DHZH LZK und KZV Hessen Magazin für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hessen Reden ist Gold! Gute Stimmung und Zusammenhalt in der Zahnarztpraxis – nein? Konflikte mit dem Chef – jede Menge? Miteinander reden – nicht angesagt? Ausgabe 2/2015 2 3 4 6 8 10 11 12 14 18 19 19 20 1 ©apops – Fotolia.com Praxisjubiläen ........................... Editorial ...................................... Reden ist Gold! ......................... Rechtsecke ................................ Kammer lässt (Phantom)Köpfe rollen ......... Auszeichnung für Berufsjubiläum ......................... Buchvorstellung ...................... Abrechnungswesen .............. Prüfungsfragen ...................... Kreuzworträtsel ..................... Fragebogen ............................. Impressum ............................... Fortbildung ............................... Herzliche Glückwünsche zum 30-jährigen Berufsjubiläum Liebe Christine! Bettina Weinzierl Wir sagen Danke für 25 Jahre … persönlichen Einsatz, Fleiß, Loyalität, Geduld, Zuverlässigkeit, Kenntnisreichtum, Kompetenz, Engagement und Verständnis (für Patienten und Chefs). Wir freuen uns alle auf viele weitere Jahre mit Dir! 30 Jahre sind vergangen, unglaublich, toll, grandios. Ich bin sehr dankbar für Ihre treue, zuverlässige Mitarbeit, Ihr Engagement in meiner Praxis und viele tolle private Momente. Meinen allerherzlichsten Dank zu Ihrem Jubiläum am 30.6.2015 von Ihrer Sabine Weidlich Dres. Ritter-Becker & Becker und das gesamte Team Liebe Nadine Winkel, dem absoluten Mädchen für alles, der Frau für alle Fälle: ob Abrechnung oder PZR, ob Reparatur von diversen Dingen, immer den Überblick behaltend und noch viel mehr! Herzlichen Glückwunsch zum Wir gratulieren ganz herzlich Barbara Delarü 15-jährigen Helferinnen-Jubiläum zum 20-jährigen Betriebsjubiläum Du warst und bist ein Glücksgriff. Ein ganz herzliches Dankeschön für stets engagierte, kompetente und vertrauensvolle Mitarbeit in unserer Praxis und die große Loyalität. Wir freuen uns auf viele weitere Jahre der erfolgreichen Zusammenarbeit Dr. Wolfgang Zeisbrich und Brigitte Zeisbrich Dres. Ina und Dieter Nolte sowie das gesamte Praxisteam Liebe Christina Hild, wir gratulieren Dir ganz herzlich zu Deinem 30-jährigen Jubiläum in unserer Praxis. Immer loyal, immer zuverlässig, immer pünktlich, freundlich … Du bist einfach spitze! Wir werden auch die verbleibende Zeit noch gemeinsam meistern. Vielen Dank für alles. Dr. Wolfgang Zeisbrich und Brigitte Zeisbrich © lily - Fotolia.com Sie wollen auch eine Jubilarin beglückwünschen? Dann mailen Sie uns Ihren Wunschtext rechtzeitig an die Redaktion (Anschrift im Impressum). Der Abdruck ist kostenlos. Bitte beachten Sie, dass der DHZH dreimal im Jahr erscheint. Den genauen Erscheinungstermin können Sie gerne bei uns erfragen. 2 DHZH 2/2015 Liebe Olga! Wir bedanken uns für 20 Jahre verlässliche Unterstützung, wünschen im Vorfeld eine schöne Babypause und stoßen gerne auf die nächsten 20 Jahre mit Ihnen an. Es grüßt das gesamte Praxisteam Dr. Lorenz mit Familie Von Stewardessen und Zahnarzthelferinnen Liebe Leserin, ach, wie schön, dass ich Sie so ansprechen kann: mit „Liebe Leserin“! Da kann ich auf keinen Fall etwas falsch machen. So wie mein Schwiegervater zum Beispiel, er klagt mir gerne sein Leid über seinen Zahnarzt und kommt dabei auch stets auf dessen „Sprechstundenhilfe“ zu sprechen. Das letzte Mal, als ich ihn diesbezüglich verbessert habe, meinte ich: „Das heißt Zahnarzthelferin!“ Sie merken, es ist schon eine Ewigkeit her, dass wir dieses Gespräch führten. Mittlerweile hat mein Schwiegervater offensichtlich nichts mehr über seinen Zahnarzt und die vermeintliche „Sprechstundenhilfe“ zu meckern oder er geht (was ich eher vermute) gar nicht mehr hin. Petra Hensen Fast 15 Jahre ist es nun her, dass aus der Zahnarzthelferin die Zahnmedizinische Fachangestellte geworden ist. Gehören Sie schon dazu? Die Berufsbezeichnung klingt im ersten Moment vielleicht etwas sperrig, wertet den Beruf aber – meiner Meinung nach – auf. „Zahnarzthelferin klingt doch gut“, meinte eine Kollegin von mir, als ich das Thema ansprach. „Es ist doch schön, anderen zu helfen.“ „Ja, klar“, kam die etwas süffisante Antwort einer anderen Kollegin, „aber nur für die Männer.“ Ja, es ist nicht so leicht mit der Begrifflichkeit. Jeder hat so seine eigenen Vorstellungen. Als es Mitte der neunziger Jahre zum ersten Mal um eine neue Berufsbezeichnung ging, gab es sicherlich die ulkigsten Vorschläge, bei denen sich die Fachleute aber natürlich irgendetwas Schlaues gedacht haben. Mit in die engere Auswahl kam damals die Bezeichnung „Dental-Medikantin“. Hätte sich das durchgesetzt, würden wir heute dafür sicher die Abkürzung DM benutzen – ich denke bei DM an etwas ganz anderes. Nun ist es also die ZFA. Aber vielleicht sind Sie ja sogar mehr als das? Eine ZMV vielleicht oder eine ZMF – eine fortgebildete ZFA also? Wie bezeichnen Sie sich eigentlich? Was sagen Sie, wenn Sie nach Ihrem Beruf gefragt werden? Ich habe mich mal umgehört und eine (natürlich) nicht repräsentative Umfrage im sogenannten „Baustein 8“ gemacht. 