Gemeinderat Niederhasli Pressemitteilung vom Dienstag, 20

Gemeinderat Niederhasli
Pressemitteilung vom Dienstag, 20. Oktober 2015
Sperrfrist: Dienstag, 20. Oktober 2015, 08.00 Uhr
Öffentlicher Verkehr
Rekurs gegen Verbundfahrplan
Der Verkehrsrat des Zürcher Verkehrsverbunds hat Mitte Juli den Verbundfahrplan 2016 – 2017 definitiv beschlossen. Leider wurden sämtliche vom Gemeinderat und 860 Personen gestellten Begehren zur Verbesserung
der Busanbindungen der Gemeinde Niederhasli und zur Schaffung einer gemeindeinternen Busverbindung nicht
berücksichtigt. Dies bedeutet nun, dass die Gemeinde Niederhasli mit ihren 9'000 Einwohnerinnen und Einwohnern und als zweitgrösste Bezirksgemeinde ab Dezember 2015 schlechter an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden ist als manche Berggemeinde. Es blieb dem Gemeinderat somit nichts anderes übrig, als von seinem
Recht Gebrauch zu machen und gegen den Verbundfahrplan Rekurs zu erheben. In der an den Regierungsrat
des Kantons Zürich adressierten Rekursschrift wurden die von Beginn weg geforderten Begehren nochmals
ausführlich begründet und konkretisiert:
 Busanbindung des Bahnhofs Niederhasli, insbesondere Linie 510 (Stadel – Flughafen)
 Verbindung der einzelnen Ortsteile der Gemeinde durch den öffentlichen Verkehr
 Erschliessung des Gewerbegebiets Oberhasli durch den öffentlichen Verkehr
 Direkte Busverbindung von Niederhasli nach Regensdorf
Im Weiteren wehrt sich der Gemeinderat gegen die Streichung der Busverbindung Linie 525 zu den Gewerbeschulen und zur Kantonsschule nach Bülach. Die dafür neu vorgesehene Buslinie 535 nach Bachs macht für die
Gemeinde Niederhasli nur dann Sinn, wenn sie mit verlängerten Linienführungen der Buslinien 525 und 510
verknüpft sowie auf eine Verbindung der Niederhasler Ortsteile ausgeweitet wird. Zu guter Letzt nutzt der Gemeinderat das Verfahren, um sich gegen die aktuelle und unverständliche Splittung des Gemeindegebiets in zwei
Tarifzonen zu wehren. Die Gemeinde soll einzig und allein der Tarifzone 121 zugeführt werden.
Die Gemeinde Niederhasli hat aufgrund des verbesserten S-Bahn-Anbindung ab dem nächsten Jahr einen erhöhten Defizitbeitrag von Fr. 414'000.— an den Zürcher Verkehrsverbund zu leisten. Der Gemeinderat ist entschieden der Auffassung, dass der Gemeinde zu diesem Preis sowie auch aufgrund ihrer Lage im nahen Agglomerationsgürtel der Stadt Zürich attraktivere Anbindungen an den öffentlichen Verkehr zustehen. Auch wenn der
durchgehende Halbstunden-Takt der neuen S-Bahnlinie 15 eine gewisse Verbesserung mit sich bringt, wird die
Qualität der Busverbindungen massiv verschlechtert. Die einzelnen Buslinien sind unter sich sowie auch mit dem
Bahnverkehr nicht verknüpft. Die Verkehrsbetriebe und die für die Fahrplanfestsetzung zuständigen Gremien
sehen offensichtlich auch über die Innovationen und Investitionen der Gemeinde zur Aufwertung des SBBeigenen Bahnhofareals hinweg. Mit der Einrichtung einer Zentrumszone sowie dem Bau eines neuen Perronzu-
Gemeinderat
Dorfstrasse 17
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gangs hat die Gemeinde planerische und bauliche Massnahmen zugunsten des öffentlichen Verkehrs initiiert und
umgesetzt.
Es gilt nun den Entscheid des Regierungsrats abzuwarten. Bis zu diesem Zeitpunkt werden seitens Gemeinde
sämtliche Projekte und Massnahmen, wie beispielsweise auch die vom Kanton vorgesehenen Rückbauten und
Neubauten von Bushaltestellen im Gebiet Adlibogen bzw. an der Mandachstrasse, konsequent abgelehnt.
