mittel geprüft worden, bevor man sich für die nun geplante
Lösung entschied.
Anerkannte Industrieunternehmen aus dem Umweltbereich bestätigten, dass es „kein
Aufbereitungsverfahren für Lithium in Form von Lithiumhydroxid gibt“.
Es wurden Forschungen zu den verschiedenen möglichen Aufbereitungs- und
Entsorgungsverfahren angestellt, jedoch ohne Ergebnis. Insbesondere die Lösung, bei der
Tanks mit Ableitungen (enthalten Spuren von organischen Molekülen) zur
Verbrennung/Verdampfung in ein offizielles Aufbereitungszentrum transportiert werden,
wurde verworfen, da sie aus technisch-wirtschaftlicher Sicht nicht realisierbar ist und eine
negative Ökobilanz aufweist (Transport, Energieverbrauch und Treibhausgase bei
Verbrennung, Rückstände müssten in Abfalllagereinrichtung deponiert werden).
Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen zu Lithiumionen sowie angesichts der
verfügbaren Daten entschied sich Total dafür, eine zusätzliche ökotoxikologische
Untersuchung durchzuführen, deren Ergebnisse eine Prognose für die Ableitungen in die
natürliche Umgebung ermöglichen. Nichtsdestotrotz ist eine Überwachung durch Messungen
unter realen Bedingungen geplant, die den tatsächlichen Ableitungen des Werks 2016
entsprechen.
3.4.2.4.
Der Vorschlag von TOTAL, „eine Kampagne zur Beobachtung der
Auswirkungen des Lithiums auf den Wasserkörper Rossel 2 nach Inbetriebnahme der
Produktionseinheiten des Projekts Ambition Carling 2016 insgesamt durchzuführen“,
stellt uns nicht zufrieden: Man kann nicht Richter und Partei zugleich sein!
Die C4-Harz-PE ist eine genehmigungspflichtige überwachungsbedürftige Anlage, die von
der für die Inspektion zuständigen DREAL kontrolliert wird. Im Rahmen dieser Aufgabe
werden die von den Betreibern oder, was häufig der Fall ist, von spezialisierten externen
Stellen durchgeführten Untersuchungen oder Analysen einer Prüfung durch den
Inspektionsdienst für überwachungsbedürftige Anlagen unterzogen, der zusätzliche
Informationen oder für notwendig erachtete Untersuchungen fordern kann.
3.4.2.5.
TPF führte Labortests zur Prüfung der Toxizität der Ableitungen für
empfindliche Wasserorganismen durch, bei denen die tatsächliche Zusammensetzung
der Ableitungen am Ausgang der Endaufbereitungsanlage nicht berücksichtigt wurde.
Tatsächlich muss abgewartet werden, bis das Projekt vollständig umgesetzt ist, um in der
Lage zu sein, die tatsächlichen Ableitungen am Ausgang der Endaufbereitungsanlage zu
testen.
TPF hat bereits 2012 eine Untersuchung mit einer Risikobewertung der Ableitungen für den
natürlichen Vorfluter und einer Vorortprüfung am natürlichen Vorfluter durchgeführt.
TPF plant eine Wiederholung dieser Untersuchung nach Abschluss der Umsetzung seines
Gesamtprojekts, um die Situation vor und nach dem Projekt zu vergleichen.
3.4.2.6.
Warum entscheidet man sich nicht für standardisierte Tests?
Die Frage bezieht sich auf die ökotoxikologische Untersuchung, die von der Expertengruppe
von Total für TPF durchgeführt wurde. Die ökotoxikologische Untersuchung hat gezeigt, dass
die durchschnittlichen Lithiumionenkonzentrationen (Li+) bei Niedrigwasser im Bach Merle
unmittelbar vor dem Zusammenfluss mit der Rossel sowie in der Rossel unmittelbar hinter
dem Zusammenfluss Merle/Rossel unter der Konzentration liegt, die zu einer 10-prozentigen
Wirkung auf den empfindlichsten getesteten Organismus (Daphnie) führt.
Bei diesem empfindlichsten getesteten Organismus handelt es sich um eine Krebstierart, die
mit den Asseln verwandt ist und die häufigste Art im natürlichen Vorfluter bildet, für die es
jedoch keine standardisierten Ökotoxizitätstests gibt.
Die angewandte Toxkits-Methode hat wissenschaftlich den gleichen Stellenwert wie
standardisierte Methoden.
Unabhängig voneinander durchgeführte Untersuchungen in mehreren Labors weltweit
ergaben, dass bestimmte Toxkits, wie z. B. Tests an Daphnien, Rädertierchen und
Mikroalgen, gleichwertige Ergebnisse wie standardisierte Tests mit laborgezüchteten
Organismen liefern.
3.4.2.7.
Bei Niedrigwasser ist die Schadstoffkonzentration höher.
Die Angaben von TPF in der Umweltverträglichkeitsstudie wurden nicht für den günstigsten
Fall gewählt: Wir haben die Jahresdurchschnittskonzentrationen angegeben und dabei auch
die Spitzenkonzentrationen nicht verschwiegen (ergeben sich aus Sonderfällen des
Anlagenbetriebs). Diese Konzentrationen wurden auf der Grundlage des
Niedrigwasserabflusses QMNA5 (alle 5 Jahre auftretendes Abflussminimum) berechnet.
Dadurch ergeben sich höhere Konzentrationswerte als bei einer einfachen durchschnittlichen
Abflussmenge.
3.4.2.8.
Die voraussichtlichen Abwasserableitungen, die mit Lithiumhydroxid
verunreinigt sind, verstoßen gegen das Verschlechterungsverbot der WRRL.
Wie bereits angedeutet gibt es keine gesetzlichen Regelungen für Lithiumhydroxidlösungen,
Lithiumionen stehen auf keiner Gefahrstoffliste der WRRL und es existieren keine
gesetzlichen Grenzwerte für die Konzentration im Wasser.
TPF hat eine Untersuchung durchgeführt, die belegt, dass die Ableitungen in der
Jahresdurchschnittskonzentration bei Niedrigwasser für die Umgebung zumutbar sind.
Es wird also zu keiner Verschlechterung des Wasserkörpers Rossel 2 kommen und die von
TPF geplante Beobachtungskampagne nach der Umsetzung des Projekts wird das
bestätigen.
3.4.2.9.
Angesichts fehlender genauerer Daten zu den Gefährdungen für die
Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt sowie zum Schutz der
Wasserressourcen geben wir eine negative Stellungnahme zu diesem Projekt ab und
fordern die Anwendung des Vorsorgeprinzips bzw. die Prüfung anderer Formen der
Rückgewinnung dieses Stoffs (Lithiumhydroxid).
Die Umweltverträglichkeitsstudie und die damit verbundenen Untersuchungen bilden den
größten Teil der Unterlagen des Betriebsgenehmigungsantrags. Sie enthalten eine überaus
große Menge an Informationen, nicht nur zum Projekt der C4-Harz-PE, sondern auch zur
Analyse der kumulativen Auswirkungen aller TPF-Projekte.
Hinsichtlich der Lithiumhydroxidableitungen sind wir anhand von Kapitel 4 der
Umweltverträglichkeitsstudie und Anhang C über die Untersuchungen zum Lithiumhydroxid
zu dem Schluss gekommen, dass nach Prüfung der Machbarkeit anderer Lösungen, wie
z. B. der Rückgewinnung und externen Aufbereitung, die Ableitung die einzige in Erwägung
zu ziehende Lösung ist und dass diese Lösung zumutbar ist.