16 Antworten kamen zurück. Demnach nennen sechs Damen, wenn sie nach ihrem Beruf gefragt werden, die Zahnmedizinische Fachangestellte, eine davon bevorzugt aber den Begriff „Zahni“. Sechs weitere betiteln sich als Zahnarzthelferin, wobei bei einer Antwort sogar die Begründung steht, dass „die Leute Zahnarzthelferin besser verstehen als Zahnmedizinische Fachangestellte“. Eine andere hat zusätzlich die „Zahnfee“ genannt – auch süß – wobei ich mir die Gewänder einer Fee als recht unvorteilhaft im Arbeitsalltag vorstelle. Dann wollte ich bei meiner kleinen Umfrage noch wissen, ob es noch mehr Patienten wie meinen Schwiegervater gibt, ob also noch mehr ZFAs als Sprechstundenhilfe angesprochen werden. „Nein, nie“ antworteten vier Teilnehmerinnen. Zehn antworteten mit „selten“ und immerhin noch zwei mit „oft“. Die Herren Schwiegerväter sind also überall. Sprechstundenhilfe ist ja nun wirklich keine schöne Bezeichnung. Es ist bestimmt schon 25 Jahre her, dass Lufthansa versucht hat, aus ihren Stewardessen, Flugbegleiterinnen zu machen, sicher auch mit dem Hintergrund, dass es immer mehr Männer in den Beruf gezogen hat. Auch hier gefällt mir der neue Begriff wesentlich besser, als der alte, aber es gibt offensichtlich Wörter, die einfach nicht kaputtzukriegen sind. Herzlichst 3 © prodente T I T E LT H E M A ( T E I L 2) Reden ist Gold! Autorin: Petra Hensen, LZKH In der letzten Ausgabe des DHZH hatten wir über Konflikte von Praxismitarbeiterinnen untereinander gesprochen. Heute geht es um die Auseinandersetzung mit dem Chef bzw. der Chefin*. Anders als in großen Unternehmen mit mehreren Abteilungen, ist eine Auseinandersetzung mit dem Vorgesetzten in der Zahnarztpraxis ziemlich unangenehm. Hier, wo man sich den ganzen Tag mit dem Chef auf engstem Raum befindet, können sich aus kleinen Zankereien schnell ernstzunehmende Konflikte entwickeln. Und wie soll man seine Arbeit einwandfrei und vor allem mit Freude erledigen, wenn man sich absolut unwohl fühlt? Und was ist eigentlich schlimmer? Ein handfester Streit oder eine unterschwellig schlechte Stimmung? Stephanie hat gerade in der Zahnarztpraxis von Herrn Dr. F. angefangen, dem sie nun tagtäglich am Stuhl assistiert. Stephanie weiß jedoch nicht, dass ihre Vorgängerin, eine langjähri- 4 DHZH 2/2015 ge Mitarbeiterin, sich förmlich blind mit ihrem Chef verstand. Die Zusammenarbeit funktionierte ohne große Worte. Doch zwischen Stephanie und ihrem neuen Chef läuft es überhaupt nicht gut. Er scheint ständig schlecht gelaunt und verliert schnell die Geduld. Es kommt Stephanie vor, als würde Dr. F. nicht gerne mit ihr arbeiten und nicht viel von ihr halten. Was tun? Es liegt nahe, dass man in einem solchen Fall emotional reagiert. Man ist verärgert und jammert hinter dem Rücken des Chefs herum oder lästert über ihn. Langfristig helfen wird einem das nicht. Dabei ist der Hintergrund der schlechten Stimmung banal: Dr. F. und Stephanie sind einfach noch nicht aufeinander eingespielt; seiner Meinung nach muss er noch zu viel erklären, während Stephanie als Neue noch etwas unsicher ist. © prodente Die Lösung für das hier beschriebene Problem liegt auf der Hand: Miteinander reden und zwar in Ruhe, nicht im Praxisalltag zwischen Tür und Angel. Wenn der Chef nicht von alleine darauf kommt (passiert leider), sollten Sie als Mitarbeiterin die Initiative ergreifen. Sprechen Sie Ihren Chef an und bitten Sie ihn um ein Gespräch in der Mittagspause oder wenn der letzte Patient die Praxis verlassen hat. Sie können davon ausgehen, dass auch der Praxischef an einem freundlichen Miteinander und einem harmonischen Arbeitsklima interessiert ist. Sprechen Sie ihn dann ganz konkret an: Was mache ich falsch? Was soll ich anders machen? Welche Erwartungen haben Sie an mich? Sie werden schnell merken, ob Ihr Chef wirklich nichts von Ihnen hält oder ob es sich – wie in dem hier geschilderten Fall – um ein Missverständnis handelt. Ist es kein dummes Missverständnis, sondern stimmt die Chemie einfach nicht, sollten Sie einen Wechsel in Betracht ziehen. Aber hier richtig zu reagieren, ist unheimlich wichtig, deshalb informieren Sie sich gut vorab. In unserer „Rechtsecke“ in den Heften 1/15 (Vermittlungsgespräche) und 3/14 (Fristen und Aufhebungsvertrag) finden Sie wichtige Informationen und die Telefonnummer der Abteilung Zahnmedizinische Fachangestellte der Landeszahnärztekammer Hessen. Außer der hier genannten gibt es natürlich noch wesentlich unangenehmere Konfliktsituationen in der Zahnarztpraxis. Streit um Urlaubstage und Gehalt gehören sicher dazu und können ebenfalls das Arbeitsklima vergiften. Auch in diesem Fall gilt: Reden Sie mit Ihrem Chef – aber sammeln Sie vorher sachliche Argumente, um Ihre Position zu unterstreichen. Dazu empfiehlt es sich auch vorab einen Blick in den Vertrag zu werfen und die rechtliche Situation zu klären. Konflikte im Team – den guten Weg zwischen Chance und Zerreißprobe finden Konflikte werden als belastende Situation im Team empfunden. Doch sind Konflikte im Team überhaupt vermeid- und lösbar? In diesem (Team)Workshop werden Konfliktquellen analysiert, Kommunikationsregeln vertieft und praxisorientierte