Kommunikation Kanton Bern Staatskanzlei Anlass Medienkonferenz der Erziehungsdirektion Thema Lehrplan 21: Stand der Umsetzungsarbeiten Datum Freitag, 18. März 2016 Regierungsrat Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor des Kantons Bern Referenten Erwin Sommer, Amtsvorsteher Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) Ziel der Medienkonferenz Darstellung Stand der Einführungsvorbereitungen 1 Was schon klar bzw. schon entschieden ist Was noch zu klären ist und bis wann Einleitung Wir sind auf Kurs und können am Fahrplan der Einführung des Lehrplans 21 festhalten: Zur Erinnerung nochmals: Was ist ein Lehrplan? Werkzeug zur Planung des Unterrichts – kein Gesetzbuch. Lehrplan ist ein Projekt der Schul- und Unterrichtsentwicklung von unten. In Kompetenzen aufgebaut. Kompetent sein heisst Wissen anwenden können. Mein Ziel ist es: Freiräume der Lehrpersonen zu erhalten und auszubauen. 2 Was bisher geschah Sommer 2014: Hearings mit rund 2'000 Lehrkräften Herbst 2014: Freigabe des Lehrplans durch die D-EDK November 2014: Entscheid des Grossen Rats, dass die Kompetenz zur Verabschiedung des Lehrplans beim Erziehungsdirektor bleibt Januar 2015: Bewilligung des Kredits für die Weiterbildung der Lehrpersonen durch den Grossen Rat Sommer 2015: Zweite Runde Hearings mit 2'000 Lehrkräften Konsultation Lektionentafel Diese Mediendokumentation ist auch online: www.be.ch/medienmitteilungen Medienkonferenz der Erziehungsdirektion vom Freitag, 18. März 2016 November 2015: Verabschiedung des Finanzplans durch den Grossen Rat; die Mittel für die Lektionentafel sind darin eingestellt. Ich möchte Ihnen in der Folge aufzeigen, was auf Grund dieser Entscheide nun aufgegleist ist: 3 Inkraftsetzung und Einführungsphase Wie seit längerem angekündigt, wird der Lehrplan auf den 1. August 2018 in Kraft treten. Die Einführung erfolgt gestaffelt. 1. August 2018 (KG-7.Kl.) 1. August 2019 (8. Kl.) 1. August 2020 (9. Kl.) Ich werde die entsprechende Direktionsverordnung noch vor den Sommerferien unterschreiben, damit für alle Beteiligten Klarheit herrscht. Auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung hin müssen von Seiten der Erziehungsdirektion alle notwendigen Dokumente und Entscheide vorliegen (z.B. zum Übertrittsverfahren, allenfalls der angepasste Beurteilungsbericht usw.) Einführungsphase: Für die Lehrkräfte gilt hingegen eine Einführungsphase bis im Sommer 2022. Von ihnen wird erst ab Sommer 2022 erwartet, dass der Unterricht vollumfänglich nach neuem Lehrplan erfolgt. Die Einführungsphase hat bereits begonnen: Im zweiten Halbjahr 2015 besuchten alle Schulleitungen einen eintägigen Einführungskurs Seit 1. Januar diesen Jahres, bis zum Sommer 2016, besuchen alle Lehrerinnen und Lehrer dieses Kantons je einen eintägigen Weiterbildungskurs (gemeinsam organisiert von der PH und der Erziehungsdirektion) Bis zum Sommer 2022 können die Schulleitungen die Lehrpersonen bis zu 20 Tage zu Weiterbildungsveranstaltungen beiziehen. o Die Finanzmittel im Budget der PH wurden vom Grossen Rat bereits bewilligt (ca. CHF 500'000 pro Jahr). o Die Hälfte dieser 20 Tage findet in der unterrichtsfreien Zeit statt, die andere Hälfte mit Unterrichtsausfall (wie schon bei der Einführung des Lehrplans 95) Wichtig ist: Die Einführung des Lehrplans erfordert keine grundlegende Umstellung des Unterrichts. Der Inhalt der Volksschule bleibt im Wesentlichen gleich. Wir geben den Lehrpersonen aber von 2016-22 viel Zeit für die Unterrichts- und Schulentwicklung. Die Einführung des neuen Lehrplans ist eine Gelegenheit, den Unterricht weiterzuentwickeln. Dazu nachher von Herrn Sommer zusätzliche Informationen. 