Teilnahmebedingungen Gewinnspiel 2015

Teilnahmebedingungen Rallye Schüler-­‐Ferien-­‐Ticket Thüringen 0. Hinweis Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird von Facebook weder gesponsert, unterstützt noch organisiert. Facebook distanziert sich von diesem Gewinnspiel und dient diesbezüglich auch nicht als Ansprechpartner. 1. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler in Thüringen bis zu ihrem 21. Geburtstag. Minderjährige Personen benötigen nach Aufforderung die Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten. Die Teilnahme am Wettbewerb hängt nicht von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von Leistungen ab. Mitarbeiter/innen und Berater/innen des Wettbewerbs-­‐
Initiators, der Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH (NVS), des Bus & Bahn Thüringen e.V. (BBT), der Verkehrsverbund Mittelthüringen GmbH (VMT), der DB Regio AG und der genese Werbeagentur GmbH, sowie deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Wettbewerb-­‐Initiator behält sich vor, Teilnehmer von der Wettbewerbsteilnahme auszuschließen, wenn diese den Wettbewerbsablauf manipulieren oder dies versuchen. Dies gilt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Teilnahmeregeln. Der Wettbewerb-­‐Initiator behält sich weiter vor, Teilnehmer auch ohne Angabe von Gründen von dem Wettbewerb auszuschließen. 2. Wettbewerbsablauf 2.1. Allgemeines Der Wettbewerb-­‐Initiator behält sich vor, den Wettbewerb abzubrechen, zu unterbrechen und die Teilnahmebedingungen, insbesondere die Teilnahmefristen, zu ändern. Dies gilt insbesondere für den Fall von Anpassungen, die aufgrund von Computerfehlern oder aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich sind. 2.2. Teilnahme Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch das Hochladen von Bildbeiträgen auf die Pinnwand der Facebook-­‐Fanpage des Schüler-­‐Ferientickets Thüringen https://www.facebook.com/schueler.ferienticket.thueringen, die den Teilnehmer, jeweils einen Ort in Thüringen sowie optional sein Schüler-­‐Ferienticket zeigen (mehr dazu unter Ziffer 3 unten). Die Bilder sind öffentlich zugänglich und für andere Facebook-­‐Nutzer sichtbar. Der Wettbewerb startet am 11.07.2015, Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 23.08.2015. Die eingereichten Beiträge werden gesichtet und auf Einhaltung der Regeln geprüft. Für jeden Teilnehmer werden alle zugelassenen Beiträge abgespeichert und am Ende zusammengezählt. Der Teilnehmer mit den meisten Beiträgen gewinnt. Das Los entscheidet, wenn mehrere Teilnehmer die gleiche Anzahl an Beiträgen erzielt haben. Der Gewinner erhält einen attraktiven Hauptgewinn. Zudem werden unter allen Teilnehmern wöchentlich attraktive Preise der SFT Bonuspartner verlost. Die Teilnehmer werden auf https://www.facebook.com/schueler.ferienticket.thueringen sowie auf www.planet-­‐
du.de namentlich genannt, es wird die Anzahl der eingereichten Beiträge erwähnt und eines der eingesandten bzw. hochgeladenen Fotos abgebildet. 3. Hochladen von Bildern Es dürfen nur selbst erstellte Bilder hochgeladen werden. Mit dem Hochladen wird garantiert, dass die eingestellten Bilder keine Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte) verletzen. Da die Bilder im Rahmen eines Gewinn-­‐Wettbewerbs eingesendet bzw. hochgeladen werden, besteht kein Vergütungsanspruch des Teilnehmers. Mit dem Hochladen der Bilder wird garantiert, dass über alle Rechte am Bild verfügt wird, dass die uneingeschränkten Verwertungsrechte an den Bildern bestehen, dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind sowie dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sollte ein Teilnehmer gegen die Verpflichtungen dieser Ziffer 3 verstoßen, ist er verpflichtet, den Wettbewerb-­‐Initiator von daraus entstehenden Ansprüchen freizustellen. Falls auf Bildern neben dem Teilnehmer noch andere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen diese mit einer Veröffentlichung der Bilder einverstanden sein. Die Teilnehmer sind verpflichtet, auf Anforderung entsprechende schriftliche Nachweise vorzulegen. Mit dem Hochladen der eingestellten Fotos werden dem Wettbewerb-­‐Initiator unwiderruflich die nicht ausschließlichen, weltweiten und inhaltlich unbegrenzten Nutzungsrechte zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs, der Kampagne Schüler-­‐Ferienticket Thüringen sowie der Berichterstattung darüber (unabhängig davon, in welchen Medien, zum Beispiel Print, im Internet oder auf mobilen Endgeräten) und des Betriebs der Internetseite www.planet-­‐du.de eingeräumt. Dazu zählen auch das Datenbank-­‐ und Archivierungsrecht, die Veröffentlichung in kampagnenbezogenen Publikationen sowie das Recht, die eingestellten Inhalte auf Social-­‐Networking-­‐Plattformen zu veröffentlichen und sie im Rahmen eines Newsletters per E-­‐Mail an Newsletter-­‐Abonnenten zu versenden. Über den Wettbewerb wird in lokalen und überregionalen Medien berichtet werden. In diesem Zusammenhang können auch Teilnehmerbilder und -­‐texte veröffentlicht werden. Der Wettbewerb-­‐Initiator ist nicht verpflichtet, hochgeladene Bilder zu veröffentlichen. Alle hochgeladenen Texte, Videos und Bilder werden auf der Facebook-­‐Seite https://www.facebook.com/schueler.ferienticket.thueringen veröffentlicht und stehen auch nach Beendigung des Wettbewerbs dort zur Verfügung. 4. Datenschutz Bei einer Teilnahme am Wettbewerb auf der Facebook-­‐Seite https://www.facebook.com/schueler.ferienticket.thueringen werden folgende Daten erhoben: User-­‐
Name auf Facebook. Diese Daten werden für die Durchführung des Wettbewerbs in der hier beschriebenen Form erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs an die genese Werbeagentur GmbH weitergegeben, welche mit der operativen Durchführung des Wettbewerbs betraut ist. 5. Gewinnausschüttung Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf den Gewinn. Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Wettbewerbs, die Gewinnentscheidung und auch die Inanspruchnahme des Gewinns ausgeschlossen. Eine Auszahlung des Gewinns in Bargeld ist ausgeschlossen. 6. Sonstiges Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des Kollisionsrechts. Stand: 11.06.2015