3.4.2.10.
Wir stellen fest, dass keine Aufbereitung des abgeleiteten Stoffs
(Lithiumhydroxid) stattfindet, sondern er wird lediglich verdünnt, um die
Konzentration in den Ableitungen (Rossel) zu verringern. Darüber hinaus ist unter
Umständen eine Verbindung mit anderen Molekülen in der seit Jahrzehnten nachhaltig
verschmutzten natürlichen Umgebung zu erwarten, die zu einer Verstärkung der
Wirkung von Schadstoffen auf Flora, Fauna und Lebewesen führt.
Wir wünschen keinerlei Ableitung, auch nicht nach einer Aufbereitung, sondern eine
vollständige Rückgewinnung des Abfalls oder einen geschlossenen
Produktionskreislauf.
Die C4-Harz-PE wird auf dem freien Gelände einer stillgelegten Anlage stehen. Sie ist Teil
eines Projekts zur Neuausrichtung der Betriebsaktivitäten, bei der die petrochemischen
Anlagen zugunsten von Kunststoffproduktionsanlagen stillgelegt werden.
Innerhalb eines bestehenden Standorts kann die C4-Harz-PE nur in die vorhandene
Infrastruktur der Mehrfachbetreiber-Plattform Carling/Saint-Avold eingebunden werden,
deren Ableitungen in der Endaufbereitungsanlage von Arkema zusammenlaufen. Von dort
werden die Abwässer des Standorts in die natürliche Umgebung abgeleitet.
Die Ableitungen am Ausgang der Produktionsstätte werden also nicht künstlich vom
Betreiber verdünnt, sondern dies ergibt sich einfach aus der Betriebsorganisation der
Chemieplattform. Lithiumionen sind nicht bioakkumulierbar und die Annahme negativer
Synergieeffekte mit anderen Verbindungen in der Umgebung, die, verglichen mit anderen
Ionen oder Molekülen, vor allem für diese Ionen angeführt werden, wird durch nichts
gestützt. Anhand der nach Umsetzung des Projekts geplanten Untersuchung können dann in
geeigneter Weise die tatsächlichen Auswirkungen dieses Stoffs in den realen Ableitungen
festgestellt werden.
3.5. Untersuchung der Auswirkungen auf die Luft
3.5.1. Der allgemeine Hinweis, dass die Umweltverschmutzung insgesamt aufgrund
der Stilllegung alter Anlagen und den Bau modernerer Produktionsstätten
zurückgehen wird, ist kein hinreichendes Argument gegenüber der Bevölkerung, da in
Zukunft Emissionen giftiger Stoffe zu erwarten sind, die unerwünscht und gefährlich
für die Gesundheit sind.
Wie in Kapitel 3.15 der allgemeinen Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie
erwähnt wurde, wurde durch die Bewertung eventueller Gesundheitsrisiken in
Zusammenhang mit den Luftemissionen von TPF die Situation vor (2012) und nach dem
Projekt (voraussichtlich 2016) untersucht. In dieser Bewertung sind die neuen Projekte und
die Stilllegung einiger Anlagen berücksichtigt, es werden also die Risiken des Projekts
Ambition Carling 2016 insgesamt beurteilt. Durchgeführt wurde die Bewertung von einem
Drittunternehmen, das in diesem Bereich spezialisiert ist. Die vollständige Studie ist in
Anhang L des Abschnitts „Umweltverträglichkeitsstudie“ zu finden.
Die Bewertung wurde gemäß den geltenden Gesetzestexten und technischen Leitfäden
vorgenommen; dazu zählen der Runderlass der Generaldirektion für Gefahrenverhütung und
Risiken sowie der Generaldirektion Gesundheit vom 9. August 2013 und der Leitfaden
„Bewertung des Zustands der Umwelt und der Gesundheitsrisiken – integrierter Ansatz für
das Chemikalienemissionsmanagement bei überwachungsbedürftigen Anlagen“, der im
August 2013 vom INERIS veröffentlicht wurde.
Diese Bewertung hat gezeigt, dass die Gesundheitsrisiken durch die Luftemissionen der
Anlagen des Projekts Ambition Carling 2016 als unbedenklich beurteilt werden und dass die
Gesundheitsrisiken angesichts der Konzentrationen in der Luft, die in der künftigen
Konfiguration gegenüber der aktuellen Ausgangskonfiguration voraussichtlich rückläufig sind,
künftig geringer als in der gegenwärtigen Situation ausfallen.
3.5.2. Das Erweiterungsprojekt, mit anderen Worten, der Bau einer C4-Harz-PE führt
zur Erzeugung neuer Luftschadstoffe, auch wenn durch den Rückbau der
Dampfcrackanlage weniger andere Luftschadstoffe ausgestoßen werden.
Es gibt keinen grenzübergreifenden Plan zur Bekämpfung der Luftverschmutzung
durch die Plattform und das gesamte Industriegebiet Carling. Wir fordern die
Einführung eines solchen grenzübergreifenden Plans mit Einbindung der
Bevölkerung.
Offenbar gehen einige davon aus, dass der Standort mit dem Projekt eine Ausweitung seiner
Betriebsaktivitäten plant.
Wir weisen darauf hin, dass es sich zwar bei der C4-Harz-PE tatsächlich um eine neue
Produktionsstätte handelt und einige bestehende Anlagen ihre Produktion erhöhen, es
jedoch auch zur Stilllegung sehr großer Anlagen kommt.
Faktisch wird die Betriebsaktivität des Standorts nicht ausgeweitet, sondern vielmehr
reduziert. Um dies einfach zu veranschaulichen, sei darauf verwiesen, dass die
Treibhausgasemissionen, die weitgehend an den Energieverbrauch gebunden sind und für
die in Frankreich präzise Bilanzen gesetzlich vorgeschrieben sind, nach Umsetzung des
Projekts auf ein Zehntel schrumpfen.
In diesem Zusammenhang werden in der C4-Harz-PE Stoffe zum Einsatz kommen, die es
derzeit nicht am Standort gibt, ebenso wie bereits verwendete Stoffe.
In Bezug auf Luft- und Wasseremissionen sieht das Projekt die besten verfügbaren
Technologien vor, um die Auswirkungen seiner Emissionen gemäß den geltenden
gesetzlichen Vorschriften einzudämmen.
Die Luftqualität wird durch ein ortsnahes Netz permanent in Echtzeit überwacht. Es wurde
von AIR LORRAINE entwickelt, einem zugelassenen Verband zur Überwachung der
Luftqualität. Gemessen werden eher klassische Schadstoffe zur Bestimmung der Luftqualität
(Schwefeldioxid SO2, Stickoxide NOx, Stäube und Ozon), aber auch betriebsspezifische
Schadstoffe der Plattform (Benzol, Toluol und Styrol).
Die Jahresdurchschnittskonzentrationen liegen heute innerhalb der gesetzlichen
Zielvorgaben für die Luftqualität. Bei der Betriebsaufnahme nach der Umsetzung des
Projekts Ambition Carling 2016 werden die VOC-Emissionen von TPF deutlich sinken, was
also zu einer Verringerung der Konzentrationen in der Luft führen wird.