2/12 Medienkonferenz der Erziehungsdirektion vom Freitag, 18. März 2016 4 Lektionentafel Im Weiteren ist klar: Die neue Lektionentafel. Damit die Gemeinden und Schulleitungen planen können, werde ich auch die Lektionentafel zusammen mit dem Entscheid zur Inkraftsetzung des Lehrplans mit der entsprechenden Direktionsverordnung noch vor den Sommerferien unterschreiben. Wir haben sie bereits im März 2015 informiert, bevor wir die Lektionentafel in die Konsultation gaben. Ich habe mich nun entschieden, die Lektionentafel, wie Sie sie in Ihren Unterlagen vorfinden, zu verabschieden. Die Lektionentafel gibt die Unterrichtszeit für die Schülerinnen und Schüler (obligatorischer und fakultativer Unterricht) und die Verteilung auf die Fachbereiche und Module vor. Die Kosten: jährlich rund 22.4 Millionen Franken (brutto 32 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden). Das ist eine Kostensteigerung von rund 2.9%. Die Mehraufwendungen sind in der Finanzplanung aufgenommen. 100 % dieser Mehrkosten gehen in den Unterricht, in die Bildung vor Ort. Nichts in die Verwaltung. Die Angaben in der Lektionentafel beziehen sich auf 39 Schulwochen pro Jahr. Den Gemeinden steht weiterhin frei, 38 oder 39 Schulwochen vorzusehen. Für Schulen mit 38 Schulwochen erhöht sich die wöchentliche Unterrichtszeit um 1 Lektion. Die Lektionentafel ist im Kanton BE breit abgestützt: Lehrpersonen aller Stufen, Schulleitungen, Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker waren eng in die Ausarbeitung der Lektionentafel eingebunden. Im Januar 2015 habe ich einen ersten Entwurf der Lektionentafel im Gymnasium Köniz-Lerbermatt mit rund 200 Lehrpersonen diskutiert. Anschliessend fand eine Konsultation bei den Verbänden der Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulbehörden und Gemeinden statt. An Hearings im Verlaufe des Jahrs wurden rund 2000 Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungen und Behördenmitglieder in den Prozess einbezogen. Der Entwurf der Lektionentafel stiess insgesamt auf breite Akzeptanz. Die Erkenntnisse aus der Konsultation und den Veranstaltungen flossen in die vorliegende Fassung der Lektionentafel mit ein. 3/12 Medienkonferenz der Erziehungsdirektion vom Freitag, 18. März 2016 Die wichtigsten Neuerungen – 3 Dinge 1. Stärkung von Deutsch, Mathematik sowie Medien und Informatik In den Fächern Mathematik und Deutsch werden zusätzliche Lektionen eingesetzt: Der Kanton Bern nähert sich damit dem interkantonalen Durchschnitt an. Mit diesen Mehrlektionen nehmen wir ein langjähriges Anliegen von Berufsbildung, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern auf. Konkret stehen den Schülerinnen und Schülern von der 1.-9. Klasse 2 Lektionen mehr Deutsch und 5 Lektionen mehr Mathematik mehr zur Verfügung als beim Lehrplan 95. In der Lektionentafel gibt es neu ein Zeitgefäss für den Bereich Medien und Informatik im Umfang von insgesamt 4 Lektionen (je 1 Lektion im 5. und 6. Schuljahr sowie je 1 Lektion im 7. und 9. Schuljahr). 1 Lektion im 7. Schuljahr wird dabei beim Fach Gestalten kompensiert, da in diesem Schuljahr diese Lektion heute schon in den meisten Schulen für Informatik eingesetzt wird. Mit den Mehrlektionen in Mathematik, Medien und Informatik sowie mit Natur und Technik wird der MINT-Bereich deutlich gestärkt. 