Lösungsstrategien erarbeitet. Missverständnisse werden durchleuchtet und Stolpersteine offenkundig. Sammeln Sie Ideen und Optionen für Ihre persönliche Konfliktstrategie! • Affenzirkus, Zickenkrieg und Stutenbeißen: Konfliktquellen im Team • Emotionen sind menschlich, aber manchmal hinderlich: Kommunikationsfallen und Fettnäpfchen in Stresssituationen. • Durch die Brille des Anderen: Typenvielfalt und Perspektiven, Unterschiede der Wahrnehmung, Veränderbarkeit von Meinungen, Werten und Einstellungen. • Wer hat recht und was ist richtig? Optionen und Möglichkeiten zur Konfliktlösung. Kurs-Nr.: Datum: Referentin: Uhrzeit: Kursgebühr: Kursort: 30211-15002 Mittwoch, 23.09.2015 Stephanie Weitz, ZMV, Bürstadt 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 125,00 EUR inkl. 19% MwSt. FAZH GmbH, Rhonestr. 4, 60528 Frankfurt Ihre Ansprechpartnerin: Tanja Kaiser Telefon: 069 427275-184 E-Mail: [email protected] Nur keine Angst! Schweigen ist nicht immer Gold! *Der Einfachheit halber und der Lesbarkeit geschuldet nutzen wir mit Ausnahme der zahnmedizinischen Hilfsberufe in diesem Text nur die männliche Form, obwohl uns durchaus bewusst ist, dass es bald mehr Zahnärztinnen als Zahnärzte geben wird. Tipps zur Kommunikation finden Sie übrigens auch in Ausgabe 1/15 (auch als pdf unter lzkh.de/praxispersonal). 5 R E CH T S E CK E Überstunden: 5 Fakten, die Sie kennen sollten Innerhalb der EU ist Deutschland das Land, in dem die meisten Überstunden geleistet werden. Also ist es gut zu wissen, was im Falle von Überstunden beachtet werden muss. Bin ich dazu verpflichtet Überstunden zu leisten? Martin Dennis Boost Wie viele Überstunden sind erlaubt? Die tägliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 8 Stunden. Sie darf auf bis zu 10 Stunden erhöht werden, wenn die wöchentliche Höchstarbeitszeit von maximal 60 Stunden innerhalb von sechs Werktagen (als Werktage gelten sämtliche Tage der Woche mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen) nicht überschritten und in einem Ausgleichszeitraum von 6 Monaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden täglich gearbeitet wird. Wann muss es Pausen geben? Während der täglichen Arbeitszeit müssen Pausenzeiten eingehalten werden, die im Voraus vom Arbeitgeber festgelegt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden sind den Arbeitnehmern mindestens 30 Minuten zu gewähren, bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden, ist diese durch mindestens eine Pause von 45 Minuten Dauer zu un- 6 DHZH 2/2015 terbrechen. Diese Ruhepause kann in kürzere Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten Dauer aufgeteilt werden. Zwischen dem Arbeitsende des Vortages und dem Arbeitsbeginn des nachfolgenden Tages müssen zwischen den Arbeitseinsätzen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Sind Überstundenklauseln zulässig, wonach Überstunden mit dem Grundgehalt bereits abgegolten sind? Solche Klauseln können unzulässig sein, wenn sie nicht völlig klar und verständlich formuliert sind. Eine die pauschale Vergütung von Überstunden regelnde Klausel ist nur dann klar und verständlich, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag selbst ergibt, wie viele Stunden der Arbeitnehmer insgesamt leisten muss, um sein Gehalt zu verdienen. Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was gegebenenfalls „auf ihn zukommt“ und welche Leistung er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss. Daher ist eine Klausel denkbar, wonach „5 Überstunden in der Woche mit dem Grundgehalt abgegolten sind“. Bei einer 40-Stunden-Woche wäre für den Arbeitnehmer somit klar, dass er für sein Grundgehalt maximal 45 Stunden in der Woche arbeiten muss. Arbeitszeiten über diese 45 Stunden in der Woche wären dann als Überstunden gesondert durch Freizeit bzw. Gehalt zu vergüten. ©vege – Fotolia.com Autor: Grundsätzlich gilt: Überstunden können erforderlich werden, wenn ein überwiegendes betriebliches Interesse die sofortige Anordnung z.B. aufgrund eines zahnärztlichen Notfalls nach Feierabend notwendig macht. Handelt es sich nicht um einen akuten Notfall, muss die Anordnung rechtzeitig, das heißt in der Regel mindestens eine Woche vor der Durchführung von Überstunden erfolgen. ©vege – Fotolia.com Muss ich die Überstunden im Zweifel beweisen können? Ja. Kommt es zu einer Auseinandersetzung und verweigert der Arbeitgeber etwa die Vergütung der Überstunden, muss der Arbeitnehmer nachvollziehbar auflisten können, welche Arbeiten er konkret in dieser Zeit erbracht hat. Am besten führt der Arbeitnehmer eine Liste mit den Überstunden, die er sich regelmäßig vom Arbeitgeber abzeichnen lässt. Bei Fragen hilft Ihnen Katharina Ehlert Telefon: 069 427275-172 E-Mail: [email protected] 7 H E SS E N U N D D I E W E LT LZKH-Vorstandsmitglied Dr. Andreas Friedrich übergibt einen der zehn Köpfe an Frau Dr. Karin Sies von der Martin-Behaim-Schule in Darmstadt, unterstützt von Dennis Dörrsieb von der Abteilung Ausbildung ZFA. Kammer lässt (Phantom)Köpfe rollen Künftige Fachkräfte erhalten Ausstattung für praktisches Üben Autor: Veit Justus Rollmann, LZKH 8 DHZH 2/2015 Die Schulung praktischer