Die Frage nach grenzübergreifenden Plänen betrifft nicht speziell das Projekt des
Antragstellers und liegt damit nicht in dessen Zuständigkeit.
3.5.3. Wie hoch werden die Butadienemissionen sein?
Der Standort stellt heute in der Dampfcrackanlage ein Flüssiggasgemisch (einen so
genannten C4-Schnitt) her, das eine große Butadienfraktion enthält und dessen Emissionen
in der Umweltverträglichkeitsstudie angegeben sind.
Zwischen 2008 und 2010 wurde ein Programm zur Überwachung des Butadiens in der Luft
rund um die Plattform für verschiedene Betriebsphasen durchgeführt.
Dabei konnte bei den besonders präzisen Messungen per Aktivkohlefilter festgestellt werden,
dass die mit der französischen Verwaltung festgelegten Benchmarkwerte in den vermutlich
am stärksten betroffenen Gebieten (also nordöstlich der Plattform) eingehalten wurden.
Zwischen 2010 und 2012 konnten die Emissionen durch Fortschrittsmaßnahmen um mehr
als 40 % reduziert werden.
Im Rahmen des Projekts Ambition Carling 2016 wird die Herstellung und Lagerung dieses
Gemischs eingestellt.
Zur Versorgung der C4-Harz-PE mit Butadien ist ein neues Tanklager geplant. Seine
maximale Lagerkapazität ist 28-mal kleiner als die jetzigen Tanks mit C4-Schnitt.
Planung und Bau der PE erfolgen mit Einsatz der besten verfügbaren Technologien.
Dadurch werden die Butadienemissionen gegenüber der Bewertung von 2012 um 99 %
gesenkt.
3.5.4. - Gibt es ein Warnsystem bei Überschreitung der Grenzwerte in Deutschland
oder bei einem Störfall?
- In Deutschland wird die Einrichtung einer oder mehrerer zusätzlicher Messstationen
bis zu einer Entfernung von 20 km von der Plattform gefordert.
Nach dem Kenntnisstand des Antragstellers für Frankreich gibt es heute auf der
Mehrfachbetreiber-Plattform ein Informationssystem, bei dem bei Erreichen des Vorwarnoder Warnniveaus der Luftverschmutzung ein Fax versendet wird. Für die jeweiligen
Schadstoffe werden die potenziellen Emittenten am Standort ermittelt, zu denen auch TPF
gehört.
Auf eine Meldung von Air Lorraine hin finden Untersuchungen statt, um Informationen zur
Situation der Anlagen in Zusammenhang mit der Warnung für eine bestimmte Verbindung zu
liefern.
Die Faxe zur Luftverschmutzung werden an die französischen Behörden, die umliegenden
französischen Gemeindeämter, die umliegenden Betriebe, die Gemeindeämter in
Lauterbach, Völklingen und Großrosseln in Deutschland sowie das saarländische
Umweltministerium gesendet.
Abgesehen von der Luftverschmutzung sind auch Faxe zur Meldung von außergewöhnlichen
Situationen (z. B. Betrieb der Fackel der Dampfcrackanlage) oder Notfällen (Auslösung des
internen Operationsplans bei einem Störfall) vorgesehen. In diesem Fall wird ebenso die
Feuerwehr in Völklingen informiert.
Im Saarland gibt es das Messstationsnetz IMMESA. Für die Einrichtung von Messstationen
in Deutschland ist nicht der Antragsteller zuständig, allerdings äußerte das saarländische
Umweltministerium laut Übersetzung der Stellungnahme zum Projekt die Absicht, nach
Abschluss der Umstrukturierungsmaßnahmen auf der Chemieplattform die Entwicklung der
Luftverschmutzung auf saarländischer Seite durch zusätzliche Messkampagnen zu
beobachten.
3.5.5. Aus einer grenzübergreifenden Studie (Januar 2014) zu Benzol und Toluol geht
hervor, dass die Chemieplattform Auswirkungen auf die Luftqualität der 15 km
entfernten Stadt Forbach und sogar auf Saarbrücken hat. Außerdem überschritten laut
dieser Studie die durchschnittlichen Benzolwerte den französischen Zielwert um
2 µg/m³. Parallel dazu wurde die untere Beurteilungsschwelle der Richtlinie
2008/50/EG überschritten. Gemäß Richtlinie ist bei Werten über der unteren und unter
der oberen Beurteilungsschwelle eine Kombination von Messungen und
Modellrechnungen vorzusehen.
In Bezug auf Deutschland, wo diese Frage aufkam, ist das ohne Bereitstellung der
genannten Studie von 2014 oder eine genaue Referenzangabe schwierig zu kommentieren.
Allerdings kennen wir die Stellungnahme des saarländischen Umweltministeriums zum
Projekt, die einen Bericht über Luftmessungen zwischen November 2013 und Januar 2015 in
Großrosseln (Ortsteile Dorf im Warndt und Karlsbrunn), Lauterbach, Saarbrücken (Stadtteile
Verkehr, City und Viktoriastraße), Völklingen und Biringen enthält. Gemessen wurden
Stäube, NO2, Benzol, Toluol, Xylol, Styrol und andere unpolare organische
Kohlenwasserstoffe.
Der Inhalt der Stellungnahme und die zugehörigen Anhänge sind auf der Website des
saarländischen Umweltministeriums verfügbar.
Die Schlussfolgerungen dieser Studie lauten in der uns vorliegenden Übersetzung wie folgt:
„Im Zeitraum zwischen November 2013 und Januar 2015 zeigen die
Emissionskonzentrationen an den Messstellen W1, W2 und W3 in Großrosseln (Dorf im
Warndt und Lauterbach-Schacht) in Bezug auf die Luftschadstoffe NO2, Benzol, Toluol,
Styrol sowie andere unpolare organische Verbindungen keine ungewöhnlichen Werte. Die
bestehenden Grenzwerte und die empfohlenen Beurteilungswerte werden eindeutig nicht
überschritten. Die Emissionskonzentrationen an den drei Messstellen sind mit jenen der
Messstation in Biringen vergleichbar, die für die ländliche Umgebung repräsentativ ist.
Bei der Ablagerung von Staub und seinen Bestandteilen liegen die Messergebnisse aus dem
1. Halbjahr 2014 deutlich unter den bestehenden Grenz- bzw. Vergleichswerten.“
In Bezug auf Frankreich werden in der Nähe der Plattformanlagen die Grenzwerte für den
Schutz der menschlichen Gesundheit bei Benzol eingehalten.
Benzol wird gegenwärtig in den petrochemischen Anlagen des Standorts hergestellt. Nach
der Umsetzung des Projekts Ambition Carling 2016 wird es nicht mehr produziert oder
gelagert.
Die Luftqualität wird durch ein ortsnahes Netz, das von AIR LORRAINE entwickelt wurde,
permanent in Echtzeit überwacht.
Es gibt eine Vielzahl an ortsfesten Stationen zur Überwachung der Luftqualität rund um die
petrochemische Plattform, wie auf der Karte unten zu sehen ist, die die Standorte der
Überwachungsstationen von Air Lorraine in der Umgebung der Plattform zeigt. Der
Jahresbericht 2014 von Air Lorraine hat gezeigt, dass die gemessene Benzolkonzentration
an den Stationen im Gemeindeverband Pays naborien unter dem gesetzlichen Grenzwert
von 5 µg/m³ lag, allerdings den von der WHO festgelegten Zielwert von 2 µg/m³ erreichte.