2. Individuelle Vertiefung und Erweiterung 4/12 Medienkonferenz der Erziehungsdirektion vom Freitag, 18. März 2016 Im 8. und 9. Schuljahr werden im Rahmen des obligatorischen Unterrichts jeweils mindestens 3 Lektionen für „Individuelle Vertiefung und Erweiterung“ (IVE) eingesetzt. Die Schulen können zusätzlich weitere Lektionen aus Deutsch, Math. und den Fremdsprachen für die IVE einsetzen IVE entspricht der heutigen Individuellen Lernförderung und Mittelschulvorbereitung, jetzt allerdings ausgebaut und für alle obligatorisch. IVE ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, in den Sprachen und Mathematik individuelle Schwerpunkte zu setzen. IVE dient ebenfalls der Vorbereitung auf das zukünftige Berufsfeld oder auf den Übertritt in eine weiterführende Schule der Sekundarstufe II. (z.B. Schreinerin: Geometrie, Hotel-Rezeptionist: Franz./Englisch) 3. Ethik, Religion, Gemeinschaft (ERG) mit Klassenlektionen Im 3. Zyklus stehen für den Unterricht im Fachbereich NMG: Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) insgesamt 5 Lektionen zur Verfügung. Davon sind schwerpunktmässig mindestens 2 Lektionen für die beiden Kompetenzbereiche „Spuren und Einfluss von Religionen in Kultur und Gesellschaft erkennen“ und „Sich mit Religionen und Weltsichten auseinandersetzen“ einzuplanen. Darüber hinaus kann in allen drei Schuljahren jeweils 1 Lektion von ERG als Klassenlektion eingesetzt werden. Die Klassenlektion wird von der Klassenlehrperson unterrichtet und dient der Arbeit an den Kompetenzbereichen „Existentielle Grunderfahrungen reflektieren“, „Ich und die Gemeinschaft – Leben und Zusammenleben“ und „Werte und Normen klären und Entscheidungen verantworten“ des Fachbereichs NMG: ERG. Die Klassenlektion kann ausserdem für zusätzliche allgemeine und organisatorische Aufgaben eingesetzt werden. 5/12 Medienkonferenz der Erziehungsdirektion vom Freitag, 18. März 2016 Noch ein Wort zur „Wirtschaft – Arbeit – Haushalt“. Hier gibt es noch offene Fragen. Die werden im Mai an einem Hearing mit den entsprechenden Lehrkräften diskutiert. Wir werden dort für die offenen Fragen Lösungen suchen, namentlich allenfalls mit zusätzlichen Spielräumen in der konkreten Verteilung auf die Jahre für die einzelnen Schulen. Und noch etwas zur Lektionentafel: Auf Grund der höheren Anzahl obligatorischer Unterrichtslektionen werden wir auch die Vorschriften zu den Hausaufgaben anpassen, indem die Höchstzahl der obligatorischen Aufgaben reduziert werden wird (heute auf der Oberstufe bis zu vier Stunden pro Woche). Die genaue neue Höchstzahl ist noch nicht definiert. 5. Übertrittsrelevante Fächer Weiter ist klar: Es erfolgt keine Änderung an den Übertrittsfächern Deutsch – Math – Französisch in die Sekundarstufe I. Das heutige Verfahren hat sich bewährt. Dies ist das Fazit einer umfassenden Prüfung von Alternativen. Alle neuen Varianten haben Nachteile. Verschiedene Varianten haben wir diskutiert und deren Konsequenzen eingeschätzt. Kein Änderungsvorschlag hat jedoch eine Mehrheit in den Konsultativabstimmungen der Hearings vom letzten Jahr gefunden. Und jede andere Variante – zum Beispiel der zusätzliche Einbezug von NMG, das Weglassen von Französisch, den Einbezug aller Fächer – hat wieder neue, gewichtige Nachteile gezeigt. Wir sind zum Schluss gekommen, dass keiner der Alternativvorschläge einen grundlegenden Mehrwert bringt. Vielmehr besteht das Risiko, dass wir uns mit jeder vermeintlich besseren Lösung neue und schwer einschätzbare Nachteile einhandeln die z.T. erhebliche Auswirkungen auf das ganze Übertrittsverfahren hätten. Wie z.B. Fragen der Zuweisung und der Niveaufächer. Dieses Risiko wollen wir nicht eingehen. Unser aktuelles Übertrittsverfahren stösst aktuell auf grosse Akzeptanz. Bei mehr als 95% aller Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse konnten sich die Lehrpersonen und Eltern in den letzten zwei Jahren auf einen gemeinsamen Zuweisungsantrag einigen. Klar ist weiter: Die Regelungen zu den Lehrmitteln. 