Referate Regierungsrat Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor und

Kommunikation
Kanton Bern
Staatskanzlei
Anlass
Medienkonferenz der Erziehungsdirektion
Thema
Lehrplan 21: Stand der Umsetzungsarbeiten
Datum
Freitag, 18. März 2016
Regierungsrat Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor des Kantons Bern
Referenten
Erwin Sommer, Amtsvorsteher Amt für Kindergarten, Volksschule und
Beratung (AKVB)
Ziel der Medienkonferenz
Darstellung Stand der Einführungsvorbereitungen
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Was schon klar bzw. schon entschieden ist
Was noch zu klären ist und bis wann
Einleitung
Wir sind auf Kurs und können am Fahrplan der Einführung des Lehrplans 21 festhalten:
Zur Erinnerung nochmals:
 Was ist ein Lehrplan? Werkzeug zur Planung des Unterrichts – kein
Gesetzbuch.
 Lehrplan ist ein Projekt der Schul- und Unterrichtsentwicklung von unten.
 In Kompetenzen aufgebaut. Kompetent sein heisst Wissen anwenden
können.
Mein Ziel ist es: Freiräume der Lehrpersonen zu erhalten und auszubauen.
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Was bisher geschah
Sommer 2014:
Hearings mit rund 2'000 Lehrkräften
Herbst 2014:
Freigabe des Lehrplans durch die D-EDK
November 2014:
Entscheid des Grossen Rats, dass die Kompetenz zur
Verabschiedung des Lehrplans beim Erziehungsdirektor bleibt
Januar 2015:
Bewilligung des Kredits für die Weiterbildung der Lehrpersonen
durch den Grossen Rat
Sommer 2015:
Zweite Runde Hearings mit 2'000 Lehrkräften
Konsultation Lektionentafel
Diese Mediendokumentation ist auch online: www.be.ch/medienmitteilungen
Medienkonferenz der Erziehungsdirektion vom Freitag, 18. März 2016
November 2015:
Verabschiedung des Finanzplans durch den Grossen Rat;
die Mittel für die Lektionentafel sind darin eingestellt.
Ich möchte Ihnen in der Folge aufzeigen, was auf Grund dieser Entscheide nun aufgegleist
ist:
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Inkraftsetzung und Einführungsphase
Wie seit längerem angekündigt, wird der Lehrplan auf den 1. August 2018 in Kraft treten.
Die Einführung erfolgt gestaffelt.
1. August 2018 (KG-7.Kl.)
1. August 2019 (8. Kl.)
1. August 2020 (9. Kl.)
Ich werde die entsprechende Direktionsverordnung noch vor den Sommerferien
unterschreiben, damit für alle Beteiligten Klarheit herrscht.
Auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung hin müssen von Seiten der Erziehungsdirektion alle
notwendigen Dokumente und Entscheide vorliegen (z.B. zum Übertrittsverfahren, allenfalls
der angepasste Beurteilungsbericht usw.)
Einführungsphase: Für die Lehrkräfte gilt hingegen eine Einführungsphase bis im Sommer
2022. Von ihnen wird erst ab Sommer 2022 erwartet, dass der Unterricht vollumfänglich
nach neuem Lehrplan erfolgt.
Die Einführungsphase hat bereits begonnen:
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Im zweiten Halbjahr 2015 besuchten alle Schulleitungen einen eintägigen
Einführungskurs
Seit 1. Januar diesen Jahres, bis zum Sommer 2016, besuchen alle Lehrerinnen
und Lehrer dieses Kantons je einen eintägigen Weiterbildungskurs (gemeinsam
organisiert von der PH und der Erziehungsdirektion)
Bis zum Sommer 2022 können die Schulleitungen die Lehrpersonen bis zu 20 Tage
zu Weiterbildungsveranstaltungen beiziehen.
o Die Finanzmittel im Budget der PH wurden vom Grossen Rat bereits bewilligt
(ca. CHF 500'000 pro Jahr).
o Die Hälfte dieser 20 Tage findet in der unterrichtsfreien Zeit statt, die andere
Hälfte mit Unterrichtsausfall (wie schon bei der Einführung des Lehrplans 95)
Wichtig ist: Die Einführung des Lehrplans erfordert keine grundlegende Umstellung des
Unterrichts. Der Inhalt der Volksschule bleibt im Wesentlichen gleich.