Abbildung: Karte
(Abkürzungen auf der Karte: CO = Kohlenmonoxid, HCM = Methankohlenwasserstoffe, HCT
= Kohlenwasserstoffe gesamt, NH3 = Ammoniak, SO2 = Schwefeldioxid, NO =
Stickstoffmonoxid, NO2 = Stickstoffdioxid, O3 = Ozon, PM10 = Schwebeteilchen < 10 µm)
3.5.6. Das saarländische Umweltministerium stellt fest, dass es keinen konkreten
Grund für den Erhalt der vorhandenen Kessel CS1 und CS2 gibt, und plädiert dafür,
dass auch die Kessel CS1 und CS2 stillgelegt und nicht wie vorgesehen als stille
Reserve erhalten bleiben.
TPF verfügt derzeit über eine Betriebsgenehmigung für die Kessel CS1 und CS2. In den von
TPF eingereichten Antragsunterlagen wurden die kumulativen Auswirkungen seiner Projekte
einschließlich der Emissionen der Kessel CS1 und CS2 untersucht und das Ergebnis deutet
trotz alledem insgesamt auf eine Verbesserung hin.
TPF hat in diese Anlagen investiert, um ihre ökologischen Eigenschaften zu verbessern, es
möchte nach der Stilllegung der Dampfcrackanlage die Aktivitäten am Standort
weiterentwickeln und geht davon aus, dass diese Kessel von Vorteil sein könnten. Auch
wenn es derzeit keine Pläne gibt, möchte TPF diese Kessel dennoch behalten, ohne das
Nutzungsrecht dafür zu verlieren.
Damit wird in keiner Weise der Genehmigung eines künftigen Projekts vorgegriffen, für das
ein oder beide Kessel genutzt werden könnten.
3.5.7. Geruchsemissionen werden generell abgestritten, mit der Begründung, dass
sich die Situation durch die gleichzeitige Schließung bestimmter Anlagen verbessern
würde. Es gibt keinerlei Äußerungen zu den speziellen olfaktorischen Eigenschaften
der gehandhabten Stoffe. Den Bau einer neuen Produktionsanlage durch eine
Verringerung der Geruchsbelästigung auszugleichen, ist kein Argument, sondern das
Eingeständnis, dass es bereits in der Vergangenheit eine betriebsbedingte
Geruchsbelästigung gab.
Für die neue C4-Harz-PE wird das Thema der Geruchsbildung in Kapitel 7.2 der
Umweltverträglichkeitsstudie behandelt. Dort sind Verbindungen, ihre Geruchsschwelle und
der Typ der Anlage aufgelistet, in der sie entstehen.
Einige Stoffe, die im Herstellungsverfahren der C4-Harze zum Einsatz kommen, haben einen
charakteristischen Kohlenwasserstoff- (Butadien, MTBE, Toluol) oder Lösungsmittelgeruch
(Methanol).
Unabhängig von den Überlegungen zu den im Rahmen des Gesamtprojekts geplanten
Stilllegungen ist TPF bemüht, die Emissionen dieser flüchtigen organischen Verbindungen
(VOC) bei der Entstehung zu verringern und Geruchsbelästigungen zu unterbinden.
-
Die VOC aus den Luftabzügen der Anlagenteile, die MTBE oder Toluol handhaben,
werden gesammelt und durch thermische Oxidation behandelt.
Beim Be- und Entladen werden die verdrängten Dämpfe zurückgewonnen oder
aufbereitet.
MTBE, Toluol und Methanol werden zurückgeführt und so die Emissionen
eingeschränkt.
Der gesamte Prozess der Lagerung, Kühlung und Umfüllung des Butadiens erfolgt in
einem geschlossenen Kreislauf.
Es sind also keine herstellungsbedingten Butadien-, MTBE-, Toluol- oder
Methanolemissionen vorgesehen, die außerhalb des Standorts wahrgenommen werden
könnten.
Für die Emissionen der Verbrennungsanlagen, die in Abschnitt 5.2 der Antragsunterlagen
ermittelt wurden, wurden im Rahmen der Untersuchung zur atmosphärischen Ausbreitung
Modellrechnungen durchgeführt. Danach sind die Geruchsschwellen bei allen berechneten
Stoffen weitaus höher als die laut Modellrechnung ermittelten
Jahresdurchschnittskonzentrationen: Die maximal erreichten Konzentrationen in der Luft
können folglich olfaktorisch nicht wahrgenommen werden.
3.5.8. Warum werden nicht alle eventuellen Geruchsquellen im Industriegebiet selbst
neutralisiert?
Es gibt keinerlei Äußerungen zu den speziellen olfaktorischen Eigenschaften der
gehandhabten Stoffe.
Auf welche Geruchsbelästigungen muss ich mich tagtäglich in meinem Wohngebiet
einstellen (Frage wurde bis zum Saarbrücker Stadtteil Klarenthal-Krughütte gestellt)?
An wen müssen sich Bundesbürger wenden, wenn sie durch Gerüche belästigt
werden?
Kein Industriezweig kommt völlig ohne Luftemissionen aus, das gilt für das Industriegebiet
Carling ebenso wie für andere Anlagen.
TPF ist bemüht, für jede potenzielle Emissionsquelle eine geeignete Lösung zu finden, und
investierte in der Vergangenheit in die Reduktion der VOC-Emissionen bei seinen
bestehenden Anlagen.
Angesichts technischer Fortschritte und des Einsatzes der besten verfügbaren Technologien
zeichnen sich die neuen Projekte ebenso durch bessere ökologische Eigenschaften aus.
Wie zuvor bereits erwähnt (s. Kapitel 7.3 der Antragsunterlagen) plant TPF beim C4-HarzProjekt Maßnahmen zur Begrenzung bzw. Unterbindung der VOC-Emissionen, die zu
Geruchsbildung führen können (siehe Antwort auf vorhergehenden Punkt).
Unter diesen Bedingungen sind keine ungünstigen Auswirkungen hinsichtlich der Gerüche
aus der C4-Harz-Anlage zu erwarten. Unabhängig vom derzeitigen Anteil von TPF bei den
Gerüchen, die wahrgenommen werden können, wird der Beitrag von TPF bei
Geruchsbelästigungen nach der Umsetzung des Projekts Ambition Carling 2016 geringer als
derzeit sein.
Was die Äußerung der Anwohner zu den Geruchsproblemen betrifft, so hat der Antragsteller
keine Kenntnis von der saarländischen Organisation in diesem Bereich.
Die lokale Situation rund um die Industrieplattform sieht wie folgt aus:
Ein Geruchsüberwachungssystem rund um die Plattform Carling/Saint-Avold wurde 2009 auf
einen Beschluss der CLICE (lokale Kontroll- und Beratungskommission für Umweltfragen)
hin eingerichtet.