Fertigkeiten ist integraler Bestandteil der dualen Ausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Dies betrifft nicht nur die Ausbildung in den hessischen Zahnarztpraxen, sondern auch das fachbezogene Lernen an den Berufsschulen. Hierfür ist eine zeitgemäße und funktionale Ausstattung der Übungsräume an den Berufsschulen notwendig. Wenngleich es nicht Aufgabe der Landeszahnärztekammer Hessen ist, für diese Ausstattung Sorge zu tragen, brachte eine Umfrage bei den Berufsschulen und die in zeitlichem Zusammenhang erfolgte Neuausstattung des Phantomkopfraums der Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen (FAZH) GmbH die Verantwortlichen auf eine gute Idee. Ziel der Umfrage war es, die Ausstattung der Übungsräume bei den 20 infrage stehenden Berufsschulen in Hessen in Erfahrung zu bringen. Geschult und geprüft wird dort, neben anderen Fertigkeiten, der Umgang mit EDV, das Arbeiten als Assistenz an der Behandlungseinheit und nicht zuletzt die Assistenz beim Röntgen, deren Nachweis durch die Röntgenprüfung erbracht wird. Zur notwendigen Ausgestaltung des Schulungsraums „Röntgen“ gehört neben Rechtwinkel- und Paralleltechnikzubehör, Bleischürze, Entwicklungsgerät und weiteren Gegenständen auch ein Phantomkopf, an dem u.a. Einstellungen geübt werden können. Gerade im Fall der Köpfe zeigte die Umfrage, dass durchaus Bedarf bestand. Der großflächige Umbau und die damit einhergehende Neuausstattung des Phantomkopfraums der FAZH GmbH im vergangenen Sommer brachte es mit sich, dass auch die bis dato genutzten Phantomköpfe außer Dienst gestellt und ersetzt wurden. Seitens des zuständigen Vorstandsmitglieds der LZKH, Dr. Andreas Friedrich, und der Abteilung für die Ausbildung ZFA kam die Idee aufs Tapet, zehn der Köpfe, entsprechend aufgearbeitet, an interessierte Berufsschulen zu verschenken. Die Kosten der Neuanschaffung eines vergleichbaren Kopfes würden pro Schule bei rund vierzehnhundert Euro liegen. Auf eine erste Anfrage bekundeten spontan sieben Schulen ihr Interesse. Im Rahmen einer Fachlehrertagung im Haus der LZKH wurden dann die letzten drei Köpfe vergeben. Wie Jutta Heine, Leiterin der Abteilung Ausbildung ZFA, berichtet, konnte man gar nicht so schnell schauen, wie bei diesem Anlass die Hände der Interessenten in die Höhe schnellten. Gut ausgebildetes und geschultes Fachpersonal auch in Zukunft in Hessen in ausreichendem Maße sicherzustellen, ist eine zentrale Aufgabe der LZKH. Die Weitergabe ausgetauschter Schulungsmaterialien wie der Phantomköpfe – einzig und allein für schulische Zwecke – ist insofern durchaus ein Beispiel, das Schule machen kann. Schülerinnen und Schüler der Martin- Behaim-Schule mit ihrem neuen „Ausbildungsbegleiter“. Ein klares „Daumen hoch“! Folgende Schulen erhielten einen der Phantomköpfe, ausgestattet mit Artikulator, Modell und Tischhalterung als Geschenk: • • • • • Max-Eyth-Schule Alsfeld Martin-Behaim-Schule Darmstadt Julius-Leber-Schule Frankfurt Eduard-Stieler-Schule Fulda Berufliche Schulen des Kreises Groß-Gerau • • • • • Kaufmännische Schulen Hanau Konrad-Adenauer-Schule Kriftel Theodor-Heuß-Schule Offenbach Saalburgschule Usingen Louise-Schroeder-Schule Wiesbaden 9 ©pressmaster – Fotolia.com AUS Z E I CH N U N G FÜ R B E R U FS J U B I L ÄU M Auszeichnung verdienter Zahnarzthelferinnen / Zahnmedizinischer Fachangestellter Als Dank und Anerkennung veröffentlicht die Landeszahnärztekammer Hessen die Berufsjubiläen der in hessischen Praxen tätigen Zahnarzthelferinnen / Zahnmedizinischen Fachangestellten. Zusätzlich möchten wir diese langjährig tätigen Mitarbeiterinnen anlässlich des Deutschen Zahnärztetages 2015 auszeichnen. Damit sollen Leistungen und Engagement von Zahnarzthelferinnen / Zahnmedizinischen Fachangestellten gewürdigt werden, die über lange Jahre hinweg diesen verantwortungsvollen Beruf ausgeübt haben, der nicht nur vollste Einsatzbereitschaft erfordert, sondern auch Gelegenheit bietet, kranken Menschen zu helfen und sie fürsorglich zu betreuen. Den heutigen Ansprüchen in unseren Praxen folgend bedeutet diese Tätigkeit, Teamfähigkeit unter Beweis zu stellen, in zunehmendem Maße Kenntnisse und Fertigkeiten weiterzuentwickeln und einzelne Bereiche mit steigender Eigenverantwortung auszufüllen. Die Landeszahnärztekammer Hessen ist der Auffassung, dass diesen wertvollen, dem Beruf und der Praxis verbundenen Mitarbeiterinnen in einem besonderen Rahmen, den der Deutsche Zahnärztetag als Treffpunkt der hessischen Zahnärzte / Zahnärztinnen ohne Zweifel bietet, einmal Dank für die geleistete Arbeit gesagt werden sollte. 10 DHZH 2/2015 Wir bitten daher alle hessischen Kolleginnen und Kollegen, bis spätestens 1. Oktober 2015 ihre Mitarbeiterinnen anzumelden, die bis zu diesem Zeitpunkt ein „halbrundes“ oder ein „rundes“ Berufsjubiläum beginnend mit der 10-jährigen Berufstätigkeit feiern. Bitte fügen Sie der schriftlichen Mitteilung eine Bestätigung über die Berufstätigkeit sowie eine unbeglaubigte Kopie der Urkunde bzw. des Prüfungszeugnisses bei. Kontaktanschrift: Landeszahnärztekammer Hessen Frau Susanne Schorn Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt Telefon: 069 427275-171 Telefax: 069 427275-105 E-Mail: [email protected] ©pressmaster – Fotolia.com B U CH VO R S T E L LU N G Das Institut der letzten Wünsche Das Jahr, in dem ich dich traf Die Bild-Zeitung behauptet, dieses Buch sei „Perfekt für alle Fans von Jojo Moyes“, und ich muss zugegeben, da ist etwas Wahres dran. Das zuvor besprochene Buch ist – meiner Meinung nach – auch für Fans von Cecelia Ahern perfekt. Zumindest den Fans, die Bücher wie „PS, ich liebe dich“, „100 Namen!