Ausschreibung Baugrundstück „Auf den Steinen 19“ Die Stadt Brühl

Ausschreibung Baugrundstück „Auf den Steinen 19“
Die Stadt Brühl veräußert ein Baugrundstück in Brühl-Badorf.
Es handelt sich um das bebaute Grundstück „Auf den Steinen 19, Gemarkung Badorf, Flur 6,
Parzelle 74, 256 m² groß“
Voraussetzungen für eine mögliche Bebauung:
- Einhaltung des Bebauungsplanes „Bauzonen“
- Grundflächenzahl (GRZ) 0,4/ Geschossflächenzahl (GFZ) 0,7
- Annahme der Bauflucht des nebenstehenden Hauses Nr. 27
- zweigeschossige offene Bauweise
Die/der Erwerber/-in geht mit dem Kaufvertrag folgende Verpflichtungen ein:
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Abbruch der leer stehenden Gebäude (Wohnhaus + Garage) auf eigene Kosten
spätestens 6 Monate nach Erwerb
Abbruch der leer stehenden Gebäude auf der benachbarten, im Eigentum der Stadt
Brühl verbleibenden Parzelle Gemarkung Badorf, Flur 6, Nr. 73 und Verfüllung,
Verdichtung und verkehrssichere Herstellung nach Vorgaben der Stadt Brühl, die hier
nach Errichtung des neuen Gebäudes einen Gehweg anlegen wird
Einreichung eines Bauantrages für ein selbst genutztes Wohngebäude spätestens 1
Jahr nach Erwerb
Fertigstellung des Wohngebäudes spätestens 2 Jahre nach Erwerb
Eigene Nutzung des neuen Wohngebäudes für mindestens 10 Jahre
Die Abbruchkosten werden auf ca. 20.000 € geschätzt.
Die Vergabe erfolgt nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 50.000,00 €. Der Kaufpreis
ist innerhalb von 14 Tagen nach Beurkundung zu zahlen. Die mit dem Abschluss des
Kaufvertrages verbundenen Kosten hat die/der Erwerber/in zu tragen.
Informationen über den zu schließenden Kaufvertrag erhalten Sie im Fachbereich
Bürgermeisterbüro, Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Herrn Jouaux,
Tel.02232/79-3000.
Rückfragen zur möglichen Bebauung sind direkt an die Abteilung Bauordnung, Frau
Steinhausen, Tel. 02232/79-5260 zu richten.
Angebotsfrist:
Das Kaufangebot ist bis 28.04.2016, 11 Uhr, im verschlossenen Umschlag im Rathaus,
Abteilung Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Zimmer A 236, 237 oder 240 abzugeben
oder per Post zu schicken an
Stadt Brühl
Der Bürgermeister
Rathaus
50319 Brühl
Wichtiger Hinweis:
Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen: „Kaufangebot! Nicht öffnen!“
Nicht verschlossene Umschläge können aus vergaberechtlichen
berücksichtigt werden.
Gründen
nicht