Finanzen
Voranschlag 2016
Der vom Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedete Voranschlag 2016 sieht in der
Laufenden Rechnung einen Aufwandüberschuss von Fr. 2.88 Mio. vor. Der Gesamtaufwand liegt bei
Fr. 47.37 Mio. und fällt gegenüber dem Voranschlag 2015 um Fr. 2.84 Mio. höher aus. In der Jahresrechnung
2014 wurde noch ein Aufwand von Fr. 43.3 Mio. ausgewiesen. Der Mehraufwand ist hauptsächlich auf höhere
Abschreibungen im Zusammenhang mit anstehenden Investitionen zurückzuführen. Zugenommen haben vor
allem auch die Aufwendungen für die Unterstützung vorläufig aufgenommener Asylbewerber, wofür seitens des
Kantons jedoch ein voller Kostenersatz geleistet wird. Der Gesamtertrag liegt bei Fr. 44.5 Mio. und damit um
Fr. 1.7 Mio. höher als noch beim letzten Voranschlag. Der Mehrertrag liegt neben Kostenrückerstattungen des
Kantons für die wirtschaftliche Hilfe bei höheren Gebührenerträgen bei den Werkbetrieben und höhere Grundstückgewinnsteuern.
Das wiederum hohe Investitionsvolumen zeigt sich in der Investitionsrechnung. Diese weist für das Jahr 2016
Nettoinvestitionen von Fr. 10.2 Mio. aus. Dieser Wert kommt gegenüber der Jahresrechnung 2014 mit
Fr. 9.7 Mio. somit nochmals etwas höher zu liegen. Wesentlichen Anteil an diesem Volumen haben der Erweiterungsbau der Schulanlage Linden sowie der Investitionskostenbeitrag an die geplante Sanierung und Erweiterung der Mehrzweckhalle Seehalde. Rund Fr. 820'000.— sollen im Bereich Verkehr investiert werden, worin auch
die zweite Tranche für die Belagssanierung der Birchstrasse enthalten ist. Dieses Projekt belastet auch die Investitionsrechnung der Spezialfinanzierung Wasser. Beim Bereich Abwasser fällt die erste Tranche von Fr. 1.6 Mio.
für den Ausbau der Kläranlage ins Gewicht.
Trotz drohendem Aufwandüberschuss in der Laufenden Rechnung von Fr. 2.88 Mio. und entgegen früherer
Prognosen und Absichten beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, den Steuerfuss für das Jahr
2016 nochmals unverändert bei 86 % zu belassen. Dieser finanzpolitische Entscheid basiert einerseits auf dem
absehbaren positiven Rechnungsabschluss des laufenden Jahrs. Aufgrund von ausserordentlichen Einnahmen
bei den Grundstückgewinnsteuern darf entgegen dem prognostizierten Aufwandüberschluss von Fr. 1.7 Mio. ein
positiver Jahresabschluss 2015 erwartet werden. Bereits die Jahresrechnung 2014 hat aufgrund nicht beeinflussbarer Faktoren mit einem erfreulichen Ertragsüberschuss von Fr. 418'000.— abgeschlossen. Andererseits
rechtfertig sich die vorläufige Beibehaltung des Steuerfusses auch mit dem weiterhin positiven Cash Flow, was
die grundsätzliche Einhaltung des Haushaltgleichgewichts aufzeigt, sowie mit einem positiven Eigenkapitalanteil,
welcher noch weit über der vom Gemeinderat gesetzten Limite von 25 % der Gesamterträge liegt. Die Auswirkungen der voraussichtlich ab 2019 geltenden neuen Rechnungslegung (HRM2) sind im Detail noch nicht genau
absehbar und in der aktuellen Finanzplanung auch nicht berücksichtigt. Es darf jedoch davon ausgegangen werden, dass sich bei Einführung des HRM2 ohne Restatement die Abschreibungsquote ungefähr halbieren könnte,
was die künftigen Rechnungsergebnisse positiv beeinflussen würde.
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Angesichts des anhaltenden Investitionsbedarfs sowie der sukzessiven Zunahmen verschiedener, teils unbeeinflussbarer Aufwandpositionen lässt sich eine Erhöhung des Steuerfusses bereits im nächsten Jahr aber wohl
kaum mehr verhindern. Der Gemeinderat geht in seiner mittelfristigen Finanzplanung von einer Erhöhung per
2017 um 5 % aus. Ausgehend von einem unveränderten Steuerfuss der Sekundarschulgemeinde würde im
nächsten Jahr aber nochmals ein Gesamtsteuerfuss von 111 % resultieren. Detaillierte Informationen zum Voranschlag 2016 und zur Finanzplanung des Gemeinderats werden wie üblich mit der Weisungsbroschüre zur
Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2015 publiziert.
