KPMG Law Steuerkonflikte Mandanteninfo aktuell | Mai 2015 Amtshilfe zwischen der Schweiz und Deutschland Die Schweizer Steuerverwaltung veröffentlicht die Namen verdächtiger ausländischer Bankkunden im Internet. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe und wie betroffene Anleger reagieren sollten. 1. Hintergrund Die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht im Internet-Portal des Schweizer Bundesblatts die Namen vermeintlicher Steuerhinterzieher. Grund hierfür sei die Vielzahl der Amtshilfeersuchen, mit denen die Schweizer Steuerbehörden insbesondere auch durch den deutschen Fiskus überhäuft werden. Auf dem Internetportal wird betreffend deutsche Steuerpflichtige jeweils unter Nennung des vollen Namens, der Staatsangehörigkeit und teilweise des Geburtsdatums mitgeteilt, dass die ESTV den deutschen Behörden Amtshilfe leisten werde. In einem Interview mit der Sonntagszeitung nannte es ein Vertreter der ESTV „speziell“, dass seine Behörde die Namen möglicher Steuersünder öffentlich macht. Jedoch sollen damit die Betroffenen über das Amtshilfeverfahren informiert werden. Dadurch soll es Ihnen ermöglicht werden, innerhalb einer be- stimmten Frist hiergegen Rechtsmittel einzulegen. und/oder in Deutschland eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist. Laut Presseberichten wird die eidgenössische Steuerverwaltung auch in Fällen Amtshilfe leisten, in denen die deutschen Steuerbehörden auf Grundlage von gekauften Daten-CDs um Amtshilfe ersuchen. Denn wer eine mögliche Steuerhinterziehung rechtzeitig durch eine Selbstanzeige offenlegt, wird grundsätzlich straffrei. Selbst wenn die Selbstanzeige zu spät abgegeben wird, kann der Betroffene noch mit einer milderen Strafe rechnen. Von den Veröffentlichungen sollen insbesondere auch Bankkunden betroffen sein, die bislang besonderen Wert auf Diskretion gelegt haben und bei der Schweizer Bank keine Kontaktdaten hinterlegt haben oder deren Bankverbindung in den letzten Jahren aufgelöst wurde. Denn die ESTV wendet sich grundsätzlich vor einer Veröffentlichung im Internet zunächst an die depotführende Bank, um eine Kontaktadresse zu erhalten. 2. Wie sollten betroffene deutsche Anleger reagieren Betroffene sollten schnellstmöglich prüfen, ob gegebenenfalls in der Schweiz noch Rechtsmittel gegen die Amtshilfe © 2015 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 2 | Mandanteninfo Aktuell | Steuerstrafrecht, Selbstanzeigeberatung und Steuerstreit | Mai 2015 Ansprechpartner und Kontakt: KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dr. Heiko Hoffmann Rechtsanwalt, Steuerberater, Solicitor (England & Wales) n.p. Partner Leiter Practice Group Steuerkonflikte T +49 89 5997606-1652 [email protected] Dr. Jochen Maier Rechtsanwalt, FAfSt, Steuerberater Senior Manager T +49 761 769999-10 [email protected] Arndt Rodatz Rechtsanwalt, Steuerberater Partner Stellv. Leiter Practice Group Steuerkonflikte T +49 89 5997606-1042 [email protected] Philipp Schiml Rechtsanwalt Manager T +49 89 5997606-1050 [email protected] Günter Graeber Rechtsanwalt Director T +49 89 5997606-1101 [email protected] Martina Vietz Rechtsanwältin Manager T +49 89 5997606-1693 [email protected] www.kpmg-law.de Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit in jedem Einzelfall. © 2015 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperatve („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
© Copyright 2024 ExpyDoc