Wir geben den Lehrpersonen aber von 2016-22 viel Zeit für die Unterrichts- und
Schulentwicklung. Die Einführung des neuen Lehrplans ist eine Gelegenheit, den Unterricht
weiterzuentwickeln.
Dazu nachher von Herrn Sommer zusätzliche Informationen.
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Lektionentafel
Im Weiteren ist klar: Die neue Lektionentafel.
Damit die Gemeinden und Schulleitungen planen können, werde ich auch die Lektionentafel
zusammen mit dem Entscheid zur Inkraftsetzung des Lehrplans mit der entsprechenden
Direktionsverordnung noch vor den Sommerferien unterschreiben.
Wir haben sie bereits im März 2015 informiert, bevor wir die Lektionentafel in die
Konsultation gaben. Ich habe mich nun entschieden, die Lektionentafel, wie Sie sie in Ihren
Unterlagen vorfinden, zu verabschieden. Die Lektionentafel gibt die Unterrichtszeit für die
Schülerinnen und Schüler (obligatorischer und fakultativer Unterricht) und die Verteilung auf
die Fachbereiche und Module vor.
Die Kosten: jährlich rund 22.4 Millionen Franken (brutto 32 Millionen Franken für Kanton und
Gemeinden). Das ist eine Kostensteigerung von rund 2.9%. Die Mehraufwendungen sind in
der Finanzplanung aufgenommen. 100 % dieser Mehrkosten gehen in den Unterricht, in die
Bildung vor Ort. Nichts in die Verwaltung.
Die Angaben in der Lektionentafel beziehen sich auf 39 Schulwochen pro Jahr. Den
Gemeinden steht weiterhin frei, 38 oder 39 Schulwochen vorzusehen. Für Schulen mit 38
Schulwochen erhöht sich die wöchentliche Unterrichtszeit um 1 Lektion.
Die Lektionentafel ist im Kanton BE breit abgestützt:
 Lehrpersonen aller Stufen, Schulleitungen, Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker
waren eng in die Ausarbeitung der Lektionentafel eingebunden.
 Im Januar 2015 habe ich einen ersten Entwurf der Lektionentafel im Gymnasium
Köniz-Lerbermatt mit rund 200 Lehrpersonen diskutiert.
 Anschliessend fand eine Konsultation bei den Verbänden der Lehrpersonen,
Schulleitungen, Schulbehörden und Gemeinden statt.
 An Hearings im Verlaufe des Jahrs wurden rund 2000 Lehrerinnen und Lehrer,
Schulleitungen und Behördenmitglieder in den Prozess einbezogen.
Der Entwurf der Lektionentafel stiess insgesamt auf breite Akzeptanz. Die Erkenntnisse aus
der Konsultation und den Veranstaltungen flossen in die vorliegende Fassung der
Lektionentafel mit ein.
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Die wichtigsten Neuerungen – 3 Dinge
1.
Stärkung von Deutsch, Mathematik sowie Medien und Informatik
In den Fächern Mathematik und Deutsch werden zusätzliche Lektionen eingesetzt:
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Der Kanton Bern nähert sich damit dem interkantonalen Durchschnitt an.
Mit diesen Mehrlektionen nehmen wir ein langjähriges Anliegen von Berufsbildung,
Lehrerinnen und Lehrer, Eltern auf.
Konkret stehen den Schülerinnen und Schülern von der 1.-9. Klasse
 2 Lektionen mehr Deutsch und
 5 Lektionen mehr Mathematik
mehr zur Verfügung als beim Lehrplan 95.
In der Lektionentafel gibt es neu ein Zeitgefäss für den Bereich Medien und Informatik im
Umfang von insgesamt 4 Lektionen (je 1 Lektion im 5. und 6. Schuljahr sowie je 1 Lektion im
7. und 9. Schuljahr). 1 Lektion im 7. Schuljahr wird dabei beim Fach Gestalten kompensiert,
da in diesem Schuljahr diese Lektion heute schon in den meisten Schulen für Informatik
eingesetzt wird.
Mit den Mehrlektionen in Mathematik, Medien und Informatik sowie mit Natur und Technik
wird der MINT-Bereich deutlich gestärkt.