“ oder „Die Liebe deines Lebens“ zu ihren persönlichen Bestsellern zählen. Diesen Leserinnen wird das neueste Werk der irischen Autorin wahrscheinlich nicht gefallen. Dabei ist „Das Jahr, in dem ich dich traf“ nicht schlecht; es ist einfach nur anders. Eben nicht typisch Cecelia Ahern – wie man sie bisher kennt. Zum Inhalt: Jasmine liebt ihre Schwester und ihre Arbeit. Als sie für ein ganzes Jahr freigestellt wird, weiß sie überhaupt nicht mehr, was sie tun soll – und wer sie eigentlich ist. Matt braucht seine Familie und den Alkohol. Ohne sie steht er vor dem Abgrund. Jasmine und Matt sind Nachbarn, doch sie haben noch nie miteinander gesprochen. Da Jasmine so viel freie Zeit zu Hause hat, beginnt sie, Matt zu beobachten. Sie macht sich ihre Gedanken über ihn und fängt in ihrem Kopf Gespräche mit ihm an. Nur in echt will sie mit diesem Kerl nichts zu tun haben – dafür hat sie ihre eigenen, guten Gründe. Doch dann beginnt ein Jahr voll heller Mondnächte, langer Gartentage und berührender Überraschungen – ein Jahr, das alles verändert. Bei der Erzählweise des Buches handelt es sich um eine Art Selbstgespräch von Jasmine. Dementsprechend irritierend ist es, dass sie in ihren Gedanken Matt mit „Sie“ anspricht. Noch irritierender ist es, dass sich das Sie (als Höflichkeitsform – großgeschrieben) durch den ganzen Roman zieht. Selten war es so empfehlenswert, sich vor Kauf eines Buches die Leseprobe zu laden, weil die Stammleserinnen Aherns sicherlich etwas anderes erwarten. „Das Institut der letzten Wünsche“ von Antonia Michaelis ist ein toller Roman; er ist leise und zart, mutet ein bisschen melancholisch an und ist definitiv unterhaltsam. Zum Inhalt: Mathilda, so der Name der Protagonistin, arbeitet im besagten Institut, welches seinem Namen entsprechend sterbenden Menschen ihre letzten Wünsche erfüllt. Ein letztes Mal Schneeflocken spüren mitten im Hochsommer, Maria Callas live erleben oder in einem stillgelegten Vergnügungspark Riesenrad fahren – alles kein Problem, kleine Tricks inbegriffen. Das ändert sich, als Mathilda Birger begegnet. Er wünscht sich, vor seinem Tod noch einmal seine frühere Freundin Doreen und ihr gemeinsames Kind wiederzusehen. Mathilda soll sie für ihn suchen – nur will sie Doreen eigentlich gar nicht finden, denn sie hat sich auf den ersten Blick in Birger verliebt. Das hört sich jetzt nach totalem Kitschroman an – aber davon ist „Das Institut der letzten Wünsche“ weit entfernt. Im Klappentext heißt es: Bewegend, aber frei von Klischees, lebensklug, aber niemals bedrückend, zauberhaft, aber nie trivial erzählt Antonia Michaelis eine ebenso traurige wie wunderschöne Geschichte vom Leben und Sterben, eine Geschichte, bei der man lächelt, während man Tränen in den Augen hat. Und genau so ist! Antonia Michaelis – Das Institut der letzten Wünsche – ca. 500 Seiten – Knaur Verlag – Hardcover 19,99 € – E-Book 17,99 € Cecelia Ahern – Das Jahr, in dem ich dich traf – Fischer Krüger – 384 Seiten – Broschur 14,99 € – E-Book 12,99 € (ph) 11 ABRECHNUNGSWESEN Abrechnung von zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen bei der Verwendung eines Gesichtsbogens Der GKV-Spitzenverband und die KZBV haben sich in einer gemeinsamen Erklärung auf die näheren Einzelheiten bei der Verwendung eines Gesichtsbogens bei der Versorgung mit Zahnersatz und bei der Versorgung von Aufbissbehelfen verständigt. Nachfolgende Zusammenfassung soll Ihnen einen Überblick geben. Autorin: Dr. Heike Dyrna, Abrechnung, ZE-RegelversorgungAufbissbehelf (wurde im DHZH 1/2015 beschrieben) KZV Hessen *Kennzeichnung im Feld KZV intern: Artikulator NBL-Leistung Versorgungsart wird gleichartig Sachleistung Abrechnung der zahnärztlichen Leistung Leistungen der Regelversorgung nach BEMA Aufbissbehelf nach BEMA Anlegen des Gesichtsbogens nach GOZ Anlegen des Gesichtsbogens nach GOZ Abrechnung Zahntechnik die zahntechnischen Leistungen der Regelversorgung nach BEL II-2014 und die Modell- montage nach BEB auf einer Rechnung Aufbissbehelf und Begleitleistungen nach BEL II-2014 (ohne L-Nr. 0120) auf getrennter Rechnung* Modellmontage nach BEB auf getrennter Rechnung Zum besseren Verständnis möchten wir Ihnen die oben aufgeführten Bestimmungen an einem einfachen Beispiel erläutern: 12 DHZH 2/2015 DHZH_Magazin_Nr2_2015_WZ4.indd 12 13.07.15 08:33 Leistungsbereich ZE: Beispiel: Herstellung von zwei Brücken 45-47, 35-37 unter Verwendung eines Gesichtsbogens a) Zahnärztliche Leistungen für die Brücken Leistungen der Regelversorgung nach BEMA entsprechend HKP b) Für die Verwendung des Gesichtsbogens für Patient Mustermann GOZ-Rechnung c) Zahntechnische Leistungen: Alle zahntechnischen Leistungen einschließlich Mittelwertartikulator nach BEB auf einer Rechnung 13 PR Ü FU N G S FR AG E N Zwischenprüfung Praxisfall Vor Beginn der Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten muss sich die minderjährige Sarah gegen Hepatitis B impfen lassen. (Lösungsmöglichkeiten: 3) 1. Der Impfschutz ist unbedingt notwendig, da ein hohes Infektionsrisiko bei Blutkontakt besteht. 