Aktueller Stand zur Nachrechnung von Brücken in RP

Aktueller Stand zur Nachrechnung von Brücken
in Rheinland-Pfalz
Strategie und Ausblick
Dipl.-Ing. Bernd Winkler
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Konstruktiver Ingenieurbau
Aktueller Stand zur Nachrechnung von Brücken in Rheinland-Pfalz
18.02.2016
Agenda
1.
Warum Brückenertüchtigung?
2.
Ertüchtigungsprogramme im Rheinland-Pfalz
3.
Nachrechnungsergebnisse
4.
Erkenntnisse aus der Nachrechnung und Ertüchtigung
5.
Beispiele für beschlossene Ertüchtigungen
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Altersstruktur der Brücken
Brückenfläche
[m²]
30 bis 40 Jahre alt
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Verteilung der Brückenklassen
< DIN 60
6%
LM1 DIN
FB
1%
DIN 60/30
21%
DIN 60
72%
Brückenklasse ≤ 60: 78% der Brückenfläche
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Tragprinzip von Bauwerken
Widerstand des Bauwerks muss größer sein als die Einwirkungen.
DIN EN 1990 (Grundlagen der Tragwerksplanung): Rd > Ed
Tragfähigkeit einer Brücke muss größer sein als ihre Belastungen.
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Zeitabhängigkeit von Einwirkung und Widerstand
Widerstand
(Tragfähigkeit)
Einwirkungen
(Belastungen)
Neubau
Zeit
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Zeitabhängigkeit von Einwirkung und Widerstand
Materialermüdung,
Korrosion
Widerstand
(Tragfähigkeit)
mehr Verkehr,
mehr Schwerverkehr
Einwirkungen
(Belastungen)
Neubau
Zeit
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Verkehrsentwicklung
Einwirkungen:
1950
Ø DTV BAB
=3.000 Kfz/d
1975
Ø DTV BAB
=25.000 Kfz/d
2015
Ø DTV BAB =50.000 Kfz/d
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Straßengüterverkehr
800
Mrd. t km
704
700
600
500
442
400
346
300
200
170
100
0
7
1950
23
1960
42
1970
80
1980
1990
2000
2010
2020
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2030
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Anzahl der genehmigungspflichtigen Schwertransporte
Anzahl der genehmigungspflichtigen Schwertransporte
15307
13114
11612
9920
7750
4626 5059
2014 1944 1937
2650
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
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Korrosion
Widerstände:
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Materialermüdung
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bauzeitbedingte Defizite
•
geringe Bauteilabmessungen
(ausgemagerte Querschnitte)
•
sehr geringe Betonüberdeckung
der Bewehrung (2 cm  4 cm)
•
zu wenig Bewehrung eingebaut
wegen veralteter Bemessungsverfahren (Schub)
•
Vollstoß der Spannglieder an
Koppelfugen
(Risse, Dauerhaftigkeit)
•
Verwendung von Spannstählen mit Neigung zu Korrosion
•
veraltete Bauverfahren (Hohlkörper)
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Zeitabhängigkeit von Einwirkung und Widerstand
Widerstand
(Tragfähigkeit)
Einwirkungen
(Belastungen)
Neubau
Zeit
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Bauwerke der
BASt-Liste
(in RP):
114 TBW BAB
105 TBW B-Str
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Überblick über Ertüchtigungsprogramme und -regeln
in Rheinland-Pfalz
Programm 1:
Priorisierung nach
Gefährdungspotential
(Auslastungsgrad)
+
BASt - Liste
Programm 2:
Streckenertüchtigung
auf der A 3 und der A6
Regel 1: Ertüchtigung bei Investitionen > 25% des Neubauwertes
Regel 2: Ertüchtigung aller Brücken mit erkennbar minderer
Tragfähigkeit
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Priorisierung RLP
Ermittlung des
Gefährdungspotentials
Alle Brücken ≤ BK 60 und
Stützweiten ≥ 20 m (949 TBW):
Ergebnis:
+ BASt-Liste: 219 TBW
Gefährdungspotential
rot (hohe Dringlichkeit)
gelb (mittlere Dringlichkeit
grün (nachrangige Dringlichkeit)
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Streckenertüchtigungen
A3
Landesgr. NRW – AD Dernbach
A3
A3
AD Dernbach – Landesgr. Hessen
A6
Landesgr. BW – AK Frankenthal
A6
A3
AK Frankenthal – AK Kaiserslautern
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A 3 Streckenertüchtigung
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A 3 Streckenertüchtigung
Hervorhebung der Bauwerke wenn:
• Brückenklasse < 60
• Zustandsnote ≥ 3,0
• Baujahr vor 1970
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Betroffene Bauwerke (Beispiele)
UF Feldweg BW 5512 509
UF K 149 BW 5512 511
UF Gehweg BW 5512 513
UF L 312 BW 5512 514
UF Eisenbach BW 5513 610
UF B 255 BW 5513 602
UF K 154 BW 5513 612
UF K 101 BW 5513 607
UF L 318 BW 5513 613
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A 6 Streckenertüchtigung
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Nachrechnungsergebnisse
LM 1 Klasse B:
19 BW
LM 1 Klasse C:
30 BW
BK 60/30:
3 BW
BK 60:
8 BW
nicht erreicht
24%
LM 1 Klasse
B
24%
BK 60
10%
Ziellastniveau
nicht erreicht:
19 BW
Nachrechnung
in Arbeit:
37 BW
BK 60/30
4%
LM 1 Klasse
C
38%
116 BW
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Häufige Defizite
o Erforderliche Schubbewehrung
nicht ausreichend
o Bewehrung für den Schubanschluss
Steg an Bodenplatte nicht ausreichend
o Defizite in der Torsionsbewehrung
o Materialermüdung
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Häufige Defizite
o zu geringe Betonstahlgehalte:
Robustheitsbewehrung,
Querkraftbewehrung,
o zu geringe Vorspannung:
Dekompression etc.
o falsche Bügelformen
o zu geringe Betondeckung
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Erkenntnisse aus der Nachrechnung
In RP erfüllte noch keine Nachrechnung alle Nachweise in Stufe 1
(Nachweisklasse A).