2.
Individuelle Vertiefung und Erweiterung
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Im 8. und 9. Schuljahr werden im Rahmen des obligatorischen Unterrichts jeweils
mindestens 3 Lektionen für „Individuelle Vertiefung und Erweiterung“ (IVE) eingesetzt.
Die Schulen können zusätzlich weitere Lektionen aus Deutsch, Math. und den
Fremdsprachen für die IVE einsetzen
IVE entspricht der heutigen Individuellen Lernförderung und Mittelschulvorbereitung, jetzt
allerdings ausgebaut und für alle obligatorisch.
IVE ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, in den Sprachen und Mathematik
individuelle Schwerpunkte zu setzen.
IVE dient ebenfalls der Vorbereitung auf das zukünftige Berufsfeld oder auf den Übertritt in
eine weiterführende Schule der Sekundarstufe II.
(z.B. Schreinerin: Geometrie, Hotel-Rezeptionist: Franz./Englisch)
3.
Ethik, Religion, Gemeinschaft (ERG) mit Klassenlektionen
Im 3. Zyklus stehen für den Unterricht im Fachbereich NMG: Ethik, Religionen,
Gemeinschaft (ERG) insgesamt 5 Lektionen zur Verfügung.
Davon sind schwerpunktmässig mindestens 2 Lektionen für die beiden Kompetenzbereiche
 „Spuren und Einfluss von Religionen in Kultur und Gesellschaft erkennen“ und
 „Sich mit Religionen und Weltsichten auseinandersetzen“
einzuplanen.
Darüber hinaus kann in allen drei Schuljahren jeweils 1 Lektion von ERG als Klassenlektion
eingesetzt werden.
Die Klassenlektion wird von der Klassenlehrperson unterrichtet und dient der Arbeit an den
Kompetenzbereichen
 „Existentielle Grunderfahrungen reflektieren“,
 „Ich und die Gemeinschaft – Leben und Zusammenleben“ und
 „Werte und Normen klären und Entscheidungen verantworten“
des Fachbereichs NMG: ERG.
Die Klassenlektion kann ausserdem für zusätzliche allgemeine und organisatorische
Aufgaben eingesetzt werden.
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Noch ein Wort zur „Wirtschaft – Arbeit – Haushalt“. Hier gibt es noch offene Fragen. Die
werden im Mai an einem Hearing mit den entsprechenden Lehrkräften diskutiert. Wir werden
dort für die offenen Fragen Lösungen suchen, namentlich allenfalls mit zusätzlichen
Spielräumen in der konkreten Verteilung auf die Jahre für die einzelnen Schulen.
Und noch etwas zur Lektionentafel: Auf Grund der höheren Anzahl obligatorischer
Unterrichtslektionen werden wir auch die Vorschriften zu den Hausaufgaben anpassen,
indem die Höchstzahl der obligatorischen Aufgaben reduziert werden wird (heute auf der
Oberstufe bis zu vier Stunden pro Woche). Die genaue neue Höchstzahl ist noch nicht
definiert.
5. Übertrittsrelevante Fächer
Weiter ist klar: Es erfolgt keine Änderung an den Übertrittsfächern Deutsch – Math –
Französisch in die Sekundarstufe I.
Das heutige Verfahren hat sich bewährt. Dies ist das Fazit einer umfassenden Prüfung von
Alternativen. Alle neuen Varianten haben Nachteile.
Verschiedene Varianten haben wir diskutiert und deren Konsequenzen eingeschätzt. Kein
Änderungsvorschlag hat jedoch eine Mehrheit in den Konsultativabstimmungen der Hearings
vom letzten Jahr gefunden. Und jede andere Variante – zum Beispiel der zusätzliche
Einbezug von NMG, das Weglassen von Französisch, den Einbezug aller Fächer – hat
wieder neue, gewichtige Nachteile gezeigt.
Wir sind zum Schluss gekommen, dass keiner der Alternativvorschläge einen
grundlegenden Mehrwert bringt.
Vielmehr besteht das Risiko, dass wir uns mit jeder vermeintlich besseren Lösung neue und
schwer einschätzbare Nachteile einhandeln die z.T. erhebliche Auswirkungen auf das ganze
Übertrittsverfahren hätten. Wie z.B. Fragen der Zuweisung und der Niveaufächer.
