Ausschreibung Baugrundstück „Auf den Steinen 19“ Die Stadt Brühl veräußert ein Baugrundstück in Brühl-Badorf. Es handelt sich um das bebaute Grundstück „Auf den Steinen 19, Gemarkung Badorf, Flur 6, Parzelle 74, 256 m² groß“ Voraussetzungen für eine mögliche Bebauung: - Einhaltung des Bebauungsplanes „Bauzonen“ - Grundflächenzahl (GRZ) 0,4/ Geschossflächenzahl (GFZ) 0,7 - Annahme der Bauflucht des nebenstehenden Hauses Nr. 27 - zweigeschossige offene Bauweise Die/der Erwerber/-in geht mit dem Kaufvertrag folgende Verpflichtungen ein: - - Abbruch der leer stehenden Gebäude (Wohnhaus + Garage) auf eigene Kosten spätestens 6 Monate nach Erwerb Abbruch der leer stehenden Gebäude auf der benachbarten, im Eigentum der Stadt Brühl verbleibenden Parzelle Gemarkung Badorf, Flur 6, Nr. 73 und Verfüllung, Verdichtung und verkehrssichere Herstellung nach Vorgaben der Stadt Brühl, die hier nach Errichtung des neuen Gebäudes einen Gehweg anlegen wird Einreichung eines Bauantrages für ein selbst genutztes Wohngebäude spätestens 1 Jahr nach Erwerb Fertigstellung des Wohngebäudes spätestens 2 Jahre nach Erwerb Eigene Nutzung des neuen Wohngebäudes für mindestens 10 Jahre Die Abbruchkosten werden auf ca. 20.000 € geschätzt. Die Vergabe erfolgt nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 50.000,00 €. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Beurkundung zu zahlen. Die mit dem Abschluss des Kaufvertrages verbundenen Kosten hat die/der Erwerber/in zu tragen. Informationen über den zu schließenden Kaufvertrag erhalten Sie im Fachbereich Bürgermeisterbüro, Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Herrn Jouaux, Tel.02232/79-3000. Rückfragen zur möglichen Bebauung sind direkt an die Abteilung Bauordnung, Frau Steinhausen, Tel. 02232/79-5260 zu richten. Angebotsfrist: Das Kaufangebot ist bis 28.04.2016, 11 Uhr, im verschlossenen Umschlag im Rathaus, Abteilung Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Zimmer A 236, 237 oder 240 abzugeben oder per Post zu schicken an Stadt Brühl Der Bürgermeister Rathaus 50319 Brühl Wichtiger Hinweis: Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen: „Kaufangebot! Nicht öffnen!“ Nicht verschlossene Umschläge können aus vergaberechtlichen berücksichtigt werden. Gründen nicht
© Copyright 2025 ExpyDoc