2. Dabei werden fertige Antikörper gegen Hepatitis B injiziert. 3. Es handelt sich um eine passive Schutzimpfung. 4. Der Impfschutz ist nur einige Monate wirksam. 5. Durch den Impfstoff wird der Körper angeregt, selbst Antikörper zu bilden. 6. Der Impfschutz ist viele Jahre wirksam, muss aber regelmäßig überprüft werden. 7. Ein ausreichender Schutz besteht bereits nach der ersten Impfung. 2. Hepatitis B wird durch Viren hervorgerufen. Welche Aussagen zu Viren sind zutreffend? (Lösungsmöglichkeiten: 3) 1. Sie haben keinen eigenen Stoffwechsel. 2. Sie sind auf Nährböden züchtbar. 3. Sie sind kleiner als Bakterien. 4. Sie sind größer als Bakterien. 5. Die Vermehrung erfolgt durch Zellteilung. 6. Zur Vermehrung sind Viren auf lebende Zellen angewiesen. 3. Wie wird die Hepatitis B in der Regel übertragen? 14 DHZH 2/2015 (Lösungsmöglichkeiten: 2) 1. Wasser- und Nahrungsmittelinfektion 2. Durch Aerosole 3. Perkutane Infektion 4.Tröpfcheninfektion 5. Ungeschützte Sexualkontakte 6.Schmierinfektion 4. Zur Vermeidung von Infektionen in der Zahnarztpraxis sollte man mit Fachbegriffen aus dem Bereich der Hygiene sicher umgehen können. (Zuordnungsaufgabe) Bitte ordnen Sie die Fachbezeichnungen (1 - 7) 1.Asepsis 2.Sporen 3.Parasiten 4.apathogen 5.anaerob 6.Desinfektion 7.Sterilisation den entsprechenden Erläuterungen (A - G) zu! A. Gesamtheit aller Maßnahmen, um Keimfreiheit zu erzielen B. Maßnahme, um alle Krankheitserreger unschädlich zu machen C. Dauerformen von Bakterien D. Lebewesen, die auf Kosten anderer Organismen leben E. nicht krankheitserregend F. Maßnahme, um eine völlige Keimfreiheit zu erzielen G. ohne Sauerstoff lebend 5. Welche der folgenden Gesetze enthalten wichtige Regelungen für die Ausbildung von Sarah? (Lösungsmöglichkeiten: 2) 1.Bundesurlaubsgesetz 2.Jugendarbeitsschutzgesetz 3.Arbeitszeitgesetz 4.Berufsbildungsgesetz 5.Ausbildungsgesetz 6.Sozialgesetzbuch ©Kzenon – Fotolia.com 1. Welche Aussagen zur Hepatitis B-Impfung sind zutreffend? Wirtschaftsund Sozialkunde Praxisfall In der Praxisgemeinschaft Dr. Otto Knapp und Dr. Eveline Kohl sind u. a. die verheiratete Özlem Atay und die ledige Melissa Raber, evangelisch, beschäftigt. Hierbei tauchen folgende Fragen auf: 6.Die ersten Wochen der Ausbildung sind sehr anstrengend. Sarah will am liebsten nur schlafen, wenn sie nach Hause kommt. Daher überlegt sie, in der Probezeit zu kündigen. Welche der folgenden Regelungen gelten für Sarah? (Lösungsmöglichkeiten: 2) 1. Sie kann nur aus wichtigem Grund kündigen. 2. Sie kann ohne Frist kündigen. 3. Sie kann nur in beiderseitigem Einvernehmen kündigen. 4. Sie kann ohne einen Grund kündigen. 5. Sie kann nur mündlich kündigen. 6. Sie muss eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. 1. Özlem Atay verdient 1.643,- € und ihr Ehemann 2.500,- € brutto. Welche Kombination der Lohnsteuerklassen ist in diesem Fall sinnvoll? Begründen Sie bitte Ihre Antwort! 2. In welche Lohnsteuerklasse ist Melissa Raber eingeordnet, wenn sie kinderlos ist? 3. Welche Abzüge muss der Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt für Frau Raber abführen? 4. Melissa Rabers Bruttogehalt beträgt 2.235,- €. Sie ist lohnund kirchensteuerpflichtig. Die durchschnittliche Lohnsteuer beträgt 11 % vom Bruttogehalt und die Kirchensteuer 9 % von der Lohnsteuer. a) Wie viel Euro beträgt die Lohnsteuer? Bitte geben Sie den Rechenweg an! b) Wie viel Euro beträgt die Kirchensteuer? Bitte geben Sie den Rechenweg an! 5.Melissa Raber hat von einem Steuerberater erfahren, dass sie durch Beantragung von Steuerfreibeträgen den monatlichen Steuerabzug reduzieren kann. Nennen Sie zwei Freibeträge, die Melissa beim Finanzamt beantragen kann und geben jeweils ein Beispiel! Steuerfreibetrag Beispiel ©Kzenon – Fotolia.com 15 PR Ü FU N G S FR AG E N Praxisorganisation und -verwaltung Behandlungsassistenz Praxisfall Praxisfall Bei der letzten Teambesprechung wurde vereinbart, dass Sonja Salon für die Wartezimmersituation, für die Lagerbetreuung und Bestellung zuständig ist. Eine langjährige Patientin kommt in Ihre Praxis. Sie klagt über Schmerzen im zweiten Quadranten. Zahn 26 reagiert empfindlich auf Reize wie „kalt“ oder „süß“. 1. Nennen Sie zwei Tätigkeiten, die ein- bis mehrmals täglich im Wartezimmer durchgeführt werden müssen! 1. Es wird ein Röntgenbild angefertigt, auf dem am Zahn 26 eine Caries profunda diagnostiziert wird. Was ist das? 2.Welche Möglichkeiten kann Frau Salon wahrnehmen, um den Patienten die Wartezeit angenehmer zu gestalten? Nennen Sie zwei Beispiele! 3. Sonja Salon führt Lieferantenstammblätter für die wichtigsten Lieferanten. Nennen Sie vier Punkte, nach denen in einer Zahnarztpraxis die Lieferanten ausgewählt werden! 