Finanzen
Auftrag für finanztechnische Rechnungsprüfung neu vergeben
Da die Abteilung Revisionsdienste innerhalb des Gemeindeamts des Kantons Zürich per Ende 2015 definitiv
aufgelöst wird, muss der Auftrag zur finanztechnischen Prüfung des Finanzhaushalts und des Rechnungswesens
der politischen Gemeinde neu vergeben werden. Auf Basis eines Submissionsverfahrens hat der Gemeinderat
diesen Auftrag der Revipro AG, Thalwil, erteilt. Die Unternehmung hat die seitens Gemeinde definierten Kriterien
am besten erfüllt. Die Mitarbeitenden zeichnen sich insbesondere durch grosse Erfahrungen im öffentlichen
Rechnungswesen sowie vertieften Sachkenntnissen in einzelnen Fachbereichen aus. Neben der finanztechnischen Prüfung der Jahresrechnung beinhaltet der Auftrag auch Geldverkehrsrevisionen sowie Spezialrevisionen
in diversen Bereichen wie Steuern, Gebühren, wirtschaftliche Hilfe oder Löhne. Der im Zusammenhang mit dem
bisherigen Auftrag an das Gemeindeamt im Jahr 2009 freigegebene wiederkehrende Kredit konnte von
Fr. 25'000.— auf Fr. 20'000.— reduziert werden. Die Rechnungsprüfungskommission hat im Sinne der kantonalen Verordnung über den Gemeindehaushalt dieser Auftragserteilung an die Revipro AG ebenfalls ihre Zustimmung erteilt.
Gemeindeversammlung
Traktanden für Versammlung vom 1. Dezember 2015
Neben der Genehmigung des Voranschlags 2016 steht der Neuerlass der kommunalen Abfallverordnung auf der
Traktandenliste der nächsten Gemeindeversammlung. Details zu den einzelnen Vorlagen sind dem Weisungsheft
zu entnehmen, welches vor der Versammlung per Post an sämtliche Haushaltungen zugestellt wird. Die Traktandenliste und die Weisungstexte werden auf der Website www.niederhasli.ch aufgeschaltet. Die vollständigen
Akten liegen ab dem 17. November 2015 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales und Gesellschaft,
zur Einsicht auf. Der Gemeinderat freut sich, am Dienstag, 1. Dezember 2015, 20.00 Uhr, eine grosse Zahl an
Stimmberechtigten in der Mehrzweckhalle Seehalde begrüssen zu können. Im Anschluss an die Versammlung
sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum traditionellen Apéro eingeladen, welcher von Mitarbeiterinnen des
Gemeindepersonals serviert wird.
Planung
Aufhebung Quartierplanverfahren Simmen
Auf Begehen eines Grundeigentümers hat der Gemeinderat im März 2014 die Einleitung eines Quartierplanverfahrens für das Gebiet Simmen in Oberhasli beschlossen und dieses der Baudirektion des Kantons Zürich zur
Genehmigung vorgelegt. Diese hat im vergangenen Frühjahr den Beschluss des Gemeinderats aufsichtsrechtlich
aufgehoben. Die Baudirektion begründete ihren Entscheid mit der Lage des 23 Grundstücke umfassenden und
teils unerschlossenen Perimeters innerhalb der Lärmkurven des Flughafens Zürich. Da die massgeblichen Pla-
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nungswerte unter Berücksichtigung des vorläufigen Betriebsreglements (vBR) 2005 sowie auch des neuen Betriebsreglements 2014 nicht eingehalten werden, seien weitere Erschliessungsmassnahmen in diesem Perimeter
grundsätzlich nicht zulässig. Der vom Gemeinderat daraufhin eingereichte Rekurs und gleichzeitige Sistierungsantrag wurde nun vom Baurekursgericht des Kantons Zürich vollumfänglich abgelehnt. Aufgrund der vom Gericht
dargelegten Rechtslage hat der Gemeinderat entschieden, keine Beschwerde beim Verwaltungsgericht zu erheben und somit die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu akzeptieren.
Liegenschaften
Flachdachsanierung Seebadi
Das Flachdach des Gebäudes in der Seebadi Haslisee ist veraltet und sanierungsbedürftig. Der Gemeinderat hat
entschieden, die Sanierung des Dachs nach dem Ende der diesjährigen Badesaison umgehend in Angriff zu
nehmen. Das Mobiliar der Seebadi wird in diesem Winter an einem alternativen Standort in der Unterkellerung
der Mehrzweckhalle Seehalde zwischengelagert. Der Gemeinderat hat der Mohn & Partner AG, Niederglatt, den
entsprechenden Auftrag erteilt und einen Kredit von Fr. 49'000.— als gebundene Ausgabe zulasten der Laufenden Rechnung 2015 freigegeben.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Marco Kurer, Gemeindepräsident, 043 266 80 47, oder Patric Kubli, Gemeindeschreiber, 043 411 22 50, gerne zur Verfügung.
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19. Oktober 2015/pk
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