Ursprünglich wurde diese Aufgabe von ATMO LORRAINE Nord geleitet, mit 3 Zielen:
- technische Verwaltung der Instrumente zur Überwachung von Geruchsbelästigungen
- Festlegung der Bereiche mit Geruchsbelästigungen und potenziellen Geruchsquellen
- Informierung über Geruchsbelästigungen
Die implementierten Instrumente beruhen auf zwei Datenerfassungssystemen:
- Sensorikpanel mit freiwilligen Anwohnern, die zuvor für die Erkennung bestimmter Gerüche
geschult wurden. Das Sensorikpanel musste regelmäßig an Beobachtungskampagnen
teilnehmen, bei denen eine Woche lang täglich die Gerüche in dem betreffenden Gebiet in
Bezug auf Konzentration, Intensität und Geruchstyp charakterisiert werden.
Da im Laufe der Zeit eine schwindende Beteiligung festgestellt wurde, brachte die CLICE im
Dezember 2011 mit der Gründung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus
Industrieunternehmen, Gemeinden aus der Umgebung, Air Lorraine, DREAL und einem
Verband, das Thema erneut auf den Plan. Dies führte zu keiner konkreten Maßnahme und
so verwarf die CLICE schließlich die Idee, eine Geruchskarte zu erstellen.
- Die spontanen Beobachtungen der Bevölkerung, die über eine kostenfreie Rufnummer
(0 800 833 850) oder direkt auf der Website von Air Lorraine übermittelt wurden.
Die auf der Website von Air Lorraine zugänglichen Daten zeigen bei den potenziell
betroffenen Kommunen (es wird mehr als nur das Gebiet in der Nähe der Industrieplattform
erfasst) eine sinkende Zahl von Beobachtungen eines charakteristischen „Chemiegeruchs“.
3.6. Umweltverträglichkeitsstudie
3.6.1. Nicht alle Umweltauswirkungen wurden bewertet, sondern nur die für die C4HPE. Dieses Problem einer eventuellen „Salamitaktik“ birgt die Gefahr, dass man nur
Schritt für Schritt vorgeht.
In der Umweltverträglichkeitsstudie (Kapitel 2 bis 19) und in der zugehörigen allgemeinen
Zusammenfassung (Kapitel 3) werden, wie vom Umweltgesetzbuch gefordert, für jeden
Umweltaspekt die Auswirkungen der künftigen C4-Harz-PE bewertet.
Für jeden einzelnen dieser Aspekte haben wir die Auswirkungen des Gesamtprojekts
Ambition Carling 2016 untersucht.
Diese sind Gegenstand von Kapitel 22 der Umweltverträglichkeitsstudie und sind in jedem
Unterkapitel der allgemeinen Zusammenfassung im Abschnitt „Kumulative Auswirkungen
nach Umsetzung des Projekts Ambition Carling 2016“ angegeben.
Dort wird ein klares Bild vom TPF-Standort nach der Umsetzung des Gesamtprojekts
gezeichnet, und zwar nicht nur bezogen auf die C4H-PE, um dem Verdacht einer
„Salamitaktik“ hinsichtlich des Projekts zu entgegenzuwirken.
3.6.2. Ich wurde nicht über die negativen Auswirkungen auf mein Grundstück und
mein Haus im Normalbetrieb oder im Störfall informiert.
Die Öffentlichkeit über die Auswirkungen der Anlage im Normalbetrieb
(Umweltverträglichkeitsstudie für die Umgebung der Anlage) bzw. bei einem eventuellen
Störfall (Gefahrenstudie) zu informieren, ist eines der Ziele der öffentlichen Befragung.
Mit der in den Antragsunterlagen enthaltenen allgemeinen Zusammenfassung sowie der
deutschen Übersetzung hat die Öffentlichkeit auch ohne Fachkenntnisse Zugang zu einer
zusammenfassenden Übersicht über den Antrag.
3.7. Untersuchung der Auswirkungen auf den Unterboden
3.7.1. Gab es ein Boden- und Grundwassergutachten vor dem Projekt. Wurden alle
Giftrückstände auf dem Gelände vor dem Bau aus dem Boden entfernt?
Neben der Stilllegung alter Anlagen und der Ersetzung durch neue Produktionseinheiten mit
den besten verfügbaren Technologien ist zu erwähnen, dass TPF bereits Maßnahmen gegen
Altlasten im Boden direkt unter den alten Anlagen ergriffen hat.
Für den Bereich des C4-Harz-Projekts wurde gemäß den Anforderungen der Richtlinie
2010/75/EU ein Basisbericht über den Nullzustand erstellt.
So kann das Kontaminationsniveau von Boden und Grundwasser bestimmt werden, um
künftig die Mengen mit dem Zustand des Standorts bei der endgültigen Einstellung der
Betriebsaktivitäten zu vergleichen.
Sondierungen und Piezometermessungen haben gezeigt, dass, abgesehen von einem
bestimmten Gebiet, Böden und Grundwasser lokal keine signifikanten
Verschmutzungsspuren aufweisen. Für den Bereich der Nebeneinrichtungen des C4-HarzProjekts hingegen ergab eine Sondierung (mit der Bezeichnung ST15) mittlere bis hohe
Konzentrationen bei Kohlenwasserstoffen, BTEX und Styrol. Für diesen Bereich wird ein
spezieller Aktionsplan erstellt. Er umfasst die Installation von 5 Ventingsanierungsschächten
und wird nach der Inbetriebnahme der C4-Harz-PE einsatzbereit sein.
3.8. Untersuchung der Auswirkungen von Abfällen
3.8.1. Hinsichtlich der Abfälle wird uns erklärt, dass wir keine Auskünfte erhalten
können, weil die ursprünglichen Abfälle nicht mit den künftigen Abfällen vergleichbar
wären. Diese allgemeine Äußerung entspricht nicht den Vorgaben der europäischen
Richtlinie IED-2010/75/EU. Neue Abfälle mit einer Verringerung alter Abfälle
aufzuwiegen, entbehrt jeglicher Logik.
Für die neue C4-Harz-PE wird das Thema der entstehenden Abfälle in Kapitel 8.2 der
Umweltverträglichkeitsstudie behandelt. In einer Tabelle sind dort für jeden erzeugten
Abfalltyp eine Schätzung der Jahresmenge, der Abfallcode und das vorgesehene Verfahren
(Verwertung/Entsorgung) aufgeführt.
Die C4-Harz-PE wird ca. 700 Tonnen Abfälle erzeugen, von denen der größte Teil verwertet
wird. Es handelt sich dabei vorwiegend um organische Abfälle.
3.9. Gefahrenstudie
3.9.1. Bis wohin können Unfälle (Explosionen usw.) Auswirkungen auf dem Gebiet
der Bundesrepublik haben?
In den Dokumenten sind 68 mögliche Unfallszenarien (Brände, Explosionen usw.)
beschrieben, allerdings werden weder die grenzübergreifenden Gefahren noch ihre
Reichweite im Rahmen von Katastrophenschutzplänen analysiert.
Das Hauptziel der Gefahrenstudie in den Antragsunterlagen bestand darin, die Risiken
darzulegen, die von der C4-Harz-PE ausgehen können, und so die getroffenen Maßnahmen
zu bestätigen, um die Eintretenswahrscheinlichkeit und/oder die Auswirkungen gefährlicher
Phänomene auf die Umwelt und Dritte zu reduzieren.
Durch die Analysen der Risiken bei diesem Projekt wurden die Gefahrenpotenziale in
Zusammenhang mit den eingesetzten Stoffen herausgestellt.