6/12 Medienkonferenz der Erziehungsdirektion vom Freitag, 18. März 2016 In den Fächern Deutsch – Math – Fremdsprachen wird es keine neuen Lehrmittel brauchen. Dazu wird Ihnen gleich Erwin Sommer Auskunft geben. 6. Stand der Beurteilung im Lehrplan 21 Zuvor noch ein Wort zur Beurteilung. In diesem Bereich sind die Entscheide noch nicht gefallen. Wir sind aktuell daran, die Fragen der Beurteilung aufzuarbeiten. Ich sehe vor, im Herbst dieses Jahres die entsprechenden Entscheide zu fällen. Wichtige allgemeine Überlegungen: Eine kompetenzorientierte Beurteilung unterscheidet sich nicht grundlegend von einer lernzielorientierten: Kein Paradigmenwechsel. Das heisst: Auch mit dem Lehrplan 21 ist das Erreichen der Ziele, die sich die Lehrperson für den Unterricht setzt, der wichtigste Massstab für die Beurteilung. Die Lehrpersonen sind und bleiben die Fachpersonen für das Unterrichten und Beurteilen. Wie ist der Stand: Im Sommer 2015 haben wir erste Überlegungen in den Hearings mit 2000 Lehrerinnen und Lehrer diskutiert. Ihre Anliegen haben wir aufgenommen. Auf Grund dieser Diskussionen haben wir Entwürfe für Beurteilungsberichte, für ein Gesprächsprotokoll für die Elterngespräche und für das Übertrittsprotokoll erarbeitet. Im Weitern haben wir zusammen mit Vertretern der Berufsbildung einen ersten internen Vorentwurf für ein Portfolio-Dokument für die überfachlichen Kompetenzen auf Grundlage des LP 21 und die Schlüsselkompetenzen mit Bezug zur Arbeitswelt – ausserhalb der Zeugnisse – im 8. und 9. Schuljahr erarbeitet. Diese Entwürfe haben wir im Februar in einem Hearing mit 200 Lehrpersonen diskutiert. Die meisten Dokumente sind sehr gut angekommen. Das Dokument zu den überfachlichen Kompetenzen und den Schlüsselkompetenzen wurde im Grundansatz begrüsst. Es wird aber noch als zu umfangreich und als zu schwer verständlich betrachtet. Wie von uns im Hearing schon angekündigt, wird es vollständig überarbeitet resp. vereinfacht. Im Sommer/Frühherbst findet dazu eine breite Konsultation statt. Dazu werden wir eine Medienkonferenz durchführen und Ihnen u.a. auch das oben erwähnte Dokument vorstellen. Eines ist dabei sicher: Es wird nicht das gleiche Dokument sein, über das inzwischen überall geschrieben und das sehr kontrovers diskutiert wird. 7/12 Medienkonferenz der Erziehungsdirektion vom Freitag, 18. März 2016 Derzeit kann ich dazu nur so viel sagen: Wir wollen das Elterngespräch/Standortgespräch stärken. Es ist das Kernstück der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Eltern und deshalb von grosser Wichtigkeit. Hier können sich Lehrpersonen und Eltern ausführlich und differenziert über die Entwicklung, Erziehung sowie den Lern- und Leistungsstand des jeweiligen Schülers austauschen. Die gemeinsame Förderung der Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler ist dabei von besonderer Bedeutung. Wir wollen gemäss LP 21 mehr Gewicht für die förderorientierte Beurteilung legen und den Schülerinnen und Schüler wertvolle Rückmeldungen geben, die sie beim Lernen weiter bringen. Wir prüfen, weniger Beurteilungsberichte vorzusehen und diese von der Beurteilung zu überfachlichen Kompetenzen (aktuell: „Arbeits- und Lernverhalten“) zu befreien. Ich gebe nun das Wort weiter an Erwin Sommer zur Lehrmittelregelung. 