Deshalb kann gleich in Stufe 2 gerechnet werden.
Erneuerungen (ohne detaillierte Nachrechnung) von nicht zukunftsfähigen
Brückentypen:
• Brücken mit BK < 60
• Hohlkörperplatten
• Querschnitte mit sehr dünnen Stegen
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Erkenntnisse aus der Nachrechnung
Umsetzbarkeit von möglichen Erleichterungen der Nachrechnungsrichtlinie
Berechnung mit gemessenen Betonfestigkeiten
• Die Bohrkernentnahmen D ≥ 100 mm, L ≥ 200 mm in den kritischen Bereichen
führt zur Schwächung des Querschnitts.
• Für eine statistisch repräsentative Aussage müssen viele Proben entnommen
werden.
• Durch die Nacherhärtung infolge Karbonatisierung können Ergebnisse mit
dem Rückprallhammer auf der unsicheren Seite liegen.
 nicht praxistauglich
Reduzierung des Teilsicherheitsbeiwertes von 1,35 auf 1,20 für Eigenlasten,
wenn die Bauteildicke und die Betonwichte gemessen wurden.
 nicht praxistauglich
Berücksichtigung der Betonzugfestigkeit bei der Querkraftbewehrung (1. Ergänz.)
 Durch die Begrenzung der Randspannung en auf den Bemessungswert
der Betonzugfestigkeit oft nur direkt in Stützennähe hilfreich.
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Kriterien für die Wahl der Ertüchtigungsart
• kurzfristige Erneuerung:
bei gravierenden und umfassenden Defiziten,
(statischer Handlungsbedarf, Reduzierung von
Verkehrsbeeinträchtigungen)
• mittelfristige Erneuerung:
bei deutlichen Defiziten, aber gutem
Bauwerkszustand, bei Erfordernis von
Planfeststellungen (max. 10 bis 15 Jahre)
• Verstärkung:
bei gravierenden Defiziten und wenn dies technisch
sinnvoll und wirtschaftlich ist (in RP: externe
Vorspannung, CFK-Lamellen, Torsionsverstärkung)
• verkehrliche Kompensation: bei zweistreifigen gekrümmten Rampen
(Reduzierung auf einen mittigen Fahrstreifen)
• Nachweis von BK 60/30:
wenn LM 1 nicht möglich ist
• Nachrechnung nach Stufe 4: möglich, aber Verstärkung / Erneuerung ist besser
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Nichtstun ist vor allem bei Bundesfernstraßen keine Option !
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Art der Ertüchtigungen
Erneuerung:
27 BW
Verstärkung:
10 BW
Verkehrliche
Kompensation:
verkehrliche
Kompensation
14%
Verstärkung
23%
6 BW
Erneuerung
63%
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Beschlossene
Ertüchtigungen von
Brücken
A. Festgelegte Ertüchtigungen: 420 Mio. €
B. Streckenbez. Ertüchtigungen: 161 Mio. €
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Beispiele für Ertüchtigungen
A 61 Pfeddersheimer
Brücke
Einbau von zusätzlichen
externen Spanngliedern in
die Brücke – wie Bild unten
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B 42 Unterführung
Becherhöllstraße
Nachrüstung mit
Torsionsaussteifungen
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B 9 Unkelsteinbrücke
Erneuerung
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B 52 Moselbrücke Ehrang
Erneuerung
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A 61
Pfädchensgrabenbrücke
und Tiefenbachtalbrücke
Erneuerung der Brücken
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A 6 Waschmühltalbrücke
Ertüchtigung und Ausbau
A 6 Lautertalbrücke
Erneuerung
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A 65 Vorlandbrücke
Maximiliansau
Sofortunterstützung und
Erneuerung
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B 327 Hochstraße
Horchheim
(Vorlandbrücke der
Südbrücke bei Koblenz)
Sofortertüchtigung mit
externen Spanngliedern
und anschließend
Erneuerung
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B 327 Hochstraße
Oberwerth (Vorlandbrücke
der Südbrücke bei
Koblenz)
Lokale
Koppelfugenverstärkung
vorgespannten Monolitzen
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A 3 Wiedbachtalbrücke
Erneuerung
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A 48 Rheinbrücke Bendorf
Erneuerung
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Finanzbedarf für die Ertüchtigung
420 Mio. €
160 Mio. €
325 Mio. €
Festgelegte Ertüchtigungen:
Streckenertüchtigung A 3 und A 6:
Erwartete Ertüchtigungen:
900 Mio. €
Diese fallen an für
• Nachrechnung bestehender Brücken,
• weitergehende Planungen und
• für Baumaßnahmen.
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Folgerung
Vorsorge für die Zukunft:
Um auch in Zukunft die
Verkehrsinfrastruktur
leistungsfähig vorzuhalten,
müssen viele Brücken
für die neuen Verkehrsanforderungen ertüchtigt
(verstärkt oder erneuert)
werden.
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