Mehrere gefährliche Phänomene, deren Auswirkungen über die Anlagengrenzen
hinausgehen, wurden ermittelt, hauptsächlich aufgrund der Nähe zur VFLI-Bahnlinie, die den
Standort in unmittelbarer Umgebung zur C4-Harz-PE innerhalb des Plattformgeländes
durchquert.
Aus diesem Grund (Nähe von Aktivitäten/Dritteigentum innerhalb des eingezäunten Bereichs
eines Mehrfachbetreiber-Standorts) erscheint die Anzahl an untersuchten Szenarien
möglicherweise hoch. Sie wäre deutlich geringer, wenn der Standort nur einen Betreiber
hätte.
Für jede in Betracht gezogene Unfallauswirkung der C4-Harz-PE (thermische Auswirkungen,
Druckauswirkungen, toxische Auswirkungen) wurden Hüllkurven erstellt, um die
Gesamtauswirkungen der PE sichtbar zu machen.
Diese Hüllkurven wurden mit denen der eventuellen Unfallphänomene in der TPFAnlagenkonfiguration verglichen, die bei der Erstellung des PPRT (Präventionsplan für
technologische Risiken) berücksichtigt wurde.
Anhand der kartografischen Darstellung in den Antragsunterlagen erhält der Leser einen
visuellen Überblick über die Entfernungen der Auswirkungen von Störfallrisikoszenarien der
PE. So kann er die aktuelle Situation mit der neuen Produktionsstätte vergleichen und wird
dabei feststellen, dass die Entfernungen nicht bis auf das Gebiet der Bundesrepublik reichen.
Sie bewegen sich nach wie vor im Rahmen der aktuellen Hüllkurve des PPRT.
3.9.2. Angesichts der Gefahren und Risiken sollte eine Risikoanalyse vorgenommen
und präsentiert werden (einschließlich Katastrophenplänen).
Es müssen Katastrophenpläne ausgearbeitet und den Bewohnern der Gefahrenzonen
und der benachbarten Gebiete praktische Informationen hierzu bereitgestellt werden.
Die in den Antragsunterlagen enthaltene Gefahrenstudie, die in der allgemeinen
Zusammenfassung in Kurzform wiedergegeben ist, dient dazu, Informationen über die
Risikoanalysen zu vermitteln.
Für die TPF-Betriebsaktivitäten gibt es einen so genannten POI-Notfallplan (interner
Operationsplan).
Dabei handelt es sich um ein operatives Dokument für die französischen Behörden und vor
allem den SDIS (Feuerwehr- und Rettungsdienst des Departements). Es wird vor der
Inbetriebnahme der neuen Anlagen aktualisiert.
Wie bereits zuvor angegeben informiert TPF die saarländischen Behörden und die
Feuerwehr von Völklingen per Fax über die Auslösung seines POI.
Der spezielle Interventionsplan (PPI) fällt in die Zuständigkeit des SIRACEDPC (Präfektur
Lothringen). Bei Auslösung des PPI durch die Präfekturbehörde werden ebenfalls
Faxnachrichten versendet (bei Unfällen mit Auswirkungen außerhalb des Chemiestandorts).
3.9.3. Wurden die Feuerwehren aller betreffenden Gemeinden auf deutscher Seite
über die geplanten Änderungen informiert und wenn nicht, wann wird das geschehen?
Die Antragsunterlagen wurden an das saarländische Umweltministerium übermittelt, das
dafür zuständig ist, deren Inhalt an die betreffenden Stellen weiterzuleiten.
In Frankreich gehört der SDIS zu den Stellen, die während des Verwaltungsverfahrens des
Antrags informiert und konsultiert wurden.
3.9.4. Wir fürchten, dass die Situation nicht besser wird, da weitere
Produktionsstätten mit Gefahrstoffen gebaut/modifiziert werden sollen. Diese sind
noch gefährlicher und anfälliger für Unfälle als die vorhergehenden.
Diese Behauptung wird durch den Inhalt des C4-Harz-Antrags und insbesondere die
Gefahrenstudie nicht bestätigt.
Sowohl in Bezug auf die Umwelt als auch hinsichtlich der betrieblichen Risiken werden die
vom Standort ausgehenden Nachteile beim Vergleich zwischen der Ausgangssituation und
der Situation nach der Umsetzung des Projekts Ambition Carling 2016 geringer ausfallen.
Briefkopf
Fazit des Untersuchungskommissars
der öffentlichen Befragung von TPF zur Genehmigung des Betriebs
einer neuen Produktionseinheit „C4-Harz“ in den Gemeinden
Saint-Avold/L'Hôpital im Departement Moselle
Gemäß ICPE-Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Öffentliche Befragung vom 29. Juni 2015 bis zum 29. Juli 2015
Eingereicht von TPF
Bezugsdokumente: Verfügung des Präfekten Nr. 2015-BAEAT-2 vom 26. Mai 2015 von Michel
HEUZÉ, Unterpräfekt des Arrondissements Forbach-Boulay-Moselle
Untersuchungskommissar
Pascal Schuster
Empfängerliste
Begründete Stellungnahme
Die öffentliche Befragung lief regulär in einem Zeitraum von 31 Tagen zwischen dem 29. Juni 2015
und dem 29. Juli 2015 zufriedenstellend und gemäß den geltenden Gesetzen ab.
Die amtlichen Ankündigungen wurden gemäß Artikel 2 der Verfügung für öffentliche Befragungen
veröffentlicht. Die Eröffnung der Befragung wurden den saarländischen Behörden zu
Informationszwecken mitgeteilt.
In zehn Gemeinden in einem Radius von 4 km, für die die öffentliche Befragung zu diesem Projekt
von TPF in Saint-Avold galt, wurden entsprechende Aushänge angebracht. Am Haupteingang der
Chemieplattform und auf dem Standortgelände wurden vier Schilder installiert.
TPF ist der Projektträger für diese Produktionseinheit für C4-Harz auf dem eingezäunten
Gelände der Chemieplattform Saint-Avold/L'Hôpital, die unter „Seveso hoch“ eingestuft ist.
Der PPRT der petrochemischen Plattform Saint-Avold Nord wurde am 22. Oktober 2013 per
Verfügung des Präfekten Nr. 2013-DLP-BUPE-297 angenommen. Er gilt für Arkema France, Protelor,
SNF und TPF.
Anschrift
Total ist der weltweit fünftgrößte Mineralölkonzern. Zu den Geschäftsfeldern von Total RaffinageChimie gehören die Basispetrochemie und Polymerprodukte.
Einige Merkmale dieses Projekts für eine C4-Harz-PE, die Gegenstand dieser öffentlichen
Befragung ist:
-
Jahresproduktion von 6000 Tonnen, also 20 Tonnen pro Tag
diskontinuierliches Herstellungsverfahren
Polymerisation von Butan mit einem Katalysator auf Lithiumbasis
Bau von 2 neuen Kesseln für die Dampferzeugung
Bau einer Kühlwasseranlage
Bau von 2 neuen Kühltürmen
Der Standort dieses Projekts von TPF liegt auf dem Gebiet der Gemeinden Saint-Avold und L'Hôpital
im Departement Moselle. Der petrochemische Standort belegt insgesamt eine Fläche von ca. 200 ha,
die vollständig eingezäunt ist und permanent bewacht wird.
Die geplante C4-Harz-PE befindet sich in Bezirk 59 der Gemeinde Saint-Avold, der der Zone UX im
Bauleitplan entspricht.