7. Lehrmittel Grundsätzlich sind die wichtigsten Lehrmittel heute schon mit dem Lehrplan 21 kompatibel: Die Lehrpersonen können in den Fachbereichen Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch weiterhin mit den bestehenden Lehrmitteln arbeiten. Auch im Fachbereich NMG auf der Primarstufe sind die Lehrmittel der Reihe „Lernwelten“ LP21 kompatibel. Bei der Lehrmittelregelung bleiben wir bei unserer liberalen Haltung: Das bedeutet, nur in Mathematik und Fremdsprachen gibt es weiterhin ein Obligatorium, in den übrigen Fächern eine Empfehlung. Die obligatorischen und empfohlenen Lehrmittel sind gut auf den Lehrplan 21 abgestimmt und durch die Kommission für Lehrplan- und Lehrmittelfragen (LPLMK) geprüft. 8/12 Medienkonferenz der Erziehungsdirektion vom Freitag, 18. März 2016 Lehrmittelentwicklung Zurzeit laufen verschiedene Lehrmittelentwicklungen: Zum Beispiel gibt es im Fachbereich NMG voraussichtlich im Bereich Natur und Technik ab Sommer 2016 die Lehrmittelreihe NaTech. Auch im Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) gibt es Neuentwicklungen. Im Fachbereich Mathematik ist ein zusätzliches Lehrmittel in Entwicklung, das sich speziell für Mehrjahrgangsklassen eignet und voraussichtlich ab 2017/18 erscheinen sollte. Lücken gibt es noch in den Fachbereichen Musik, Gestalten, NMG im 3. Zyklus. Diese Lücken bestehen schon heute, im Rahmen des Lehrplans 95. Aktuell sind die Verlage in allen Bereichen an einigen Entwicklungen. Im Sport wird gegenwärtig abgeklärt, wer ein neues Lehrmittel erstellen wird. Der Lehrplan 21 hat ja den Vorteil, dass die Lehrmittel nun in 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen eingesetzt werden können. Noch ein Wort zum Lehrmittel „clin d’oeil“. Dieses Lehrmittel wird derzeit auf Grund verschiedener Rückmeldungen optimiert. Dazu werden wir Sie am 23. Juni an einer interkantonalen Medienkonferenz der sechs Passepartout-Kantone informieren. Insbesondere geht es darum, Clin d’oeil um didaktische Zusatzmaterialien für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten, für die Grammatik und den Alltagswortschatz zu ergänzen und zu verstärken. Doch dazu wie gesagt im Juni mehr. Es gibt bereits jetzt auf der Plattform www.clin-doeil.ch neu zusätzliche Arbeitsblätter zur Individualisierung und Vertiefung des Unterrichts. 9/12 Medienkonferenz der Erziehungsdirektion vom Freitag, 18. März 2016 8. Weiterbildung der Lehrpersonen Noch einige vertiefende Worte zur Weiterbildung. Mit der Weiterbildung werden die LP und SL fit gemacht für die pädagogischen und didaktischen Herausforderungen. Startveranstaltungen SL 2015 erfolgreich durchgeführt Aktuell bis Juni 2016 ca. 100 Startveranstaltungen für Lehrpersonen. Lehrpersonen haben viel Zeit zur Einführung des LP21: von 2016-2022. Im Zeitraum von August 2016 bis Juli 2022 besuchen die Schulen in den drei Fachbereichen Deutsch Mathematik Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) und einem weiteren Fachbereich (Gestalten, Musik oder Bewegung und Sport) je ein schulinternes oder regionales Weiterbildungsangebot des Institutes für Weiterbildung (IWB) der PHBern. Damit insgesamt 20 Tage Weiterbildung, davon 10 Tage in der unterrichtsfreien Zeit und 10 Tage mit frühzeitig angesagtem Unterrichtsausfall. Diese Weiterbildung wird regional durchgeführt. Es gibt zudem besondere Angebote in WAH, Berufswahlvorbereitung und Medien und Informatik. Ende Juli 2022 ist die Einführung des Lehrplans abgeschlossen und der gesamte Unterricht auf den Lehrplan 21 ausgerichtet. Ich gebe nun das Wort weiter an RR B. Pulver. 