4. Das Lager und die Bestände werden von Sonja Salon wöchentlich überprüft. Auf welche zwei Gesichtspunkte achtet Frau Salon bei dieser Überprüfung vor allem? 5. Frau Dr. Otto möchte auf jeden Fall einen Mindestbestand von 150 Handschuhen haben. Sonja Salon hat berechnet, dass täglich 30 Handschuhe verbraucht werden. Sie weiß, dass die Lieferzeit für Handschuhe drei Tage beträgt. Bei welchem Meldebestand wird Sonja neue Handschuhe bestellen? 2. Am Zahn 26 wird die vitale Pulpa unter Anästhesie vollständig entfernt. Wie nennt man dieses Vorgehen? 3. Der Zahnarzt verwendet zur lokalen Schmerzausschaltung eine intraligamentäre Anästhesie. Erklären Sie den Begriff! 4. Die Patientin fragt, welche Erkrankung denn nun hier vorliegt. Sie erklären ihr, dass es sich um eine Entzündung der Pulpa handelt. Was sind die fünf Hauptsymptome einer lokalen a) Entzündung? (Deutsche oder lateinische Bezeichnung!) b) Nennen Sie zwei mögliche Formen der Pulpitis! 5. Welche zwei Möglichkeiten der Längenbestimmung des Wurzelkanals kennen Sie? 6. Welche Eigenschaften sollte ein Wurzelfüllmaterial haben? Nennen Sie drei Eigenschaften. Die Lösungen der Prüfungsfragen finden Sie auf der Internetseite der Landeszahnärztekammer www.lzkh.de in der Rubrik „Praxispersonal“ und dort unter DHZH. 16 DHZH 2/2015 Abrechnungswesen Praxisfall Rechnen Sie folgenden Behandlungsablauf für einen GKV- und einen Privatpatienten ab und erstellen Sie einen Heil- und Kostenplan für einen GKV-Patienten. Es wird der 2,3-fache / 1,8-fache / 1,0-fache Satz berechnet, soweit keine anderen Vorgaben gemacht sind. 12.05.2015 Herr Richter kommt zur Routineuntersuchung in die Praxis. Folgender Befund wird dokumentiert: f: 18-28, 38-35, 45-48 z: 42-32 c: 44 Der Oberkiefer ist mit einer intakten Totalprothese versorgt. Im Unterkiefer trägt der Patient eine intakte Modellgussprothese mit gegossenen Halteelementen bei 44 und 34. UK Zahnstein ist vorhanden und wird an allen Zähnen entfernt. Die Zähne 42-32 weisen Lockerungsgrad II auf. Die Vitalität des Zahnes 44 wird überprüft und ist positiv. Ein Zahnfilm dieses Zahnes mit Verdacht auf Pulpitis wird angefertigt und ein Besprechungstermin für den nächsten Tag wird vereinbart. 13.05.2015 Es erfolgt eine 15-minütige Beratung: Die Zähne 42-32 müssen extrahiert werden. Die vorhandene Modellgussprothese kann erweitert werden. Der Zahn 44 benötigt eine Wurzelkanalbehandlung. Nach Aufklärung über alle Risiken, erklärt sich der Patient mit der Behandlung einverstanden. 26.05.2015 Nach Leitungsanästhesien regio 44 und 32 (2 Ampullen Anästhetikum) erfolgt die Exstirpation der gesamten Pulpa des Zahnes 44. Danach wird der Kanal aufbereitet und eine Nadelmessaufnahme angefertigt. Es erfolgt eine medikamentöse Einlage und die Kavität wird mit einem temporären speicheldichten Verschluss versorgt. Die Zähne 42-32 werden extrahiert, die Wunde genäht (1 x Nahtmaterial) und die erweiterte Prothese eingesetzt. 03.06.2015 Die Fäden in der Unterkieferfront werden entfernt. Gute Wundheilung. An Zahn 44 erfolgt die Wurzelkanalfüllung mit anschließender Kontrollaufnahme. Der Zahn wird mit einer okklusalen plastischen Füllung versorgt. Material- und Laborkosten: 250,- € Punktwert: 0,8358 Bonus 0 1 x Ampulle Anästhetikum: 0,80 € 1 x Nahtmaterial: 9,80 € 1 x Alginat: 3,20 € © proDente ©Idprod – Fotolia.com e.V./Johann Peter Kierzkowski 25.05.2015 Es werden Oberkiefer- und Unterkiefer-Alginatabformungen zur Erweiterung der Zähne 42-32 mit gegossener Retention und zwei gegossenen Halteelementen bei 33 und 43 angefertigt. 17 Lösungswort: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 R ÄT S E L Sie sind ZFA und wollen einen Fortbildungsgutschein der FAZH im Wert von 95,- Euro gewinnen? Dann mailen Sie uns das Lösungswort bis zum 13. September 2015 an: [email protected] und vergessen Sie Ihre Postanschrift nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinnerin (oder der Gewinner) wird im September per Mail benachrichtigt. Fachbegriffe Endodontie 1 2 4 3 1 15 4 5 2 7 6 7 6 8 9 11 10 11 12 12 13 5 9 14 8 15 16 13 © Dr. Bernhard Alfter, 2015 © Dr. Bernhard Alfter, 2015 17 10 18 19 20 3 14 Waagerecht: 5. Instrument zur Erweiterung des Wurzelkanaleingangs 6. Verfahren Waagerecht: 3. Röntgenaufnahme zur Überprüfung der durchgeführten Wurzelkanalfüllung 4. Bakterien abtötende Spüllösung zur absoluten Trockenlegung z.B. während einer Wurzelkanalbehand3. Röntgenaufnahme zur Überprüfung der durchgeführten Wurzelka(NaOCl) 6. Hilfsmittel zur Überprüfung der Empfindlichkeit der Pulpa 8. Entzündung des Pulpagewebes lung 7. Entfernung der vitalen Kronenpulpa 9. allgemeine Bezeichnung nalfüllung 4. Bakterien abtötende Spüllösung (NaOCl) 6. Hilfsmittel zur für die Amputation der Kronenpulpa 14. Entfernung dervon 10. Bakterien abtötende Spüllösung für Wurzelkanalzement 11. rotierendes Instrument zum Einbringen Überprüfung der Empfindlichkeit der Pulpa 8.