Die C4-Harz-PE wird zentral auf dem petrochemischen Gelände liegen, östlich der NORSOLENAnlage.
Das Projekt „C4-Harz“ steht in Zusammenhang mit dem TPF-Projekt Ambition Carling 2016, das bis
2016 mit Gesamtinvestitionen in Höhe von 160 Millionen € verbunden ist, um die Chemieplattform
Carling/Saint-Avold umzustrukturieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen.
Im Zuge der hierfür geplanten betrieblichen Veränderungen werden Anlagen stillgelegt:
-
endgültige Stilllegung der Dampfcrackanlage
endgültige Stilllegung der Benzinproduktionsstätte
endgültige Stilllegung der damit verbundenen Anlagen und der zugehörigen
Betriebsaktivitäten
Kessel Süd bleibt für spätere Nutzung erhalten
usw.
Mehrere Modifikationen an bestehenden Anlagen der Chemieplattform Carling sind erforderlich, um
diese zu modernisieren und für das Projekt Ambition Carling 2016 umzustellen. Die
Bahnlogistikplattform Süd wird angepasst, um die Rohstoffversorgungssicherheit des Standorts zu
gewährleisten.
Die C4-Harz-PE soll die existierenden Chemieaktivitäten auf der petrochemischen Plattform ergänzen,
von denen einige in Kürze eingestellt und andere umstrukturiert werden, um diesen Standort in SaintAvold weiterzuentwickeln.
Stimmungslage während der öffentlichen Befragung
Die 31 Tage der öffentlichen Befragung verliefen ruhig. Die Saarländer beteiligten sich mit 162
schriftlichen Eingaben besonders aktiv daran.
Hervé Etsagué, der in der Unterpräfektur von Forbach für den Antrag zuständig ist, trug aktiv zum
reibungslosen Ablauf der öffentlichen Befragung bei.
Michel Le Govic, Ingenieur von TPF, trug aktiv zum reibungslosen Ablauf der öffentlichen
Befragung bei.
Beteiligung und Beschwerden der Öffentlichkeit
Ich empfing 5 Personen während der fünf Bereitschaftszeiten und mir wurden drei Briefe in
französischer Sprache übergeben.
Ich erhielt 98 Briefe und 64 E-Mails von Saarländern in deutscher Sprache, die von einem von
Total bestimmten Übersetzer übersetzt wurden.
Die Beteiligung der französischen Öffentlichkeit an der öffentlichen Befragung war eher gering,
während die Saarländer hier aktiver waren.
Die Saarländer organisierten am 15. Juli eine öffentliche Versammlung in Großrosseln.
Fast alle E-Mails und Briefe waren auf Deutsch. Es war deshalb schwierig für mich, alle Beschwerden
zu verstehen. Herr Le Govic, leitender Angestellter bei TPF, war dafür zuständig, die Dokumente
übersetzen zu lassen, um das Beantworten zu erleichtern.
Ich erhielt außerhalb der Frist mehrere Briefe und E-Mails mit Beschwerden der
saarländischen Öffentlichkeit.
Frau Hoerner von UFC Que choisir Hombourg-Haut übergab mir einen Beschwerdebrief zu den
Lithiumhydroxidableitungen in den Bach Merle und der Verringerung giftiger Stoffe. Sie gab eine
negative Stellungnahme zum C4-Harz-Projekt ab und fordert die Anwendung des Vorsorgeprinzips.
Jean-Marie Bonnetier, Vorsitzender des Umweltschutzverbands ADELP, übergab mir einen
Beschwerdebrief mit der Stellungnahme des Verbands zum C4-Harz-Projekt. Der ADELP gab eine
negative Stellungnahme zum C4-Harz-Projekt ab und äußerte in erster Linie Beschwerden zur
Wasserverschmutzung mit Lithium und anderen giftigen Ableitungen sowie zur Anpassung des
Standorts an Vorschriften.
Jean-Bernard Martin, Bürgermeister von Cocheren und Präsident des SAGE für das
Steinkohlebecken, schickte mir einen Brief mit Beschwerden zur Toxizität des Lithiumhydroxids, das
in der C4-Harz-PE anfällt, sowie zur Verringerung der industriebedingten Verschmutzung in MoselleOst.
Bei der Herstellung von C4-Harz entstehen Lithiumionen und kein Lithiumhydroxid. Siehe
Antwortschrift von Total in Anhang III des Befragungsberichts.
Françoise Goldité, Gemeinderätin in Freyming-Merlebach und Departementrätin von Moselle, trug
ihre Beschwerden zu den Auswirkungen des Projekts auf das Wasser der Rossel (verstärkte
Verschmutzung), den Zündgefahren, den Vorsichtsmaßnahmen für Luft und Wasser sowie zur
Standardisierung der Tests in das Befragungsregister ein.
Berthold Wirbel, Einwohner von Lauterbach im Saarland, Besichtigung.
Alois Steyer, Einwohner von Lauterbach im Saarland, Besichtigung.
Ich habe bei Total eine Antwortschrift für die Fragen der französischen und deutschen
Öffentlichkeit angefordert, siehe Anhang III des Befragungsberichts.
Beschlüsse der von der öffentlichen Befragung betroffenen Gemeinden
Von den 10 konsultierten Gemeinden im 4-km-Umkreis fallen die Beschlüsse von vier
Gemeinderäten, die zum C4-Harz-Projekt befragt wurden, positiv aus.
Der Gemeinderat von Feyming-Merlebach äußerte Vorbehalte.
Fünf Gemeinden antworteten nicht.
Auswirkungen des C4-Harz-Projekts auf den petrochemischen Standort
Der petrochemische Standort umfasst mehrere Industriebetriebe. Die C4-Harz-PE wird in einem
zentralen Bereich der Chemieplattform liegen, östlich der NORSOLEN-Anlage, also 800 Meter vom
nächsten Wohngebiet in L'Hôpital entfernt. Ich denke, dass dieser Ort angemessen gewählt ist, die
Gebäude werden sich in die bestehende Industrielandschaft von Saint-Avold/Carling einfügen.
Auswirkungen des C4-Harz-Projekts auf den Wasserverbrauch des petrochemischen Standorts
Der TPF-Standort in Saint-Avold verbraucht jährlich etwa 5 Mio. m³ Wasser, die dem Grundwasser
entnommen werden. Durch das Projekt wird es zu keiner Änderung des Wasserverbrauchs des
petrochemischen Standorts kommen.
Die Chemieplattform betreibt eine Abwasseraufbereitungsanlage.
Auswirkungen des C4-Harz-Projekts auf Böden und Grundwasser
Der Grundwasserspiegel liegt in einer Tiefe von 30 bis 60 Metern. Die Chemieplattformbetreiber
überwachen mit Hilfe eines umfassenden Piezometernetzes das Verhalten und die Qualität des
Grundwassers. Ein spezieller Aktionsplan für den Bereich des C4-Harz-Projekts wird derzeit
erarbeitet. Er umfasst die Installation von 5 Ventingsanierungsschächten und wird nach der
Inbetriebnahme der C4-Harz-PE einsatzbereit sein. Das Projekt Ambition Carling 2016 hat aufgrund
der Stilllegung alter Anlagen einen geringfügig positiven Effekt auf den Zustand von Boden und
Unterboden sowie die Grundwasserqualität.