Dieses Risiko wollen wir nicht eingehen.
Unser aktuelles Übertrittsverfahren stösst aktuell auf grosse Akzeptanz. Bei mehr als 95%
aller Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse konnten sich die Lehrpersonen und Eltern in
den letzten zwei Jahren auf einen gemeinsamen Zuweisungsantrag einigen.
Klar ist weiter: Die Regelungen zu den Lehrmitteln.
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In den Fächern Deutsch – Math – Fremdsprachen wird es keine neuen Lehrmittel brauchen.
Dazu wird Ihnen gleich Erwin Sommer Auskunft geben.
6. Stand der Beurteilung im Lehrplan 21
Zuvor noch ein Wort zur Beurteilung.
In diesem Bereich sind die Entscheide noch nicht gefallen. Wir sind aktuell daran, die Fragen
der Beurteilung aufzuarbeiten. Ich sehe vor, im Herbst dieses Jahres die entsprechenden
Entscheide zu fällen.
Wichtige allgemeine Überlegungen:
Eine kompetenzorientierte Beurteilung unterscheidet sich nicht grundlegend von einer
lernzielorientierten: Kein Paradigmenwechsel.
Das heisst:
Auch mit dem Lehrplan 21 ist das Erreichen der Ziele, die sich die Lehrperson für den
Unterricht setzt, der wichtigste Massstab für die Beurteilung.
Die Lehrpersonen sind und bleiben die Fachpersonen für das Unterrichten und Beurteilen.
Wie ist der Stand:
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Im Sommer 2015 haben wir erste Überlegungen in den Hearings mit 2000
Lehrerinnen und Lehrer diskutiert. Ihre Anliegen haben wir aufgenommen.
Auf Grund dieser Diskussionen haben wir Entwürfe für Beurteilungsberichte, für ein
Gesprächsprotokoll für die Elterngespräche und für das Übertrittsprotokoll erarbeitet.
Im Weitern haben wir zusammen mit Vertretern der Berufsbildung einen ersten
internen Vorentwurf für ein Portfolio-Dokument für die überfachlichen Kompetenzen
auf Grundlage des LP 21 und die Schlüsselkompetenzen mit Bezug zur Arbeitswelt –
ausserhalb der Zeugnisse – im 8. und 9. Schuljahr erarbeitet.
Diese Entwürfe haben wir im Februar in einem Hearing mit 200 Lehrpersonen
diskutiert.
Die meisten Dokumente sind sehr gut angekommen. Das Dokument zu den
überfachlichen Kompetenzen und den Schlüsselkompetenzen wurde im Grundansatz
begrüsst. Es wird aber noch als zu umfangreich und als zu schwer verständlich
betrachtet. Wie von uns im Hearing schon angekündigt, wird es vollständig
überarbeitet resp. vereinfacht.
Im Sommer/Frühherbst findet dazu eine breite Konsultation statt. Dazu werden wir eine
Medienkonferenz durchführen und Ihnen u.a. auch das oben erwähnte Dokument vorstellen.
Eines ist dabei sicher: Es wird nicht das gleiche Dokument sein, über das inzwischen überall
geschrieben und das sehr kontrovers diskutiert wird.
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Derzeit kann ich dazu nur so viel sagen:
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Wir wollen das Elterngespräch/Standortgespräch stärken. Es ist das Kernstück der
Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Eltern und deshalb von
grosser Wichtigkeit. Hier können sich Lehrpersonen und Eltern ausführlich und
differenziert über die Entwicklung, Erziehung sowie den Lern- und Leistungsstand
des jeweiligen Schülers austauschen. Die gemeinsame Förderung der
Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler ist dabei von besonderer
Bedeutung.
Wir wollen gemäss LP 21 mehr Gewicht für die förderorientierte Beurteilung legen
und den Schülerinnen und Schüler wertvolle Rückmeldungen geben, die sie beim
Lernen weiter bringen.
Wir prüfen, weniger Beurteilungsberichte vorzusehen und diese von der Beurteilung
zu überfachlichen Kompetenzen (aktuell: „Arbeits- und Lernverhalten“) zu befreien.
Ich gebe nun das Wort weiter an Erwin Sommer zur Lehrmittelregelung.