10/12 Medienkonferenz der Erziehungsdirektion vom Freitag, 18. März 2016 9. Schlusswort Wir wollten Ihnen heute zeigen, was bereits klar ist: Das gestaffelte Inkrafttreten auf 1. August 2018 Die Einführungsphase bis 2022 Die Weiterbildung Die Lektionentafel (Math, Deutsch und Informatik wird gestärkt) Die übertrittsrelevanten Fächer in die Sek I (sie bleiben gleich) Die meisten Fragen in Zusammenhang mit den Lehrmitteln Was noch nicht klar ist: Die einzelnen Dokumente bei der Beurteilung – dazu gibt es voraussichtlich im Sommer/Frühherbst eine Medienkonferenz zur Eröffnung der Konsultation. Entscheide sollen im Herbst fallen. Die übrigen Kapitel zu den Allgemeinen Hinweisen und Bestimmungen des Kantons – dazu wird es im Herbst eine Konsultation geben. Die Entscheide dazu werden spätestens im Sommer 2017 gefällt. Wir sind also mit den meisten Dingen auf Kurs. Ich möchte zum Schluss die Gelegenheit noch einmal verwenden, um gewisse Missverständnisse klarzustellen: Der neue Lehrplan führt nicht zu einer grundlegenden Neuausrichtung des Unterrichts. Wie bisher ist der Lehrplan ein Kompass und nicht ein Gesetzbuch. Er wird durch die Lehrerinnen und Lehrer als Experten umgesetzt. Auch in Zukunft sind die Freiräume der Lehrerinnen und Lehrer gewährleistet. Nicht vorgesehen ist: Es gibt keine flächendeckenden Tests im Kanton Bern oder auf EDK-Ebene Es gibt keine „psychometrische Vermessung der Schülerinnen und Schüler“ – was auch immer das sein mag –, wir werden keine Charaktereigenschaften der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrerinnen und Lehrer beurteilen lassen. Es findet keine Einschränkung der Methodenfreiheit statt. Im Gegenteil: Im allgemeinen Teil des Lehrplans 21 wird die Methodenfreiheit explizit garantiert. Es ist auch nicht vorgesehen, die Schülerinnen und Schüler in „anonyme Lernateliers“ zu 11/12 Medienkonferenz der Erziehungsdirektion vom Freitag, 18. März 2016 stecken oder die Lehrerinnen und Lehrer nur noch als begleitende Coachs der Schülerinnen und Schüler einzusetzen. Auch zur Integration lernschwächerer Schülerinnen und Schüler (Art. 17 VSG) steht nichts im Lehrplan 21 Pädagogischer Dialog Wenn etwa behauptet wird, der Lehrplan 21 fördere die Normierung und Standardisierung, so kann ich Ihnen versichern: Der Kanton Bern tut mit der neuen Bildungsstrategie das Gegenteil: Wir schaffen Freiräume, stärken Lehrpersonen, und fördern die Entwicklung des Unterrichts durch die Lehrerinnen und Lehrer selbst: der Pädagogische Dialog ist eine der drei Achsen der neuen Bildungsstrategie des Kantons. Die Einführung des Lehrplans 21 findet somit genau im Kerngeschäft der Lehrerinnen und Lehrer statt: Im Zentrum steht die Schul- u. Unterrichtsentwicklung. Es kommt nicht neuer Inhalt in die Schulen. Sondern ein neuer Blick auf den Unterricht: Im Fokus steht weniger: welcher Stoff wird mit den Schülerinnen und Schülern behandelt? Sondern: Können die Schülerinnen und Schüler diesen Stoff auch anwenden? Erhalten sie Übungs- und Lerngelegenheiten, mit denen sie mit ihrem Wissen auch etwas anfangen können? Die Lehrpersonen/Schulen sollen ihren didaktischen Ansatz bewusst wählen, beziehungsweise weiterentwickeln. Mit dem Pädagogischen Dialog werden wir dank gegenseitigem Voneinander-Lernen die Schul- und Unterrichtsentwicklung vor Ort beflügeln. Der neue Lehrplan ist nur ein Teil davon. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. 12/12
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