(H Entzündung des Pulpa2O2) 12. Fachbegriff z.B. Wurzelkanalzement 13. Überprüfung Empfindlichkeit gewebes 10. Bakterien abtötende Spüllösung (H2O2) 12.der Fachbegriff für zuvor abgetöteten Pulpa 15. Eröffnung z.B. Pulpahöhle 17. Stifte aus Naturkautschuk zur der Füllung eines der Pulpa 16.19. Aufbereitungsinstrument Erweiterung der Wurzelkanäle die Amputation der18. Kronenpulpa 14. Entfernung der zuvor abgetöteten Wurzelkanals Instrument zur Entfernung der vitalen Pulpa fauliger Zerfall derzur Pulpa 20. Entfernung der Pulpa 15. Eröffnung z.B. der Pulpahöhle 17. Stifte aus Naturkautschuk zur vitalen Pulpa Bitte beachten: Füllung eines Wurzelkanals 18. Instrument zur Entfernung der vitalen Senkrecht: 1. Die Umlaute (ä, ö ü) der Fachbegriffe werden in ein Kästchen gePulpa 19. fauliger Zerfall der Pulpa 20. Entfernung der vitalen Pulpa 1. Röntgenaufnahme zur Bestimmung der Arbeitslänge der Wurzelkanalinstrumente 2. Einmalmaterial zur schrieben. Senkrecht: 2.des Zur Ermittlung des Lösungswortes die grauen Kästchen mit 1.Trocknung Röntgenaufnahme zur Bestimmung 5. derInstrument Arbeitslängezur der Erweiterung Wurzel eines Wurzelkanals Wurzelkanaleingangs 6.müssen Verfahren zur absoluten roten Nummerierung in die richtige Reihenfolge gebracht werden. kanalinstrumente Einmalmaterial Trocknung eines Wurzelkanals Trockenlegung2.z.B. währendzur einer Wurzelkanalbehandlung 7. der Entfernung der vitalen Kronenpulpa 9. allgemeine Bezeichnung für Wurzelkanalzement 11. rotierendes Instrument zum Einbringen von z.B. Wurzelkanalzement 13. Überprüfung der Empfindlichkeit der Pulpa 16. Aufbereitungsinstrument zur Erweiterung der Wurzelkanäle 18 DHZH 2/2015 PE R S Ö N L I CH E S Wir wollen unsere Leserinnen besser kennenlernen. Aus diesem Grund haben wir einen Fragebogen entwickelt, der uns dabei helfen soll. Für jeden veröffentlichten Frage- bogen (gerne auch anonym) bedanken wir uns mit einem Douglas-Gutschein in Höhe von 15 Euro bei Ihnen. Nähere Infos dazu in der nächsten Ausgabe. AUSZUBILDENDE / ZFA / ZMF / ZMV Vorname Alter Ort Bianca 25 Jahre Mörfelden-Walldorf Mein/e ideale/r Chef/in: begegnet mir jeden Morgen am Stuhl/in der Praxis nimmt sich noch mehr Zeit für meine Probleme/Fragen/ Ausbildung drückt beide Augen zu, wenn ich verschlafe hat den Kaffee schon gekocht, wenn ich komme erklärt, statt zu schimpfen, wenn ich Fehler mache Zahnarztangst, … kenne ich überhaupt nicht habe ich nicht, gehe aber lieber in eine andere Praxis habe ich, besonders, wenn meine/e Chef/in mich behandelt weiß nicht, ich gehe privat nicht zum Zahnarzt Unseren ängstlichen Patienten sage ich: An meinem Beruf gefällt mir besonders: die abwechslungsreiche Tätigkeit der Umgang mit Menschen die enge Zusammenarbeit im Team dass ICH nicht auf dem Stuhl sitzen muss (eigene Ergänzung möglich) keine Panik, das kriegen wir wieder hin Oh, oh, das könnte schmerzhaft werden Hätten Sie doch lieber mal öfter die Zähne geputzt Am liebsten sind mir Patienten, die … Was werde ich beruflich in zehn Jahren sein? eine zufriedene ZFA mit jeder Menge Berufserfahrung Eine ZMV und Führungskraft im Team, denn mit mir ist (ab)zurechnen Als ZMF die rechte Hand für meine/n Chef/in während der Behandlung Eine Prophylaxe-Fachkraft mit eigenen, spannenden Aufgabengebieten innerhalb meines Praxisteams Hoffentlich etwas ganz anderes mit geputzten Zähnen in die Praxis kommen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Fragebogen nicht die Meinung der Darauf kann ich verzichten: Ungeduldige Patienten, Kollegen, die nicht teamfähig sind. Landeszahnärzte kammer wiedergibt. Die blauen Anmerkungen wurden von den Befragten Nur eine zufriedene ZFA ist eine gute ZFA. angegeben. IMPRESSUM Verantwortliche Redakteurin / V. i. S. d. P. Annette Borngräber Redakteurin für Text und Layout / Chefin vom Dienst Petra Hensen, Telefon 069 427275-185 E-Mail: [email protected] Layout: Annette Becker, www.beckerpunkt.de Bildnachweis: prodente, Fotolia.com ©: apops, lily, vega, pressmaster, Kzenon, ldprod Herausgeber: Landeszahnärztekammer Hessen Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt am Main Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen Lyoner Straße 21, 60528 Frankfurt am Main 19 FO R T B I L D U N G VERGE NICHT SSEN! Röntgenaktualisierung Kenntnisse im Strahlenschutz im Jahr 2010 erworben oder aktualisiert? Achten Sie bitte auf Ihre persönliche, tagesgenaue Aktualisierungsfrist! Entscheidend hierbei ist das Ausstellungsdatum Ihres „Röntgenscheins“ bzw. das Datum der letzten Aktualisierung. (Beispiel: Letzte Aktualisierung war am 30.06.2010; spätestens am 29.06.2015 muss der Röntgenschein aktualisiert werden, sonst muss ein Antrag auf verspätete Aktualisierung gestellt werden!) Informationen und ein Skriptum zur Vorbereitung, sowie das Anmeldeformular „F“ finden Sie unter: www.fazh.de unter der Rubrik Praxispersonal ► Röntgen/Strahlenschutz Ihre Ansprechpartnerin: Röntgenkurse Tanja Kaiser Telefon: 069 427275-184 Telefax: 069 427275-194 E-Mail: [email protected] Deutscher Zahnärztetag Der aktuelle Flyer mit Anmeldeformular liegt dem Fortbildungsprogramm für Praxismitarbeiter/-innen bei. Oder Sie finden ihn unter: www.fazh.de unter der Rubrik Kongresse/Tagungen ► Deutscher Zahnärztetag 20 DHZH 2/2015 Ihr Ansprechpartner: Deutscher Zahnärztetag Christian Müller Telefon: 069 427272-192 Telefax: 069 427275-194 E-Mail: [email protected]
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