7. Lehrmittel
Grundsätzlich sind die wichtigsten Lehrmittel heute schon mit dem Lehrplan 21 kompatibel:
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Die Lehrpersonen können in den Fachbereichen Deutsch, Mathematik, Englisch und
Französisch weiterhin mit den bestehenden Lehrmitteln arbeiten.

Auch im Fachbereich NMG auf der Primarstufe sind die Lehrmittel der Reihe
„Lernwelten“ LP21 kompatibel.
Bei der Lehrmittelregelung bleiben wir bei unserer liberalen Haltung:
Das bedeutet, nur in Mathematik und Fremdsprachen gibt es weiterhin ein Obligatorium, in
den übrigen Fächern eine Empfehlung.
Die obligatorischen und empfohlenen Lehrmittel sind gut auf den Lehrplan 21 abgestimmt
und durch die Kommission für Lehrplan- und Lehrmittelfragen (LPLMK) geprüft.
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Lehrmittelentwicklung
Zurzeit laufen verschiedene Lehrmittelentwicklungen:
 Zum Beispiel gibt es im Fachbereich NMG voraussichtlich im Bereich Natur und
Technik ab Sommer 2016 die Lehrmittelreihe NaTech.
 Auch im Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) gibt es Neuentwicklungen.
 Im Fachbereich Mathematik ist ein zusätzliches Lehrmittel in Entwicklung, das sich
speziell für Mehrjahrgangsklassen eignet und voraussichtlich ab 2017/18 erscheinen
sollte.
Lücken gibt es noch in den Fachbereichen Musik, Gestalten, NMG im 3. Zyklus. Diese
Lücken bestehen schon heute, im Rahmen des Lehrplans 95. Aktuell sind die Verlage in
allen Bereichen an einigen Entwicklungen.
Im Sport wird gegenwärtig abgeklärt, wer ein neues Lehrmittel erstellen wird.
Der Lehrplan 21 hat ja den Vorteil, dass die Lehrmittel nun in 21 deutsch- und
mehrsprachigen Kantonen eingesetzt werden können.
Noch ein Wort zum Lehrmittel „clin d’oeil“. Dieses Lehrmittel wird derzeit auf Grund
verschiedener Rückmeldungen optimiert.
Dazu werden wir Sie am 23. Juni an einer interkantonalen Medienkonferenz der sechs
Passepartout-Kantone informieren.
Insbesondere geht es darum, Clin d’oeil um didaktische Zusatzmaterialien für Schülerinnen
und Schüler mit Lernschwierigkeiten, für die Grammatik und den Alltagswortschatz zu
ergänzen und zu verstärken. Doch dazu wie gesagt im Juni mehr.
Es gibt bereits jetzt auf der Plattform www.clin-doeil.ch neu zusätzliche Arbeitsblätter zur
Individualisierung und Vertiefung des Unterrichts.
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8. Weiterbildung der Lehrpersonen
Noch einige vertiefende Worte zur Weiterbildung.
Mit der Weiterbildung werden die LP und SL fit gemacht für die pädagogischen und
didaktischen Herausforderungen.
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Startveranstaltungen SL 2015 erfolgreich durchgeführt
Aktuell bis Juni 2016 ca. 100 Startveranstaltungen für Lehrpersonen.
Lehrpersonen haben viel Zeit zur Einführung des LP21: von 2016-2022.
Im Zeitraum von August 2016 bis Juli 2022 besuchen die Schulen in den drei Fachbereichen
 Deutsch
 Mathematik
 Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG)
und einem weiteren Fachbereich (Gestalten, Musik oder Bewegung und Sport) je ein
schulinternes oder regionales Weiterbildungsangebot des Institutes für Weiterbildung (IWB)
der PHBern.
Damit insgesamt 20 Tage Weiterbildung, davon 10 Tage in der unterrichtsfreien Zeit und 10
Tage mit frühzeitig angesagtem Unterrichtsausfall. Diese Weiterbildung wird regional
durchgeführt.
Es gibt zudem besondere Angebote in WAH, Berufswahlvorbereitung und Medien und
Informatik.
Ende Juli 2022 ist die Einführung des Lehrplans abgeschlossen und der gesamte Unterricht
auf den Lehrplan 21 ausgerichtet.