Der Wasserfluss am Total-Standort wird sich verringern, der Zustand wird sich also nicht weiter
verschlechtern. Die Vorgabe, dass sich der Zustand einer bereits verschmutzten Umgebung nicht
weiter verschlechtern darf, wird also eingehalten.
Auswirkungen des Projekts auf die Wasserableitungen
Die Wasserableitungen der Plattform in den Bach Merle müssen die Qualitätsanforderungen der
Verfügung des Präfekten Nr. 2012-DLP-BUPE-496 vom 15. Oktober 2012 erfüllen.
Die Abwässer der Chemieplattform werden in einer Aufbereitungsanlage am Standort behandelt,
bevor sie in den Bach Merle eingeleitet werden.
In der C4-Harz-PE werden Ableitungen aus der Leerung von Anlagenteilen wie den Kesseln, aus den
Kühltürmen, aus Regenwasser und aus dem Abwasser der sanitären Anlagen anfallen. Die
betriebsbedingten Ableitungen enthalten Spuren von Kohlenwasserstoffen sowie Lithiumionenspuren.
Sie werden grundsätzlich in das Kohlenwasserstoff-Abscheidungsbecken, dann in die biologische
Kläranlage und schließlich in die Endaufbereitungsanlage von Arkema am petrochemischen Standort
geleitet.
Auswirkungen des Projekts auf das Klima
Parallel zu den Neubauten werden im Rahmen des Projekts Ambition Carling 2016 andere Anlagen
stillgelegt, die Luftemissionen verursachen, darunter auch Treibhausgase (Dampfcrackanlage und
Benzinöfen, Fackeln der Dampfcrackanlage usw.).
Trotz der Inbetriebnahme der neuen Anlagen, die Luftemissionen erzeugen, wird sich die
Gesamtsituation des Standorts in Bezug auf die Treibhausgase gegenüber 2012 verbessern.
Auswirkungen des Projekts auf Luft und Gerüche
Die C4-Harz-PE wird Luftemissionen verursachen. Diese werden gemäß Verfügung vom 26.08.2013
überwacht. Das Überwachungsprogramm umfasst eine kontinuierliche Messung von NOx, CO und
Stäuben sowie halbjährliche und jährliche Messungen bestimmter Emissionen.
Bis 2016 werden sich die olfaktorischen Emissionen von TPF durch die Stilllegung alter Anlagen und
die Einführung einer Absaugeinrichtung bei den neuen Anlagen, die entsprechende Emissionen
erzeugen, voraussichtlich deutlich verringern.
Auswirkungen des Projekts auf die Tierwelt und die natürliche Umgebung
Das C4-Harz-Projekt in der Mitte der Chemieplattform hat keine neuen Auswirkungen auf Flora und
Fauna oder die ökologischen Korridore in diesem geografischen Sektor.
Die Analyse der Auswirkungen ergab, dass das Projekt ebenso keine Folgen für die Natura-2000Gebiete in der Nähe des petrochemischen Standorts hat.
Auswirkungen der Lithiumionenableitungen
Ich denke, es muss abgewartet werden, bis das Projekt vollständig umgesetzt ist, um in der Lage zu
sein, die tatsächlichen Ableitungen am Ausgang der Endaufbereitungsanlage zu testen und zu prüfen,
ob diese mit Lithiumionen verunreinigt sind. Im Falle einer Verunreinigung muss Total schnell
reagieren und eine Lösung finden, um alle Wasserableitungen in den Bach Merle zu reinigen.
Auswirkungen auf die Gefahrenlage
Im Rahmen des Projekts Ambition Carling 2016, zu dem die C4-Harz-PE gehört, wurden ebenso
Umweltauswirkungen und industrielle Risiken bewertet. Diese Gefahren und Nachteile werden nach
der Umsetzung des Projekts Ambition Carling 2016 verglichen mit der aktuellen Situation
zurückgehen.
Gesundheitliche Auswirkungen
Gemäß einem Runderlass des Ministeriums für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Energie und des
Ministeriums für Soziales und Gesundheit beauftragte Total ein spezialisiertes Unternehmen mit der
Durchführung der Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen.
Die Ergebnisse dieser Studie sind im Anhang der Umweltverträglichkeitsstudie zu finden und lassen
auf ein als zumutbar einzustufendes Risiko schließen.
Auswirkungen auf Abfälle
Die neue C4-Harz-PE wird jährlich ca. 700 Tonnen Abfälle erzeugen, von denen der größte Teil
verwertet wird. Es handelt sich dabei vorwiegend um organische Abfälle.
Aufgrund der Menge an Briefen und E-Mails, die ich im Zuge der Befragung erhielt, habe ich
diese bei der Unterpräfektur in Forbach hinterlegt.
II – Mein Fazit
Angesichts folgender Aspekte:
Antragsunterlagen für die öffentliche Befragung
Antwortschrift von TPF (siehe Befragungsbericht)
Begründete Stellungnahme
Stellungnahme der Umweltbehörde
Beschwerden der Öffentlichkeit und Antworten von Total
Stimmungslage während der öffentlichen Befragung
Beschlüsse der Gemeinderäte
Beteiligung der Öffentlichkeit
Auswirkungen des Projekts auf den petrochemischen Standort
Auswirkungen des Projekts auf den Wasserverbrauch
Auswirkungen des Projekts auf Böden und Grundwasser
Auswirkungen des Projekts auf die Wasserableitungen
Auswirkungen des Projekts auf Luft und Gerüche
Auswirkungen des Projekts auf die Tierwelt und die natürliche Umgebung
Auswirkungen möglicher Lithiumionenableitungen
Auswirkungen von Gefahren
Gesundheitliche Auswirkungen
Auswirkungen von Abfällen
Konformität des Ablaufs der öffentlichen Befragung mit geltenden gesetzlichen Bestimmungen
Meine persönliche Meinung
Gebe ich eine positive Stellungnahme zum Antrag von TPF hinsichtlich der Genehmigung des
Betriebs einer neuen C4-Harz-PE in den Gemeinden Saint-Avold/L'Hôpital ab, verbunden mit
vier Empfehlungen.
Die vier Empfehlungen lauten wie folgt:
1. Ich empfehle TPF, bei der Inbetriebnahme der C4-Harz-PE alle erforderlichen
Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um den Anwohnern bestmöglichen Schutz vor
Verschmutzung und anderen betriebsbedingten Gefahren zu bieten.
2. Ich empfehle TPF, seine Warnkommunikation gegenüber dem Saarland zu perfektionieren,
um die deutsche Öffentlichkeit bei einem Störfall auf der Chemieplattform in Saint-Avold
umgehend zu informieren.
3. Ich empfehle TPF, alle Wasserableitungen in den Bach Merle und die Böden des Standorts
regelmäßig zu überwachen, um jegliche Verschmutzung mit Lithiumionen oder anderen
gefährlichen Stoffen für die Gesundheit oder die Natur im Allgemeinen zu verhindern.
4. Ich empfehle TPF, all seine Luftemissionen zu überwachen und sich um die bestmögliche
Begrenzung sämtlicher Emissionen zu bemühen, die von der Chemieplattform in SaintAvold/L'Hôpital ausgehen.
Forbach, 14. August 2015
Untersuchungskommissar
Pascal Schuster