Ich gebe nun das Wort weiter an RR B. Pulver.
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9. Schlusswort
Wir wollten Ihnen heute zeigen, was bereits klar ist:
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Das gestaffelte Inkrafttreten auf 1. August 2018
Die Einführungsphase bis 2022
Die Weiterbildung
Die Lektionentafel (Math, Deutsch und Informatik wird gestärkt)
Die übertrittsrelevanten Fächer in die Sek I (sie bleiben gleich)
Die meisten Fragen in Zusammenhang mit den Lehrmitteln
Was noch nicht klar ist:

Die einzelnen Dokumente bei der Beurteilung – dazu gibt es voraussichtlich im
Sommer/Frühherbst eine Medienkonferenz zur Eröffnung der Konsultation.
Entscheide sollen im Herbst fallen.
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Die übrigen Kapitel zu den Allgemeinen Hinweisen und Bestimmungen des Kantons
– dazu wird es im Herbst eine Konsultation geben. Die Entscheide dazu werden
spätestens im Sommer 2017 gefällt.
Wir sind also mit den meisten Dingen auf Kurs.
Ich möchte zum Schluss die Gelegenheit noch einmal verwenden, um gewisse
Missverständnisse klarzustellen:
Der neue Lehrplan führt nicht zu einer grundlegenden Neuausrichtung des Unterrichts.
Wie bisher ist der Lehrplan ein Kompass und nicht ein Gesetzbuch. Er wird durch die
Lehrerinnen und Lehrer als Experten umgesetzt.
Auch in Zukunft sind die Freiräume der Lehrerinnen und Lehrer gewährleistet.
Nicht vorgesehen ist:
 Es gibt keine flächendeckenden Tests im Kanton Bern oder auf EDK-Ebene
 Es gibt keine „psychometrische Vermessung der Schülerinnen und Schüler“ – was
auch immer das sein mag –, wir werden keine Charaktereigenschaften der
Schülerinnen und Schüler durch die Lehrerinnen und Lehrer beurteilen lassen.
 Es findet keine Einschränkung der Methodenfreiheit statt. Im Gegenteil: Im
allgemeinen Teil des Lehrplans 21 wird die Methodenfreiheit explizit garantiert. Es ist
auch nicht vorgesehen, die Schülerinnen und Schüler in „anonyme Lernateliers“ zu
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Medienkonferenz der Erziehungsdirektion vom Freitag, 18. März 2016
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stecken oder die Lehrerinnen und Lehrer nur noch als begleitende Coachs der
Schülerinnen und Schüler einzusetzen.
Auch zur Integration lernschwächerer Schülerinnen und Schüler (Art. 17 VSG) steht
nichts im Lehrplan 21
Pädagogischer Dialog
Wenn etwa behauptet wird, der Lehrplan 21 fördere die Normierung und Standardisierung,
so kann ich Ihnen versichern: Der Kanton Bern tut mit der neuen Bildungsstrategie das
Gegenteil:
Wir schaffen Freiräume, stärken Lehrpersonen, und fördern die Entwicklung des Unterrichts
durch die Lehrerinnen und Lehrer selbst: der Pädagogische Dialog ist eine der drei Achsen
der neuen Bildungsstrategie des Kantons.
Die Einführung des Lehrplans 21 findet somit genau im Kerngeschäft der Lehrerinnen und
Lehrer statt: Im Zentrum steht die Schul- u. Unterrichtsentwicklung.
Es kommt nicht neuer Inhalt in die Schulen. Sondern ein neuer Blick auf den Unterricht:
 Im Fokus steht weniger: welcher Stoff wird mit den Schülerinnen und Schülern
behandelt?
 Sondern: Können die Schülerinnen und Schüler diesen Stoff auch anwenden?
Erhalten sie Übungs- und Lerngelegenheiten, mit denen sie mit ihrem Wissen auch
etwas anfangen können?
Die Lehrpersonen/Schulen sollen ihren didaktischen Ansatz bewusst wählen,
beziehungsweise weiterentwickeln. Mit dem Pädagogischen Dialog werden wir dank
gegenseitigem Voneinander-Lernen die Schul- und Unterrichtsentwicklung vor Ort beflügeln.
Der neue Lehrplan ist nur ein Teil davon.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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